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© OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 1
Webcastreihe 2022
Online, 08.03.2022
Michael Paege
Andreas Ströbel
GRUNDLAGEN DER
ORACLE-LIZENZIERUNG
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BITTE BEACHTEN SIE…
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 2
Wir werden Ihnen die
Aufzeichnung dieses
Webcasts sowie die
Vortragsfolien in den
nächsten Tagen
zusenden.
Bitte melden Sie sich
bei technischen
Störungen während
des Webcasts über
die Frage-Funktion an
die Organisatoren.
Ihre inhaltlichen
Fragen stellen Sie
bitte auch über die
Frage-Funktion.
Wir beantworten
diese gerne zum Ende
des Webcasts.
?
Alle Teilnehmer sind
stummgeschaltet. Nur
so können wir ein
störungsfreies
Webcast bei großer
Personenzahl
gewährleisten.
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WARUM IST DAS THEMA SO KOMPLIZIERT ?
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 3
Viele Dimensionen haben
Einfluss auf das Erreichen
von Compliance
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WARUM HABEN WIR ÜBERHAUPT EIN PROBLEM ?
LIZENZVERTRÄGE SOLLEN DOCH EINFACH SEIN…
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 4
Was fordert der Kunde?
 gute Software
 günstige Preise
 stabile Metriken
 Named User (Plus)  seit 1999
 Prozessor  seit 2001
Was macht die Technik?
 permanente Innovationen
 Multicore-Prozessoren
 Partitionierung/Virtualisierung
 zentrale Storages, Storage-Virtualisierung
 Hyperconverged Systems
 Cloud
 … ???
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AGENDA
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 5
RECHTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
1
LIZENZFORMEN
2
LIZENZIERUNG BEI
HOCHVERFÜGBARKEIT
4
LIZENZMETRIKEN
3
SUPPORT
5
HOSTING /
OUTSOURCING
6
MANAGED SERVICES
7
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 6
RECHTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
1
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DIE VERTRAGSBASIS
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 7
 Auftragsdokument (Oracle) oder Rechnung (Oracle Partner)
 Oracle Master Agreement (OMA/TOMA + LDR),
früher Oracle License and Service Agreement (OLSA),
in Verbindung mit den Technical Support Policies
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ORACLE VERTRAGSWERKE AKTUELL
LIZENZ: OMA/TOMA
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 8
 Oracle Master Agreement (OMA):
 beim direkten Kauf bei Oracle
 Gültigkeit: 5 Jahre
 Spätere Käufe in den 5 Jahren können sich dann auf den gültigen OMA beziehen.
Es muss aber der dann jeweils aktuelle LDR akzeptiert werden.
 Transaktionales Oracle Master Agreement (TOMA)
 beim Kauf über Oracle-Partner
 nur für den jeweiligen Kauf gültig
 Früher „komplett“ inkl. Definitionen und Regeln, verweist heute auf den LDR
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OLSA/(T)OMA:
DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 9
 C. Rechtseinräumung
 Mit der Auftragsbestätigung räumt Oracle Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare,
gebührenfreie und unbefristete (sofern im Auftragsdokument nicht anders festgelegt) …
 beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und Inanspruchnahme jeglicher Services, die Sie bestellt
haben, …
 ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein.
 Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der Definitionen und
Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation.
 Diese Bestimmung bezieht sich auf die natürliche/juristische Person, die die Lizenzen kauft und
den OLSA/(T)OMA akzeptiert.
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OLSA/(T)OMA:
DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 10
 D. Schutzrechte und Einschränkungen
Alle Eigentums- und Schutzrechte an den Programmen verbleiben bei Oracle bzw. seinen Lizenzgebern
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OLSA/(T)OMA:
DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 11
 F. Testprogramme
Sie können Testprogramme bestellen, oder Oracle kann Ihrer Bestellung zusätzliche Programme hinzufügen,
die Sie ausschließlich zu Test- und nicht zu Produktionszwecken nutzen dürfen. Sie dürfen die Testprogramme
sowie deren Inhalt und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst daran
teilnehmen. Sie dürfen diese Programme ab dem Auslieferungsdatum 30 Tage testen.
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OLSA/(T)OMA:
DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 12
 H. Technische Unterstützung
 Festlegung der maximalen jährlichen Supportkostensteigerung
 Gleiches Supportlevel im License Set
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OLSA/(T)OMA:
DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 13
 T. Definitionen und allgemeine
Lizenzvorschriften
 Named User Plus
 Prozessor
(Link auf Processor Core Factor Table)
 u. s. w. …
 OLSA/(T)OMA verweisen auf die Programmdokumentation,
diese sind somit auch Vertragsbestandteil:
 z. B. Database Licensing Information 19c
https://docs.oracle.com/en/database/oracle/oracle-database/19/dblic/index.html
 z. B. Fusion Middleware Licensing Information 12.2
https://docs.oracle.com/en/middleware/fusion-middleware/12.2.1.3/fmwlc/toc.htm
Heute in License Definition and Rules (LDR) hinterlegt.
https://www.oracle.com/a/ocom/docs/corporate/license-definition-rules-de-deu-v121119.pdf
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ORACLE-VERTRAGSWERKE BIS OKTOBER 2012
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 14
 Programmdokumentation
(Benutzerhandbuch und Installationshandbuch)
„Maßgeblich für diese Nutzung sind die
Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der
Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument
sowie die Programmdokumentation “
 Technical Support Policies
 „normal“
 Hardware and Systems
 Linux and Oracle VM
 Processor Core Factor Table
Oracle License and Service Agreement
Oracle Lizenz- und Servicevertrag
(OLSA)
A-Vertragsdefinitionen
B-Geltung des Vertrages
C-Rechtseinräumung
D-Schutzrechte und Einschränkungen
E-Sachmängel
F-Testprogramme
G-Freistellung
H-Technische Unterstützung
I-Beendigung des Vertrages
J-Zahlungs- und Lieferbedingungen
K-Geheimhaltung
L-Gesamte Vereinbarung
M-Haftung
N-Export
O-Sonstige Bestimmungen
P-Höhere Gewalt
Q- Für Hardware und hardwarebzogene Support Service
spezifische Bedingungen
R-Hardwarebzogene Anpassungen zu den Vertragsbedingungen
S-Allgemeine Bestimmungen
T-Definitionen und allgemeine Lizenzvorschriften
(Beispielhaft aus DE_OLSA_V073112)
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ORACLE-VERTRAGSWERKE OMA
OKTOBER 2012 BIS HEUTE
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 15
 Programmdokumentation
(Benutzerhandbuch und Installationshandbuch)
„Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses
Vertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß
Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation “
 Technical Support Policies
 „normal“
 Hardware and Systems
 Linux and Oracle VM
 Anlage P enthält
 1. Definitionen
 2. Rechtseinräumung
 3. Einschränkungen
 4. Testprogramme
 5. Technische Unterstützung
 6. Programmbezogene Serviceangebote
 7. Sachmängel
 8. Audit
 9. Auftragslogistik
 Auf Lizenzdefinitionen und Regeln wird aus dem Oracle-
Auftragsdokument verwiesen !
 Processor Core Factor Table
Oracle Master Agreement
(OMA)
1-Definitionen
2-Laufzeit des Rahmenvertrages
3-Gesondertes Angebot
4-Schutzrechte
5-Freistellung
6-Beendigung
7-Vergütung und Steuern; Preisfestlegung,
Rechnungsstellung und Zahlungsverpflichtungen
8-Geheimhaltung
9-Gesamter Vertrag
10-Haftungsbeschränkung
11-Export
12-Höhere Gewalt
13 Recht und Gerichtsstand
14-Mitteilung
15-Abtretung
16-Sonstiges
Anlage H-Hardware
Anlage P-Programm
Anlage C-Cloud Services (ab Juni 2017)
Anlage LVM-Oracle Linux und Oracle VM Services (ab Juni 2017)
(Beispielhaft aus einem Kunden-OMA)
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ORACLE-VERTRAGSWERKE TOMA
OKTOBER 2012 BIS SEPTEMBER 2018
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 16
 Programmdokumentation
(Benutzerhandbuch und Installationshandbuch)
„Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des
Rahmenvertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln
gemäß Auftragsdokument sowie die
Programmdokumentation “
 Technical Support Policies
 „normal“
 Hardware and Systems
 Linux and Oracle VM
 Anlage P enthält
 1. Definitionen
 2. Rechtseinräumung
 3. Einschränkungen
 4. Testprogramme
 5. Technische Unterstützung
 6. Programmbezogene Serviceangebote
 7. Sachmängel
 8. Audit
 9. Auftragslogistik
 10. Definitionen und Lizenzmetriken
 Processor Core Factor Table
Transactional Oracle Master Agreement
(TOMA)
1-Definitionen
2-Laufzeit des Rahmenvertrages
3-Gesondertes Angebot
4-Schutzrechte
5-Freistellung
6-Beendigung
7-Vergütung und Steuern; Preisfestlegung,
Rechnungsstellung und Zahlungsverpflichtungen
8-Geheimhaltung
9-Gesamter Vertrag
10-Haftungsbeschränkung
11-Export
12-Höhere Gewalt
13 Recht und Gerichtsstand
14-Mitteilung
15-Abtretung
16-Sonstiges
Anlage H-Hardware
Anlage P-Programm
Anlage C-Cloud Services (ab Juni2017)
Anlage LVM-Oracle Linux und Oracle VM Services (ab Juni 2017)
(Beispielhaft aus TOMA_v120117)
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ORACLE-VERTRAGSWERKE TOMA
SEIT SEPTEMBER 2018
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 17
 Programmdokumentation
(Benutzerhandbuch und Installationshandbuch)
„Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des
Rahmenvertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln
gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation “
 Technical Support Policies
 „normal“
 Hardware and Systems
 Linux and Oracle VM
 Anlage P enthält
 1. Definitionen
 2. Rechtseinräumung
 3. Einschränkungen
 4. Testprogramme
 5. Technische Unterstützung
 6. Programmbezogene Serviceangebote
 7. Sachmängel
 8. Audit
 9. Auftragslogistik
 10. Definitionen und Lizenzmetriken
Verweis auf LDR (online)
Verweis auf Processor Core Factor Table
Transactional Oracle Master Agreement
(TOMA)
1-Definitionen
2-Laufzeit des Rahmenvertrages
3-Gesondertes Angebot
4-Schutzrechte
5-Freistellung
6-Beendigung
7-Vergütung und Steuern; Preisfestlegung, Rechnungsstellung
und Zahlungsverpflichtungen
8-Geheimhaltung
9-Gesamter Vertrag
10-Haftungsbeschränkung
11-Export
12-Höhere Gewalt
13 Recht und Gerichtsstand
14-Mitteilung
15-Abtretung
16-Sonstiges
Anlage H-Hardware
Anlage P-Programm
Anlage C-Cloud Services
Anlage LVM-Oracle Linux und Oracle VM Services
(Beispielhaft aus TOMA_v040119)
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ORACLE LDR
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 18
 TOMA, Anlage P verweist auf www.oracle.com/contracts
Dann ist selbst suchen angesagt:
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 19
 bis April 2004: keine Faktoren
 dann bis März 2009 im OLSA definiert
 danach siehe:
http://www.oracle.com/us/corporate/contracts/processor-
corefactor-table-070634.pdf
 öffentlich und versioniert seit 16.03.2009
 Für die jeweiligen Lizenzen gelten grundsätzlich die beim Kauf
aktuell gültigen Core-Faktoren
PROCESSOR CORE FACTOR TABLE
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WEITERE DOKUMENTE:
CUSTOMER FACING DOCUMENTS
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 20
https://www.oracle.com/corporate/pricing/specialty-topics.html
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RECHTLICHE SITUATION
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 21
 Das deutsche Urheberrecht (UrhG)
 Software = geschütztes geistiges Gut
 Zivilrechtliche Aspekte
 §97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
 Strafrechtliche Haftung
 §106 UrhG Unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke
 Handelsrechtliche Haftung
 Risikofrüherkennungssystem gemäß §91 Abs.2 AktG bzw. §317 Abs.4 HGB
 SOX, EuroSOX, Basel II, KonTraG
 Lizenzvertrag: i. d. R. Auskunftspflicht gegenüber Hersteller
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HERAUSFORDERUNGEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 22
 Wer hat's gelesen (OLSA/(T)OMA, Partitioning-Dok, …) ?
