Angewandte Kognitions- und Medienwissenschaft an der Universität Duisburg_Essen
Sozpad
1. Fachschule für Sozialpädagogik
1. Ziel und Berechtigungen
Das Ziel der Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik ist die Befähigung, in
sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbstständig tätig
zu sein im Hinblick auf Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“.
Die Fachhochschulreife kann durch Teilnahme am Zusatzunterricht und einer
Prüfung in Mathematik erlangt werden.
2. Zulassungsvoraussetzungen und Überblick zur Ausbildung
Zulassungs- Struktur der Berufliche
voraussetzungen Ausbildung Möglichkeiten
Mittlerer 1. Ausbildungsjahr: Sozialpädagogisches
33 Stunden Unterricht
Bildungsabschluss Arbeiten
überwiegend im berufs-
+
bezogenen Bereich und ein - mit Kindern
Berufliche Blockpraktikum von 5 (Kiga, Kita)
Vorbildung Wochen
- mit Kindern unter 3J.
In der Regel Berufs-
2. Ausbildungsjahr: (Krippe; Kitas mit alters-
abschluss als
32 Stunden Unterricht und erweiterten Gruppen)
Staatlich geprüfte/r
ein Blockpraktikum von 5
Sozialassistent/in
Wochen - im außerschulischen
Prüfung zur theoretischen Bereich
oder
Ausbildung (Hort, Schülerbetreuung,
(schriftlich und mündlich) Jugendzentrum etc.)
Abschluss einer ein-
schlägigen anerkannten
- in der Erziehungshilfe
3. Ausbildungsjahr:
Berufsausbildung
(Kinder-/Jugendheim,
Berufspraktikum in einer
Familiengruppe, Kinder-
oder anerkannten
dorf etc.)
sozialpädagogischen
Erfolgreiche Teilnahme Einrichtung
- mit Menschen mit
an einer Feststellungs- An einem Wochentag
Behinderung
prüfung zum Nachweis Praxisreflexion in der
(Wohnheim, Werkstätten,
einer gleichwertigen Fachschule
Förderschulen, Klinik,
beruflichen Vorbildung Methodische Prüfung
spez. integrative Kitas)
(Praktikumsbericht;
mündliche Prüfung)
+
- im interkulturellen
→ Staatlich anerkannte
Bereich
Nachweis der gesund- Erzieherin bzw. Staatlich
(internationale Familien-
heitlichen Eignung anerkannter Erzieher
zentren; entsprechende
(ärztl. Bescheinigung)
Kitas etc.)
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2. 3. Die inhaltliche Struktur der Ausbildung
Der Ausbildung liegt die Rahmenstundentafel und der Lehrplan für Fachschulen für
Sozialpädagogik in Hessen zu Grunde. Danach sind die Wochenstunden für die
einzelnen Fächer wie folgt verteilt:
1. Ausbildungsjahr
Lernbereich I: Gesellschaft und Kultur
Deutsch 2 Std.
Englisch 2 Std.
Soziologie/Politik 2 Std.
Religion 2 Std.
Lernbereich II: Soz.päd. Theorien und soz.päd. Strategien
Soz.päd. Grundlagen 5 Std.
Soz.päd. Konzepte und Strategien 3 Std.
Ökologie 2 Std.
Recht 2 Std.
Lernbereich III: Medien soz.päd. Handelns
AV-Medien 2 Std.
Bewegung 2 Std.
Gestalten 2 Std.
Kinder- und Jugendliteratur 2 Std.
Musik 3 Std.
Spiel 2 Std.
Lernbereich IV: Soz.päd. Handeln
Soz.päd. Praxis
Erstes Blockpraktikum nach 5 Wo
den Weihnachtsferien
Freiwilliger Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Mathematik 3 Std.
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3. 2. Ausbildungsjahr
Lernbereich I: Gesellschaft und Kultur
Deutsch 2 Std.
Englisch 2 Std.
Soziologie/Politik 2 Std.
Lernbereich II: Soz.päd. Theorien und soz.päd. Strategien
Soz.päd. Grundlagen 5 Std.
Soz.päd. Konzepte und Strategien 3 Std.
Religionspädagogik 2 Std.
Recht 2 Std.
Lernbereich III: Medien soz.päd. Handelns
Einwahl in ein Projekt 8 Std.
