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© 2009 IBM Corporation
Die Anhörung
E-Mail, GDPdU und
andere juristische Fallstricke
Dr. Ulrich Kampffmeyer, Dr. Jens Bücking, Stefan Pfeiffer
18.11.2009
© 2009 IBM Corporation
Die Anhörung
Die folgenden Darstellungen zu den Themen „rechtliche
Relevanz von E-Mail“ und den „GDPdU“ wurden auf
Basis von realen Gerichtsfällen zusammengestellt und in
eine freie Spielhandlung eingebunden.
– Dr. Ulrich Kampffmeyer, PROJECT CONSULT
– Dr. Jens Bücking, e/s/b Anwälte
– Dr. Thomas Zeizel, IBM
– Hans-Peter Fleischer, IBM
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Agenda
• Einführung: Der Druck steigt …
• Fall 1: Die Relevanz von E-Mail
• Fall 2: Steuerrelevante Daten
• Ausblick: GRC als ganzheitlicher Ansatz
© 2009 IBM Corporation
Elektronische Information und die
Veränderung der Gesetzgebung
• Die Gesetzgebung orientierte sich in der Vergangenheit an
den Möglichkeiten und Restriktionen von Papier. Der
Dokumentbegriff bezog sich auf Schriftgut, auf Unterschriften
und besondere Formen der papiergebundenen
Dokumentation.
• Heute entstehen nahezu alle Dokumente originär elektronisch
– von Menschen oder von Systemen erzeugt.
Papier ist nur noch eine mögliche Form der Repräsentation
des ursprünglich elektronischen Dokuments.
© 2009 IBM Corporation
Elektronische Information und die
Veränderung der Gesetzgebung
• Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden in den
vergangenen 15 Jahren schrittweise an die Veränderung
durch elektronische Medien angepasst:
– Durch elektronische Signaturen werden aus Dateien beweiskräftige
Dokumente
– Nach dem BGB können vielfältige Geschäftstätigkeiten formfrei und mit
rein elektronischen Informationen durchgeführt werden
– Steuerrelevante Daten müssen verarbeitungs- und auswertungsfähig
bereitgestellt werden
– Elektronische Prozesse sparen Geld, sind schneller und mit Mitteln der
modernen Informationsverabeitung auch sicherer und einfacher
nachvollziehbar durchführbar
• Die Bedeutung des elektronischen Dokuments und der
elektronischen Dokumentation ist gestiegen.
© 2009 IBM Corporation
Welchen Rechtscharakter hat E-Mail?
• Geschäfte können per E-Mail getätigt werden. E-Mails werden
so nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung
zu aufbewahrungspflichtigen Geschäftsbriefen.
• Durch die Vorgaben des EHUG erhalten E-Mails alle für einen
Geschäftsbrief relevanten Informationen mit Adresse, Namen
von Geschäftsführern und Vorständen, Handelsregistereintrag
usw.
• E-Mails müssen auffindbar organisiert und archiviert werden.
• Auch interne oder nur projektbezogene E-Mails können
geschäftlichen Charakter haben und zur Beweisführung in
Streitfällen benötigt werden.
© 2009 IBM Corporation
Welchen Rechtscharakter hat E-Mail?
• Geschäfte können per E-Mail getätigt werden. E-Mails werden
so nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung
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• Durch die Vorgaben des EHUG erhalten E-Mails alle für einen
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• E-Mails müssen auffindbar organisiert und archiviert werden.
• Auch interne oder nur projektbezogene E-Mails können
geschäftlichen Charakter haben und zur Beweisführung in
Streitfällen benötigt werden.
Fall 1
Die Relevanz von E-Mail
© 2009 IBM Corporation
Welchen Rechtscharakter hat E-Mail?
© 2009 IBM Corporation
Welchen Rechtscharakter hat E-Mail?
• Das „Vorhandensein“ oder „Nicht-Vorhandensein“ von E-Mail
kann bereits ausschlaggebend sein.
• Es geht um die „richtige E-Mail“ in ihrem geschäftlichen
Zusammenhang.