 Wer hat seine gültigen OLSAs/(T)OMAs archiviert?
 Wer hat überhaupt die jeweiligen OLSAs/(T)OMAs erhalten?
 Wurden alle Rechnungen und Supportrechnungen archiviert?
Und kann der Lizenzverantwortliche auf diese zugreifen?
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 23
 Audit-sicher sind nur Aussagen von
 Oracle License Management Services (LMS)
 Vertretungsberechtigten Oracle-Mitarbeitern
 Es informieren die Oracle-Partner, die DOAG
… und natürlich Oracle
 Und dann gibt es noch das Internet …
Da findet man alles, die Frage ist nur, ob es stimmt …
WEM SOLL MAN GLAUBEN ?
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 24
LIZENZFORMEN
2
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LIZENZFORMEN
WIE KANN ICH LIZENZIEREN ?
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 25
Lizenzform
Kann der Endbenutzer
direkt auf die Oracle-
Software zugreifen?
Laufen mehrere
Anwendungen oder
Anwendungspakete auf
der Oracle-Software?
Full Use ja ja
Aplication Specific Full
Use (ASFU)
ja nein
Eingebettete Software-
Lizenz (ESL)
nein nein
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LIZENZFORMEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 26
 1 ASFU = 1 Software
 eingeschränkte Lizenzform
zur Ausführung einer Software
 kein Versand (Partner ist für
die Installation zuständig)
 kein Zugang zur Oracle Hotline
 Kein Audit durch Oracle
 1 FU = n Software
 zur Ausführung von n Software-Lösungen
und für Anpassungen und Entwicklungen
 Download der Medien bei Oracle
 Endbenutzer erhält Zugang zur
Oracle Hotline
 Audit durch Oracle möglich
Application Specific Full Use Full Use
FU
ORACLE
+
ASFU
ORACLE
ASFU
ORACLE
+
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 27
LIZENZMETRIKEN
 Lizenzmetrik Prozessor
 Lizenzmetrik Named User Plus
 Seltenere Varianten
3
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LIZENZMETRIKEN
WEN ODER WAS MUSS ICH LIZENZIEREN?
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 28
 Lizenzmetrik Prozessor
 Lizenzmetrik Named User Plus
 seltener
 Server, Computer (=„Blech“-Server)
 TapeDrive
 Application developed
 Employee User / Non Employee User
 …
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LIZENZMETRIK PROZESSOR
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 29
 zu lizenzieren sind alle Prozessoren, auf denen die
Oracle-Software installiert ist und/oder ausgeführt wird
 Zugriff durch interne Benutzer (einschließlich freie
Mitarbeiter und Auftragnehmer) oder durch Dritte
 unabhängig vom Hardware-Hersteller
 unabhängig vom Betriebssystem
 unabhängig von der Anzahl der Server
(mit Ausnahme der Mindestvorgaben)
 unabhängig vom Release
 Benutzeranzahl unbeschränkt
2 Prozessoren 1 Prozessor
 3 Prozessoren
(Gesamtanzahl in dieser Konfiguration)
Beispiel
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 30
UND WAS IST EIN PROZESSOR ?
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 31
 Begriffs-Wirrwarr
 Prozessor
 Socket (bzw. Sockel)
 Chip
 Core
 Thread
 Hyperthreading
WAS IST
EIN PROZESSOR?
Ein Prozessor ist eine für die
Lizenzierung von Oracle-Produkten
festgelegte Rechengröße.
Definition:
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BERECHNUNG DER ANZAHL ZU LIZENZIERENDER PROZESSOREN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 32
 Database Standard Edition 2:
Anzahl benötigter Prozessoren = Anzahl belegter Sockets
 unabhängig von der Anzahl der Cores
 auch für nicht mehr erhältliche Standard Edition und Standard Edition One
 Sonderregelung bei Multi-Chip-Modulen: Anzahl benötigter Prozessoren = Anzahl Chips
MultiChip-Prozessoren (Auswahl):
 IBM power5 und Power7,
 AMD Ryzen, AMD Ryzen Threadripper, AMD Epyc
 Intel: Xeon Platinum 92xx
 Database Enterprise Edition, Fusion Middleware, viele weitere Produkte:
Anzahl benötigter Prozessoren = Anzahl Cores × Faktor
 Oracle Processor Core Factor Table:
http://www.oracle.com/us/corporate/contracts/processor-core-factor-table-070634.pdf
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WIE VIELE PROZESSOREN MUSS ICH LIZENZIEREN ?
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 33
 Wie zähle ich die Anzahl der gefüllten Sockets bzw. Cores korrekt?
 alle gefüllten Sockets müssen berücksichtigt werden
 Bezugsgröße: Server, auf dem die Oracle-Software installiert ist und/oder läuft
 Wie zähle ich die Anzahl der Server korrekt?
 spezielle Regelungen bei Server-Partitionierung bzw. Virtualisierung
 Unterscheidung zwischen Hard Partioning und Soft Partitioning
siehe Webcast zu Virtualisierung/Cloud am 15.03.2022 !
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LIZENZMETRIK NAMED USER PLUS (NUP)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 34
Berechtigte
Personen
Nicht-benutzer-
bediente Geräte
Zählung vor
dem Mulitplexer
Mulitplexing mit
anderen Systemen
Website Multiplexing
ftp
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DATENTRANSFER
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 35
 richtige Zählung der Anzahl zu lizenzierender Named User Plus (NUP)
 je nach Art und Weise des Datenaustausches lizenzpflichtig oder nicht
 File Transfer
 Automatic Batching
 Multiplexing
Mulitplexing mit
anderen Systemen
ftp
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FILE TRANSFER
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 36
 Daten werden aus einer
Datenbank exportiert bzw. in
eine Datenbank importiert
 Benutzereingriff erforderlich
 Programm zum Zugriff/Öffnen
der Betriebssystemdatei
(txt, csv, xls) ist erforderlich
 direkte Verbindung zur
Datenbank erforderlich
Seite 36
Flat Files
Alle Benutzer/Geräte, die den
Export/Import von Flat Files durchführen,
werden gezählt.
Preisregeln:
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AUTOMATIC BATCHING
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 37
 Datentransfer zwischen
relationalen Datenbanken
 direkte Verbindung zwischen
den Datenbanken erforderlich
 erfolgt zeitlich automatisiert
und ohne Benutzereingriff
 Daten müssen unverändert
kopiert werden
Seite 37
Automatische Stapelverarbeitung
ist in Metrik NUP enthalten
Preisregeln:
Batch
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MULTIPLEXING
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 38
 Daten werden zwischen einer
Schnittstelle (z.B. Web-Frontend)
und einer Datenbank übertragen
 Benutzer oder Geräte interagieren
mit der Datenbank
 direkte Verbindung zwischen
Schnittstelle und Datenbank erforderlich
Seite 38
Zählung vor
dem Multiplexer
ftp
Alle Benutzer/Geräte werden am
Multiplexing-Frontend ermittelt
Preisregeln:
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DATENTRANSFER – ZUSAMMENFASSUNG
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 39
 Multiplexing
 alle Benutzer/Geräte der mittels Multiplexing verbundenen externen Systeme
sind als NUP zusätzlich zu lizenzieren
 File Transfer
 alle Benutzer, die den File Transfer (manuell) durchführen,
sind (ggf. zusätzlich) als NUP zu lizenzieren
 Automatic Batching
 in der Lizenz enthalten, daher keine
zusätzlichen NUP-Lizenzen erforderlich
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Lizenzschulung für OC-PL 08./09.10.2018
PRODUKTÜBERBLICK UND LIZENZBEDINGUNGEN(ON PREM)
DB SE1 DB SE
DB SE2
WebLogic SE
DB EE,
Optionen
und Packs
Viele
Middleware
produkte
BI SE1
BI Ext.
Edition
Maximum-
bedingung
2-Sockel-Server
MCM beachten
4-Sockel-Server
MCM beachten
2-Sockel-Server
MCM beachten
Keine Keine 50 NUP keine
Minimum-
bedingung
5 NUP pro
Lizenzneh-mer
5 NUP pro
Lizenzneh-mer
10 NUP pro Server
(DB SE2)
25 NUP pro
Proz.
10 NUP pro
Proz.
5 NUP 25 NUP
Prozessor
entspricht
Gefülltem
Sockel bzw.
Chip auf MCM
Gefülltem Sockel
bzw. Chip auf
MCM
Gefülltem Sockel bzw.
Chip auf MCM
Anzahl Cores
* Faktor
Anzahl Cores
* Faktor
n/a
Anzahl Cores
* Faktor
In
Virtualisierung
Max 2 Sockel
pro Server
Max 4 Sockel
pro Server
Max 2 Sockel pro
Server
Sonstiges
RAC mit max. 4
Sockel
12.1.0.2, 12.2, 18c:
RAC mit max. 2 Sockel
19c, 21c: kein RAC
Anzahl
Optionen/Packs
= Anzahl DB EE
(pro Server)
Anzahl
Optionen/Packs
= Anzahl
Hauptprodukt
(pro Server)
Seite 40
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BEISPIEL AUS DER PRAXIS
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 41
 Kunde K möchte virtualisieren und hat 10 Proz. DB SE2
 Hoster A schlägt vor:
 Standort S1:
 Server1: 2x AMD EPYC 7F72
 Server2: 2x AMD EPYC 7F72
 Standort S2, S3 und S4 jeweils
 Server 1:1x AMD EPYC 7F52
 Server 2:1x AMD EPYC 7F52
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BEISPIEL AUS DER PRAXIS (FEBRUAR 2022)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 42
 Kunde K möchte virtualisieren und hat 10 Proz. DB SE2
 Hoster A schlägt vor: alle Server sind 2-Socket-Server
 Standort S1:
 Server1: 2x AMD EPYC 7F72
 Server2: 2x AMD EPYC 7F72
 DB SE2 möglich?
 Nein, da alle Prozessoren der AMD EPYC-Reihe Dual/Multi-Chip-Module sind
DB EE notwendig: Anzahl Prozessoren: 2x2x24x0,5 + 3x2x1x16x0,5 = 96 Proz.
