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    DATUM    24. November 2010
  NUMMER     207
SPERRFRIST




             Bundesverfassungsgericht erklärt
             Gentechnikgesetz für verfassungsgemäß


             Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute in Karlsruhe entschieden, dass
             das Gentechnikgesetz verfassungsgemäß ist. Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundes-
             ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, begrüßte die Entschei-
             dung und nannte das Urteil eine „Bestätigung der Politik der Bundesregierung“.
             „Das deutsche Gentechnikgesetz soll den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten
             und dabei verantwortbare Gentechnik ermöglichen“, sagte Kloos nach der Urteilsentschei-
             dung. Das Urteil schaffe Rechts- und Planungssicherheit.


             Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil insbesondere die Regelungen über das
             Standortregister (§ 16a GenTG) und über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§36a
             GenTG) für verfassungsgemäß erklärt. Diese waren von der Landesregierung Sachsen-
             Anhalt durch einen Normenkontrollantrag aus dem Jahr 2005 in Frage gestellt worden.


             Im Standortregister wird die genaue Lage von Flächen der Freisetzung oder des Anbaus von
             gentechnisch veränderten Organismen (GVO) erfasst. Jeder, der GVO freisetzt oder anbaut,
             ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen. Ziel des Standortregisters ist eine ver-
             besserte Umweltbeobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen auf die Umwelt und
             die menschliche und tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert wer-
             den, um Transparenz und Koexistenz zu gewährleisten.


             Die Regelungen über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen stellen sicher, dass ein
             Landwirt, der durch einen unbeabsichtigten Eintrag von GVO in seine Erzeugnisse einen
DATUM    24. November 2010                                                                  SEITE 2 VON 2

  NUMMER     207
SPERRFRIST




             wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erleidet, diesen ersetzt bekommt, und zwar auch
             dann, wenn der Verursacher alle Vorschriften eingehalten hat.


             „Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat Vorrang vor allen ökonomischen Erwägungen.
             Die Biotechnologie ist aber auch eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft
             und Landwirtschaft. Deshalb müssen gleichzeitig Möglichkeiten eröffnet werden, verantwort-
             bare Chancen, die in der Anwendung liegen können, wirtschaftlich zu nutzen. Die Bundesre-
             gierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, auf der Basis des bestehenden Gentech-
             nikgesetzes die Regelungen zur Grünen Gentechnik weiterzuentwickeln. Das werden wir
             auch tun“, so Staatssekretär Kloos.



             Hintergrundinformationen im Internet unter
             www.bvl.bund.de
             www.bmelv.de

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  • 2. DATUM 24. November 2010 SEITE 2 VON 2 NUMMER 207 SPERRFRIST wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erleidet, diesen ersetzt bekommt, und zwar auch dann, wenn der Verursacher alle Vorschriften eingehalten hat. „Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat Vorrang vor allen ökonomischen Erwägungen. Die Biotechnologie ist aber auch eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft. Deshalb müssen gleichzeitig Möglichkeiten eröffnet werden, verantwort- bare Chancen, die in der Anwendung liegen können, wirtschaftlich zu nutzen. Die Bundesre- gierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, auf der Basis des bestehenden Gentech- nikgesetzes die Regelungen zur Grünen Gentechnik weiterzuentwickeln. Das werden wir auch tun“, so Staatssekretär Kloos. Hintergrundinformationen im Internet unter www.bvl.bund.de www.bmelv.de