(z.B. Theater, AV-Medien, Erlebnispädagogik)
Lernbereich IV: Soz.päd. Handeln
Soz.päd. Praxis
Zweites Blockpraktikum zwischen
Sommer- und Herbstferien 5 Wo
Wahlpflichtbereich je 2 Kurse á 3 Std.
Soz.päd. Arbeiten mit Kindern
Soz.päd. Arbeiten im außerschulischen Bereich
Soz.päd. Arbeiten in der Erziehungshilfe
Soz.päd. Arbeiten mit Menschen mit Behinderung
Soz.päd. Arbeiten im interkulturellen Bereich
Freiwilliger Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
Mathematik 3 Std.
Theoretische Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung in: Soz.päd. Grundlagen
Soz.päd. Konzepte und Strategien
Recht oder Medien
Mündliche Prüfung in allen Fächern möglich; keine Prüfung bis max. 3 Fächer
Vornote in den Medienfächern bezieht sich auf beide Jahre.
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4. 3. Ausbildungsabschnitt (Teilzeitform)
In der Regel ein einjähriges Berufspraktikum
in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung.
Arbeitszeit: 38,5 Wochenstunden, davon normalerweise an einem Tag
4 Stunden Praxisreflexion in der Fachschule und
4 Stunden Vor- und Nachbereitung für schulische Anforderungen
Verkürzung ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Mindestens drei Jahre erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
+
mindestens befriedigende Noten in der theoretischen Prüfung
Verlängerung bei verkürzter Wochenarbeitszeit ist möglich.
Im Rahmen des Begleitunterrichts werden zwei Kurberichte angefertigt und ein abschließender
Praktikumsbericht.
Nach dem erfolgreichen Abschluss in Form einer mündlichen methodischen Prüfung erhält die
Erzieherin i.A. / der Erzieher i.A. die staatliche Anerkennung zur Erzieherin / zum Erzieher.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält frühestens nach sechs Monaten Berufspraktikum
ausgehändigt, wer die theoretische Prüfung und die Zusatzprüfung in Mathematik bestanden hat.
4. Die fachtheoretische Ausbildung
Da es sich bei der Ausbildung um einen Beruf handelt, in dem die Gestaltung von
Beziehungen einen zentrales Element bilden, ist es uns wichtig, auf die
Ganzheitlichkeit im pädagogischen Handeln zu achten und Kommunikationsfähigkeit,
Planungs- und Beratungskompetenz zu vermitteln. Einen zentralen Stellenwert
nehmen neben der Vermittlung und dem selbstständigen Erarbeiten fachlicher und
methodischer Inhalte insbesondere auch persönlichkeitsbildende Aspekte ein.
Dies bedeutet konkret u.a.: wir ermöglichen exemplarisches Arbeiten mit
fächerübergreifender Thematik - auch im Rahmen von Projekten; wir bieten
Gruppenarbeit an, die zu reflektierende Erfahrungen mit Gruppenprozessen
ermöglicht; wir setzen uns auseinander mit der eigenen Geschlechterrolle im Bezug
auf das künftige Erzieherverhalten und regen kreative Lernprozesse nicht nur im Feld
der medienpädagogischen Arbeit an.
5. Die fachpraktische Ausbildung
In der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher kommt der Verknüpfung von
Theorie und Praxis eine zentrale Rolle zu. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass
Lernort Schule und Lernort praktische Ausbildungsstätte sich als Kooperations-
partner verstehen, die entsprechend des jeweiligen Ausbildungsauftrages eigene
Qualitätskriterien formulieren, die das Kooperationsverhältnis beschreiben.
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5. Um diese Verzahnung von Theorie und Praxis zu unterstützen, kooperieren
VertreterInnen aus beiden Bereichen z.B. im Fachbeirat (3 gewählte Lehrkräfte der
Fachschule und deren Abteilungsleitung und 4 Praxis-VertreterInnen) oder der AG
„Netzwerk sozialpädagogische Orte in Verbindung“.
Bereits in der Einführungswoche zu Beginn der Ausbildung kommt der Erkundung
der verschiedenen sozialpädagogischen Praxisfelder und deren Anforderungen an
die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher eine zentrale Aufgabe zu.