 Preis als DB EE (Listenpreise)
 Lizenz: 96 x EUR 40.527,00 = EUR 3.890.592,00
 Support: 96 x EUR 8.915,94 = EUR 855.930,24
 Standort S2, S3 und S4 jeweils
 Server 1:1x AMD EPYC 7F52
 Server 2:1x AMD EPYC 7F52
 Preis als DB SE2 (Listenpreise) – Intel CPUs
 Lizenz: 10 x EUR 14.934,00 = EUR 149.340,00
 Support: 10 x EUR 3.284,82 = EUR 32.848,20
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 43
BEISPIELE DATENTRANSFER
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BEISPIEL 1:
EINLESEN EXTERNER DATEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 44
 Quelle: irgend welche Systeme
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 nach und nach kommen per FTP und automatisch extrahiert aus E-Mails Dateien
in einem Transfer-Verzeichnis an
 zeitlich automatisiert gestarteter Prozess liest diese Files und schreibt den Inhalt
in die Oracle Datenbank
 Multiplexing
 User der Quellsysteme müssen ebenfalls als NUP gezählt werden
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BEISPIEL 2:
DATENTRANSFER MIT SAP
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 45
 Quelle: Oracle Datenbank unter SAP
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 zeitlich automatisierte Erstellung von iDOC-Files aus SAP heraus
 Ablage im Filesystem
 zeitlich automatisiertes Einlesen der iDOC-Files in die Oracle-Datenbank
 Multiplexing
 SAP-User müssen ebenfalls als NUP der Ziel-Datenbank gezählt werden
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BEISPIEL 3:
MANUELLER START DES INPUTS
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 46
 Quelle: irgendein System
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 nach und nach kommen per FTP Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an
 automatisierter Prozess prüft, ob neue Files zu verarbeiten sind, und benachrichtigt
ggf. einen Mitarbeiter per E-Mail
 Mitarbeiter stößt den Import der Datei an, deren Daten mittels Oracle Loader in die DB geladen
werden
 File Transfer
 Mitarbeiter, welche die Daten importieren, müssen als NUP gezählt werden
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BEISPIEL 4:
MANUELLES EINSTELLEN VON SCHEDULER-EINTRÄGEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 47
 Quelle: irgendein System
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 V1: wie Beispiel 3, nur dass der Import nicht sofort auf dem PC gestartet wird, sondern ein
Jobeintrag in einen Scheduler geschrieben wird, der zu sofortiger Ausführung des Imports,
gestartet durch den Scheduler, führt.
 V2: wie Beispiel 3, nur mit Eintrag in den Scheduler für den Programmstart in 5 Minuten
 Bei beiden Varianten läuft der Scheduler auf einem separaten Server.
 Multiplexing
 kein Automated Batching, da Transfer nicht zwischen zwei relationalen Datenbanken
 kein File Transfer, da der User nur Scheduler-Eintrag macht, aber nicht die Daten einlädt
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BEISPIEL 5:
AUTOMATISCHE DATENERFASSUNG
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 48
 Quelle: Paket oder Behälter mit Barcode
 Ziel: Oracle Datenbank (Data Warehouse)
 Transfer
 nicht manuell bedienbarer Omniscanner scannt Packstücke auf einem Förderband,
Daten werden über eine SPS in die Datenbank geschrieben
 anhand von Steuerungsinformationen in der Datenbank wird die Fördertechnik
so gesteuert, dass das richtige Ausschleusungstor erreicht wird
 Frage: Was ist alles als NUP zu zählen?
 jeder berechtigte User sowie jeder Scanner, Sensor und Motor der Fördertechnik
 schreiben in die Datenbank bzw. werden durch die Datenbank gesteuert
 Wannen mit Barcode sind keine NUP  auch bei RFID statt Barcode zählen nur die Scanner
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BEISPIEL 6:
MANUELLER START VON DAUER-IMPORT
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 49
 Quelle: irgendein System
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 nach und nach kommen per FTP Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an
 morgens bei Arbeitsbeginn startet ein Mitarbeiter in seinem Programm einen Prozess, der alle
10 Minuten guckt, ob neue Import-Files angekommen sind, die dann ohne weiteren manuellen
Eingriff in die DB importiert werden
 der Prozess endet abends um 20:00 Uhr
 Multiplexing
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BEISPIEL 7:
UNBEWUSSTER MANUELLER START VOM IMPORT
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 50
 Quelle: irgendein System
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 nach und nach kommen per FTP Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an
 wenn der Mitarbeiter die Anwendung (ERP-System) startet, erfolgt nach dem Login der Import der
im FTP-Verzeichnis eingetroffenen Dateien
 Multiplexing
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BEISPIEL 8:
ANBINDUNG PER DATABASE LINK
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 51
 Quelle: Oracle Datenbank (Hauptsystem)
 Ziel: Oracle Datenbank (Web-System)
 Transfer
 zeitlich automatisiert wird der Inhalt der Tabellen ARTIKEL und ARTIKELPREISE per Database Link in
die entsprechenden Tabellen des Webshops übertragen
 Automatic Batching
 offen: wie ist ein manueller Transfer von Datenbank zu Datenbank zu bewerten?
 Meinung: Manual Batch, also ist der zu lizenzieren, der den Batch startet
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BEISPIEL 9:
ANBINDUNG PER DATABASE LINK
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 52
 Quelle: Oracle Datenbank (Hauptsystem)
 Ziel: Oracle Datenbank (Data Warehouse)
 Transfer
 zeitlich automatisiert wird einmal im Monat der Inhalt der Tabelle RECHNUNGSPOSITIONEN per
Database Link in die entsprechenden Tabellen des Data Warhouse übertragen
 dabei wird auf Monat und Artikelgruppe verdichtet
 Multiplexing
 beim Transfer werden die Daten verändert
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BEISPIEL 10:
ANWENDUNG DER NUP-DEFINITION
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 53
 Quelle: Zeiterfassung
 Ziel: Oracle Datenbank
 Transfer
 Mitarbeiter erfassen Arbeitsbeginn, -ende und -pausen per Magnetkarte/Chip an entsprechenden
Lesegeräten
 Frage: Was und was ist alles als NUP zu zählen?
 als NUP sind alle Mitarbeiter zu zählen
 Varianten:
 bewusstes, aktives Scannen mittels Magnetkarte/Chip
 Scannen ohne Aktion des Mitarbeiters, z.B. durch RFID-Chip und Leser an den Eingangstüren.
Ebenfalls nur die Mitarbeiter zählen.
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BEISPIEL 11:
NUP-DEFINITION FÜR POSTVERSAND
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 54
 Quelle: Oracle Datenbank bei YY
 Ziel: Briefe an Kunden
 Transfer
 Programme erstellen Briefe als PDF-Dateien
 PDF-Dateien werden per CronJob an einen Dienstleister geschickt
 dort werden die Briefe auf der Poststraße gedruckt und versendet
 Frage: Was ist alles als NUP zu zählen?
 alle Personen in der Poststraße sowie die nicht-benutzerbedienten Geräte der
Poststraße zu zählen
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ERMITTLUNG DER TATSÄCHLICH BENÖTIGTEN
ANZAHL ZU LIZENZIERENDER NAMED USER PLUS (NUP)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 55
Berechtigte
Personen
Nicht-benutzer-
bediente Geräte
Zählung vor
dem Mulitplexer
Mulitplexing mit
anderen Systemen
Website Multiplexing
ftp
unter Beachtung der
Minimum-Bedingungen!
Regeln:
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WELCHE IST DIE RICHTIGE METRIK ?
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 56
 Prozessor
 Anzahl Benutzer/Geräte kann nicht namentlich ermittelt werden
 geringer Konfigurationsaufwand, geringe Auslastung,
allgemeine Anwendung für zahlreiche Besucher
 Named User Plus
 komplexe Anwendung, intensive Auslastung, wenige Benutzer
 auf lange Sicht günstigere Variante
 steigende Benutzerzahlen/stabile Konfiguration  Prozessor
 konstante Benutzerzahlen/skalierbare Konfiguration  Named User Plus
 aktuell günstigere Variante
 Preis je Prozessor ≡ Preis für 50 Named User Plus (z.B. Oracle Datenbank)
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 57
LIZENZIERUNG BEI
HOCHVERFÜGBARKEIT
Wen oder was muss ich lizenzieren?
 Backup
 Standby
 Failover
 Real Application Clusters (RAC)
4
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BACKUP:
RECOVERY MANAGER
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 58
 Sicherung auf Band oder sonstige Speichermedien
 bei Ausfall Wiederherstellung durch einen Administrator
 Oracle Recovery Manager (RMAN)
 in allen Lizenzen und Editionen der Datenbank enthalten
 alternativ:
 Betriebssystem-Tools
 Tools von Drittherstellern
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STANDBY
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 59
 Replikat auf gesondertem System
 permanente Übertragung und Anwendung der jeweiligen Transaktionen
 bei Ausfall des Primär-Systems Aktivierung der Standby-Datenbank und
Übernahme der Funktion als Primär-System
 Oracle Data Guard
 in Oracle Database Enterprise Edition enthalten
 alternativ (in DB SE1/SE/SE2):
 Skript-Lösung
 Tools von Drittherstellern (z. B. Dbvisit)
 alle beteiligten Systeme benötigen eine Lizenz
Primär-System Sekundär-System
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DESASTER RECHENZENTRUM
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 60
 Installation und Betrieb auf einem Server (RZ 1)
 Daten liegen in einem Storage-System
 Spiegelung der Daten auf entfernte Storage
 Betrieb schwenkt auf anderen Server (RZ 2),
wenn der erste ausfällt
 Datenanbindung über das gespiegelte Storage-System
 Remote Mirroring
 Software ist auf beiden Seiten lauffähig
 beide Seiten müssen lizenziert werden
Spiegelung
Rechen-
zentrum 1
Rechen-
zentrum 2
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FAILOVER
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 61
 Cluster-Konfiguration
 ein Knoten ist der Hauptknoten
 Knoten können in gleicher oder in räumlich
getrennten Sites betrieben werden
 bei Ausfall des Hauptknotens übernimmt
ein anderer seine Funktion
 ein zweiter Knoten darf als kostenloses Failover-System eingesetzt werden
 weitere Knoten nicht erlaubt!
 es gilt die 10 x 24 Stunden-Regelung!
3
1
Instanz
2
Instanz‘
SAN
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FAILOVER: WAS BEDEUTET
„ZEHN SEPARATE 24H PERIODEN“?
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 62
 Maschine fällt aus von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 03 Uhr
 alte Regelung: 2 Tage von 10 Tagen sind weg
 neue Regelung: Eine 24h Periode ist weg
 Maschine fällt aus Donnerstag von 09 bis 11 Uhr
und Freitag von 03 bis 06 Uhr
 alte Regelung: 2 Tage von 10 Tagen sind weg
 neue Regelung: Zwei 24h Perioden sind weg
 Maschine fällt aus Donnerstag von 09 bis 11 Uhr
und Freitag von 14 bis 17 Uhr
 alte Regelung: 2 Tage von 10 Tagen sind weg
 neue Regelung: Zwei 24h Perioden sind weg
Generell:
Jede 24-Stunden-Periode beginnt mit dem Ausfall des Primär-Servers
und dem Umschalten auf den Sekunär-Server.
