2. Werkstoffwissenschaft
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Verantwortlich für diesen Bereich ist
Herr Fischer Thomas Tel. 402 / 4252
Richtlinien die zu beachten sind:
Der Ofenraum gehört dem Department Werkstoffwissenschaft.
Der Ofenraum steht allen Mitarbeitern des Departments zur Benützung offen.
Alleinarbeit ist verboten!
In diesem Raum werden Induktionsöfen verwendet, dadurch ist Personen mit einem
Herzschrittmacher der Zutritt in diesen Raum verboten.
Jeder Benützer des Ofenraumes ist verpflichtet die persönliche Schutzausrüstung zu
verwenden.
Jeder Benützer des Ofenraumes hat seinen Arbeitsplatz in ordentlichem Zustand zu
verlassen.
Entnommenes Werkzeug ist sofort nach Beendigung der Arbeit an seinen Platz
zurückzugeben.
Beschädigungen sind sofort dem Verantwortlichen zu melden.
Die *Sicherheitsdatenblätter* befinden sich im Kasten.
Achte auf einen Sicherheitsabstand bei heißen Werkstücken und Öfen.
Der *Erste Hilfe Kasten * befindet sich in der PACVD-Halle Raum Nr. 007a.
Der Feuerlöscher befindet sich bei der Eingangstüre zum Ofenraum.
Verbrauchtes Erste Hilfe Material ist einem Ersthelfer sofort zu melden.
Ein Gebrauch des Feuerlöschers ist sofort dem Brandschutzwart zu melden.
Eine Löschdecke ist im Kasten.
Bei allen Ofenanlagen ist das Arbeiten erst nach eingehender Einschulung durch
Fachkundige erlaubt.
Es ist eine Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme der elektrischen Betriebsmittel
durchzuführen.
Die maximal zulässigen Ofentemperaturen sind einzuhalten.
Aus einem Ofen entnommene heiße Teile sind auf einer feuerfesten Isolierung
abzulegen.
Beim Härten in Öl muss sichergestellt sein, dass das zu härtende Gut vollständig im Öl
untertaucht, da es sonst zu einem Ölbrand kommt.
Der Abzug ist zu kontrollieren und für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei den
Armaturen von Gasflaschen ist eine Dichtheitsprüfung mit einem Lecksuchspray vor dem
Arbeiten durchzuführen.
Gasflaschen sind in einem Sicherheitsabstand (Oberflächentemperatur der Gasflasche
maximal 50°C) zu den Öfen aufzustellen und zu sichern.
Keine Ofenabkühlung bei geöffneter Ofenkammer (Verbrennungsgefahr, Bruch der
Ofenausmauerung).
Nach Beendigung der Arbeit ist die Ofenanlage abzuschalten.