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Ausländerbeschäftigungsgesetz
Herz des Rassismus in Österreich
Ljubomir Bratic
Geschichte der „Ausländer“beschäftigung
Das Thema dieses Textes ist ein wenig aus der Mode geraten. Im Folgenden wird
die Rede von der Arbeit und von der Regulierung der Arbeitsverhältnisse sein. Die
MigrantInnen sind zur 80% Arbeiterinnen und Arbeiter. Für sie gilt innerhalb der
kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine besondere Ausnahmegesetzgebung,
die Fremdengesetzgebung.
Das Herz des Rassismus1
in Österreich ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz
(AuslBG). „Ausländer“ sind das Produkt eines Unterdrückungssystems zum Zweck
ihrer Ausbeutung. Dieses System ist hegemonial, d. h. es tendiert dazu, von allen
machtrelevanten Interessensvertretungen und Institutionen in einer Gesellschaft
getragen zu werden. Es gibt mehrere Entwicklungslinien, anhand derer sich
nachzeichnen lässt, wie es dazu kam, dass diese heute noch geltende Form des
AuslBG im Jahr 1975 installiert wurde. Wie alle Gesetze, ja das Recht insgesamt, ist
auch dieses Gesetz ein Ergebnis der institutionellen Vereinbarungen diverser
Interessensvertretungen. Um dies deutlicher zu machen, greife ich zurück auf die
Betrachtung gewisser geschichtlichen Entwicklungen. Es gibt mehrere Perioden in
der Entwicklung des Territoriums Österreich und somit auch in der Entwicklung der
Gesetzesbestimmungen darüber, wer welche Rechte und Pflichten in einem
Territorium hat.
In unserem Zusammenhang beginnt – ein wenig willkürlich – die Geschichte
zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Sozialdemokratie und Gewerkschaften,
die entgegen ihren internationalistischen Prinzipien für den Ersten Weltkrieg in ihren
Ländern fleißig mobilisiert hatten, versuchten in Österreich nach dem Ende des
Ersten Weltkriegs ab 1922, „arbeitslose Fremde (zumeist mit tschechischer
Staatsbürgerschaft) zu Gunsten der Vermittlung von österreichische(n)
Staatsangehörigen abzubauen“2
. Somit wird das Prinzip des Inländerschutzes
eingeführt. 1925 wurde das „Inlandsarbeiterschutzgesetz“ beschlossen. Dieses blieb
bis 1941 in Kraft, bis es von der „reichsdeutschen Verordnung über ausländische
Arbeitnehmer“ ersetzt wurde. Diese Verordnung blieb bis 01. Jänner 1976 in Kraft.
Sie wurde durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz ersetzt. Solchermaßen
entdecken wir eine Kontinuität in der Geschichte, die bisher nur in einigen wenigen
sozialwissenschaftlichen Arbeiten3
(3) formuliert wurde. Eine Kontinuität, deren
geschichtliche Grenzen nicht Erste Republik, Ostmark oder Zweite Republik heißen,
sondern einfach die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem
nationalstaatlichen Gebilde. Allein diese Tatsache bestimmt die Schicksale der
1
Rassismus wird hier als eine besondere Herrschafts- und Unterdrückungsform verstanden.
Durch diese Form bekommen bestimmte Bevölkerungsgruppen ganz bestimmte
soziopolitische und ökonomische Stellungen in der Gesellschaft zugewiesen. Kurz: Hätten
wir kein AuslBG, hätten wir auch keine Ausländer in jener Ausprägung, die wir kennen, also
als billige und willige Arbeitskräfte.
2
Eugene Sensenig: Rechtsfremde, Staatsfremde und Drittausländer. Immigration und
Einwanderungspolitik in Österreich, Salzburg 1999, S. 16; diese Studie für das Ludwig-
Boltzmann-Institut für Gesellschafts- und Kulturgeschichte in Salzburg kann bis heute als
Standardwerk in diesem Bereich angesehen werden.
3
vgl. ebd.