3
1
Instanz
2
Instanz‘
SAN
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FAILOVER
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 63
 Failover-Konfiguration
 Rechenzentrum 2 als Disaster-Umgebung
 Absicherung der Daten
 Spiegelung der Storage
 Failover-Architektur wird zur
Remote-Mirroring-Architektur!
 beide Seiten müssen lizenziert werden
 KEINE Unterscheidung zwischen
Mirroring und Remote Mirroring
gespiegeltes
Disk Array
1 2
SAN
Rechen-
zentrum 1
Rechen-
zentrum 2
Remote
Mirroring
VS. REMOTE MIRRORING
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REAL APPLICATION CLUSTERS (RAC)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 64
 primär für Skalierbarkeit
 alle Knoten im Cluster sind aktiv
 Enterprise Edition
 Anzahl RAC-Lizenzen = Anzahl Lizenzen Database
 Standard Edition 2
 bis Version 18c
 in der Lizenz enthalten
 maximal 2 Knoten mit je einem Prozessor
 ab Version 19c  nicht mehr möglich
Knoten 1
6 Prozessoren
Knoten 2
4 Prozessoren
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REPOSITORIES FÜR
RECOVERY MANAGER UND GRID/CLOUD CONTROL
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 65
 Datenbank Enterprise Edition für die Repositories sind kostenfrei
 sobald die Repository-Datenbank Besonderheiten im Vergleich zum Standard aufweist, sind
diese voll zu lizenzieren
 Standby, Cluster, Options …
 liegt die Repository-Datenbank in Vmware
 kostenfrei, sofern im Standard installiert und ansonsten Oracle-frei
 Beispiel
 RMAN-Repository soll mittels RAC hochverfügbar gemacht warden
 RAC-Cluster besteht aus 2 Servern mit je 1 Intel Xeon-Prozessor Quadcore
 Lizenzbedarf:
 Datenbank Enterprise Edition: Knoten 1 kostenfrei, Knoten frei voll zu lizenzieren (2 Prozessoren)
 Real Application Clusters Option: Knoten 1 und 2 voll zu lizenzieren (4 Prozessoren)
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 66
SUPPORT
5
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SUPPORT
LIFETIME SUPPORT POLICY
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung
 Jährliche Verlängerung und Gebühren
 Die Supportkosten werden für jedes Produkt einzeln
berechnet
 Der Partner verkauft die Lizenz und das 1. Jahr Support
 Nachträglicher Abschluss für 150% vom ursprünglichen Preis,
Berechnung ab Lizenzkauf plus ein Jahr im voraus
67
Premier Support
5 Jahre
Extended
Support
6.-8. Jahr
Sustaining
Support
9.+Jahr
TGA2
Folie 67
TGA2 Das Slide musste ich neu machen, war rosa/Babyblau und als Grafik irgendwo rauskopiert.
Gansor, Tom; 19.03.2021
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LIFETIME SUPPORT POLICY
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 68
Quelle: MOS Note 742060.1
© OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich
HINWEISE
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 69
 DB 11.2 ist seit 01.01.2019 nicht mehr
im Premier Support.
Extended Support gegen Zusatzgebühr
war nur noch erhältlich bis 31.12.2020.
Danach Paid Market Driven Support
 DB 12.1 ist seit 01.08.2019 nicht mehr
im Premier Support.
Extended Support gegen Zusatzgebühr
noch erhältlich bis 31.07.2022.
 DB 12.2 war nur noch bis 30.11.2020 im Premier Support. Danach bietet Oracle einen Limited
Error Correction Support (Severity1 Errors und Security Updates) bis 31.03.2022
Seite 69
Quelle: MOS Doc ID 742060.1
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HINWEISE
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 70
 DB-Support
Seite 70
Quelle: https://www.oracle.com/us/assets/lifetime-support-technology-069183.pdf
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DB ROADMAP
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 71
 Screenshot aus dem Vortrag „Oracle DB Roadmap“
von Gerald Venzl, Senior Principal Product Manager DB, Oracle
(DOAG Konferenz Online, 2020)
 Aber:
 Keine Innovation Releases
für IBM AIX
 Kein 22c Innovation Release
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MATCHING SUPPORT LEVEL REGEL
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 72
 Es ist auch möglich, Lizenzen ohne Support zu erwerben.
ABER:
 Alle Lizenzen des selben Produktes bzw. Lizenz-Sets in einem Unternehmen
müssen das selbe Support-Level aufweisen.
 Dies wird aktuell auch seitens Oracle intensiv beachtet.
 Quelle: http://www.oracle.com/us/support/library/057419.pdf
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 73
HOSTING UND OUTSOURCING
6
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OUTSOURCING/HOSTING
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 74
 Outsourcing
 Kunde ist Lizenznehmer, lässt Datenbank und Applikation extern betreiben
 Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzregeln verantwortlich
 Wichtig:
 Ist sichergestellt, dass der Outsourcer die korrekte Lizenzierung des Kunden beachtet?
 Sind diese Verantwortlichkeiten im Dienstleistungsvertrag mit dem Outsourcer eindeutig definiert?
 Hosting
 Hoster ist Lizenznehmer
 Hoster ist für die Einhaltung der Lizenzregeln verantwortlich
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HOSTING-LIZENZEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 75
 On behalf of a specific Customer
 Proprietary Application Hosting (nur ISV)
 Generic Hosting  gibt`s nicht mehr
In certain regions and markets it is common for a company to request the purchase of
licenses on behalf of a specified end user to be used for the End User's business operations.
For example, government customers will typically contract with a 3rd party to enter into their
hardware, software, and services agreements on their behalf. Upon written notice to Oracle,
these licenses can be transferred to the end user when the hoster ceases to host the licenses
on behalf of the end user. This gives the end user the flexibility of purchasing a service from
a hosting or 3rd party company without the risk of loosing their license investment if their
relationship with the hoster or 3rd party were to be terminated.
TGA4
TGA5
Folie 75
TGA4 bäruchte es dafür eine Quellangabe!?
Gansor, Tom; 19.03.2021
TGA5 so auch bei den weiteren Slides?
Gansor, Tom; 19.03.2021
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HOSTING-LIZENZEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 76
 On behalf of a specific Customer
 Proprietary Application Hosting
 Generic Hosting  gibt`s nicht mehr
Proprietary Application Hosting companies own and develop a commercially available application
program that is available to multiple end users and operates with an embedded Oracle program.
Examples of Proprietary Application Hosters include:
 A company that develops and hosts a specific niche application running on the Oracle database (e.g. doctor's office
management application, insurance claim application, tax preparation application)
 An Oracle ISV that offers its application running on Oracle programs as a service rather than reselling the licenses to
it's end user (e.g. PeopleSoft, Fidelity)
 Oracle Outsourcing Services is an example of a Proprietary Application Hosting Company which offers hosted Oracle
applications
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HOSTING-LIZENZEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 77
 On behalf of a specific Customer
 Proprietary Application Hosting
 Generic Hosting  gibt’s nicht mehr
Generic Hosting companies offer access to applications running on a hosted site provided and
managed by the Generic Hosting Company. The Generic Hosting Company typically is not in
the software development business and often aggregates many different software offerings
and services in their go to market portfolio. Oracle programs can be part of the offering --
Technology Platform programs can be on their own or in support of 3rd party applications.
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 78
MANAGED SERVICES
7
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ORACLE KOMPETENZ SEIT ÜBER 30 JAHREN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 79
Betriebsverantwortung
Installation
Konfiguration
> 5000
Datenbanken
im Support
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UNSER PORTFOLIO
80
Wir denken im Service KI gleich mit!
Zum Beispiel mit der
Anomalie Erkennung
einer proaktiven Vermeidung von
Systemausfällen
mit unserem A3 Monitoring
Fest definierte SLAs,
Reaktions- und Servicezeiten
DATA
Wir entwickeln Ihre Anwendung oder
Fachverfahren und bieten die
Betriebsübernahme an
Custom-Software-as-a-Service
Prüfen Ihrer Anwendungen auf
Übernahme in den OC MS Betrieb z.B.
mit Java
Fest definierte SLAs,
Reaktions- und Servicezeiten
APPLICATIONS
Sicherstellung des laufenden Betriebes
und Optimierung Ihrer Datenbanken und Application Server für verschiedene Hersteller
wie z.B. Oracle (auch Exadata, ODA), Microsoft SQL, PostgreSQL (EDB) auch in der Cloud!
Fest definierte SLAs, Reaktions- und Servicezeiten
INFRASTRUCTURE
MANAGED
SERVICES
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung
COMPLIANCE
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UNSER ANGEBOT
LIZENZBERATUNG
 Workshops für die Oracle
Lizenzierung (z.B. Datenbanken,
Middleware, Oracle Hardware)
 Workshops für die Oracle
Lizenzierung in Verbindung mit
Virtualisierung
 Workshops für die Oracle
Lizenzierung in Verbindung mit
Java SE
 Workshops für die Erarbeitung von
Lizenzstrategien
 Unterstützung bei
Vertragsverhandlungen mit Oracle
PRÜFUNG
 Ihrer Oracle Lizenzierung auf
unterschiedlichen Hardware
Umgebungen (auch bei Hardware-
Erneuerungen)
 Ihrer Oracle Lizenzierung in
virtuellen Umgebungen
(VMware, Hyper-V, Xen, KVM)
 Ihrer Oracle Lizenzierung bei
Versions oder Editionswechsel
 Ihrer Oracle Lizenzierung auf Einsatz
nicht lizenzierter Features &
Optionen
COMPLIANCE as a Service
Managed Services Angebot für
Ihre Oracle Compliance
 Inventarisierung Ihrer Oracle
Produkte
 Prüfung auf Abweichungen
 Prüfung bei Wechsel der Hardware
 Prüfung bei Einsatz in virtuellen
Umgebungen
 Prüfungen bei Changes
 Prüfungen bei Neu / Nachkauf
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 81
FÜR DIE VERMEIDUNG
UNGEPLANTER INVESTITIONEN
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OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 82
DIE FRAGEN AUS DEM CHAT
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DIE FRAGEN AUS DEN ANMELDUNGEN
(HOFFENTLICH IM RAHMEN DES WEBCASTS BEREITS BEANTWORTET)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 83
 Gibt es Besonderheiten in der Lizenzierung im Rahmen der Hochverfügbarkeit?
 Ich möchte einen grundlegenden Einblick in die Oracle Lizenzierung bekommen.
 welche Fallen lauern in der ORA Lizenzierung?
 Einfluss von shared Storage bei Prozessor Lizenzierung?
 Wohin geht die Reise? was muss ich bei der Lizenzierung beachten?
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DIE FRAGEN AUS DEN ANMELDUNGEN
(VERWEIS AUF ZUKÜNFTIGE WEBCATST)
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 84
 Oracle Lizenzen auf den Virtualisierungsplattformen  Webcast am 15.03.2022
 Soft Partitioning und Hard Partitioning  Webcast am 15.03.2022
 Oracle Lizensierung bei Service Providern und in der Cloud (Azure/AWS)
 Webcast am 15.03.2022
 Was hat sich ggf in den letzten 2 Jahren verändert?  Webcast am 22.03.2022
 Was ist alles unter der OPN Lizenz erlaubt und was nicht? Wo ist hier die genau Abgrenzung?
 Webcast am 22.03.2022
 Wie sind die aktuellen JAVA-Lizenzbedingungen? Stichwort: kostenfreie Nutzung
 Webcast am 29.03.2022
 Oracle Java SE Desktop, Metriken  Webcast am 29.03.2022
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DIE FRAGEN AUS DEN ANMELDUNGEN
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 85
 Müssen auch Test-Server lizenziert werden?
 Wie und wie oft wird am besten gescannt? Welche SAM Lösung funktioniert?
 Verliert Oracle aufgrund der neuen Lizenzierungsmodelle Marktanteile im kommunalen
Bereich?
