1. 1
Stand: 2012/08/06; DE
Affiliate-Vertrag
zwischen
Karatbars International GmbH
Königstraße 52
D – 70173 Stuttgart
vertreten durch den Geschäftsführer Pietro Fazio
Tel.- Nr.: 0049 (0) 711 120 40 830
www.karatbars.com
E-Mail: support@karatbars.com
HRB 739615, Amtsgericht Stuttgart
USt.-ID : DE280813147
Zustellungsbevollmächtigt : Karatbars International GmbH
Im folgenden „ Advertiser / Merchant “ genannt
und
Frau / Herrn
Geb.:..............................................................................................................................,
wohnhaft:.......................................................................................................................,
Ausweis – Nr.:…………………….………………………………………………………......,
Steuer – Nr.:..................................................................................................................,
Affiliate-Vertrags-Nr.:
Im folgenden „ Affiliate “ genannt
Dieser Vertrag regelt die Grundlagen einer Kooperation zwischen den genannten
Vertragsparteien nach ausführlichen persönlichen Verhandlungen. Weiterer
wesentlicher Vertragsbestandteil ist die Anlage
Marketingplan
Der Marketing-Plan enthält die jeweils gültigen Vergütungsrichtlinien.
Der Affiliate bestätigt, die aufgeführte Anlage ausführlich geprüft, verstanden und
akzeptiert zu haben. Er erklärt ausdrücklich, diese Anlage vollinhaltlich und lückenlos
anzuerkennen und zu genehmigen.
2. 2
Stand: 2012/08/06; DE
1.
Einleitung
Der Merchant vertreibt weltweit Edelmetalle und Merchandise-Artikel. Der Affiliate
erhält das Recht, als selbständiger, freier und eigenverantwortlicher
Empfehlungsgeber für den Merchant Edelmetallverkäufe und Shop-Artikel gemäß
den jeweiligen Landesgesetzen und den nachfolgenden Bestimmungen zu
empfehlen.
2.
Pflichten und Stellung des Affiliate
Der Affiliate versichert, dass er sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen und
behördlichen Auflagen erfüllt hat, um in seinem jeweiligen Land Edelmetallverkäufe
gewerblich empfehlen und die Merchandise-Artikel vermitteln zu dürfen. Er hat
eigenständig sein Gewerbe bei den zuständigen Behörden und Institutionen – auch
bei seinem örtlich zuständigen Finanzamt – anzumelden und dem Merchant
sämtliche Genehmigungen nachzuweisen. Solange der Affiliate die genannten
Voraussetzungen nicht erfüllt hat, darf er mit seiner Tätigkeit nicht beginnen. Er ist für
die Erfüllung sämtlicher rechtlicher, u.a. gewerberechtlicher, steuerrechtlicher,
arbeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und anderer gesetzlicher Verpflichtungen
ausnahmslos selbst verantwortlich. Empfehlungsvergütungen hat er ordnungsgemäß
den Finanzbehörden anzuzeigen und zu versteuern.
Der Affiliate steht nicht in einem arbeitsrechtlichen Angestelltenverhältnis mit dem
Merchant. Er ist selbständiger Gewerbetreibender und hat in seinem Betrieb die
Sorgfalt eines ehrbaren Kaufmanns anzuwenden. Er hat sich zudem moralisch und
ethisch einwandfrei zu verhalten und die Landesgesetze sowie das einschlägige
Recht der Europäischen Union hinsichtlich des lauteren Wettbewerbs, die
firmeninternen Statuten und Richtlinien sowie die Direktiven des Merchants für den
Geschäftsverkehr zu beachten. Er hat stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass er
durch sein Handeln nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen
verstößt.
Sollte der Affiliate ausschließlich für den Merchant tätig und evtl. scheinselbständig
sein, verpflichtet er sich, entsprechende Anträge auf Befreiung von der
Sozialversicherungspflicht bei den zuständigen Institutionen zu stellen.
Der Affiliate hat stets die Interessen des Merchants zu wahren und darauf zu achten,
dass dessen Reputation nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
Er hat fortlaufend die Webinare des Merchants zu besuchen und die dort
gewonnenen Erkenntnisse an seine nachgeordneten Empfehlungspartner
weiterzugeben.
3. 3
Stand: 2012/08/06; DE
3.
Befugnisse des Affiliate
Der Affiliate darf ausschließlich den Verkauf derjenigen Erzeugnisse des Merchants
empfehlen, welche nach dem jeweiligen Landesrecht schriftlich durch diesen oder
durch evidente Gesetzgebung zum Verkauf freigegeben sind.
Er ist berechtigt, Werbemaßnahmen durchzuführen, hat jedoch jegliche Darstellung
mit Außenwirkung, welche den Merchant berührt, zuvor mit diesem abzustimmen.
