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POSITIONSPAPIER
VERSORGUNGSSICHERHEIT
mit Arzneimitteln stärken
2
AOK-Gemeinschaft tritt
für eine Stärkung der
Versorgungssicherheit ein
Die AOK-Gemeinschaft setzt sich seit langem für eine größtmögliche Versorgungs-
sicherheit mit Arzneimitteln ein und wird diese im Interesse ihrer Versicherten auch
mit Blick auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie weiter stärken. Deshalb
hat die AOK-Gemeinschaft aktuell Maßnahmen im Rahmen der Vertragsgestal-
tung bei Rabattverträgen ergriffen und fordert weitere gesetzliche Maßnahmen:
1.Ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über die gesamte Lieferkette
2.Ausbau der Lagerhaltung bei Großhandel und pharmazeutischen Unternehmen
3.Stärkung der Qualitätskontrollen und Produktionstransparenz
4.Faire und nachhaltige Produktionsbedingungen für mehr Versorgungssicherheit
5.Überprüfung der Export- und Importregelungen
6.Mehr europäische Kooperation und Koordination
IMPRESSUM:
Herausgeber: AOK-Bundesverband GbR
KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,
Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
Redaktion: XXXX
Creative Director: Sybilla Weidinger
Stand: Oktober 2020
3
Ausgangslage
Für ihre Versicherten stellt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eine umfassende
gesundheitliche Versorgung auf hohem Niveau sicher und hat dies auch unter den Bedingungen
der Corona-Pandemie eindrucksvoll demonstriert. Durch die Pandemie rückt die Sorge vor dro-
henden Beschaffungsproblemen und Versorgungsengpässen bei wichtigen medizinischen Gütern
verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung.
Die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln wird seit Jahren in Deutschland intensiv diskutiert.
Auch wenn 98 Prozent des Gesamtmarktes eine exzellente Liefersicherheit aufweisen, kommt es
dennoch zu partiellen Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Präparaten insbesondere im Kranken-
hausbereich (Ursachen siehe Kasten).
Aktuell liegen auch unter Pandemie-Bedingungen keine Hinweise auf eine allgemein-angespannte
Versorgungssituation vor, wie der Jour Fixe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinpro-
dukte zu Liefer- und Versorgungsengpässen zuletzt im Juni 2020 festgestellt hat.
Gründe für Lieferengpässe
Lieferschwierigkeiten sind meist produktions- bzw. qualitätsbedingt
(Ausfall Maschinen, ganze Fabriken, Rohstoffe werden knapp
oder entsprechen nicht den Qualitätsanforderungen). Zu
Versorgungsproblemen führt dies, wenn Liefereinschränkungen
Wirkstoffe oder besondere Darreichungsformen betreffen, die ein
Alleinstellungsmerkmal aufweisen und nicht adäquat ersetzt werden
können. Darüber wird vor allem im Krankenhausbereich berichtet,
oftmals bei Wirkstoffen zur Krebstherapie oder bei Antibiotika.
Auch medizinischer Mehrbedarf aufgrund gestiegener Nachfrage
kann zu Lieferengpässen führen zum Beispiel bei Grippewellen oder
durch Ereignisse wie der Corona-Pandemie.
4
AOK-Rabattverträge bereiten
den Weg und sorgen für
mehr Versorgungssicherheit
Die gesetzlichen Krankenkassen können durch ihre Vertragsgestaltung mit den pharmazeutischen
Unternehmen mehr Garantien für Versorgungssicherheit erwirken. Die AOK-Gemeinschaft ist hier
vorangegangen, indem sie die Hersteller zum Anlegen größerer Reserven verpflichtet. Darüber
hinaus sind die Verträge an die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltstandards geknüpft
worden. Bei Vertragsverletzungen ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Exklusive Rabattver-
träge der gesetzlichen Krankenkassen stärken seit geraumer Zeit die Arzneimittelliefersicherheit,
indem sie für Planungssicherheit bei den Herstellern sorgen und die Bevorratung mit Arzneimitteln
als Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages machen. Der seltenere Wechsel der Präparate
unterstützt auch eine bessere Compliance der Patienten bei der Einnahme der Medikamente. Vor
dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurden die Vorgaben für Rabattverträge in den aktuellen
Ausschreibungen der AOKs nun erweitert, damit auch im Krisenfall eine höhere Versorgungssi-
cherheit gewährleistet ist. So ist nun die Anlegung einer dauerhaften Arzneimittelreserve für drei
Monate als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle Vertragsbestandteil. Erst im letzten
Quartal der Vertragslaufzeit kann diese Reserve abgeschmolzen werden.