• Der Nachweis der „Originalität“ und „Unverändertheit“ der
E-Mail und des E-Mail-Inhalts entscheidet über den möglichen
Beweiswert.
• Der Inhalt der E-Mail kann auch handelsrechtlich und
steuerrechtlich relevant sein.
© 2009 IBM Corporation
Handelsrecht & Steuerrecht
• Im Handelsrecht ist die Aufbewahrung von Handelsbriefen
und anderen Geschäftsdokumenten geregelt:
– HGB Handelsgesetzbuch
– AO Abgabenordnung
– GoBS Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter
Buchführungssysteme (zukünftig GoBIT)
• Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen,
die Auswirkungen auf die Aufbewahrung elektronischer
Dokumente haben:
– GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen
– GAUFZ Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
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GDPdU
• Die Schonfrist ist abgelaufen, den die GDPdU gelten bereits seit
1.1.2002.
Die elektronische Steuerprüfung nach den GDPdU wird
vermehrt durchgeführt und entwickelt sich zum Regelfall.
Alle drei Formen des Zugriffs :
Z1 direkt im System,
Z2 mit Unterstützung des Steuerpflichtigen am System und
Z3 Datenträgerüberlassung
kommen zum Einsatz.
• Zu den GDPdU gibt es einen mehrfach aktualisierten Fragen-
und Antwortenkatalog der Finanzverwaltung und umfangreiche
Publikationen, die Klarheit im Geltungsbereich geschaffen
haben.
© 2009 IBM Corporation
GDPdU & Urteile
• In mehreren Urteilen wurden die Rechte des Zugriffs auf
steuerrelevante Daten und Belege durch die
Finanzverwaltung bestätigt:
– Formen des Zugriffs und der Mitnahme von Daten
– Umfang des Datenzugriffs im Rahmen von Außenprüfungen und
Lohnsteuerprüfungen
– Daten aus kaufmännischen Systemen wie auch Daten und
Dokumente aus Archiven
– Notwendigkeit der Abgrenzung steuerrelevanter und nicht-
steuerrelevanter Daten sowie die Separierung von Daten, die
dem Datenschutz unterliegen
© 2009 IBM Corporation
GDPdU & Urteile
• In mehreren Urteilen wurden die Rechte des Zugriffs auf
steuerrelevante Daten und Belege durch die
Finanzverwaltung bestätigt:
– Formen des Zugriffs und der Mitnahme von Daten
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– Daten aus kaufmännischen Systemen wie auch Daten und
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– Notwendigkeit der Abgrenzung steuerrelevanter und nicht-
steuerrelevanter Daten sowie die Separierung von Daten, die
dem Datenschutz unterliegen
Fall 2
Steuerrelevante Daten
© 2009 IBM Corporation
Die GDPdU haben ein Preisschild
© 2009 IBM Corporation
Die GDPdU haben ein Preisschild
• Durch Schätzung und andere Maßnahmen war die
Nichterfüllung der GDPdU-Anforderungen durch den
Steuerpflichtigen bereits in der Vergangenheit mit
empfindlichen Strafen belegt.
• Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im Rahmen der
GDPdU zusätzlich das Verzögerungsgeld eingeführt, das sich
zwischen 2.500 € und 250.000 € bewegt.
© 2009 IBM Corporation
Die Lösung rechtlicher Anforderungen als
Einzelschicksale?
… macht es Sinn, nur auf einzelne Probleme,
wie die E-Mail-Archivierung oder die Bereitstellung von
GDPdU-Daten,
und deren Lösung zu schielen?
… ein ganzheitlicher Ansatz ist gefordert!
GRC!
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GRC Governance, Risk Management &
Compliance
Governance
• Lateinisch "gubernator", Steuermann, Herrschaft, Lenkung,
Steuerung
• Vom französischen Begriff Gouvernance abgeleitet
• Übertragen als Corporate Governance auf das Wirtschaftsleben
– "körperschaftliche Steuerung"
– "Leitung einer Körperschaft bzw. einer Gesellschaft„
• Eine ordentliche „Governance“ ist regulativ und zum Teil gesetzlich
für jedes Unternehmen vorgeschrieben:
– KontrAG
– UMAG
– GmbHG
– u.a.
