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Andreas Simon 
Finanz-&Versicherungsmakler 
www.as-finanzservice.de 
Die Privathaftpflichtversicherung schützt! 
Der §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das 
Eigentum oder 
ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz der 
daraus entstehenden Schadens verpflichtet." 
Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher ein Leben lang. 
Ob aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick: So ist es gesetzlich geregelt: Wer 
einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Im Ernstfall muss der 
Schadenverursacher dem Geschädigten Ersatz leisten und für den Schaden geradestehen. Im 
schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem 
Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn 
kann zugegriffen werden. 
Nicht alle Freizeitrisiken sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. 
Gesondert müssen spezielle private Risiken abgesichert werden: zum Beispiel 
Risiken von Bauherren, Jägern oder Sportlern.
Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen 
sind die Leistungen eines Versicherers wichtig? 
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie nicht nur von 
den Schadenersatzansprüchen. Sie prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung 
zum Schadenersatz überhaupt besteht. Also wehrt die Privathaftpflichtversicherung auch 
unbegründete Schadenersatzansprüche ab. (Passiver Rechtsschutz) 
Ist ein Anspruch begründet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der 
versicherten Deckungssumme - in vollem Umfang: 
 Personenschäden (Behandlungskosten, Bergungskosten, Gesundheitsschäden, 
Verletzungen oder Tod) 
 Sachschäden (Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten oder 
zerstörten Sache) 
 Vermögensschäden (Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder auch bei bleibenden 
Schäden eine lebenslange Rente) 
Wer ist bei einer Privathaftpflichtversicherung versichert? 
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer. Er ist der 
Vertragspartner und hat damit alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. 
Außerdem sind durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt: 
 Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der 
Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss 
der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden. 
 Kinder 
 Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der 
Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber (der versicherten 
Familie) geschützt. 
 Todesfall: Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Versicherungsschutz für die 
Angehörigen weiterhin - bis zur nächsten Beitragszahlung. Zahlt der überlebende 
Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den 
bestehenden Versicherungsvertrag weiter.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie die 
Privathaftpflichtversicherung vergleichen! 
Versicherungssumme 
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe 
Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die 
Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. 
Forderungsausfall 
Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall in Ihrer 
Privathaftpflichtversicherung im Blick haben. Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung 
vergleichen ist dieser Punkt sehr wichtig. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer 
durch einen Fahrradfahrer verletzt wird und dabei ein hoher Personenschaden entsteht? Im 
Idealfall zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber 
keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus. 
Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfall-Schutz an. Der greift, 
wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den 
Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der 
Privathaftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer. 
Gefälligkeiten 
Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen 
Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften. Bestes Beispiel dafür ist der 
Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele 
Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn 
anderenfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu 
helfen. 
Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung des helfenden Freundes den 
entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten 
und Freundschaftsdienste einschließen. 
Schlüsselverlust 
Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privathaftpflichtversicherung 
ausgeschlossen. Aber: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Privathaftpflichtversicherung 
zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer 
nachfragen.
Privathaftpflichtversicherung vergleichen, wenn Kinder 
mitversichert werden müssen. 
In der Regel sind Kinder in den meisten Familientarifen mitversichert. Weiterhin ist wichtig, 
dass alle Kinder bis einschließlich sechs Jahre per Gesetz für deliktunfähig gelten. Werden 
durch die deliktunfähige Kinder Dinge beschädigt oder zerstört, müssen die Eltern 
grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen. Wichtig dabei ist, dass die Eltern die 
Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Deshalb sollten Eltern, die eine 
Privathaftpflichtversicherung vergleichen darauf achten, dass in der Haftpflichtversicherung 
auch deliktunfähige Kinder versichert sind. 
Wie lange sind Kinder über die Eltern in der 
Privathaftpflichtversicherung mitversichert? 
Solange die Kinder nicht volljährig sind, sind Kinder grundsätzlich über die 
Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ab der Heirat endet der 
Versicherungsschutz. Unabhängig von seinem Alter ist das Kind über die Eltern 
haftpflichtversichert, solange es: 
 zur Schule geht. 
 seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht 
 sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet. 
genauere Information erhalten Sie in unserer Broschüre.
Privathaftpflichtversicherung im Ausland? 
Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts schützt eine 
Privathaftpflichtversicherung. In der Regel ist dieser Schutz weltweit. Wichtig ist hierbei die 
unterschiedliche zeitliche Begrenzung der verschiedenen Versicherer. 
Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Ausland unter anderem auch bei Schäden 
an Mietfahrrädern und Ferienhausmobiliar. Eine zusätzliche Haftpflicht braucht also nicht 
abgeschlossen werden. 
Wenn Sie ganz einfach im Tarifvergleich die Kosten 
der Privathaftpflichtversicherung vergleichen..... 
Für nur circa 3 Euro pro Monat ist eine Privathaftpflichtversicherung erhältlich. Als eine der 
wichtigsten Versicherungen schützt Sie mit nur 3 Euro im Monat vor Kosten von mehreren 
Millionen Euro. Je nach gewünschter Leistung und Deckungssumme variieren die Kosten. 
Mit unserem Online-Tarifvergleich können Sie ganz einfach 
die Privathaftpflichtversicherung vergleichen und nach Beitrag und Leistung 
gegenüberstellen. Sparen Sie nicht bei der Deckungssumme. Personenschäden können schnell 
astronomische Schadensersatzzahlungen verursachen und somit die finanzielle Existenz 
ruinieren. 
