2. Amt für Kinder Jugend und Familie, Abteilung
Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder
Partizipation in der Kita
Ein Beispiel aus dem städtischen Familienzentrum
Europaring
„Der Kindergarten
ist dafür da, damit
die Erzieherinnen
die Kinder
schützen.“ „ Ich habe mit
meiner Mama
gesprochen, aber
sie hört mir nicht
zu. Kannst Du mir
helfen?“
„Wenn ich auf
meinen Bruder
nicht aufpasse,
werde ich von
meinem Vater
mit einem
spitzen Holz
geschlagen.“
3. Amt für Kinder Jugend und Familie, Abteilung
Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder
Runder Tisch Familienzentrum Europaring
ASD
GSD
Familien-
zentrum
Europaring
Familienberatung
der Stadt Köln
Caritasverband für die
Stadt Köln e.V.
Caritas-
Integrationsagentur
Logo gGmbH
Städtische
Fachberatung
Interkultureller
Dienst der Stadt
Köln
4. Amt für Kinder Jugend und Familie, Abteilung
Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder
Ergebnisse des runden Tisches
• Mut-tut-gut-
Kindergruppe
• Mut-tut-gut-
Elterngruppe
• Offene und freiwillige
Elterngruppe mit
variablen
Themenfeldern
(Caritas Integrations-
dienst), 1x im Monat
• „Muss“-Gruppe für
Eltern, die
aufgefallen sind
(ASD + Logo
gGmbH)
5. Eskalation der Gewalt im
Stadtteil -
„Ohne Gang bist du nichts“ (WDR
Reportage)
Gewalt auf dem Schulhof
11. • friedlichere Schulhofsituation
• Mädchen und Jungen kennen
ihre persönlichen Rechte
• Mädchen und Jungen bitten um
Hilfe
(z. B. auch bei häuslicher Gewalt)
• Mädchen und Jungen achten die
persönlichen Rechte anderer Kinder
14. Kopernikusschule Köln Porz
• Entwicklung von Strukturen in der Schule
Stärkung der Schülerinnen
und Schüler
• Beteiligung und Verantwortung der
Schülerinnen und Schüler
• Soziales Lernen
Fachtag Opferschutz und Opferhilfe, 28.4.2016
16. 2. Fachtag Gewaltprävention in Köln, 28.04.2016
OPFERSCHUTZ UND OPFERHILFE –
AUFGABE DER GEWALTPRÄVENTION FÜR KINDER,
JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE
VERTRAUENSSCHUTZ UND
TRANSPARENZ IN DER ARBEIT
MIT VON GEWALT
BETROFFENEN FAMILIEN
17. Auftrag der Familienberatung
§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungs-
dienste und -einrichtungen sollen Kinder,
Jugendliche, Eltern und andere
Erziehungsberechtigte bei der Klärung und
Bewältigung individueller und familien-bezogener
Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei
der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei
Trennung und Scheidung unterstützen.
19. Gewalt in der Familie
VERTRAUENSSCHUTZ UND TRANSPARENZ IN DER ARBEIT MIT
VON GEWALT BETROFFENEN FAMILIEN
19
Körperliche Misshandlung
Seelische Misshandlung
Sexuelle Misshandlung
Vernachlässigung
Partnerschaftsgewalt
20. Beratungsstellen sichern grundsätzlich
Vertraulichkeit zu, mit guten Gründen
Sie ist wichtige Grundlage eines Zugangs und
Hilfekontakts zu Ratsuchenden, vor allem bei
schwierigen Themen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
können sich direkt an eine Beratungsstelle
wenden.
Auch Eltern sind oft Opfer von familiärer Gewalt
gewesen oder sind es noch (Kreislauf der Gewalt).
Kinder wollen ihre Eltern/ nahestehende
Personen schützen oder trauen sich nicht, etwas
zu sagen.
