www.sachkunde-arzneimittel.de/ihk-pruefung - Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken angeboten werden, wenn der/die Verkäufer(in) nachweisen kann, dass er/sie sachkundig ist.
1. Arzneimittelgesetz und Arzneimittel definition
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Da Sie sich scheinbar sehr für das Thema freiverkäufliche Arzneimittel interessieren, geben wir Ihnen hier
eine kurze Einführung, welche Unterschiede und Gruppen es gibt und welche Funktion das
Arzneimittelgesetz hat (nicht abschließend):
Arzneimittelgesetz
Das Arzneimittelgesetz, abgekürzt mit AMG, enthält Vorschriften zu freiverkäuflichen,
apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es ist daher nicht nur für den
Einzelhandel mit Arzneimitteln relevant, sondern auch für andere Bereiche.
Die Ziele des AMG sind:
1. Die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln von Mensch und Tier sicherzustellen.
2. Die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln sicherzustellen.
3. Den Rahmen für Verordnungen und Erlasse vorzugeben.
Das AMG wird durch anerkannte pharmazeutische Regeln ergänzt, hauptsächlich durch das Arzneibuch.
Das Arzneibuch, auf das sich das AMG an manchen Stellen bezieht, regelt die Qualität, Prüfung, Lagerung,
Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln.
§ 2 AMG – Was sind Arzneimittel?
In § 2 AMG wird der Begriff des Arzneimittels definiert. Arzneimittel sind demnach:
Stoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten und
zu erkennen.
Generell wird noch zwischen echten und fiktiven Arzneimiteln unterschieden. Echte Arzneimittel sind
Arzneimittel im eigentlichen Sinne des Wortes, fiktive Arzneimittel sind streng genommen keine
2. Arzneimittel, werden aber durch § 2 AMG in den Arzneimittelbegriff einbezogen. Sie gelten als
Arzneimittel.
Beispiele:
(Echte) Arzneimittel: Röntgenkontrastmittel, Moorbad
Fiktive Arzneimittel: Ungezieferhalsband, Grobdesinfektionsmittel
Arzneimittel-Gruppen
Arzneimittel werden in drei Gruppen eingeteilt, je nachdem welche Wirkung sie haben. Die Wirkung
bestimmt darüber, ob ein Arzneimittel freiverkäuflich ist oder nur in der Apotheke abgegeben werden darf.
Generell sind nur Arzneimittel, die zur Stärkung des Patienten, zur Verhütung oder zur Vorbeugung von
Krankheiten bestimmt sind, freiverkäuflich. Alle "stärkeren" Mittel, also alle Heilmittel, sind
apothekenpflichtig - entweder mit oder ohne Rezept. Zusammenfassend:
freiverkäufliche Arzneimittel: Vorbeugungsmittel, Stärkungsmittel, Verhütungsmittel
apothekenpflichtige Arzneimittel: Heilmittel
verschreibungspflichtige Arzneimittel: Heilmittel auf Rezept
Anmerkung:
Nach § 5 AMG dürfen bedenkliche Arzneimittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Bedenklichkeit
besteht bei dem begründeten Verdacht eines Risikos für die Gesundheit von Mensch und Tier bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch des Arzneimittels. Bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen ist
eine Straftat.
Das AMG enthält zudem Listen freiverkäufliche Arzneimittel (indirekt über Verordnungen und Anhängen
dazu) sowie Reglungen zum Verkauf von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
(Sachkundenachweis/Kräuterschein).
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