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Was Richter*innen über die Belastungen kindlicher Opfer und Zeug*innen wissen sollten

  1. Was Richterinnen und Richter über die Belastungen kindlicher 0pfer und Zeug*innen sexualisierter Gewalt wissen sollten … Ursula Enders, Zartbitter e.V. mit Illustrationen von Dorothee Wolters ©Ursula Enders 2018
  2. Belastungen betroffener Kinder und Jugendlicher nach der Aufdeckung sexualisierter Gewalt … ©Ursula Enders 2018
  3.  Täter und Täterinnen tragen Masken. Sie missbrauchen das Vertrauen von Kindern. Es ist angemessen, wenn betroffene Kinder Erwachsenen mit gesundem Misstrauen begegnen - auch Richterinnen und Richtern. ©Ursula Enders 2018
  4. Täter und Täterinnen vernebeln die Wahrnehmung der Umwelt  Täter und Täterinnen vernebeln die Wahrnehmung der Umwelt, damit sie die Hinweise von betroffenen Mädchen und Jungen nicht glauben. Es ist angemessen, wenn Opfer testen, ob man ihnen glaubt. ©Ursula Enders 2018
  5. Verführung  Täter und Täterinnen manipulieren auch während des Ermittlungsverfahren/familien- rechtlichen Verfahrens die Umwelt. Es ist angemessen, wenn Kinder sich von der Umwelt verraten fühlen. ©Ursula Enders 2018
  6. Intrigen säen!  Täter und Täterinnen säen Intrigen. Mädchen und Jungen sind während des rechtlichen Verfahrens nach wie vor den Intrigen ausgesetzt. ©Ursula Enders 2018
  7. Täter und Täterinnen haben zwei Gesichter  Täter und Täterinnen haben zwei Gesichter. Es ist keineswegs immer als Hinweis auf eine stabile Beziehung und die Unschuld eines Erwachsenen zu bewerten, wenn ein Kind strahlend auf diesen zuläuft. ©Ursula Enders 2018
  8. Die Schweigegebote der Täter/Täterinnen wirken lange – oftmals über viele Jahre.  ©Ursula Enders 2018
  9.  Einige Täter/Täterinnen verwickeln Kinder und Jugendliche in gegenseitige sexuelle Übergriffe. Mädchen und Jungen schweigen häufig, um sich selbst und ihre Freunde und Freundinnen nicht zu verraten. Sie haben Angst, für diese Handlungen bestraft zu werden. ©Ursula Enders 2018
  10.  Die Umwelt beschäftigt sich meist mehr mit Täter und Täterinnen als mit den betroffenen Mädchen und Jungen. ©Ursula Enders 2018
  11.  Hilfen für kindliche Opfer, Zeuginnen und Zeugen werden meist vergessen. ©Ursula Enders 2018
  12. .  Oft werden betroffene Kinder und ihre Vertrauenspersonen ausgegrenzt… ©Ursula Enders 2018
  13. „Anwesenheit des abwesenden Täters“ (Ursula Enders) ©Ursula Enders 2018
  14. Intrigen des Täters wirken noch  Täter und Täterinnen sind trotz räumlicher Abwesenheit noch über lange Zeiträume anwesend, da ihre Intrigen noch wirken und die seelischen Verletzungen des Opfers noch nicht verheilt sind. ©Ursula Enders 2018
  15. Täter manipuliert von außen die institutionelle Dynamik  Täter/Täterinnen versuchen weiterhin die Situation von außen unter Kontrolle zu halten - z. B.: •setzen über Dritte Opfer unter Druck •versuchen über in Briefe versteckte Botschaften, das Opfer zu manipulieren ©Ursula Enders 2018
  16.  Belastungen kindlicher und jugendlicher (Opfer-)Zeug*innen im Vorfeld familienrechtlicher bzw. strafrechtlicher Auseinandersetzungen
  17. Fokussierung auf das Opfer: Opfer wird die gesamte Verantwortung für die Aufdeckung aufgeladen.  ©Ursula Enders 2018
  18. Opfer wird durch intensive und häufige Befragungen retraumatisiert.  ©Ursula Enders 2018
  19. … Andere Hinweise/Beweise werden nicht ausreichend beachtet.  Verhalten des Täters Aussagen des Kindes Hinweise anderer Mädchen und Jungen Objektive Beweise ©Ursula Enders 2018
  20.  „Klassischer“ Fehler: Zu frühe Befragung des betroffenen Mädchens/Jungen, ohne zuvor Schweigegebote des Täters/der Täterin zu entkräften. ©Ursula Enders 2018
  21.  Mehrere Opfer werden gemeinsam befragt. Wurden sie zu gegenseitigen Handlungen überredet/gezwungen wurden, so schweigen sie häufig, um sich selbst und andere nicht zu belasten. ©Ursula Enders 2018
  22.  Täter/Täterinnen schleimen sich bei den Erwachsenen des Umfeldes ein. Betroffene Kinder machen oft die Erfahrung, dass Ihnen nicht mehr geglaubt wird, sobald jemand mit dem Täter/der Täterin spricht. ©Ursula Enders 2018
  23.  Täter/Täterinnen gelten auch bei eindeutigen Beweisen oftmals als Opfer vermeintlich falscher Verdächtigungen. ©Ursula Enders 2018
