Angewandte Philosophie an der Universität Duisburg-Essen.
Empowerment - Sozialwirtschaft Inklusiv
1. Sozialwirtschaft Inklusiv
Empowerment von
Menschen mit Behinderung
Bernadette Kannenbäumer, Dip. Soz.-Arb.,
DRK-Bildungswerk im Kreis Borken
Das Projekt „Sozialwirtschaft Inklusiv“ wird im Rahmen des Programms „rückenwind - Für die Beschäftigten in der
Sozialwirtschaft“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
2. Folie 2
Empowerment ein biographischer
Prozess im Menschen
Die Ursprünge des Empowerments liegen in der
gefördert durch:
Bürgerrechtsbewegung und der
gemeindebezogenen Sozialen Arbeit der USA.
Empowerment = Selbstbefähigung und
Selbstbemächtigung, Stärkung von Eigenmacht,
Autonomie und Selbstverfügung.
Empowerment ist die (Wieder-) Herstellung von
Selbstbestimmung über die Umstände des eigenen
Alltags
3. Folie 3
Empowerment ein biographischer
Prozess im Menschen
„…mehr Macht für sich gewinnen (politische Macht;
gefördert durch:
Kompetenz in der Bewältigung alltäglicher
Lebensbelastungen)…“
„ … in Situationen des Mangels, der Benachteiligung
oder der gesellschaftlichen Ausgrenzung beginnen, ihre
Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen …“
„… in dem sie sich ihrer Fähigkeiten bewusst werden,
eigene Kräfte entwickeln und ihre individuellen und
kollektiven Ressourcen zu einer selbstbestimmten
Lebensführung nutzen lernen…“
4. Menschen mit Behinderungen werden in der Rolle von
kompetenten Akteuren wahrgenommen, die über das Vermögen
verfügen, ihren Lebensalltag in eigener Regie zu gestalten:
Vertrauen in die Stärken, Kompetenzen und Ressourcen, ihr
Folie 4
Empowerment-Praxis
gefördert durch:
Leben auch in kritischen Situationen und biographischen
Belastungen erfolgreich zu meistern.
Achtung vor der selbstbestimmten Lebensweise, der
Selbstverantwortung und dem „Eigen-Sinn“.
Der Respekt vor der ‚eigenen‘ Zeit und den ‚eigenen‘ Wegen.
Nach Prof. Dr. Norbert Herriger, Vortrag Fachtagung Empowerment &
Inklusion, Halle 2007
5. Folie 5
Empowerment-Praxis
Grundorientierung an einer „Rechte-Perspektive“:
gefördert durch:
Menschen mit Behinderung verfügen über ein
unveräußerliches Recht auf Wahl- und
Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf die
Gestaltung ihres Lebensalltags.
Nach Prof. Dr. Norbert Herriger,
Vortrag Fachtagung Empowerment & Inklusion, Halle 2007