 Wie kann ich günstig mit Oracle Standard Lizenzen (SE2) virtualisieren ?
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DIE FRAGEN AUS DEM CHAT
OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 86
 …
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IHRE REFERENTEN HEUTE
OC Webinar: Oracle-Lizenzierung bei Virtualisierung und in der Cloud 87
Michael Paege
Senior Manager Cloud &
Compliance
michael.paege@opitz-
consulting.com
+49 40 741122-1322
+49 172 9461961
Andreas Ströbel
Senior Manager Services
andreas.stroebel@opitz-
consulting.com
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Managed Services ergänzen die optimale Lizenzierung.

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OC|Webcast: Grundlagen der Oracle Lizenzierung

  • 1. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 1 Webcastreihe 2022 Online, 08.03.2022 Michael Paege Andreas Ströbel GRUNDLAGEN DER ORACLE-LIZENZIERUNG
  • 2. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BITTE BEACHTEN SIE… OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 2 Wir werden Ihnen die Aufzeichnung dieses Webcasts sowie die Vortragsfolien in den nächsten Tagen zusenden. Bitte melden Sie sich bei technischen Störungen während des Webcasts über die Frage-Funktion an die Organisatoren. Ihre inhaltlichen Fragen stellen Sie bitte auch über die Frage-Funktion. Wir beantworten diese gerne zum Ende des Webcasts. ? Alle Teilnehmer sind stummgeschaltet. Nur so können wir ein störungsfreies Webcast bei großer Personenzahl gewährleisten.
  • 3. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich WARUM IST DAS THEMA SO KOMPLIZIERT ? OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 3 Viele Dimensionen haben Einfluss auf das Erreichen von Compliance
  • 4. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich WARUM HABEN WIR ÜBERHAUPT EIN PROBLEM ? LIZENZVERTRÄGE SOLLEN DOCH EINFACH SEIN… OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 4 Was fordert der Kunde?  gute Software  günstige Preise  stabile Metriken  Named User (Plus)  seit 1999  Prozessor  seit 2001 Was macht die Technik?  permanente Innovationen  Multicore-Prozessoren  Partitionierung/Virtualisierung  zentrale Storages, Storage-Virtualisierung  Hyperconverged Systems  Cloud  … ???
  • 5. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich AGENDA OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 1 LIZENZFORMEN 2 LIZENZIERUNG BEI HOCHVERFÜGBARKEIT 4 LIZENZMETRIKEN 3 SUPPORT 5 HOSTING / OUTSOURCING 6 MANAGED SERVICES 7
  • 6. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 6 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 1
  • 7. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DIE VERTRAGSBASIS OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 7  Auftragsdokument (Oracle) oder Rechnung (Oracle Partner)  Oracle Master Agreement (OMA/TOMA + LDR), früher Oracle License and Service Agreement (OLSA), in Verbindung mit den Technical Support Policies
  • 8. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE VERTRAGSWERKE AKTUELL LIZENZ: OMA/TOMA OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 8  Oracle Master Agreement (OMA):  beim direkten Kauf bei Oracle  Gültigkeit: 5 Jahre  Spätere Käufe in den 5 Jahren können sich dann auf den gültigen OMA beziehen. Es muss aber der dann jeweils aktuelle LDR akzeptiert werden.  Transaktionales Oracle Master Agreement (TOMA)  beim Kauf über Oracle-Partner  nur für den jeweiligen Kauf gültig  Früher „komplett“ inkl. Definitionen und Regeln, verweist heute auf den LDR
  • 9. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OLSA/(T)OMA: DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 9  C. Rechtseinräumung  Mit der Auftragsbestätigung räumt Oracle Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie und unbefristete (sofern im Auftragsdokument nicht anders festgelegt) …  beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und Inanspruchnahme jeglicher Services, die Sie bestellt haben, …  ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein.  Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation.  Diese Bestimmung bezieht sich auf die natürliche/juristische Person, die die Lizenzen kauft und den OLSA/(T)OMA akzeptiert.
  • 10. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OLSA/(T)OMA: DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 10  D. Schutzrechte und Einschränkungen Alle Eigentums- und Schutzrechte an den Programmen verbleiben bei Oracle bzw. seinen Lizenzgebern
  • 11. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OLSA/(T)OMA: DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 11  F. Testprogramme Sie können Testprogramme bestellen, oder Oracle kann Ihrer Bestellung zusätzliche Programme hinzufügen, die Sie ausschließlich zu Test- und nicht zu Produktionszwecken nutzen dürfen. Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst daran teilnehmen. Sie dürfen diese Programme ab dem Auslieferungsdatum 30 Tage testen.
  • 12. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OLSA/(T)OMA: DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 12  H. Technische Unterstützung  Festlegung der maximalen jährlichen Supportkostensteigerung  Gleiches Supportlevel im License Set
  • 13. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OLSA/(T)OMA: DIE WICHTIGSTEN AUSSAGEN (AUSZÜGE) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 13  T. Definitionen und allgemeine Lizenzvorschriften  Named User Plus  Prozessor (Link auf Processor Core Factor Table)  u. s. w. …  OLSA/(T)OMA verweisen auf die Programmdokumentation, diese sind somit auch Vertragsbestandteil:  z. B. Database Licensing Information 19c https://docs.oracle.com/en/database/oracle/oracle-database/19/dblic/index.html  z. B. Fusion Middleware Licensing Information 12.2 https://docs.oracle.com/en/middleware/fusion-middleware/12.2.1.3/fmwlc/toc.htm Heute in License Definition and Rules (LDR) hinterlegt. https://www.oracle.com/a/ocom/docs/corporate/license-definition-rules-de-deu-v121119.pdf
  • 14. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE-VERTRAGSWERKE BIS OKTOBER 2012 OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 14  Programmdokumentation (Benutzerhandbuch und Installationshandbuch) „Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation “  Technical Support Policies  „normal“  Hardware and Systems  Linux and Oracle VM  Processor Core Factor Table Oracle License and Service Agreement Oracle Lizenz- und Servicevertrag (OLSA) A-Vertragsdefinitionen B-Geltung des Vertrages C-Rechtseinräumung D-Schutzrechte und Einschränkungen E-Sachmängel F-Testprogramme G-Freistellung H-Technische Unterstützung I-Beendigung des Vertrages J-Zahlungs- und Lieferbedingungen K-Geheimhaltung L-Gesamte Vereinbarung M-Haftung N-Export O-Sonstige Bestimmungen P-Höhere Gewalt Q- Für Hardware und hardwarebzogene Support Service spezifische Bedingungen R-Hardwarebzogene Anpassungen zu den Vertragsbedingungen S-Allgemeine Bestimmungen T-Definitionen und allgemeine Lizenzvorschriften (Beispielhaft aus DE_OLSA_V073112)
  • 15. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE-VERTRAGSWERKE OMA OKTOBER 2012 BIS HEUTE OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 15  Programmdokumentation (Benutzerhandbuch und Installationshandbuch) „Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation “  Technical Support Policies  „normal“  Hardware and Systems  Linux and Oracle VM  Anlage P enthält  1. Definitionen  2. Rechtseinräumung  3. Einschränkungen  4. Testprogramme  5. Technische Unterstützung  6. Programmbezogene Serviceangebote  7. Sachmängel  8. Audit  9. Auftragslogistik  Auf Lizenzdefinitionen und Regeln wird aus dem Oracle- Auftragsdokument verwiesen !  Processor Core Factor Table Oracle Master Agreement (OMA) 1-Definitionen 2-Laufzeit des Rahmenvertrages 3-Gesondertes Angebot 4-Schutzrechte 5-Freistellung 6-Beendigung 7-Vergütung und Steuern; Preisfestlegung, Rechnungsstellung und Zahlungsverpflichtungen 8-Geheimhaltung 9-Gesamter Vertrag 10-Haftungsbeschränkung 11-Export 12-Höhere Gewalt 13 Recht und Gerichtsstand 14-Mitteilung 15-Abtretung 16-Sonstiges Anlage H-Hardware Anlage P-Programm Anlage C-Cloud Services (ab Juni 2017) Anlage LVM-Oracle Linux und Oracle VM Services (ab Juni 2017) (Beispielhaft aus einem Kunden-OMA)
  • 16. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE-VERTRAGSWERKE TOMA OKTOBER 2012 BIS SEPTEMBER 2018 OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 16  Programmdokumentation (Benutzerhandbuch und Installationshandbuch) „Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des Rahmenvertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation “  Technical Support Policies  „normal“  Hardware and Systems  Linux and Oracle VM  Anlage P enthält  1. Definitionen  2. Rechtseinräumung  3. Einschränkungen  4. Testprogramme  5. Technische Unterstützung  6. Programmbezogene Serviceangebote  7. Sachmängel  8. Audit  9. Auftragslogistik  10. Definitionen und Lizenzmetriken  Processor Core Factor Table Transactional Oracle Master Agreement (TOMA) 1-Definitionen 2-Laufzeit des Rahmenvertrages 3-Gesondertes Angebot 4-Schutzrechte 5-Freistellung 6-Beendigung 7-Vergütung und Steuern; Preisfestlegung, Rechnungsstellung und Zahlungsverpflichtungen 8-Geheimhaltung 9-Gesamter Vertrag 10-Haftungsbeschränkung 11-Export 12-Höhere Gewalt 13 Recht und Gerichtsstand 14-Mitteilung 15-Abtretung 16-Sonstiges Anlage H-Hardware Anlage P-Programm Anlage C-Cloud Services (ab Juni2017) Anlage LVM-Oracle Linux und Oracle VM Services (ab Juni 2017) (Beispielhaft aus TOMA_v120117)
  • 17. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE-VERTRAGSWERKE TOMA SEIT SEPTEMBER 2018 OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 17  Programmdokumentation (Benutzerhandbuch und Installationshandbuch) „Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des Rahmenvertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation “  Technical Support Policies  „normal“  Hardware and Systems  Linux and Oracle VM  Anlage P enthält  1. Definitionen  2. Rechtseinräumung  3. Einschränkungen  4. Testprogramme  5. Technische Unterstützung  6. Programmbezogene Serviceangebote  7. Sachmängel  8. Audit  9. Auftragslogistik  10. Definitionen und Lizenzmetriken Verweis auf LDR (online) Verweis auf Processor Core Factor Table Transactional Oracle Master Agreement (TOMA) 1-Definitionen 2-Laufzeit des Rahmenvertrages 3-Gesondertes Angebot 4-Schutzrechte 5-Freistellung 6-Beendigung 7-Vergütung und Steuern; Preisfestlegung, Rechnungsstellung und Zahlungsverpflichtungen 8-Geheimhaltung 9-Gesamter Vertrag 10-Haftungsbeschränkung 11-Export 12-Höhere Gewalt 13 Recht und Gerichtsstand 14-Mitteilung 15-Abtretung 16-Sonstiges Anlage H-Hardware Anlage P-Programm Anlage C-Cloud Services Anlage LVM-Oracle Linux und Oracle VM Services (Beispielhaft aus TOMA_v040119)
  • 18. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE LDR OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 18  TOMA, Anlage P verweist auf www.oracle.com/contracts Dann ist selbst suchen angesagt:
  • 19. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 19  bis April 2004: keine Faktoren  dann bis März 2009 im OLSA definiert  danach siehe: http://www.oracle.com/us/corporate/contracts/processor- corefactor-table-070634.pdf  öffentlich und versioniert seit 16.03.2009  Für die jeweiligen Lizenzen gelten grundsätzlich die beim Kauf aktuell gültigen Core-Faktoren PROCESSOR CORE FACTOR TABLE
  • 20. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich WEITERE DOKUMENTE: CUSTOMER FACING DOCUMENTS OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 20 https://www.oracle.com/corporate/pricing/specialty-topics.html
  • 21. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich RECHTLICHE SITUATION OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 21  Das deutsche Urheberrecht (UrhG)  Software = geschütztes geistiges Gut  Zivilrechtliche Aspekte  §97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz  Strafrechtliche Haftung  §106 UrhG Unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke  Handelsrechtliche Haftung  Risikofrüherkennungssystem gemäß §91 Abs.2 AktG bzw. §317 Abs.4 HGB  SOX, EuroSOX, Basel II, KonTraG  Lizenzvertrag: i. d. R. Auskunftspflicht gegenüber Hersteller
  • 22. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich HERAUSFORDERUNGEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 22  Wer hat's gelesen (OLSA/(T)OMA, Partitioning-Dok, …) ?  Wer hat seine gültigen OLSAs/(T)OMAs archiviert?  Wer hat überhaupt die jeweiligen OLSAs/(T)OMAs erhalten?  Wurden alle Rechnungen und Supportrechnungen archiviert? Und kann der Lizenzverantwortliche auf diese zugreifen?