Über diese Stärkung der Verpflichtung der Hersteller auf mehr Liefersicherheit in Rabattverträgen
hinaus sind weitere gesetzliche Maßnahmen notwendig. Die eingangs bereits aufgelisteten Punkte
werden im Folgenden ausgeführt.
5
1.Ein Frühwarnsystem
mit verpflichtenden Meldungen
über die gesamte Lieferkette
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetz-
lichen Krankenversicherung“ die Transparenz über die Versorgungslage verbessert. Dies
garantiert jedoch noch keinen Gesamtüberblick über die Versorgungskette und entspricht
keinem vollwertigen Frühwarnsystem. Zwar hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) nun unter anderem die Befugnis, Daten und Informationen zu
existierenden und drohenden Lieferengpässen von pharmazeutischen Unternehmen und
Großhändlern abzufragen und ggf. ausbleibende Datenlieferungen zu sanktionieren. Aller-
dings geschieht dies nur anlassbezogen. Diese Meldungen dürfen nicht auf Einzelfälle und
gesonderte Aufforderung der Bundesoberbehörde beschränkt bleiben. Versorgungsrele-
vante, nicht ersetzbare Wirkstoffe sind generell unter eine kontinuierliche Überwachung zu
stellen, wobei in das Monitoring möglichst auch die Kapazitäten der dezentralen Bestände
in Apotheken bzw. Krankenhausapotheken einzubinden sind. Ein derartiges Frühwarnsys-
tem könnte Vorbildcharakter in Europa haben. Bislang existieren in der Europäischen Union
keine einheitlichen Meldesysteme, die es erlauben würden, ein gesamteuropäisches Infor-
mationssystem zu etablieren. Ziel ist es, drohende Engpässe und Bedarfe in den einzelnen
Mitgliedsstaaten zu kartieren und gemeinsame europäische Strategien zur Behebung von
Lieferschwierigkeiten zu unterstützen.
2.Ausbau der Lagerhaltung
bei Großhandel und
pharmazeutischen Unternehmen
Die Ermächtigung des BfArM, im Fall eines Engpasses, geeignete Maßnahmen zur Kon-
tingentierung von Arzneimitteln anordnen zu können, reicht nicht aus. Sowohl bei den
Herstellern als auch im Großhandel müssen größere Mengen von Arzneimitteln als bisher
vorgehalten werden, um deren kontinuierliche Verfügbarkeit auch bei produktionsbeding-
ten Verzögerungen sicherzustellen. So sind bestimmte Arzneimittel als Fertigarzneimittel
von den Großhandlungen für vier statt wie bisher nur zwei Wochen vorzuhalten. Darüber
hinaus hat der pharmazeutische Unternehmer Zugriff auf Wirkstoffmengen für die Versor-
gungsbedarfe von fünf Monaten bereitzuhalten.
6
3.Stärkung der
Qualitätskontrollen und
Produktionstransparenz
Die staatliche Kontrolle und Überwachung der Arzneimittelherstellung muss intensiviert
werden, um unentdeckte Herstellungsdefizite und daraus resultierende umfängliche Arz-
neimittelrückrufe effektiver als bisher zu verhindern. Hierfür sind die Personalkapazitäten
der Medizinmarkt-Aufsichten zeitnah zu erhöhen und die Rolle der europäischen Behörden
zu stärken. Zudem ist es wichtig, mehr Transparenz über die Standorte der Wirkstoffpro-
duktion zu gewinnen. Entsprechende Daten sind daher packungsbezogen bei den pharma-
zeutischen Unternehmern im Rahmen der Datenmeldung zu securPharm zu sammeln und
neben den Zulassungsbehörden insbesondere auch den Apotheken sowie den Krankenkas-
sen über die Apotheken Abrechnungsdaten zugänglich zu machen.
