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Forsa-Umfrage „Verbraucherwissen“ im Auftrag des BMELV
– Kurzzusammenfassung –


Erhebungszeitraum:    15. – 24. September 2010
Teilnehmeranzahl:     bundesweit 500 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen
Jahrgangstufe:        10




Zweck von Girokonten
Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (52 Prozent) wissen, dass ein Girokonto
für alle üblichen Geldaus- und -eingänge wie Gehalt oder Miete gedacht ist. 20 Prozent der
Schüler glauben jedoch, ein Girokonto richte man ein, "um angemessene Zinsen auf
Ersparnisse zu erhalten". 19 Prozent meinen, ein Girokonto sei dazu da, "leichter
regelmäßige Beträge anzusparen". Fast jeder zehnte Befragte (9 Prozent) weiß mit dem
Begriff nichts anzufangen oder glaubt, man brauche kein Girokonto.


Einschätzung Sparzinsen/Kreditzinsen
Rund zwei Drittel (63 Prozent) der Befragten wissen, dass es länger dauert, mit einem
Betrag von 50 Euro einen Kredit von 2.000 Euro abzubezahlen als den entsprechenden
Betrag zu sparen. Fast ein Drittel ist gegenteiliger Auffassung.


Was ist beim Verlust der EC-Karte zu veranlassen?
Hier wissen fast alle (97 Prozent), dass in einem solchen Fall die Karte gesperrt werden
muss.


Rücktritt von Kaufverträgen bei Defekten
Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (56 Prozent) denken, dass man in diesem
Fall auch noch nach zwölf Monaten von einem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten und
sein Geld zurückfordern kann. Rund 40 Prozent wissen, dass das nicht möglich ist.


Rückgabe bei Bestellungen im Internet
Bei Käufen im Internet sind die Jugendlichen besser über ihr Rücktrittsrecht informiert.
59 Prozent der Befragten wissen, dass sie eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen auf
Kosten des Händlers zurückschicken können.
15 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass sie in einem solchen Fall gar keine
Umtauschrechte haben, 18 Prozent meinen, dass sie die Sendung wieder vom Händler
abholen lassen können.



                                                                                             1
Wer übernimmt bei einem verschuldeten Fahrradunfall eventuelle Kosten für Schäden
an einem Auto?
50 Prozent der Schülerinnen und Schüler wissen, dass im Schadensfall die
Haftpflichtversicherung aufkommt. Bei den Gymnasiasten waren es 57 Prozent, bei den
Haupt- und Realschülern 43 Prozent.
Fast die Hälfte aller Befragten (43 Prozent) meinen fälschlicherweise, dass die
Unfallversicherung für den Schaden aufkommt.


Zeittaktung bei Handyverträgen
Weniger als ein Drittel (26 Prozent) weiß, dass die 1/1 Taktung (sekundengenaue
Abrechnung) die günstigste Variante ist, wenn man zwar viel, aber immer kurz telefoniert.
Knapp ein Drittel weiß auf die Frage gar keine Antwort.
Somit liegen fast drei Viertel der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Einschätzung über die
Kriterien eines günstigen Handyvertrages falsch oder kennen sich nicht aus.


Legalität von Veröffentlichung fremder Daten
Die meisten Befragten (70 Prozent) wissen, dass es nicht legal ist, Downloads (auch wenn
man sie gekauft hat) auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. 28 Prozent sind der
Auffassung, dies sei erlaubt.


Rechte bei Nutzung von sozialen Netzwerken
Fast alle Jugendlichen (97 Prozent) wissen, dass man von Betreibern von sozialen
Netzwerken das Löschen von beleidigenden und kompromittierenden Bildern einfordern
kann.
Lediglich sechs Prozent glauben, dass der Betreiber dazu nicht verpflichtet sei.


Preisangabe persönlicher Daten bei Online-Bestellungen
Die meisten Schüler (84 Prozent) wissen, dass die Adressangabe notwendig ist, wenn man
online bestellen möchte. Dass der Händler gegebenenfalls nach dem Geburtsdatum fragen
kann, wissen 80 Prozent.
Fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten meinten jedoch, sie seien ebenso verpflichtet, ihre
private Telefonnummer anzugeben. Jeweils fünf Prozent würden sogar weitere private Daten
wie Beruf und Familienstand bei Online-Bestellungen preisgeben und zwei Prozent ihr
Gehalt.




                                                                                              2
Die Ergebnisse der einzelnen Themenfelder im Überblick:


Die Fragen zum Themenfeld Internet wurden am besten beantwortet. Hier beantworteten
durchschnittlich 82 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Fragen korrekt. Der
Wissensstand ist insgesamt hoch, was bei der Generation der „digital natives“ wenig
erstaunt. Wissenslücken sind allerdings bei der Frage nach der Nutzung von Daten auf der
eigenen Homepage und bei der Frage nach der Preisgabe von persönlichen Daten zu
konstatieren.
An zweiter Stelle folgen die Fragen zum Themengebiet Geld und Versicherung
(durchschnittlich 57 Prozent richtige Angaben). Beim Themenfeld Verbraucherrechte streuen
die Antworten sehr stark, es wurden durchschnittlich 48 Prozent richtig beantwortet.




