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Das politische System
in der Bundesrepublik Deutschland
К.ф.н., доц. М.С. Потёмина
БФУ им. И. Канта
Seminar № 1
1. Staat und Gesellschaft:
- Staatsflagge und das Staatswappen;
- Die Nationalhymne.
2. Das politische System in Deutschland
 Die Verfassungsorgane der
BRD
 Der Bundespräsident, der
Bundeskanzler
 Der Bundestag, der Bundesrat
 Die Bundesregierung
 Das Bundesverfassungsgericht
 Politische Parteien
3. Überblick über die Hauptstadt und
die Bundesländer
(+Sehenswürdigkeiten)
 Hauptstadt Berlin
 Baden-Württemberg
 Bayern
 Brandenburg
 Freie und Hansestadt Bremen
 Freie und Hansestadt Hamburg
 Hessen
 Mecklenburg-Vorpommern
 Niedersachsen
 Nordrhein-Westfalen
 Rheinland-Pfalz
 Saarland
 Sachen
 Sachsen-Anhalt
 Schleswig-Holstein
 Thüringen
Staat und Gesellschaft:
Staatsflagge
 direkte Übernahme als Farben der
Lützower Jäger und Studenten
 Identifizierung der Farben als alte
Reichsfarben, die auf das Wappen
des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation zurückgehen:
schwarzer Adler mit roter
Bewehrung auf goldenem Grund
 Ergänzung der bisherigen
Reichsfarben Schwarz und Gold um
die Farbe Rot, die seit der
Französischen Revolution als Farbe
der Freiheit angesehen wird, und
damit Schaffung einer Trikolore
nach französischem Vorbild
 direct adoption as colors of the
Luetzow hunters and students
 identification of the colors as new
colors of the empire, which go back
to the colors of the coat of arms of
the Holy Roman Empire of German
Nation: black eagle with red
armaments on golden ground
 addition of the hitherto empire's
colors black and gold by the color
red, which is characterized since the
French revolution as the color of
freedom, and therewith creation of a
tricolor by French pattern
Deutsche Nationalhymne
 Der Text der Hymne ist die dritte Strophe des Gedichts Das Lied
der Deutschen, verfasst von August Heinrich Hoffmann von
Fallersleben 1841 auf Helgoland.
 Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
|: Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland! :|
 Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn (Hob
XXVIa:43), komponiert 1796/97 in Wien.
Der politische Prozess in der
Bundesrepublik Deutschland
Träger des politischen
Willensbildungsprozesses
sind
 die Bürger selbst
 die politische Parteien
 die Interessenverbände
 die Medien
Die Entscheidungsträger im Staat sind (neben
dem Volkssouverän)
1. das Parlament
→ auf Bundesebene
 der Bundestag als Vertretung des
Volkes und
 der Bundesrat als Vertretung der
Länder, und
→ auf Länderebene die Länderparlamente
2. die Regierung
→ auf Bundesebene der Bundeskanzler und
die Bundesminister und
→ auf Länderebene der Ministerpräsident
und seine Minister
3. die Gerichte
 die Bundesgerichte und
 die Landes-und
Oberlandesgerichte.
Das Parlament – der Bundestag
 656 Abgeordnete, die in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer
und unmittelbarer Wahl gewählt werden.
 Die Bundesabgeordneten, die derselben Partei angehören →
Fraktion → Arbeitsgemeinschaften/ informellen Gruppen
 Arbeitsgemeinschaft = Ausschuss
- die ständigen Ausschüsse
- Sonderausschüsse, die nach Bedarf eingerichtet werden,
- Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung von Misständen
oder Fehlern der Regierung und Verwaltung,
- Enqiete - Kommissionen für komplexe Themenstellungen und
- Den Vermittlungsausschuss, der bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen Bundestag und Bundesrat Kompromissvorschläge
erarbeitet.
Die Aufgaben des Bundestages :
 er wählt den Bundeskanzler und bestimmt damit
wesentlich die Regierung (Wahlfunktion)
 er (d.h. in erster Linie die Opposition) kontrolliert die
Regierung (Kontrollfunktion),
 er schlägt Gesetze vor (Initiativfunktion),
 er beschließt Gesetze (Gesetzgebungsfunktion),
 er repräsentiert seine Wähler und artikuliert deren
Willen (Artikulations- und Repräsentationsfunktion),
 er genehmigt sein Staatshaushalt (Haushaltsrecht)
 er wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten und
 bei der Wahl der Richter des
Bundesverfassungsgerichts mit.