  • 23. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 23  Audit-sicher sind nur Aussagen von  Oracle License Management Services (LMS)  Vertretungsberechtigten Oracle-Mitarbeitern  Es informieren die Oracle-Partner, die DOAG … und natürlich Oracle  Und dann gibt es noch das Internet … Da findet man alles, die Frage ist nur, ob es stimmt … WEM SOLL MAN GLAUBEN ?
  • 24. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 24 LIZENZFORMEN 2
  • 25. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich LIZENZFORMEN WIE KANN ICH LIZENZIEREN ? OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 25 Lizenzform Kann der Endbenutzer direkt auf die Oracle- Software zugreifen? Laufen mehrere Anwendungen oder Anwendungspakete auf der Oracle-Software? Full Use ja ja Aplication Specific Full Use (ASFU) ja nein Eingebettete Software- Lizenz (ESL) nein nein
  • 26. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich LIZENZFORMEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 26  1 ASFU = 1 Software  eingeschränkte Lizenzform zur Ausführung einer Software  kein Versand (Partner ist für die Installation zuständig)  kein Zugang zur Oracle Hotline  Kein Audit durch Oracle  1 FU = n Software  zur Ausführung von n Software-Lösungen und für Anpassungen und Entwicklungen  Download der Medien bei Oracle  Endbenutzer erhält Zugang zur Oracle Hotline  Audit durch Oracle möglich Application Specific Full Use Full Use FU ORACLE + ASFU ORACLE ASFU ORACLE +
  • 27. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 27 LIZENZMETRIKEN  Lizenzmetrik Prozessor  Lizenzmetrik Named User Plus  Seltenere Varianten 3
  • 28. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich LIZENZMETRIKEN WEN ODER WAS MUSS ICH LIZENZIEREN? OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 28  Lizenzmetrik Prozessor  Lizenzmetrik Named User Plus  seltener  Server, Computer (=„Blech“-Server)  TapeDrive  Application developed  Employee User / Non Employee User  …
  • 29. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich LIZENZMETRIK PROZESSOR OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 29  zu lizenzieren sind alle Prozessoren, auf denen die Oracle-Software installiert ist und/oder ausgeführt wird  Zugriff durch interne Benutzer (einschließlich freie Mitarbeiter und Auftragnehmer) oder durch Dritte  unabhängig vom Hardware-Hersteller  unabhängig vom Betriebssystem  unabhängig von der Anzahl der Server (mit Ausnahme der Mindestvorgaben)  unabhängig vom Release  Benutzeranzahl unbeschränkt 2 Prozessoren 1 Prozessor  3 Prozessoren (Gesamtanzahl in dieser Konfiguration) Beispiel
  • 30. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 30 UND WAS IST EIN PROZESSOR ?
  • 31. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 31  Begriffs-Wirrwarr  Prozessor  Socket (bzw. Sockel)  Chip  Core  Thread  Hyperthreading WAS IST EIN PROZESSOR? Ein Prozessor ist eine für die Lizenzierung von Oracle-Produkten festgelegte Rechengröße. Definition:
  • 32. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BERECHNUNG DER ANZAHL ZU LIZENZIERENDER PROZESSOREN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 32  Database Standard Edition 2: Anzahl benötigter Prozessoren = Anzahl belegter Sockets  unabhängig von der Anzahl der Cores  auch für nicht mehr erhältliche Standard Edition und Standard Edition One  Sonderregelung bei Multi-Chip-Modulen: Anzahl benötigter Prozessoren = Anzahl Chips MultiChip-Prozessoren (Auswahl):  IBM power5 und Power7,  AMD Ryzen, AMD Ryzen Threadripper, AMD Epyc  Intel: Xeon Platinum 92xx  Database Enterprise Edition, Fusion Middleware, viele weitere Produkte: Anzahl benötigter Prozessoren = Anzahl Cores × Faktor  Oracle Processor Core Factor Table: http://www.oracle.com/us/corporate/contracts/processor-core-factor-table-070634.pdf
  • 33. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich WIE VIELE PROZESSOREN MUSS ICH LIZENZIEREN ? OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 33  Wie zähle ich die Anzahl der gefüllten Sockets bzw. Cores korrekt?  alle gefüllten Sockets müssen berücksichtigt werden  Bezugsgröße: Server, auf dem die Oracle-Software installiert ist und/oder läuft  Wie zähle ich die Anzahl der Server korrekt?  spezielle Regelungen bei Server-Partitionierung bzw. Virtualisierung  Unterscheidung zwischen Hard Partioning und Soft Partitioning siehe Webcast zu Virtualisierung/Cloud am 15.03.2022 !
  • 34. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich LIZENZMETRIK NAMED USER PLUS (NUP) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 34 Berechtigte Personen Nicht-benutzer- bediente Geräte Zählung vor dem Mulitplexer Mulitplexing mit anderen Systemen Website Multiplexing ftp
  • 35. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DATENTRANSFER OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 35  richtige Zählung der Anzahl zu lizenzierender Named User Plus (NUP)  je nach Art und Weise des Datenaustausches lizenzpflichtig oder nicht  File Transfer  Automatic Batching  Multiplexing Mulitplexing mit anderen Systemen ftp
  • 36. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich FILE TRANSFER OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 36  Daten werden aus einer Datenbank exportiert bzw. in eine Datenbank importiert  Benutzereingriff erforderlich  Programm zum Zugriff/Öffnen der Betriebssystemdatei (txt, csv, xls) ist erforderlich  direkte Verbindung zur Datenbank erforderlich Seite 36 Flat Files Alle Benutzer/Geräte, die den Export/Import von Flat Files durchführen, werden gezählt. Preisregeln:
  • 37. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich AUTOMATIC BATCHING OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 37  Datentransfer zwischen relationalen Datenbanken  direkte Verbindung zwischen den Datenbanken erforderlich  erfolgt zeitlich automatisiert und ohne Benutzereingriff  Daten müssen unverändert kopiert werden Seite 37 Automatische Stapelverarbeitung ist in Metrik NUP enthalten Preisregeln: Batch
  • 38. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich MULTIPLEXING OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 38  Daten werden zwischen einer Schnittstelle (z.B. Web-Frontend) und einer Datenbank übertragen  Benutzer oder Geräte interagieren mit der Datenbank  direkte Verbindung zwischen Schnittstelle und Datenbank erforderlich Seite 38 Zählung vor dem Multiplexer ftp Alle Benutzer/Geräte werden am Multiplexing-Frontend ermittelt Preisregeln:
  • 39. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DATENTRANSFER – ZUSAMMENFASSUNG OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 39  Multiplexing  alle Benutzer/Geräte der mittels Multiplexing verbundenen externen Systeme sind als NUP zusätzlich zu lizenzieren  File Transfer  alle Benutzer, die den File Transfer (manuell) durchführen, sind (ggf. zusätzlich) als NUP zu lizenzieren  Automatic Batching  in der Lizenz enthalten, daher keine zusätzlichen NUP-Lizenzen erforderlich
  • 40. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich Lizenzschulung für OC-PL 08./09.10.2018 PRODUKTÜBERBLICK UND LIZENZBEDINGUNGEN(ON PREM) DB SE1 DB SE DB SE2 WebLogic SE DB EE, Optionen und Packs Viele Middleware produkte BI SE1 BI Ext. Edition Maximum- bedingung 2-Sockel-Server MCM beachten 4-Sockel-Server MCM beachten 2-Sockel-Server MCM beachten Keine Keine 50 NUP keine Minimum- bedingung 5 NUP pro Lizenzneh-mer 5 NUP pro Lizenzneh-mer 10 NUP pro Server (DB SE2) 25 NUP pro Proz. 10 NUP pro Proz. 5 NUP 25 NUP Prozessor entspricht Gefülltem Sockel bzw. Chip auf MCM Gefülltem Sockel bzw. Chip auf MCM Gefülltem Sockel bzw. Chip auf MCM Anzahl Cores * Faktor Anzahl Cores * Faktor n/a Anzahl Cores * Faktor In Virtualisierung Max 2 Sockel pro Server Max 4 Sockel pro Server Max 2 Sockel pro Server Sonstiges RAC mit max. 4 Sockel 12.1.0.2, 12.2, 18c: RAC mit max. 2 Sockel 19c, 21c: kein RAC Anzahl Optionen/Packs = Anzahl DB EE (pro Server) Anzahl Optionen/Packs = Anzahl Hauptprodukt (pro Server) Seite 40
  • 41. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL AUS DER PRAXIS OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 41  Kunde K möchte virtualisieren und hat 10 Proz. DB SE2  Hoster A schlägt vor:  Standort S1:  Server1: 2x AMD EPYC 7F72  Server2: 2x AMD EPYC 7F72  Standort S2, S3 und S4 jeweils  Server 1:1x AMD EPYC 7F52  Server 2:1x AMD EPYC 7F52
  • 42. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL AUS DER PRAXIS (FEBRUAR 2022) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 42  Kunde K möchte virtualisieren und hat 10 Proz. DB SE2  Hoster A schlägt vor: alle Server sind 2-Socket-Server  Standort S1:  Server1: 2x AMD EPYC 7F72  Server2: 2x AMD EPYC 7F72  DB SE2 möglich?  Nein, da alle Prozessoren der AMD EPYC-Reihe Dual/Multi-Chip-Module sind DB EE notwendig: Anzahl Prozessoren: 2x2x24x0,5 + 3x2x1x16x0,5 = 96 Proz.  Preis als DB EE (Listenpreise)  Lizenz: 96 x EUR 40.527,00 = EUR 3.890.592,00  Support: 96 x EUR 8.915,94 = EUR 855.930,24  Standort S2, S3 und S4 jeweils  Server 1:1x AMD EPYC 7F52  Server 2:1x AMD EPYC 7F52  Preis als DB SE2 (Listenpreise) – Intel CPUs  Lizenz: 10 x EUR 14.934,00 = EUR 149.340,00  Support: 10 x EUR 3.284,82 = EUR 32.848,20
  • 43. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 43 BEISPIELE DATENTRANSFER
  • 44. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 1: EINLESEN EXTERNER DATEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 44  Quelle: irgend welche Systeme  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  nach und nach kommen per FTP und automatisch extrahiert aus E-Mails Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an  zeitlich automatisiert gestarteter Prozess liest diese Files und schreibt den Inhalt in die Oracle Datenbank  Multiplexing  User der Quellsysteme müssen ebenfalls als NUP gezählt werden
  • 45. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 2: DATENTRANSFER MIT SAP OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 45  Quelle: Oracle Datenbank unter SAP  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  zeitlich automatisierte Erstellung von iDOC-Files aus SAP heraus  Ablage im Filesystem  zeitlich automatisiertes Einlesen der iDOC-Files in die Oracle-Datenbank  Multiplexing  SAP-User müssen ebenfalls als NUP der Ziel-Datenbank gezählt werden
  • 46. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 3: MANUELLER START DES INPUTS OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 46  Quelle: irgendein System  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  nach und nach kommen per FTP Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an  automatisierter Prozess prüft, ob neue Files zu verarbeiten sind, und benachrichtigt ggf. einen Mitarbeiter per E-Mail  Mitarbeiter stößt den Import der Datei an, deren Daten mittels Oracle Loader in die DB geladen werden  File Transfer  Mitarbeiter, welche die Daten importieren, müssen als NUP gezählt werden
