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Der ultimative Guide zur Antragstellung auf
Förderung durch Löttömittel!
Lottomittel werden für öffentliche und private Akteure zur Verfügung gestellt. Lottomittel sind der
Gewinn der Lotteriegesellschaften. Das Vergaberecht von Glücksspielen liegt in staatlicher Hand, so
auch die Lotterien. Jedes Bundesland hat ein eigenes Lotteriegesetz und entscheidet wieviel und zu
welchem Anteil gemeinnützige Organisationen gefördert werden, wobei der Schwerpunkt der
Förderung, also welcher Bereich gefördert wird, in verschieden Bundesländern woanders liegt.
Betreibt man ein soziales Projekt, indem es ehrenamtliches Engagement gibt kann man um
Unterstützung anfragen, wobei generell nur ein Teil des Projekts gefördert wird.
Was muss man bei der Antragstellung auf Förderung beachten?
a: Allgemeine Richtlinien zur Förderung
Ein wichtiger Punkt bei der Beantragung ist sicherlich wie dringend dies ist, und das Projekt darf noch
nicht begonnen haben. Auch kann man nur im jeweiligen Bundesland für das Projekt einen Antrag
stellen, das bedeutet wenn Sie ein Projekt im Land Brandenburg haben, dann muss die Förderung auch
dort beantragt werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Förderung wird nur für ein
Kalenderjahr genehmigt, es gibt keine jahresübergreifende Förderungen. Im Allgemeinen werden
Projekte gefördert die auf das Gemeinwohl gerichtet werden, dazu zählen besonders ehrenamtliche
Projekte. Die Verteilung der Lottomittel sieht in jedem Land etwas anders aus, doch ein großer Teil wird
für den Breitensport zur Verfügung gestellt.
Aufteilung der Lottomittel am Beispiel des Bundeslandes Brandenburg
 2.04% Finanzministerium
 6% Ministerium des Innern
 6% Justizministerium
 6% Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
 8,49% Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
 8,89% Staatskanzlei
 15,49% Ministerium für Bildung Jugend und Sport
 15,49% Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
 15,55% Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
 16% Ministerium für Arbeit Soziales, Frauen und Familie
b: Was kann nicht gefördert werden?
Ein Antrag auf Förderung soll nur gestellt werden, wenn der Veranstalter es nicht schafft aus eigener
Kraft die Geldmittel aufzubringen. Eine Förderung erfolgt nur wenn das Land ein Interesse an der
Durchführung eines Vorhabens hat. Kommerzielles Projekte sind strikt ausgeschlossen. Nicht gefördert
werden zum Beispiel die Durchführung von Kinderdiscos oder die Anschaffung von Einheitskleidung.
Ebenso nicht gefördert wird die Herstellung bzw. Anschaffung von in mobilen Kunstwerken. ( Denkmäler,
Brunnenplastiken). Mobile Veranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen und musikalische
Darbietungen sind jedoch förderwürdig. Nicht gefördert werden außerdem:
 Jährlich wiederkehrende Maßnahmen
 Abrechnung von Personalkosten, Mietkosten etc.
 Kosten für Verpflegung, Präsente
 Versicherungen,
 Abschreibungen
 Unbare Eigenleistungen
Es werden keine Vereine oder Personen gefördert, die in irgendeiner Weise rassistische, rechtsextreme,
oder fremdenfeindliche Hintergründe oder Aktivitäten aufweisen.
Projekte die bereits begonnen haben können ebenfalls nicht gefördert werden, die Einholung eines
Kostenvoranschlages gilt nicht als Abschluss, sehr wohl jedoch der Abschluss eines Vertrages.
c: Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Frist ist je nach Bundesland verschieden, doch meist um das Monat Oktober des Vorjahres für
Zuschüsse bis zu 50.00 € Euro und bis zum März des Vorjahres wenn mehr als 50.000€ beantragt werden.
Generell sollte der richtig ausgefüllte Antrag so früh wie nur möglich eingereicht werden. Die Anträge
sollen weder geklammert, noch Klarsichtfolien noch sonst wie verpackt sein. Ein einfacher Briefumschlag
reicht vollkommen aus!