Der Affiliate ist nicht befugt, irgendwelche Erklärungen für den Merchant abzugeben.
Derartige Erklärungen binden letzteren nicht, allenfalls den hierfür allein
verantwortlichen Affiliate selbst. Der Affiliate hat keine Vertretungsbefugnis für den
Merchant. Er haftet für seine Erklärungen selbst und hat erforderlichenfalls den
Merchant von sämtlichen Folgen unbefugter Erklärungen freizustellen.
Weiterhin ist der Affiliate nicht befugt, Geld für den Merchant entgegenzunehmen.
Kunden können an den Affiliate nicht befreiend leisten. Er hat keine Inkasso-
Vollmacht für den Merchant.
4.
Informationspflichten des Affiliate
Der Affiliate ist verpflichtet, sich und seine von ihm betreuten Down-Line-Affiliates
ständig über die aktuellen Produkte des Merchants im Log-in der Karatbars-Web-
Site, das Empfehlungssystem und sämtliche für die Kunden wichtigen Daten und
Fakten informiert zu halten.
Er hat die Kunden wahrheitsgemäß und fachgerecht über die Karatbars-Produkte
aufzuklären und ihnen die Karatbars-Web-Site zugänglich zu machen.
Er darf den Kunden ausschließlich den Inhalt der Web-Site und der offiziellen
Dokumente weitergeben und darf deren Inhalt nicht verändern.
5.
Aufgaben des Affiliates
Der Affiliate hat die Interessen des Merchants stets nach bestem Wissen und
Gewissen zu wahren.
Der Affiliate hat die Aufgabe, die vom Merchant freigegeben Produkte zu empfehlen.
Bei Abschluss eines von ihm persönlich empfohlenen Kaufvertrages erhält er
Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan / Marketingplan in Anlage, sofern er nicht
gegen die oben beschriebenen Verpflichtungen verstößt.
Weiterhin obliegt dem Affiliate die Empfehlung weiterer Kunden und nachgegliederter
Empfehlungs-Partner (Down-Line-Affiliates). Empfehlen diese erfolgreich den
Abschluss von Edelmetall-Kaufverträgen, erhalten der Affiliate und der Down-Line-
Affiliate ebenfalls Vergütungen nach Maßgabe des Vergütungs- und Marketingplans.
4. Er genießt keinen Gebietsschutz und hat auch keinen Gebietsschutz anderer Partner
zu beachten.
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6.
Ausdrückliche Verbote
Dem Affiliate ist untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung oder Genehmigung des
Merchants
- öffentliche Erklärungen – v.a. Presseerklärungen - über den Merchant, dessen
Geschäftsmodell, Firmenpolitik, Betriebsabläufe oder sonstige internen Kenntnisse
abzugeben,
- das Logo, den Namen der Karatbars International GmbH oder deren Briefbögen
ohne deren - jederzeit widerrufliche - Zustimmung zu verwenden,
- Angaben oder Zusagen zu machen, welche vom Inhalt der Karatbars-Unterlagen
abweichen,
- anderes als Original-Karatbars-Prospektmaterial und zu verwenden,
- Original-Karatbars-Unterlagen zu verkaufen oder Unberechtigten weiterzugeben,
- Software der Karatbars International GmbH zu verwenden,
- Geld von Kunden entgegenzunehmen,
- Ansprüche gegen den Merchant an Dritte abzutreten.
7.
Verschwiegenheit
Der Affiliate ist zu umfassendem Kunden- und Quellenschutz sowie zur Einhaltung
aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, sofern die geschützten
Daten nicht von ihm stammen. Durch eine Verletzung seiner Geheimhaltungspflicht
macht er sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern möglicherweise auch
strafbar.
Sämtliche genannten Inhalte, v.a. Arbeitsunterlagen wie Vordrucke, Prospekte,
Schulungs- und Geschäftsunterlagen, Verträge – auch der vorliegende – unterfallen
dem Urheberrechtsschutz. Der Affiliate darf diese Inhalte weder außerhalb der
Geschäftsbeziehung verwenden, noch an Dritte – auch nicht teilweise – weiterleiten,
weiterleiten lassen oder vervielfältigen, es sei denn an Dritte, die gesetzlich zur
Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Die in Abs. 1 beschriebenen Verpflichtungen des Affiliate bestehen auch nach
Beendigung dieses Vertrages unbeschränkt weiter, sofern dies in gesondertem
Vertrag vereinbart wird. Endet dieser Vertrag oder benötigt der Affiliate Unterlagen
jeglicher Art aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung nicht mehr, darf er diese nicht
weiter verwenden. Dies gilt v.a. für Prospektmaterial, Vordrucke und
5. Schulungsunterlagen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Affiliate – gleich, aus welchem
Grund – ist ausgeschlossen.