  24.  Eltern betroffener Kinder sind nach gemeinsamen Terminen mit dem Täter z.B. bei Gutachter*innen oder beim Familiengericht oftmals sehr belastet. Kinder schweigen oder nehmen Aussage zurück, da sie ihren Eltern kein zusätzliches Leid zufügen wollen. ©Ursula Enders 2018
  25.  „Klassischer“ Fehler: Name des Opfers und/oder Details der Missbrauchshandlungen werden im sozialen Umfeld bekannt. ©Ursula Enders 2018
  26. Das Opfer fühlt sich erneut wie entblößt. Name des Opfers und/oder Details werden bekannt … ©Ursula Enders 2018
  27. Das Opfer fühlt sich erneut wie entblößt. Name des Opfers und/oder Details werden bekannt …
  28.  „Klassischer“ Fehler: Gegenüberstellung von Täter und Opfer
  29.  Kinder spalten bei Gegenüberstellungen die eigenen Belastungen oftmals ab und wirken z.B. „cool“. Das dissoziative Verhalten traumatisierter Kinder wird häufig als Beweis der vermeintlichen Unschuld des Täters/der Täterin fehlinterpretiert. ©Ursula Enders 2018
  30. Die „klassischen“ Fehler der erwachsenen Bezugspersonen verstärken Belastungen und Schuldgefühle von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen.  ©Ursula Enders 2018
  31. Opfer verstummen erneut und ziehen sich zurück.  ©Ursula Enders 2018
  32. Richterinnen und Richter benötigen Fortbildung, um das Verhalten traumatisierter Mädchen und Jungen in der Befragungssituation einschätzen können. ©Ursula Enders 2018
  33. Die ersten Reaktionen betroffener Mädchen und Jungen auf sexualisierte Gewalterfahrungen lassen keine unmittelbare Rückschlüsse die Langzeitfolgen traumatisierten Kinder zu. ©Ursula Enders 2018
  34. Dissoziation wirkt wie unbeteiligt, „cool“ Erstarrung Verzweiflung ©Ursula Enders 2018 Reaktionen kindlicher Opfer auf sexualisierte Gewalterfahrungen
  35. Anpassung wirkt wie „freiwillig“ aktiv beteiligt Kampf wirkt wie widerstandsfähig Flucht ©Ursula Enders 2018 Reaktionen kindlicher Opfer auf sexualisierte Gewalterfahrungen
  36. Richterinnen und Richter müssen die Belastungen der Eltern einschätzen können. ©Ursula Enders 2018
  37. Die Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher sind in der Regel extrem belastet. ©Ursula Enders 2018
  38. Eltern müssen auch auf die Befragung des Kindes vorbereitet werden. ©Ursula Enders 2018
  39. Die (richterliche) Befragung betroffener Kinder ©Ursula Enders 2018
  40. Die Anwesenheit von Vertrauenspersonen, denen das Kind im Alltag wieder begegnet, ist für viele Mädchen und Jungen langfristig eine große Belastung. ©Ursula Enders 2018
  41. Sinnvoll ist es, dass das Mädchen/der Junge von einer Fachkraft begleitet wird. Mit dieser kann das Kind anschließend über die Befragung sprechen und den Angehörigen über den Verlauf berichten. ©Ursula Enders 2018
  42. Das Mädchen/der Junge braucht sachliche Informationen über die persönliche Kompetenz und die Funktion der Richterin/des Richters. ©Ursula Enders 2018
  43. Die Richterin/der Richter sollte sich zugewandt verhalten und zugleich Distanz halten. ©Ursula Enders 2018
  44. Es ist oft sinnvoll, wenn eine Begleitperson das Kind emotional unterstützt und für das Kind sorgt. ©Ursula Enders 2018
  45. Kinder stellen sich häufig Gefängnisse wie Kerker vor, in denen Täter nur Wasser und Brot bekommen. Es entlastet sie, wenn sie erfahren, dass man z.B. im Gefängnis arbeiten, fernsehen und Sport treiben darf. ©Ursula Enders 2018
  46. Positiv nehmen Kinder meist die Information auf, dass es im Gefängnis Therapiegruppen gibt, in denen Täter lernen können, Kindern keine Gewalt mehr anzutun. Ebenso finden viele Mädchen und Jungen es okay, dass Täter wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden können. ©Ursula Enders 2018
  47. Hilfreich ist es für viele Kinder, wenn sie die Möglichkeit haben, die Gesprächsform aktiv mitzugestalten. ©Ursula Enders 2018
  48. Selbst im Gerichtssaal besteht die Möglichkeit, durch einen wertschätzenden Umgang die Belastungen kindlicher (Opfer-)Zeug*innen zu reduzieren. ©Ursula Enders 2018
  49. Richterinnen und Richter sollten betroffenen Kindern das Angebot machen, ihnen das Urteil in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. ©Ursula Enders 2018
  50. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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