Außenwerbung BEtrifft jeden. Man kann ihr nicht entrinnen, deshalb muß es Regularien geben, um eine unzumutbare Überflutung des öffentlichen Raums zu verhindern.
Dzien dobry (Guten Tag auf polnisch)
Zuallererst möchte ich mich für die Einladung in ihrem hause bedanken und mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Christine Gerling. Ich bin als ausgebildete Architektin mit Schwerpunkt Städtebau seit 2 Jahren bei der Bauaufsicht Frankfurt tätig und leite das Sachgebiet Werbeanlagen..
Seit 2001 erfolgt die Genehmigung von Werbeanlagen in Frankfurt ausschließlich im Sachgebiet Werbeanlagen. Ein Team von insgesamt 6 Personen beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema Werbung in der Stadt Frankfurt.
Diesem Thema wurde soviel Gewicht gegeben, da Werbung auf das architektonische und städtebauliche Erscheinungsbild unmittelbar Einfluss nimmt. Der Umgang mit Werbung ist einer der prägenden Faktoren für das öffentlich sichtbare Ambiente einer Stadt.
Mit meinem Vortrag möchte ich ihnen unsere Genehmigungspraxis in Bezug auf baurechtliche Möglichkeiten vorstellen.
Bei der Beurteilung/Genehmigung von baulichen Anlagen in Form von Werbeträgern sind zu Grunde zu legen:
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Dzien dobry (Guten Tag auf polnisch)
Zuallererst möchte ich mich für die Einladung in ihrem hause bedanken und mich kurz vorstellen:
Grundsätzlich unterscheiden wir Werbung an der Stätte der Leistung (Geschäfte, Gaststätten, Firmen…) von Fremdwerbung (Vermietungswerbung, wirtschaftswerbung..)
Planungsrechtlich ist die Fremdwerbung als gewerbliche Anlage zu werten. Entsprechend ist diese nicht überall im Stadtgebiet zulässig, da von ihnen Störungen ausgehen können (Beleuchtung, Beeinträchtigung des Straßenverkehrs..)
Das bauplanungsrecht legt in der Baunutzungsverordnung folgende Gebietstypen fest:
W M G
Die Zulässigkeit von Fremdwerbung ist hier mehr oder weniger gegeben.
Buswartehallen ohne und mit Werbung vor historischer Bebauung / hochwertiger Architektur (Einfügung)
Beispiel eines Bebauungsplanes
Beispiel: textliche Festsetzungen zu den Werbeanlagen
Ein externes Planungsbüro hat 2002 unter Beteiligung städtischer Dienststelle, dem Sachgebiet Werbeanlagen und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Werbewirtschaft Leitlinien zu den gestalterischen Belangen erarbeitet.
Neben Beispielen zur Verbesserung der Bewerbung wurde ein Zonenplan entwickelt, welcher Bezug auf die Besonderheiten der städtebaulichen Situation nimmt.
6 Zonen
Grün = keine Werbung
Hellblau = Stätte der Leistung
Dunkelblau = kleine Fremdwerbeanlagen, wie City Light Poster
Gelb = Fremdwerbung bis max. MegaLight
Rot = hier geht alles…
Grau = nur temporär Drittwerbung (Sonderbereiche wie Messe)
Auf Basis dieses Gutachtens entstand 2002 eine Werberichtlinie als Magistratsbeschluss und als Dienstanweisung zur Beurteilung von Werbeanlagen im Stadtgebiet Frankfurt.
In diesem wurde ein Geltungsrahmen festgelegt sowie Leitsätze zur Beurteilung von Werbeanlagen formuliert.
Auf Basis dieses Gutachtens entstand 2002 eine Werberichtlinie als Magistratsbeschluss und als Dienstanweisung zur Beurteilung von Werbeanlagen im Stadtgebiet Frankfurt.
In diesem wurde ein Geltungsrahmen festgelegt sowie Leitsätze zur Beurteilung von Werbeanlagen formuliert.
Dzien dobry (Guten Tag auf polnisch)
Zuallererst möchte ich mich für die Einladung in ihrem hause bedanken und mich kurz vorstellen:
- Störung durch Lage + Größe
Gefährdung des Straßenverkehrs
Lage außerhalb Baufenster und im Vorgartenbereich, Befreiung kann aus städtebaulichen Gründen nicht erteilt werden
Nachbarbeschwerde „Beleuchtung zu hell, Kind kann nicht schlafen“ – Lage im WA
Ströer konnte nachweisen, dass Helligkeitswerte für WA eingehalten