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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anmeldung! Dieses E-Book soll für alle Verbraucher als eine Basisinformation zur sozialen
Pflegeversicherung/privaten Pflegepflichtversicherung (nachfolgend einheitlich „Pflegepflichtversicherung“) sowie
den unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge dienen.

Das gesamte Thema „Pflegeversicherung“ ist sehr umfassend und vor allem auch emotional, deshalb machen einige
Fakten und Grundlagen den Anfang.



   1. Begriff der Pflegebedürftigkeit gem. SGB XI §14 / MB/PPV 2009 §1

       Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder
       Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
       Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (vgl. 2.)
       der Hilfe bedürfen.

       Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind:

       a) im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die
       Darm- oder Blasenentleerung,

       b) im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,

       c) im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen,
       Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,

       d) im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen,
       Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.


   2. Definition der Pflegestufen gem. SGB XI § 15 / MB/PPV 2009 §1

       Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit):
       Personen, die bei Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus
       einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
       Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
       Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten täglich, auf Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten entfallen

       Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit):
       Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu
       verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der
       hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
       Zeitaufwand: mindestens 3h täglich, auf Grundpflege müssen mindestens 2h entfallen

       Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit):
       Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts,
       der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
       benötigen.
       Zeitaufwand: mindestens 5h täglich, auf Grundpflege müssen mindestens 4h entfallen
3. Anzahl der Pflegebedürftigen, Verteilung nach Pflegestufen und Art der
   Versorgung




   Quelle: Pflegestatistik 2007, Statistisches Bundesamt




4. Altersstruktur der Pflegebedürftigen




   Quelle: Pflegestatistik 2007, Statistisches Bundesamt




   Lesebeispiel:
   20% oder jeder 5. zwischen 80 und 85 Jahren benötigt Pflege
5. Leistungen Pflegepflichtversicherung




   Lesebeispiel:
   Im Jahr 2010 werden bei Pflegestufe II monatlich
   - 1.040€ für ambulante Sachleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen
   ambulanten Pflegedienst) oder
   - 1.279€ für stationäre Pflege oder
   - 430€ Pflegegeld für häusliche Pflege durch z.B. nahe Angehörige bezahlt.

   Die ambulanten Sachleistungen können dabei mit Pflegegeld anteilig kombiniert werden.
   -> Rechenbeispiel Pflegestufe II im Jahre 2010
   Es werden ambulante Sachleistungen i.H.v. 780€ monatlich = 75% in Anspruch genommen, vom Pflegegeld
   stehen also noch 25% (107,50€) zur Verfügung.

   Härtefallregelung:
   Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor,
   kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen.

a) Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) ist mindestens sechs Stunden
   täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären
   Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen
   oder
b) Grundpflege für den Pflegebedürftigen kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam
   (zeitgleich) erbracht werden. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben
   einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst
   beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht
   mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen.
   Zusätzlich muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.
6. Kosten

       Spätestens bei diesem Punkt wird es schwierig, allgemeingültige Statistiken/Studien zu finden und zu verwenden,
       denn genauso unterschiedlich wie die Menschen und deren private Situation sowie Ansprüche sind, genauso
       unterschiedlich fallen auch die Kosten eines Pflegefalls aus.
       Die folgende Übersicht zeigt die durchschnittlichen monatlichen Kosten für vollstätionäre Dauerpflege in allen
       Bundesländern. Dabei fällt auf, dass die oben beschriebenen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in den
       meisten Fällen nicht einmal die Pflegekosten an sich decken, von Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die
       immer noch zusätzlich anfallen) ganz zu schweigen. Wenn man dabei auch noch bedenkt, dass es die
       Durchschnittskosten sind, viele Menschen in den „teureren“ Bundesländern leben und auch dort nahe der Familie
       gepflegt werden wollen sowie eventuell höhere Ansprüche als den „Durchschnitt“ haben, dann wird deutlich, dass
       auf jeden Fall ein Kostenrisiko besteht – in vielen Fällen weit mehr als 1.000€ monatlich. Empfehlenswert finde
       ich die Seite der BKKen www.bkk-pflege.de, mit einer Suchfunktion aus über 12.000 verzeichneten Pflegeheimen
       und vielen Tausend ambulanten Pflegediensten inkl. aller Kostenangaben und einem Qualitätssiegel.

