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Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
- Lohnsteuerhilverein - Sitz Gladbeck
Herr Gerd Wilhelm
Emscherstr. 62
45891 Gelsenkirchen
Tel: (0209) - 9 30 77 0
E-Mail: info@lohnsteuerhilfe.net
Internet: lohnsteuerhilfe.net

                                                      Pressemitteilung Nr. [28]
  Neue Rentensteuer verunsichert viele Ruheständler
  Lohnsteuerhilfevereine übernehmen die Einkommensteuer-Erklärung
  Rentner aufgepasst: Im Zuge des Alterseinkünfte-Gesetzes überprüft der Fiskus derzeit,
  welche Ruheständler zur Einkommensteuer herangezogen werden. „Viele Rentner sind
  bereits verunsichert, weil kaum jemand so recht abschätzen kann, welche Folgen das
  komplizierte Gesetz für ihn hat“, erklärt Gerd Wilhelm, 2. Vorsitzender des bundesweit
  engagierten „Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.“ mit Hauptsitz in Gladbeck. Der
  Steuerfachmann ruft deshalb alle Betroffenen dazu auf, sich von Lohnsteuerhilfevereinen
  bei der Einkommensteuererklärung helfen zu lassen.

  Gesetzliche, private und betriebliche Rentenansprüche sind betroffen
  Die Rentenversicherungsträger, so Wilhelm, seien gemäß dem 2005 in Kraft getretenen
  Gesetz dazu verpflichtet, der Finanzverwaltung und den Finanzämtern die Rentenhöhe
  ihrer Versicherten zu übermitteln. „Das betrifft sowohl gesetzliche und private als auch
  betriebliche Rentenansprüche“, sagt der Experte. Diese Maßnahme sei eine Folge der
  neuen Identifikationsnummern, die jeder Bürger in Deutschland zugesandt bekommen
  hat. „Sie sollten nicht warten, bis das Finanzamt Sie zur Abgabe der
  Einkommensteuererklärung auffordert. Steuernachzahlungen für zurückliegende Jahre
  werden unter Umständen verzinst“, sagt Wilhelm. Für verspätet abgegebene
  Steuererklärungen könnten sogar Verspätungszuschläge erhoben werden.

  Was das Gesetz für die konkrete Rente bedeutet
  Wer also keine weiteren Einnahmen hat, vor dem 31.12.2005 in Rente gegangen ist und
  eine Bruttorente von monatlich mindestens 1.599 Euro hat, muss eine
  Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Renteneintritt im Jahr 2006 gilt dies ab einer
  Bruttorente von 1.524 Euro (2007 = 1.464 Euro; 2008 = 1.409 Euro usw.). Bei
  Verheirateten gilt das jeweils Doppelte. „Hatten Sie als Rentner neben der Rente noch
  andere Einkünfte, etwa Arbeitslohn, Honorare, Mieteinkünfte usw., sind Sie unabhängig
  von der Höhe der Rente verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben“, so
  Wilhelm.
  „Hatten Sie Kapitaleinkünfte, die den Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro
  übersteigen, und keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragt, dann sollten Sie
  eine Steuererklärung abgeben, um eventuell zu viel abgezogene Abgeltungssteuer bzw.
  Kapitalertragssteuer auf Zinsen zurückzufordern.“

  Alle nötigen Unterlagen werden unkompliziert erstellt
  Steuer-Experte Gerd Wilhelm macht darauf aufmerksam, dass sein Lohnsteuerhilfeverein
  für die Mitglieder die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bzw. die
  Nichtveranlagungs-Bescheinigung für die Banken auf Wunsch beantragt. „Wir erstellen
  unkompliziert nach Ihren Angaben und Unterlagen Ihre Steuererklärung. Kommen Sie in
  eine der Beratungsstellen unseres Vereins. In einem vertrauensvollen Gespräch prüfen
  wir gerne, ob eine Steuererklärungspflicht besteht“, so Wilhelm.

