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Hessisches Ministerium
der Finanzen
Kommunale Entschuldung –
das Modell HESSENKASSE
Ltd. Ministerialrat Patrik Kraulich
Leiter des Referats „Kommunalfinanzen I“ und Stellv. Abteilungsleiter
Hessisches Ministerium der Finanzen
2
1. Die HESSENKASSE im Überblick
2. Finanzierung der HESSENKASSE
3. Entschuldungsprogramm
4. Investitionsprogramm
5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
Agenda
Hessisches Ministerium der Finanzen
Die HESSENKASSE im Überblick
3
 Kassenkredite sind der Dispo des Girokontos der Kommunen.
 Über 260 hessische Kommunen hatten ihr Girokonto überzogen und
zusammen Kassenkredite von rund 6 Mrd. Euro angehäuft. Davon
waren rund 5 Mrd. Euro im Rahmen der HESSENKASSE ablösefähig.
 Der Betrag hat sich durch die Analyse der Experten von Finanz- und
Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht
reduziert, weil
 sich die Finanzlage der Kommunen verbessert hat;
 investiv verwendete Kassenkredite umgeschuldet werden mussten;
 gegenüberstehende liquide Vermögenswerte gefunden wurden.
 Die HESSENKASSE hat diese Schulden übernommen. Eine
Kassenkreditentschuldung in diesem Umfang ist bundesweit einmalig!
Hessisches Ministerium der Finanzen
Die HESSENKASSE im Überblick
4
 Hessen arbeitet kontinuierlich am Abbau der Altschulden.
 Seit 2013 hat der Kommunale Schutzschirm, bei besonders
konsolidierungsbedürftigen Kommunen rd. 2,8 Mrd. Euro an
Investitions- und Kassenkrediten getilgt.
 Das Land organisiert die Entschuldung über die HESSENKASSE und
steuert seinen Finanzierungsanteil bei. Dabei bedient es sich der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der kommunale
Eigenbeitrag von 25 Euro pro Jahr und Einwohner ist fix, trag- und
planbar.
 Zudem gibt es für Kommunen, die nicht an der Kassenkredit-
entschuldung teilnehmen und nicht dauerhaft abundant sind, ein
Investitionsprogramm mit einem Volumen von rd. 700 Mio. Euro.
Hessisches Ministerium der Finanzen
5
 Die kommunale Kassenkreditverschuldung entwickelt sich
unabhängig von ihrer Finanzausstattung durch das Land.
Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs steigt
kontinuierlich. Es hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
6
 Hessen war von zwei negativen wirtschaftlichen Impulsen besonders
betroffen: Rezession 2003 und Finanz- und Wirtschaftskrise
2008/2009
 Finanzsituation der Kommunen 2010:
• Finanzierungssaldo: - 2,2 Mrd. Euro
• Anteil der Kommunen mit ausgeglichene Haushalt: 10 Prozent
 Fehlende Genehmigungspflicht für Kassenkredite bis 2011:
 Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise konnten
die Kommunen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörden
Kassenkredite aufnehmen.
Anstieg der Kassenkredite auf 7,5 Mrd. Euro im Jahr 2012
Hessisches Ministerium der Finanzen
Die HESSENKASSE im Überblick
7
179
• Kommunen nehmen an der Kassenkreditentschuldung teil.
257
• Kommunen nehmen am Investitionsprogramm teil.
10
• Kommunen nehmen sowohl an der Kassenkreditentschuldung als
auch am Investitionsprogramm teil (§ 6 Abs. 7 HessenkasseGesetz).
3
• Kommunen erhalten erhöhtes Kontingent in KIP macht Schule!
15
• dauerhaft abundante Kommunen nehmen weder am
Entschuldungsprogramm noch am Investitionsprogramm teil.
Hessisches Ministerium der Finanzen
8
Die HESSENKASSE im Überblick
Hessisches Ministerium der Finanzen
Ergebnisse nach Ablauf der Antragsfrist zur
Kassenkreditentschuldung
9
 Soweit diese Kommunen Kassenkredite hatten, wurde ihnen von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eine
Finanzierung angeboten, deren jährliche Belastung einer Teilnahme
an der HESSENKASSE entspricht.
 Dieses Darlehen ist für die Kommunen zinsfrei.
15
• dauerhaft abundante Kommunen nehmen weder am
Entschuldungsprogramm noch am Investitionsprogramm teil.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
10
1. Die HESSENKASSE im Überblick
2. Finanzierung der HESSENKASSE
3. Entschuldungsprogramm
4. Investitionsprogramm
5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
Hessisches Ministerium der Finanzen
11
Das Programm wird flankiert durch ein im Wesentlichen aus Landesmitteln finanziertes
Investitionsprogramm für nicht dauerhaft abundante Kommunen ohne
Kassenkreditverschuldung (Investitionsvolumen von rd. 700 Mio. Euro).
