[PDF] Pressemitteilung: Gesundheitsfachberufe an der Universität ? Gesetzesänderungen machen Studium in Modellversuchen möglich
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Berlin, 3. Juli 2009
Nr. 68
Gesundheitsfachberufe an der Universität – Gesetzesänderungen
machen Studium in Modellversuchen möglich
Der Bundestag hat heute die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen,
Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten beschlossen. Mit den
Änderungen werden Modellklauseln eingeführt, die es den Ländern erlauben für
diese vier genannten Ausbildungsberufe, eine universitäre Ausbildung probeweise
einzuführen.
Dazu sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für
Gesundheit Rolf Schwanitz: „Wir haben die Initiative der Länder aufgegriffen und
den Gesetzentwurf erweitert. Es ist so gelungen, die Modellklauseln zu präzisieren
und darin festzulegen, in welchem Umfang von der bisherigen Ausbildung
abgewichen werden darf. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine sinnvolle
Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen
Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich.“
Die Initiative zu dieser Gesetzesänderung ist von den Ländern ausgegangen. Der
ursprüngliche Gesetzentwurf ist durch Anregungen von Fachleuten des
Bundesgesundheitsministeriums und des Bundestages modifiziert worden. Damit
2. kann nun eine akademische Weiterentwicklung der Berufe der Hebammen,
Seite 2 von 2 Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erprobt werden. Wichtig ist,
dass die praktische Ausbildung erhalten bleibt. Der begleitende Unterricht jedoch
kann in seinen theoretischen und praktischen Teilen neu gestaltet werden, um die
Akademisierung zu erproben.
Die Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt und es ist außerdem eine Evaluation
vorgesehen, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien vorgibt.
Das gewährleistet, dass mit den Gesetzesänderungen eine sachgerechte
Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen
Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich wird.
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