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Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin, 25. Oktober 2010



Alkoholkonsum werdender Mütter: ein Thema, dem dringend
mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss

Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September hat die
Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin im Rahmen der Berliner
Gemeinschaftskampagne zur Alkoholprävention „Na klar…!“ ein bundesweit
einzigartiges Benefizkonzert veranstaltet.


Der Erlös dieses Konzertes wurde heute gemeinsam durch die Drogenbeauftragte
der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, und die Leiterin der Fachstelle für
Suchtprävention im Land Berlin, Kerstin Jüngling, an die Wohngemeinschaft für
Menschen mit Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) des evangelischen
Vereins Sonnenhof e.V. übergeben.


Viele Frauen verzichten während der Schwangerschaft auf Alkohol – zu viele
Frauen trinken jedoch weiter. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
gelingt es allerdings nur zwei von zehn Frauen, in der Schwangerschaft komplett
auf Alkohol zu verzichten.

Jedes Jahr werden etwa 10.000 alkoholgeschädigte Kinder (FASD) in Deutschland
geboren, davon 4.000 Kinder mit dem Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS),
einer schweren körperlichen und geistigen Behinderung. Diese Behinderung tritt
doppelt so häufig auf wie das Down-Syndrom und ist bei völligem Verzicht auf
Alkohol zu 100 % vermeidbar.
Schädigungen des Ungeborenen durch Alkohol können während der gesamten
Schwangerschaft entstehen, besonders schwere Schädigungen bereits in der
Frühphase der Schwangerschaft. Oftmals wissen die Frauen da noch gar nicht,
dass sie schwanger sind.

Nicht nur intensiver Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft führt zu
Schädigungen bei Ungeborenen, sondern auch geringere Mengen Alkohol und
gelegentliche Trinkexzesse.

„Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass Frauen und ihre Partner, die eine
Schwangerschaft planen oder eine Schwangerschaft nicht ausschließen können
die Botschaft ‚Kein Alkohol während der gesamten Schwangerschaft!’ erreicht.
Denn es gibt keinen unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.
Wir müssen deshalb auf Bundes- und Landesebene alles tun, um das Thema in die
Öffentlichkeit zu tragen und die Frauen durch präventive Maßnahmen zu
erreichen,“ erklärt Mechthild Dyckmans.

„Das Thema Schwangerschaft und Alkohol und die damit verbundenen Gefahren
werden noch zu wenig von der Öffentlichkeit beachtet und das müssen wir ändern.
Denn wir gehen davon aus, dass alle werdenden Mütter und ihre Partner gesunde
Kinder heranwachsen sehen wollen“, so Kerstin Jüngling.


Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de und
www.berlin-suchtpraevention.de


Pressekontakt
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung   Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin


Geschäftsstelle – Annette Clauß             Kerstin Jüngling
Friedrichstr. 108                           Mainzer Str. 23
10117 Berlin                                10247 Berlin
Tel.: 030/018 441-4412                      Tel.: 030 – 29 35 26 15
Fax.: 030/018 441-4960                      Fax.: 030 – 29 35 26 16
Email: drogenbeauftragte@bmg.bund.de        Email: fachstelle.suchtpraevention@padev.de

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  • 1. Gemeinsame Pressemitteilung Berlin, 25. Oktober 2010 Alkoholkonsum werdender Mütter: ein Thema, dem dringend mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September hat die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin im Rahmen der Berliner Gemeinschaftskampagne zur Alkoholprävention „Na klar…!“ ein bundesweit einzigartiges Benefizkonzert veranstaltet. Der Erlös dieses Konzertes wurde heute gemeinsam durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, und die Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin, Kerstin Jüngling, an die Wohngemeinschaft für Menschen mit Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) des evangelischen Vereins Sonnenhof e.V. übergeben. Viele Frauen verzichten während der Schwangerschaft auf Alkohol – zu viele Frauen trinken jedoch weiter. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gelingt es allerdings nur zwei von zehn Frauen, in der Schwangerschaft komplett auf Alkohol zu verzichten. Jedes Jahr werden etwa 10.000 alkoholgeschädigte Kinder (FASD) in Deutschland geboren, davon 4.000 Kinder mit dem Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS), einer schweren körperlichen und geistigen Behinderung. Diese Behinderung tritt doppelt so häufig auf wie das Down-Syndrom und ist bei völligem Verzicht auf Alkohol zu 100 % vermeidbar.
  • 2. Schädigungen des Ungeborenen durch Alkohol können während der gesamten Schwangerschaft entstehen, besonders schwere Schädigungen bereits in der Frühphase der Schwangerschaft. Oftmals wissen die Frauen da noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Nicht nur intensiver Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft führt zu Schädigungen bei Ungeborenen, sondern auch geringere Mengen Alkohol und gelegentliche Trinkexzesse. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass Frauen und ihre Partner, die eine Schwangerschaft planen oder eine Schwangerschaft nicht ausschließen können die Botschaft ‚Kein Alkohol während der gesamten Schwangerschaft!’ erreicht. Denn es gibt keinen unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Wir müssen deshalb auf Bundes- und Landesebene alles tun, um das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und die Frauen durch präventive Maßnahmen zu erreichen,“ erklärt Mechthild Dyckmans. „Das Thema Schwangerschaft und Alkohol und die damit verbundenen Gefahren werden noch zu wenig von der Öffentlichkeit beachtet und das müssen wir ändern. Denn wir gehen davon aus, dass alle werdenden Mütter und ihre Partner gesunde Kinder heranwachsen sehen wollen“, so Kerstin Jüngling. Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de und www.berlin-suchtpraevention.de Pressekontakt Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin Geschäftsstelle – Annette Clauß Kerstin Jüngling Friedrichstr. 108 Mainzer Str. 23 10117 Berlin 10247 Berlin Tel.: 030/018 441-4412 Tel.: 030 – 29 35 26 15 Fax.: 030/018 441-4960 Fax.: 030 – 29 35 26 16 Email: drogenbeauftragte@bmg.bund.de Email: fachstelle.suchtpraevention@padev.de