                                                                                                        Entgelt für
              Land                                  Pflegestufe I   Pflegestufe II   Pflegestufe III   Unterkunft &
                                                                                                       Verpflegung
 Baden-Württemberg                                      1.459€         1.854€            2.371€           608€

             Bayern                                     1.520€         1.885€            2.158€           517€

              Berlin                                    1.398€         1.946€            2.310€           486€

        Brandenburg                                     1.125€         1.398€            1.885€           486€

            Bremen                                      1.064€         1.702€            2.128€           638€

           Hamburg                                      1.246€         1.794€            2.341€           699€

             Hessen                                     1.307€         1.763€            2.280€           517€

Meckl.-Vorpommern                                       1.094€         1.429€            1.854€           456€

      Niedersachsen                                     1.246€         1.611€            2.006€           486€

Nordrhein-Westfalen                                     1.277€         1.794€            2.341€           790€

     Rheinland-Pfalz                                    1.216€         1.581€            2.189€           638€

            Saarland                                    1.186€         1.642€            2.189€           608€

            Sachsen                                     1.034€         1.338€            1.824€           456€

     Sachsen-Anhalt                                     1.125€         1.490€            1.763€           486€

  Schleswig-Holstein                                    1.368€         1.733€            2.098€           638€

          Thüringen                                     1.003€         1.368€            1.794€           547€

       Deutschland                                      1.307€         1.733€            2.158€           608€
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007


Für den Bereich der ambulanten Pflege gibt es leider keine aussagekräftigen Statistiken, da hier die individuelle
Situation eine noch höhere Rolle spielt als bei der stationären Pflege. Es können zwischen 300€ bis zu in Einzelfällen
10.000€ monatlich entstehen.
7. Deckung der Pflegelücke

  Eigentlich ist die nach Frage nach der Finanzierung einer Pflegebedürftigkeit, die Frage einer ausreichenden
  Altersvorsorge. Ein Alleinstehender mit einer hohen Altersrente und genügend Ersparnissen hat in vielen Fällen in
  Pflegestufe I, II und sogar manchmal auch in Pflegestufe III kein Kostenrisiko. Wenn allerdings ein Ehepaar einen
  Pflegefall oder sogar 2 Pflegefälle gleichzeitig finanzieren müsste, wird es neben dem emotionalen Aspekt auch
  finanziell schon anspruchsvoll.

  Besonders brisant wird es nämlich bei der stationären Pflege:
  Sollten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sowie die Rücklagen/Altersrente nämlich nicht reichen, muss
  ein Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt werden und der Staat bezuschusst den Heimplatz. Dies löst jedoch
  einen Unterhaltsanspruch des Patienten gegen seine Kinder aus, welchen das Sozialamt dann wiederum einfordern
  wird. Zunächst müssen die Kinder Auskünfte über deren finanzielle Situation erteilen, dann wird geprüft, ob nach
  Abzug der Lebenshaltungskosten, beruflicher Aufwendungen, Unterhaltskosten für eigene Kinder, … noch Geld
  vorhanden ist – dieses wird dann zur Deckung des Unterhalts der Eltern herangezogen. Generell kann man zwar
  sagen, dass die Freibeträge relativ hoch bemessen sind - allerdings kann v.a. bei Gutverdienern trotzdem ein nicht
  unerheblicher Selbstbehalt verbleiben.

  Um genau dies zu vermeiden, empfiehlt sich auch (und u.U. sogar ganz besonders) für vermögende Senioren der
  Abschluss einer ausreichenden Pflegevorsorge. In vielen Fällen beteiligen sich die Kinder, die sich des o.g.
  Problems auch bewusst sind, an den Kosten der entsprechenden Absicherung.



  8. Möglichkeiten der Absicherung

  Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Möglichkeiten, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Pflegefalls
  abzusichern. Eine jede dieser Lösungen hat Vor- und Nachteile und unterschiedlichste
  Ausgestaltungsmöglichkeiten – allgemein kann man jedoch sagen, dass fast jeder, der Versicherungsschutz
  wünscht, diesen auch bekommt.



                                             Kurzübersicht


                                    Pflegerente                  Pflegekosten                Pflegetagegeld


  Gesundheitsprüfung                   OOO                            OO                           OO


   Höchsteintrittsalter                  O                            OO                          OOO


       Flexibilität                      O                             O                          OOO


         Beitrag                         O                           OOO                           OO


Leistungsvoraussetzungen               OOO                            OO                            O


    Beitragsstabilität                 OOO                             O                            O


      Laienpflege                      OOO                             O                           OO
a) Pflegerentenversicherung – Lebensversicherungsvertrag mit Rente bei Pflegebedürftigkeit


- Beitrag:                          Einmalbeitrag oder
                                    laufende Beitragszahlung (je nach Anbieter bis Endalter 85 oder lebenslang)
- Höchsteintrittsalter:             Ja, je nach Anbieter/Tarif 70-75 Jahre
- Höchstversicherungssumme:         Ja, je nach Anbieter/Tarif zwischen 2.000€ und 5.000€ monatlich
- Leistungen:                       Zahlung der versicherten Pflegerente (je nach Anbieter/Tarif ab Pflegestufe I)
                                    Einmalleistung bei Eintritt Pflegefall (je nach Anbieter/Tarif/optional)
                                    Beitragsfreistellung im Leistungsfall
                                    Todesfallleistung (optional, je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich)
- Dynamik:                          Ja, optional - je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich
- Leistungen bei Kündigung:         Je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich
- Leistung im Todesfall:            Je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich, Todesfallleistung möglich
- Möglichkeit Beitragsfreistellung: Ja, beitragsfreie Rente gemäß Produktinformationsblatt
- Leistungsvoraussetzung:           Einstufung gemäß gesetzlicher Definition (SGB XI) oder
                                    ADL1 (activities of daily living) oder
                                    Direkteinstufung bei Demenz2
- Gesundheitsprüfung3:              Ja, je nach Anbieter/Tarif voll oder
                                    erleichtert
                                    mit Wartezeiten
- Wahl der Absicherung4:            Nein, keine Unterscheidung zwischen stationär/ambulant - maßgeblich ist die
                                    festgestellte Pflegestufe
                                5
- Leistungen bei Laienpflege :      Ja - maßgeblich ist die festgestellte Pflegestufe
                           6
- Verwendungsnachweis :             Nein, maßgeblich ist die festgestellte Pflegestufe