5
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8.
Vergütungsanspruch
Die Entstehung und die Höhe eines Vergütungsanspruchs des Affiliate gegen den
Merchant wird in der Anlage, nämlich den Vergütungsrichtlinien im Marketingplan
geregelt. Der Affiliate hat keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Kunden und darf
von diesem keine Vergütung verlangen.
Jede Vergütungszahlung an den Affiliate steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde
eine im Vergütungsplan festgelegte Edelmetallmenge vorbehaltlos bezahlt und der
Affiliate nicht gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen hat.
Vergütungsansprüche des Affiliate gegen den Merchant unterliegen einem
Abtretungsverbot. Fällige Vergütungsansprüche und der etwaige Goldbestand gehen
im Falle des Ablebens des Affiliates auf den, in seinem persönlichen Zugangsbereich
bestätigten Verfügungsberechtigten über; falls der Affiliate keinen
Verfügungsberechtigten bestimmt hat, kraft gesetzlicher oder testamentarischer
Erbfolge auf den oder die Erbberechtigten über.
9.
Abrechnungen
Die Vergütung des Affiliate und die Abrechnung erfolgen gem. dem jeweils geltenden
Marketingplan. Der Affiliate kann die Abrechnungen über seine persönlichen
Zugangsdaten online einsehen. Einwendungen hiergegen müssen innerhalb von 10
Werktagen erfolgen. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt.
Vergütungsauszahlungen erfolgen gem. Marketingplan ausschließlich über eine
Prepaid Master Card auf das vom Partner angegebene Konto mit befreiender
Wirkung im Gutschrifts- Verfahren. Sobald der Affiliate einen Provisionsanspruch von
mindestens € 35,- erworben hat, wird ihm vom Merchant eine kostenpflichtige
Prepaid Master Card zur Verfügung gestellt. Die Kosten in Höhe von € 20,- werden
dem Affiliate auf der Prepaid Master Card belastet.
10.
Mehrwertsteuer
10.1. Provisionen für Goldvermittlung :
Vergütungen für Feingoldempfehlungen sind in Deutschland umsatzsteuerbefreit und
werden grundsätzlich netto, also ohne ausgewiesene MwSt., ausbezahlt. Sollte der
Affiliate in seinem Land zur Mehrwertsteuer herangezogen werden, ist diese aus dem
ausgezahlten Betrag zu zahlen. Wünscht der Affiliate die Auszahlung der
Mehrwertsteuer, hat er die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen des
jeweiligen Landes zu erfüllen und dem Merchant nachzuweisen. Der Affiliate ist für
diesen Fall verpflichtet, eine rechtskonforme Rechnung an den Merchant zu
erstellen, welche die MwSt. ausweist. Sämtliche Auflagen und Vorgaben der
zuständigen Finanzbehörden im jeweiligen Land sind vom Affiliate zu klären und dem
6. Merchant mitzuteilen, ebenso wie dessen eventuelle Mitwirkungspflichten. Unterlässt
der Affiliate entsprechende Mitteilungen an den Merchant, haftet er selbst für einen
entstehenden Schaden und hat den Merchant von sämtlichen Ansprüchen
freizustellen.
10.2. Provisionen für Packages und Merchandise-Artikel :
Provisionen für die Vermittlung von umsatzsteuerbehafteten Artikeln in Deutschland
werden brutto ausbezahlt und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist
grundsätzlich vom Affiliate an sein zuständiges deutsches Finanzamt abzuführen.
10.2.2. Übriges Gemeinschaftsgebiet und Drittländer
Provisionen in der übrigen EU sowie in außereuropäischen Ländern werden netto
ausbezahlt.
6
10.2.1. Deutschland
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11.
Pflichten des Merchants
Der Merchant unterhält eine Homepage, die zur allgemeinen Information dient und
ständig aktualisiert wird. Über die dort vorhandenen Links erhält der Affiliate ebenfalls
alle erforderlichen Informationen und Formulare.
Der Merchant stellt dem Affiliate somit alle erforderlichen Verkaufs- und
Schulungsunterlagen sowie sämtliche Vertragsvordrucke online in einem Download-
Bereich zur Verfügung, aus welchem er die erforderlichen Unterlagen herunterladen
kann.
Wünscht der Affiliate unterstützendes Material in Papierform, kann er dieses gemäß
der Preisliste auf der Website käuflich erwerben.
Für Rückfragen unterhält der Merchant ein Support-Center, welches den Affiliate in
mehreren Weltsprachen bei Unklarheiten unterstützt.
Der Merchant bietet regelmäßige Schulungsmöglichkeiten im Internet ( Webinare ),
um den Affiliate in allen Bereichen seiner Tätigkeiten stets auf dem neuesten
Informationsstand zu halten.
