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Maßnahmenpaket der Landesregierung
Brandenburg (6 – Punkte Plan)
Erneuerbare Energien und
Bürgerinteressen im fairen Miteinander
Prof. Dr.-Ing. Jochen Möller
Referatsleiter Erneuerbare Energieerzeugung
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
10.12.2018
3. Workshop im Rahmen des WinWind-Projektes am 10.12.2018
Gerechte Teilhabe der BürgerIinnen und Gemeinden am
Windenergieausbau: Geplante Maßnahmen und deren Umsetzung in
Brandenburg
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Erneuerbare Energien in Brandenburg
Aktueller Sach- und Ausbaustand
Ziele der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg
 10.500 MW an installierter Windleistung bis 2030
 3.500 MW an installierter PV-Leistung bis 2030
 Ausweisung von ca. 2% der Landesfläche für die Windenergienutzung
Ausbaustand Arbeitsplätze direkt/indirekt (2016)
 30.06.2018: 3.791 Windenergieanlagen mit 6.983 MW - Windenergie: 7.970
 21.12.2017: 35.650 PV-Anlagen mit 3.380 MW - Solarenergie: 2.450
- EE-Gesamt: 18.640
 Vergleich mit den anderen Bundesländern bei der Einwohnerzahl:
Wind: Platz 1
Photovoltaik: Platz 1
 Anteil der Erneuerbaren Energien in BB am Bruttostromverbrauch (rechnerisch): über 70%.
 Im Übrigen auch Platz 1 in der Summe aller bisherigen Ausschreibungsrunden der BNETZÁ.
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Erneuerbare Energien in Brandenburg
Aktueller Sach- und Ausbaustand
Probleme
Brandenburg ist zwar Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, hat aber auch steigende Akzeptanzprobleme.
 Keine ausreichenden Netz- und Speicherkapazitäten, aber Abschaltungen werden bezahlt.
 Bundesweit mit die höchsten Netzentgelte, u.a. EEG-Umlage: 6,79 Ct/kWh in 2018.
 Beeinträchtigungen durch Schall- und Schattenemissionen, Blinken bei Nacht.
 Beeinträchtigungen durch räumliche Nähe (Bedrohungsgefühl).
 „Wind im Wald“ Problematik
 „Verschandelung der Landschaft“
 „Wir haben nichts davon“.
Ergebnis: Zusammenschluss von mehr als 100 Bürgerinitiativen in der VolksInitiative „Rettet Brandenburg“ gegen
den Ausbau der Windenergie. „Bernauer Erklärung“ von Kommunen vom 01.06.2018: Kein Wind im Wald,
1.500 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung.
Erkenntnis: Eine erfolgreiche Energiewende funktioniert aber nur mit und in den Regionen und der dort lebenden Bevölkerung.
Die Betroffenheit Einzelner muss ernst genommen werden.
Eine Lösungsmöglichkeit: Die wirtschaftlichen Teilhabe von Bürgern und Kommunen an der Energiewende muss
erhöht werden, auch um mehr regionale Wertschöpfung zu schaffen.
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Beschluss Landtag Brandenburg
„Akzeptanz der Windenergie stärken“
Der Landtag hat am 27. Juni 2018 einen Antrag der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beschlossen.
Aufgrund zunehmender Probleme beim Ausbau der Windenergie wird die Landesregierung aufgefordert, sich stärker der
Akzeptanz zu widmen und die in den betroffenen Regionen lebenden Menschen stärker einzubeziehen.
