2. getsix® Gruppe 2 Quellensteuer ► Bestimmte Zahlungen unterliegen, wenn sie an einen nicht gebiets- ansässigen Empfänger in Polen geleistet werden, der Quellensteuer
3. 3 getsix® Gruppe Quellensteuer wird erhoben auf Einkünfte aus: ● Dividenden ● Lizenzgebühren ● Zinsen ● Entgelte für immaterielle Güter [z.B. Mieteinkünfte]
4. 4 getsix® Gruppe Quellensteuersatz ● allgemeiner Satz 19% ● Zinsen und Lizenzgebühren 20% [für nicht gebietsansässigeEmpfänger] └► Quellensteuersätze können durch jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen gemindert werden
5. 5 getsix® Gruppe Quellensteuer für EU-Unternehmen Quellensteuer auf Zinserträge von in Polenansässigen verbundenen Unternehmen ausEU-Ländern ● Quellensteuersatz für Zinseinkünfte aus Darlehen 5% └► verminderter Quellensteuersatz gilt nur bei Vorlage des „Certificate ofResidence“
6. 6 getsix® Gruppe Zahlung der Quellensteuer ● Quellensteuer wird zum 10. des Folgemonats des Zeitpunktes des Geldflusses der Zinszahlung fällig ● Einbehalt und Pflicht zur Abführung der Quellensteuer an das Finanzamt obliegt dem Zinszahler └►Achtung! Zahlungsfälligkeit der Quellensteuer auf Zinsen ensteht auch bei anstehender Kapitalisierung der Zinsen
7. Wir sind erreichbar für Sie: OFFICE WROCŁAW● OFFICE POZNAŃ ul. Szwedzka 5 ●ul. Iłłakowiczówny 1155-040 Bielany Wrocławskie●60-789 PoznańTel.: +48 (0)71 388 13 00●Tel.: +48 (0)61 668 34 00 Fax: +48 (0)71 388 13 10●Fax: +48 (0)61 668 34 10 wroclaw@getsix.pl●poznan@getsix.pl www.getsix.pl claus.frank@getsix.pl monika.martynkiewicz@getsix.pl roy.heynlein@getsix.pl 7 getsix® Gruppe