SlideShare a Scribd company logo
1 of 2
HAUSANSCHRIFT   Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
                                                  POSTANSCHRIFT   11055 Berlin



 Presse-
                                                            TEL   +49 (0)30 18441-2225
                                                            FAX   +49 (0)30 18441-1245
                                                       INTERNET   www.bmg.bund.de


    mitteilung
                                                         E-MAIL   pressestelle@bmg.bund.de




Berlin, 29. Juni 2010
Nr. 29

Bundesregierung beschließt Neuordnung des Arzneimittelmarktes –
mehr Wettbewerb und mehr Transparenz für Versicherte
Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung
des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesund-
heitsminister Dr. Philipp Rösler sieht Deregulierungen vor und neue nachhaltige,
langfristig wirksame Strukurveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt. Dazu sagt
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: "Mit dem Gesetzentwurf haben wir
grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und
gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft.
Die pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel
nachweisen und den Erstattungspreis mit der gesetzlichen Krankenversicherung
vereinbaren. Wir entlasten Ärzte von bürokratischen Regelungen, wir schaffen
Transparenz für die Versicherten und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb. "


Kernpunkt ist die Verpflichtung der Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für neue
Arzneimittel nachzuweisen und innerhalb eines Jahres den Preis des Arzneimittels mit
der gesetzlichen Krankenversicherung zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zu
Stande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach
Markteinführung über den Arzneimittelpreis. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird
Seite 2 von 2   die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente.


                Daneben wird der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Kranken-
                versicherung    dereguliert.   Die   bürokratische   Bonus-Malus-Regelung   und    die
                Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden
                verschlankt. Damit werden Ärzte in ihrer täglichen Arbeit entlastet. Therapiehinweise
                und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt.


                Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden
                wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten wieder mehr
                Wahlfreiheit im Rahmen des Aut-idem-Austausches und dürfen ihr gewohntes
                Arzneimittel behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen. Sie können so
                auch nicht rabattierte Arzneimittel auswählen. Das fördert die Zufriedenheit und damit
                auch die Compliance. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den
                Prüfstand gestellt.


                Der Großhandel erhält zukünftig eine leistungsgerechte Vergütung auf der Basis eines
                preisunabhängigen Fixzuschlags und eines prozentualen Zuschlags.


                Das Arzneimittelgesetz wird geändert und mehr Transparenz für die Bürger
                geschaffen. Pharmazeutische Unternehmer werden verpflichtet, Berichte über alle
                Ergebnisse konfirmatorischer klinischer Prüfungen zu veröffentlichen.


                Für langfristig mehr Transparenz und mehr Information der Bürger sorgt auch die feste
                Etablierung der unabhängigen Patientenberatung. Sie unterstützt nachhaltig die
                Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.


                Regelungen, die die Ausübung des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen
                untersagen, konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufgenommen
                werden.


                Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMG: www.bmg.bund.de.

More Related Content

More from unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH

Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 

More from unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH (20)

ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdfZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
 
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
 
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
 
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
 
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdfPrinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
 
PI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdfPI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdf
 
PM.pdf
PM.pdfPM.pdf
PM.pdf
 
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
 
01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
 
Text EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdfText EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdf
 
PM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdfPM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdf
 
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
 
PM_CEWE_MIG.pdf
PM_CEWE_MIG.pdfPM_CEWE_MIG.pdf
PM_CEWE_MIG.pdf
 
html.pdf
html.pdfhtml.pdf
html.pdf
 
EquityDaily.pdf
EquityDaily.pdfEquityDaily.pdf
EquityDaily.pdf
 
MarktkommentarRenten.pdf
MarktkommentarRenten.pdfMarktkommentarRenten.pdf
MarktkommentarRenten.pdf
 
Redaktioneller_Artikel.pdf
Redaktioneller_Artikel.pdfRedaktioneller_Artikel.pdf
Redaktioneller_Artikel.pdf
 
Jurybegruendung_Gewinner.pdf
Jurybegruendung_Gewinner.pdfJurybegruendung_Gewinner.pdf
Jurybegruendung_Gewinner.pdf
 
TC speist Sat1 Gold ein.pdf
TC speist Sat1 Gold ein.pdfTC speist Sat1 Gold ein.pdf
TC speist Sat1 Gold ein.pdf
 

10-06-29-29 AMNOG.pdf

  • 1. HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin Presse- TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de mitteilung E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de Berlin, 29. Juni 2010 Nr. 29 Bundesregierung beschließt Neuordnung des Arzneimittelmarktes – mehr Wettbewerb und mehr Transparenz für Versicherte Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesund- heitsminister Dr. Philipp Rösler sieht Deregulierungen vor und neue nachhaltige, langfristig wirksame Strukurveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt. Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: "Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft. Die pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungspreis mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Wir entlasten Ärzte von bürokratischen Regelungen, wir schaffen Transparenz für die Versicherten und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb. " Kernpunkt ist die Verpflichtung der Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für neue Arzneimittel nachzuweisen und innerhalb eines Jahres den Preis des Arzneimittels mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zu Stande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach
  • 2. Markteinführung über den Arzneimittelpreis. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird Seite 2 von 2 die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente. Daneben wird der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Kranken- versicherung dereguliert. Die bürokratische Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden verschlankt. Damit werden Ärzte in ihrer täglichen Arbeit entlastet. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten wieder mehr Wahlfreiheit im Rahmen des Aut-idem-Austausches und dürfen ihr gewohntes Arzneimittel behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen. Sie können so auch nicht rabattierte Arzneimittel auswählen. Das fördert die Zufriedenheit und damit auch die Compliance. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt. Der Großhandel erhält zukünftig eine leistungsgerechte Vergütung auf der Basis eines preisunabhängigen Fixzuschlags und eines prozentualen Zuschlags. Das Arzneimittelgesetz wird geändert und mehr Transparenz für die Bürger geschaffen. Pharmazeutische Unternehmer werden verpflichtet, Berichte über alle Ergebnisse konfirmatorischer klinischer Prüfungen zu veröffentlichen. Für langfristig mehr Transparenz und mehr Information der Bürger sorgt auch die feste Etablierung der unabhängigen Patientenberatung. Sie unterstützt nachhaltig die Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Regelungen, die die Ausübung des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen untersagen, konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMG: www.bmg.bund.de.