Finanzierung der HESSENKASSE
Ursprungsplanungen Status Quo
Finanzbedarf (geschätzt) 300 Mio. Euro 215 Mio. Euro
finanziert durch
Eigenbeitrag der Kommunen 100 Mio. Euro 70 Mio. Euro
Bundesmittel „5. Milliarde“
Bundesteilhabegesetz
59 Mio. Euro 59 Mio. Euro
Kommunalanteil Fonds
„Deutsche Einheit"
60 Mio. Euro 0 Mio. Euro
Landesanteil Fonds „Deutsche Einheit“ 40 Mio. Euro 40 Mio. Euro
Landesausgleichsstock 20 Mio. Euro 20 Mio. Euro
Weitere Landesmittel 21 Mio. Euro 26 Mio. Euro
Hessisches Ministerium der Finanzen
42%
31%
27%
Status Quo
Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel
12
Finanzierung der HESSENKASSE
60%20%
20%
Ursprungsplanungen
Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel
Hessisches Ministerium der Finanzen
150.000
25
€/EW
3.750.000 €
13
Ermittlung des kommunalen Eigenbeitrags
Möglichkeiten:
 Ratenpause
 Sondertilgung
Finanzierung der HESSENKASSE
Einwohner
Stand 31.12.15
Eigenbeitrag der
Kommune
Eigenbeitrag der
Kommune
Teilnahmedauer
= Ablösebetrag / (50 € * EW)
 30 Mio. € / (50 € *150.000)
= 4 Jahre
Hessisches Ministerium der Finanzen
 Die Abwicklung des Entschuldungsverfahrens hat die WIBank
übernommen.
 Zur Refinanzierung wurde das Sondervermögen HESSENKASSE
gebildet.
 Die gesamte Finanzierung der HESSENKASSE
– erfolgt in gestaffelten Laufzeiten von bis zu 30 Jahren zu einem
durchschnittlichen Zinssatz von rund 1,523 Prozent und.
– ohne neue Schulden für das Land Hessen
 Das Gesamtvolumen des Entschuldungsprogramms beträgt rd. 6
Mrd. Euro
 rd. 4,9 Mrd. Euro abgelöste Kassenkredite
 rd. 1,1 Mrd. Euro für Zinsdiensthilfen und weitere Kosten
14
Finanzierung der HESSENKASSE
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
15
1. Die HESSENKASSE im Überblick
2. Finanzierung der HESSENKASSE
3. Entschuldungsprogramm
4. Investitionsprogramm
5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
Hessisches Ministerium der Finanzen
16
Placeholder
Investitionsprogramm
Entschuldungs-
programm
Hessisches Ministerium der Finanzen
3. Quartal 2017 4. Quartal 2017 1. Quartal 2018 2. Quartal 2018 3./4. Quartal 2018
Kreditprüfer
Gespräche mit
Kommunen
Besprechung der
Prüfungsergebnisse
Beschlussfassung
der Vertretungskörperschaft
und ggf. Antragstellung zum
Entschuldungsprogramm
Abschluss eines
Entschuldungsvertrages
Ablauf der Entschuldung
Ablösung der
Kassenkredite

Bescheidübergaben
17
Hessisches Ministerium der Finanzen
Details zu der Teilnahme am
Entschuldungsprogramm
18
Offenbach
am Main
Landkreis
Offenbach
Rheingau-
Taunus
Darmstadt
Landkreis
Groß-Gerau
564,0 Mio. Euro
522,4 Mio. Euro
328,5 Mio. Euro
254,7 Mio. Euro
253,7 Mio. Euro
Hanau
149,3 Mio. Euro
162,2 Mio. Euro
181,8 Mio. Euro
195,1 Mio. Euro
208,0 Mio. Euro
Rüsselsheim
am Main
Landkreis
Kassel
Landkreis
Bergstraße
Main-Kinzig-
Kreis
Die 10 größten Nehmer
Ablösungsbeträge
Hessisches Ministerium der Finanzen
Details zu der Teilnahme am
Entschuldungsprogramm
19
Offenbach
am Main
Bad
Karlshafen
Rüsselsheim
am Main
Neuental
Bad
Sooden-
Allendorf
4.558,17 Euro
4.410,97 Euro
3.095,35 Euro
2.624,92 Euro
2.493,21 Euro
Heringen
1.963,09 Euro
2.010,20 Euro
2.055,26 Euro
2.245,18 Euro
2.360,84 Euro
Hanau
Löhnberg
Morschen
Bad Emstal
Die 10 größten Nehmer
Entschuldung je Einwohner
Hessisches Ministerium der Finanzen
20
Übersicht Kassenkredite
Stand: 31. Dezember 2017 Stand: 31. Dezember 2018
Vor Hessenkasse Nach Hessenkasse
Datenquelle: Hessisches Statistisches Landesamt
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
21
1. Die HESSENKASSE im Überblick
2. Finanzierung der HESSENKASSE
3. Entschuldungsprogramm
4. Investitionsprogramm
5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
Hessisches Ministerium der Finanzen
22
Placeholder
Investitionsprogramm
Entschuldungs-
programm
Hessisches Ministerium der Finanzen
23
Voraussetzungen zur Teilnahme:
 Finanz- oder strukturschwache Kommune
 Nicht dauerhaft abundant
 Kassenkreditfreiheit
 Stichtag 30.06.2018 bzw.
