Email-Expo 2012
Online-Marketing und Recht
Schmoll, eCircle
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
5. die perfekte
EINWILLIGUNG
LG BERLIN (09.12.2011):
„…rechtfertigt ein erteiltes Einverständnis die
Zusendung von Werbe-E-Mails lediglich in der
darauf folgenden Zeit.“
HALTBARKEIT
DER EINWILLIGUNG
10. social
PLUGINS
Eingeloggt:
User-ID, URL, IP-Adresse
Nicht eingeloggt:
URL, IP-Adresse
11. social
PLUGINS
Rechtmäßigkeit des Like-Buttons
§ 12 Abs. 1 TMG: Grundsätze
Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von
Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere
Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder
der Nutzer eingewilligt hat.
§ 15 Abs. 1 TMG: Nutzungsdaten
Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben
und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von
Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).
Nutzungsdaten sind insbesondere
1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
2. Angaben über Beginn und Ende […] der jeweiligen Nutzung und
3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.3. A
12. social
PLUGINS
Datenschutzinformationen
[…]
Facebook Social Plugins
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook
Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Die Plugins sind an einem der Facebook
Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel oder ein „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz “Facebook Social
Plugin” gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: http://
developers.facebook.com/plugins.
Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte
Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt
und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit
Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand:
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts
aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie
mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende
Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind,
besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre
diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den
Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php.
Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und
mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei
Facebook ausloggen.
14. werbung in
SOCIAL MEDIA
Unzulässige geschäftliche § 4 Nr. 3 UWG:
Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 Unlauter handelt insbesondere, wer den
sind: Werbecharakter von geschäftlichen
11. der vom Unternehmer finanzierte Handlungen verschleiert.
Einsatz redaktioneller Inhalte zu
Zwecken der Verkaufsförderung, ohne § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG:
dass sich dieser Zusammenhang aus Kommerzielle Kommunikation muss klar
dem Inhalt oder aus der Art der als solche erkennbar sein.
optischen oder akustischen Darstellung
eindeutig ergibt (als Information getarnte
Werbung);
15. werbung in
SOCIAL MEDIA
Privates Profil vs.
Unternehmensseite
Erkennbarkeit
Kenntlichmachung
16.
17. werbung in
SOCIAL MEDIA
25 % zusätzlicher Sonderrabatt
Sie sind von uns begeistert oder wollen einfach Ihre Meinung über uns mit
anderen teilen? Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt unserer Waren
eine Bewertung auf dem folgenden Meinungsportal abgeben:
XYZ.DE
und uns eine Kopie der Bewertung per Email an abd@def.de senden, erhalten Sie
von uns nachträglich einmalig einen Preisrabatt von 10% auf den Warenwert Ihrer
letzten Bestellung (Überweisung auf Ihr Konto).
25 % extra Sonderrabatt: Sollte Ihr Bericht von der XYZ-Gemeinde als mindestens
durchschnittlich "hilfreich" bewertet werden, erhalten Sie sogar 25 % Rabatt auf
den Warenwert Ihrer letzten Bestellung (Überweisung auf Ihr Konto).
OLG Hamm: Einstweilige Verfügung