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DEFINITION
&
EIGENSCHAFTEN
DAS EINZELUNTERNEHMEN
Über den Autor
Sascha Tams ist seit 2016 selbstständiger Berater bei der
Tams & Lutsch Gbr. Er berät Unternehmen und
Einzelunternehmer zu den Themen Social Media und
Community Management. Er kann auf eine 8jährige
Erfahrung im Community Management und Online Projekten
zurückgreifen.
Mehr über Sascha Tams unter about.me/sascha.tams
INHALT
• Allgemeine Informationen
• Unternehmensbezeichnung
• Gesetzliche Vertretung
• Umsatz und Gewinn
• Steuern in DE
• Vor- und Nachteile
• Fazit
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
• Selbstständige Betätigung einer einzelnen, natürlichen Person
• Das Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns (HGB)
• Kann ohne große finanzielle Rücklagen gegründet werden
• Möglichkeit als Form einer „stillen Gesellschaft“
• Auflösung durch Verkauf oder Überführung der Betriebsgrundlagen
• 2013: 2.293.444 Einzelunternehmen in DE (Quelle: Statista)
UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG
• § 29 HGB
“Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische
Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen
Bezirk sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden.“
• Betrifft das Führen einer „Firma“ („Istkaufmann nach §1 HGB“)
• Ausnahmen „Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB“
• Istkaufmann nach §1 HGB
• Führen einer „Firma“ mit Eintrag ins Handelsregister rechtlich erforderlich
• Ergänzung des Unternehmensnamens um „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“
• Name und Zusatz ergeben rechtsverbindliche Bezeichnung im Geschäftsverkehr
• Unterliegt dem HGB, BGB subsidiär
• Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB
• Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag
• Bezeichnung im GV i.d.R. mit persönlichen, bürgerlichen Namen und mindestens
einem ausgeschriebenen Vornamen
• Hinweise auf Tätigkeit / Branche sind zulässig („Nagelstudio Maria Mustermann“)
• Unterliegt dem BGB
GESETZLICHE VERTRETUNG
• Geschäftsführung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
• Umfassende Rechtsfähigkeit
• Haftung mit eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens
UMSATZ UND GEWINN
• Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB = § 141 AO
• EÜR bis 60k Gewinn oder 600k Umsatz
• Nach einmaliger Überschreitung = § 141 AO i. V. m. § 4 Absatz 1 EStG
• = Bilanzierung
• Istkaufmann nach §1 HGB
• § 241a HGB ermöglicht EÜR wie Kannkaufmann
• Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
• = Bilanzierung
STEUERN IN DE
• Gewerbesteuer (GewSt)
• Einkommensteuer (Est)
• Umsatzsteuer (Ust)
• Erbschaftsteuer (ErbSt)
VOR- UND NACHTEILE
 Volle Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt
 Schnelle, günstige und unkomplizierte Gründung
 Gewinne gehören dem Geschäftsinhaber
 Geschäftsrisiko liegt allein beim Inhaber
FAZIT
Die Rechtsform Einzelunternehmer eignet sich im Besonderen für
Personen, welche schnell ein Unternehmen gründen wollen und
bereit sind ein höheres Eigenrisiko zu tragen.
VIELEN DANK!
Zum ausführlichen Artikel: http://saschatams.de/einzelunternehmer-information-und-gruendung/

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Das Einzelunternehmen

  • 2. Über den Autor Sascha Tams ist seit 2016 selbstständiger Berater bei der Tams & Lutsch Gbr. Er berät Unternehmen und Einzelunternehmer zu den Themen Social Media und Community Management. Er kann auf eine 8jährige Erfahrung im Community Management und Online Projekten zurückgreifen. Mehr über Sascha Tams unter about.me/sascha.tams
  • 3. INHALT • Allgemeine Informationen • Unternehmensbezeichnung • Gesetzliche Vertretung • Umsatz und Gewinn • Steuern in DE • Vor- und Nachteile • Fazit
  • 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN • Selbstständige Betätigung einer einzelnen, natürlichen Person • Das Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns (HGB) • Kann ohne große finanzielle Rücklagen gegründet werden • Möglichkeit als Form einer „stillen Gesellschaft“ • Auflösung durch Verkauf oder Überführung der Betriebsgrundlagen • 2013: 2.293.444 Einzelunternehmen in DE (Quelle: Statista)
  • 5. UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG • § 29 HGB “Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.“ • Betrifft das Führen einer „Firma“ („Istkaufmann nach §1 HGB“) • Ausnahmen „Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB“
  • 6. • Istkaufmann nach §1 HGB • Führen einer „Firma“ mit Eintrag ins Handelsregister rechtlich erforderlich • Ergänzung des Unternehmensnamens um „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ • Name und Zusatz ergeben rechtsverbindliche Bezeichnung im Geschäftsverkehr • Unterliegt dem HGB, BGB subsidiär • Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB • Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag • Bezeichnung im GV i.d.R. mit persönlichen, bürgerlichen Namen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen • Hinweise auf Tätigkeit / Branche sind zulässig („Nagelstudio Maria Mustermann“) • Unterliegt dem BGB
  • 7. GESETZLICHE VERTRETUNG • Geschäftsführung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko • Umfassende Rechtsfähigkeit • Haftung mit eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens
  • 8. UMSATZ UND GEWINN • Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB = § 141 AO • EÜR bis 60k Gewinn oder 600k Umsatz • Nach einmaliger Überschreitung = § 141 AO i. V. m. § 4 Absatz 1 EStG • = Bilanzierung • Istkaufmann nach §1 HGB • § 241a HGB ermöglicht EÜR wie Kannkaufmann • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) • = Bilanzierung
  • 9. STEUERN IN DE • Gewerbesteuer (GewSt) • Einkommensteuer (Est) • Umsatzsteuer (Ust) • Erbschaftsteuer (ErbSt)
  • 10. VOR- UND NACHTEILE  Volle Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt  Schnelle, günstige und unkomplizierte Gründung  Gewinne gehören dem Geschäftsinhaber  Geschäftsrisiko liegt allein beim Inhaber
  • 11. FAZIT Die Rechtsform Einzelunternehmer eignet sich im Besonderen für Personen, welche schnell ein Unternehmen gründen wollen und bereit sind ein höheres Eigenrisiko zu tragen.
  • 12. VIELEN DANK! Zum ausführlichen Artikel: http://saschatams.de/einzelunternehmer-information-und-gruendung/

Editor's Notes

  1. Allgemeines , Kapitaleinlage , Auflösung eines Einzelunternehmens
  2. Unternehmen bzw. Geschäftsbezeichnung
  3. Unternehmen bzw. Geschäftsbezeichnung
  4. Geschäftsführung/Vertretung nach außen , Rechtsfähigkeit des Einzelunternehmers , Haftung des Einzelunternehmers
  5. Ermittlung des Gewinns
  6. Steuerliche Behandlung eines Einzelunternehmers
  7. Vorteile des Einzelunternehmens , Nachteile des Einzelunternehmens
  8. http://bit.ly/Einzelunternehmen-nach-Wikipedia http://bit.ly/Einzelunternehmen-Existenzgruender http://bit.ly/Einzelunternehmen-definition-der-Rechtsform http://bit.ly/Rechtsform-Einzelunternehmen http://bit.ly/Einzelunternehmen-nach-welt-der-bwl