Wie kann ich Google Analytics Datenschutz-konform nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) der katholischen Kirche nutzen? Ein Beispiel aus der Praxis.
Ralf SimonWeb Content & Social Media Manager at missio
Google Analytics und das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)
1. Alle Angaben ohne Gewähr.
KIRCHE DER ZUKUNFT
-
WEBSITE DER ZUKUNFT
MIT GOOGLE ANALYTICS KDG-KONFORM “TRACKEN”
Ralf Simon | @rasibo | Web Content Manager | www.missio-hilft.de
Münster | 14. März 2019 | #KIW19
2. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie kam ich auf die Session-Idee?
Quelle: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10210033733518668&set=a.2699560186991&type=3
3. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie kam ich auf die Session-Idee?
Quelle: https://twitter.com/rasibo/status/1067750094408159232 & https://barcamptools.eu/KIW19/sessions
4. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie kam ich auf die Session-Idee?
Quelle: https://blog.ralf-simon.de/2018/11/kiw-rueck-und-ausblick-auf-2019
5. Alle Angaben ohne Gewähr.
Unterschied ANALYTICS vs. TRACKING
● Beides ist nicht gesetzlich definiert.
● Allgemeiner Sprachgebrauch
○ ANALYTICS = misst „nur“ statistische
Aussagen über eine Gruppe von Nutzern.
Zweck: bedarfsgerechte Gestaltung von
Website´s, Marktforschung.
○ TRACKING = misst einzelne Nutzer und
ihr Nutzungsverhalten. Zweck: individuelle
Werbung, Preise, etc.
○ UNTERSCHIED: Durch individuelle
Identifizierung beim Tracking können
Persönlichkeitsprofile und Verhaltens-
muster gebildet werden.
Google Analytics
6. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personen-
bezogener Daten ist in Art. 6 Abs. 1 KDG geregelt.
Danach ist die Verarbeitung personenbezogener
Daten rechtmäßig, wenn (u.a.)
● die Einwilligung der betroffenen Person
vorliegt oder
● sie zur Erfüllung eines Vertrages oder zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
erforderlich ist oder
● die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtli-
chen Verpflichtung erforderlich ist oder
● sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe
Google Analytics
erforderlich ist, die im kirchlichen Interesse
liegt oder
● die Verarbeitung zur Wahrung der be-
rechtigten Interessen des Verant-
wortlichen erforderlich ist, sofern nicht
die Interessen oder Grundrechte und
Grundfreiheiten der betroffenen Person ,
die den Schutz personenbezogener Daten
erfordern, überwiegen.
Hier sind v.a. die Rechtsgrundlagen der Ein-
willigung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a KDG und der
Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f
KDG anwendbar.
7. Alle Angaben ohne Gewähr.
Google Analytics = Google Universal Analytics
(seit 2014/15)
Google Analytics und Datenschutz sind
eigentlich ein Widerspruch. Nach jahrelangen
Streitigkeiten hat sich der Suchmaschinen-
konzern aber mit den Datenschützern auf eine
rechtskonforme Nutzung von Google Analytics
geeinigt. Seitenbetreiber müssen hier aber
einiges tun, um Google Analytics
Datenschutz-konform nutzen zu können.
Die korrekte Einbindung von Google Analytics
ist mittlerweile eine Kunst für sich:
● (1) ADV-Vertrag mit Google abschließen;
● (2) richtiger Einbau des Tracking Codes
auf der Website;
● (4) Aufbewahrungsdauer der Daten;
● (5) passende Formulierungen In der
Datenschutzerklärung;
● (6) Löschung von Altdaten.
Google Analytics
8. Alle Angaben ohne Gewähr.
(1) Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Websitebetreiber, die Google Analytics nach den
Vorgaben der Datenschützer nutzen wollen,
müssen mit Google einen so genannten ADV-
Vertrag (Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung)
abschließen. Das ist mit Geltung der DSGVO (und
des KDG) nun auch auf elektronischem Weg
möglich - direkt aus dem Google-Analytics-Konto
heraus.
Das alte Prozedere des Ausdruckens und per Post
an Google senden ist damit hinfällig.
