JMStV - - mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit.
Auf dem Barcamp Hamburg 2010 gab es eine Session bzgl. des ab 1.1.2011 geltenden JMStV.
Der anwesenden Web-Intelligenz wurde die Frage des "mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit herzustellen" gestellt und diskutiert.
6. Wenn ich das weiterhin
verstanden habe, dann bin
ich haftbar, abmahnbar wenn
ich zu niedrig einstufe
(Jugendschutzbeauftragter,
Alterskontrolle mit
Personalausweis oder
Sendezeiten, also Blog tagsüber
abschalten)
Quelle: blog.koehntopp.de
7. Das alles auch rückwirkend für
Texte, die für mich erledigt sind
und die ich nur noch aus
Archivgründen und für stabile
URLs online halte.
Quelle: blog.koehntopp.de
8. FSM -
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia
Die Idee ist ... eine gute Basis ... zu
Schaffen, dass Eltern ihren Kindern
mithilfe von Jugendschutz-
programmen
einen altersdifferenzierten Zugang
zum Internet ermöglichen können.
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
9. ... entwickelt die FSM ein
Selbstklassifizierungssystem:
... Fragenkatalogs ... in wenigen
Minuten ... Altersstufe für Inhalte
ermitteln ... technisches Kennzeichen
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
10. Zu Recht wird die Frage gestellt,
woher ein - möglicherweise
privater, nichtkommerzieller -
Anbieter von Telemedien wissen soll,
für welche Altersstufen sein
Angebot möglicherweise nicht
geeignet ist.
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
11. Wenn Sie
eine jugendschutzrechtlich
unbedenkliche Seite nicht
kennzeichnen, passiert gar nichts.
Entgegen der im Netz häufig geäußerten Befürchtung,
es komme durch den neuen JMStV zu einer
Kennzeichnungspflicht, ist eine Kennzeichnung also
keineswegs vorgeschrieben.
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
12. Betreiben Sie eine Seite, die nicht
gekennzeichnet ist, kann es sein,
dass sie auf dem Rechner eines
Kindes oder Jugendlichen, bei dem
ein Jugendschutzprogramm aktiv
ist, nicht angezeigt wird
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
13. Anbieter von Internetinhalten,
die nicht für Kinder und
Jugendliche geeignet sind, müssen
ihre Seiten nicht kennzeichnen.
(vgl. § 5 Abs. 1 JMStV & Mediathek,
z.B. Tatort erst ab 20 Uhr)
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
14. Sie müssen jedoch auf andere
Weise Sorge dafür tragen,
dass Kinder und Jugendliche der
betroffenen Altersstufe die Inhalte
üblicherweise nicht wahrnehmen
(vgl. § 5 Abs. 1 JMStV & Mediathek,
z.B. Tatort erst ab 20 Uhr)
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
15. Die Kennzeichnung mit einem
Alterskennzeichen wird sich aber in
aller Regel als die schnellere,
einfachere, praktikablere und
preiswertere Variante erweisen
(im Vergleich beispielsweise zu einer
Schufa-Abfrage oder der Einhaltung
von Sendezeiten)
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
16. Weitere Details werden wir im Laufe
des Herbsts bekannt geben
können.
...
bis 17. November keine Neuigkeiten
Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail
17. Wer Inhalte publiziert, die für
Kinder „erziehungs-
beeinträchtigend“ sind, muss
Maßnahmen ergreifen.
Quelle: Das Internet, bzw. http://ak-
zensur.de/2010/06/jmstv-
unterzeichnung.html
18. Wer sich nicht daran hält, handelt
ordnungswidrig und riskiert ein
Bußgeld. „Freiwillig“ ist dabei nur die
Wahl der Maßnahmen.
Quelle: Das Internet, bzw. http://ak-
zensur.de/2010/06/jmstv-
unterzeichnung.html
19. Es geht mir darum, mit minimalen
Einsatz von Zeit und Geld
maximale Rechtssicherheit für
mich herzustellen.
Quelle: Nehme ich meinen Content
zum Jahresende offline?
http://blog.koehntopp.de/archives/28
98-Nehme-ich-meinen-Content-zum-
Jahresende-offline.html
20. Danke bis hier hin.
Es folgten diverse Webseiten, die im
Browser präsentiert wurden.
Für den darauffolgenden Part von Jens
gibt es keine Slides.
sven dietrich - pop64.de
Jens Matheuszik - pottblog.de