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GRC Governance, Risk Management &
Compliance
Risk Management
• Risiko ist das italienische Wort für Wagnis oder Gefahr
• Risikomanagement umfasst die Maßnahmen zur
– Erfassung der Risiken
– Bewertung der Risiken
– Steuerung der Risiken
• Risikomanagement ist durch Unternehmensgesetze aber
auch durch Handelsrecht vorgeschrieben:
– GoBS
– u.a.
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GRC Governance, Risk Management &
Compliance
Compliance
• Compliance ist die Gesamtheit aller zumutbaren
Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines
Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und
seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge-
und Verbote begründen.
• Compliance ist die Übereinstimmung mit und die
Erfüllung von rechtlichen und regulativen Vorgaben.
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Compliance: Grundsätzliche Kriterien
• Authentizität
• Vollständigkeit
• Nachvollziehbarkeit
• Zugriffssicherheit
• Geordnetheit
• Integrität
• Auffindbarkeit
• Reproduzierbarkeit
• Unverändertheit
• Richtigkeit
• Prüfbarkeit
• Portabilität
• Vertrauenswürdigkeit
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GRC als ganzheitlicher Ansatz
• Bisheriger Ansatz:
– Governance, Risk Management und Compliance als einzelne
Säulen
– Aufteilung auf verschiedene Rollen und Bereiche
– Umsetzung in spezifischen Lösungen
• GRC-Ansatz:
– Ganzheitliche Betrachtung und Umsetzung der Anforderungen
– Technische Infrastruktur zur
– Implementierung und Überwachung von Prozessen
– Definition und Kontrolle von Risiken
– Dokumentation und Archivierung von Geschäftsvorfällen
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GRC & ECM Infrastruktur
• Compliance-relevante Informationen sind nur eine
Untermenge aller Informationen im Unternehmen.
• Daher sollten keine isolierten Teillösungen für
Einzelprobleme beschafft werden (z.B. E-Mail- oder
GDPdU-Archivierung), da diese schwer integrierbare
Inseln bilden und die Nachweisprobleme noch
verschärfen können.
• Ziel sollte sein, eine einheitliche ECM Enterprise Content
Management Infrastruktur aufzubauen, die auch die
GRC-Anforderungen mit erfüllt.
© 2009 IBM Corporation
GRC & Verantwortung
• Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei
Geschäftsführern und Vorständen.
• Es geht dabei nicht nur um geeignete Software und
Systeme, sondern um Organisation, Prozesse und
Disziplin.
© 2009 IBM Corporation
Fazit
• Es werden zunehmend immer mehr rechtliche
Anforderungen zur elektronischen Dokumentation der
Geschäftstätigkeit kommen.
• Man darf sich nicht durch die rechtlichen Vorgaben
verunsichern lassen, sondern muss diese prüfen,
bewerten und die Risiken abwägen.
• Einheitliche Strategien und Vorgaben sowie deren
konsequente Umsetzung und Nachhaltung sind
essentielle Bestandteile von Governance, Risk
Management und Compliance.
© 2009 IBM Corporation
Fazit
• Technik, wie ECM-Systeme, ist nie allein die Lösung zur
Erfüllung rechtlicher Vorgaben, sondern nur eine
Komponente in einem ganzheitlichen Vorgehensmodell.
• Einzellösungen helfen nicht, sondern nur eine
Infrastruktur, die so ausgelegt sein muss, dass die
Durchgängigkeit gewährleistet ist und sie auch
zukünftige Anforderungen abdecken kann.
• Systeme müssen so eingerichtet werden, dass sie
wirtschaftlich nutzbar sind und die Geschäftstätigkeit
unterstützen
– die rechtlichen Anforderungen müssen quasi
„nebenbei“ miterfüllt werden.