Der Merchant unterrichtet den Affiliate unverzüglich über jede Produktänderung, über
Änderungen im Vertriebs- oder Abrechnungssystem sowie über Neuigkeiten, die für
den Affiliate von Interesse sein könnten.
Der Merchant lässt die Vergütungsansprüche des Affiliate durch einen anerkannten,
professionellen internationalen Vertragspartner tagesaktuell abrechnen. Der
Merchant hat fällige Vergütungen einmal monatlich / wöchentlich, gemäß den jeweils
geltenden Vergütungsrichtlinien im aktuellen Marketingplan an den Affiliate
auszuzahlen.
7. Hierbei hat er die vom Affiliate aufgebauten Strukturen seiner Down-Line-Affiliates zu
berücksichtigen und die aufgebauten Hierarchien zu beachten.
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12.
Befugnisse des Merchants
Der Affiliate gestattet dem Merchant, ihn jederzeit zu kontaktieren.
Der Merchant kann dem Affiliate Anweisungen erteilen, sofern dies für den
Geschäftserfolg erforderlich sein sollte. Im Übrigen ist der Affiliate nicht weisungs-gebunden.
Der Merchant ist weiterhin befugt, die in Anlage beigefügten Vergütungsrichtlinien
und den Marketing-Plan nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu aktualisieren.
Diese Anlagen sind insoweit freibleibend.
Mit der Einführung neuer Regelungen verlieren die ersetzten ihre Gültigkeit, sofern
der Merchant keine anderslautende Bestimmung trifft. Bereits geschlossene Verträge
genießen Bestandsschutz nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Bestimmungen.
Der Merchant ist befugt, einen Rechtsnachfolger zu bestimmen.
13.
Dauer des Vertrages
Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende
gekündigt werden.
Er kann darüber hinaus nach den jeweiligen länderrechtlichen Bestimmungen
jederzeit aus wichtigem Grund von jeder der Vertragsparteien schriftlich gekündigt
werden.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn sich der Affiliate als unzuverlässig
herausstellt, v.a., wenn die Karatbars International GmbH seinetwegen in Anspruch
genommen oder wegen eines Verstoßes des Affiliate abgemahnt wird. Dem
Merchant steht das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist auch dann zu,
wenn der Affiliate schwere Vertragsverletzungen begangen hat, welche die
Reputation oder Rechte der Karatbars International GmbH, eines anderen Partners
oder eines Kunden beeinträchtigen könnten. Hierzu zählen v.a. Verstöße gegen
Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen und das Inkasso- oder das
Verbot, fremde Kunden oder Mitarbeiter abzuwerben. Ferner ist der Merchant zur
fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Affiliate falsche Vertragsangaben oder sich
strafbar gemacht hat, wenn der Affiliate trotz Abmahnung durch den Merchant
Vertragsverletzungen fortsetzt oder gem. Ziff. 12 erforderliche Anweisungen nicht
befolgt.
8. 8
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14.
Datenschutz
Der Merchant speichert persönliche Daten grundsätzlich nur, soweit es für die
Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
Dazu kann es erforderlich sein, persönliche Daten des Affiliate an Unternehmen
weiterzugeben, die zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung
eingesetzt werden. Dies können z. B. Transportunternehmen oder andere Service-
Dienste sein.
Eine weitergehende Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, es liegt eine gesetzliche
oder gerichtliche Verpflichtung hierzu vor. Die Mitarbeiter des Merchants sind
schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.
Der Affiliate erteilt sein Einverständnis zur
- Zusendung des Newsletters
- Gewinnspielteilnahme
- Bonitäts- oder Altersprüfung zur Ermöglichung unser Leistungen oder
Zahlungsmethoden
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten des Partners gesperrt und
nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
Wenn sich der Partner mit seiner E-Mail-Adresse für den Newsletter angemeldet hat,
darf diese E-Mail-Adresse auch über die Vertragsdurchführung hinaus für weitere
Werbezwecke verwendet werden.
Die Partner erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über
ihre gespeicherten Daten. Sie können jederzeit ihre erhobenen Daten sperren,
berichtigen oder löschen lassen. Auch können sie jederzeit die erteilte Einwilligung
zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen unter der im
Impressum angegebenen Adresse widerrufen.
Der Merchant ist verpflichtet, dem Affiliate jederzeit Auskunft über diejenigen Themen
zu erteilen, welche für die Tätigkeit des Affiliate von Belang sind.
15.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch / Englisch. Anderssprachige Korrespondenz ist auf
Kosten, Gefahr und Verantwortung des Affiliate auf Deutsch / Englisch zu
übersetzen. Übersetzungsfehler gehen nicht zu Lasten der Karatbars International
GmbH.