Menschen. Das Wichtigste dabei ist, dass sie ökonomisch betrachtet immer nützlich
sein müssen. Egal ob es sich dabei um die ErntehelferInnen in der Ersten Republik,
um „FremdarbeiterInnen“ in der Ostmark handelt, oder um die „Gastarbeiter“,
„Ausländer“, „Zuwanderer“, „Einwanderer“ und wie sie allesamt in der Zweiten
Republik hießen. MigrantInnen waren nie gleichberechtigt mit den
Mehrheitsangehörigen und das schien für alle ein klare Sache zu sein. Auch jetzt,
nachdem die Kinder und Kindeskinder dieser Menschen hier leben, auch jetzt spricht
die Öffentlichkeit von „Generationen“ ohne zu merken, dass sie da Trennungen
einführen, die in realitas längst inexistent sind.
Die zwei Prinzipien
Das Inlandsarbeiterschutzgesetz schreibt sich über die „reichsdeutsche Verordnung
über ausländische Arbeitnehmer“ direkt von den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts in
die 70er Jahre fort. Mit einer kleinen, aber nicht unwesentlichen
Bedeutungsverschiebung: Es geht nicht mehr um das Prinzip des Schutzes der auf
einem Territorium lebenden ArbeiterInnen (eben InlandsarbeiterInnen), sondern um
die Regulierung der Beschäftigung der Anderen (eben AusländerInnen, wie im Titel
des Gesetzes steht). Das ist die Stoßrichtung des neuen Gesetzes. Und somit wird
zur Gänze die Funktion des Gesetzes geändert. Während für das
Inlandsarbeiterschutzgesetz (1925) der Schutz primär war, somit das Erreichte
positiv im Vordergrund stand – unter anderem die Tatsache, dass ab 1919 für alle
ArbeiterInnen ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft die Betriebsratsfunktion
offen war – steht für das Ausländerbeschäftigungsgesetz (1976) fünfzig Jahre später
die Regulierung des in verschiedene Segmente aufgeteilten Arbeitsmarktes im
Vordergrund – am besten gekennzeichnet mit dem Prinzip des „Inländerprimats“.
Arbeitsmarkt und Arbeitskraft werden filetiert, es gibt ab diesem Zeitpunkt die
Arbeiterinnen und Arbeiter, die zur ersten, und jene, die zur zweiten Kategorie der
Arbeitenden gehören. Die erste Kategorie genießt einfach mehr Sicherheit und
Schutz am Arbeitsmarkt als die zweite. Die zur ersten Kategorie Gehörenden führen
über ihre Interessensvertretungen einen erbitterten Kampf nicht in die zweite
Kategorie hinabgedrückt zu werden. Denn ihnen wird permanent vor Augen geführt,
wie es sein könnte, wenn sie nicht gefügig genug sind. Vielleicht ist das der Grund
für die legendäre Streikmüdigkeit der österreichischen Arbeiterinnen und Arbeiter.
Dieser Kampf wird herangezogen zur Rechtfertigung aller seitens der
Interessensvertretungen durchgeführten Grausamkeiten und Diskriminierungen
gegen die zweite Kategorie der arbeitenden Menschen – gegen die MigrantInnen. Da
werden Vertreibungen im großen Stil durchgeführt, da wird illegalisiert, überwacht,
kontrolliert, die MigrantInnen und ihre Kinder füllen massenweise Sonderschulen,
Gefängnisse usw.