  Gelsenkirchen, 18. Oktober 2010
  Kontakt:
  Herr Gerd Wilhelm
  Telefon: (0209) - 9 30 77 0 / Telefax: (0209) - 9 30 77 10
  E-Mail: info@lohnsteuerhilfe.net

  Anzahl der Wörter: 361
  Anzahl der Zeichen (ohne Leerzeichen): 2561 _________
  Anzahl der Zeichen (mit Leerzeichen): 2918     1 /1
  [02099307710

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  • 1. Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. - Lohnsteuerhilverein - Sitz Gladbeck Herr Gerd Wilhelm Emscherstr. 62 45891 Gelsenkirchen Tel: (0209) - 9 30 77 0 E-Mail: info@lohnsteuerhilfe.net Internet: lohnsteuerhilfe.net Pressemitteilung Nr. [28] Neue Rentensteuer verunsichert viele Ruheständler Lohnsteuerhilfevereine übernehmen die Einkommensteuer-Erklärung Rentner aufgepasst: Im Zuge des Alterseinkünfte-Gesetzes überprüft der Fiskus derzeit, welche Ruheständler zur Einkommensteuer herangezogen werden. „Viele Rentner sind bereits verunsichert, weil kaum jemand so recht abschätzen kann, welche Folgen das komplizierte Gesetz für ihn hat“, erklärt Gerd Wilhelm, 2. Vorsitzender des bundesweit engagierten „Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.“ mit Hauptsitz in Gladbeck. Der Steuerfachmann ruft deshalb alle Betroffenen dazu auf, sich von Lohnsteuerhilfevereinen bei der Einkommensteuererklärung helfen zu lassen. Gesetzliche, private und betriebliche Rentenansprüche sind betroffen Die Rentenversicherungsträger, so Wilhelm, seien gemäß dem 2005 in Kraft getretenen Gesetz dazu verpflichtet, der Finanzverwaltung und den Finanzämtern die Rentenhöhe ihrer Versicherten zu übermitteln. „Das betrifft sowohl gesetzliche und private als auch betriebliche Rentenansprüche“, sagt der Experte. Diese Maßnahme sei eine Folge der neuen Identifikationsnummern, die jeder Bürger in Deutschland zugesandt bekommen hat. „Sie sollten nicht warten, bis das Finanzamt Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordert. Steuernachzahlungen für zurückliegende Jahre werden unter Umständen verzinst“, sagt Wilhelm. Für verspätet abgegebene Steuererklärungen könnten sogar Verspätungszuschläge erhoben werden. Was das Gesetz für die konkrete Rente bedeutet Wer also keine weiteren Einnahmen hat, vor dem 31.12.2005 in Rente gegangen ist und eine Bruttorente von monatlich mindestens 1.599 Euro hat, muss eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Renteneintritt im Jahr 2006 gilt dies ab einer Bruttorente von 1.524 Euro (2007 = 1.464 Euro; 2008 = 1.409 Euro usw.). Bei Verheirateten gilt das jeweils Doppelte. „Hatten Sie als Rentner neben der Rente noch andere Einkünfte, etwa Arbeitslohn, Honorare, Mieteinkünfte usw., sind Sie unabhängig von der Höhe der Rente verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben“, so Wilhelm. „Hatten Sie Kapitaleinkünfte, die den Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro übersteigen, und keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragt, dann sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, um eventuell zu viel abgezogene Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer auf Zinsen zurückzufordern.“ Alle nötigen Unterlagen werden unkompliziert erstellt Steuer-Experte Gerd Wilhelm macht darauf aufmerksam, dass sein Lohnsteuerhilfeverein für die Mitglieder die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bzw. die Nichtveranlagungs-Bescheinigung für die Banken auf Wunsch beantragt. „Wir erstellen unkompliziert nach Ihren Angaben und Unterlagen Ihre Steuererklärung. Kommen Sie in eine der Beratungsstellen unseres Vereins. In einem vertrauensvollen Gespräch prüfen wir gerne, ob eine Steuererklärungspflicht besteht“, so Wilhelm. Gelsenkirchen, 18. Oktober 2010 Kontakt: Herr Gerd Wilhelm Telefon: (0209) - 9 30 77 0 / Telefax: (0209) - 9 30 77 10 E-Mail: info@lohnsteuerhilfe.net Anzahl der Wörter: 361 Anzahl der Zeichen (ohne Leerzeichen): 2561 _________ Anzahl der Zeichen (mit Leerzeichen): 2918 1 /1 [02099307710