An der Betriebskosten Abrechnung streiten sich manchmal die Geister. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Hausverwaltung oder Vermieter aufgrund strittiger Abrechnungsposten in der Betriebskosten-Jahresabrechnung. Doch welche Betriebskosten dürfen Mietern verrechnet werden, welche nicht? In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob das vermietete Objekt dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Unterliegt der Mietvertrag dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtgesetzes (MRG), dann gibt es ganz klare Vorschriften, welche Abrechnungsposten mittels Betriebskosten Abrechnung an die Mieter weiter verrechnet werden dürfen. Dies wird in §§ 21-25 MRG geregelt und ist zwingend einzuhalten.