VERTRAUENSSCHUTZ UND TRANSPARENZ IN DER ARBEIT MIT
VON GEWALT BETROFFENEN FAMILIEN
20
21. Die Vertraulichkeit findet ihre Grenzen
durch den Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung
wenn Opfer von Gewalt Schutz und/ oder
Trennung einfordern
wenn (weitere) Schädigungen drohen
VERTRAUENSSCHUTZ UND TRANSPARENZ IN DER ARBEIT MIT
VON GEWALT BETROFFENEN FAMILIEN
21
22. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Bundeskinderschutzgesetz
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Werden dem Jugendamt oder Fachkräften von Einrichtungen der
Jugendhilfe gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines
Kindes oder Jugendlichen bekannt, so haben sie das Gefährdungsrisiko im
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Ggflls. müssen JA
und Familiengericht informiert werden.
§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen
durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
VERTRAUENSSCHUTZ UND TRANSPARENZ IN DER ARBEIT MIT
VON GEWALT BETROFFENEN FAMILIEN
22
23. Sowohl als auch …
Gewalt gegen Kinder ist nicht (nur) die
isolierte Tathandlung, sondern die gestörte
schädigende Beziehung.
In der Praxis geht es darum, sowohl die
Gefährdung zu klären und ggflls. zu beenden
als auch Beziehung herzustellen.
D.h. es geht nicht um Schutz oder Hilfe,
sondern darum, beides klar und förderlich zu
verbinden.
VERTRAUENSSCHUTZ UND TRANSPARENZ IN DER ARBEIT MIT
VON GEWALT BETROFFENEN FAMILIEN
23
24. Fachliche Konsequenzen
Zugang so früh wie möglich – frühe Hilfen
Kinder können allein begleitet/ beraten werden
Sorge um Kinder und notwendigen Schutz nicht
gleich zur Ablehnung der Eltern werden lassen
Beziehung und Kontrolle/ Sprechen über
schwierige Themen und Konsequenzen im
Kontakt
Möglichkeit klarer Zuständigkeiten über längere
Zeiträume
VERTRAUENSSCHUTZ UND TRANSPARENZ IN DER ARBEIT MIT
VON GEWALT BETROFFENEN FAMILIEN
24
25. „Ich schreie: „Stopp hört auf!“ Und stelle mich dazwischen,
aber sie sehen mich nicht …. “
„Mein Herz
weint , aber
niemand
hört es ….“
„Ich lag die
ganze Nacht
wach um auf
Mama
aufzupassen
…………..“
„Wenn
ich das
erzähle,
dann
muss ich
Weinen …“
26. Altersgerechte Ansprache bei
kindlichen Opfern und Zeug*innen
elterlicher häuslicher Gewalt
Alle Gesetze, Schutzvorschriften und Kinderschutzkooperationen
werden nichts nützen, wenn Kinder und Jugendliche nicht mit
einbezogen werden.
Wir müssen aufhören, immer nur über Kinder zu reden.
Wir müssen mit ihnen reden.
27. Zentrale Elemente der
Gesprächsführung:
Die Pädagogin/der Pädagoge sollte sich mit
uneingeschränkter Akzeptanz als Verbündete des
Mädchen/Jungen zeigen, ihm Sicherheit, Kontinuität,
Verlässlichkeit und Berechenbarkeit vermitteln.
28. Lösungsorientierte Gesprächsführung:
Weg vom Problem - hin zur Lösung!
- Ressourcen statt Defizite
- Ziele statt Probleme
- Lösungen statt aufarbeiten
- Wenn etwas nicht kaputt ist - repariere es auch nicht !
- Wenn etwas funktioniert. Mach mehr davon!
- Wenn etwas nicht funktioniert, mach etwas ander(e)s!
29. Last but not least:
Der reflektierte Einsatz von Humor & Phantasie
kann ein tolles Mittel für Erholung und Befreiung
sein!