4.Faire und nachhaltige
Produktionsbedingungen
für mehr Versorgungssicherheit
Um die Produktionsbedingungen im Arzneimittelmarkt effektiv zu verbessern und die Be-
achtung internationaler Umwelt- und Sozialstandards besser durchzusetzen, müssen neben
den Impulsen durch Verträge der gesetzlichen Krankenkassen mit den pharmazeutischen
Unternehmen langfristig auch mehr staatliche Kontrollen und eine Flankierung mit gesetz-
lichen Maßnahmen erfolgen. Dies stärkt gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Wie im Ko-
alitionsvertrag angekündigt, berät die Bundesregierung aktuell Eckpunkte für eine verbind-
liche Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht (nationale und europäische Ebene),
welche Unternehmen branchenübergreifend stärker zur Einhaltung dieser Standards an-
halten soll.
7
5.Export- und
Importregelungen überprüfen
Im Falle von drohenden Engpässen werden vorübergehende nationale Exportverbote als
kurzfristige Lösung angesehen, bergen jedoch mittel- bis langfristig das Risiko, dass sie
Lieferschwierigkeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten und nationale Alleingänge auslösen.
Daher sind nationale Regelungen besser aufeinander abzustimmen und bisherige Maßnah-
men, z.B. die Importförderung, auf nicht intendierte Wirkungen zu prüfen. So können Im-
portförderklauseln dazu beitragen, dass in kleineren EU-Staaten der Markt leergekauft wird
und dort Versorgungsengpässe entstehen – dies bleibt ebenfalls nicht folgenlos für den
Weltmarkt, sondern kann die betroffenen Länder zu drastischen Exportverboten veranlas-
sen, die auch auf den deutschen Markt zurückwirken.
6.Mehr europäische
Kooperation und Koordination
Die Debatte um wichtige Arzneimittel für die Versorgung von COVID-19-Erkrankten hat
gezeigt, dass sich nationale Alleingänge wie das Vorgehen der USA bei der Bevorratung mit
Remdesivir schädlich auf andere Länder auswirken. Zugleich wurde deutlich, dass Deutsch-
land bzw. ein einzelner EU-Mitgliedsstaat allein den Wettbewerb auf dem Weltmarkt nur
schwer beeinflussen kann. Deshalb müssen die Zusammenarbeit in Europa ausgebaut und
die europäischen Behörden gestärkt werden. Der Europäischen Kommission kommt eine
entscheidende Rolle zu. Dies gilt auch für die Europäische Arzneimittelagentur, die bereits
seit langem eine europäische Task Force eingerichtet hat, in welcher die Medizinmarkt-
aufsichten der Mitgliedsstaaten notwendige Schritte für mehr Liefersicherheit gemeinsam
beraten.
www.aok-bv.de

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Positionspapier des AOK-Bundesverbandes "Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken"

  • 2. 2 AOK-Gemeinschaft tritt für eine Stärkung der Versorgungssicherheit ein Die AOK-Gemeinschaft setzt sich seit langem für eine größtmögliche Versorgungs- sicherheit mit Arzneimitteln ein und wird diese im Interesse ihrer Versicherten auch mit Blick auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie weiter stärken. Deshalb hat die AOK-Gemeinschaft aktuell Maßnahmen im Rahmen der Vertragsgestal- tung bei Rabattverträgen ergriffen und fordert weitere gesetzliche Maßnahmen: 1.Ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über die gesamte Lieferkette 2.Ausbau der Lagerhaltung bei Großhandel und pharmazeutischen Unternehmen 3.Stärkung der Qualitätskontrollen und Produktionstransparenz 4.Faire und nachhaltige Produktionsbedingungen für mehr Versorgungssicherheit 5.Überprüfung der Export- und Importregelungen 6.Mehr europäische Kooperation und Koordination IMPRESSUM: Herausgeber: AOK-Bundesverband GbR KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin Redaktion: XXXX Creative Director: Sybilla Weidinger Stand: Oktober 2020
  • 3. 3 Ausgangslage Für ihre Versicherten stellt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eine umfassende gesundheitliche Versorgung auf hohem Niveau sicher und hat dies auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie eindrucksvoll demonstriert. Durch die Pandemie rückt die Sorge vor dro- henden Beschaffungsproblemen und Versorgungsengpässen bei wichtigen medizinischen Gütern verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln wird seit Jahren in Deutschland intensiv diskutiert. Auch wenn 98 Prozent des Gesamtmarktes eine exzellente Liefersicherheit aufweisen, kommt es dennoch zu partiellen Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Präparaten insbesondere im Kranken- hausbereich (Ursachen siehe Kasten). Aktuell liegen auch unter Pandemie-Bedingungen keine Hinweise auf eine allgemein-angespannte Versorgungssituation vor, wie der Jour Fixe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinpro- dukte zu Liefer- und Versorgungsengpässen zuletzt im Juni 2020 festgestellt hat. Gründe für Lieferengpässe Lieferschwierigkeiten sind meist produktions- bzw. qualitätsbedingt (Ausfall Maschinen, ganze Fabriken, Rohstoffe werden knapp oder entsprechen nicht den Qualitätsanforderungen). Zu Versorgungsproblemen führt dies, wenn Liefereinschränkungen Wirkstoffe oder besondere Darreichungsformen betreffen, die ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen und nicht adäquat ersetzt werden können. Darüber wird vor allem im Krankenhausbereich berichtet, oftmals bei Wirkstoffen zur Krebstherapie oder bei Antibiotika. Auch medizinischer Mehrbedarf aufgrund gestiegener Nachfrage kann zu Lieferengpässen führen zum Beispiel bei Grippewellen oder durch Ereignisse wie der Corona-Pandemie.