Dazu soll die Landesregierung fünf Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern beim weiteren
Ausbau der Erneuerbaren Energien umsetzen:
Landtagsbeschluss (Kernaussagen)
1. Schaffung von Beratungsangeboten zur Akzeptanzerhöhung bis Ende 2018
2. Verstärkt auf Veranstaltungen zum EE-Ausbau informieren
3. Einsetzen für eine bundeseinheitliche Regelung: Bessere Beteiligung der Standortkommunen an der EE-
Wertschöpfung
4. Prüfung von landesrechtlichen Möglichkeiten zur Abgabe auf die Windenergienutzung
5. Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Nachrüstung von Bestands-WEA mit einer bedarfsgerechten
Nachtkennzeichnung (BNK)
Seite 5
Maßnahmenpaket der Landesregierung
„Erneuerbare Energien und Bürgerinteressen im
fairen Miteinander “
Aufbauend auf den Landtagsbeschluss hat die Landesregierung am 04. September 2018 einen 6-Punkte-Plan beschlossen,
um einen Ausgleich zwischen den energiepolitischen Erfordernissen und den berechtigten Interessen der Brandenburgerinnen
und Brandenburger und ihrer Gemeinden zu bewirken.
6-Punkte-Plan (Kernaussagen)
1. Sonderabgabe an Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen
2. Beratungsangebote für Erneuerbare Energien verbessern
3. Verstärkter Einsatz von Ersatzzahlungen für Gemeindeprojekte
4. Verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) bei Neuanlagen
5. Sicherung der Regionalplanung
6. Initiative zur Änderung des § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB / Stärkung der kommunalen
Planungshoheit
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Maßnahmenpaket der Landesregierung
1. „Sonderabgabengesetz “
Mit einem Landesgesetz der Koalitionsfraktionen soll die jährliche Pflicht der Betreiber neu zu errichtender
Windenergieanlagen (WEA) zur Zahlung einer Sonderabgabe an die betroffenen Gemeinden festgeschrieben werden. Ziel ist
es, die Akzeptanz für WEA zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Erste Überlegungen dazu (aus Sicht des MWE):
Wer sollte zahlungspflichtig sein?
Betreiber von WEA, die nach dem BImschG zu genehmigen sind und nach dem 31.12.2019 in Betrieb genommen werden.
Ausgenommen sollten WEA sein, die in den bisherigen Ausschreibungsrunden bereits bezuschlagt worden sind.
Wer sollte anspruchsberechtigt sein?
Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Umkreis von 3 km um den Standort der jeweiligen WEA
befindet.
Der Zahlungsanspruch sollte unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils
des Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises um die jeweilige WEA ermittelt.
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Maßnahmenpaket der Landesregierung
1. „Sonderabgabengesetz “
Wie sollte die Sonderabgabe ausgestaltet werden?
Dauer: Jährlich über die Betriebsdauer der jeweiligen WEA, bzw. bis eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft ist.
Höhe: In Abhängigkeit von der eingespeisten Strommenge.
Zweckbindung der Mittel
Die Gemeinden sollten/müssen die Mittel zur Steigerung der Akzeptanz für WEA bei ihren Einwohnern zu verwenden.
Beispielmaßnahmen:
 Aufwertung des Ortsbildes / der ortsgebundenen Infrastruktur, Information zur Nutzung/Stromerzeugung von/aus
Erneuerbaren Energien, Förderung kommunaler Veranstaltungen, soziale Aktivitäten, die der Kultur, Bildung oder Freizeit
dienen.
Unverbindliches Rechenbeispiel
 10 Windenergieanlagen 3 Gemeinden
 Volllaststunden: 2.500 h 33.333 EUR jährlich pro Gemeinde
 Leistung: 4.000 kW/WEA 666.667 EUR pro Gemeinde (20 Jahre)
 Abgabe: 0,1 Ct/kWh
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Maßnahmenpaket der Landesregierung
2. „Beratungsangebote “
Mit einem verstärkten Beratungs- und Informationsangebot sowie der Beantwortung von Fragen soll für mehr Verständnis für
die im Land sichtbar gewordene Energieerzeugung geworben werden.
Die Beratungsangebote werden ab Anfang 2019 vom Team Energie der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und dem
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) durchgeführt.
WFBB:
 Beratung und Unterstützung von Kommunen und Bürgern bei der Planung von Projekten der Erneuerbaren Energien,
 Klärung finanzieller Bürger- und Gemeindebeteiligungsmöglichkeiten an konkreten Projekten,
 Bereitstellung von Informationen rund um die Erneuerbaren Energien
 Durchführung von Workshops/Veranstaltungen
KNE:
 Moderation von Klärungsgesprächen zwischen Investoren im EE-Bereich und betroffenen Kommunen/Bürgern.
Der erste Schritt: Das MWE führt in Kooperation mit der WFBB und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE)
jeweils eine Regionalkonferenz in den fünf Planungsregionen durch. Partner: StGB, VKU, RPG.
11.12.18 Havelland-Fläming (Ludwigsfelde), 13.12.18 Lausitz-Spreewald (Lübben), im 1. Quartal 2019: Prignitz-Oberhavel,
Uckermark-Barnim und Oderland-Spree
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Maßnahmenpaket der Landesregierung
3. „Ersatzzahlungen “
Künftige Ersatzzahlungen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sollen verstärkt für Projekte in den Gemeinden, in
deren Gebiet WEA neu errichtet werden, eingesetzt werden.
Warum: Beschwerden von Kommunen, dass mit dem Geld von WEA-Projekten vor Ort, Maßnahmen in anderen Gemeinden
durchgeführt werden.
Wie: Änderungen der Leitlinien und Schwerpunkte für die Arbeit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg.
Mit der Anpassung der Leitlinien will die Stiftung sicherstellen, dass die Ersatzzahlungen aus Windenergievorhaben vorrangig
in die betroffenen Gemeinden zurückfließen und dort für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet
werden.
Was kann u.a. gefördert werden?
Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wie Hecken- und Baumpflanzungen, die
Anlage von Streuobstwiesen, Renaturierungen von Kleingewässern und Maßnahmen für den Artenschutz. Die Förderung wird
als Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt.
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Maßnahmenpaket der Landesregierung
4. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Verpflichtung bei neuen WEA
 Festschreibung in der Landesbauordnung (BbgBO).
 Gesetzesentwurf „liegt auf Eis“.
Förderung bei WEA im Bestand
 Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung.
RENplus 2014-2020  Fördertatbestand: „Verbesserung der Energieeffizienz in technischen
Prozessabläufen“.
Seite 11
Sicherung der Regionalplanung
 Untersagung von Genehmigungen in Regionen, in denen der Regionalplan unwirksam geworden ist.
 Ziel: Verhinderung der ungesteuerten Errichtung von WEA außerhalb von Eignungsgebieten.
 Die Untersagung sichert den Zeitraum bis zur Neuaufstellung des Regionalplans und verhindert
„Wildwuchs“.
 Die gesetzliche Regelung (genau: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und
zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung) ist in Arbeit, aktuell: Anhörung am 06.12.2018 im Ausschuss
für Infrastruktur und Landesplanung des brandenburgischen Landtages.
 Was soll sich ändern?
früher: Einzelfalluntersagungen durch die GL im Einvernehmen mit MWE und MLUL.
neu: Generelle Untersagung von WEA in den betroffenen Planungsregionen, jedoch mit
Öffnungsklausel, wenn das Projekt den „in Aufstellung befindlichen Zielen der Regionalplanung“
nicht widerspricht.
Maßnahmenpaket der Landesregierung
5. „Sicherung der Regionalplanung“
Seite 12
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und
Sanierungsplanung sollen auch die Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen in den Regionalversammlungen
der Regionalen Planungsgemeinschaften stärker berücksichtigt werden.
aktuell: Es sind nur Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner in der jeweiligen Regionalversammlung
vertreten.
neu: Künftig sollen alle amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände (Ämter und Verbandsgemeinden)
mit mindestens 5 000 Einwohnern/innen in der Regionalversammlung mit Stimmrecht vertreten sein.
Die bisher geltende gesetzliche Begrenzung auf 40 Regionalräte/innen soll auf 60 angehoben werden.
Maßnahmenpaket der Landesregierung
„Exkurs: Stärkung der Mitwirkungsrechte kleiner
Kommunen“
Seite 13
Maßnahmenpaket der Landesregierung
6. „Stärkung der kommunalen Planungshoheit -
Initiative zur Änderung des § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB“
Aktuell:
 Privilegierung der Windenergienutzung  entscheidende planungsrechtliche Regelung, die den starken Ausbau der
Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat.
 WEA sind zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen  Kommunen haben kaum die Möglichkeit, steuernd
einzugreifen.
Geplant:
 Angesichts des wachsenden Widerstands gegen den Bau von WEA soll den Gemeinden mehr Mitsprache beim
Genehmigungsverfahren gegeben werden.
 Somit: Änderung des § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB (Entprivilegierung der Windenergie)
 Folge: Kommune muss vor der Errichtung von Windenergieanlagen erst Planungsrecht schaffen.
 Entschließungsantrag von BB im Bundesrat zur Streichung der Windkraftprivilegierung im Baugesetzbuch
 Vorstellung im Bundesrat am 19.10.2018 durch MP Dr. Woidke
 Zuweisung an die Ausschüsse im BR: Städtebau (FF) + Inneres, Kultur, Umwelt und Wirtschaft
.
Seite 14
Aktuelle Entscheidungen des
Bundestages
„Energiesammelgesetz“
Mit Datum vom 30.11.2018 hat der Bundestag das sogenannte „Energiesammelgesetz“ beschlossen. Genau:
Gesetz zur Änderung des EEG, des KWK-G, des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Eine Konsequenz: Einführung einer verpflichtenden, bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bei
Windenergieanlagen über Änderung des EEG
Betroffenheit: Sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen
Umrüstpflicht: Bis zum 01.07.2020
Ausnahmen: Auf Antrag bei der BNetzA, wenn wirtschaftlich unzumutbar. z.B.: WEA werden bald
zurückgebaut, kleine Windparks (< 6 WEA)
Sanktion: Bei Verstoß wird die Marktprämie nicht mehr gezahlt.
Seite 15
Aktuelle Entscheidungen der
Regierungsfraktionen auf
Bundesebene
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „zur Akzeptanz und zur weiteren Energiewende“
Themen: - Höhenabhängige Mindestabstände von WEA zur Wohnbebauung, Höhenbegrenzungen
- monitäre Beteiligung von Kommunen
- Änderung der Planungsverfahren, stärkere Entscheidungsbefugnisse der Kommunen.
Beteiligte: - die Bundesländer
(soweit bekannt) - Vertreter der Anwohnerinteressen (BI)
- Deutscher Städtetag
- Städte- und Gemeindebund
- Kompetenzzentrum Naturschutz- und Energiewende
Termin: Vorschläge sollen bis Ende März 2019 erarbeitet werden.
Anschließend: bis Herbst 2019 Entscheidungen zu:
(soweit bekannt) - modifizierten, wettbewerblichen Förderbedingungen und den Ausbaupfaden bei den EE
- konkreten Akzeptanzmaßnahmen
- Abschaffung bzw. Reduzierung von Entschädigungszahlungen bei Abregelung
- Entscheidung zu Innovationen, die die Netz- und Systemverträglichkeit der EE verbessern.
Seite 16
Aktuelle Überlegungen des
Bundeswirtschaftsministeriums
„Förderprogramm für Bürgerenergieprojekte“
Stand: 01.10.2018
Ziel: Akteursvielfalt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien erhalten, Möglichkeiten einer
Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern.
Wie: Rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse für die Planungsphase von Bürgerenergieprojekten,
bis zu 200.000 EUR pro Projekt und einmalig innerhalb von 3 Jahren.
Einschränkung: Soll nach aktuellem Stand nur für Projekte gelten, die an den Ausschreibungsverfahren der
BNetzA teilnehmen müssen.
Rückzahlung: Nach erfolgreicher Zuschlagserteilung.
Seite 17
Vielen Dank für Ihr Zuhören.
Im Übrigen gibt es Hoffnung :
Die Energiewende ist auch bei unserem
Nachwuchs angekommen……..
Florentin 12 Jahre, Malwettbewerb für Energie und Zukunft

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Massnahmenpaket Landesregierung BrandenBurg

  • 1. Seite 1 Maßnahmenpaket der Landesregierung Brandenburg (6 – Punkte Plan) Erneuerbare Energien und Bürgerinteressen im fairen Miteinander Prof. Dr.-Ing. Jochen Möller Referatsleiter Erneuerbare Energieerzeugung Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg 10.12.2018 3. Workshop im Rahmen des WinWind-Projektes am 10.12.2018 Gerechte Teilhabe der BürgerIinnen und Gemeinden am Windenergieausbau: Geplante Maßnahmen und deren Umsetzung in Brandenburg
  • 2. Seite 2 Erneuerbare Energien in Brandenburg Aktueller Sach- und Ausbaustand Ziele der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg  10.500 MW an installierter Windleistung bis 2030  3.500 MW an installierter PV-Leistung bis 2030  Ausweisung von ca. 2% der Landesfläche für die Windenergienutzung Ausbaustand Arbeitsplätze direkt/indirekt (2016)  30.06.2018: 3.791 Windenergieanlagen mit 6.983 MW - Windenergie: 7.970  21.12.2017: 35.650 PV-Anlagen mit 3.380 MW - Solarenergie: 2.450 - EE-Gesamt: 18.640  Vergleich mit den anderen Bundesländern bei der Einwohnerzahl: Wind: Platz 1 Photovoltaik: Platz 1  Anteil der Erneuerbaren Energien in BB am Bruttostromverbrauch (rechnerisch): über 70%.  Im Übrigen auch Platz 1 in der Summe aller bisherigen Ausschreibungsrunden der BNETZÁ.
  • 3. Seite 3 Erneuerbare Energien in Brandenburg Aktueller Sach- und Ausbaustand Probleme Brandenburg ist zwar Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, hat aber auch steigende Akzeptanzprobleme.  Keine ausreichenden Netz- und Speicherkapazitäten, aber Abschaltungen werden bezahlt.  Bundesweit mit die höchsten Netzentgelte, u.a. EEG-Umlage: 6,79 Ct/kWh in 2018.  Beeinträchtigungen durch Schall- und Schattenemissionen, Blinken bei Nacht.  Beeinträchtigungen durch räumliche Nähe (Bedrohungsgefühl).  „Wind im Wald“ Problematik  „Verschandelung der Landschaft“  „Wir haben nichts davon“. Ergebnis: Zusammenschluss von mehr als 100 Bürgerinitiativen in der VolksInitiative „Rettet Brandenburg“ gegen den Ausbau der Windenergie. „Bernauer Erklärung“ von Kommunen vom 01.06.2018: Kein Wind im Wald, 1.500 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung. Erkenntnis: Eine erfolgreiche Energiewende funktioniert aber nur mit und in den Regionen und der dort lebenden Bevölkerung. Die Betroffenheit Einzelner muss ernst genommen werden. Eine Lösungsmöglichkeit: Die wirtschaftlichen Teilhabe von Bürgern und Kommunen an der Energiewende muss erhöht werden, auch um mehr regionale Wertschöpfung zu schaffen.
