[PDF]Pressemitteilung : Wechsel in der Zuständigkeit ab 01.01.2010 - Stollberg gehört künftig zum Bezirk der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz
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PI-045 Wechsel der GSt. Stollberg zur AA Annaberg.pdf
1. Pressemitteilung
Nr. 45/2009 Chemnitz, 10. Dezember 2009
Wechsel in der Zuständigkeit ab 01.01.2010 –
Stollberg gehört künftig zum Bezirk der Agentur
für Arbeit Annaberg-Buchholz
Damit ist die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz ab neuem
Jahr auch für die Geschäftsstelle und die Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) Stollberg zuständig.
Damit ist die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz ab neuem Jahr auch für
die Geschäftsstelle und die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Stollberg zustän-
dig.
Persönliche Vorsprachen, Arbeitslosmeldungen und weitere Angelegenhei-
ten, die die Agentur oder ARGE betreffen, können weiterhin vor Ort erledigt
werden.
Für diese Kunden bleibt alles beim Alten, lediglich die Öffnungszeiten ändern
sich.
Die Geschäftsstelle Stollberg wird dann montags bis freitags von 8 bis 12
Uhr und zusätzlich dienstags bis 18 Uhr geöffnet sein.
Telefonisch ist die Geschäftsstelle Stollberg, Schlachthofstraße 5 wie folgt
erreichbar:
Hotline für Arbeitnehmer: 01801/ 555 111*
Hotline für Arbeitgeber: 01801/ 66 44 66*
Die ARGE Stollberg ist unter Telefonnummer: 0180 / 100292750902* zu er-
reichen.
Für Angelegenheiten in Sachen Kindergeld bleibt für den ehemaligen Land-
kreis Stollberg nach wie vor die Familienkasse Plauen zuständig.
Kontakt zur Familienkasse Plauen:
Richard-Hofmann-Str. 6
08523 Plauen
Tel: 01801 / 546337*
*3,9 Cent aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Handyanbieter können abweichen.
Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 Cent/Minute.
Regionaldirektion Sachsen, Pressestelle Tel: 0371 9118 620 1
Postfach 411031 Fax: 0371 9118 696
09022 Chemnitz www.arbeitsagentur.de