Vorteile:                                                            Nachteile:
- garantierte Beiträge                                               - relativ teuer
- Überschussbeteiligung                                              - Überschussbeteiligung nicht garantiert
- beitragsfreie Rente                                                - Höchsteintrittsalter
- optionale Todesfallleistung                                        - wenig Auswahl an Tarifen
- optionale Leistung bei Kündigung möglich                           - unflexibel
- Rechtssicherheit durch zusätzliche Leistungsprüfung nach ADL
- Option auf Kapitalauszahlung (je nach Anbieter/Tarif)
- Leistungen nicht zweckgebunden
- rechtssichere Leistungen bei Demenz
- voller Versicherungsschutz auch mit schweren Vorerkrankungen
möglich



x
: Fachbegriffe werden im Anhang „Glossar“ erläutert
b) Pflegekostenversicherung – Krankenversicherungsvertrag mit Kostenerstattung bei Pflegebedürftigkeit

- Beitrag:                         laufende Beitragszahlung
- Höchsteintrittsalter:            Ja, je nach Anbieter/Tarif zwischen 65-80 Jahre
- Höchstversicherungssumme:        Indirekt - je nach Anbieter/Tarif bis zu 200% der Leistungen der
                                   Pflegepflichtversicherung
- Leistungen:                      Erstattung der Pflegekosten gemäß versichertem Prozentsatz/Pflegegeld
- Dynamik:                         Ja, optional - je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich
- Leistungen bei Kündigung:        keine
- Leistung im Todesfall:           Vertragsende
- Möglichkeit Beitragsfreistellung: Nein
- Leistungsvoraussetzung:          Einstufung gemäß gesetzlicher Definition (SGB XI) oder
                                   ADL1 (activities of daily living)
- Gesundheitsprüfung3:             Ja, je nach Anbieter/Tarif voll oder
                                   erleichtert
                                   mit Wartezeiten
                          4
- Wahl der Absicherung :           Nein, Versicherungsschutz kann i.d.R. nicht individuell vereinbart werden, da
                                   sich die meisten Tarife an der Pflegepflichtversicherung orientieren
- Leistungen bei Laienpflege5:     Möglich, je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich
- Verwendungsnachweis6:            Ja, Erstattung nur der tatsächlich angefallenen Kosten



Vorteile:                                                              Nachteile:
- relativ günstig                                                      - wenig Auswahl an Tarifen
- (theoretisch) unbegrenzte Versicherungssumme                         - Höchsteintrittsalter
                                                                       - Kosten müssen nachgewiesen werden
                                                                       - finanzielle Vorleistung
                                                                       - aufwendige Abrechnung bei Laienpflege
                                                                       - Beiträge können sich erhöhen
                                                                       - unflexibel
                                                                       - Bindung an Pflegepflichtversicherung




x
: Fachbegriffe werden im Anhang „Glossar“ erläutert
c) Pflegetagegeldversicherung – Krankenversicherungsvertrag mit Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit

- Beitrag:                            laufende Beitragszahlung
- Höchsteintrittsalter:               Nein, je nach Anbieter/Tarif aber möglich
- Höchstversicherungssumme:           Ja, bis zu maximal 150€ Pflegetagegeld
- Leistungen:                         Pflegetagegeld gemäß Pflegestufe/versicherter Leistung
                                      Beitragsfreistellung im Leistungsfall (je nach Anbieter/Tarif)
- Dynamik:                            Ja, optional - je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich
- Leistungen bei Kündigung:           keine
- Leistung im Todesfall:              Vertragsende
- Möglichkeit Beitragsfreistellung: Nein
- Leistungsvoraussetzung:             Einstufung gemäß gesetzlicher Definition (SGB XI)
                          3
- Gesundheitsprüfung :                Ja, je nach Anbieter/Tarif voll oder
                                      erleichtert
                                      mit Wartezeiten
- Wahl der Absicherung4:              Ja, Festlegung der Leistungen gemäß individuellem Bedarf möglich
                                  5
- Leistungen bei Laienpflege :        Möglich, je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich
                              6
- Verwendungsnachweis :               Nein