© 2009 IBM Corporation
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eine Video-Dokumentation der „Anhörung“ finden Sie unter folgender URL:
http://www-01.ibm.com/software/de/data/ecm/gericht/

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  • 1. © 2009 IBM Corporation Die Anhörung E-Mail, GDPdU und andere juristische Fallstricke Dr. Ulrich Kampffmeyer, Dr. Jens Bücking, Stefan Pfeiffer 18.11.2009
  • 2. © 2009 IBM Corporation Die Anhörung Die folgenden Darstellungen zu den Themen „rechtliche Relevanz von E-Mail“ und den „GDPdU“ wurden auf Basis von realen Gerichtsfällen zusammengestellt und in eine freie Spielhandlung eingebunden. – Dr. Ulrich Kampffmeyer, PROJECT CONSULT – Dr. Jens Bücking, e/s/b Anwälte – Dr. Thomas Zeizel, IBM – Hans-Peter Fleischer, IBM
  • 3. © 2009 IBM Corporation Agenda • Einführung: Der Druck steigt … • Fall 1: Die Relevanz von E-Mail • Fall 2: Steuerrelevante Daten • Ausblick: GRC als ganzheitlicher Ansatz
  • 4. © 2009 IBM Corporation Elektronische Information und die Veränderung der Gesetzgebung • Die Gesetzgebung orientierte sich in der Vergangenheit an den Möglichkeiten und Restriktionen von Papier. Der Dokumentbegriff bezog sich auf Schriftgut, auf Unterschriften und besondere Formen der papiergebundenen Dokumentation. • Heute entstehen nahezu alle Dokumente originär elektronisch – von Menschen oder von Systemen erzeugt. Papier ist nur noch eine mögliche Form der Repräsentation des ursprünglich elektronischen Dokuments.
  • 5. © 2009 IBM Corporation Elektronische Information und die Veränderung der Gesetzgebung • Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden in den vergangenen 15 Jahren schrittweise an die Veränderung durch elektronische Medien angepasst: – Durch elektronische Signaturen werden aus Dateien beweiskräftige Dokumente – Nach dem BGB können vielfältige Geschäftstätigkeiten formfrei und mit rein elektronischen Informationen durchgeführt werden – Steuerrelevante Daten müssen verarbeitungs- und auswertungsfähig bereitgestellt werden – Elektronische Prozesse sparen Geld, sind schneller und mit Mitteln der modernen Informationsverabeitung auch sicherer und einfacher nachvollziehbar durchführbar • Die Bedeutung des elektronischen Dokuments und der elektronischen Dokumentation ist gestiegen.
  • 6. © 2009 IBM Corporation Welchen Rechtscharakter hat E-Mail? • Geschäfte können per E-Mail getätigt werden. E-Mails werden so nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung zu aufbewahrungspflichtigen Geschäftsbriefen. • Durch die Vorgaben des EHUG erhalten E-Mails alle für einen Geschäftsbrief relevanten Informationen mit Adresse, Namen von Geschäftsführern und Vorständen, Handelsregistereintrag usw. • E-Mails müssen auffindbar organisiert und archiviert werden. • Auch interne oder nur projektbezogene E-Mails können geschäftlichen Charakter haben und zur Beweisführung in Streitfällen benötigt werden.
  • 7. © 2009 IBM Corporation Welchen Rechtscharakter hat E-Mail? • Geschäfte können per E-Mail getätigt werden. E-Mails werden so nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung zu aufbewahrungspflichtigen Geschäftsbriefen. • Durch die Vorgaben des EHUG erhalten E-Mails alle für einen Geschäftsbrief relevanten Informationen mit Adresse, Namen von Geschäftsführern und Vorständen, Handelsregistereintrag usw. • E-Mails müssen auffindbar organisiert und archiviert werden. • Auch interne oder nur projektbezogene E-Mails können geschäftlichen Charakter haben und zur Beweisführung in Streitfällen benötigt werden. Fall 1 Die Relevanz von E-Mail
  • 8. © 2009 IBM Corporation Welchen Rechtscharakter hat E-Mail?