Kontaktadressen der Lotterien oder Organisationen nach Bundesstaat:
1. Lotto Sachsen Anhalt- Anlaufstelle Förderung:
2. Lotto Baden Württemberg – Anlaufstelle Förderung
3. Lotto Bayern- Anlaufstelle Förderung
4. Lotto Berlin- Anlaufstelle Förderung
5. Lotto Brandenburg- Anlaufstelle Förderung
6. Lotto Bremen- Anlaufstelle Förderung
7. Lotto Hamburg-Anlaufstelle Förderung
8. Lotto Hessen- Anlaufstelle Förderung
9. Lotto Mecklenburg-Vorpommern-Anlaufstelle Förderung
10. Lotto Niedersachsen- Anlaufstelle Förderung
11. Lotto Nordrhein-Westfalen- Anlaufstelle Förderung
12. Lotto Rheinland-Pfalz- Anlaufstelle Förderung
13. Lotto Saarland- Anlaufstelle Förderung
14. Lotto Sachsen- keine Stelle bekannt
15. Lotto Schleswig Holstein-keine Stelle bekannt
16. Lotto Thüringen- Anlaufstelle Förderung
d: Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?
Alle Anträge werden an die zuständigen Mitarbeiter-innen weitergeleitet und Sie erhalten in der Regel
zwei bis vier Wochen nach Einreichen des Antrages eine Eingangsbestätigung. Sie erhalten dann Ende
des Vorgangjahres oder Anfang des Antragsjahres entweder eine Zustimmung oder Ablehnung.
e: Was muss ich als Antragsteller beim Ausfüllen des Antrages beachten?
1. Antragsteller:
 Name, Anschrift , Kontaktdaten und Bankverbindung sollten gut leserlich und vollständig
sichtbar auf dem Formular sein!
 Der Antragsteller muss rechtlich für das Projekt verantwortlich sein.
 Geben Sie einen Ansprechpartner, der über das Projekt Auskunft gibt an.
2. Angaben zum Projekt
 Projekt Bezeichnung soll aussagekräftig sein
 Zeitlicher Umfang soll angegeben sein
 Kosten des Gesamtprojekts
 Wie hoch soll die Förderung sein- Betrag
3. Zusammenfassung des Finanzierungsplans
 Datum des Kosten-Finanzierungsplanes eintragen ( wichtig vor allem wenn mehrere Pläne
eingereicht werden)
 Versuchen Sie einen möglichst detaillierten Kosten-Finanzierungsplan zu erstellen, dieser sollte
folgende Dinge beinhalten.
Ausgaben: Alle Ausgaben sollen aufgelistet werden und in Gruppen zusammengefasst sein
Einnahmen: Eigenen Gelder des Antragstellers, die vorhanden sind! ( Vereinsmittel, zwecksfreie
Spenden) die in verschieden Rubriken wie Eigenmittel, Projekteinnnahmen ( Werbung, Spenden)
oder Drittmittel
 Einnahmen und Ausgaben müssen sich de Waage halten, also gleich groß sein.
4. Projektbeschreibung
 Wurden alle Pflichtangaben gemacht
 Sind alle Fragen beantwortet
 Ist die Projektbeschreibung aussagekräftig
Die Projektbeschreibung soll den Bearbeitern helfen sich ein Bild von dem Projekt zu machen! Habe
ich mein Projekt einfach und gut erklärt und dargestellt.
Dies ist ein Leitfaden der auf einen Antrag für das Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur
für das Ministerium in Thüringen gemacht wurde. Wir hoffen damit allen Antragstellern eine kleine
Hilfe zu geben und sich somit leichter zu Recht zu finden. Bitte wenden Sie sich trotzdem immer an
das zuständige Amt und holen Sie sich weitere Informationen ein.
Beispiele von genehmigten Förderprojekten:
1. Rollender Werkzeugkoffer für Schüler: ( Land Brandenburg)
Empfänger: Bildunggesellschaft mBH Pritzwalk
Gefördert von der Staatskanzlei
Höhe der Förderung: 5000 Euro
Jahr: 2013
Projekt um den Nachwuchs zu fördern, vor allem in Gegenden die eher dünn besiedelt sind. Hier werden
Kinder spielerisch an handwerkliche Tätigkeiten herangeführt und ihre Begabungen gefördert und
Neugierde für Berufe zu entwickeln. Ein rollender Werkzeugkoffer, der in die Schulen kommt und
verschieden Berufe erklärt und darstellt.
2. Recyclingkunst im Naturpark ( Land Brandenburg)
Empfänger: Kunstverein Zehdenick e.V
Gefördert vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Höhe der Förderung: 10.150 Euro
Jahr: 2013
Das Internationale Kunstsymposium fand im Naturpark Stechlin Ruppiner statt und unter dem Motto
Ideenquelle Recycling- Kreativität kennt kein Verfallsdatum setzten zehn Künstler aus Peru, Äthiopien,
Polen und Deutschland Ihre Gedanken zu diesem Thema in Gemälde und Skulpturen um.
3. Klinik- Clowns im Einsatz ( Land Sachsen-Anhalt)
Lotto fördert den Klinik Clown Einsatz mit 31.000 Euro! Der Verein Podium Aller kleinen Künste PAKK
e.V erhielt einen Fördercheck von 31.000 Euro um Ihr Projekt Klinik Clowns weiterzuführen und neue
Requisiten und Clownstraining für Klinik Clowns zu finanzieren.
Wir hoffen das dieser Leitfaden ein wenig Klarheit über die Situation schafft und bei der Antragstellung
etwas weiter hilft. Dieser Leitfaden wurde von Sara Neumann, Content Manager auf theLotter.com
geschrieben und recherchiert.
BIO: SARA NEUMANN
Sara liebt es zu spekulieren und zu diskutieren. “Was wäre wenn“, ist eine Ihrer Hauptphrasen und das
hat Sie wohl auch dazu inspiriert, Philosophie an der Universität in Wien zu studieren. Nach einigen
Jahren des Reisens wurde Sara in Berlin sesshaft, wo Sie dann auch eine Ausbildung als Content Writer
machte und ein Teil der theLotter Familie wurde.
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Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinützigen Projekten mit Lottomitteln!

  • 1. Der ultimative Guide zur Antragstellung auf Förderung durch Löttömittel! Lottomittel werden für öffentliche und private Akteure zur Verfügung gestellt. Lottomittel sind der Gewinn der Lotteriegesellschaften. Das Vergaberecht von Glücksspielen liegt in staatlicher Hand, so auch die Lotterien. Jedes Bundesland hat ein eigenes Lotteriegesetz und entscheidet wieviel und zu welchem Anteil gemeinnützige Organisationen gefördert werden, wobei der Schwerpunkt der Förderung, also welcher Bereich gefördert wird, in verschieden Bundesländern woanders liegt. Betreibt man ein soziales Projekt, indem es ehrenamtliches Engagement gibt kann man um Unterstützung anfragen, wobei generell nur ein Teil des Projekts gefördert wird. Was muss man bei der Antragstellung auf Förderung beachten? a: Allgemeine Richtlinien zur Förderung Ein wichtiger Punkt bei der Beantragung ist sicherlich wie dringend dies ist, und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Auch kann man nur im jeweiligen Bundesland für das Projekt einen Antrag stellen, das bedeutet wenn Sie ein Projekt im Land Brandenburg haben, dann muss die Förderung auch dort beantragt werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Förderung wird nur für ein Kalenderjahr genehmigt, es gibt keine jahresübergreifende Förderungen. Im Allgemeinen werden Projekte gefördert die auf das Gemeinwohl gerichtet werden, dazu zählen besonders ehrenamtliche Projekte. Die Verteilung der Lottomittel sieht in jedem Land etwas anders aus, doch ein großer Teil wird für den Breitensport zur Verfügung gestellt.