16.
AGB
Es gelten ausschließlich die vorliegenden Vertragsbedingungen der Karatbars
International GmbH. AGB des Affiliate werden durch die Karatbars International
GmbH nicht anerkannt und gelten nicht.
9. 9
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17.
Mediation
Gerichtsstand
Entstehen zwischen den Parteien Streitigkeiten anlässlich des Vertragsverhältnisses,
sind diese über einen Mediator in Deutschland einer gütlichen Einigung zuzuführen.
Sollte – gleichgültig, aus welchem Grund – eine Mediation scheitern, sind
Streitigkeiten vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht zu klären.
Gerichtsstand ist Stuttgart.
18.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Teilt ein
Affiliate wesentliche Änderungen, wie z.B. Namens- oder Adressänderungen, nicht
mit, gelten Erklärungen der Karatbars International GmbH an die in diesem Vertrag
aufgenommenen Namen und Adressen mit Aufgabe zur Post als zugegangen.
19.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Anlagen zu diesem ganz oder
partiell unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle die
einschlägige gesetzliche Bestimmung. Der Vertrag im Übrigen wird hierdurch nicht
berührt und behält seine Wirksamkeit, ohne, dass es einer neuen Vereinbarung
bedarf.
……………………………………………… ………………………………………………..
Ort und Datum Ort und Datum
……………………………………………… ………………………………………………..
Affiliate Karatbars International GmbH
11. Karatbars Affiliate-Partner-Programm
Sie entscheiden, welche Einkommensarten Sie wünschen.
Insgesamt können Sie hier 7 verschiedene Möglichkeiten auswählen.
7 Einkommensmöglichkeiten
1. Direktprovision
2. Unilevel Bonus
3. Generations Bonus
4. Package Bonus
5. Dual Team Bonus
6. Karatbars Pool
7. Karatbars Gold Fonds
12. Über die elementaren Einkommen wie
Direktprovisionen,
• Unilevel Bonus,
• Generations Bonus,
Karatbars Pool und
Karatbars Gold Fonds
hinaus ist es möglich, durch Dual Team Bonus und Package
Bonus sein Einkommen zu erhöhen.
13. Unilevel Bonus
Punkteverteilung für alle Käufe
1 Punkt
=
= 50 Punkte
Gold Manager / 9000 Punkte / pro Monat
Silver Manager / 6000 Punkte / pro Monat
Bronze Manager / 4000 Punkte / pro Monat
Gold Supervisor / 2500 Punkte / pro Monat
Silver Supervisor / 1250 Punkte / pro Monat
Bronze Supervisor / 500 Punkte / pro Monat
Supervisor / 200 Punkte / kumuliert
Distributor
14. Unilevel Bonus und Direktprovision
Im Unilevel Bonus starten Sie als Distributor und erhalten für jeden Verkauf - ob von Ihnen oder Ihrer gesamten
Organisation - Punkte. Für 2 Euro Umsatz erhalten Sie 1 Punkt, für 100 Euro Umsatz also dementsprechend 50 Punkte.
Sie qualifizieren sich für eine Position im Unilevel Plan über die erreichten Punkte, grundsätzlich in einem gewissen
Zeitraum. Hierfür zählen alle Punkte, die Sie und Ihre Organisation produzieren.
Z.B. erreichen Sie die Position Bronze Supervisor ( 1% Direktprovision), indem Sie 500 Punkte, also 1000 Euro Umsatz,
produzieren. Hierfür gibt es keine zeitliche Beschränkung.
Für die Position Silber Supervisor benötigen Sie in einem Monats-Zyklus einmalig 1.250 Punkte. Diese können durch
Eigenumsatz oder auch durch Organisationsaufbau erreicht werden. Alle Punkte aus Ihrer Gesamtorganisation zählen
mit.
Ab der Position Gold Supervisor bis Gold Manager müssen die Positionen 3 Mal innerhalb von 12 Monaten bestätigt
werden, um diese auf Lebenszeit zu erhalten. Hat der Geschäftspartner erstmalig die jeweilige Position bestätigt, zählt
die Qualifikationszeit.
Ab der Position Bronze Director müssen die Positionen monatlich bestätigt werden, um den Provisionsanspruch zu
erhalten. Der Titel bleibt bestehen! Jedoch ist in diesem Falle die Abrechnungsstufe Gold Manager garantiert, auch wenn
diese noch nicht 3 Mal bestätigt wurde.
Zusätzlich zur Direktprovision erhalten Sie auch die Differenzprovision aus dem Umsatz Ihrer Partner, je nachdem,
welche Position diese erreicht haben.
