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Orange Ocean
MS „United Takawangha“ insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger
Der vom Emissionshaus Orange Ocean am 31. März 2010 aufgelegte Schiffsfonds MS „United
Takawangha“ ist insolvent. Über das Vermögen der MS "United Takawangha" Schifffahrtsgesellschaft
mbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg am 09.04.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren
eröffnet. Mehr als 12,6 Mio. € haben Anleger in den seit April 2010 vertriebenen Fonds mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von rund 30,4 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer
35.000 tdw Handysize-Bulker, der am 28. Januar 2010 an den Fonds übergeben wurde, konnte die im
Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.
Schiff wurde viel zu teuer eingekauft
Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds
übernommene Schiffsbauvertrag mit einem Kaufpreis von 36,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen
noch Kosten für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten, Kommission und
Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 38,4 Mio. US-$ ergeben.
Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis
günstig sei. Im Januar 2010 ermittelte er „unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter“ den
Wert auf 37,5 Mio. US-$. Tatsächlich waren Neubaupreise für vergleichbare Schiffe bis dahin um ca.
10 Mio. US-$ gesunken. (Quelle: kmi)
Darüber, dass die im Februar 2008 Bewertung als „günstig“ sich vor dem Hintergrund der starken
Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein
langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für
vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100 % über dem
Preis, der zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Auch die Ermittlung des
Kaufpreises „unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter“ im Januar 2010 stellt keine Aussage
zum tatsächlichen Wert des Schiffes dar.
Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Fondsanleger
Mit der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS United Takawangha der Totalverlust
ihre Einlagen eingetreten sein.
Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich
der vermeintlichen „Günstigkeit“ des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des
Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Für diese
Beratungsfehler sind sowohl der Berater, als auch die Gründungsgesellschafter des Fonds zum
Schadenersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können auf diese Weise ihr verlorenes Geld
zurückholen.
Häufig anzutreffende Beratungsfehler sind beispielsweise
 die Empfehlung der Beteiligung an der MS United Takawangha als Altersvorsorge, was
angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge gedachten Kapitals einen
Verstoß gegen die Pflichten des Anlageberaters darstellt,
 der unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes der Einlage,
 die unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht vorhandenen
Zweitmarktes nur höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig nicht ein dem
investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt wird,
 dass durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Vertriebsvergütung mehr
als 15 % des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug.
Mehr Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an der MS „United Takawangha“?
Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen Sie uns zu einer ersten unverbindlichen Beratung an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht
kommen!
Ihr Ansprechpartner
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
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Leipzig:
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04103 Leipzig
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Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren? – Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern:
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Orange Ocean MS United Takawangha insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger

  • 1. Orange Ocean MS „United Takawangha“ insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger Der vom Emissionshaus Orange Ocean am 31. März 2010 aufgelegte Schiffsfonds MS „United Takawangha“ ist insolvent. Über das Vermögen der MS "United Takawangha" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg am 09.04.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Mehr als 12,6 Mio. € haben Anleger in den seit April 2010 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 30,4 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 35.000 tdw Handysize-Bulker, der am 28. Januar 2010 an den Fonds übergeben wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen. Schiff wurde viel zu teuer eingekauft Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem Kaufpreis von 36,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten, Kommission und Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 38,4 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis günstig sei. Im Januar 2010 ermittelte er „unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter“ den Wert auf 37,5 Mio. US-$. Tatsächlich waren Neubaupreise für vergleichbare Schiffe bis dahin um ca. 10 Mio. US-$ gesunken. (Quelle: kmi) Darüber, dass die im Februar 2008 Bewertung als „günstig“ sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100 % über dem Preis, der zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Auch die Ermittlung des Kaufpreises „unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter“ im Januar 2010 stellt keine Aussage zum tatsächlichen Wert des Schiffes dar. Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Fondsanleger Mit der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS United Takawangha der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein. Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen „Günstigkeit“ des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Für diese Beratungsfehler sind sowohl der Berater, als auch die Gründungsgesellschafter des Fonds zum Schadenersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können auf diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen. Häufig anzutreffende Beratungsfehler sind beispielsweise
  • 2.  die Empfehlung der Beteiligung an der MS United Takawangha als Altersvorsorge, was angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge gedachten Kapitals einen Verstoß gegen die Pflichten des Anlageberaters darstellt,  der unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes der Einlage,  die unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht vorhandenen Zweitmarktes nur höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig nicht ein dem investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt wird,  dass durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Vertriebsvergütung mehr als 15 % des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug. Mehr Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an der MS „United Takawangha“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns zu einer ersten unverbindlichen Beratung an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Ihr Ansprechpartner Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren? – Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de