Lerne in dieser Präsentation die genauen Kriterien für eine Erhöhung der Miete nach einer Modernisierung. In dieser Präsentation gehen wir auf die einzelnen Regeln von §555b BGB ein und unterlegen alle Punkte mit Beispielen. Somit bekommst du ein besseres Gefühl dafür welche Maßnahmen dem Gesetz nach Modernisierungsmaßnahmen sind, und grundsätzlich zu einer Mieterhöhung berechtigen, und welche keine Modernisierungsmaßnahmen sind. Erfahre auch wann eine Aufwertung und Modernisierung auf gar keinen Fall als solche anerkannt werden. Im verlinkten Artikel findest du dann noch weitere wichtige Informationen zum Thema "Mieterhöhung nach Modernisierung".
Diese Präsentation ist aus dem Artikel unter https://immoprentice.de/mieterhoehung-nach-modernisierung-nach-§-559-bgb/ entstanden.
9. Maßnahmen durch die in Bezug auf die
Mietsache Endenergie nachhaltig
eingespart wird (energetische
Modernisierung)
§ 555b Nr. 1 BGB
10. Maßnahmen durch die nicht
erneuerbare Primärenergie nachhaltig
eingespart oder das Klima nachhaltig
geschützt wird, sofern es nicht bereits
eine energetische Modernisierung ist
§ 555b Nr. 2 BGB
11. Maßnahmen durch die der
Wasserverbrauch nachhaltig reduziert
wird
§ 555b Nr. 3 BGB
12. Maßnahmen durch die der
Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig
erhöht wird
§ 555b Nr. 4 BGB
13. Maßnahmen durch die die allgemeinen
Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert
werden
§ 555b Nr. 5 BGB
14. Maßnahmen die auf Grund von
Umständen durchgeführt werden, die
der Vermieter nicht zu vertreten hat, und
die keine Erhaltungsmaßnahmen nach §
555a sind
§ 555b Nr. 6 BGB