  • 4. Seite 4 Beschluss Landtag Brandenburg „Akzeptanz der Windenergie stärken“ Der Landtag hat am 27. Juni 2018 einen Antrag der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beschlossen. Aufgrund zunehmender Probleme beim Ausbau der Windenergie wird die Landesregierung aufgefordert, sich stärker der Akzeptanz zu widmen und die in den betroffenen Regionen lebenden Menschen stärker einzubeziehen. Dazu soll die Landesregierung fünf Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien umsetzen: Landtagsbeschluss (Kernaussagen) 1. Schaffung von Beratungsangeboten zur Akzeptanzerhöhung bis Ende 2018 2. Verstärkt auf Veranstaltungen zum EE-Ausbau informieren 3. Einsetzen für eine bundeseinheitliche Regelung: Bessere Beteiligung der Standortkommunen an der EE- Wertschöpfung 4. Prüfung von landesrechtlichen Möglichkeiten zur Abgabe auf die Windenergienutzung 5. Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Nachrüstung von Bestands-WEA mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK)
  • 5. Seite 5 Maßnahmenpaket der Landesregierung „Erneuerbare Energien und Bürgerinteressen im fairen Miteinander “ Aufbauend auf den Landtagsbeschluss hat die Landesregierung am 04. September 2018 einen 6-Punkte-Plan beschlossen, um einen Ausgleich zwischen den energiepolitischen Erfordernissen und den berechtigten Interessen der Brandenburgerinnen und Brandenburger und ihrer Gemeinden zu bewirken. 6-Punkte-Plan (Kernaussagen) 1. Sonderabgabe an Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen 2. Beratungsangebote für Erneuerbare Energien verbessern 3. Verstärkter Einsatz von Ersatzzahlungen für Gemeindeprojekte 4. Verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) bei Neuanlagen 5. Sicherung der Regionalplanung 6. Initiative zur Änderung des § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB / Stärkung der kommunalen Planungshoheit
  • 6. Seite 6 Maßnahmenpaket der Landesregierung 1. „Sonderabgabengesetz “ Mit einem Landesgesetz der Koalitionsfraktionen soll die jährliche Pflicht der Betreiber neu zu errichtender Windenergieanlagen (WEA) zur Zahlung einer Sonderabgabe an die betroffenen Gemeinden festgeschrieben werden. Ziel ist es, die Akzeptanz für WEA zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Erste Überlegungen dazu (aus Sicht des MWE): Wer sollte zahlungspflichtig sein? Betreiber von WEA, die nach dem BImschG zu genehmigen sind und nach dem 31.12.2019 in Betrieb genommen werden. Ausgenommen sollten WEA sein, die in den bisherigen Ausschreibungsrunden bereits bezuschlagt worden sind. Wer sollte anspruchsberechtigt sein? Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Umkreis von 3 km um den Standort der jeweiligen WEA befindet. Der Zahlungsanspruch sollte unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises um die jeweilige WEA ermittelt.
  • 7. Seite 7 Maßnahmenpaket der Landesregierung 1. „Sonderabgabengesetz “ Wie sollte die Sonderabgabe ausgestaltet werden? Dauer: Jährlich über die Betriebsdauer der jeweiligen WEA, bzw. bis eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft ist. Höhe: In Abhängigkeit von der eingespeisten Strommenge. Zweckbindung der Mittel Die Gemeinden sollten/müssen die Mittel zur Steigerung der Akzeptanz für WEA bei ihren Einwohnern zu verwenden. Beispielmaßnahmen:  Aufwertung des Ortsbildes / der ortsgebundenen Infrastruktur, Information zur Nutzung/Stromerzeugung von/aus Erneuerbaren Energien, Förderung kommunaler Veranstaltungen, soziale Aktivitäten, die der Kultur, Bildung oder Freizeit dienen. Unverbindliches Rechenbeispiel  10 Windenergieanlagen 3 Gemeinden  Volllaststunden: 2.500 h 33.333 EUR jährlich pro Gemeinde  Leistung: 4.000 kW/WEA 666.667 EUR pro Gemeinde (20 Jahre)  Abgabe: 0,1 Ct/kWh
  • 8. Seite 8 Maßnahmenpaket der Landesregierung 2. „Beratungsangebote “ Mit einem verstärkten Beratungs- und Informationsangebot sowie der Beantwortung von Fragen soll für mehr Verständnis für die im Land sichtbar gewordene Energieerzeugung geworben werden. Die Beratungsangebote werden ab Anfang 2019 vom Team Energie der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) durchgeführt. WFBB:  Beratung und Unterstützung von Kommunen und Bürgern bei der Planung von Projekten der Erneuerbaren Energien,  Klärung finanzieller Bürger- und Gemeindebeteiligungsmöglichkeiten an konkreten Projekten,  Bereitstellung von Informationen rund um die Erneuerbaren Energien  Durchführung von Workshops/Veranstaltungen KNE:  Moderation von Klärungsgesprächen zwischen Investoren im EE-Bereich und betroffenen Kommunen/Bürgern. Der erste Schritt: Das MWE führt in Kooperation mit der WFBB und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) jeweils eine Regionalkonferenz in den fünf Planungsregionen durch. Partner: StGB, VKU, RPG. 11.12.18 Havelland-Fläming (Ludwigsfelde), 13.12.18 Lausitz-Spreewald (Lübben), im 1. Quartal 2019: Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim und Oderland-Spree