  • 9. © 2009 IBM Corporation Welchen Rechtscharakter hat E-Mail? • Das „Vorhandensein“ oder „Nicht-Vorhandensein“ von E-Mail kann bereits ausschlaggebend sein. • Es geht um die „richtige E-Mail“ in ihrem geschäftlichen Zusammenhang. • Der Nachweis der „Originalität“ und „Unverändertheit“ der E-Mail und des E-Mail-Inhalts entscheidet über den möglichen Beweiswert. • Der Inhalt der E-Mail kann auch handelsrechtlich und steuerrechtlich relevant sein.
  • 10. © 2009 IBM Corporation Handelsrecht & Steuerrecht • Im Handelsrecht ist die Aufbewahrung von Handelsbriefen und anderen Geschäftsdokumenten geregelt: – HGB Handelsgesetzbuch – AO Abgabenordnung – GoBS Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (zukünftig GoBIT) • Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die Auswirkungen auf die Aufbewahrung elektronischer Dokumente haben: – GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – GAUFZ Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
  • 11. © 2009 IBM Corporation GDPdU • Die Schonfrist ist abgelaufen, den die GDPdU gelten bereits seit 1.1.2002. Die elektronische Steuerprüfung nach den GDPdU wird vermehrt durchgeführt und entwickelt sich zum Regelfall. Alle drei Formen des Zugriffs : Z1 direkt im System, Z2 mit Unterstützung des Steuerpflichtigen am System und Z3 Datenträgerüberlassung kommen zum Einsatz. • Zu den GDPdU gibt es einen mehrfach aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog der Finanzverwaltung und umfangreiche Publikationen, die Klarheit im Geltungsbereich geschaffen haben.
  • 12. © 2009 IBM Corporation GDPdU & Urteile • In mehreren Urteilen wurden die Rechte des Zugriffs auf steuerrelevante Daten und Belege durch die Finanzverwaltung bestätigt: – Formen des Zugriffs und der Mitnahme von Daten – Umfang des Datenzugriffs im Rahmen von Außenprüfungen und Lohnsteuerprüfungen – Daten aus kaufmännischen Systemen wie auch Daten und Dokumente aus Archiven – Notwendigkeit der Abgrenzung steuerrelevanter und nicht- steuerrelevanter Daten sowie die Separierung von Daten, die dem Datenschutz unterliegen
  • 13. © 2009 IBM Corporation GDPdU & Urteile • In mehreren Urteilen wurden die Rechte des Zugriffs auf steuerrelevante Daten und Belege durch die Finanzverwaltung bestätigt: – Formen des Zugriffs und der Mitnahme von Daten – Umfang des Datenzugriffs im Rahmen von Außenprüfungen und Lohnsteuerprüfungen – Daten aus kaufmännischen Systemen wie auch Daten und Dokumente aus Archiven – Notwendigkeit der Abgrenzung steuerrelevanter und nicht- steuerrelevanter Daten sowie die Separierung von Daten, die dem Datenschutz unterliegen Fall 2 Steuerrelevante Daten
  • 14. © 2009 IBM Corporation Die GDPdU haben ein Preisschild
  • 15. © 2009 IBM Corporation Die GDPdU haben ein Preisschild • Durch Schätzung und andere Maßnahmen war die Nichterfüllung der GDPdU-Anforderungen durch den Steuerpflichtigen bereits in der Vergangenheit mit empfindlichen Strafen belegt. • Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im Rahmen der GDPdU zusätzlich das Verzögerungsgeld eingeführt, das sich zwischen 2.500 € und 250.000 € bewegt.
  • 16. © 2009 IBM Corporation Die Lösung rechtlicher Anforderungen als Einzelschicksale? … macht es Sinn, nur auf einzelne Probleme, wie die E-Mail-Archivierung oder die Bereitstellung von GDPdU-Daten, und deren Lösung zu schielen? … ein ganzheitlicher Ansatz ist gefordert! GRC!
  • 17. © 2009 IBM Corporation GRC Governance, Risk Management & Compliance Governance • Lateinisch "gubernator", Steuermann, Herrschaft, Lenkung, Steuerung • Vom französischen Begriff Gouvernance abgeleitet • Übertragen als Corporate Governance auf das Wirtschaftsleben – "körperschaftliche Steuerung" – "Leitung einer Körperschaft bzw. einer Gesellschaft„ • Eine ordentliche „Governance“ ist regulativ und zum Teil gesetzlich für jedes Unternehmen vorgeschrieben: – KontrAG – UMAG – GmbHG – u.a.