  • 47. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 4: MANUELLES EINSTELLEN VON SCHEDULER-EINTRÄGEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 47  Quelle: irgendein System  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  V1: wie Beispiel 3, nur dass der Import nicht sofort auf dem PC gestartet wird, sondern ein Jobeintrag in einen Scheduler geschrieben wird, der zu sofortiger Ausführung des Imports, gestartet durch den Scheduler, führt.  V2: wie Beispiel 3, nur mit Eintrag in den Scheduler für den Programmstart in 5 Minuten  Bei beiden Varianten läuft der Scheduler auf einem separaten Server.  Multiplexing  kein Automated Batching, da Transfer nicht zwischen zwei relationalen Datenbanken  kein File Transfer, da der User nur Scheduler-Eintrag macht, aber nicht die Daten einlädt
  • 48. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 5: AUTOMATISCHE DATENERFASSUNG OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 48  Quelle: Paket oder Behälter mit Barcode  Ziel: Oracle Datenbank (Data Warehouse)  Transfer  nicht manuell bedienbarer Omniscanner scannt Packstücke auf einem Förderband, Daten werden über eine SPS in die Datenbank geschrieben  anhand von Steuerungsinformationen in der Datenbank wird die Fördertechnik so gesteuert, dass das richtige Ausschleusungstor erreicht wird  Frage: Was ist alles als NUP zu zählen?  jeder berechtigte User sowie jeder Scanner, Sensor und Motor der Fördertechnik  schreiben in die Datenbank bzw. werden durch die Datenbank gesteuert  Wannen mit Barcode sind keine NUP  auch bei RFID statt Barcode zählen nur die Scanner
  • 49. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 6: MANUELLER START VON DAUER-IMPORT OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 49  Quelle: irgendein System  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  nach und nach kommen per FTP Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an  morgens bei Arbeitsbeginn startet ein Mitarbeiter in seinem Programm einen Prozess, der alle 10 Minuten guckt, ob neue Import-Files angekommen sind, die dann ohne weiteren manuellen Eingriff in die DB importiert werden  der Prozess endet abends um 20:00 Uhr  Multiplexing
  • 50. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 7: UNBEWUSSTER MANUELLER START VOM IMPORT OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 50  Quelle: irgendein System  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  nach und nach kommen per FTP Dateien in einem Transfer-Verzeichnis an  wenn der Mitarbeiter die Anwendung (ERP-System) startet, erfolgt nach dem Login der Import der im FTP-Verzeichnis eingetroffenen Dateien  Multiplexing
  • 51. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 8: ANBINDUNG PER DATABASE LINK OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 51  Quelle: Oracle Datenbank (Hauptsystem)  Ziel: Oracle Datenbank (Web-System)  Transfer  zeitlich automatisiert wird der Inhalt der Tabellen ARTIKEL und ARTIKELPREISE per Database Link in die entsprechenden Tabellen des Webshops übertragen  Automatic Batching  offen: wie ist ein manueller Transfer von Datenbank zu Datenbank zu bewerten?  Meinung: Manual Batch, also ist der zu lizenzieren, der den Batch startet
  • 52. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 9: ANBINDUNG PER DATABASE LINK OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 52  Quelle: Oracle Datenbank (Hauptsystem)  Ziel: Oracle Datenbank (Data Warehouse)  Transfer  zeitlich automatisiert wird einmal im Monat der Inhalt der Tabelle RECHNUNGSPOSITIONEN per Database Link in die entsprechenden Tabellen des Data Warhouse übertragen  dabei wird auf Monat und Artikelgruppe verdichtet  Multiplexing  beim Transfer werden die Daten verändert
  • 53. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 10: ANWENDUNG DER NUP-DEFINITION OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 53  Quelle: Zeiterfassung  Ziel: Oracle Datenbank  Transfer  Mitarbeiter erfassen Arbeitsbeginn, -ende und -pausen per Magnetkarte/Chip an entsprechenden Lesegeräten  Frage: Was und was ist alles als NUP zu zählen?  als NUP sind alle Mitarbeiter zu zählen  Varianten:  bewusstes, aktives Scannen mittels Magnetkarte/Chip  Scannen ohne Aktion des Mitarbeiters, z.B. durch RFID-Chip und Leser an den Eingangstüren. Ebenfalls nur die Mitarbeiter zählen.
  • 54. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BEISPIEL 11: NUP-DEFINITION FÜR POSTVERSAND OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 54  Quelle: Oracle Datenbank bei YY  Ziel: Briefe an Kunden  Transfer  Programme erstellen Briefe als PDF-Dateien  PDF-Dateien werden per CronJob an einen Dienstleister geschickt  dort werden die Briefe auf der Poststraße gedruckt und versendet  Frage: Was ist alles als NUP zu zählen?  alle Personen in der Poststraße sowie die nicht-benutzerbedienten Geräte der Poststraße zu zählen
  • 55. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ERMITTLUNG DER TATSÄCHLICH BENÖTIGTEN ANZAHL ZU LIZENZIERENDER NAMED USER PLUS (NUP) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 55 Berechtigte Personen Nicht-benutzer- bediente Geräte Zählung vor dem Mulitplexer Mulitplexing mit anderen Systemen Website Multiplexing ftp unter Beachtung der Minimum-Bedingungen! Regeln:
  • 56. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich WELCHE IST DIE RICHTIGE METRIK ? OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 56  Prozessor  Anzahl Benutzer/Geräte kann nicht namentlich ermittelt werden  geringer Konfigurationsaufwand, geringe Auslastung, allgemeine Anwendung für zahlreiche Besucher  Named User Plus  komplexe Anwendung, intensive Auslastung, wenige Benutzer  auf lange Sicht günstigere Variante  steigende Benutzerzahlen/stabile Konfiguration  Prozessor  konstante Benutzerzahlen/skalierbare Konfiguration  Named User Plus  aktuell günstigere Variante  Preis je Prozessor ≡ Preis für 50 Named User Plus (z.B. Oracle Datenbank)
  • 57. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 57 LIZENZIERUNG BEI HOCHVERFÜGBARKEIT Wen oder was muss ich lizenzieren?  Backup  Standby  Failover  Real Application Clusters (RAC) 4
  • 58. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich BACKUP: RECOVERY MANAGER OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 58  Sicherung auf Band oder sonstige Speichermedien  bei Ausfall Wiederherstellung durch einen Administrator  Oracle Recovery Manager (RMAN)  in allen Lizenzen und Editionen der Datenbank enthalten  alternativ:  Betriebssystem-Tools  Tools von Drittherstellern
  • 59. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich STANDBY OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 59  Replikat auf gesondertem System  permanente Übertragung und Anwendung der jeweiligen Transaktionen  bei Ausfall des Primär-Systems Aktivierung der Standby-Datenbank und Übernahme der Funktion als Primär-System  Oracle Data Guard  in Oracle Database Enterprise Edition enthalten  alternativ (in DB SE1/SE/SE2):  Skript-Lösung  Tools von Drittherstellern (z. B. Dbvisit)  alle beteiligten Systeme benötigen eine Lizenz Primär-System Sekundär-System
  • 60. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DESASTER RECHENZENTRUM OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 60  Installation und Betrieb auf einem Server (RZ 1)  Daten liegen in einem Storage-System  Spiegelung der Daten auf entfernte Storage  Betrieb schwenkt auf anderen Server (RZ 2), wenn der erste ausfällt  Datenanbindung über das gespiegelte Storage-System  Remote Mirroring  Software ist auf beiden Seiten lauffähig  beide Seiten müssen lizenziert werden Spiegelung Rechen- zentrum 1 Rechen- zentrum 2
  • 61. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich FAILOVER OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 61  Cluster-Konfiguration  ein Knoten ist der Hauptknoten  Knoten können in gleicher oder in räumlich getrennten Sites betrieben werden  bei Ausfall des Hauptknotens übernimmt ein anderer seine Funktion  ein zweiter Knoten darf als kostenloses Failover-System eingesetzt werden  weitere Knoten nicht erlaubt!  es gilt die 10 x 24 Stunden-Regelung! 3 1 Instanz 2 Instanz‘ SAN
  • 62. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich FAILOVER: WAS BEDEUTET „ZEHN SEPARATE 24H PERIODEN“? OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 62  Maschine fällt aus von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 03 Uhr  alte Regelung: 2 Tage von 10 Tagen sind weg  neue Regelung: Eine 24h Periode ist weg  Maschine fällt aus Donnerstag von 09 bis 11 Uhr und Freitag von 03 bis 06 Uhr  alte Regelung: 2 Tage von 10 Tagen sind weg  neue Regelung: Zwei 24h Perioden sind weg  Maschine fällt aus Donnerstag von 09 bis 11 Uhr und Freitag von 14 bis 17 Uhr  alte Regelung: 2 Tage von 10 Tagen sind weg  neue Regelung: Zwei 24h Perioden sind weg Generell: Jede 24-Stunden-Periode beginnt mit dem Ausfall des Primär-Servers und dem Umschalten auf den Sekunär-Server. 3 1 Instanz 2 Instanz‘ SAN
  • 63. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich FAILOVER OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 63  Failover-Konfiguration  Rechenzentrum 2 als Disaster-Umgebung  Absicherung der Daten  Spiegelung der Storage  Failover-Architektur wird zur Remote-Mirroring-Architektur!  beide Seiten müssen lizenziert werden  KEINE Unterscheidung zwischen Mirroring und Remote Mirroring gespiegeltes Disk Array 1 2 SAN Rechen- zentrum 1 Rechen- zentrum 2 Remote Mirroring VS. REMOTE MIRRORING
  • 64. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich REAL APPLICATION CLUSTERS (RAC) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 64  primär für Skalierbarkeit  alle Knoten im Cluster sind aktiv  Enterprise Edition  Anzahl RAC-Lizenzen = Anzahl Lizenzen Database  Standard Edition 2  bis Version 18c  in der Lizenz enthalten  maximal 2 Knoten mit je einem Prozessor  ab Version 19c  nicht mehr möglich Knoten 1 6 Prozessoren Knoten 2 4 Prozessoren
  • 65. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich REPOSITORIES FÜR RECOVERY MANAGER UND GRID/CLOUD CONTROL OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 65  Datenbank Enterprise Edition für die Repositories sind kostenfrei  sobald die Repository-Datenbank Besonderheiten im Vergleich zum Standard aufweist, sind diese voll zu lizenzieren  Standby, Cluster, Options …  liegt die Repository-Datenbank in Vmware  kostenfrei, sofern im Standard installiert und ansonsten Oracle-frei  Beispiel  RMAN-Repository soll mittels RAC hochverfügbar gemacht warden  RAC-Cluster besteht aus 2 Servern mit je 1 Intel Xeon-Prozessor Quadcore  Lizenzbedarf:  Datenbank Enterprise Edition: Knoten 1 kostenfrei, Knoten frei voll zu lizenzieren (2 Prozessoren)  Real Application Clusters Option: Knoten 1 und 2 voll zu lizenzieren (4 Prozessoren)
