Scheinselbständigkeit im Medien- und IT-Bereich ist für viele sog. Freie und Ihre Auftraggeber zum Problem geworden. Die Profigilde GmbH befasst sich seit 2006 mit dem Thema und bietet Lösungskonzepte.
2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ist die Medienbranche ein Hort des Verbrechens? Wirre sozialrechtliche
Regelungen und flächendeckende Kontrollen verunsichern Arbeitgeber
und Arbeitnehmer gleichermaßen. Überall wimmelt es auf einmal von
sogenannten „Scheinselbständigen“. Unternehmen und ihre Freelancer
werden kriminalisiert und stehen vor horrenden Nachzahlungen.
Mit Ausnahme der gnadenlosen Prüfer der Sozialversicherungsträger
durchschaut kaum noch jemand, wer als selbständig abgerechnet werden
darf und wer als scheinselbständig gilt. Auf der sicheren Seite sind nur
Unternehmen, die ihre Aufträge einer GmbH erteilen.
Die PROFIGILDE GmbH bietet ihren Gesellschaftern und den Unternehmen
die nötige Sicherheit und schützt sie vor dem Vorwurf der Beschäftigung
von Scheinselbständigen und vor drohenden Nachzahlungen. Darüber-
hinaus erledigt die PROFIGILDE GmbH die zeit- und nervenraubende
Bürokratie und bietet alle Vorteile eines Kreativnetzwerkes.
Die PROFIGILDE GmbH schützt Freelancer
Stellen die Sozialversicherungsträger fest, dass ein Freelancer sich zu
Unrecht als „selbständig“ eingestuft und dem Unternehmen Rechnungen
ausgestellt hat, muss er für bis zu drei Monate Nachzahlungen leisten.
Außerdem droht ihm droht ihm der Ausschluss aus der Künstlersozialkas-
se (KSK).
Wird der Freelancer Gesellschafter der PROFIGILDE GmbH, ist er kraft
Gesetz Unternehmer und somit nicht abhängig beschäftigt im Sinne der
Sozialversicherung. Die PROFIGILDE GmbH rechnet an seiner Stelle mit
dem Unternehmen ab. Dies erspart dem Freelancer jede Menge lästige
Bürokratie, er kann sich seines sozialrechtlichen Status sicher sein und
vermeidet das Risiko möglicher Nachzahlungen.
3. Die PROFIGILDE GmbH schützt Unternehmen
Im Kampf gegen die Scheinselbständigkeit haben die Sozialversiche-
rungsträger die Überprüfung von Unternehmen in jüngster Zeit massiv
verstärkt. Stellen sie dabei fest, dass ein Freelancer zu Unrecht als
„selbständig“ abgerechnet wird, ist der Tatbestand der „Scheinselbstän-
digkeit“ erfüllt.
Der den Unternehmen von dem Freelancer unberechtigterweise in Rech-
nung gestellte Netto-Betrag wird in vollem Umfang sozialversicherungs-
pflichtig. Die fällige Rückzahlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
an alle Zweige der Sozialversicherung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend
gefordert werden.
Eine regelmäßige Abrechnung über die PROFIGILDE GmbH erspart den
Unternehmen lästige Bürokratie, rechtliche Unsicherheit und mögliche
Nachzahlungen. Bei der PROFIGILDE GmbH zahlen die Unternehmen nur
genau den Betrag, der auf der Rechnung steht.
PROFIGILDE GmbH - DIE GILDE DER FREELANCER
Seit dem Mittelalter dienen Gilden dem Schutz ihrer Mitglieder. In diesem
Sinne agieren auch die Profis der PROFIGILDE GmbH. Sie dienen dem
Schutz der Freelancer und der sie beschäftigenden Unternehmen.
Die PROFIGILDE GmbH weist Unternehmen und Freelancern den Weg
durch den Paragraphen-Dschungel und löst das oft unterschätzte und
kostspielige Problem der „Scheinselbständigkeit“. Durch Abrechnung
der Unternehmen mit der PROFIGILDE GmbH werden Freelancer und
Unternehmen gleichermaßen vor Nachzahlungen und Unannehmlichkeiten
geschützt.
Darüberhinaus erledigt die PROFIGILDE GmbH sämtliche zeit- und nerven-
raubende Bürokratie. Selbstverständlich arbeitet die PROFIGLDE GmbH
auf völlig legaler Grundlage.
Sie haben weitere Fragen?
Wir informieren Sie gerne ausführlich zu dem Thema: www.profigilde.de
oder rufen Sie uns an unter 0221 5697870. Ercin Filizli / Bernd Schüler.
4. „Ich bin Künstler – kein Buchhalter“
Markus (31), Kostümbilder
„Ich arbeite wie ein Tier – meine Freizeit möchte ich nicht mit Bürokratie verbringen“
Karsten (38), Cutter
„Den Verwaltungskram kann mal schön die Profigilde machen“
Stefanie (28), Beleuchterin
www.profigilde.de