Konsequenzen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und Alternativen
Internationalismus heute
Das von den Sozialpartnerorganisationen eingeführte und exekutierte
Ausländerbeschäftigungsgesetz ist ein Trennungsinstrument zwischen
verschiedenen Kategorien von Arbeiterinnen und Arbeitern. Dies steht in der
Tradition einer nationalistischen Arbeitsmarktpolitik, die dazu geführt hat, dass heute
im Kontext der Arbeit kaum mehr über Internationalismus in einem positiven Sinn
geredet wird. Was die Interessensvertretungen vor Augen haben, wenn sie von
Globalisierung reden, ist die Gefahr von Outsourcing. Ein solidarischer Einblick in die
Arbeitsbedingungen an anderen kapitalistischen Standorten kommt ihnen
demgegenüber nicht in den Sinn. Die ArbeiterInnen und ihre Vertretungen im
Zentrum vergessen zu gerne, dass die neuen Standorte auch auf Arbeitskraft und
deren Ausbeutung aufbauen und dass die ökonomischen Bedingungen zwischen
Peripherie und Zentrum sich stark unterscheiden. Es gilt heutzutage im Zentrum nur
eines: Die Verteidigung des eigenen Schrebergartens. Wenn die Peripherie ins
Zentrum drängt, dann werden die Grenzen dicht gemacht. Und innerhalb der
Grenzen werden dann bestimmte Gruppen von Arbeiterinnen und Arbeitern
benachteiligt, die das Pech hatten, nicht im Zentrum ethnisch verwurzelt zu sein. Sie
werden unter Sondergesetzgebungen gestellt, illegalisiert und - sofern sie sich nicht
einfach verdrängen lassen - der staatlichen Verfolgung unterworfen. Die
Arbeiterinnen und Arbeiter in Österreich und deren Vertretungen erlauben das nicht
nur, sondern sie sind als AnhängerInnen eines protektionistischen Nationalismus
treibende Kraft hinter den Abschiebungen. Was in der „Ausländerpolitik“ als
Rotationsprinzip angelegt war, hat allein durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
und mit dem Mittel der Sozialpartnerorganisationen nicht funktioniert. Die in den 60er
und 70er Jahren geholten "GastarbeiterInnen" sind geblieben und haben im
Gegensatz zur Intention des Gesetzes in den 80er Jahren ihre Familien nachgeholt.
Unter dem Eindruck des Umbruchs in Osteuropa, dem Fall des Eisernen Vorhangs
und dem Krieg in Jugoslawien ist das Innenministerium als neuer zentraler Akteur in
fremdenrechtlichen Belangen ab Anfang der 1990er Jahre auf den Plan getreten.
Unter der Führung eines sozialdemokratisch geleiteten Innenministeriums wurde die
Fremdengesetzgebung seither dramatisch entlang der Ideologie des
nationalistischen Protektionismus verschärft, womit zentrale Forderungen des
rechtsextremen politischen Spektrums umgesetzt wurden und deren
Regierungsbeteiligung ab 2000 der Weg bereitet worden ist.
Die Festung EU wird ausgebaut. Legale Einwanderungsmöglichkeiten werden
systematisch verbaut. Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Billige
Arbeitskraft wird auf Saisonierbasis ohne Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung
beschäftigt. Auch nach ihrer Rückkehr in die Regierung ist die österreichische
Sozialdemokratie nicht bereit, hier eine Trendwende einzuleiten.
Die kapitalistische Produktionsweise hat stets auf der Ausbeutung der billigen und
gefügigen Arbeitskräfte auf unterster Ebene basiert. Auch im Übergang zur
„Wissensgesellschaft“ ist Profitmaximierung davon abhängig, dass die manuelle
Arbeit in den grundversorgungsrelevanten Sektoren reibungslos und billigst erledigt
wird. Nicht umsonst arbeiten MigrantInnen v.a. in diesen Sektoren: Reinigung,
Haushalt, Kinderbetreuung, Gastronomie, Bau, Transport, Textilindustrie, Kranken-
und Altenpflege. Dass die ArbeiterInnen aus der Peripherie ins Zentrum geholt
werden, um die Rolle des Instruments für den Abbau der errungenen sozialen und
politischen Rechte zu spielen, führt nicht etwa zu einer Solidarisierung und
gemeinsamen Organisierung, sondern zur Zustimmung zur Vertreibung der fremden