Vorteile:                                                              Nachteile:
- flexibler und individueller Versicherungsschutz möglich              - Beiträge können sich erhöhen
- Leistungen nicht zweckgebunden                                       - keine alternativen Leistungsvoraussetzungen
- optimales Preis-/Leistungsverhältnis                                 außer gemäß Definition SGB
- hohe Auswahl an verschiedenen Tarifen
- Tarife ohne Höchsteintrittsalter
- voller Versicherungsschutz auch mit schweren
Vorerkrankungen möglich




x
: Fachbegriffe werden im Anhang „Glossar“ erläutert
Fazit
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet einen Grundschutz, reicht aber keineswegs für eine gute Versorgung. Durch
die Reform 2008 sind zwar positive Ansätze erkennbar, denn viele Leistungen wurden verbessert - aber einige
wichtige Baustellen wie z.B. die nachhaltige Lösung der Finanzierung, in die Zukunft verschoben. Ich persönlich
denke, dass von allen demografisch bedingten Problemen die unsere Gesellschaft lösen muss, Pflege eines des
schwierigsten und dringendsten sein wird.

Es lässt sich allgemein sagen, dass jemand der heute schon jenseits der 60 und alleinstehend ist, ein gutes finanzielles
Polster und eine hohe Altersrente aufgebaut hat, aber nichts vererben möchte, u.U. auf eine private Absicherung
verzichten kann. In allen anderen Fällen sollte die individuell notwendige Pflegevorsorge nach einer Analyse durch
einen unabhängigen Experten erfolgen, denn die unterschiedlichen Lösungen mit all ihren Vor- und Nachteilen bieten
auch eine Vielzahl von Möglichkeiten, bezahlbaren und guten Versicherungsschutz zu erhalten.

Welche Lösung für wen in Frage kommt, kann man nicht pauschal sagen. Meiner Meinung nach ist es aber wie so oft
im Leben – die richtige Mischung macht’s!

Mit freundlichen Empfehlungen und herzlichen Grüßen,
Ihr Honorarberater

Wladimir Simonov
Finanzfachwirt (FH)
www.mehrwertfair.de
Glossar:


1
 : ADL (activities of daily living) sind i.d.R. Bewegung, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Körperpflege,
Baden/Duschen, Verrichten der Notdurft. Einige Punkte können bei verschiedenen Anbietern variieren, sind jedoch in
den jeweiligen Bedingungen genau definiert.


2
 : Demenz ist ein Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, das zu einer Beeinträchtigung von
sozialen und beruflichen Funktionen führt und fast immer, aber nicht ausschließlich mit einer diagnostizierbaren
Erkrankung des Gehirns einhergeht. Fälschlicherweise wird Demenz oft als Ursache für Pflegebedürftigkeit
ausgeklammert, was so natürlich nicht richtig ist, wenn man sich 1. Begriff der Pflegebedürftigkeit noch einmal
anschaut. Es ist viel mehr so, dass Menschen mit Demenz beim Gutachten des MDK, welches für eine entsprechende
Einstufung maßgeblich ist, zwar „für mechanisch in der Lage“ befunden werden, tägliche Verrichtungen zu erledigen
und somit in Pflegestufe O (null) landen – diese aber in Wirklichkeit nicht wirklich selbstständig erledigen können.
Die Lebensversicherer (Pflegerentenversicherungen) sehen für gewöhnlich eine separate Leistungsdefinition bei
Demenz wie z.B. Direkteinstufung in Pflegestufe II vor, die Krankenversicherer tun sich auf diesem Gebiet derzeit
noch etwas schwer.


3
 : Gesundheitsprüfung erfolgt bei den meisten Versicherungsverträgen, damit der Versicherer die Wahrscheinlichkeit
einer Inanspruchnahme der Leistungen einschätzen kann. Personen mit Gesundheitsbeschwerden müssen mit
Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen. Manche Versicherer bieten im Bereich Pflege eine vereinfachte
Gesundheitsprüfung an, die z.B. nur aus einer Aufzählung von Vorerkrankungen besteht, die zu einer Ablehnung
führen. Anders als z.B. in der Krankenvollversicherung besteht sogar die Möglichkeit, Menschen mit Krebs-,
Herzerkrankungen, Diabetes oder Schlaganfall zu versichern. Es gibt sogar die Möglichkeit am Markt (gegen eine
Wartezeit von über 10 Jahren) gänzlich ohne eine konkrete Gesundheitsprüfung einen Pflegeversicherungsschutz zu
erstehen.


4
 : Wahl der Absicherung besteht eigentlich schon bezüglich der ganz grundlegenden Entscheidung zwischen
Pflegerente, -kosten oder –tagegeld. Die mit Abstand flexibelste Alternative am Markt ist allerdings das
Pflegetagegeld. Nur bei diesem kann man je nach Bedarf nahezu alle Nuancen wie Höhe der Absicherung je
Pflegestufe, Leistung bei ambulanter Pflege und/oder stationärer Pflege je nach Anbieter/Tarif nahezu frei bestimmen.
Sollte ein Anbieter die gewünschte absolute Flexibilität nicht bieten können, wäre es sogar denkbar, sich am Markt im
Baukastensystem die gewünschten Teilabsicherungen einzeln einzukaufen.