  • 9. Seite 9 Maßnahmenpaket der Landesregierung 3. „Ersatzzahlungen “ Künftige Ersatzzahlungen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sollen verstärkt für Projekte in den Gemeinden, in deren Gebiet WEA neu errichtet werden, eingesetzt werden. Warum: Beschwerden von Kommunen, dass mit dem Geld von WEA-Projekten vor Ort, Maßnahmen in anderen Gemeinden durchgeführt werden. Wie: Änderungen der Leitlinien und Schwerpunkte für die Arbeit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Mit der Anpassung der Leitlinien will die Stiftung sicherstellen, dass die Ersatzzahlungen aus Windenergievorhaben vorrangig in die betroffenen Gemeinden zurückfließen und dort für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. Was kann u.a. gefördert werden? Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wie Hecken- und Baumpflanzungen, die Anlage von Streuobstwiesen, Renaturierungen von Kleingewässern und Maßnahmen für den Artenschutz. Die Förderung wird als Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt.
  • 10. Seite 10 Maßnahmenpaket der Landesregierung 4. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Verpflichtung bei neuen WEA  Festschreibung in der Landesbauordnung (BbgBO).  Gesetzesentwurf „liegt auf Eis“. Förderung bei WEA im Bestand  Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung. RENplus 2014-2020  Fördertatbestand: „Verbesserung der Energieeffizienz in technischen Prozessabläufen“.
  • 11. Seite 11 Sicherung der Regionalplanung  Untersagung von Genehmigungen in Regionen, in denen der Regionalplan unwirksam geworden ist.  Ziel: Verhinderung der ungesteuerten Errichtung von WEA außerhalb von Eignungsgebieten.  Die Untersagung sichert den Zeitraum bis zur Neuaufstellung des Regionalplans und verhindert „Wildwuchs“.  Die gesetzliche Regelung (genau: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung) ist in Arbeit, aktuell: Anhörung am 06.12.2018 im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des brandenburgischen Landtages.  Was soll sich ändern? früher: Einzelfalluntersagungen durch die GL im Einvernehmen mit MWE und MLUL. neu: Generelle Untersagung von WEA in den betroffenen Planungsregionen, jedoch mit Öffnungsklausel, wenn das Projekt den „in Aufstellung befindlichen Zielen der Regionalplanung“ nicht widerspricht. Maßnahmenpaket der Landesregierung 5. „Sicherung der Regionalplanung“
  • 12. Seite 12 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung sollen auch die Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen in den Regionalversammlungen der Regionalen Planungsgemeinschaften stärker berücksichtigt werden. aktuell: Es sind nur Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner in der jeweiligen Regionalversammlung vertreten. neu: Künftig sollen alle amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände (Ämter und Verbandsgemeinden) mit mindestens 5 000 Einwohnern/innen in der Regionalversammlung mit Stimmrecht vertreten sein. Die bisher geltende gesetzliche Begrenzung auf 40 Regionalräte/innen soll auf 60 angehoben werden. Maßnahmenpaket der Landesregierung „Exkurs: Stärkung der Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen“
  • 13. Seite 13 Maßnahmenpaket der Landesregierung 6. „Stärkung der kommunalen Planungshoheit - Initiative zur Änderung des § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB“ Aktuell:  Privilegierung der Windenergienutzung  entscheidende planungsrechtliche Regelung, die den starken Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat.  WEA sind zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen  Kommunen haben kaum die Möglichkeit, steuernd einzugreifen. Geplant:  Angesichts des wachsenden Widerstands gegen den Bau von WEA soll den Gemeinden mehr Mitsprache beim Genehmigungsverfahren gegeben werden.  Somit: Änderung des § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB (Entprivilegierung der Windenergie)  Folge: Kommune muss vor der Errichtung von Windenergieanlagen erst Planungsrecht schaffen.  Entschließungsantrag von BB im Bundesrat zur Streichung der Windkraftprivilegierung im Baugesetzbuch  Vorstellung im Bundesrat am 19.10.2018 durch MP Dr. Woidke  Zuweisung an die Ausschüsse im BR: Städtebau (FF) + Inneres, Kultur, Umwelt und Wirtschaft .