 abweichend festgelegter Stichtag (in Absprache mit
Bewilligungsbehörde).
 Ausnahme: Kombifälle i.S.d. § 7 Absatz 6 Hessenkassegesetz
 Kreisangehörige Gemeinden, die weder finanz- noch strukturschwach
sind, ansonsten aber die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein
Zuschusskontingent in Höhe von 750 Tsd. Euro. Dies entspricht einem
Investitionsvolumen von über 830 Tsd. Euro.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE
- Allgemein -
Hessisches Ministerium der Finanzen
24
Ermittlung Kontingent:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE
- Allgemein -
Einwohner
31.12.2015
Gewichtung anhand der
nivellierten Steuereinnahmekraft
Gewichtete
Einwohner
Gewichtete
Einwohner
Fördersatz
• Kreisangehörige Gemeinden:
 rd. 200 Euro je Einwohner
• Landkreise und kreisfreie Städte:
 100 Euro je Einwohner
Zuschusskontingent
• Mindestzuschusskontingent:
750.000 Euro
1. Schritt:
2. Schritt:
Hessisches Ministerium der Finanzen
25
Gegenstand der Förderung:
 Förderfähig sind:
 Instandhaltung, Instandsetzung, Herstellung, Umbau, Erweiterung
oder wesentliche Verbesserung kommunaler oder
kommunalersetzender Infrastruktureinrichtungen
 Anschaffung beweglicher und unbeweglicher
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
 Pflichtiger und freiwilliger Bereich
 Zuschusskontingent kann bis zur Hälfte auch zur Tilgung von
Investitionskrediten eingesetzt werden.
 Im Einzelfall: Förderung im kostenrechnenden Einrichtungen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE
- Allgemein -
Hessisches Ministerium der Finanzen
Details zum Investitionsprogramm
26
Wetterau-
Kreis
Landkreis
Marburg-
Biedenkopf
Landkreis
Fulda
Kassel
Gießen
34,5 Mio. Euro
27,0 Mio. Euro
26,6 Mio. Euro
26,5 Mio. Euro
23,2 Mio. Euro
Schwalm-
Eder-Kreis
9,3 Mio. Euro
11,3 Mio. Euro
15,7 Mio. Euro
18,2 Mio. Euro
22,0 Mio. Euro
Landkreis
Waldeck-
Frankenberg
Fulda
Marburg
Maintal
Die 10 größten Investitionsvolumina
Gesamtbetrag
Hessisches Ministerium der Finanzen
Details zum Investitionsprogramm
27
Neu-
Eichenberg
Weißenborn
Schwarzen-
born
Rasdorf
Breitenbach
am
Herzberg
803,60 Euro
557,67 Euro
482,32 Euro
475,10 Euro
430,85 Euro
Antrifttal
345,10 Euro
353,11 Euro
363,91 Euro
409,62 Euro
415,83 Euro
Berkatal
Rosenthal
Abtsteinach
Flörsbachtal
Die 10 größten Investitionsvolumina
je Einwohner
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
28
1. Die HESSENKASSE im Überblick
2. Finanzierung der HESSENKASSE
3. Entschuldungsprogramm
4. Investitionsprogramm
5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
Hessisches Ministerium der Finanzen
Maßnahmen zur finanzaufsichtlichen Begleitung der
HESSENKASSE
Verhinderung erneuter Verschuldung über Kassenkredite durch
Neuregelungen haushaltsrechtlicher Art in der HGO und der
GemHVO
Dazu wurde folgender Regelungskanon verabschiedet:
1. Neuregelungen zum Haushaltsausgleich
2. Überschuldungsverbot
3. Neuregelungen zum Haushaltssicherungskonzept
4. Neuregelung der genehmigungsbedürftigen Teile der
Haushaltssatzung
29
Hessisches Ministerium der Finanzen
Maßnahmen zur finanzaufsichtlichen Begleitung der
HESSENKASSE
Regelungskanon (Fortsetzung):
5. Neuregelung der Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung
6. Vorgaben für den Bestand an flüssigen Mitteln
7. Informationspflicht zum Jahresabschluss auch gegenüber der
Aufsichtsbehörde
8. Zurückstellung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bei
rückständigem Jahresabschluss
9. „Reset-Taste“ für Altfehlbeträge
30
Hessisches Ministerium der Finanzen
Ziele der finanzaufsichtlichen Begleitung der
HESSENKASSE
 Den neuerlichen Anstieg von Kassenkrediten unterbinden.