  • 2. Aufteilung der Lottomittel am Beispiel des Bundeslandes Brandenburg  2.04% Finanzministerium  6% Ministerium des Innern  6% Justizministerium  6% Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten  8,49% Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  8,89% Staatskanzlei  15,49% Ministerium für Bildung Jugend und Sport  15,49% Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz  15,55% Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur  16% Ministerium für Arbeit Soziales, Frauen und Familie
  • 3. b: Was kann nicht gefördert werden? Ein Antrag auf Förderung soll nur gestellt werden, wenn der Veranstalter es nicht schafft aus eigener Kraft die Geldmittel aufzubringen. Eine Förderung erfolgt nur wenn das Land ein Interesse an der Durchführung eines Vorhabens hat. Kommerzielles Projekte sind strikt ausgeschlossen. Nicht gefördert werden zum Beispiel die Durchführung von Kinderdiscos oder die Anschaffung von Einheitskleidung. Ebenso nicht gefördert wird die Herstellung bzw. Anschaffung von in mobilen Kunstwerken. ( Denkmäler, Brunnenplastiken). Mobile Veranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen und musikalische Darbietungen sind jedoch förderwürdig. Nicht gefördert werden außerdem:  Jährlich wiederkehrende Maßnahmen  Abrechnung von Personalkosten, Mietkosten etc.  Kosten für Verpflegung, Präsente  Versicherungen,  Abschreibungen  Unbare Eigenleistungen Es werden keine Vereine oder Personen gefördert, die in irgendeiner Weise rassistische, rechtsextreme, oder fremdenfeindliche Hintergründe oder Aktivitäten aufweisen. Projekte die bereits begonnen haben können ebenfalls nicht gefördert werden, die Einholung eines Kostenvoranschlages gilt nicht als Abschluss, sehr wohl jedoch der Abschluss eines Vertrages. c: Wann muss der Antrag gestellt werden? Die Frist ist je nach Bundesland verschieden, doch meist um das Monat Oktober des Vorjahres für Zuschüsse bis zu 50.00 € Euro und bis zum März des Vorjahres wenn mehr als 50.000€ beantragt werden. Generell sollte der richtig ausgefüllte Antrag so früh wie nur möglich eingereicht werden. Die Anträge sollen weder geklammert, noch Klarsichtfolien noch sonst wie verpackt sein. Ein einfacher Briefumschlag reicht vollkommen aus!
  • 4. Kontaktadressen der Lotterien oder Organisationen nach Bundesstaat: 1. Lotto Sachsen Anhalt- Anlaufstelle Förderung: 2. Lotto Baden Württemberg – Anlaufstelle Förderung 3. Lotto Bayern- Anlaufstelle Förderung 4. Lotto Berlin- Anlaufstelle Förderung 5. Lotto Brandenburg- Anlaufstelle Förderung 6. Lotto Bremen- Anlaufstelle Förderung 7. Lotto Hamburg-Anlaufstelle Förderung 8. Lotto Hessen- Anlaufstelle Förderung 9. Lotto Mecklenburg-Vorpommern-Anlaufstelle Förderung 10. Lotto Niedersachsen- Anlaufstelle Förderung 11. Lotto Nordrhein-Westfalen- Anlaufstelle Förderung 12. Lotto Rheinland-Pfalz- Anlaufstelle Förderung 13. Lotto Saarland- Anlaufstelle Förderung 14. Lotto Sachsen- keine Stelle bekannt 15. Lotto Schleswig Holstein-keine Stelle bekannt 16. Lotto Thüringen- Anlaufstelle Förderung d: Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Alle Anträge werden an die zuständigen Mitarbeiter-innen weitergeleitet und Sie erhalten in der Regel zwei bis vier Wochen nach Einreichen des Antrages eine Eingangsbestätigung. Sie erhalten dann Ende des Vorgangjahres oder Anfang des Antragsjahres entweder eine Zustimmung oder Ablehnung. e: Was muss ich als Antragsteller beim Ausfüllen des Antrages beachten? 1. Antragsteller:  Name, Anschrift , Kontaktdaten und Bankverbindung sollten gut leserlich und vollständig sichtbar auf dem Formular sein!  Der Antragsteller muss rechtlich für das Projekt verantwortlich sein.  Geben Sie einen Ansprechpartner, der über das Projekt Auskunft gibt an.