Die beiden Blockpraktika in der Unter- und Oberstufe bilden dann das Kernstück
der fachpraktischen Ausbildung während der ersten beiden Jahre. Laut
Ausbildungsverordnung sind 460 Zeitstunden „in mindestens zwei
sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten, die sich hinsichtlich der Konzeption
und der Zielgruppe unterscheiden.“
5.1. Die Einführungswoche
Die Einführungswoche findet üblicherweise zu Beginn des Schuljahres im Jugend-
zentrum Ronneburg oder einem entsprechenden Tagungshaus statt. Das
Kennenlernen der Studierenden untereinander ist verknüpft mit ersten Kontakten zu
PraxisvertreterInnen aus den verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und
deren Einrichtungen.
Die Leitfrage heißt: „Welche Anforderungen werden an ErzieherInnen gestellt?“ In
Kleingruppen erschließen sich die Studierenden mit einer Vertreterin oder einem
Vertreter aus der Praxis ein bestimmtes Arbeitsfeld im persönlichen Austausch sowie
im Rahmen eines Besuches der jeweiligen Einrichtung. Durch die Medien
unterstützte Präsentation bekommen alle Studierenden am Ende einen ersten
Überblick über verschiedene thematische Schwerpunkte und spätere
Berufsmöglichkeiten. Die Vernetzung von Schule und Praxisstellen wird auf diese
Weise von Anfang an deutlich. Implizit werden die Studierenden hierbei mit
persönlichen Anforderungen und Methoden der Ausbildung an der Fachschule
vertraut gemacht.
5.2. Das erste Blockpraktikum in der Unterstufe
Das erste Blockpraktikum findet statt in der Unterstufe im Anschluss an die
Weihnachtsferien und läuft über einen Zeitraum von fünf Wochen. Hinzukommen
jeweils zwei Vorbereitungs- und Nachbereitungstage. An den Vorbereitungstagen
nehmen zeitweise auch die Praxisanleitungen aus den Einrichtungen teil.
Der Fokus liegt bei diesem Praktikum auf dem
Orientieren – Beobachten – Überprüfen der Berufswahl.
Zwei Themenbereiche stehen im Vordergrund:
1. Die eigene zukünftige Berufsrolle
2. Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen gestalten
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6. Ziele des Praktikums
Allgemein sollen die Studierenden Handlungskompetenz durch spiralförmige
Lernprozesse erwerben. Theoretisches Basiswissen und Erfahrungswissen aus
praktischen Handlungsvollzügen steht so in ständiger Wechselwirkung. So werden
persönliche Erfahrungen, zu denen u.a. auch das erworbene Schulwissen gehört, in
Alltagssituationen überprüft, erweitert, differenziert und modifiziert.
Die Studierenden sollen in diesem Zusammenhang lernen, eigene Vorstellungen von
pädagogischem Handeln und Planen zu entwickeln und zu überprüfen.
Im Speziellen sollen die Studierenden:
einzelne Kinder bzw. Jugendliche und Kleingruppen beobachten und die
aktuelle Situation analysieren;
Lebenssituationen und Erfahrungsbereiche einzelner Kinder bzw.
Jugendlicher in Erfahrung bringen;
Beziehung zu Kindern bzw. Jugendlichen aufnehmen, gestalten und
reflektieren;
Erziehungsverhalten wahrnehmen und im Gespräch klären;
anhand der Gestaltung des Tagesablaufes über die pädagogische Planung
nachdenken (Was wird in dieser Gruppe wie und warum gemacht?);
eigene kleine Angebote planen, durchführen und auswerten.
Die wichtigste Tätigkeit der Praktikantin bzw. des Praktikanten soll die Beobachtung
sein. Dies bedeutet, dass die Studierenden täglich eine längere Zeit gezielt
beobachten, Informationen einholen und ihre Eindrücke auswerten. Hierzu ziehen sie
sich teilweise aus dem aktuellen Gruppengeschehen zurück.
Ansonsten nimmt die Praktikantin bzw. der Praktikant auch am Alltagsgeschehen teil
und führt kleinere Tätigkeiten aus.
Organisation des Praktikums
Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 38,5 Stunden. Davon sollen 10 Stunden für Vor-
und Nachbereitung, Gespräche mit der Anleitung und den Mitarbeiter/innen sowie für
die Bearbeitung der Aufgabenstellungen der Schule zur Verfügung stehen. Diese 10
Stunden sollen mindestens zur Hälfte in der Einrichtung verbracht werden.