 Kassenkredite auf die Funktion als kurzfristige Liquiditätshilfe
zurückführen.
 Die ordentliche Tilgung von Krediten muss mit ordentlichen Einnahmen
und darf nicht mit neuen Kassenkrediten erwirtschaftet werden.
 Der Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll mit
der Bildung eines Liquiditätspuffers begegnet werden.
 Durch die Verrechnung der Fehlbeträge werden
Haushaltssicherungskonzepte entbehrlich, ein Neuanfang wird
ermöglicht.
 Die Berücksichtigung von Jahresabschlüssen bei der
Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht soll einen
finanzpolitischen „Blindflug“ verhindern.
Die HESSENKASSE muss einmalig bleiben und nachhaltig wirken.
31
Hessisches Ministerium der Finanzen
Erfolgsfaktoren der HESSENKASSE
 Die HESSENKASSE ist ein gemeinsamer Erfolg der kommunalen
Familie
– Die Kommunen haben am Entstehungsprozess mitgewirkt und
sind auch an der Finanzierung der HESSSENKASSE beteiligt.
 Die HESSENKASSE kam zum richtigen Zeitpunkt
– Das historisch niedrige Zinsniveau erlaubt eine langfristige
Finanzierung des Entschuldungsprogramms
 Die HESSENKASSE wirkt nachhaltig und gibt den Kommunen
Planungssicherheit
 Zukünftige Generationen werden nicht mehr durch die Schulden
von heute belastet. Dies eröffnet Handlungsspielräume für
wachstumsfördernde und notwendige Investitionen
32
Hessisches Ministerium der Finanzen
33
 Die Rückzahlung der Kassenkredite steht weitgehend noch bevor:
 Bis 2048 sind jährlich
 145 Mio. Euro über den Landeshaushalt und
 rd. 70 Mio. Euro im Durchschnitt der Laufzeit von den Kommunen
aufzubringen
Ist das Altschuldenproblem in Hessen nun gelöst?
Hessisches Ministerium der Finanzen
34
Hessisches Ministerium der Finanzen
BACKUP
35
Hessisches Ministerium der Finanzen
Kassenkreditbestand
„Echte“
Kassenkredite
36
„Unechte“
Kassenkredite
Gegenüberstehende
Liquidität
Darstellung der Ermittlung des Ablösungsbetrags
Abzug
Hessisches Ministerium der Finanzen
37
1. „Echte“ Kassenkredite sind alle Kassenkredite, die keine „unechten“
Kassenkredite sind
2. „Unechte“ Kassenkredite sind, Kassenkredite,
 die zur Vorfinanzierung von Investitionen verwendet wurden, da
hierfür Investitionskredite aufgenommen werden können;
 die zur Vorfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Forderungen
verwendet wurden, da diesbezüglich mit einem Zahlungseingang zu
rechnen ist (Bspw. Forderungen gegenüber dem Land, dem Bund,
aber auch Straßenanliegerbeiträge, da hier das Grundstück haftet);
 die an Eigenbetriebe weitergereicht wurden, weil hierfür durch die
Weiterleitung dokumentiert ist, dass diese Liquidität im Kernhaushalt
nicht benötigt wird.
Darstellung der Ermittlung des Ablösungsbetrags
Hessisches Ministerium der Finanzen
38
3. Abzug von liquiden Mitteln in Form von:
 Sonstigen Vermögenswerten
 Geldbestand
Liquidität kann zur Ablösung von
Kassenkrediten verwendet werden!