Den einzelnen Bundestagsabgeordneten werden zugestanden:
 Indemnität (ein Abgeordneter kann nicht
wegen einer Äußerung im Bundestag bestraft
werden, auch nicht nach Ablauf seines
Mandats).
 Immunität (ein Abgeordneter kann für eine
Straftat erst nach Beendigung seines
Mandats verfolgt werden).
 das freie Mandat (sichert dem Abgeordneten
Entscheidungsfreiheit und die
Unabhängigkeit von einem konkreten
Wählerauftrag
Der Bundesrat und seine Rechte
 Das Recht zur Gesetzinitiative,
 das Recht zur ersten Stellungnahme bei Gesetzvorlagen
der Bundesregierung,
 das Einspruchsrecht bei so genannten Einspruchsgesetzen
(d.h. einfachen Gesetzen, die- im Gegensatz zu den
Zustimmungsgesetzen- weder die Verfassung ändern
noch in die Rechte der Länder eingreifen)
 das Recht auf Zustimmung bzw. Ablehnung bei
Zustimmungsgesetzen,
 das Recht auf (Nicht) Bildung von Maßnahmen gegen
einzelne Bundesländer im Rahmen des Bundeszwangs,
 das Recht auf Information durch die Bundesregierung.
Bundesratsmitglieder & Bundestagsabgeordnete:
Die Mitglieder des
Bundesrates
 werden von den
Landesregierungen entsandt
 müssen ihre Stimme
geschlossen nach der Weisung
der jeweiligen
Landesregierung abgeben
 genießen weder die Indemnität
noch Immunität
 gliedern sich nicht in offizielle
Fraktionen
Die Abgeordneten des
Bundestages
 werden vom Volk direkt
gewählt
 haben ein freies Mandat
 genießen Indemnität und
Immunität
 schließen sich in
Fraktionen zusammen
Die Opposition
Die Opposition in Deutschland hat vier Aufgaben:
 Kontrolle der Regierung, indem sie durch öffentliche
Kritik zur Rechtfertigung und Begründung ihrer
Handlungen zwingt;
 die Bildung einer sachlichen Alternative zur Regierung
 die Bildung einer personellen Alternative zur Regierung
und
 die Verwirklichung ihrer Vorstellungen, was vor allem
dann möglich ist, wenn die Oppositionsparteien im
Bundesrat die Mehrheit haben.
Regierung und Verwaltung
Der Bundeskanzler und sein Kabinett
Der Bundeskanzler hat die
 Ressortkompetenz, d.h. er sucht die Minister aus,
 Kompetenz-Kompetenz, d.h. er entscheidet über die Anzahl der
Ministerien und über die Aufteilung der Sachgebiete auf die
einzelnen Ministerien, und die
 Richtlinienkompetenz, d.h. entscheidet über den politischen Kurs
der Regierung
Die Minister müssen den Weisungen des Bundeskanzlers
nachkommen (Kanzlerprinzip).
Innerhalb dieser Weisungen und in ihrem Ressort arbeiten sie
jedoch selbstständig (Ressortprinzip).
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet das
Kabinett durch Kollegialabschluss (Kabinettsprinzip)
Bundeskanzlerin: Angela Merkel
8. Bundeskanzler (seit 2005)
und erste Bundeskanzlerin →
Bundeskanzler
 Konrad Adenauer (CDU), 1949-1963
 Ludwig Erhard (CDU), 1963-1966
 Kurt Georg Kiesinger (CDU), 1966-1969
 Willy Brandt (SPD), 1969-1974
 Helmut Schmidt (SPD), 1974-1982
 Helmut Kohl (CDU), 1982-1998
 Gerhard Schröder (SPD), 1998-2005
 Angela Merkel (CDU), 2005-
Das Staatsoberhaupt- der Bundespräsident
 ist von der Bundesversammlung und nicht vom Volk gewählt
Seine Aufgaben sind:
 Repräsentation der Bundesrepublik nach innen und außen;
 Formale Aufgaben, wie die Ernennung der Regierungsmitglieder,
der Bundesrichter und Bundesbeamten und die Unterzeichnung
von Gesetzen;
 Entscheidung über die Auflösung des Bundestages, wenn ein
Knzlerkandidat auch im dritten Wahlgang keine absolute
Mehrheit erreicht oder wenn eine Vertrauensfrage negativ
beschieden wird.