ArbeiterInnen. Die Ideologie der Verteidigung des inselartig national verfassten
Wohlstands in einer sich globalisierenden grausamen kapitalistischen Weltordnung
spiegelt genau deren Grausamkeit und Unfähigkeit zu neuen friedensstiftenden
Lösungen wider. Die Antworten auf diese Ausbeutungstechnik seitens der
ArbeiterInnenverbände im Zentrum waren nicht immer unsolidarisch und
nationalistisch. Es gab Zeiten, wo die Organisationen der ArbeiterInnen im Zentrum
die Vorreiterinnen in der internationalen Organisierung waren, wo sie weltweit für das
Wahlrecht für alle und für eine weltweite Abschaffung der Ausbeutung eingetreten
sind und auch bereit waren, für diese Forderungen zu kämpfen. Diese Zeiten sind
aber nicht unsere Zeiten. Wenn es heutzutage noch etwas wie Internationalismus
und internationale Solidaritätsbewegungen unter den ArbeiterInnen gibt, dann
kommen diese Strömungen von der Peripherie in Richtung Zentrum und nicht
umgekehrt. Im 20. Jahrhundert hat sich als Resultat der Arbeiterbewegung die
Klasse der Arbeitenden ins Zentrum der institutionellen Macht eingegliedert. Dort
angekommen wussten sie als Teil des hegemonialen Arrangements nichts Besseres
zu tun, als diese Macht gegen ihre Brüder und Schwestern außerhalb des Zentrums
zu richten. Das ist die Grundlage des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, eines
Gesetzes, das seitens der nationalistischen ArbeiterInnenorganisationen in
Österreich eingeführt wurde, um die anderen ArbeiterInnen in einer
unterprivilegierten gesellschaftlichen Stellung zu halten. Ein Gesetz, das auch den
ArbeitgeberInnen sehr gelegen kam, denn so bekamen sie eine kontrollierte Masse
von billigst Arbeitenden serviert. Mittels Ausländerbeschäftigungsgesetz wurde in
Österreich eine neuzeitliche Version des altgriechischen Systems der Metöken
eingeführt. Es handelt sich um Arbeitskräfte, die nicht versklavt sind, aber in einer
Rechtlosigkeit leben und somit leicht als Verschubsarbeitsmasse dienen können.
Will man tatsächlich sich für die Gleichheit einsetzen, dann gibt es dafür im Bereich
Migration und Arbeitsmarktpolitik nur eine einzige Möglichkeit: Die bedingungslose
Abschaffung des restriktiven und rassistischen Parallelrechtssystems, besonders des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Verbindung mit dem Aufenthaltsrecht, das die
Gesellschaft in Herren und deren Bedienstete aufteilt. Bis dahin wird es noch viele
Konflikte geben.
Aus: Bratic, Ljubomir (2010) Politischer Antirassismus. Selbstorganisation
Historisierung als Strategie und diskursive Interventionen. Löcker, Wien, S 166-171.

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Ljubomir Bratic: Ausländerbeschäftigungsgesetz - Herz des Rassismus in Österreich

  • 1. Ausländerbeschäftigungsgesetz Herz des Rassismus in Österreich Ljubomir Bratic Geschichte der „Ausländer“beschäftigung Das Thema dieses Textes ist ein wenig aus der Mode geraten. Im Folgenden wird die Rede von der Arbeit und von der Regulierung der Arbeitsverhältnisse sein. Die MigrantInnen sind zur 80% Arbeiterinnen und Arbeiter. Für sie gilt innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine besondere Ausnahmegesetzgebung, die Fremdengesetzgebung. Das Herz des Rassismus1 in Österreich ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). „Ausländer“ sind das Produkt eines Unterdrückungssystems zum Zweck ihrer Ausbeutung. Dieses System ist hegemonial, d. h. es tendiert dazu, von allen machtrelevanten Interessensvertretungen und Institutionen in einer Gesellschaft getragen zu werden. Es gibt mehrere Entwicklungslinien, anhand derer sich nachzeichnen lässt, wie es dazu kam, dass diese heute noch geltende Form des AuslBG im Jahr 1975 installiert wurde. Wie alle Gesetze, ja das Recht insgesamt, ist auch dieses Gesetz ein Ergebnis der institutionellen Vereinbarungen diverser Interessensvertretungen. Um dies deutlicher zu machen, greife