SlideShare a Scribd company logo
1 of 3
Download to read offline
Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Bildung | Karriere | Schulungen
Zahnarzt Recht - Werbeverbot für Zahnärzte, Enwicklung
Zahnarzt Recht - vom Werbeverbot bis hin zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Zahnarzt-Rechts ? von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Fachautor
Werbeverbot von Zahnärzten - Situation früher
Werbung - das war für einen Freiberufler wie einen Anwalt, einen Architekten oder Zahnarzt früher Teufelszeug. Man
studierte, ließ sich nieder und schraubte ein Schild an die Tür. Das war es.
Standesorganisationen und Berufsordnungen als lebendige Erinnerung an die mittelalterliche Stadt wachten über die
Einhaltung der Regeln.
Hinzu kam die allgemeine heute vergessene Akademikergläubigkeit. Da galt für die Bevölkerung der Grundsatz: Der
Herr Doktor ist heilig. Auch die Patientenunterlagen gehörten dem Arzt, dem Doktor.
Diese Situation hat der medizinische Fortschritt, der Wandel der Mentalität und nicht zuletzt das europäische Recht
dramatisch verändert. Aber nicht alles was denkbar ist, ist auch möglich. Das Werbeverbot ist nicht aufgehoben,
sondern nur eingeschränkt worden. Die Rechtsentwicklung ist allerdings im Fluss und im Wandel.
Grundlagen des Rechts
Ist im Bereich Werbung alles erlaubt? Nein. Die Berufsordnungen der Zahnärzte (Länderkammern) orientieren sich an
der Werbefreiheit. Eingeschränkt wird diese Werbefreiheit durch folgende Erwägungen. Die Gesundheit und
Gesundheitsvorsorge betreffen wichtige Grundlagen der menschlichen Existenz. Daher muss die Werbung
interessengerechte und sachgerechte, objektive Informationen liefern und den Beruf nicht unter das Diktat des
Kapitalismus stellen. Zudem schränkt eine wichtige Norm neben den Berufsordnungen die Werbung ein. Das
Heilmittelwerbegesetz schränkt in Bezug auf die kaufanreizende Darstellung von Heilmitteln und Methoden die
Kreativität stark ein. Hinzu kommt als dritte Rechtsquelle, die sehr wichtig ist, das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren
Wettbewerb.
Nur Expertenwissen hilft durch den Dschungel
Das Recht ist zersplittert, die Länderkammern haben eigene kleine Machtgebiete und zugleich drohen Strafen,
Unterlassungsverfügungen der Kammern und was viel schlimmer ist: Kollegenschelte am Ort. Nichts wäre für die
Reputation, das Renommee eines Zahnarztes vor Ort schädlicher als Werbemaßnahmen, die einmal gestartet wieder
zurückgenommen werden müssen. Fachliche Expertise ist angezeigt, zumal angemessene Information und Bildung
erwünscht sind.
Weg durch die Instanzen - wie funktioniert die Rechtskontrolle
Werbemaßnahmen, die neu sind und kreativ, tauchen irgendwann einmal auf. Das gilt zum Beispiel für Rabattangebote,
Preisausschreiben, u.s.w. All diese Ideen sind gesetzlich nicht geregelt. Wenn also ein Zahnarzt eine Werbeidee
umsetzt steht dem Zahnarzt zuerst die Berufsfreiheit des Artikels 12 des Grundgesetzes zur Seite. Darin steht: jeder
darf beruflich machen was er möchte und wie er möchte. Eingeschränkt wird diese Berufsfreiheit allerdings durch die
Möglichkeit durch vernünftige Gesetze den Zugang zum Beruf oder die Berufsausübung einzuschränken. Die
Erwägung, dass eine Berufsausbildung, Fortbildung und eine ordentliche Praxisausstattung nötig ist, zählt zum
Gesamtkonsens. Schwierig wird es im Einzelfall oder in Bereichen bei denen der gesamtgesellschaftliche Konsens nicht
vorhanden ist.
Schockwerbung zum Beispiel hat eine lange Tradition sagen Satiriker: so hat das Christentum seit Jahrhunderten einen
halbnackten Leichnam, der an ein Kreuz genagelt ist, zu ihren Symbol erklärt und niemand nimmt daran anstand. Für
alle anderen gilt: Schockwerbung ist verboten.
Was ist aber mit ein bisschen Schock? Oder Grusel in der Werbung?
Regelmäßig verfügt zum Beispiel die Kammer über einzelne Maßnahmen und verbietet die Tätigkeit oder schreitet nicht
ein. Kollegen könnten über das Wettbewerbsrecht selber rechtlich tätig werden. Strafrechtlich kann die
Staatsanwaltschaft ggf. Verfahren einleiten. All diese Interventionen könnten rechtlich vor Gericht überprüft werden.
Schlussendlich kann das das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Werbung zulässig ist oder nicht. Bevor das
passiert wird viel Zeit und viel Geld verbraucht.
Fazit: Berufliche Kommunikation beim Thema ärztliches Werberecht - Rechtssicherheit - Reputationsaufbau -
Wissensmitteilung
Die meisten Marktteilnehmer wollen nicht die Rechtsordnung um ein weiteres Musterurteil bereichern, sondern nur in
Ruhe und in dem gegebenen rechtlichen Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dabei muss die
Prüfungsentscheidung möglichst rechtssicher und preiswert antizipiert werden. Rechtliche Hinweise liefert da nicht eine
leichtfertige Internetrecherche sondern nur Fachliteratur wie Rumetsch und Kalb, Ärztliches Werberecht, oder
qualifizierte und gegen Irrtum versicherte Berater wie Rechtsanwälte. Der Königsweg ist und bleibt der Aspekt der
Bildung und der langfristige Reputationsaufbau durch hohe Qualität. In einer komplexen Wissensgesellschaft mit dem
Anspruch des lebenslangen Lernens ist es erwünscht, dass Experten ihr Wissen teilen. Diese Wissensvermittlung kann
höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügen oder auch populärwissenschaftlich sein. Wissenschaftliche
Untersuchungen bestätigen, dass Verbraucher gerade im Internet nach Informationen suchen und fachliche Kompetenz
als ein wichtiges Entscheidungskriterium voraussetzen. Die Bundeszahnärztekammer hat die Werbebeschränkungen
aus gutem Grund unter dem Stichwort berufliche Kommunikation zusammengefasst.
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes
tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf
unserer Internetseite www.dr-schulte.de
Kontakt
Dr. Thomas Schulte
Dr. Thomas Schulte
Malteserstrasse 170-172
12277 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 715 20 670
Fax: 00491778007007
E-Mail: info@drthomasschulte.de
Web: http://www.dr-schulte.de
Verbreitet durch PR-Gateway