15. Unilevel Bonus
Gold Director Elite / Qualifikation wie Gold Director / 1 Gold Director einer Linie 300 Verkäufe
Gold Director / 9000 – 4000 – 3000 Punkte / 3 Linien / pro Monat / 200 Verkäufe
Silver Director / 6000 – 3000 – 2000 Punkte / 3 Linien / pro Monat / 100 Verkäufe
Bronze Director / 4000 – 2000 Punkte / 2 Linien / pro Monat / 50 Verkäufe
16. Um sich für Direktoren-Positionen zu qualifizieren, benötigt man
zusätzlich noch mindestens 2 oder 3 direkte Linien (direkte
Geschäftspartner) und eine gewisse Anzahl an Verkäufen monatlich.
Z.B. benötigen Sie für die Position Bronze Director mind. 2 Linien,
wobei eine Linie 4000 Punkte (8000 Euro Umsatz) und die andere
Linie bzw. der Rest Ihrer Organisation 2000 Punkte (4000 Euro
Umsatz) zu generieren hat.
Zur Qualifikation zum Gold Director Elite benötigen Sie mind. 3 Linien,
wobei 1 Linie mind. 9000 Punkte , eine andere Linie mind. 4000 Punkte
und die dritte bzw. der Rest mind. 3000 Punkte in einem Monat
generieren muss. Weiterhin sind mindestens 200 Verkäufe und
zusätzlich noch ein qualifizierter Gold Director aus Ihrer Organisation
nachzuweisen.
17. Unilevel Generations Bonus
„Sie erhalten auf alle verkauften Produkte
zwischen 0,5% und 6% auf Ihre Gesamt-
Organisation“
Gold Director Elite / 3 Gold Director Elite in einer Linie
Gold Director Elite / 2 Gold Director Elite in einer Linie
Gold Director Elite / 1 Gold Director Elite in einer Linie
18. Generations Bonus
Entstehen in Ihrer Organisation weitere Gold Direktoren
Elite aus einer Linie, so erhalten Sie bei dem ersten,der
diese Position erreicht, die Stufe 5,75 %, das bedeutet
0,25 % Differenzprovision auf den gesamten Umsatz aus
der Organisation dieses Gold Director Elite.
Erreicht ein zweiter aus der gleichen Linie diese Position,
erhalten Sie die Stufe 5, 90 %, also 0,15 % auf dessen
Gesamtumsatz und bei einem dritten aus der gleichen
Linie die Stufe 6,0% und somit auch 0,1 % aus dessen
Gesamtumsatz.
19. Package Bonus
Verdienst bis zu 60,- € wöchentliche Auszahlung
Verdienst bis zu 150,- € wöchentliche Auszahlung
Verdienst bis zu 300,- € wöchentliche Auszahlung
Kunde und Partner
Mit dieser Bonuskarte erhält der Kunde einen Rabatt von 100,- €,
K-Exchange Center, Branding Card, World Aurum Lizenz und VIP Package.
Mit dieser Bonuskarte erhält der Kunde einen Rabatt von 3% auf alle
Goldkäufe.
Partner
„ Empfehlen Sie das Karatbars-Gold-Geschäft weiter und ehalten
Sie für jeden neu gesponserten Affiliate-Partner bis zu 300,- € „
20. Package Bonus
Sollten Sie sich entschließen, ein Package zu erwerben,
erhalten Sie auf jeden weiteren Verkauf der Packages eine
Abschlussprovision in Höhe von 10 % – 20 %, je nach
Status Ihres erworbenen Packages.
Haben Sie z.B. einen VIP Package erworben und vermitteln
weitere Packages, erhalten Sie 20 % auf den Umsatz dieser
vermittelten Packages.
Dementsprechend erhalten Sie beim Silver Package Status
10 % und beim Gold Package Status 15 %.
21. Dual-Team-Bonus
Silver
Package
Zyklus
Gold
VIP
40,- €
60,- €
80,- €
Karatbars
Silver Gold VIP
20
50
100
Units
Verdienen Sie an den Business-Paketen in unserem
Dualsystem aus Ihrer gesamten Downline
Karatbars
1
50
Verdienen Sie an allen Produkten und Nachkäufen aus Ihrer
gesamten Organisation.
20
1 Gramm Gold
Units
Linkes Team Rechtes Team
25 Units
Branding-Card K-Exchange Lizenz Exklusiv Box Standard Box Champagner Koffer
100
4
1
4
1
...starten Sie sofort durch!
50 Units
Provisionen für Packages
Provision für alle Produkte
Sie
22. Dual-Team-Bonus
Ihre gesamte Organisation ist in 2 Linien aufgeteilt. Zusätzlich zum Package Bonus
erhalten Sie durch einen Package Status einen Dual Team Bonus.
Berechnungsgrundlage hierfür sind Units.