ich zurück auf die Betrachtung gewisser geschichtlichen Entwicklungen. Es gibt mehrere Perioden in der Entwicklung des Territoriums Österreich und somit auch in der Entwicklung der Gesetzesbestimmungen darüber, wer welche Rechte und Pflichten in einem Territorium hat. In unserem Zusammenhang beginnt – ein wenig willkürlich – die Geschichte zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Sozialdemokratie und Gewerkschaften, die entgegen ihren internationalistischen Prinzipien für den Ersten Weltkrieg in ihren Ländern fleißig mobilisiert hatten, versuchten in Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ab 1922, „arbeitslose Fremde (zumeist mit tschechischer Staatsbürgerschaft) zu Gunsten der Vermittlung von österreichische(n) Staatsangehörigen abzubauen“2 . Somit wird das Prinzip des Inländerschutzes eingeführt. 1925 wurde das „Inlandsarbeiterschutzgesetz“ beschlossen. Dieses blieb bis 1941 in Kraft, bis es von der „reichsdeutschen Verordnung über ausländische Arbeitnehmer“ ersetzt wurde. Diese Verordnung blieb bis 01. Jänner 1976 in Kraft. Sie wurde durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz ersetzt. Solchermaßen entdecken wir eine Kontinuität in der Geschichte, die bisher nur in einigen wenigen sozialwissenschaftlichen Arbeiten3 (3) formuliert wurde. Eine Kontinuität, deren geschichtliche Grenzen nicht Erste Republik, Ostmark oder Zweite Republik heißen, sondern einfach die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem nationalstaatlichen Gebilde. Allein diese Tatsache bestimmt die Schicksale der 1 Rassismus wird hier als eine besondere Herrschafts- und Unterdrückungsform verstanden. Durch diese Form bekommen bestimmte Bevölkerungsgruppen ganz bestimmte soziopolitische und ökonomische Stellungen in der Gesellschaft zugewiesen. Kurz: Hätten wir kein AuslBG, hätten wir auch keine Ausländer in jener Ausprägung, die wir kennen, also als billige und willige Arbeitskräfte. 2 Eugene Sensenig: Rechtsfremde, Staatsfremde und Drittausländer. Immigration und Einwanderungspolitik in Österreich, Salzburg 1999, S. 16; diese Studie für das Ludwig- Boltzmann-Institut für Gesellschafts- und Kulturgeschichte in Salzburg kann bis heute als Standardwerk in diesem Bereich angesehen werden. 3 vgl. ebd.
  • 2. Menschen. Das Wichtigste dabei ist, dass sie ökonomisch betrachtet immer nützlich sein müssen. Egal ob es sich dabei um die ErntehelferInnen in der Ersten Republik, um „FremdarbeiterInnen“ in der Ostmark handelt, oder um die „Gastarbeiter“, „Ausländer“, „Zuwanderer“, „Einwanderer“ und wie sie allesamt in der Zweiten Republik hießen. MigrantInnen waren nie gleichberechtigt mit den Mehrheitsangehörigen und das schien für alle ein klare Sache zu sein. Auch jetzt, nachdem die Kinder und Kindeskinder dieser Menschen hier leben, auch jetzt spricht die Öffentlichkeit von „Generationen“ ohne zu merken, dass sie da Trennungen einführen, die in realitas längst inexistent sind. Die zwei Prinzipien Das Inlandsarbeiterschutzgesetz schreibt sich über die „reichsdeutsche Verordnung über ausländische Arbeitnehmer“ direkt von den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts in die 70er Jahre fort. Mit einer kleinen, aber nicht unwesentlichen Bedeutungsverschiebung: Es geht nicht mehr um das Prinzip des Schutzes der auf einem Territorium lebenden ArbeiterInnen (eben InlandsarbeiterInnen), sondern um die Regulierung der Beschäftigung der Anderen (eben AusländerInnen, wie im Titel des Gesetzes steht). Das ist die Stoßrichtung des neuen Gesetzes. Und somit wird zur Gänze die Funktion des Gesetzes geändert. Während für das Inlandsarbeiterschutzgesetz (1925) der Schutz primär war, somit das Erreichte positiv im Vordergrund stand – unter anderem die Tatsache, dass ab 1919 für alle ArbeiterInnen ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft die Betriebsratsfunktion offen war – steht