Indian Homoeopathic Medical Association-IHMA by Dr. Kabita Mishra BHMS
Ingenieur_RvS
1. -:
/. Geschäftszeicben: RvS-SG21-3255-1/1819/11
Regierung von Schwaben - 86145 Augsburg
REGIERUNG
VON SCHWABEN
Herrn ,
Filipe Orlando Cardoso Martins Quintas
. Sophienstr. 13
95028 Hof
Bearbeiterin: Bettina Martin
Telefon: (0821) 327-2349
Telefax: (0821) 327-12349
E-Mail: bettina.martin@reg-schw.bayern.de
Augsburg, den 7. November 2014'
Vollzug des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" (In-
genieurgesetz - IngG);
Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" von Herrn Filipe
Orlando Car dos 0 Mar tin s Qui n t a s, Hof
Anlage:
1 Kostenrechnung
Antragsunterlagen -in Rückgabe-
Sehr geehrter Herr Cardoso Martins Quintas,
wir erlassen folgenden
Bescheid:
1. Wir erteilen Ihnen, Herrn Filipe Orlando Cardoso Martins Quintas, geb. 23.03,1971, die Geneh-
migung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur".
2, Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen..
3. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 60,':' € festgesetzt.
I .'
Mit Schreiben vom 14.07.2014, eingegangen am21.08.2014, haben Sie die Genehmigung zum
Führen der Berufsbezeichnung ;,Ingenieur" aufgrund Ihrer in Portugal erworbenen Ausbildung be-
antragt (Art: 21ngenieurgesetz -lngG). Wir haben Ihre Unterlagen geprüft Und als fachliche Unter-
stützung die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beigezogen. Diese hat die Anerken-
nung aus fachlicher Sicht befürwortet.
Die Genehmigung konnte erteilt werden, da Sie Staatsa_ngehörigereines Mitgliedstaates der Euro-
päischen Union sind und dort das Diplom einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrich-
tung erworben haben (Art. 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V. m. Art. 2 Abs. 1 IngG):
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10(Hauptgebäude)
AußensteIlen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutinqerstraße 11, Morelistraße 30 d
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 -11:45 und 13:30 - 15:15 Uhr, Freitag: 8:30 -12:30 Uhr
TELEFON (Vermittlung): (0821) 327-01 - TELEFAX (zentral): (0821) 327-2289
E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayemde -INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de
~~~~~~§! ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater
2. - 2 -
. Geschäftszeichen: RvS-SG21-3255-1/1819/11
RE·GIERUNG
VON SCHWABEN
Regierung von Schwaben - 86145 Augsburg
Bescheinigung vom 29.12.1995 der Fakuldade de Engenharia da Universidade do Porto, mit
dem Hinweis auf die Verleihung des akademischen Titels der .Llcenciatura em Engenharia
Mecanica" i. V. m..
Declaration des Ordern dos Engenhairos vom 12.06.2014.
Für die Genehmigung sind wir sachlich und örtlich zuständig (Art. 5 IngGund Art. 3 Abs. 1 Nr. 3
Buchst. a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). . .
Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, Art. 2, Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) .
in Verbindung mit der Tarif-Nr. 5.IV.4/1 des Kostenverzeichnisses (KVz).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Mo-
nats nach Bekanntgabe dleses Bescheids bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 2343,86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4,86152 Augsburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Ge-
genstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen
und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen
Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsor:dnung
vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren für diesen Rechtsbereich ab-
geschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. '
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004
grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise:
Eine Umwandlung des ausländischen Grades in einen deutschen akademischen Grad ist aufgrund
der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Die Verwendung deutscher Grade wie beispielsweise
"Dipl.-Ing."ist neben der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht zulässig.
Ihre Antraqsunterlaqen erhalten Sie zu unserer Entlastung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
~"
Beate Erlei
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)
AußensteIlen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morelistraße 30 d
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 - 11 :45 und 13:30 - 15:15 Uhr, Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
TELEFON (Vermittlung): (0821) 327-01 - TELEFAX (zentral): (0821) 327-2289
E-MAIL: poststelle@re.g-schw.bayern.de- INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de
~~~~~~§J ÖFFENTLlCI;iE VERKEHRSMITIEL:Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater