Die Aufdeckung der pornografischen Ausbeutung eines 9-jährigen Jungen in Freiburg hat die (Fach-)Öffentlichkeit bezüglich des Umgangs staatlicher Stellen – insbesondere der Familiengerichte – in Fällen des Verdachts sexuellen Missbrauchs wachgerüttelt. Bis heute besteht für Richter*innen, die in Strafprozessen kindliche Opfer als Zeug*innen vernehmen oder in familiengerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle der Vermutung sexuellen Missbrauchs durch Familienangehörige über den Schutz von Kindern entscheiden, keine Verpflichtung zur Fortbildung zum Problembereich „Sexueller Missbrauch“. Dementsprechend wenig kindgerecht ist oftmals die Praxis der Gerichte bei der Vernehmung kindlicher Opfer im Rahmen von Strafprozessen und familiengerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Präsentation von Ursula Enders gibt Impulse zur Verbesserung des Opferschutzes kindlicher Opfer (sexueller) Gewalt im Rahmen strafrechtlicher und familienrechtlicher Auseinandersetzungen.