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Berlin/Goslar, 23. Januar 2013
                                                                                  VGT 5/13

51. Deutscher Verkehrsgerichtstag
23. bis 25. Januar 2013 in Goslar


Arbeitskreis V: Reform des Punktesystems


Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen
Reform führt zur Verschlechterung der in Flensburg Eingetragenen


Goslar/Berlin (DAV). Die Reform des Verkehrszentralregisters steht bevor. Dabei geht es bei
den geplanten Änderungen nicht nur um die Reform des Punktesystems, auch die
Regelgeldbußen für Verkehrsverstöße sollen auf breiter Front erhöht werden. Der Deutsche
Anwaltverein (DAV) befürchtet eine deutliche Schlechterstellung der in das Register
eingetragenen Personen und die Zunahme von Fahrerlaubnisentzügen. Bereits nach acht
und nicht wie bislang nach achtzehn Punkten soll der auffällige Verkehrsteilnehmer seine
Fahrerlaubnis verlieren. Eine besonders schwerwiegende Verschlechterung ist die Tatsache,
dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem
Aufbauseminar den Punktestand abzubauen.

„Die begrüßenswerten Ziele der Reform des Punktesystems, nämlich die Verbesserung der
Verkehrssicherheit und die Vereinfachung des Punktesystems steht mit den
Verschlechterungen in keinem Verhältnis“, so Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, DAV-
Verkehrsrechtsanwalt in Goslar. Auch sei die Einteilung der künftigen Punktevergabe so
nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung werde so die Möglichkeit der feineren
Unterscheidung der Vergehen von eins bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise
würden ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der
Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine
fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.

Eine weitere Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit
entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand
abzubauen. „Bislang hatte der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit, durch die freiwillige
Teilnahme an einem Aufbauseminar seinen Punktestand zu reduzieren“, erläutert Häcker
weiter. Nach dem Entwurf solle die Teilnahme an dem zukünftigen vorgesehenen Seminar
ab einem Punktestand von sechs Punkten verpflichtend sein und keinen Punkteabbau zur
Folge haben. Auch solle das neue verpflichtende vorgesehene Seminar ca. doppelt so viel
kosten, wie der Preis der bisher angebotenen Form des Aufbauseminares in Höhe von ca.
300 Euro. „Dies benachteiligt die Betroffenen unangemessen“, so Häcker.
Zukünftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro (statt bisher 40 Euro) zu einem
Punkteeintrag kommen. Gleichzeitig wird aber geplant, die Regelbußen zu erhöhen, so dass
von diesem „Vorteil“ nichts bleiben wird, warnt der DAV.


Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker ist vor Ort erreichbar unter: 0179 1124616

Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189.

Radio-O-Töne sind unter http://www.davblog.de abzurufen!
__________________________________________________________________________
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher: Swen Walentowski,
Tel. 0177 2111189, Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 030 726152-149,
Fax 030 72615-193, schlaefke@anwaltverein.de
Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de

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  • 1. Berlin/Goslar, 23. Januar 2013 VGT 5/13 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar Arbeitskreis V: Reform des Punktesystems Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen Reform führt zur Verschlechterung der in Flensburg Eingetragenen Goslar/Berlin (DAV). Die Reform des Verkehrszentralregisters steht bevor. Dabei geht es bei den geplanten Änderungen nicht nur um die Reform des Punktesystems, auch die Regelgeldbußen für Verkehrsverstöße sollen auf breiter Front erhöht werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet eine deutliche Schlechterstellung der in das Register eingetragenen Personen und die Zunahme von Fahrerlaubnisentzügen. Bereits nach acht und nicht wie bislang nach achtzehn Punkten soll der auffällige Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verlieren. Eine besonders schwerwiegende Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen. „Die begrüßenswerten Ziele der Reform des Punktesystems, nämlich die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Vereinfachung des Punktesystems steht mit den Verschlechterungen in keinem Verhältnis“, so Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, DAV- Verkehrsrechtsanwalt in Goslar. Auch sei die Einteilung der künftigen Punktevergabe so nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung werde so die Möglichkeit der feineren Unterscheidung der Vergehen von eins bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise würden ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge. Eine weitere Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen. „Bislang hatte der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar seinen Punktestand zu reduzieren“, erläutert Häcker weiter. Nach dem Entwurf solle die Teilnahme an dem zukünftigen vorgesehenen Seminar ab einem Punktestand von sechs Punkten verpflichtend sein und keinen Punkteabbau zur Folge haben. Auch solle das neue verpflichtende vorgesehene Seminar ca. doppelt so viel kosten, wie der Preis der bisher angebotenen Form des Aufbauseminares in Höhe von ca. 300 Euro. „Dies benachteiligt die Betroffenen unangemessen“, so Häcker.
  • 2. Zukünftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro (statt bisher 40 Euro) zu einem Punkteeintrag kommen. Gleichzeitig wird aber geplant, die Regelbußen zu erhöhen, so dass von diesem „Vorteil“ nichts bleiben wird, warnt der DAV. Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker ist vor Ort erreichbar unter: 0179 1124616 Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189. Radio-O-Töne sind unter http://www.davblog.de abzurufen! __________________________________________________________________________ Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher: Swen Walentowski, Tel. 0177 2111189, Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 030 726152-149, Fax 030 72615-193, schlaefke@anwaltverein.de Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de