31. Ein Angebot für junge Frauen zur Gewaltprävention:
Zielgruppe:
junge Frauen von 18 bis 25 Jahren mit sogenannten
„multiplen Vermittlungshindernissen“ auf dem Arbeitsmarkt
Ziele:
• niederschwelliger Zugang zum Angebot der
Mädchenberatungsstelle
• allg. und rechtliche Informationen über frauenspezifische
Problemlagen
• Schutz und Hilfe bei Gewalterfahrung
32. Wie erreichen wir diese jungen Frauen?
In Beziehung gehen durch:
Gespräche, Diskussionen und Übungen
Individuelles Ansetzen an:
der Lebenssituation, der Lebenswelt und dem Erfahrungs-
hintergrund der Teilnehmerinnen
Partei ergreifen für die jungen Frauen durch:
Ernstnehmen der jeweiligen Lebenssituation, Herausarbeiten
ihrer Ressourcen und Fähigkeiten, sie bestärken, Grenzen zu
ziehen und ihr Recht auf Hilfe wahrzunehmen
34. Mädchen und Jungen, die ihre Rechte nicht
kennen, können sie nicht wahrnehmen!
Kinder und Jugendliche müssen bei
Aufnahme in Flüchtlingsunterkünfte
über ihre Rechte informiert werden!
Geflüchtete Mädchen und Jungen haben
ein Recht auf bildgestützte Information!
42. Was ist
Streetwork?
• Arbeitsfeld in der sozialen Arbeit,
welches sich an Jugendliche und junge
Erwachsene im Alter von 14 bis 27
Jahren richtet.
• Die Besonderheit von Streetwork liegt
darin, dass Sozialarbeiter und
Sozialpädagogen sich direkt in den
Lebensraum der Klienten begeben.
43. Das Team
Streetwork
• Das Streetworkteam arbeitet paritätisch und
setzt sich aus Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten
zusammen
• 6 Streetwork-Stellen, die gegenwärtig alle 9
Stadtbezirke betreuen
• Kooperation zwischen Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V. (AWO) und Stadt Köln
45. Problemlagen
– Lärmbelästigung
– Provokationen von Passanten
– Sexualdelikte
– Drogenkonsum
– Schlägereien und Straftaten unter den Jugendlichen
– Mobbing (Social Media)
– Raubdelikte
– IntensivtäterInnen
46. • 4.500 SchülerInnen von ca. fünf weiterführenden
Schulen
• Täglich nach Schulschluss in der Zeit von 13:00-
15:30Uhr.
• Aufgrund der hohen Anzahl der Jugendlichen
wurden alle 6 Streetworker vor Ort eingesetzt.
• In Absprache mit Polizei, KVB, Ordnungsamt und
Schulen wurde der Einsatz abgestimmt.
47. Aufgaben
• Kontaktaufnahme und verteilen unsere
Kontaktkarten
• Gewaltprävention- und Intervention
• Präventives Schutzangebot und Opferschutz
• Vorstellung in Schulen- Endanonymisierung
• Bus als mobiler Schutzraum.
• Beratung
• Vermittlung an das Kölner Hilfesystem
48. Ergebnis der
Arbeit:
• In Zusammenarbeit mit der Bezirksjugendpflege
und dem Sozialdienst Katholischer Männer Köln
e.V. wurde im August 2015 ein mobiles Projekt
an der Neusser Str./ Gürtel installiert.
• Durch regelmäßige Treffen mit den beteiligten
Akteuren wurde herausgearbeitet, dass die
Problematik sich entspannt.
52. Opferschutz und Opferhilfe der Polizei
Opfer:
Alle Menschen im Zuständigkeitsbereich, die
ein Hilfebedürfnis haben, dessen Ursache
polizeilich relevant ist.
55. Opferschutz und Opferhilfe der Polizei
Ansprechpartner für Organisationen sowie Bürgerinnen
und Bürger:
Opferschutzbeauftragte:
KHK‘in Anja Kleck 0221/229-9617
KHK Werner Adamek 0221/229-8080
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !