Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "MEDIENPÄDAGOGIK - Herausforderungen für Lernen und Bildung im Medienzeitalter" des Instituts für Medien, Gesellschaft und Kommunikation, Universität Innsbruck, 12. Oktober 2017
Digital Strategy between Communicating Strategy and Strategic Communication
Lehren und Lernen im Zeitalter des Remix
1. LEHREN UND LERNEN
IM ZEITALTER DES REMIX
Leonhard Dobusch
Institut für Organisation und Lernen
"MEDIENPÄDAGOGIK - Herausforderungen für Lernen und Bildung im Medienzeitalter"
Ringvorlesung des Instituts für Medien, Gesellschaft und Kommunikation,
Universität Innsbruck, 12. Oktober 2017
9. In der klassischen Neuschöpfung tritt das
Alte bis zur Unkenntlichkeit in den
Hintergrund. Remix als Kulturform zeichnet
sich hingegen dadurch aus, dass Altes im
Neuen kenntlich bleibt. Remix ist eine
kreative Kopie, die als solche erkennbar ist.
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Quelle: rechtaufremix.org
12. 1970er Jahre: Verletz mal das Urheberrecht!
2000er Jahre: Verletz mal nicht das Urheberrecht!
13.
14. 44 Prozent aller InternutzerInnen über 12 Jahre
sind entweder „nicht besonders“ oder „überhaupt
nicht“ sicher, was online legal und was illegal ist.
Online copyright infringement tracker
benchmark study, commissioned by the Office
of Communications (Ofcom) UK, 2012
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16. Wir haben natürlich keine Sonderrechte. Es
handelt sich um freies YouTube-Material. Und
die YouTube-Nutzungsbedingungen erlauben
jedem Nutzer die kostenlose Nutzung,
Reproduktion und Herstellung derivater
Werke inklusive Vorführung auf YouTube.
Mehr dazu findest du hier in den YT-Terms —
Grüße aus der Online-Redaktion
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17. Nutzung eines
geschützten Werks…
…privater, nicht-
gewerblicher Webseite
(z.B. eigener Blog)
…für private Zwecke auf
kommerzieller Plattform
(z.B. YouTube, Twitter)
…zu kommerziellen
Zwecken
…in kleinen Teilen für
ein neues Werk
(z.B. Remix, Sampling)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze für ein
neues Werk
(z.B. Hintergrundmusik)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze ohne
neues Werk
(z.B. Bild zur Illustration)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
FORMALVERFASSUNG DES URHEBERRECHTS
35. Quelle: Seiffert-Brockmann, J./Diehl, T./Dobusch, L. (2017): Memes as games: The evolution of a digital discourse
online. New Media and Society, in press, http://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1461444817735334