1. Das politische System
in der Bundesrepublik Deutschland
К.ф.н., доц. М.С. Потёмина
БФУ им. И. Канта
2. Seminar № 1
1. Staat und Gesellschaft:
- Staatsflagge und das Staatswappen;
- Die Nationalhymne.
2. Das politische System in Deutschland
Die Verfassungsorgane der
BRD
Der Bundespräsident, der
Bundeskanzler
Der Bundestag, der Bundesrat
Die Bundesregierung
Das Bundesverfassungsgericht
Politische Parteien
3. Überblick über die Hauptstadt und
die Bundesländer
(+Sehenswürdigkeiten)
Hauptstadt Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Freie und Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
3. Staat und Gesellschaft:
Staatsflagge
direkte Übernahme als Farben der
Lützower Jäger und Studenten
Identifizierung der Farben als alte
Reichsfarben, die auf das Wappen
des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation zurückgehen:
schwarzer Adler mit roter
Bewehrung auf goldenem Grund
Ergänzung der bisherigen
Reichsfarben Schwarz und Gold um
die Farbe Rot, die seit der
Französischen Revolution als Farbe
der Freiheit angesehen wird, und
damit Schaffung einer Trikolore
nach französischem Vorbild
direct adoption as colors of the
Luetzow hunters and students
identification of the colors as new
colors of the empire, which go back
to the colors of the coat of arms of
the Holy Roman Empire of German
Nation: black eagle with red
armaments on golden ground
addition of the hitherto empire's
colors black and gold by the color
red, which is characterized since the
French revolution as the color of
freedom, and therewith creation of a
tricolor by French pattern
4. Deutsche Nationalhymne
Der Text der Hymne ist die dritte Strophe des Gedichts Das Lied
der Deutschen, verfasst von August Heinrich Hoffmann von
Fallersleben 1841 auf Helgoland.
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
|: Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland! :|
Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn (Hob
XXVIa:43), komponiert 1796/97 in Wien.
5. Der politische Prozess in der
Bundesrepublik Deutschland
Träger des politischen
Willensbildungsprozesses
sind
die Bürger selbst
die politische Parteien
die Interessenverbände
die Medien
Die Entscheidungsträger im Staat sind (neben
dem Volkssouverän)
1. das Parlament
→ auf Bundesebene
der Bundestag als Vertretung des
Volkes und
der Bundesrat als Vertretung der
Länder, und
→ auf Länderebene die Länderparlamente
2. die Regierung
→ auf Bundesebene der Bundeskanzler und
die Bundesminister und
→ auf Länderebene der Ministerpräsident
und seine Minister
3. die Gerichte
die Bundesgerichte und
die Landes-und
Oberlandesgerichte.
6. Das Parlament – der Bundestag
656 Abgeordnete, die in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer
und unmittelbarer Wahl gewählt werden.
Die Bundesabgeordneten, die derselben Partei angehören →
Fraktion → Arbeitsgemeinschaften/ informellen Gruppen
Arbeitsgemeinschaft = Ausschuss
- die ständigen Ausschüsse
- Sonderausschüsse, die nach Bedarf eingerichtet werden,
- Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung von Misständen
oder Fehlern der Regierung und Verwaltung,
- Enqiete - Kommissionen für komplexe Themenstellungen und
- Den Vermittlungsausschuss, der bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen Bundestag und Bundesrat Kompromissvorschläge
erarbeitet.
7. Die Aufgaben des Bundestages :
er wählt den Bundeskanzler und bestimmt damit
wesentlich die Regierung (Wahlfunktion)
er (d.h. in erster Linie die Opposition) kontrolliert die
Regierung (Kontrollfunktion),
er schlägt Gesetze vor (Initiativfunktion),
er beschließt Gesetze (Gesetzgebungsfunktion),
er repräsentiert seine Wähler und artikuliert deren
Willen (Artikulations- und Repräsentationsfunktion),
er genehmigt sein Staatshaushalt (Haushaltsrecht)
er wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten und
bei der Wahl der Richter des
Bundesverfassungsgerichts mit.
8. Den einzelnen Bundestagsabgeordneten werden zugestanden:
Indemnität (ein Abgeordneter kann nicht
wegen einer Äußerung im Bundestag bestraft
werden, auch nicht nach Ablauf seines
Mandats).
Immunität (ein Abgeordneter kann für eine
Straftat erst nach Beendigung seines
Mandats verfolgt werden).
das freie Mandat (sichert dem Abgeordneten
Entscheidungsfreiheit und die
Unabhängigkeit von einem konkreten
Wählerauftrag
9. Der Bundesrat und seine Rechte
Das Recht zur Gesetzinitiative,
das Recht zur ersten Stellungnahme bei Gesetzvorlagen
der Bundesregierung,
das Einspruchsrecht bei so genannten Einspruchsgesetzen
(d.h. einfachen Gesetzen, die- im Gegensatz zu den
Zustimmungsgesetzen- weder die Verfassung ändern
noch in die Rechte der Länder eingreifen)
das Recht auf Zustimmung bzw. Ablehnung bei
Zustimmungsgesetzen,
das Recht auf (Nicht) Bildung von Maßnahmen gegen
einzelne Bundesländer im Rahmen des Bundeszwangs,
das Recht auf Information durch die Bundesregierung.
