[PDF] Pressemitteilung: Ein Jahr Pflegereform - Mehr Leistungen, bessere Angebote und mehr Qualität für pflegebedürftige Menschen
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mitteilung
Berlin, 30. Juni 2009
Nr. 65
Ein Jahr Pflegereform – Mehr Leistungen, bessere Angebote und
mehr Qualität für pflegebedürftige Menschen
Am 1. Juli 2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Die Bilanz
nach einem Jahr zeigt: Die Situation für die Betroffenen, die pflegenden Familien-
angehörigen sowie für das Pflegepersonal hat sich deutlich verbessert.
Verbesserung der Leistungen
Mit der Pflegereform ist besonders die häusliche Pflege gestärkt worden. Sach-
leistungsbeträge und Pflegegeld sind ab Juli 2008 erhöht worden. Besonders -
erfreulich ist, dass vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – also
insbesondere demenzkranke Menschen – von den Neuerungen der Pflegereform
profitieren. Für sie steht jetzt monatlich ein zusätzlicher Leistungsbetrag von bis zu
200 Euro (in häuslicher Betreuung) zur Verfügung. Diese Leistungen erhalten erst-
mals auch Personen der so genannten Pflegestufe 0. Inzwischen nehmen rund ein
Drittel mehr Menschen diese Leistung in Anspruch als vor der Reform.
Pflegestützpunkte/Pflegeberatung
Ein zentrales Anliegen der Pflegereform ist eine bessere Vernetzung und
Verzahnung von wohnortnahen Leistungsangeboten und deren Ausrichtung auf die
individuelle Bedarfslage. Es geht darum, den oft überforderten Betroffenen und ihren
Familien zu helfen, sich in der für sie neuen und zum Teil – etwa nach einem
2. Seite 2 von 4 Krankenhausaufenthalt – unvermittelt auftretenden Pflegesituation besser zurecht zu
finden.
Die Pflegereform sieht hierzu vor allem die Schaffung von Pflegestützpunkten vor,
die als Anlaufstellen vor Ort Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfestellungen
geben sollen. Auch besteht seit 1. Januar 2009 ein Anspruch auf eine individuelle
Pflegeberatung, der auf das Fallmanagement ausgerichtet ist. Auf Wunsch des
Pflegebedürftigen muss die Pflegeberatung zuhause stattfinden.
Inzwischen haben fast alle Bundesländer die Initiative ergriffen und entweder bereits
Pflegestützpunkte errichtet oder sie planen, diese einzurichten. Nach aktuellem
Stand sind bereits über 500 Pflegestützpunkte eingerichtet oder in Planung. Die Zahl
sollte sich noch deutlich erhöhen, zumal die Pflegekassen für bis zu 1200 Stützpunk-
te die Anschubfinanzierung übernehmen.
Betreuungskräfte
Mit der Reform wurde ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte im Heim
geschaffen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie sollen
helfen, die von demenziellen Erkrankungen betroffenen Heimbewohner bei ihren
alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und die Lebensqualität der Menschen mit
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen
Erkrankungen zu erhöhen.
Nach anfänglicher Zurückhaltung wird hiervon mehr und mehr Gebrauch gemacht.
Etwa 10.000 dieser Betreuer sind inzwischen im Einsatz auf rund 6.500 neu
eingerichteten Vollzeitstellen, viele davon in Teilzeit. Und Woche für Woche kommen
weitere hinzu, 1.500 Personen sind bisher von der Bundesagentur für Arbeit
vermittelt worden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelung bis zu
20.000 neue Arbeitsplätze für Betreuungskräfte geschaffen werden können.
Qualität (Bewertungssystem)
Durch eine Reihe von Maßnahmen der Pflegereform wird die Qualität der Leistungen
der Pflegeheime und Pflegedienste angehoben. Ab dem 1. Juli startet die Bewertung
der Pflegequalität in Deutschland nach den neuen Pflegenoten. Erste Ergebnisse
werden für Ende August erwartet.