Bundespräsident: Christian Wulff
Bundespräsidenten
 Theodor Heuss, 1949-1959
 Heinrich Lübke, 1959-1969
 Gustav Heinemann, 1969-1974
 Walter Scheel, 1974-1979
 Karl Carstens, 1979-1984
 Richard von Weizsäcker, 1984-1994
 Roman Herzog, 1994-1999
 Johannes Rau, 1999-2004
 Horst Köhler, 2004- 2010
 Christian Wulff, 2010-2012
 Joachim Gauck 2012-
Die Gerichte
Die Bundesrepublik besitzt folgende Gerichte:
 für die ordentliche Gerichtsbarkeit die Amts-Land- und
Oberlandsgerichte mit dem Bundesgerichtshof als oberster
Instanz,
 die Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und das
Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz,
 die Arbeits- Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht
als oberste Instanz,
 die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof als oberste Instanz
und
 die Sozial- Landessozialgerichte mit dem Bundessozialgericht
als oberste Instanz
Das Bundesverfassungsgericht
- Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden
je zur Hälfte durch den Bundestag (indirekt durch
Wahlmänner) und durch den Bundesrat (direkt mit
Zwei-Drittel-Mehrheit) gewählt.
- Ihre einmalige Amtszeit dauert 12 Jahre.
- Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts
haben je einen eigenen Zuständigkeitsbereich:
 Der erste Senat übernimmt die Kontrolle, ob das
Grundgesetz eingehalten wird,
 Der zweite Senat übernimmt Streitigkeiten zwischen
Staatsorganen, zwischen Bund und Ländern (vor
allem Kompetenzstreitigkeiten), Parteiverbote und
Wahlrechtsbeschwerden.
Die Parteien
 die sozialdemokratische SPD, die sich selbst als Partei der sozial
Schwächeren sieht,
 die konservative CDU, die durch soziale und liberale Prinzipien
ergänzt ist,
 die ebenfalls konservative CSU, die nur in Bayern vertreten ist
und sich dort stark auf den katholischen Bevölkerungsteil stützt,
 die liberale FDP, die seit Anfang der 70-er Jahre durch soziale
Prinzipien ergänzt ist
 die ökologisch ausgerichteten Grünen,
 die sozialistische PDS, als Nachfolgerin der SED und
 die rechtsextremen Republikaner.
Zusammensetzung des Bundestages

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  • 1. Das politische System in der Bundesrepublik Deutschland К.ф.н., доц. М.С. Потёмина БФУ им. И. Канта
  • 2. Seminar № 1 1. Staat und Gesellschaft: - Staatsflagge und das Staatswappen; - Die Nationalhymne. 2. Das politische System in Deutschland  Die Verfassungsorgane der BRD  Der Bundespräsident, der Bundeskanzler  Der Bundestag, der Bundesrat  Die Bundesregierung  Das Bundesverfassungsgericht  Politische Parteien 3. Überblick über die Hauptstadt und die Bundesländer (+Sehenswürdigkeiten)  Hauptstadt Berlin  Baden-Württemberg  Bayern  Brandenburg  Freie und Hansestadt Bremen  Freie und Hansestadt Hamburg  Hessen  Mecklenburg-Vorpommern  Niedersachsen  Nordrhein-Westfalen  Rheinland-Pfalz  Saarland  Sachen  Sachsen-Anhalt  Schleswig-Holstein  Thüringen
  • 3. Staat und Gesellschaft: Staatsflagge  direkte Übernahme als Farben der Lützower Jäger und Studenten  Identifizierung der Farben als alte Reichsfarben, die auf das Wappen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zurückgehen: schwarzer Adler mit roter Bewehrung auf goldenem Grund  Ergänzung der bisherigen Reichsfarben Schwarz und Gold um die Farbe Rot, die seit der Französischen Revolution als Farbe der Freiheit angesehen wird, und damit Schaffung einer Trikolore nach französischem Vorbild  direct adoption as colors of the Luetzow hunters and students  identification of the colors as new colors of the empire, which go back to the colors of the coat of arms of the Holy Roman Empire of German Nation: black eagle with red armaments on golden ground  addition of the hitherto empire's colors black and gold by the color red, which is characterized since the French revolution as the color of freedom, and therewith creation of a tricolor by French pattern
  • 4. Deutsche Nationalhymne  Der Text der Hymne ist die dritte Strophe des Gedichts Das Lied der Deutschen, verfasst von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland.  Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand: |: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland! :|  Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn (Hob XXVIa:43), komponiert 1796/97 in Wien.