  • 14. Seite 14 Aktuelle Entscheidungen des Bundestages „Energiesammelgesetz“ Mit Datum vom 30.11.2018 hat der Bundestag das sogenannte „Energiesammelgesetz“ beschlossen. Genau: Gesetz zur Änderung des EEG, des KWK-G, des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften Eine Konsequenz: Einführung einer verpflichtenden, bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bei Windenergieanlagen über Änderung des EEG Betroffenheit: Sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen Umrüstpflicht: Bis zum 01.07.2020 Ausnahmen: Auf Antrag bei der BNetzA, wenn wirtschaftlich unzumutbar. z.B.: WEA werden bald zurückgebaut, kleine Windparks (< 6 WEA) Sanktion: Bei Verstoß wird die Marktprämie nicht mehr gezahlt.
  • 15. Seite 15 Aktuelle Entscheidungen der Regierungsfraktionen auf Bundesebene Einrichtung einer Arbeitsgruppe „zur Akzeptanz und zur weiteren Energiewende“ Themen: - Höhenabhängige Mindestabstände von WEA zur Wohnbebauung, Höhenbegrenzungen - monitäre Beteiligung von Kommunen - Änderung der Planungsverfahren, stärkere Entscheidungsbefugnisse der Kommunen. Beteiligte: - die Bundesländer (soweit bekannt) - Vertreter der Anwohnerinteressen (BI) - Deutscher Städtetag - Städte- und Gemeindebund - Kompetenzzentrum Naturschutz- und Energiewende Termin: Vorschläge sollen bis Ende März 2019 erarbeitet werden. Anschließend: bis Herbst 2019 Entscheidungen zu: (soweit bekannt) - modifizierten, wettbewerblichen Förderbedingungen und den Ausbaupfaden bei den EE - konkreten Akzeptanzmaßnahmen - Abschaffung bzw. Reduzierung von Entschädigungszahlungen bei Abregelung - Entscheidung zu Innovationen, die die Netz- und Systemverträglichkeit der EE verbessern.
  • 16. Seite 16 Aktuelle Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums „Förderprogramm für Bürgerenergieprojekte“ Stand: 01.10.2018 Ziel: Akteursvielfalt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien erhalten, Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Wie: Rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse für die Planungsphase von Bürgerenergieprojekten, bis zu 200.000 EUR pro Projekt und einmalig innerhalb von 3 Jahren. Einschränkung: Soll nach aktuellem Stand nur für Projekte gelten, die an den Ausschreibungsverfahren der BNetzA teilnehmen müssen. Rückzahlung: Nach erfolgreicher Zuschlagserteilung.
  • 17. Seite 17 Vielen Dank für Ihr Zuhören. Im Übrigen gibt es Hoffnung : Die Energiewende ist auch bei unserem Nachwuchs angekommen…….. Florentin 12 Jahre, Malwettbewerb für Energie und Zukunft