More Related Content

Featured

Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsSocial Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Kurio // The Social Media Age(ncy)
 
Good Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them well
Good Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them wellGood Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them well
Good Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them well
Saba Software
 
Introduction to C Programming Language
Introduction to C Programming LanguageIntroduction to C Programming Language
Introduction to C Programming Language
Simplilearn
 

Featured (20)

How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
 
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsSocial Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
 
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
 
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
 
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
 
Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next
 
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search IntentGoogle's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
 
How to have difficult conversations
How to have difficult conversations How to have difficult conversations
How to have difficult conversations
 
Introduction to Data Science
Introduction to Data ScienceIntroduction to Data Science
Introduction to Data Science
 
Time Management & Productivity - Best Practices
Time Management & Productivity -  Best PracticesTime Management & Productivity -  Best Practices
Time Management & Productivity - Best Practices
 
The six step guide to practical project management
The six step guide to practical project managementThe six step guide to practical project management
The six step guide to practical project management
 
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
 
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
 
12 Ways to Increase Your Influence at Work
12 Ways to Increase Your Influence at Work12 Ways to Increase Your Influence at Work
12 Ways to Increase Your Influence at Work
 
ChatGPT webinar slides
ChatGPT webinar slidesChatGPT webinar slides
ChatGPT webinar slides
 
More than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike Routes
More than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike RoutesMore than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike Routes
More than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike Routes
 
Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...
Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...
Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...
 
Barbie - Brand Strategy Presentation
Barbie - Brand Strategy PresentationBarbie - Brand Strategy Presentation
Barbie - Brand Strategy Presentation
 
Good Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them well
Good Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them wellGood Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them well
Good Stuff Happens in 1:1 Meetings: Why you need them and how to do them well
 
Introduction to C Programming Language
Introduction to C Programming LanguageIntroduction to C Programming Language
Introduction to C Programming Language
 