  • 4. 4 AOK-Rabattverträge bereiten den Weg und sorgen für mehr Versorgungssicherheit Die gesetzlichen Krankenkassen können durch ihre Vertragsgestaltung mit den pharmazeutischen Unternehmen mehr Garantien für Versorgungssicherheit erwirken. Die AOK-Gemeinschaft ist hier vorangegangen, indem sie die Hersteller zum Anlegen größerer Reserven verpflichtet. Darüber hinaus sind die Verträge an die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltstandards geknüpft worden. Bei Vertragsverletzungen ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Exklusive Rabattver- träge der gesetzlichen Krankenkassen stärken seit geraumer Zeit die Arzneimittelliefersicherheit, indem sie für Planungssicherheit bei den Herstellern sorgen und die Bevorratung mit Arzneimitteln als Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages machen. Der seltenere Wechsel der Präparate unterstützt auch eine bessere Compliance der Patienten bei der Einnahme der Medikamente. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurden die Vorgaben für Rabattverträge in den aktuellen Ausschreibungen der AOKs nun erweitert, damit auch im Krisenfall eine höhere Versorgungssi- cherheit gewährleistet ist. So ist nun die Anlegung einer dauerhaften Arzneimittelreserve für drei Monate als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle Vertragsbestandteil. Erst im letzten Quartal der Vertragslaufzeit kann diese Reserve abgeschmolzen werden. Über diese Stärkung der Verpflichtung der Hersteller auf mehr Liefersicherheit in Rabattverträgen hinaus sind weitere gesetzliche Maßnahmen notwendig. Die eingangs bereits aufgelisteten Punkte werden im Folgenden ausgeführt.
  • 5. 5 1.Ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über die gesamte Lieferkette Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetz- lichen Krankenversicherung“ die Transparenz über die Versorgungslage verbessert. Dies garantiert jedoch noch keinen Gesamtüberblick über die Versorgungskette und entspricht keinem vollwertigen Frühwarnsystem. Zwar hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun unter anderem die Befugnis, Daten und Informationen zu existierenden und drohenden Lieferengpässen von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern abzufragen und ggf. ausbleibende Datenlieferungen zu sanktionieren. Aller- dings geschieht dies nur anlassbezogen. Diese Meldungen dürfen nicht auf Einzelfälle und gesonderte Aufforderung der Bundesoberbehörde beschränkt bleiben. Versorgungsrele- vante, nicht ersetzbare Wirkstoffe sind generell unter eine kontinuierliche Überwachung zu stellen, wobei in das Monitoring möglichst auch die Kapazitäten der dezentralen Bestände in Apotheken bzw. Krankenhausapotheken einzubinden sind. Ein derartiges Frühwarnsys- tem könnte Vorbildcharakter in Europa haben. Bislang existieren in der Europäischen Union keine einheitlichen Meldesysteme, die es erlauben würden, ein gesamteuropäisches Infor- mationssystem zu etablieren. Ziel ist es, drohende Engpässe und Bedarfe in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu kartieren und gemeinsame europäische Strategien zur Behebung von Lieferschwierigkeiten zu unterstützen. 2.Ausbau der Lagerhaltung bei Großhandel und pharmazeutischen Unternehmen Die Ermächtigung des BfArM, im Fall eines Engpasses, geeignete Maßnahmen zur Kon- tingentierung von Arzneimitteln anordnen zu können, reicht nicht aus. Sowohl bei den Herstellern als auch im Großhandel müssen größere Mengen von Arzneimitteln als bisher vorgehalten werden, um deren kontinuierliche Verfügbarkeit auch bei produktionsbeding- ten Verzögerungen sicherzustellen. So sind bestimmte Arzneimittel als Fertigarzneimittel von den Großhandlungen für vier statt wie bisher nur zwei Wochen vorzuhalten. Darüber hinaus hat der pharmazeutische Unternehmer Zugriff auf Wirkstoffmengen für die Versor- gungsbedarfe von fünf Monaten bereitzuhalten.
