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HAUSANSCHRIFT      Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
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    mitteilung
                                                            E-MAIL      pressestelle@bmg.bund.de




Berlin, 3. Juli 2009
Nr. 68


Gesundheitsfachberufe an der Universität – Gesetzesänderungen
machen Studium in Modellversuchen möglich
Der Bundestag hat heute die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen,
Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten beschlossen. Mit den
Änderungen werden Modellklauseln eingeführt, die es den Ländern erlauben für
diese vier genannten Ausbildungsberufe, eine universitäre Ausbildung probeweise
einzuführen.

Dazu sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für
Gesundheit Rolf Schwanitz: „Wir haben die Initiative der Länder aufgegriffen und
den Gesetzentwurf erweitert. Es ist so gelungen, die Modellklauseln zu präzisieren
und darin festzulegen, in welchem Umfang von der bisherigen Ausbildung
abgewichen werden darf. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine sinnvolle
Erprobung      akademischer      Ausbildungsstrukturen      in         den     therapeutischen
Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich.“

Die Initiative zu dieser Gesetzesänderung ist von den Ländern ausgegangen. Der
ursprüngliche    Gesetzentwurf     ist   durch   Anregungen            von   Fachleuten            des
Bundesgesundheitsministeriums und des Bundestages modifiziert worden. Damit
kann nun eine akademische Weiterentwicklung der Berufe der Hebammen,
Seite 2 von 2   Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erprobt werden. Wichtig ist,
                dass die praktische Ausbildung erhalten bleibt. Der begleitende Unterricht jedoch
                kann in seinen theoretischen und praktischen Teilen neu gestaltet werden, um die
                Akademisierung zu erproben.

                Die Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt und es ist außerdem eine Evaluation
                vorgesehen, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien vorgibt.
                Das gewährleistet, dass mit den Gesetzesänderungen eine sachgerechte
                Erprobung    akademischer     Ausbildungsstrukturen   in   den   therapeutischen
                Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich wird.

                Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de.

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  • 1. HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin Presse- TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de mitteilung E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de Berlin, 3. Juli 2009 Nr. 68 Gesundheitsfachberufe an der Universität – Gesetzesänderungen machen Studium in Modellversuchen möglich Der Bundestag hat heute die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten beschlossen. Mit den Änderungen werden Modellklauseln eingeführt, die es den Ländern erlauben für diese vier genannten Ausbildungsberufe, eine universitäre Ausbildung probeweise einzuführen. Dazu sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Rolf Schwanitz: „Wir haben die Initiative der Länder aufgegriffen und den Gesetzentwurf erweitert. Es ist so gelungen, die Modellklauseln zu präzisieren und darin festzulegen, in welchem Umfang von der bisherigen Ausbildung abgewichen werden darf. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine sinnvolle Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich.“ Die Initiative zu dieser Gesetzesänderung ist von den Ländern ausgegangen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist durch Anregungen von Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundestages modifiziert worden. Damit
  • 2. kann nun eine akademische Weiterentwicklung der Berufe der Hebammen, Seite 2 von 2 Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erprobt werden. Wichtig ist, dass die praktische Ausbildung erhalten bleibt. Der begleitende Unterricht jedoch kann in seinen theoretischen und praktischen Teilen neu gestaltet werden, um die Akademisierung zu erproben. Die Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt und es ist außerdem eine Evaluation vorgesehen, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien vorgibt. Das gewährleistet, dass mit den Gesetzesänderungen eine sachgerechte Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de.