  • 5. Der politische Prozess in der Bundesrepublik Deutschland Träger des politischen Willensbildungsprozesses sind  die Bürger selbst  die politische Parteien  die Interessenverbände  die Medien Die Entscheidungsträger im Staat sind (neben dem Volkssouverän) 1. das Parlament → auf Bundesebene  der Bundestag als Vertretung des Volkes und  der Bundesrat als Vertretung der Länder, und → auf Länderebene die Länderparlamente 2. die Regierung → auf Bundesebene der Bundeskanzler und die Bundesminister und → auf Länderebene der Ministerpräsident und seine Minister 3. die Gerichte  die Bundesgerichte und  die Landes-und Oberlandesgerichte.
  • 6. Das Parlament – der Bundestag  656 Abgeordnete, die in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt werden.  Die Bundesabgeordneten, die derselben Partei angehören → Fraktion → Arbeitsgemeinschaften/ informellen Gruppen  Arbeitsgemeinschaft = Ausschuss - die ständigen Ausschüsse - Sonderausschüsse, die nach Bedarf eingerichtet werden, - Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung von Misständen oder Fehlern der Regierung und Verwaltung, - Enqiete - Kommissionen für komplexe Themenstellungen und - Den Vermittlungsausschuss, der bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat Kompromissvorschläge erarbeitet.
  • 7. Die Aufgaben des Bundestages :  er wählt den Bundeskanzler und bestimmt damit wesentlich die Regierung (Wahlfunktion)  er (d.h. in erster Linie die Opposition) kontrolliert die Regierung (Kontrollfunktion),  er schlägt Gesetze vor (Initiativfunktion),  er beschließt Gesetze (Gesetzgebungsfunktion),  er repräsentiert seine Wähler und artikuliert deren Willen (Artikulations- und Repräsentationsfunktion),  er genehmigt sein Staatshaushalt (Haushaltsrecht)  er wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten und  bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts mit.
  • 8. Den einzelnen Bundestagsabgeordneten werden zugestanden:  Indemnität (ein Abgeordneter kann nicht wegen einer Äußerung im Bundestag bestraft werden, auch nicht nach Ablauf seines Mandats).  Immunität (ein Abgeordneter kann für eine Straftat erst nach Beendigung seines Mandats verfolgt werden).  das freie Mandat (sichert dem Abgeordneten Entscheidungsfreiheit und die Unabhängigkeit von einem konkreten Wählerauftrag
  • 9. Der Bundesrat und seine Rechte  Das Recht zur Gesetzinitiative,  das Recht zur ersten Stellungnahme bei Gesetzvorlagen der Bundesregierung,  das Einspruchsrecht bei so genannten Einspruchsgesetzen (d.h. einfachen Gesetzen, die- im Gegensatz zu den Zustimmungsgesetzen- weder die Verfassung ändern noch in die Rechte der Länder eingreifen)  das Recht auf Zustimmung bzw. Ablehnung bei Zustimmungsgesetzen,  das Recht auf (Nicht) Bildung von Maßnahmen gegen einzelne Bundesländer im Rahmen des Bundeszwangs,  das Recht auf Information durch die Bundesregierung.
  • 10. Bundesratsmitglieder & Bundestagsabgeordnete: Die Mitglieder des Bundesrates  werden von den Landesregierungen entsandt  müssen ihre Stimme geschlossen nach der Weisung der jeweiligen Landesregierung abgeben  genießen weder die Indemnität noch Immunität  gliedern sich nicht in offizielle Fraktionen Die Abgeordneten des Bundestages  werden vom Volk direkt gewählt  haben ein freies Mandat  genießen Indemnität und Immunität  schließen sich in Fraktionen zusammen
  • 11. Die Opposition Die Opposition in Deutschland hat vier Aufgaben:  Kontrolle der Regierung, indem sie durch öffentliche Kritik zur Rechtfertigung und Begründung ihrer Handlungen zwingt;  die Bildung einer sachlichen Alternative zur Regierung  die Bildung einer personellen Alternative zur Regierung und  die Verwirklichung ihrer Vorstellungen, was vor allem dann möglich ist, wenn die Oppositionsparteien im Bundesrat die Mehrheit haben.
  • 12. Regierung und Verwaltung Der Bundeskanzler und sein Kabinett Der Bundeskanzler hat die  Ressortkompetenz, d.h. er sucht die Minister aus,  Kompetenz-Kompetenz, d.h. er entscheidet über die Anzahl der Ministerien und über die Aufteilung der Sachgebiete auf die einzelnen Ministerien, und die  Richtlinienkompetenz, d.h. entscheidet über den politischen Kurs der Regierung Die Minister müssen den Weisungen des Bundeskanzlers nachkommen (Kanzlerprinzip). Innerhalb dieser Weisungen und in ihrem Ressort arbeiten sie jedoch selbstständig (Ressortprinzip). Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet das Kabinett durch Kollegialabschluss (Kabinettsprinzip)
  • 13. Bundeskanzlerin: Angela Merkel 8. Bundeskanzler (seit 2005) und erste Bundeskanzlerin → Bundeskanzler  Konrad Adenauer (CDU), 1949-1963  Ludwig Erhard (CDU), 1963-1966  Kurt Georg Kiesinger (CDU), 1966-1969  Willy Brandt (SPD), 1969-1974  Helmut Schmidt (SPD), 1974-1982  Helmut Kohl (CDU), 1982-1998  Gerhard Schröder (SPD), 1998-2005  Angela Merkel (CDU), 2005-
  • 14. Das Staatsoberhaupt- der Bundespräsident  ist von der Bundesversammlung und nicht vom Volk gewählt Seine Aufgaben sind:  Repräsentation der Bundesrepublik nach innen und außen;  Formale Aufgaben, wie die Ernennung der Regierungsmitglieder, der Bundesrichter und Bundesbeamten und die Unterzeichnung von Gesetzen;  Entscheidung über die Auflösung des Bundestages, wenn ein Knzlerkandidat auch im dritten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht oder wenn eine Vertrauensfrage negativ beschieden wird.
  • 15. Bundespräsident: Christian Wulff Bundespräsidenten  Theodor Heuss, 1949-1959  Heinrich Lübke, 1959-1969  Gustav Heinemann, 1969-1974  Walter Scheel, 1974-1979  Karl Carstens, 1979-1984  Richard von Weizsäcker, 1984-1994  Roman Herzog, 1994-1999  Johannes Rau, 1999-2004  Horst Köhler, 2004- 2010  Christian Wulff, 2010-2012  Joachim Gauck 2012-
  • 16. Die Gerichte Die Bundesrepublik besitzt folgende Gerichte:  für die ordentliche Gerichtsbarkeit die Amts-Land- und Oberlandsgerichte mit dem Bundesgerichtshof als oberster Instanz,  die Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz,  die Arbeits- Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht als oberste Instanz,  die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof als oberste Instanz und  die Sozial- Landessozialgerichte mit dem Bundessozialgericht als oberste Instanz
  • 17. Das Bundesverfassungsgericht - Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte durch den Bundestag (indirekt durch Wahlmänner) und durch den Bundesrat (direkt mit Zwei-Drittel-Mehrheit) gewählt. - Ihre einmalige Amtszeit dauert 12 Jahre. - Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts haben je einen eigenen Zuständigkeitsbereich:  Der erste Senat übernimmt die Kontrolle, ob das Grundgesetz eingehalten wird,  Der zweite Senat übernimmt Streitigkeiten zwischen Staatsorganen, zwischen Bund und Ländern (vor allem Kompetenzstreitigkeiten), Parteiverbote und Wahlrechtsbeschwerden.
  • 18. Die Parteien  die sozialdemokratische SPD, die sich selbst als Partei der sozial Schwächeren sieht,  die konservative CDU, die durch soziale und liberale Prinzipien ergänzt ist,  die ebenfalls konservative CSU, die nur in Bayern vertreten ist und sich dort stark auf den katholischen Bevölkerungsteil stützt,  die liberale FDP, die seit Anfang der 70-er Jahre durch soziale Prinzipien ergänzt ist  die ökologisch ausgerichteten Grünen,  die sozialistische PDS, als Nachfolgerin der SED und  die rechtsextremen Republikaner.