1. Berlin/Goslar, 23. Januar 2013
VGT 5/13
51. Deutscher Verkehrsgerichtstag
23. bis 25. Januar 2013 in Goslar
Arbeitskreis V: Reform des Punktesystems
Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen
Reform führt zur Verschlechterung der in Flensburg Eingetragenen
Goslar/Berlin (DAV). Die Reform des Verkehrszentralregisters steht bevor. Dabei geht es bei
den geplanten Änderungen nicht nur um die Reform des Punktesystems, auch die
Regelgeldbußen für Verkehrsverstöße sollen auf breiter Front erhöht werden. Der Deutsche
Anwaltverein (DAV) befürchtet eine deutliche Schlechterstellung der in das Register
eingetragenen Personen und die Zunahme von Fahrerlaubnisentzügen. Bereits nach acht
und nicht wie bislang nach achtzehn Punkten soll der auffällige Verkehrsteilnehmer seine
Fahrerlaubnis verlieren. Eine besonders schwerwiegende Verschlechterung ist die Tatsache,
dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem
Aufbauseminar den Punktestand abzubauen.
„Die begrüßenswerten Ziele der Reform des Punktesystems, nämlich die Verbesserung der
Verkehrssicherheit und die Vereinfachung des Punktesystems steht mit den
Verschlechterungen in keinem Verhältnis“, so Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, DAV-
Verkehrsrechtsanwalt in Goslar. Auch sei die Einteilung der künftigen Punktevergabe so
nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung werde so die Möglichkeit der feineren
Unterscheidung der Vergehen von eins bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise
würden ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der
Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine
fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.
Eine weitere Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit
entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand
abzubauen. „Bislang hatte der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit, durch die freiwillige
Teilnahme an einem Aufbauseminar seinen Punktestand zu reduzieren“, erläutert Häcker
weiter. Nach dem Entwurf solle die Teilnahme an dem zukünftigen vorgesehenen Seminar
ab einem Punktestand von sechs Punkten verpflichtend sein und keinen Punkteabbau zur
Folge haben. Auch solle das neue verpflichtende vorgesehene Seminar ca. doppelt so viel
kosten, wie der Preis der bisher angebotenen Form des Aufbauseminares in Höhe von ca.
300 Euro. „Dies benachteiligt die Betroffenen unangemessen“, so Häcker.
2. Zukünftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro (statt bisher 40 Euro) zu einem
Punkteeintrag kommen. Gleichzeitig wird aber geplant, die Regelbußen zu erhöhen, so dass
von diesem „Vorteil“ nichts bleiben wird, warnt der DAV.
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker ist vor Ort erreichbar unter: 0179 1124616
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