  • 18. © 2009 IBM Corporation GRC Governance, Risk Management & Compliance Risk Management • Risiko ist das italienische Wort für Wagnis oder Gefahr • Risikomanagement umfasst die Maßnahmen zur – Erfassung der Risiken – Bewertung der Risiken – Steuerung der Risiken • Risikomanagement ist durch Unternehmensgesetze aber auch durch Handelsrecht vorgeschrieben: – GoBS – u.a.
  • 19. © 2009 IBM Corporation GRC Governance, Risk Management & Compliance Compliance • Compliance ist die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. • Compliance ist die Übereinstimmung mit und die Erfüllung von rechtlichen und regulativen Vorgaben.
  • 20. © 2009 IBM Corporation Compliance: Grundsätzliche Kriterien • Authentizität • Vollständigkeit • Nachvollziehbarkeit • Zugriffssicherheit • Geordnetheit • Integrität • Auffindbarkeit • Reproduzierbarkeit • Unverändertheit • Richtigkeit • Prüfbarkeit • Portabilität • Vertrauenswürdigkeit
  • 21. © 2009 IBM Corporation GRC als ganzheitlicher Ansatz • Bisheriger Ansatz: – Governance, Risk Management und Compliance als einzelne Säulen – Aufteilung auf verschiedene Rollen und Bereiche – Umsetzung in spezifischen Lösungen • GRC-Ansatz: – Ganzheitliche Betrachtung und Umsetzung der Anforderungen – Technische Infrastruktur zur – Implementierung und Überwachung von Prozessen – Definition und Kontrolle von Risiken – Dokumentation und Archivierung von Geschäftsvorfällen
  • 22. © 2009 IBM Corporation GRC & ECM Infrastruktur • Compliance-relevante Informationen sind nur eine Untermenge aller Informationen im Unternehmen. • Daher sollten keine isolierten Teillösungen für Einzelprobleme beschafft werden (z.B. E-Mail- oder GDPdU-Archivierung), da diese schwer integrierbare Inseln bilden und die Nachweisprobleme noch verschärfen können. • Ziel sollte sein, eine einheitliche ECM Enterprise Content Management Infrastruktur aufzubauen, die auch die GRC-Anforderungen mit erfüllt.
  • 23. © 2009 IBM Corporation GRC & Verantwortung • Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei Geschäftsführern und Vorständen. • Es geht dabei nicht nur um geeignete Software und Systeme, sondern um Organisation, Prozesse und Disziplin.
  • 24. © 2009 IBM Corporation Fazit • Es werden zunehmend immer mehr rechtliche Anforderungen zur elektronischen Dokumentation der Geschäftstätigkeit kommen. • Man darf sich nicht durch die rechtlichen Vorgaben verunsichern lassen, sondern muss diese prüfen, bewerten und die Risiken abwägen. • Einheitliche Strategien und Vorgaben sowie deren konsequente Umsetzung und Nachhaltung sind essentielle Bestandteile von Governance, Risk Management und Compliance.
  • 25. © 2009 IBM Corporation Fazit • Technik, wie ECM-Systeme, ist nie allein die Lösung zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben, sondern nur eine Komponente in einem ganzheitlichen Vorgehensmodell. • Einzellösungen helfen nicht, sondern nur eine Infrastruktur, die so ausgelegt sein muss, dass die Durchgängigkeit gewährleistet ist und sie auch zukünftige Anforderungen abdecken kann. • Systeme müssen so eingerichtet werden, dass sie wirtschaftlich nutzbar sind und die Geschäftstätigkeit unterstützen – die rechtlichen Anforderungen müssen quasi „nebenbei“ miterfüllt werden.
  • 26. © 2009 IBM Corporation Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eine Video-Dokumentation der „Anhörung“ finden Sie unter folgender URL: http://www-01.ibm.com/software/de/data/ecm/gericht/