Zahnarzt Recht - Werbeverbot für Zahnärzte, Enwicklung

  • 1. Typ: Unternehmensinformation Kategorie: Bildung | Karriere | Schulungen Zahnarzt Recht - Werbeverbot für Zahnärzte, Enwicklung Zahnarzt Recht - vom Werbeverbot bis hin zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Zahnarzt-Rechts ? von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Fachautor Werbeverbot von Zahnärzten - Situation früher Werbung - das war für einen Freiberufler wie einen Anwalt, einen Architekten oder Zahnarzt früher Teufelszeug. Man studierte, ließ sich nieder und schraubte ein Schild an die Tür. Das war es. Standesorganisationen und Berufsordnungen als lebendige Erinnerung an die mittelalterliche Stadt wachten über die Einhaltung der Regeln. Hinzu kam die allgemeine heute vergessene Akademikergläubigkeit. Da galt für die Bevölkerung der Grundsatz: Der Herr Doktor ist heilig. Auch die Patientenunterlagen gehörten dem Arzt, dem Doktor. Diese Situation hat der medizinische Fortschritt, der Wandel der Mentalität und nicht zuletzt das europäische Recht dramatisch verändert. Aber nicht alles was denkbar ist, ist auch möglich. Das Werbeverbot ist nicht aufgehoben, sondern nur eingeschränkt worden. Die Rechtsentwicklung ist allerdings im Fluss und im Wandel. Grundlagen des Rechts Ist im Bereich Werbung alles erlaubt? Nein. Die Berufsordnungen der Zahnärzte (Länderkammern) orientieren sich an der Werbefreiheit. Eingeschränkt wird diese Werbefreiheit durch folgende Erwägungen. Die Gesundheit und Gesundheitsvorsorge betreffen wichtige Grundlagen der menschlichen Existenz. Daher muss die Werbung interessengerechte und sachgerechte, objektive Informationen liefern und den Beruf nicht unter das Diktat des Kapitalismus stellen. Zudem schränkt eine wichtige Norm neben den Berufsordnungen die Werbung ein. Das Heilmittelwerbegesetz schränkt in Bezug auf die kaufanreizende Darstellung von Heilmitteln und Methoden die
  • 2. Kreativität stark ein. Hinzu kommt als dritte Rechtsquelle, die sehr wichtig ist, das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Nur Expertenwissen hilft durch den Dschungel Das Recht ist zersplittert, die Länderkammern haben eigene kleine Machtgebiete und zugleich drohen Strafen, Unterlassungsverfügungen der Kammern und was viel schlimmer ist: Kollegenschelte am Ort. Nichts wäre für die Reputation, das Renommee eines Zahnarztes vor Ort schädlicher als Werbemaßnahmen, die einmal gestartet wieder zurückgenommen werden müssen. Fachliche Expertise ist angezeigt, zumal angemessene Information und Bildung erwünscht sind. Weg durch die Instanzen - wie funktioniert die Rechtskontrolle Werbemaßnahmen, die neu sind und kreativ, tauchen irgendwann einmal auf. Das gilt zum Beispiel für Rabattangebote, Preisausschreiben, u.s.w. All diese Ideen sind gesetzlich nicht geregelt. Wenn also ein Zahnarzt eine Werbeidee umsetzt steht dem Zahnarzt zuerst die Berufsfreiheit des Artikels 12 des Grundgesetzes zur Seite. Darin steht: jeder darf beruflich machen was er möchte und wie er möchte. Eingeschränkt wird diese Berufsfreiheit allerdings durch die Möglichkeit durch vernünftige Gesetze den Zugang zum Beruf oder die Berufsausübung einzuschränken. Die Erwägung, dass eine Berufsausbildung, Fortbildung und eine ordentliche Praxisausstattung nötig ist, zählt zum Gesamtkonsens. Schwierig wird es im Einzelfall oder in Bereichen bei denen der gesamtgesellschaftliche Konsens nicht vorhanden ist. Schockwerbung zum Beispiel hat eine lange Tradition sagen Satiriker: so hat das Christentum seit Jahrhunderten einen halbnackten Leichnam, der an ein Kreuz genagelt ist, zu ihren Symbol erklärt und niemand nimmt daran anstand. Für alle anderen gilt: Schockwerbung ist verboten. Was ist aber mit ein bisschen Schock? Oder Grusel in der Werbung? Regelmäßig verfügt zum Beispiel die Kammer über einzelne Maßnahmen und verbietet die Tätigkeit oder schreitet nicht ein. Kollegen könnten über das Wettbewerbsrecht selber rechtlich tätig werden. Strafrechtlich kann die Staatsanwaltschaft ggf. Verfahren einleiten. All diese Interventionen könnten rechtlich vor Gericht überprüft werden. Schlussendlich kann das das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Werbung zulässig ist oder nicht. Bevor das passiert wird viel Zeit und viel Geld verbraucht. Fazit: Berufliche Kommunikation beim Thema ärztliches Werberecht - Rechtssicherheit - Reputationsaufbau - Wissensmitteilung Die meisten Marktteilnehmer wollen nicht die Rechtsordnung um ein weiteres Musterurteil bereichern, sondern nur in Ruhe und in dem gegebenen rechtlichen Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dabei muss die Prüfungsentscheidung möglichst rechtssicher und preiswert antizipiert werden. Rechtliche Hinweise liefert da nicht eine leichtfertige Internetrecherche sondern nur Fachliteratur wie Rumetsch und Kalb, Ärztliches Werberecht, oder qualifizierte und gegen Irrtum versicherte Berater wie Rechtsanwälte. Der Königsweg ist und bleibt der Aspekt der Bildung und der langfristige Reputationsaufbau durch hohe Qualität. In einer komplexen Wissensgesellschaft mit dem Anspruch des lebenslangen Lernens ist es erwünscht, dass Experten ihr Wissen teilen. Diese Wissensvermittlung kann höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügen oder auch populärwissenschaftlich sein. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass Verbraucher gerade im Internet nach Informationen suchen und fachliche Kompetenz als ein wichtiges Entscheidungskriterium voraussetzen. Die Bundeszahnärztekammer hat die Werbebeschränkungen aus gutem Grund unter dem Stichwort berufliche Kommunikation zusammengefasst. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
  • 3. Kontakt Dr. Thomas Schulte Dr. Thomas Schulte Malteserstrasse 170-172 12277 Berlin Tel.: +49 (0) 30 715 20 670 Fax: 00491778007007 E-Mail: info@drthomasschulte.de Web: http://www.dr-schulte.de Verbreitet durch PR-Gateway