Die Praktikantin bzw. der Praktikant wird einer Gruppe und einer erfahrenen
Erzieherin fest zugeordnet. Die Anleitung erfolgt durch eine Fachkraft (ErzieherIn,
Sozialpädagogin) mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung, die möglichst nicht nur
halbtags beschäftigt ist.
Die Praxisanleitung arbeitet in derselben Gruppe wie die Praktikantin oder der
Praktikant.
Anleitungsgespräche sollen regelmäßig stattfinden (wenn möglich eine Stunde
wöchentlich sowie Austausch zwischendurch).
Dem Praktikanten bzw. der Praktikantin sollte ein erster Einblick in Organisations-
und Verwaltungsarbeiten gegeben werden.
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7. Während des Praktikums werden die Studierenden in der Regel einmal von einer
Lehrkraft besucht. Bei diesem Praxisbesuch nimmt die Lehrkraft an der
sozialpädagogischen Praxis beobachtend teil. Diese Beobachtungen und eine
Reflexion des zurückliegenden Praktikumsverlaufs sind Gegenstand eines
gemeinsamen Gesprächs mit der Praxisanleitung.
Da in den letzten Jahren in der Regel keine Auswahlverfahren an der Fachschule
stattfanden, erhält die Frage der Eignung zum Beruf der Erzieherin / des Erziehers
einen besonderen Stellenwert im ersten Blockpraktikum.
5.3. Das zweite Blockpraktikum in der Oberstufe
Das zweite Blockpraktikum verläuft über einen Zeitraum von fünf Wochen zwischen
Sommer- und Herbstferien, ebenso mit jeweils zwei Tagen der Vor- und
Nachbereitung.
Der Schwerpunkt liegt bei diesem Praktikum auf dem kontextbezogenen
pädagogischen Handeln. Es erfolgt klassenübergreifend und arbeitsfeldbezogen.
Folgende Themenbereiche stehen im Vordergrund:
1. Erforschen des ausgewählten Arbeitsfeldes (Kontextanalyse)
2. Eine Situation aus ihrem Kontext heraus verstehen
3. Umsetzung pädagogischer Handlungskonzepte
Ziele des Praktikums
Kennenlernen der Organisation und Arbeitsweise der jeweiligen Institution
Auseinandersetzung mit der Konzeption der Einrichtung
Anforderungen an ErzieherInnen in diesem Arbeitsfeld kennen lernen
Erkundung der besonderen Situation der Klienten in dieser Einrichtung
Erstellung einer Kontextanalyse
Erlebte Situationen in ihrem jeweiligen Kontext sehen und beurteilen
Die eigene Rolle als angehende Erzieherin oder Erzieher im
Beziehungsgeflecht von Klientel, Team und Institution in der Arbeitssituation
erkennen, beschreiben und reflektieren
Erlebte Situationen aufgreifen und pädagogisch nutzen können (didaktisch-
methodische Planung)
Für die Durchführung des zweiten Praktikums gelten entsprechende Regelungen wie
für das erste.
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8. 6. Zur Organisation der Fachschule für Sozialpädagogik in Gelnhausen
Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet zusammen mit der Höheren
Berufsfachschule für Sozialassistenz und der Teilzeitberufsschule für Körperpflege
eine Abteilung, der Herr Norbert Zahn als Abteilungsleiter vorsteht.
Die Fachschule als Schulform innerhalb dieser Abteilung wird insbesondere von
Herrn Erhard Baison als Schulformkoordinator betreut. Frau Bärbel Hackenbruch-
Hoos ist vor allem für Belange des Berufspraktikums zuständig.
Im Durchschnitt besuchen 130 Studierende / ErzieherInnen i.A. die Fachschule, was
in den ersten beiden Ausbildungsabschnitten eine Zweizügigkeit der Schulform
erlaubt.
Die Anmeldung zur Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt bis 15. Februar des
jeweiligen Jahres an die beruflichen Schulen in Gelnhausen.
Sollte es aufgrund der Anzahl von Bewerbungen zu einem Auswahlverfahren
kommen, wird dieses ca. 3-4 Wochen nach dem Anmeldungstermin stattfinden.
Zuvor werden die oben erwähnten Feststellungsprüfungen durchgeführt.
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