Unterlagen, die Bewusstsein dafür schaffen sollen, wieso barrierefreier Zugang zu Lehrmaterialien notwendig ist und die auf Anleitungen verweist, wie diese Barrierefreiheit erreicht werden kann.
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Barrierefrei Online Lernen.pptx
1. Präsentation: Online barrierefrei Lernen von Ortrun Gröblinger ist lizenziert unter
einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen
Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Online barrierefrei Lernen
Worauf es bei der Erstellung barrierefreier Lehrmaterialien zu achten gilt.
VU E-Tutoring Sommersemester 2022,
Universität Innsbruck
Web essentials von Vincence Studio
lizenziert unter CC BY 3.0,
https://www.iconfinder.com/search
?q=flower&price=free
2. Rollstuhl auf Treppe von bidok Leicht Lesen, veröffentlicht unter CC BY SA 2.0 auf
https://www.flickr.com/photos/148265010@N03/30278015950
3. Behinderung gemäß
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
„Die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen,
geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder
Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht vorübergehend
gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“
4. Barrierefreiheit gemäß
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
„Wenn bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie
andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen in
der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
5. Gesetzliche Grundlagen, Vorgaben und Normen
• UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
• Bundesverfassungsgesetz – Art. 7 Abs. 1 – Gleichbehandlungsgrundsatz
• Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
• Bundesbehinderteneinstellungsgesetz
• Universitätsgesetz 2002 – insbes. Modifizierte Prüfungsmodalitäten nach
§ 59 Abs. 1 Z. 12 UG02
• Datenschutzgrundverordnung
• Sozialgesetzgebung der Länder und des Bundes – Assistenz, Hilfsmittel, ...
• Tiroler Bauordnung
6. Ja, es gibt eine Verpflichtung, dass Lehre – also auch Online-Lehre –
barrierefrei und inklusiv angeboten werden muss. Die Universität
Innsbruck bekennt sich dazu vollumfänglich.
7. Digitale Teilhabe
• Gleichberechtigter Zugang zu digitaler Infrastruktur und
• Bereitstellung von barrierefreier Technologie wie
Computer/Smartphone,
• über günstige oder kostenlose Internetverbindung
• als Nutzung von Technologien
• durch alle Bevölkerungsgruppen
• dank nutzerspezifischer Angebote (zur Information, Unterhaltung,
Hilfe im Alltag) zu verstehen.
Min. 04:10 aus Videovortrag „How to digitale Barrierefreiheit?“ erstellt von Köpferl, Robert & Köpferl, Carola, veröffentlicht
unter CC BY 4.0 international https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, https://doi.org/10.5446/51917
8. Digitale Teilhabe
Befähigung
Beteiligung
Transparenz
Min. 06:35 aus Videovortrag „How to digitale Barrierefreiheit?“ erstellt von Köpferl, Robert & Köpferl, Carola, veröffentlicht
unter CC BY 4.0 international https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, https://doi.org/10.5446/51917
9. Essentials für inklusives und barrierefreies Lehrmaterial
https://www.uibk.ac.at/behindertenbeauftragte/lehrend
e/folien-llbui/01-barrierefreies-und-inklusives-lehr--und-
lernmaterial.pdf
Siehe auch:
https://www.uibk.ac.at/behindertenbeauftragte/lehrende/how-to-do-it.html
Nature3 von Rudez Studio lizenziert
unter CC BY 3.0,
https://www.iconfinder.com/search
?q=flower&price=free