Jeder Verkauf, den Ihre Organisation tätigt, erzeugt Units, die je nach Produkt
differieren.
1g Gold z.B. erzeugt 1 Unit, eine Exclusiv Box 4 Units, die
Branding Cards 50 Units, ein VIP Package 100 Units.
Erreichen Sie mit einer Linie 50 Units und mit der anderen Linie 25 Units, so haben
Sie sich für einen Auszahlungs-Cycle qualifiziert, das bedeutet: Sie erhalten hierfür,
je nach Ihrem Package Status 40 Euro, 60 Euro oder 80 Euro.
Berechnung der Units pro Ebene 1-8 : 100% 9-15: 50% 16-20: 25% 21-29: 10% 30-
35: 1% 36-45: 0.5% 46-59: 0.25% 60+: 0.1% Bei einem Kauf wird das Dualsystem
komprimiert, d.h. zur Berechnung der Ebenen zählen nur Affiliates, die ein eigenes
Paket besitzen. Alle anderen Affiliates werden aus den Ebenen herausgerechnet.
23. Auto Save
Ihre Provisionen werden zum Teil in Gold ausbezahlt. Bei einer zu erwarteten Provision von:
- Pending Payout mehr als 200 Euro wird automatischen Tausch generiert in 1 Gramm Gold
- Pending Payout mehr als 1000 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 2 Gramm Gold
- Pending Payout mehr als 2500 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 3 Gramm Gold
-Pending Payout mehr als 4000 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 4 Gramm Gold
Bitte beachten Sie, dass Ihr persönlicher Goldkauf hierbei berücksichtigt wird. Das bedeutet, wenn Sie
bereits 1,2,3,4 Gramm Gold diesen Monat erworben haben, kein automatischer Goldtausch stattfindet,
abhängig von den entsprechenden Provisionen, die Sie in diesem Monat verdienen. Jeder Auto Save
bezieht sich auf einen ganzen Monat.
Der Auto Save prüft, ob Sie einen aktiven monatlichen automatischen Goldkauf bereits haben, oder ob
Sie bereits Goldkäufe getätigt haben, danach wird geprüft wie hoch der Betrag in der „pending payout“
Provision ist. Ein Beispiel, wenn Sie einen automatischen Goldkauf von 1 Gramm bereits veranlasst
haben und Ihre „pending payout“ Provision 1500 Euro beträgt, so wird durch den Auto Save nur noch
1 Gramm in Gold getauscht.
24. Beispiel
170 Units
Linkes Team Rechtes Team
150 Units
Guthaben 20 Units
300 Units
300 Units
6 Zyklen
10% = 219,00 € Direktprovision
15% = 328,50 € Direktprovision
20% = 438,00 € Direktprovision
+
+
+
688,50 €
Sie
6 Zyklen
459,00 €
918,00 €
240,- €
360,- €
480,- €
Sie
Sie
60,- €
Sie
25. Beispiel
Nehmen wir an, Sie haben 2 direkte Umsätze getätigt, einmal ein Gold Package und einmal ein VIP Package und somit auch 2 neue
Geschäftspartner gewonnen, einen auf der linken Seite und einen auf der rechten Seite.
Ihr Partner auf der linken Seite vermittelt ein Silver und ein VIP Package, hat also auch 2 neue Geschäftspartner. Ihr Partner auf der
rechten Seite vermittelt 2 Gold- und 1 VIP Package (3 Partner). Damit ergibt sich folgende Berechnung:
Linke Seite:
Eigenumsatz= 50 Units (Gold Package)
+ Teamumsatz 120 Units(1Silver- und 1 VIP Package)
= Gesamt: linke Seite 170 Units
Rechte Seite:
Eigenumsatz= 100 Units (1 VIP Package)
+ Teamumsatz= 200 Units (2 Gold- und 1 VIP Package)
= Gesamt: rechte Seite 300 Units
Da 50 Units auf der starken Seite und 25 Units auf der schwächeren Seite 1 Auszahlungszyklus ergeben, ist die Berechnung in diesem
Fall folgende:
Rechte Seite = starke Seite = 300 Units : 50 = 6 Auszahlungszyklen
Linke Seite = schwächere Seite = 170 Units : 25 = 6 Auszahlungszyklen + Rest 20 Units, die in den nächsten Abrechnungszyklus
übernommen werden.
Somit wurden 6 Zyklen erreicht und das bedeutet, je nach Package Status: 40 Euro, 60 Euro bzw. 80 Euro pro Zyklus, also 240 Euro, 360
Euro, bzw. 480 Euro Dual Team Bonus, darüberhinaus zusätzlich einen Package Bonus für die direkt vermittelten Packages, in diesem
Fall 1 Gold- und 1 VIP Package, was wiederum je nach Package Staus eine Abschlussprovision von 10% (hier 219 Euro), 15% (hier
328,50 Euro)bzw. 20% (hier 438 Euro) generiert.