Darstellung der Ermittlung des Ablösungsbetrags
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE
- Zahlen und Fakten -
Investitionsvolumen
696,2 Mio. €*
257 Kommunen
 68,4 Mio. Euro
 627,8 Mio. Euro
Zuschuss
Eigenanteil
(1/9 des Zuschusses oder
25 Euro je Einwohner)
Hessisches Ministerium der Finanzen
39

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Kommunale Entschuldung - das Modell HESSENKASSE

  • 1. Hessisches Ministerium der Finanzen Kommunale Entschuldung – das Modell HESSENKASSE Ltd. Ministerialrat Patrik Kraulich Leiter des Referats „Kommunalfinanzen I“ und Stellv. Abteilungsleiter
  • 2. Hessisches Ministerium der Finanzen 2 1. Die HESSENKASSE im Überblick 2. Finanzierung der HESSENKASSE 3. Entschuldungsprogramm 4. Investitionsprogramm 5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE Agenda
  • 3. Hessisches Ministerium der Finanzen Die HESSENKASSE im Überblick 3  Kassenkredite sind der Dispo des Girokontos der Kommunen.  Über 260 hessische Kommunen hatten ihr Girokonto überzogen und zusammen Kassenkredite von rund 6 Mrd. Euro angehäuft. Davon waren rund 5 Mrd. Euro im Rahmen der HESSENKASSE ablösefähig.  Der Betrag hat sich durch die Analyse der Experten von Finanz- und Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht reduziert, weil  sich die Finanzlage der Kommunen verbessert hat;  investiv verwendete Kassenkredite umgeschuldet werden mussten;  gegenüberstehende liquide Vermögenswerte gefunden wurden.  Die HESSENKASSE hat diese Schulden übernommen. Eine Kassenkreditentschuldung in diesem Umfang ist bundesweit einmalig!
  • 4. Hessisches Ministerium der Finanzen Die HESSENKASSE im Überblick 4  Hessen arbeitet kontinuierlich am Abbau der Altschulden.  Seit 2013 hat der Kommunale Schutzschirm, bei besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen rd. 2,8 Mrd. Euro an Investitions- und Kassenkrediten getilgt.  Das Land organisiert die Entschuldung über die HESSENKASSE und steuert seinen Finanzierungsanteil bei. Dabei bedient es sich der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der kommunale Eigenbeitrag von 25 Euro pro Jahr und Einwohner ist fix, trag- und planbar.  Zudem gibt es für Kommunen, die nicht an der Kassenkredit- entschuldung teilnehmen und nicht dauerhaft abundant sind, ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von rd. 700 Mio. Euro.
  • 5. Hessisches Ministerium der Finanzen 5  Die kommunale Kassenkreditverschuldung entwickelt sich unabhängig von ihrer Finanzausstattung durch das Land. Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs steigt kontinuierlich. Es hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt.
  • 6. Hessisches Ministerium der Finanzen Wie konnte es überhaupt so weit kommen? 6  Hessen war von zwei negativen wirtschaftlichen Impulsen besonders betroffen: Rezession 2003 und Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009  Finanzsituation der Kommunen 2010: • Finanzierungssaldo: - 2,2 Mrd. Euro • Anteil der Kommunen mit ausgeglichene Haushalt: 10 Prozent  Fehlende Genehmigungspflicht für Kassenkredite bis 2011:  Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise konnten die Kommunen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörden Kassenkredite aufnehmen. Anstieg der Kassenkredite auf 7,5 Mrd. Euro im Jahr 2012
  • 7. Hessisches Ministerium der Finanzen Die HESSENKASSE im Überblick 7 179 • Kommunen nehmen an der Kassenkreditentschuldung teil. 257 • Kommunen nehmen am Investitionsprogramm teil. 10 • Kommunen nehmen sowohl an der Kassenkreditentschuldung als auch am Investitionsprogramm teil (§ 6 Abs. 7 HessenkasseGesetz). 3 • Kommunen erhalten erhöhtes Kontingent in KIP macht Schule! 15 • dauerhaft abundante Kommunen nehmen weder am Entschuldungsprogramm noch am Investitionsprogramm teil.
  • 8. Hessisches Ministerium der Finanzen 8 Die HESSENKASSE im Überblick
  • 9. Hessisches Ministerium der Finanzen Ergebnisse nach Ablauf der Antragsfrist zur Kassenkreditentschuldung 9  Soweit diese Kommunen Kassenkredite hatten, wurde ihnen von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eine Finanzierung angeboten, deren jährliche Belastung einer Teilnahme an der HESSENKASSE entspricht.  Dieses Darlehen ist für die Kommunen zinsfrei. 15 • dauerhaft abundante Kommunen nehmen weder am Entschuldungsprogramm noch am Investitionsprogramm teil.
  • 10. Hessisches Ministerium der Finanzen Agenda 10 1. Die HESSENKASSE im Überblick 2. Finanzierung der HESSENKASSE 3. Entschuldungsprogramm 4. Investitionsprogramm 5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
  • 11. Hessisches Ministerium der Finanzen 11 Das Programm wird flankiert durch ein im Wesentlichen aus Landesmitteln finanziertes Investitionsprogramm für nicht dauerhaft abundante Kommunen ohne Kassenkreditverschuldung (Investitionsvolumen von rd. 700 Mio. Euro). Finanzierung der HESSENKASSE Ursprungsplanungen Status Quo Finanzbedarf (geschätzt) 300 Mio. Euro 215 Mio. Euro finanziert durch Eigenbeitrag der Kommunen 100 Mio. Euro 70 Mio. Euro Bundesmittel „5. Milliarde“ Bundesteilhabegesetz 59 Mio. Euro 59 Mio. Euro Kommunalanteil Fonds „Deutsche Einheit" 60 Mio. Euro 0 Mio. Euro Landesanteil Fonds „Deutsche Einheit“ 40 Mio. Euro 40 Mio. Euro Landesausgleichsstock 20 Mio. Euro 20 Mio. Euro Weitere Landesmittel 21 Mio. Euro 26 Mio. Euro
  • 12. Hessisches Ministerium der Finanzen 42% 31% 27% Status Quo Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel 12 Finanzierung der HESSENKASSE 60%20% 20% Ursprungsplanungen Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel
  • 13. Hessisches Ministerium der Finanzen 150.000 25 €/EW 3.750.000 € 13 Ermittlung des kommunalen Eigenbeitrags Möglichkeiten:  Ratenpause  Sondertilgung Finanzierung der HESSENKASSE Einwohner Stand 31.12.15 Eigenbeitrag der Kommune Eigenbeitrag der Kommune Teilnahmedauer = Ablösebetrag / (50 € * EW)  30 Mio. € / (50 € *150.000) = 4 Jahre
  • 14. Hessisches Ministerium der Finanzen  Die Abwicklung des Entschuldungsverfahrens hat die WIBank übernommen.  Zur Refinanzierung wurde das Sondervermögen HESSENKASSE gebildet.  Die gesamte Finanzierung der HESSENKASSE – erfolgt in gestaffelten Laufzeiten von bis zu 30 Jahren zu einem durchschnittlichen Zinssatz von rund 1,523 Prozent und. – ohne neue Schulden für das Land Hessen  Das Gesamtvolumen des Entschuldungsprogramms beträgt rd. 6 Mrd. Euro  rd. 4,9 Mrd. Euro abgelöste Kassenkredite  rd. 1,1 Mrd. Euro für Zinsdiensthilfen und weitere Kosten 14 Finanzierung der HESSENKASSE
  • 15. Hessisches Ministerium der Finanzen Agenda 15 1. Die HESSENKASSE im Überblick 2. Finanzierung der HESSENKASSE 3. Entschuldungsprogramm 4. Investitionsprogramm 5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
  • 16. Hessisches Ministerium der Finanzen 16 Placeholder Investitionsprogramm Entschuldungs- programm
  • 17. Hessisches Ministerium der Finanzen 3. Quartal 2017 4. Quartal 2017 1. Quartal 2018 2. Quartal 2018 3./4. Quartal 2018 Kreditprüfer Gespräche mit Kommunen Besprechung der Prüfungsergebnisse Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft und ggf. Antragstellung zum Entschuldungsprogramm Abschluss eines Entschuldungsvertrages Ablauf der Entschuldung Ablösung der Kassenkredite  Bescheidübergaben 17
  • 18. Hessisches Ministerium der Finanzen Details zu der Teilnahme am Entschuldungsprogramm 18 Offenbach am Main Landkreis Offenbach Rheingau- Taunus Darmstadt Landkreis Groß-Gerau 564,0 Mio. Euro 522,4 Mio. Euro 328,5 Mio. Euro 254,7 Mio. Euro 253,7 Mio. Euro Hanau 149,3 Mio. Euro 162,2 Mio. Euro 181,8 Mio. Euro 195,1 Mio. Euro 208,0 Mio. Euro Rüsselsheim am Main Landkreis Kassel Landkreis Bergstraße Main-Kinzig- Kreis Die 10 größten Nehmer Ablösungsbeträge
  • 19. Hessisches Ministerium der Finanzen Details zu der Teilnahme am Entschuldungsprogramm 19 Offenbach am Main Bad Karlshafen Rüsselsheim am Main Neuental Bad Sooden- Allendorf 4.558,17 Euro 4.410,97 Euro 3.095,35 Euro 2.624,92 Euro 2.493,21 Euro Heringen 1.963,09 Euro 2.010,20 Euro 2.055,26 Euro 2.245,18 Euro 2.360,84 Euro Hanau Löhnberg Morschen Bad Emstal Die 10 größten Nehmer Entschuldung je Einwohner