Google Analytics
Der Weg dorthin:
● Google Analytics
● Verwaltung (unten links)
● Kontoebene: “Kontoeinstellungen”
● Seitenende: “Zusatz zur Datenver-
arbeitung”
9. Alle Angaben ohne Gewähr.
(2a) Richtiger Einbau des GA-Codes auf
der Website:
Google Analytics
Verwaltung (unten links)
Property
Trackinginformationen
Trackingcode mit anonymizIP
Google Analytics
GA-Quellcode MUSS manuell vom
Webmaster/Entwickler um anonymizeIP ergänzt
werden!
<!-- Global site tag (gtag.js) - Google Analytics
-->
<script async
src="https://www.googletagmanager.com/gtag/js?id=
UA-XXXXXXX-X"></script>
<script>
window.dataLayer = window.dataLayer || [];
function gtag(){dataLayer.push(arguments);}
gtag('js', new Date());
gtag('config', '<UA-XXXXXXX-X>', {
'anonymize_ip': true });
gtag('config', 'UA-6303862-1');
</script>
10. Alle Angaben ohne Gewähr.
(2b) Richtiger Einbau des GA-Codes auf
der Website und weitere Einstellungen.
Der Weg dorthin:
● Google Analytics
● Verwaltung (unten links)
● Property
● Trackinginformationen
● Datenerfassung
○ Remarketing: AUS
● User-ID: AUS
Google Analytics
11. Alle Angaben ohne Gewähr.
(3) Mit dem gtag.js bindet Google
Analytics quasi automatisch den haus-
eigenen Tag Manager ein - auch wenn
man ihn nicht nutzt.
Wer ihn jedoch nutzt, muss in jeder
Tag-Konfiguration auch dort zusätzlich
das anonymizeIP manuell hinzufügen:
(Einschub) Google Tag Manager
12. Alle Angaben ohne Gewähr.
(4) Aufbewahrungsdauer der Daten
festlegen
Voreinstellung: 26 Monate
Empfehlung: 14 Monate
(wg. Art. 27 KDG)
Aufbewahrungsdauer gilt nur für Daten
auf Nutzer- und Ereignisebene, die mit
Cookies, User-IDs und Werbe-IDs
verknüpft sind.
Aggregierte Daten sind nicht betroffen.
Google Analytics
13. Alle Angaben ohne Gewähr.
(5) Datenschutzerklärung auf der eigenen Website
anpassen
Nutzung von Google Analytics ist in der
Datenschutzerklärung zwingend anzugeben:
Bestandteil sind auch die
“Nutzungsbedingungen für Google Analytics”:
www.google.com/analytics/terms/de.html
Google Analytics
● Umfang der Datenerhebung, Art. 14 und 15
KDG
● Rechtsgrundlage, Art. 15 KDG
● Speicherdauer bzw. Kriterien für
Festlegung der Dauer, Art. 15 Abs.2 lit.a
KDG
● Widerrufsrecht, Art. 8 Abs.6 DSGVO
● Hinweis zum Deaktivierungs-Add-on und
Opt-Out-Cookie
● Hinweis zu anonymizeIp
14. Alle Angaben ohne Gewähr.
(6) Löschung von Altdaten
Wurden durch Google Analytics Nutzerprofile
ohne IP-Anonymisierung erstellt, sind diese
Daten rechtswidrig erhoben worden und somit
zu löschen:
Löschung erfolgt nach 35 Tagen.
Google Analytics
15. Alle Angaben ohne Gewähr.
(7) Fazit
● Das Beispiel zeigt, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics möglich ist.
● Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gesetzesänderungen zukünftig weitere Anpassungen
erforderlich machen.
● Bitte lasst euch Euer Vorgehen von eurem betrieblichen Datenschützer “absegnen”.
Google Analytics
16. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hilfreiche Links zum KDG und zur DSGVO
blog.ralf-simon.de/2019/01/hilfreiche-links-zum-kdg-und-zur-dsgvo/
oder einfach: rasibo.de
Google Analytics
17. Alle Angaben ohne Gewähr.
Danke für eure Aufmerksamkeit.
Ralf Simon
@rasibo
Google Analytics