  • 5. 2. Angaben zum Projekt  Projekt Bezeichnung soll aussagekräftig sein  Zeitlicher Umfang soll angegeben sein  Kosten des Gesamtprojekts  Wie hoch soll die Förderung sein- Betrag 3. Zusammenfassung des Finanzierungsplans  Datum des Kosten-Finanzierungsplanes eintragen ( wichtig vor allem wenn mehrere Pläne eingereicht werden)  Versuchen Sie einen möglichst detaillierten Kosten-Finanzierungsplan zu erstellen, dieser sollte folgende Dinge beinhalten. Ausgaben: Alle Ausgaben sollen aufgelistet werden und in Gruppen zusammengefasst sein Einnahmen: Eigenen Gelder des Antragstellers, die vorhanden sind! ( Vereinsmittel, zwecksfreie Spenden) die in verschieden Rubriken wie Eigenmittel, Projekteinnnahmen ( Werbung, Spenden) oder Drittmittel  Einnahmen und Ausgaben müssen sich de Waage halten, also gleich groß sein. 4. Projektbeschreibung  Wurden alle Pflichtangaben gemacht  Sind alle Fragen beantwortet  Ist die Projektbeschreibung aussagekräftig Die Projektbeschreibung soll den Bearbeitern helfen sich ein Bild von dem Projekt zu machen! Habe ich mein Projekt einfach und gut erklärt und dargestellt. Dies ist ein Leitfaden der auf einen Antrag für das Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur für das Ministerium in Thüringen gemacht wurde. Wir hoffen damit allen Antragstellern eine kleine Hilfe zu geben und sich somit leichter zu Recht zu finden. Bitte wenden Sie sich trotzdem immer an das zuständige Amt und holen Sie sich weitere Informationen ein.
  • 6. Beispiele von genehmigten Förderprojekten: 1. Rollender Werkzeugkoffer für Schüler: ( Land Brandenburg) Empfänger: Bildunggesellschaft mBH Pritzwalk Gefördert von der Staatskanzlei Höhe der Förderung: 5000 Euro Jahr: 2013 Projekt um den Nachwuchs zu fördern, vor allem in Gegenden die eher dünn besiedelt sind. Hier werden Kinder spielerisch an handwerkliche Tätigkeiten herangeführt und ihre Begabungen gefördert und Neugierde für Berufe zu entwickeln. Ein rollender Werkzeugkoffer, der in die Schulen kommt und verschieden Berufe erklärt und darstellt. 2. Recyclingkunst im Naturpark ( Land Brandenburg) Empfänger: Kunstverein Zehdenick e.V Gefördert vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Höhe der Förderung: 10.150 Euro Jahr: 2013 Das Internationale Kunstsymposium fand im Naturpark Stechlin Ruppiner statt und unter dem Motto Ideenquelle Recycling- Kreativität kennt kein Verfallsdatum setzten zehn Künstler aus Peru, Äthiopien, Polen und Deutschland Ihre Gedanken zu diesem Thema in Gemälde und Skulpturen um.
  • 7. 3. Klinik- Clowns im Einsatz ( Land Sachsen-Anhalt) Lotto fördert den Klinik Clown Einsatz mit 31.000 Euro! Der Verein Podium Aller kleinen Künste PAKK e.V erhielt einen Fördercheck von 31.000 Euro um Ihr Projekt Klinik Clowns weiterzuführen und neue Requisiten und Clownstraining für Klinik Clowns zu finanzieren. Wir hoffen das dieser Leitfaden ein wenig Klarheit über die Situation schafft und bei der Antragstellung etwas weiter hilft. Dieser Leitfaden wurde von Sara Neumann, Content Manager auf theLotter.com geschrieben und recherchiert. BIO: SARA NEUMANN Sara liebt es zu spekulieren und zu diskutieren. “Was wäre wenn“, ist eine Ihrer Hauptphrasen und das hat Sie wohl auch dazu inspiriert, Philosophie an der Universität in Wien zu studieren. Nach einigen Jahren des Reisens wurde Sara in Berlin sesshaft, wo Sie dann auch eine Ausbildung als Content Writer machte und ein Teil der theLotter Familie wurde. G+ Profil | Facebook Profil | Xing Profil