  • 20. Hessisches Ministerium der Finanzen 20 Übersicht Kassenkredite Stand: 31. Dezember 2017 Stand: 31. Dezember 2018 Vor Hessenkasse Nach Hessenkasse Datenquelle: Hessisches Statistisches Landesamt
  • 21. Hessisches Ministerium der Finanzen Agenda 21 1. Die HESSENKASSE im Überblick 2. Finanzierung der HESSENKASSE 3. Entschuldungsprogramm 4. Investitionsprogramm 5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
  • 22. Hessisches Ministerium der Finanzen 22 Placeholder Investitionsprogramm Entschuldungs- programm
  • 23. Hessisches Ministerium der Finanzen 23 Voraussetzungen zur Teilnahme:  Finanz- oder strukturschwache Kommune  Nicht dauerhaft abundant  Kassenkreditfreiheit  Stichtag 30.06.2018 bzw.  abweichend festgelegter Stichtag (in Absprache mit Bewilligungsbehörde).  Ausnahme: Kombifälle i.S.d. § 7 Absatz 6 Hessenkassegesetz  Kreisangehörige Gemeinden, die weder finanz- noch strukturschwach sind, ansonsten aber die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein Zuschusskontingent in Höhe von 750 Tsd. Euro. Dies entspricht einem Investitionsvolumen von über 830 Tsd. Euro. Hessisches Ministerium der Finanzen Investitionsprogramm HESSENKASSE - Allgemein -
  • 24. Hessisches Ministerium der Finanzen 24 Ermittlung Kontingent: Hessisches Ministerium der Finanzen Investitionsprogramm HESSENKASSE - Allgemein - Einwohner 31.12.2015 Gewichtung anhand der nivellierten Steuereinnahmekraft Gewichtete Einwohner Gewichtete Einwohner Fördersatz • Kreisangehörige Gemeinden:  rd. 200 Euro je Einwohner • Landkreise und kreisfreie Städte:  100 Euro je Einwohner Zuschusskontingent • Mindestzuschusskontingent: 750.000 Euro 1. Schritt: 2. Schritt:
  • 25. Hessisches Ministerium der Finanzen 25 Gegenstand der Förderung:  Förderfähig sind:  Instandhaltung, Instandsetzung, Herstellung, Umbau, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung kommunaler oder kommunalersetzender Infrastruktureinrichtungen  Anschaffung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens  Pflichtiger und freiwilliger Bereich  Zuschusskontingent kann bis zur Hälfte auch zur Tilgung von Investitionskrediten eingesetzt werden.  Im Einzelfall: Förderung im kostenrechnenden Einrichtungen Hessisches Ministerium der Finanzen Investitionsprogramm HESSENKASSE - Allgemein -
  • 26. Hessisches Ministerium der Finanzen Details zum Investitionsprogramm 26 Wetterau- Kreis Landkreis Marburg- Biedenkopf Landkreis Fulda Kassel Gießen 34,5 Mio. Euro 27,0 Mio. Euro 26,6 Mio. Euro 26,5 Mio. Euro 23,2 Mio. Euro Schwalm- Eder-Kreis 9,3 Mio. Euro 11,3 Mio. Euro 15,7 Mio. Euro 18,2 Mio. Euro 22,0 Mio. Euro Landkreis Waldeck- Frankenberg Fulda Marburg Maintal Die 10 größten Investitionsvolumina Gesamtbetrag
  • 27. Hessisches Ministerium der Finanzen Details zum Investitionsprogramm 27 Neu- Eichenberg Weißenborn Schwarzen- born Rasdorf Breitenbach am Herzberg 803,60 Euro 557,67 Euro 482,32 Euro 475,10 Euro 430,85 Euro Antrifttal 345,10 Euro 353,11 Euro 363,91 Euro 409,62 Euro 415,83 Euro Berkatal Rosenthal Abtsteinach Flörsbachtal Die 10 größten Investitionsvolumina je Einwohner
  • 28. Hessisches Ministerium der Finanzen Agenda 28 1. Die HESSENKASSE im Überblick 2. Finanzierung der HESSENKASSE 3. Entschuldungsprogramm 4. Investitionsprogramm 5. Finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE
  • 29. Hessisches Ministerium der Finanzen Maßnahmen zur finanzaufsichtlichen Begleitung der HESSENKASSE Verhinderung erneuter Verschuldung über Kassenkredite durch Neuregelungen haushaltsrechtlicher Art in der HGO und der GemHVO Dazu wurde folgender Regelungskanon verabschiedet: 1. Neuregelungen zum Haushaltsausgleich 2. Überschuldungsverbot 3. Neuregelungen zum Haushaltssicherungskonzept 4. Neuregelung der genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung 29