5
 : Laienpflege bezeichnet die Erbringung von Pflegetätigkeiten durch Personen, die keine berufliche Ausbildung in
diesem Bereich haben. Der typische Fall wäre Pflege durch nahe Angehörige oder eine Haushaltshilfe.


6
 : Verwendungsnachweis wird nur bei der Pflegekostenversicherung verlangt. Da nur die tatsächlich entstandenen
Kosten versichert sind, muss jede Rechnung dem Krankenversicherer vorgelegt werden. Bei Laienpflege wird es
schon relativ kompliziert, denn dann muss durch einen ambulanten Pflegedienst halb- oder vierteljährlich nach einer
Besichtigung vor Ort eine „Quasi-Rechnung“ angefertigt werden, die dann vom Versicherer erstattet wird.

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E-Book Pflegeversicherung

  • 1. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anmeldung! Dieses E-Book soll für alle Verbraucher als eine Basisinformation zur sozialen Pflegeversicherung/privaten Pflegepflichtversicherung (nachfolgend einheitlich „Pflegepflichtversicherung“) sowie den unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge dienen. Das gesamte Thema „Pflegeversicherung“ ist sehr umfassend und vor allem auch emotional, deshalb machen einige Fakten und Grundlagen den Anfang. 1. Begriff der Pflegebedürftigkeit gem. SGB XI §14 / MB/PPV 2009 §1 Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (vgl. 2.) der Hilfe bedürfen. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind: a) im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung, b) im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, c) im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, d) im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen. 2. Definition der Pflegestufen gem. SGB XI § 15 / MB/PPV 2009 §1 Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit): Personen, die bei Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten täglich, auf Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten entfallen Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitaufwand: mindestens 3h täglich, auf Grundpflege müssen mindestens 2h entfallen Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitaufwand: mindestens 5h täglich, auf Grundpflege müssen mindestens 4h entfallen
  • 2. 3. Anzahl der Pflegebedürftigen, Verteilung nach Pflegestufen und Art der Versorgung Quelle: Pflegestatistik 2007, Statistisches Bundesamt 4. Altersstruktur der Pflegebedürftigen Quelle: Pflegestatistik 2007, Statistisches Bundesamt Lesebeispiel: 20% oder jeder 5. zwischen 80 und 85 Jahren benötigt Pflege
  • 3. 5. Leistungen Pflegepflichtversicherung Lesebeispiel: Im Jahr 2010 werden bei Pflegestufe II monatlich - 1.040€ für ambulante Sachleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder - 1.279€ für stationäre Pflege oder - 430€ Pflegegeld für häusliche Pflege durch z.B. nahe Angehörige bezahlt. Die ambulanten Sachleistungen können dabei mit Pflegegeld anteilig kombiniert werden. -> Rechenbeispiel Pflegestufe II im Jahre 2010 Es werden ambulante Sachleistungen i.H.v. 780€ monatlich = 75% in Anspruch genommen, vom Pflegegeld stehen also noch 25% (107,50€) zur Verfügung. Härtefallregelung: Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen. a) Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) ist mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen oder b) Grundpflege für den Pflegebedürftigen kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen. Zusätzlich muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.
  • 4. 6. Kosten Spätestens bei diesem Punkt wird es schwierig, allgemeingültige Statistiken/Studien zu finden und zu verwenden, denn genauso unterschiedlich wie die Menschen und deren private Situation sowie Ansprüche sind, genauso unterschiedlich fallen auch die Kosten eines Pflegefalls aus. Die folgende Übersicht zeigt die durchschnittlichen monatlichen Kosten für vollstätionäre Dauerpflege in allen Bundesländern. Dabei fällt auf, dass die oben beschriebenen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in den meisten Fällen nicht einmal die Pflegekosten an sich decken, von Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die immer noch zusätzlich anfallen) ganz zu schweigen. Wenn man dabei auch noch bedenkt, dass es die Durchschnittskosten sind, viele Menschen in den „teureren“ Bundesländern leben und auch dort nahe der Familie gepflegt werden wollen sowie eventuell höhere Ansprüche als den „Durchschnitt“ haben, dann wird deutlich, dass auf jeden Fall ein Kostenrisiko besteht – in vielen Fällen weit mehr als 1.000€ monatlich. Empfehlenswert finde ich die Seite der BKKen www.bkk-pflege.de, mit einer Suchfunktion aus über 12.000 verzeichneten Pflegeheimen und vielen Tausend ambulanten Pflegediensten inkl. aller Kostenangaben und einem Qualitätssiegel. Entgelt für Land Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Unterkunft & Verpflegung Baden-Württemberg 1.459€ 1.854€ 2.371€ 608€ Bayern 1.520€ 1.885€ 2.158€ 517€ Berlin 1.398€ 1.946€ 2.310€ 486€ Brandenburg 1.125€ 1.398€ 1.885€ 486€ Bremen 1.064€ 1.702€ 2.128€ 638€ Hamburg 1.246€ 1.794€ 2.341€ 699€ Hessen 1.307€ 1.763€ 2.280€ 517€ Meckl.