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DATUM 23. März 2011
NUMMER 71
SPERRFRIST
Verbraucherministerin Aigner: „Die Behörden bleiben wachsam“
Importe aus der Region Japan unterliegen besonderen Kontrollen /
Bund-Länder-Datenbank des BVL in Berlin ist einsatzbereit
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan haben das Bundesverbraucherministerium
und seine Fachbehörden in den vergangenen Tagen umfangreiche Vorkehrungen getroffen,
um eine mögliche Verunreinigung importierter Lebensmittel in Deutschland schnell erkennen
zu können und die Verbraucher zu schützen. „Die deutschen Behörden bleiben sehr
wachsam, vor allem was mögliche Importe aus der Krisenregion betrifft“, erklärte
Bundesministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Der Umfang der Importe aus Japan
sei jedoch äußerst gering: „Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr
wenig Nahrungsmittel-Lieferungen nach Deutschland.“ Durch das schwere Erdbeben, den
verheerenden Tsunami und die Reaktorkatastrophe sei der Handel mit Japan praktisch zum
Erliegen gekommen. Nach Einschätzung von Experten werde Japan angesichts der Notlage
die heimischen Waren vorrangig an die eigenen Bürger abgeben. Um zu verhindern, dass in
den kommenden Wochen belastete Exportwaren die Region Japan verlassen, werden die
Produkte von Japan sowie Nachbarstaaten vor dem Versand bzw. der Verschiffung auf
Radioaktivität kontrolliert.
Wegen der Entwicklung in Japan hatte die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten
empfohlen, die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan zu
untersuchen. Vor allem bei Fisch und Fischerzeugnissen soll die Strahlenbelastung überprüft
werden. Die Bundesländer haben die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bei einem
Besuch des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin
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informierte sich Ministerin Aigner über eine interne Internet-Plattform des Bundes und der
Länder, die das BVL eingerichtet hat, um Untersuchungs- und Messergebnisse aus den
einzelnen Bundesländern zu sammeln und diese zügig auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus
den Forschungseinrichtungen fließen hier ein. „Das System ist einsatzbereit, aber noch sind
uns keine Auffälligkeiten gemeldet worden“, erklärte der Präsident des BVL, Dr. Helmut
Tschiersky-Schöneburg.
Für die Überwachung der Radioaktivität besteht nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
hinsichtlich der Messaufgaben eine Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Die
Behörden der Länder führen Messungen verschiedener Umweltmedien, z.B. der
Lebensmittel und Futtermittel durch, die von sogenannten Leitstellen des Bundes bewertet
werden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und
seine Behörden beobachten die Lage weiterhin sehr aufmerksam. Für den Bereich
Lebensmittel, mit der Ausnahme von Fischen, ist nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
von 1986 in Deutschland das Max-Rubner-Institut (MRI) als Leitstelle zuständig. Das
Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI), ebenfalls dem Bundesverbraucherministerium
unterstellt, ist für die Überwachung der Umweltradioaktivität in Fischen und
Fischereiprodukten aus Nord-, Ostsee und den Nordatlantik zuständig. Eine Gefährdung der
deutschen Verbraucher durch kontaminierten Fisch aus Japan kann nach Ansicht des vTI
zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-,
Chemikalien und Produktsicherheit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern
Überwachungsprogramme, sorgt im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für den
Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern und unterstützt das
Bundesministerium beim Krisenmanagement