10. Bundesratsmitglieder & Bundestagsabgeordnete:
Die Mitglieder des
Bundesrates
werden von den
Landesregierungen entsandt
müssen ihre Stimme
geschlossen nach der Weisung
der jeweiligen
Landesregierung abgeben
genießen weder die Indemnität
noch Immunität
gliedern sich nicht in offizielle
Fraktionen
Die Abgeordneten des
Bundestages
werden vom Volk direkt
gewählt
haben ein freies Mandat
genießen Indemnität und
Immunität
schließen sich in
Fraktionen zusammen
11. Die Opposition
Die Opposition in Deutschland hat vier Aufgaben:
Kontrolle der Regierung, indem sie durch öffentliche
Kritik zur Rechtfertigung und Begründung ihrer
Handlungen zwingt;
die Bildung einer sachlichen Alternative zur Regierung
die Bildung einer personellen Alternative zur Regierung
und
die Verwirklichung ihrer Vorstellungen, was vor allem
dann möglich ist, wenn die Oppositionsparteien im
Bundesrat die Mehrheit haben.
12. Regierung und Verwaltung
Der Bundeskanzler und sein Kabinett
Der Bundeskanzler hat die
Ressortkompetenz, d.h. er sucht die Minister aus,
Kompetenz-Kompetenz, d.h. er entscheidet über die Anzahl der
Ministerien und über die Aufteilung der Sachgebiete auf die
einzelnen Ministerien, und die
Richtlinienkompetenz, d.h. entscheidet über den politischen Kurs
der Regierung
Die Minister müssen den Weisungen des Bundeskanzlers
nachkommen (Kanzlerprinzip).
Innerhalb dieser Weisungen und in ihrem Ressort arbeiten sie
jedoch selbstständig (Ressortprinzip).
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet das
Kabinett durch Kollegialabschluss (Kabinettsprinzip)
13. Bundeskanzlerin: Angela Merkel
8. Bundeskanzler (seit 2005)
und erste Bundeskanzlerin →
Bundeskanzler
Konrad Adenauer (CDU), 1949-1963
Ludwig Erhard (CDU), 1963-1966
Kurt Georg Kiesinger (CDU), 1966-1969
Willy Brandt (SPD), 1969-1974
Helmut Schmidt (SPD), 1974-1982
Helmut Kohl (CDU), 1982-1998
Gerhard Schröder (SPD), 1998-2005
Angela Merkel (CDU), 2005-
14. Das Staatsoberhaupt- der Bundespräsident
ist von der Bundesversammlung und nicht vom Volk gewählt
Seine Aufgaben sind:
Repräsentation der Bundesrepublik nach innen und außen;
Formale Aufgaben, wie die Ernennung der Regierungsmitglieder,
der Bundesrichter und Bundesbeamten und die Unterzeichnung
von Gesetzen;
Entscheidung über die Auflösung des Bundestages, wenn ein
Knzlerkandidat auch im dritten Wahlgang keine absolute
Mehrheit erreicht oder wenn eine Vertrauensfrage negativ
beschieden wird.
15. Bundespräsident: Christian Wulff
Bundespräsidenten
Theodor Heuss, 1949-1959
Heinrich Lübke, 1959-1969
Gustav Heinemann, 1969-1974
Walter Scheel, 1974-1979
Karl Carstens, 1979-1984
Richard von Weizsäcker, 1984-1994
Roman Herzog, 1994-1999
Johannes Rau, 1999-2004
Horst Köhler, 2004- 2010
Christian Wulff, 2010-2012
Joachim Gauck 2012-
16. Die Gerichte
Die Bundesrepublik besitzt folgende Gerichte:
für die ordentliche Gerichtsbarkeit die Amts-Land- und
Oberlandsgerichte mit dem Bundesgerichtshof als oberster
Instanz,
die Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und das
Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz,
die Arbeits- Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht
als oberste Instanz,
die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof als oberste Instanz
und
die Sozial- Landessozialgerichte mit dem Bundessozialgericht
als oberste Instanz
17. Das Bundesverfassungsgericht
- Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden
je zur Hälfte durch den Bundestag (indirekt durch
Wahlmänner) und durch den Bundesrat (direkt mit
Zwei-Drittel-Mehrheit) gewählt.
- Ihre einmalige Amtszeit dauert 12 Jahre.
- Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts
haben je einen eigenen Zuständigkeitsbereich:
Der erste Senat übernimmt die Kontrolle, ob das
Grundgesetz eingehalten wird,
Der zweite Senat übernimmt Streitigkeiten zwischen
Staatsorganen, zwischen Bund und Ländern (vor
allem Kompetenzstreitigkeiten), Parteiverbote und
Wahlrechtsbeschwerden.
18. Die Parteien
die sozialdemokratische SPD, die sich selbst als Partei der sozial
Schwächeren sieht,
die konservative CDU, die durch soziale und liberale Prinzipien
ergänzt ist,
die ebenfalls konservative CSU, die nur in Bayern vertreten ist
und sich dort stark auf den katholischen Bevölkerungsteil stützt,
die liberale FDP, die seit Anfang der 70-er Jahre durch soziale
Prinzipien ergänzt ist
die ökologisch ausgerichteten Grünen,
die sozialistische PDS, als Nachfolgerin der SED und
die rechtsextremen Republikaner.