-Vorpommern 1.094€ 1.429€ 1.854€ 456€ Niedersachsen 1.246€ 1.611€ 2.006€ 486€ Nordrhein-Westfalen 1.277€ 1.794€ 2.341€ 790€ Rheinland-Pfalz 1.216€ 1.581€ 2.189€ 638€ Saarland 1.186€ 1.642€ 2.189€ 608€ Sachsen 1.034€ 1.338€ 1.824€ 456€ Sachsen-Anhalt 1.125€ 1.490€ 1.763€ 486€ Schleswig-Holstein 1.368€ 1.733€ 2.098€ 638€ Thüringen 1.003€ 1.368€ 1.794€ 547€ Deutschland 1.307€ 1.733€ 2.158€ 608€ Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007 Für den Bereich der ambulanten Pflege gibt es leider keine aussagekräftigen Statistiken, da hier die individuelle Situation eine noch höhere Rolle spielt als bei der stationären Pflege. Es können zwischen 300€ bis zu in Einzelfällen 10.000€ monatlich entstehen.
  • 5. 7. Deckung der Pflegelücke Eigentlich ist die nach Frage nach der Finanzierung einer Pflegebedürftigkeit, die Frage einer ausreichenden Altersvorsorge. Ein Alleinstehender mit einer hohen Altersrente und genügend Ersparnissen hat in vielen Fällen in Pflegestufe I, II und sogar manchmal auch in Pflegestufe III kein Kostenrisiko. Wenn allerdings ein Ehepaar einen Pflegefall oder sogar 2 Pflegefälle gleichzeitig finanzieren müsste, wird es neben dem emotionalen Aspekt auch finanziell schon anspruchsvoll. Besonders brisant wird es nämlich bei der stationären Pflege: Sollten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sowie die Rücklagen/Altersrente nämlich nicht reichen, muss ein Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt werden und der Staat bezuschusst den Heimplatz. Dies löst jedoch einen Unterhaltsanspruch des Patienten gegen seine Kinder aus, welchen das Sozialamt dann wiederum einfordern wird. Zunächst müssen die Kinder Auskünfte über deren finanzielle Situation erteilen, dann wird geprüft, ob nach Abzug der Lebenshaltungskosten, beruflicher Aufwendungen, Unterhaltskosten für eigene Kinder, … noch Geld vorhanden ist – dieses wird dann zur Deckung des Unterhalts der Eltern herangezogen. Generell kann man zwar sagen, dass die Freibeträge relativ hoch bemessen sind - allerdings kann v.a. bei Gutverdienern trotzdem ein nicht unerheblicher Selbstbehalt verbleiben. Um genau dies zu vermeiden, empfiehlt sich auch (und u.U. sogar ganz besonders) für vermögende Senioren der Abschluss einer ausreichenden Pflegevorsorge. In vielen Fällen beteiligen sich die Kinder, die sich des o.g. Problems auch bewusst sind, an den Kosten der entsprechenden Absicherung. 8. Möglichkeiten der Absicherung Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Möglichkeiten, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Pflegefalls abzusichern. Eine jede dieser Lösungen hat Vor- und Nachteile und unterschiedlichste Ausgestaltungsmöglichkeiten – allgemein kann man jedoch sagen, dass fast jeder, der Versicherungsschutz wünscht, diesen auch bekommt. Kurzübersicht Pflegerente Pflegekosten Pflegetagegeld Gesundheitsprüfung OOO OO OO Höchsteintrittsalter O OO OOO Flexibilität O O OOO Beitrag O OOO OO Leistungsvoraussetzungen OOO OO O Beitragsstabilität OOO O O Laienpflege OOO O OO
  • 6. a) Pflegerentenversicherung – Lebensversicherungsvertrag mit Rente bei Pflegebedürftigkeit - Beitrag: Einmalbeitrag oder laufende Beitragszahlung (je nach Anbieter bis Endalter 85 oder lebenslang) - Höchsteintrittsalter: Ja, je nach Anbieter/Tarif 70-75 Jahre - Höchstversicherungssumme: Ja, je nach Anbieter/Tarif zwischen 2.000€ und 5.000€ monatlich - Leistungen: Zahlung der versicherten Pflegerente (je nach Anbieter/Tarif ab Pflegestufe I) Einmalleistung bei Eintritt Pflegefall (je nach Anbieter/Tarif/optional) Beitragsfreistellung im Leistungsfall Todesfallleistung (optional, je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich) - Dynamik: Ja, optional - je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich - Leistungen bei Kündigung: Je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich - Leistung im Todesfall: Je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich, Todesfallleistung möglich - Möglichkeit Beitragsfreistellung: Ja, beitragsfreie Rente gemäß Produktinformationsblatt - Leistungsvoraussetzung: Einstufung gemäß gesetzlicher Definition (SGB XI) oder ADL1 (activities of daily living) oder Direkteinstufung bei Demenz2 - Gesundheitsprüfung3: Ja, je nach Anbieter/Tarif voll oder erleichtert mit Wartezeiten - Wahl der Absicherung4: Nein, keine Unterscheidung zwischen stationär/ambulant - maßgeblich ist die festgestellte Pflegestufe 5 - Leistungen bei Laienpflege : Ja - maßgeblich ist die festgestellte Pflegestufe 6 - Verwendungsnachweis : Nein, maßgeblich ist die festgestellte Pflegestufe Vorteile: Nachteile: - garantierte Beiträge - relativ teuer - Überschussbeteiligung - Überschussbeteiligung nicht garantiert - beitragsfreie Rente - Höchsteintrittsalter - optionale Todesfallleistung - wenig Auswahl an Tarifen - optionale Leistung bei Kündigung möglich - unflexibel - Rechtssicherheit durch zusätzliche Leistungsprüfung nach ADL - Option auf Kapitalauszahlung (je nach Anbieter/Tarif) - Leistungen nicht zweckgebunden - rechtssichere Leistungen bei Demenz - voller Versicherungsschutz auch mit schweren Vorerkrankungen möglich x : Fachbegriffe werden im Anhang „Glossar“ erläutert
  • 7. b) Pflegekostenversicherung – Krankenversicherungsvertrag mit Kostenerstattung bei Pflegebedürftigkeit - Beitrag: laufende Beitragszahlung - Höchsteintrittsalter: Ja, je nach Anbieter/Tarif zwischen 65-80 Jahre - Höchstversicherungssumme: Indirekt - je nach Anbieter/Tarif bis zu 200% der Leistungen der Pflegepflichtversicherung - Leistungen: Erstattung der Pflegekosten gemäß versichertem Prozentsatz/Pflegegeld - Dynamik: Ja, optional - je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich - Leistungen bei Kündigung: keine - Leistung im Todesfall: Vertragsende - Möglichkeit Beitragsfreistellung: Nein - Leistungsvoraussetzung: Einstufung gemäß gesetzlicher Definition (SGB XI) oder ADL1 (activities of daily living) - Gesundheitsprüfung3: Ja, je nach Anbieter/Tarif voll oder erleichtert mit Wartezeiten 4 - Wahl der Absicherung : Nein, Versicherungsschutz kann i.d.R. nicht individuell vereinbart werden, da sich die meisten Tarife an der Pflegepflichtversicherung orientieren - Leistungen bei Laienpflege5: Möglich, je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich - Verwendungsnachweis6: Ja, Erstattung nur der tatsächlich angefallenen Kosten Vorteile: Nachteile: - relativ günstig - wenig Auswahl an Tarifen - (theoretisch) unbegrenzte Versicherungssumme - Höchsteintrittsalter - Kosten müssen nachgewiesen werden - finanzielle Vorleistung - aufwendige Abrechnung bei Laienpflege - Beiträge können sich erhöhen - unflexibel - Bindung an Pflegepflichtversicherung x : Fachbegriffe werden im Anhang „Glossar“ erläutert
  • 8. c) Pflegetagegeldversicherung – Krankenversicherungsvertrag mit Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit - Beitrag: laufende Beitragszahlung - Höchsteintrittsalter: Nein, je nach Anbieter/Tarif aber möglich - Höchstversicherungssumme: Ja, bis zu maximal 150€ Pflegetagegeld - Leistungen: Pflegetagegeld gemäß Pflegestufe/versicherter Leistung Beitragsfreistellung im Leistungsfall (je nach Anbieter/Tarif) - Dynamik: Ja, optional - je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich - Leistungen bei Kündigung: keine - Leistung im Todesfall: Vertragsende - Möglichkeit Beitragsfreistellung: Nein - Leistungsvoraussetzung: Einstufung gemäß gesetzlicher Definition (SGB XI) 3 - Gesundheitsprüfung : Ja, je nach Anbieter/Tarif voll oder erleichtert mit Wartezeiten - Wahl der Absicherung4: Ja, Festlegung der Leistungen gemäß individuellem Bedarf möglich 5 - Leistungen bei Laienpflege : Möglich, je nach Anbieter/Tarif unterschiedlich 6 - Verwendungsnachweis : Nein Vorteile: Nachteile: - flexibler und individueller Versicherungsschutz möglich - Beiträge können sich erhöhen - Leistungen nicht zweckgebunden - keine alternativen Leistungsvoraussetzungen - optimales Preis-/Leistungsverhältnis außer gemäß Definition SGB - hohe Auswahl an verschiedenen Tarifen - Tarife ohne Höchsteintrittsalter - voller Versicherungsschutz auch mit schweren Vorerkrankungen möglich x : Fachbegriffe werden im Anhang „Glossar“ erläutert