für das Ausländerbeschäftigungsgesetz (1976) fünfzig Jahre später die Regulierung des in verschiedene Segmente aufgeteilten Arbeitsmarktes im Vordergrund – am besten gekennzeichnet mit dem Prinzip des „Inländerprimats“. Arbeitsmarkt und Arbeitskraft werden filetiert, es gibt ab diesem Zeitpunkt die Arbeiterinnen und Arbeiter, die zur ersten, und jene, die zur zweiten Kategorie der Arbeitenden gehören. Die erste Kategorie genießt einfach mehr Sicherheit und Schutz am Arbeitsmarkt als die zweite. Die zur ersten Kategorie Gehörenden führen über ihre Interessensvertretungen einen erbitterten Kampf nicht in die zweite Kategorie hinabgedrückt zu werden. Denn ihnen wird permanent vor Augen geführt, wie es sein könnte, wenn sie nicht gefügig genug sind. Vielleicht ist das der Grund für die legendäre Streikmüdigkeit der österreichischen Arbeiterinnen und Arbeiter. Dieser Kampf wird herangezogen zur Rechtfertigung aller seitens der Interessensvertretungen durchgeführten Grausamkeiten und Diskriminierungen gegen die zweite Kategorie der arbeitenden Menschen – gegen die MigrantInnen. Da werden Vertreibungen im großen Stil durchgeführt, da wird illegalisiert, überwacht, kontrolliert, die MigrantInnen und ihre Kinder füllen massenweise Sonderschulen, Gefängnisse usw. Konsequenzen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und Alternativen Internationalismus heute Das von den Sozialpartnerorganisationen eingeführte und exekutierte Ausländerbeschäftigungsgesetz ist ein Trennungsinstrument zwischen verschiedenen Kategorien von Arbeiterinnen und Arbeitern. Dies steht in der Tradition einer nationalistischen Arbeitsmarktpolitik, die dazu geführt hat, dass heute im Kontext der Arbeit kaum mehr über Internationalismus in einem positiven Sinn geredet wird. Was die Interessensvertretungen vor Augen haben, wenn sie von Globalisierung reden, ist die Gefahr von Outsourcing. Ein solidarischer Einblick in die
  • 3. Arbeitsbedingungen an anderen kapitalistischen Standorten kommt ihnen demgegenüber nicht in den Sinn. Die ArbeiterInnen und ihre Vertretungen im Zentrum vergessen zu gerne, dass die neuen Standorte auch auf Arbeitskraft und deren Ausbeutung aufbauen und dass die ökonomischen Bedingungen zwischen Peripherie und Zentrum sich stark unterscheiden. Es gilt heutzutage im Zentrum nur eines: Die Verteidigung des eigenen Schrebergartens. Wenn die Peripherie ins Zentrum drängt, dann werden die Grenzen dicht gemacht. Und innerhalb der Grenzen werden dann bestimmte Gruppen von Arbeiterinnen und Arbeitern benachteiligt, die das Pech hatten, nicht im Zentrum ethnisch verwurzelt zu sein. Sie werden unter Sondergesetzgebungen gestellt, illegalisiert und - sofern sie sich nicht einfach verdrängen lassen - der staatlichen Verfolgung unterworfen. Die Arbeiterinnen und Arbeiter in Österreich und deren Vertretungen erlauben das nicht nur, sondern sie sind als AnhängerInnen eines protektionistischen Nationalismus treibende Kraft hinter den Abschiebungen. Was in der „Ausländerpolitik“ als Rotationsprinzip angelegt war, hat allein durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und mit dem Mittel der Sozialpartnerorganisationen nicht funktioniert. Die in den 60er und 70er Jahren geholten "GastarbeiterInnen" sind geblieben und haben im Gegensatz zur Intention des Gesetzes in den 80er Jahren ihre Familien nachgeholt. Unter dem Eindruck des Umbruchs in Osteuropa, dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Krieg in Jugoslawien ist das Innenministerium als neuer zentraler Akteur in fremdenrechtlichen Belangen ab Anfang der 1990er Jahre auf den Plan getreten. Unter der Führung eines sozialdemokratisch geleiteten Innenministeriums wurde die Fremdengesetzgebung seither dramatisch entlang der Ideologie des nationalistischen Protektionismus verschärft, womit zentrale Forderungen des rechtsextremen politischen Spektrums umgesetzt wurden und deren Regierungsbeteiligung ab 2000 der Weg bereitet worden ist. Die Festung EU wird ausgebaut. Legale Einwanderungsmöglichkeiten werden systematisch verbaut. Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Billige Arbeitskraft wird auf Saisonierbasis ohne Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung beschäftigt. Auch nach ihrer Rückkehr in die Regierung ist die österreichische Sozialdemokratie nicht bereit, hier eine Trendwende einzuleiten. Die kapitalistische Produktionsweise hat stets auf der Ausbeutung der billigen und gefügigen Arbeitskräfte auf unterster Ebene basiert. Auch im Übergang zur „Wissensgesellschaft“ ist Profitmaximierung davon abhängig, dass die manuelle Arbeit in den grundversorgungsrelevanten Sektoren reibungslos und billigst erledigt wird. Nicht umsonst arbeiten MigrantInnen v.a. in diesen Sektoren: Reinigung, Haushalt, Kinderbetreuung, Gastronomie, Bau, Transport, Textilindustrie, Kranken- und Altenpflege. Dass die ArbeiterInnen aus der Peripherie ins Zentrum geholt werden, um die Rolle des Instruments für den Abbau der errungenen sozialen und politischen Rechte zu spielen, führt nicht etwa zu einer Solidarisierung und gemeinsamen Organisierung, sondern zur Zustimmung zur Vertreibung der fremden ArbeiterInnen. Die Ideologie der Verteidigung des inselartig national verfassten Wohlstands in einer sich globalisierenden grausamen kapitalistischen Weltordnung spiegelt genau deren Grausamkeit und Unfähigkeit zu neuen friedensstiftenden Lösungen wider. Die Antworten auf diese Ausbeutungstechnik seitens der ArbeiterInnenverbände im Zentrum waren nicht immer unsolidarisch und nationalistisch. Es gab Zeiten, wo die Organisationen der ArbeiterInnen im Zentrum die Vorreiterinnen in der internationalen Organisierung waren, wo sie weltweit für das Wahlrecht für alle und für eine weltweite Abschaffung der Ausbeutung eingetreten sind und auch bereit waren, für diese Forderungen zu kämpfen. Diese Zeiten sind aber nicht unsere Zeiten. Wenn es heutzutage noch etwas wie Internationalismus
  • 4. und internationale Solidaritätsbewegungen unter den ArbeiterInnen gibt, dann kommen diese Strömungen von der Peripherie in Richtung Zentrum und nicht umgekehrt. Im 20. Jahrhundert hat sich als Resultat der Arbeiterbewegung die Klasse der Arbeitenden ins Zentrum der institutionellen Macht eingegliedert. Dort angekommen wussten sie als Teil des hegemonialen Arrangements nichts Besseres zu tun, als diese Macht gegen ihre Brüder und Schwestern außerhalb des Zentrums zu richten. Das ist die Grundlage des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, eines Gesetzes, das seitens der nationalistischen ArbeiterInnenorganisationen in Österreich eingeführt wurde, um die anderen ArbeiterInnen in einer unterprivilegierten gesellschaftlichen Stellung zu halten. Ein Gesetz, das auch den ArbeitgeberInnen sehr gelegen kam, denn so bekamen sie eine kontrollierte Masse von billigst Arbeitenden serviert. Mittels Ausländerbeschäftigungsgesetz wurde in Österreich eine neuzeitliche Version des altgriechischen Systems der Metöken eingeführt. Es handelt sich um Arbeitskräfte, die nicht versklavt sind, aber in einer Rechtlosigkeit leben und somit leicht als Verschubsarbeitsmasse dienen können. Will man tatsächlich sich für die Gleichheit einsetzen, dann gibt es dafür im Bereich Migration und Arbeitsmarktpolitik nur eine einzige Möglichkeit: Die bedingungslose Abschaffung des restriktiven und rassistischen Parallelrechtssystems, besonders des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Verbindung mit dem Aufenthaltsrecht, das die Gesellschaft in Herren und deren Bedienstete aufteilt. Bis dahin wird es noch viele Konflikte geben. Aus: Bratic, Ljubomir (2010) Politischer Antirassismus. Selbstorganisation Historisierung als Strategie und diskursive Interventionen. Löcker, Wien, S 166-171.