3. Seite 3 von 4 Das Bundesgesundheitsministerium hat heute die Qualtitätsprüfungsrichtlinien des
GKV-Spitzenverbands genehmigt. Diese Richtlinien sind eine wesentliche
Voraussetzung für das neue Prüfverfahren. Die Qualitätsprüfungen finden grund-
sätzlich unangemeldet statt, ab dem Jahr 2011 im jährlichen Rhythmus, bis dahin
müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden.
Die Qualitätsergebnisse der Prüfungen sollen veröffentlicht werden und anschaulich
und klar erkennbar sein. Die Transparenzvereinbarungen zwischen den Trägerver-
bänden der ambulanten und der stationären Pflege und den Pflegekassen sind dabei
ein erster wichtiger Schritt. Damit lässt sich die Pflegequalität auf einer bundesweit
einheitlichen Grundlage vergleichen. Der Kriterienkatalog für die Pflegeheime
beinhaltet 64 Fragen. Davon beziehen sich 35 Fragen auf die Pflege und die
medizinische Versorgung, 10 Fragen auf die Bewertung des Umgangs mit demenz-
kranken Bewohnern beziehen, 10 Fragen auf soziale Betreuung und Alltagsgestal-
tung, 9 weitere betreffen die Bereiche Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und
Hygiene. Insgesamt beziehen sich also über 70% der Kriterien auf Pflege und
Betreuung.
Der Pflegeberuf muss auch künftig attraktiv bleiben – wichtig dafür sind die
ortsübliche Vergütung und der Mindestlohn
Die in den nächsten Jahrzehnten kontinuierlich steigende Zahl der Pflegebedürftigen
erfordert einen entsprechend starken Anstieg der Zahl der professionell Pflegenden.
Im Zeitraum zwischen 1999 und 2007 ist die Zahl der im Pflegebereich Beschäftigten
um rd. 185.000 auf rd. 810.000 gestiegen. Die Pflege ist ein "Jobmotor".
Ein wichtiges Anliegen der Pflegereform war es daher, dass Pflegeeinrichtungen
ihren Beschäftigten eine Arbeitsvergütung zahlen, die mindestens dem ortsüblichen
Lohnniveau entspricht. Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Versorgungsverträge nur noch
mit den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen und aufrechterhalten werden, die ihren
Beschäftigten mindestens eine ortsübliche Vergütung zahlen. Mit der Aufnahme der
Pflegebranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden zudem Mindestlöhne in
der Pflegebranche möglich gemacht, die mit der Festlegung beauftragte Pflegekom-
mission wird derzeit eingerichtet. Ortsübliche Vergütung und Mindestlohn können
und werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe
und zur Sicherung der Qualität der Pflege leisten.
4. Seite 4 von 4 Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat im Mai diesen Jahres
seinen abschließenden Bericht zur Umsetzung eines neuen Begriffs vorgelegt. Das
neue Begutachtungsverfahren und der neue Begriff stellen die Selbständigkeit des
Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel weg von der viel
kritisierten „Minutenpflege“ hin zu mehr ganzheitlicher Betrachtung des pflege-
bedürftigen Menschen. Das Anliegen "Teilhabe statt Fürsorge" findet im neuen
Begutachtungsverfahren seinen Ausdruck. Entscheidend ist künftig die verbleibende
Selbständigkeit eines Menschen, die Frage, ob und wie er noch für sich sorgen und
das tägliche Leben bewältigen kann. Alle Beeinträchtigungen - körperliche, geistige
und seelische werden künftig bei der Begutachtung berücksichtigt. Das Verfahren
wird damit vor allem demenziell erkrankten Menschen, pflegebedürftigen Kindern
und auch körperlich und geistig Behinderten besser gerecht.
Der eingesetzte Beirat hat ein fundiertes und praxistaugliches Konzept vorgeschla-
gen. Es wird daher eine zentrale Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode sein,
diesen Paradigmenwechsel zu realisieren.
Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.