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Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin, 3. Juli 2009


Neuer Schub für die Frühförderung
Behinderten Kindern und ihren Eltern soll künftig flächendeckend, unbürokratisch
und aus einer Hand mit Leistungen der Frühförderung geholfen werden. In einem
gemeinsamen       Rundschreiben    an   die     Spitzenverbände   der   zuständigen
Rehabilitationsträger haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
das Bundesministerium für Gesundheit klarstellende Hinweise für die Umsetzung
der Komplexleistung Frühförderung gegeben.


„Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass die Rehabilitationsträger – Sozialhilfe,
Jugendhilfe und Krankenkassen – besser als bisher bei den Leistungen zur
Frühförderung zusammenarbeiten“, so Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit
ergänzte: „Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder und ihre Eltern notwendige
Leistungen der Frühförderung nicht erhalten, weil die Rehabilitationsträger und
Leistungsanbieter sich nicht einigen können”.


Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder benötigen vielfach eine
Kombination aus medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen.
Diese Leistung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes bezeichnet
2


man als „Komplexleistung Frühförderung“ Sie wird durch Interdisziplinäre
Frühförderstellen oder Sozialpädiatrische Zentren erbracht.


Aus Sicht der Bundesregierung sind die rechtlichen Grundlagen für die
Frühförderung ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im
Jahr 2001 und der Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 hat der
Gesetzgeber dafür die Grundlage geschaffen.


Allerdings verlief die praktische Umsetzung der Frühförderung bislang nicht
flächendeckend reibungslos. Hindernisse waren Abstimmungsprobleme vor Ort
zwischen   den    Rehabilitationsträgern       untereinander   sowie     zwischen   den
Rehabilitationsträgern und den Anbietern. Auch führten immer wieder Fragen zum
Inhalt   der   Komplexleistung    Frühförderung,        zu     den     Beratungs-   und
Unterstützungsleistungen von Eltern, zu mobilen Hilfen und zur Kostenteilung der
Rehaträger zu einer unbefriedigenden Unterstützung von Eltern und Kindern.




Weitere Informationen unter www.bmg.bund.de und www.bmas.bund.de.

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09-07-03 Gemeinsame PM mit BMAS_Neuer Schub für die Frühförderung.pdf

  • 1. Gemeinsame Pressemitteilung Berlin, 3. Juli 2009 Neuer Schub für die Frühförderung Behinderten Kindern und ihren Eltern soll künftig flächendeckend, unbürokratisch und aus einer Hand mit Leistungen der Frühförderung geholfen werden. In einem gemeinsamen Rundschreiben an die Spitzenverbände der zuständigen Rehabilitationsträger haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit klarstellende Hinweise für die Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung gegeben. „Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass die Rehabilitationsträger – Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen – besser als bisher bei den Leistungen zur Frühförderung zusammenarbeiten“, so Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzte: „Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder und ihre Eltern notwendige Leistungen der Frühförderung nicht erhalten, weil die Rehabilitationsträger und Leistungsanbieter sich nicht einigen können”. Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder benötigen vielfach eine Kombination aus medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen. Diese Leistung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes bezeichnet
  • 2. 2 man als „Komplexleistung Frühförderung“ Sie wird durch Interdisziplinäre Frühförderstellen oder Sozialpädiatrische Zentren erbracht. Aus Sicht der Bundesregierung sind die rechtlichen Grundlagen für die Frühförderung ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001 und der Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 hat der Gesetzgeber dafür die Grundlage geschaffen. Allerdings verlief die praktische Umsetzung der Frühförderung bislang nicht flächendeckend reibungslos. Hindernisse waren Abstimmungsprobleme vor Ort zwischen den Rehabilitationsträgern untereinander sowie zwischen den Rehabilitationsträgern und den Anbietern. Auch führten immer wieder Fragen zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung, zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Eltern, zu mobilen Hilfen und zur Kostenteilung der Rehaträger zu einer unbefriedigenden Unterstützung von Eltern und Kindern. Weitere Informationen unter www.bmg.bund.de und www.bmas.bund.de.