  • 6. 6 3.Stärkung der Qualitätskontrollen und Produktionstransparenz Die staatliche Kontrolle und Überwachung der Arzneimittelherstellung muss intensiviert werden, um unentdeckte Herstellungsdefizite und daraus resultierende umfängliche Arz- neimittelrückrufe effektiver als bisher zu verhindern. Hierfür sind die Personalkapazitäten der Medizinmarkt-Aufsichten zeitnah zu erhöhen und die Rolle der europäischen Behörden zu stärken. Zudem ist es wichtig, mehr Transparenz über die Standorte der Wirkstoffpro- duktion zu gewinnen. Entsprechende Daten sind daher packungsbezogen bei den pharma- zeutischen Unternehmern im Rahmen der Datenmeldung zu securPharm zu sammeln und neben den Zulassungsbehörden insbesondere auch den Apotheken sowie den Krankenkas- sen über die Apotheken Abrechnungsdaten zugänglich zu machen. 4.Faire und nachhaltige Produktionsbedingungen für mehr Versorgungssicherheit Um die Produktionsbedingungen im Arzneimittelmarkt effektiv zu verbessern und die Be- achtung internationaler Umwelt- und Sozialstandards besser durchzusetzen, müssen neben den Impulsen durch Verträge der gesetzlichen Krankenkassen mit den pharmazeutischen Unternehmen langfristig auch mehr staatliche Kontrollen und eine Flankierung mit gesetz- lichen Maßnahmen erfolgen. Dies stärkt gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Wie im Ko- alitionsvertrag angekündigt, berät die Bundesregierung aktuell Eckpunkte für eine verbind- liche Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht (nationale und europäische Ebene), welche Unternehmen branchenübergreifend stärker zur Einhaltung dieser Standards an- halten soll.
  • 7. 7 5.Export- und Importregelungen überprüfen Im Falle von drohenden Engpässen werden vorübergehende nationale Exportverbote als kurzfristige Lösung angesehen, bergen jedoch mittel- bis langfristig das Risiko, dass sie Lieferschwierigkeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten und nationale Alleingänge auslösen. Daher sind nationale Regelungen besser aufeinander abzustimmen und bisherige Maßnah- men, z.B. die Importförderung, auf nicht intendierte Wirkungen zu prüfen. So können Im- portförderklauseln dazu beitragen, dass in kleineren EU-Staaten der Markt leergekauft wird und dort Versorgungsengpässe entstehen – dies bleibt ebenfalls nicht folgenlos für den Weltmarkt, sondern kann die betroffenen Länder zu drastischen Exportverboten veranlas- sen, die auch auf den deutschen Markt zurückwirken. 6.Mehr europäische Kooperation und Koordination Die Debatte um wichtige Arzneimittel für die Versorgung von COVID-19-Erkrankten hat gezeigt, dass sich nationale Alleingänge wie das Vorgehen der USA bei der Bevorratung mit Remdesivir schädlich auf andere Länder auswirken. Zugleich wurde deutlich, dass Deutsch- land bzw. ein einzelner EU-Mitgliedsstaat allein den Wettbewerb auf dem Weltmarkt nur schwer beeinflussen kann. Deshalb müssen die Zusammenarbeit in Europa ausgebaut und die europäischen Behörden gestärkt werden. Der Europäischen Kommission kommt eine entscheidende Rolle zu. Dies gilt auch für die Europäische Arzneimittelagentur, die bereits seit langem eine europäische Task Force eingerichtet hat, in welcher die Medizinmarkt- aufsichten der Mitgliedsstaaten notwendige Schritte für mehr Liefersicherheit gemeinsam beraten.