  • 30. Hessisches Ministerium der Finanzen Maßnahmen zur finanzaufsichtlichen Begleitung der HESSENKASSE Regelungskanon (Fortsetzung): 5. Neuregelung der Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung 6. Vorgaben für den Bestand an flüssigen Mitteln 7. Informationspflicht zum Jahresabschluss auch gegenüber der Aufsichtsbehörde 8. Zurückstellung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bei rückständigem Jahresabschluss 9. „Reset-Taste“ für Altfehlbeträge 30
  • 31. Hessisches Ministerium der Finanzen Ziele der finanzaufsichtlichen Begleitung der HESSENKASSE  Den neuerlichen Anstieg von Kassenkrediten unterbinden.  Kassenkredite auf die Funktion als kurzfristige Liquiditätshilfe zurückführen.  Die ordentliche Tilgung von Krediten muss mit ordentlichen Einnahmen und darf nicht mit neuen Kassenkrediten erwirtschaftet werden.  Der Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll mit der Bildung eines Liquiditätspuffers begegnet werden.  Durch die Verrechnung der Fehlbeträge werden Haushaltssicherungskonzepte entbehrlich, ein Neuanfang wird ermöglicht.  Die Berücksichtigung von Jahresabschlüssen bei der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht soll einen finanzpolitischen „Blindflug“ verhindern. Die HESSENKASSE muss einmalig bleiben und nachhaltig wirken. 31
  • 32. Hessisches Ministerium der Finanzen Erfolgsfaktoren der HESSENKASSE  Die HESSENKASSE ist ein gemeinsamer Erfolg der kommunalen Familie – Die Kommunen haben am Entstehungsprozess mitgewirkt und sind auch an der Finanzierung der HESSSENKASSE beteiligt.  Die HESSENKASSE kam zum richtigen Zeitpunkt – Das historisch niedrige Zinsniveau erlaubt eine langfristige Finanzierung des Entschuldungsprogramms  Die HESSENKASSE wirkt nachhaltig und gibt den Kommunen Planungssicherheit  Zukünftige Generationen werden nicht mehr durch die Schulden von heute belastet. Dies eröffnet Handlungsspielräume für wachstumsfördernde und notwendige Investitionen 32
  • 33. Hessisches Ministerium der Finanzen 33  Die Rückzahlung der Kassenkredite steht weitgehend noch bevor:  Bis 2048 sind jährlich  145 Mio. Euro über den Landeshaushalt und  rd. 70 Mio. Euro im Durchschnitt der Laufzeit von den Kommunen aufzubringen Ist das Altschuldenproblem in Hessen nun gelöst?
  • 35. Hessisches Ministerium der Finanzen BACKUP 35
  • 36. Hessisches Ministerium der Finanzen Kassenkreditbestand „Echte“ Kassenkredite 36 „Unechte“ Kassenkredite Gegenüberstehende Liquidität Darstellung der Ermittlung des Ablösungsbetrags Abzug
  • 37. Hessisches Ministerium der Finanzen 37 1. „Echte“ Kassenkredite sind alle Kassenkredite, die keine „unechten“ Kassenkredite sind 2. „Unechte“ Kassenkredite sind, Kassenkredite,  die zur Vorfinanzierung von Investitionen verwendet wurden, da hierfür Investitionskredite aufgenommen werden können;  die zur Vorfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Forderungen verwendet wurden, da diesbezüglich mit einem Zahlungseingang zu rechnen ist (Bspw. Forderungen gegenüber dem Land, dem Bund, aber auch Straßenanliegerbeiträge, da hier das Grundstück haftet);  die an Eigenbetriebe weitergereicht wurden, weil hierfür durch die Weiterleitung dokumentiert ist, dass diese Liquidität im Kernhaushalt nicht benötigt wird. Darstellung der Ermittlung des Ablösungsbetrags
  • 38. Hessisches Ministerium der Finanzen 38 3. Abzug von liquiden Mitteln in Form von:  Sonstigen Vermögenswerten  Geldbestand Liquidität kann zur Ablösung von Kassenkrediten verwendet werden! Darstellung der Ermittlung des Ablösungsbetrags
  • 39. Hessisches Ministerium der Finanzen Investitionsprogramm HESSENKASSE - Zahlen und Fakten - Investitionsvolumen 696,2 Mio. €* 257 Kommunen  68,4 Mio. Euro  627,8 Mio. Euro Zuschuss Eigenanteil (1/9 des Zuschusses oder 25 Euro je Einwohner) Hessisches Ministerium der Finanzen 39