  • 9. Fazit Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet einen Grundschutz, reicht aber keineswegs für eine gute Versorgung. Durch die Reform 2008 sind zwar positive Ansätze erkennbar, denn viele Leistungen wurden verbessert - aber einige wichtige Baustellen wie z.B. die nachhaltige Lösung der Finanzierung, in die Zukunft verschoben. Ich persönlich denke, dass von allen demografisch bedingten Problemen die unsere Gesellschaft lösen muss, Pflege eines des schwierigsten und dringendsten sein wird. Es lässt sich allgemein sagen, dass jemand der heute schon jenseits der 60 und alleinstehend ist, ein gutes finanzielles Polster und eine hohe Altersrente aufgebaut hat, aber nichts vererben möchte, u.U. auf eine private Absicherung verzichten kann. In allen anderen Fällen sollte die individuell notwendige Pflegevorsorge nach einer Analyse durch einen unabhängigen Experten erfolgen, denn die unterschiedlichen Lösungen mit all ihren Vor- und Nachteilen bieten auch eine Vielzahl von Möglichkeiten, bezahlbaren und guten Versicherungsschutz zu erhalten. Welche Lösung für wen in Frage kommt, kann man nicht pauschal sagen. Meiner Meinung nach ist es aber wie so oft im Leben – die richtige Mischung macht’s! Mit freundlichen Empfehlungen und herzlichen Grüßen, Ihr Honorarberater Wladimir Simonov Finanzfachwirt (FH) www.mehrwertfair.de
  • 10. Glossar: 1 : ADL (activities of daily living) sind i.d.R. Bewegung, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Körperpflege, Baden/Duschen, Verrichten der Notdurft. Einige Punkte können bei verschiedenen Anbietern variieren, sind jedoch in den jeweiligen Bedingungen genau definiert. 2 : Demenz ist ein Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, das zu einer Beeinträchtigung von sozialen und beruflichen Funktionen führt und fast immer, aber nicht ausschließlich mit einer diagnostizierbaren Erkrankung des Gehirns einhergeht. Fälschlicherweise wird Demenz oft als Ursache für Pflegebedürftigkeit ausgeklammert, was so natürlich nicht richtig ist, wenn man sich 1. Begriff der Pflegebedürftigkeit noch einmal anschaut. Es ist viel mehr so, dass Menschen mit Demenz beim Gutachten des MDK, welches für eine entsprechende Einstufung maßgeblich ist, zwar „für mechanisch in der Lage“ befunden werden, tägliche Verrichtungen zu erledigen und somit in Pflegestufe O (null) landen – diese aber in Wirklichkeit nicht wirklich selbstständig erledigen können. Die Lebensversicherer (Pflegerentenversicherungen) sehen für gewöhnlich eine separate Leistungsdefinition bei Demenz wie z.B. Direkteinstufung in Pflegestufe II vor, die Krankenversicherer tun sich auf diesem Gebiet derzeit noch etwas schwer. 3 : Gesundheitsprüfung erfolgt bei den meisten Versicherungsverträgen, damit der Versicherer die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Leistungen einschätzen kann. Personen mit Gesundheitsbeschwerden müssen mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen. Manche Versicherer bieten im Bereich Pflege eine vereinfachte Gesundheitsprüfung an, die z.B. nur aus einer Aufzählung von Vorerkrankungen besteht, die zu einer Ablehnung führen. Anders als z.B. in der Krankenvollversicherung besteht sogar die Möglichkeit, Menschen mit Krebs-, Herzerkrankungen, Diabetes oder Schlaganfall zu versichern. Es gibt sogar die Möglichkeit am Markt (gegen eine Wartezeit von über 10 Jahren) gänzlich ohne eine konkrete Gesundheitsprüfung einen Pflegeversicherungsschutz zu erstehen. 4 : Wahl der Absicherung besteht eigentlich schon bezüglich der ganz grundlegenden Entscheidung zwischen Pflegerente, -kosten oder –tagegeld. Die mit Abstand flexibelste Alternative am Markt ist allerdings das Pflegetagegeld. Nur bei diesem kann man je nach Bedarf nahezu alle Nuancen wie Höhe der Absicherung je Pflegestufe, Leistung bei ambulanter Pflege und/oder stationärer Pflege je nach Anbieter/Tarif nahezu frei bestimmen. Sollte ein Anbieter die gewünschte absolute Flexibilität nicht bieten können, wäre es sogar denkbar, sich am Markt im Baukastensystem die gewünschten Teilabsicherungen einzeln einzukaufen. 5 : Laienpflege bezeichnet die Erbringung von Pflegetätigkeiten durch Personen, die keine berufliche Ausbildung in diesem Bereich haben. Der typische Fall wäre Pflege durch nahe Angehörige oder eine Haushaltshilfe. 6 : Verwendungsnachweis wird nur bei der Pflegekostenversicherung verlangt. Da nur die tatsächlich entstandenen Kosten versichert sind, muss jede Rechnung dem Krankenversicherer vorgelegt werden. Bei Laienpflege wird es schon relativ kompliziert, denn dann muss durch einen ambulanten Pflegedienst halb- oder vierteljährlich nach einer Besichtigung vor Ort eine „Quasi-Rechnung“ angefertigt werden, die dann vom Versicherer erstattet wird.