26. Karatbars Pool
Verdienen Sie am gesamten Weltumsatz
95 Cent pro Gramm des Weltumsatzes
ab 5000 Punkte und 1000 Punkte
20 cent
15 cent
15 cent
15 cent
10 cent
10 cent
5 cent
5 cent
27. Karatbars Pool
Von jedem Gramm Gold, das Karatbars weltweit verkauft, fließen 0,95 Euro in den Karatbars Pool.
Dieser Pool ist in 8 Ebenen aufgeteilt.
Qualifikation:
Pool Punkte
1.Linie
Punkte
Restumsatz
Verträge
20 Cent 5000 1000 (je 1 Anteil, max. 5) 50 Ebene 1
15 Cent 10000 2000 (je 1 Anteil, max. 5) 80 Ebene 2
15 Cent 20000 4000 (je 1 Anteil, max. 5) 130 Ebene 3
15 Cent 40000 8000 (je 1 Anteil, max. 5) 200 Ebene 4
10 Cent 100000 50000 350 Ebene 5
10 Cent 150000 100000 500 Ebene 6
5 Cent 500000 250000 100000 Ebene 7
5 Cent 1000000 500000 250000 Ebene 8
Beispiel:
Ebene 1: 0,20 € pro Gramm werden in der ersten Ebene ausgeschüttet.
Karatbars verkauft 250 kg in einem Abrechnungszyklus, das sind 250.000 g.
Somit werden 250.000 x 0,20 €, also 50.000,- € in der ersten Ebene verteilt.
Es haben sich z. B. 50 Personen für diese Ebene wie folgt qualifiziert:
25 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 1000 P
10 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 2000 P
7 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 3000 P
5 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 4000 P
2 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 5000 P
Der Restumsatz oder die schwächere Seite pro 1000 Punkte zählt als Anteil.
25 Personen haben 1 Anteil = 25 Anteile
10 Personen haben 2 Anteil = 20 Anteile
7 Personen haben 3 Anteil = 21 Anteile
5 Personen haben 4 Anteil = 20 Anteile
2 Personen haben 5 Anteil = 10 Anteile
Gesamt = 96 Anteile
Die 50.000,- € werden jetzt durch die Anteile geteilt:
50.000 : 96 = 520,83 € pro Anteil
Jeder Verkauf eines Produktes
wird als Vertrag gewertet.
28. Karatbars Gold Fonds
Verdienen Sie am gesamten Weltumsatz
1. Direkte Linie 9000 Punkte
2. Direkte Linie 9000 Punkte
3. Direkte Linie 9000 Punkte
„Direkt auf Ihren Goldaccount“
1% der Einmalanlagen ab 500,- €
29. Karatbars Gold Fonds
1 % des verkauften Goldes aus Einmalkäufen geht in den Karatbars Gold Fonds.
Es zählen alle Einmalkäufe vom Weltumsatz ab 500 € für den jeweiligen Monatszyklus.
Bezugsberechtigt sind alle, die 3 direkte Linien mit mindestens je 9.000 Punkten haben.
Jeder Berechtige hat innerhalb dieses Fonds Anteile.
Beispiel:
3 Partner sind bezugsberechtigt.
Partner 1:
Linie 1: 10.000 Punkte
Linie 2: 10.000 Punkte
Linie 3: 9.000 Punkte
Gesamt: 29.000 Punkte = 29 Anteile
Partner 2:
Linie 1: 12.000 Punkte
Linie 2: 12.000 Punkte
Linie 3: 9.000 Punkte
Gesamt: 33.000 Punkte = 33Anteile
500 g liegen im Fonds, 100 Anteile sind vorhanden. Jeder Anteil = 5g.
Partner 3:
Linie 1: 16.000 Punkte
Linie 2: 12.000 Punkte
Linie 3: 10.000 Punkte
Gesamt: 38.000 Punkte = 38 Anteile
Also erhält: Partner 1: 145g; Partner 2: 165g; Partner 3: 190g
Dieses wird direkt als Goldbonus im Backoffice des berechtigten Geschäftspartners gutgeschrieben.
30. Der richtige Start
Registrierung
Eigener Online-Shop
Unilevel Plan 0,5-6%
Karatbars Pool
Karatbars Gold Fonds
Großhandelspreise auf
Produkte verdienen
Gold bis zu 6%
Weitere Produkte bis zu 20%
Wöchentliche Auszahlungen
Preis
Dual Bonus
Zyklus
239,- €
10%
40,- €
595,- €
15%
60,- €
1.595,- €
20%
80,- €