                                                                                           3

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  • 1. Forsa-Umfrage „Verbraucherwissen“ im Auftrag des BMELV – Kurzzusammenfassung – Erhebungszeitraum: 15. – 24. September 2010 Teilnehmeranzahl: bundesweit 500 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen Jahrgangstufe: 10 Zweck von Girokonten Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (52 Prozent) wissen, dass ein Girokonto für alle üblichen Geldaus- und -eingänge wie Gehalt oder Miete gedacht ist. 20 Prozent der Schüler glauben jedoch, ein Girokonto richte man ein, "um angemessene Zinsen auf Ersparnisse zu erhalten". 19 Prozent meinen, ein Girokonto sei dazu da, "leichter regelmäßige Beträge anzusparen". Fast jeder zehnte Befragte (9 Prozent) weiß mit dem Begriff nichts anzufangen oder glaubt, man brauche kein Girokonto. Einschätzung Sparzinsen/Kreditzinsen Rund zwei Drittel (63 Prozent) der Befragten wissen, dass es länger dauert, mit einem Betrag von 50 Euro einen Kredit von 2.000 Euro abzubezahlen als den entsprechenden Betrag zu sparen. Fast ein Drittel ist gegenteiliger Auffassung. Was ist beim Verlust der EC-Karte zu veranlassen? Hier wissen fast alle (97 Prozent), dass in einem solchen Fall die Karte gesperrt werden muss. Rücktritt von Kaufverträgen bei Defekten Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (56 Prozent) denken, dass man in diesem Fall auch noch nach zwölf Monaten von einem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern kann. Rund 40 Prozent wissen, dass das nicht möglich ist. Rückgabe bei Bestellungen im Internet Bei Käufen im Internet sind die Jugendlichen besser über ihr Rücktrittsrecht informiert. 59 Prozent der Befragten wissen, dass sie eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Händlers zurückschicken können. 15 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass sie in einem solchen Fall gar keine Umtauschrechte haben, 18 Prozent meinen, dass sie die Sendung wieder vom Händler abholen lassen können. 1
  • 2. Wer übernimmt bei einem verschuldeten Fahrradunfall eventuelle Kosten für Schäden an einem Auto? 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler wissen, dass im Schadensfall die Haftpflichtversicherung aufkommt. Bei den Gymnasiasten waren es 57 Prozent, bei den Haupt- und Realschülern 43 Prozent. Fast die Hälfte aller Befragten (43 Prozent) meinen fälschlicherweise, dass die Unfallversicherung für den Schaden aufkommt. Zeittaktung bei Handyverträgen Weniger als ein Drittel (26 Prozent) weiß, dass die 1/1 Taktung (sekundengenaue Abrechnung) die günstigste Variante ist, wenn man zwar viel, aber immer kurz telefoniert. Knapp ein Drittel weiß auf die Frage gar keine Antwort. Somit liegen fast drei Viertel der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Einschätzung über die Kriterien eines günstigen Handyvertrages falsch oder kennen sich nicht aus. Legalität von Veröffentlichung fremder Daten Die meisten Befragten (70 Prozent) wissen, dass es nicht legal ist, Downloads (auch wenn man sie gekauft hat) auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. 28 Prozent sind der Auffassung, dies sei erlaubt. Rechte bei Nutzung von sozialen Netzwerken Fast alle Jugendlichen (97 Prozent) wissen, dass man von Betreibern von sozialen Netzwerken das Löschen von beleidigenden und kompromittierenden Bildern einfordern kann. Lediglich sechs Prozent glauben, dass der Betreiber dazu nicht verpflichtet sei. Preisangabe persönlicher Daten bei Online-Bestellungen Die meisten Schüler (84 Prozent) wissen, dass die Adressangabe notwendig ist, wenn man online bestellen möchte. Dass der Händler gegebenenfalls nach dem Geburtsdatum fragen kann, wissen 80 Prozent. Fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten meinten jedoch, sie seien ebenso verpflichtet, ihre private Telefonnummer anzugeben. Jeweils fünf Prozent würden sogar weitere private Daten wie Beruf und Familienstand bei Online-Bestellungen preisgeben und zwei Prozent ihr Gehalt. 2
  • 3. Die Ergebnisse der einzelnen Themenfelder im Überblick: Die Fragen zum Themenfeld Internet wurden am besten beantwortet. Hier beantworteten durchschnittlich 82 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Fragen korrekt. Der Wissensstand ist insgesamt hoch, was bei der Generation der „digital natives“ wenig erstaunt. Wissenslücken sind allerdings bei der Frage nach der Nutzung von Daten auf der eigenen Homepage und bei der Frage nach der Preisgabe von persönlichen Daten zu konstatieren. An zweiter Stelle folgen die Fragen zum Themengebiet Geld und Versicherung (durchschnittlich 57 Prozent richtige Angaben). Beim Themenfeld Verbraucherrechte streuen die Antworten sehr stark, es wurden durchschnittlich 48 Prozent richtig beantwortet. 3