Der Regierungsrat, am Donnerstag, den 06. Juli 2017, versammelt, verabschiedete zwei Gesetzvorlagen und eine Verordnungsvorlage betreffs des maritimen Bereiches Marokkos, um die juristische Aufsicht Marokkos auf diese Gewässer zu zimentieren und etlichen Behauptungen im Wege zu stehen, welche die Souveränität des Königreichs auf diesen Raum in Abrede stellen.
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Die regierung verabschiedet eine gesetzgebung welche ausdrücklich die gewässer der sahara zum maritimen bereich marokkos integriert
1. Die Regierung verabschiedet eine Gesetzgebung, welche ausdrücklich die Gewässer der
Sahara zum maritimen Bereich Marokkos integriert
Der Regierungsrat, am Donnerstag, den 06. Juli 2017, versammelt, verabschiedete zwei
Gesetzvorlagen und eine Verordnungsvorlage betreffs des maritimen Bereiches Marokkos,
um die juristische Aufsicht Marokkos auf diese Gewässer zu zimentieren und etlichen
Behauptungen im Wege zu stehen, welche die Souveränität des Königreichs auf diesen Raum
in Abrede stellen.
Vom Minister für Auswärtiges und für internationale Zusammenarbeit präsentiert, zielen
diese Texte darauf ab, den maritimen Bereich gegenüber den Küsten der marokkanischen
Sahara in das nationale juristische Arsenal zu inkludieren, um die juristische Aufsicht
Marokkos auf diese Gewässer zu zimentieren und etlichen Behauptungen im Wege zu stehen,
welche die Souveränität des Königreichs auf diesen Raum in Abrede stellen, gab der Minister
betraut mit den Beziehungen mit dem Parlament und der Zivilgesellschaft, Sprecher der
Regierung, Mustapha El Khalfi, in einem Pressepunkt am Abschluss des Regierungsrates, an.
Sie zielen auch darauf ab, die geographischen Koordinaten betreffs der Basislinien und der
Linien der Buchtensperrung an den marokkanischen Küsten auf der Grundlage neuer
wissenschaftlicher Daten zu aktualisieren und zu vervollständigen, was Marokko in die Lage
versetzen wird, seine territorialen Gewässer präziser und in Konformität mit dem
internationalen Seerechts abzugrenzen, in Erwartung der Einreichung des Finaldossiers des
Extensionsersuchens des Festlandssockels.
Diese Texte bezwecken auch, die wirtschaftliche exklusive Zone an den Küsten der südlichen
Provinzen des Königreichs abzugrenzen und sie klar dem nationalen juristischen Arsenal
einzuverleiben. Es geht überdies darum, den Rückgriff auf die mediane Linie als einzige
Markierung der Abgrenzung der Seegrenzen aufzuheben und den Grundsatz der Gerechtigkeit
einzuführen, der mehr den Interessen Marokkos entsprechend ist und in Übereinstimmung mit
dem Völkerrecht steht.
Der Regierungsrat verabschiedete somit die Gesetzvorlage 37-17, den Dahir 1-73-211 datiert
vom 26. Moharrem 1393 (entsprechend dem 02. März 1973) abändernd und
vervollständigend, die Grenze der territorialen Gewässer festlegend.
Diese Vorlage zielt darauf ab, den abgeänderten und vervollständigten Text auf die
Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen des Seerechts abzustimmen, die in
Monte-go Bay 1982 verabschiedet wurde, was Marokko dank des Einsatzes hochentwickelter
Technologien ermöglichen wird, auf technische Operationen der Abgrenzung der Basislinien
am territorialen See Marokkos, der exklusiven wirtschaftlichen Zone und des
Festlandssockels zu verfahren.
Dieser Text weist eine souveräne Dimension auf, angesichts dessen, dass er den maritimen
Raum gegenüber den Küsten der marokkanischen Sahara in das nationale juristische Arsenal
integriert.
2. Der Regierungsrat verabschiedete auch die Gesetzvorlage 38-17, das Gesetz 1.18 abändernd
und vervollständigend, eine exklusive wirtschaftliche Zone von 200 Seemeilen an den
marokkanischen Küsten errichtend.
Dieser Text zielt darauf ab, das Gesetz 1.18 auf die Bestimmungen der Konvention der
Vereinten Nationen des Seerechts von Monte-go Bay sowie auf die gültigen internationalen
Praktiken im Bereich der Abgrenzung der territorialen Gewässer dank der Abänderung der
Artikel 1 und 11 abzustimmen, zwecks dessen, eine Abgrenzung zu erzielen, in dem etliche
Möglichkeiten kombiniert werden, welche die genannte Konvention anbietet.
Diese Gesetzvorlage kann als verbindlich gelten für etliche Verhandlung bezüglich
irgendeines Abkommens. Sie stipuliert auch die Änderung des Titels des Gesetzes 1.18:
Gesetz 1.18 betreffs der exklusiven wirtschaftlichen Zone und des Festlandssockels des
Königreichs Marokkos.
Der Rat verabschiedete auch die Verordnungsvorlage 2-17-349, die Verordnung 2-75-311
datiert vom 11. Rajab 1395 (entsprechend dem 21. Juli 1975) abändernd und
vervollständigend, die Linien der Buchtensperrung an den marokkanischen Küsten und die
geographischen Koordinaten der Grenze der marokkanischen territorialen Gewässer und der
exklusiven wirtschaftlichen Zone festlegend.
Dieser Text nimmt in Rücksicht die neuen Bestimmungen, welche der Dahir 1-73-211 datiert
vom 26. Moharrem 1393 (entsprechend dem 02. März 1973) eingeführt hat, die Grenze der
territorialen Gewässer festlegend.
Diese Vorlage stipuliert die Änderung des Titels der genannten Verordnung, von nun an
maßgebend für die Koordinaten der Basislinien, welche für die Abgrenzung der Linie der
äußeren Grenze des marokkanischen territorialen Sees eingesetzt werden.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com