  • 66. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 66 SUPPORT 5
  • 67. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich SUPPORT LIFETIME SUPPORT POLICY OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung  Jährliche Verlängerung und Gebühren  Die Supportkosten werden für jedes Produkt einzeln berechnet  Der Partner verkauft die Lizenz und das 1. Jahr Support  Nachträglicher Abschluss für 150% vom ursprünglichen Preis, Berechnung ab Lizenzkauf plus ein Jahr im voraus 67 Premier Support 5 Jahre Extended Support 6.-8. Jahr Sustaining Support 9.+Jahr TGA2
  • 68. Folie 67 TGA2 Das Slide musste ich neu machen, war rosa/Babyblau und als Grafik irgendwo rauskopiert. Gansor, Tom; 19.03.2021
  • 69. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich LIFETIME SUPPORT POLICY OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 68 Quelle: MOS Note 742060.1
  • 70. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich HINWEISE OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 69  DB 11.2 ist seit 01.01.2019 nicht mehr im Premier Support. Extended Support gegen Zusatzgebühr war nur noch erhältlich bis 31.12.2020. Danach Paid Market Driven Support  DB 12.1 ist seit 01.08.2019 nicht mehr im Premier Support. Extended Support gegen Zusatzgebühr noch erhältlich bis 31.07.2022.  DB 12.2 war nur noch bis 30.11.2020 im Premier Support. Danach bietet Oracle einen Limited Error Correction Support (Severity1 Errors und Security Updates) bis 31.03.2022 Seite 69 Quelle: MOS Doc ID 742060.1
  • 71. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich HINWEISE OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 70  DB-Support Seite 70 Quelle: https://www.oracle.com/us/assets/lifetime-support-technology-069183.pdf
  • 72. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DB ROADMAP OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 71  Screenshot aus dem Vortrag „Oracle DB Roadmap“ von Gerald Venzl, Senior Principal Product Manager DB, Oracle (DOAG Konferenz Online, 2020)  Aber:  Keine Innovation Releases für IBM AIX  Kein 22c Innovation Release
  • 73. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich MATCHING SUPPORT LEVEL REGEL OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 72  Es ist auch möglich, Lizenzen ohne Support zu erwerben. ABER:  Alle Lizenzen des selben Produktes bzw. Lizenz-Sets in einem Unternehmen müssen das selbe Support-Level aufweisen.  Dies wird aktuell auch seitens Oracle intensiv beachtet.  Quelle: http://www.oracle.com/us/support/library/057419.pdf
  • 74. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 73 HOSTING UND OUTSOURCING 6
  • 75. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OUTSOURCING/HOSTING OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 74  Outsourcing  Kunde ist Lizenznehmer, lässt Datenbank und Applikation extern betreiben  Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzregeln verantwortlich  Wichtig:  Ist sichergestellt, dass der Outsourcer die korrekte Lizenzierung des Kunden beachtet?  Sind diese Verantwortlichkeiten im Dienstleistungsvertrag mit dem Outsourcer eindeutig definiert?  Hosting  Hoster ist Lizenznehmer  Hoster ist für die Einhaltung der Lizenzregeln verantwortlich
  • 76. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich HOSTING-LIZENZEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 75  On behalf of a specific Customer  Proprietary Application Hosting (nur ISV)  Generic Hosting  gibt`s nicht mehr In certain regions and markets it is common for a company to request the purchase of licenses on behalf of a specified end user to be used for the End User's business operations. For example, government customers will typically contract with a 3rd party to enter into their hardware, software, and services agreements on their behalf. Upon written notice to Oracle, these licenses can be transferred to the end user when the hoster ceases to host the licenses on behalf of the end user. This gives the end user the flexibility of purchasing a service from a hosting or 3rd party company without the risk of loosing their license investment if their relationship with the hoster or 3rd party were to be terminated. TGA4 TGA5
  • 77. Folie 75 TGA4 bäruchte es dafür eine Quellangabe!? Gansor, Tom; 19.03.2021 TGA5 so auch bei den weiteren Slides? Gansor, Tom; 19.03.2021
  • 78. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich HOSTING-LIZENZEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 76  On behalf of a specific Customer  Proprietary Application Hosting  Generic Hosting  gibt`s nicht mehr Proprietary Application Hosting companies own and develop a commercially available application program that is available to multiple end users and operates with an embedded Oracle program. Examples of Proprietary Application Hosters include:  A company that develops and hosts a specific niche application running on the Oracle database (e.g. doctor's office management application, insurance claim application, tax preparation application)  An Oracle ISV that offers its application running on Oracle programs as a service rather than reselling the licenses to it's end user (e.g. PeopleSoft, Fidelity)  Oracle Outsourcing Services is an example of a Proprietary Application Hosting Company which offers hosted Oracle applications
  • 79. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich HOSTING-LIZENZEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung Seite 77  On behalf of a specific Customer  Proprietary Application Hosting  Generic Hosting  gibt’s nicht mehr Generic Hosting companies offer access to applications running on a hosted site provided and managed by the Generic Hosting Company. The Generic Hosting Company typically is not in the software development business and often aggregates many different software offerings and services in their go to market portfolio. Oracle programs can be part of the offering -- Technology Platform programs can be on their own or in support of 3rd party applications.
  • 80. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 78 MANAGED SERVICES 7
  • 81. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich ORACLE KOMPETENZ SEIT ÜBER 30 JAHREN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 79 Betriebsverantwortung Installation Konfiguration > 5000 Datenbanken im Support
  • 82. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich UNSER PORTFOLIO 80 Wir denken im Service KI gleich mit! Zum Beispiel mit der Anomalie Erkennung einer proaktiven Vermeidung von Systemausfällen mit unserem A3 Monitoring Fest definierte SLAs, Reaktions- und Servicezeiten DATA Wir entwickeln Ihre Anwendung oder Fachverfahren und bieten die Betriebsübernahme an Custom-Software-as-a-Service Prüfen Ihrer Anwendungen auf Übernahme in den OC MS Betrieb z.B. mit Java Fest definierte SLAs, Reaktions- und Servicezeiten APPLICATIONS Sicherstellung des laufenden Betriebes und Optimierung Ihrer Datenbanken und Application Server für verschiedene Hersteller wie z.B. Oracle (auch Exadata, ODA), Microsoft SQL, PostgreSQL (EDB) auch in der Cloud! Fest definierte SLAs, Reaktions- und Servicezeiten INFRASTRUCTURE MANAGED SERVICES OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung COMPLIANCE
  • 83. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich UNSER ANGEBOT LIZENZBERATUNG  Workshops für die Oracle Lizenzierung (z.B. Datenbanken, Middleware, Oracle Hardware)  Workshops für die Oracle Lizenzierung in Verbindung mit Virtualisierung  Workshops für die Oracle Lizenzierung in Verbindung mit Java SE  Workshops für die Erarbeitung von Lizenzstrategien  Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Oracle PRÜFUNG  Ihrer Oracle Lizenzierung auf unterschiedlichen Hardware Umgebungen (auch bei Hardware- Erneuerungen)  Ihrer Oracle Lizenzierung in virtuellen Umgebungen (VMware, Hyper-V, Xen, KVM)  Ihrer Oracle Lizenzierung bei Versions oder Editionswechsel  Ihrer Oracle Lizenzierung auf Einsatz nicht lizenzierter Features & Optionen COMPLIANCE as a Service Managed Services Angebot für Ihre Oracle Compliance  Inventarisierung Ihrer Oracle Produkte  Prüfung auf Abweichungen  Prüfung bei Wechsel der Hardware  Prüfung bei Einsatz in virtuellen Umgebungen  Prüfungen bei Changes  Prüfungen bei Neu / Nachkauf OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 81 FÜR DIE VERMEIDUNG UNGEPLANTER INVESTITIONEN
  • 84. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 82 DIE FRAGEN AUS DEM CHAT
  • 85. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DIE FRAGEN AUS DEN ANMELDUNGEN (HOFFENTLICH IM RAHMEN DES WEBCASTS BEREITS BEANTWORTET) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 83  Gibt es Besonderheiten in der Lizenzierung im Rahmen der Hochverfügbarkeit?  Ich möchte einen grundlegenden Einblick in die Oracle Lizenzierung bekommen.  welche Fallen lauern in der ORA Lizenzierung?  Einfluss von shared Storage bei Prozessor Lizenzierung?  Wohin geht die Reise? was muss ich bei der Lizenzierung beachten?
  • 86. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DIE FRAGEN AUS DEN ANMELDUNGEN (VERWEIS AUF ZUKÜNFTIGE WEBCATST) OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 84  Oracle Lizenzen auf den Virtualisierungsplattformen  Webcast am 15.03.2022  Soft Partitioning und Hard Partitioning  Webcast am 15.03.2022  Oracle Lizensierung bei Service Providern und in der Cloud (Azure/AWS)  Webcast am 15.03.2022  Was hat sich ggf in den letzten 2 Jahren verändert?  Webcast am 22.03.2022  Was ist alles unter der OPN Lizenz erlaubt und was nicht? Wo ist hier die genau Abgrenzung?  Webcast am 22.03.2022  Wie sind die aktuellen JAVA-Lizenzbedingungen? Stichwort: kostenfreie Nutzung  Webcast am 29.03.2022  Oracle Java SE Desktop, Metriken  Webcast am 29.03.2022
  • 87. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DIE FRAGEN AUS DEN ANMELDUNGEN OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 85  Müssen auch Test-Server lizenziert werden?  Wie und wie oft wird am besten gescannt? Welche SAM Lösung funktioniert?  Verliert Oracle aufgrund der neuen Lizenzierungsmodelle Marktanteile im kommunalen Bereich?  Wie kann ich günstig mit Oracle Standard Lizenzen (SE2) virtualisieren ?
  • 88. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich DIE FRAGEN AUS DEM CHAT OC Webcast: Grundlagen der Oracle-Lizenzierung 86  …
  • 89. © OPITZ CONSULTING 2022 / Öffentlich IHRE REFERENTEN HEUTE OC Webinar: Oracle-Lizenzierung bei Virtualisierung und in der Cloud 87 Michael Paege Senior Manager Cloud & Compliance michael.paege@opitz- consulting.com +49 40 741122-1322 +49 172 9461961 Andreas Ströbel Senior Manager Services andreas.stroebel@opitz- consulting.com +49 89 680098-1437 +49 163 777 1941 Wir helfen bei allen Oracle Lizenzierungsfragen. Managed Services ergänzen die optimale Lizenzierung.