Was die Privathaftpflichtversicherung nicht abdeckt! 
Die im Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherten erhalten keine Leistung für Schäden, die 
sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der 
Privathaftpflichtversicherung beispielsweise ausgeschlossen sind außerdem: 
 Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden 
 Beruflich bedingte Schäden 
 reine Vertragsverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines 
Darlehens 
 Geldstrafen und Bußgelder 
 Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser-/Luftfahrzeugs oder eines 
Kraftfahrzeugs entstanden sind - hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen 
Weitere Informationen finden Sie unter: 
http://www.as-finanzservice.de/Privathaftpflichtversicherung-vergleichen.html

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Privathaftpflichtversicherung vergleichen

  • 1. Andreas Simon Finanz-&Versicherungsmakler www.as-finanzservice.de Die Privathaftpflichtversicherung schützt! Der §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz der daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher ein Leben lang. Ob aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick: So ist es gesetzlich geregelt: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Im Ernstfall muss der Schadenverursacher dem Geschädigten Ersatz leisten und für den Schaden geradestehen. Im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden. Nicht alle Freizeitrisiken sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Gesondert müssen spezielle private Risiken abgesichert werden: zum Beispiel Risiken von Bauherren, Jägern oder Sportlern.
  • 2. Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen sind die Leistungen eines Versicherers wichtig? Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie nicht nur von den Schadenersatzansprüchen. Sie prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Also wehrt die Privathaftpflichtversicherung auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab. (Passiver Rechtsschutz) Ist ein Anspruch begründet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der versicherten Deckungssumme - in vollem Umfang:  Personenschäden (Behandlungskosten, Bergungskosten, Gesundheitsschäden, Verletzungen oder Tod)  Sachschäden (Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten oder zerstörten Sache)  Vermögensschäden (Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder auch bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente) Wer ist bei einer Privathaftpflichtversicherung versichert? Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer. Er ist der Vertragspartner und hat damit alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Außerdem sind durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt:  Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.  Kinder  Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber (der versicherten Familie) geschützt.  Todesfall: Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Versicherungsschutz für die Angehörigen weiterhin - bis zur nächsten Beitragszahlung. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Versicherungsvertrag weiter.
  • 3. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen! Versicherungssumme Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. Forderungsausfall Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall in Ihrer Privathaftpflichtversicherung im Blick haben. Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen ist dieser Punkt sehr wichtig. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer verletzt wird und dabei ein hoher Personenschaden entsteht? Im Idealfall zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus. Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfall-Schutz an. Der greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Privathaftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer. Gefälligkeiten Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften. Bestes Beispiel dafür ist der Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn anderenfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu helfen. Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung des helfenden Freundes den entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste einschließen. Schlüsselverlust Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Aber: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Privathaftpflichtversicherung zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer nachfragen.
  • 4. Privathaftpflichtversicherung vergleichen, wenn Kinder mitversichert werden müssen. In der Regel sind Kinder in den meisten Familientarifen mitversichert. Weiterhin ist wichtig, dass alle Kinder bis einschließlich sechs Jahre per Gesetz für deliktunfähig gelten. Werden durch die deliktunfähige Kinder Dinge beschädigt oder zerstört, müssen die Eltern grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen. Wichtig dabei ist, dass die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Deshalb sollten Eltern, die eine Privathaftpflichtversicherung vergleichen darauf achten, dass in der Haftpflichtversicherung auch deliktunfähige Kinder versichert sind. Wie lange sind Kinder über die Eltern in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert? Solange die Kinder nicht volljährig sind, sind Kinder grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ab der Heirat endet der Versicherungsschutz. Unabhängig von seinem Alter ist das Kind über die Eltern haftpflichtversichert, solange es:  zur Schule geht.  seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht  sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet. genauere Information erhalten Sie in unserer Broschüre.
  • 5. Privathaftpflichtversicherung im Ausland? Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts schützt eine Privathaftpflichtversicherung. In der Regel ist dieser Schutz weltweit. Wichtig ist hierbei die unterschiedliche zeitliche Begrenzung der verschiedenen Versicherer. Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Ausland unter anderem auch bei Schäden an Mietfahrrädern und Ferienhausmobiliar. Eine zusätzliche Haftpflicht braucht also nicht abgeschlossen werden. Wenn Sie ganz einfach im Tarifvergleich die Kosten der Privathaftpflichtversicherung vergleichen..... Für nur circa 3 Euro pro Monat ist eine Privathaftpflichtversicherung erhältlich. Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie mit nur 3 Euro im Monat vor Kosten von mehreren Millionen Euro. Je nach gewünschter Leistung und Deckungssumme variieren die Kosten. Mit unserem Online-Tarifvergleich können Sie ganz einfach die Privathaftpflichtversicherung vergleichen und nach Beitrag und Leistung gegenüberstellen. Sparen Sie nicht bei der Deckungssumme. Personenschäden können schnell astronomische Schadensersatzzahlungen verursachen und somit die finanzielle Existenz ruinieren. Was die Privathaftpflichtversicherung nicht abdeckt! Die im Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherten erhalten keine Leistung für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Privathaftpflichtversicherung beispielsweise ausgeschlossen sind außerdem:  Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden  Beruflich bedingte Schäden  reine Vertragsverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens  Geldstrafen und Bußgelder  Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser-/Luftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeugs entstanden sind - hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.as-finanzservice.de/Privathaftpflichtversicherung-vergleichen.html