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35 Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung
Würden Sie nach einem Autounfall alles richtig machen?
Mit freundlicher Unterstützung von:
inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
Wozu dient dieser Ratgeber?	 3
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?	 4
ff Kfz-Haftpflichtversicherung	 4
ff Kaskoversicherung	 5
ff Schutzbrief	 6
ff Insassenunfallversicherung	 7
ff Verkehrsrechtsschutzversicherung	 7
Wie verhält man sich im Schadensfall richtig?	 9
ff Pflichten für Kfz-Versicherte	 9
ff Richtiges Verhalten am Unfallort	 10
Autounfall – Was ist in besonderen Situationen zu tun?	 16
ff Unfall im Ausland	 16
ff Unfallflucht kann teuer werden…	 17
ff Achtung Wildwechsel! Wichtiges zum Wildunfall	 18
ff Unfall mit Fußgängern und Radfahrern	 20
ff Unfall mit Leih- und Mietwagen	 21
ff Unfall als Fahranfänger	 23
Welche Rechte und Ansprüche hat man nach einem Unfall?	 24
ff Was zahlt die Autoversicherung für Unfallopfer?	 24
ff Was zahlt die Autoversicherung für Unfallverursacher?	 26
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?	 28
ff Kommunizieren, kommunizieren…	 28
ff Beschwerden bei der BaFin und bei den Ombudsleuten	 29
ff Interview mit dem Ombudsmann für Versicherungen	 31
ff Hilfe bei den Verbraucherschutzorganisationen	 33
ff Lohnt sich der Gang vor Gericht?	 34
Was passiert nach der Schadensregulierung?	 35
ff Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse	 35
ff Kündigung und Wechsel der Kfz-Versicherung	 36
Wir bedanken uns bei unseren Kooperationspartnern	 38
Impressum:	 46
2
Wozu dient dieser Ratgeber?
Wozu dient dieser Ratgeber?
J
ährlichpassierenMillionenVerkehrsunfäl-
le auf Deutschlands Straßen. Da ein Unfall
immer mit viel Aufregung und Ärger ver-
bunden ist, möchte wohl niemand ein solches
Unglück erleben. Falls man aber doch einmal
in einen Unfall verwickelt wird – egal ob als
Unfallopfer oder als Unfallverursacher –, ist
es wichtig, dass man weiß, was zu tun ist. Das
richtige Verhalten im Schadensfall dient auf
der einen Seite natürlich dazu, einen noch
größeren Schaden möglichst zu verhindern,
verletzten Personen schnell zu helfen und
andere Verkehrsteilnehmer sowie sich selbst
nicht weiter zu gefährden. Auf der anderen
Seite sollte man als Unfallbeteiligter aber
auch unbedingt seine Rechte und Pflichten
kennen, damit man nach einem Autounfall
keine Probleme mit seiner Kfz-Versicherung
bekommt.
Dieser Ratgeber bietet zahlreiche Hilfestel-
lungen für Autofahrer, die einen Unfall hat-
ten. Er erklärt einfach und verständlich, wie
man sich im Schadensfall richtig verhält und
woran man in den Stunden und Tagen da-
nach denken muss, um nach einem Autoun-
fall nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben.
Er klärt die Frage, welche Autoversicherung
wann hilft und wie Verbraucher auf Augen-
höhe mit ihrer Versicherung kommunizieren
können. Dabei umfasst der Ratgeber zahlrei-
che praxisnahe Tipps und viel Wissenswertes
rund um die Kfz-Versicherung. 35 Experten-
tipps von Anwälten, Verbraucherschützern,
Versicherungsprofis und Verkehrsspezialisten
helfen dabei, nach einem Autounfall alles
richtig zu machen.
Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn
sie plötzlich und unvorhergesehen in einen Unfall verwickelt sind. Dieser Ratgeber soll
Unfallbeteiligten dabei helfen, im Schadensfall einen kühlen Kopf zu bewahren und
nach dem ersten Schreck mögliche Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung zu vermeiden.
3
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
Kfz-Haftpflichtversicherung
D
ie Kfz-Haftpflichtversicherung ist in
Deutschland eine Pflichtversicherung
für motorisierte Fahrzeuge. Jeder Fahr-
zeughalter muss diese Haftpflichtversiche-
rung für sich, den Fahrzeugeigentümer sowie
den Fahrer abschließen, bevor das Fahrzeug
überhaupt im Straßenverkehr genutzt wer-
den darf.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert sol-
che Schäden, die einem Dritten durch den
Gebrauch des Fahrzeuges entstehen können.
Hierbei schreibt der deutsche Gesetzgeber
bestimmte Mindestversicherungssummen
vor: Für Personenschäden liegt die Mindest-
deckungssumme aktuell bei 7,5 Millionen
Euro und für Sachschäden bei 1,12 Millio-
nen Euro. Daneben muss die Versicherung
mindestens 50.000 Euro leisten, wenn einem
Dritten durch den Fahrzeuggebrauch Vermö-
gensschäden verursacht werden, die weder
mittelbar noch unmittelbar Folge eines Per-
sonen- oder Sachschadens sind.
>>>>>>>>>> Tipp 01 <<<<<<<<<
Viele deutsche Versicherer bieten Versiche-
rungssummen an, die deutlich über den
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestde-
ckungssummen liegen. Vorsicht ist jedoch
bei der Leihwagennutzung im Ausland ge-
boten. Sofern die dort vorgeschriebene De-
ckungssumme nämlich geringer ist als die in
einem Schadensfall tatsächlich anfallende
Summe, haftet man persönlich. Die deut-
schen Kfz-Haftpflichtversicherer bieten für
solche Fälle eine sogenannte Mallorca-Poli-
ce an, die die Deckungssumme einer auslän-
dischen Kfz-Haftpflichtversicherung auf das
in Deutschland gesetzlich geforderte Niveau
erweitert.
Wer ein motorisiertes Fahrzeug besitzt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversi-
cherung – das schreibt der deutsche Gesetzgeber vor. Darüber hinaus gibt
es verschiedene freiwillige Versicherungen rund um das Fahrzeug, die Un-
fallbeteiligte vor großen finanziellen Schwierigkeiten bewahren können.
4
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer
dann, wenn andere einen Anspruch gegen
den Versicherungsnehmer beziehungsweise
den Halter oder den Fahrer eines Fahrzeuges
als mitversicherte Person stellen. Falls es sich
hierbei um unberechtigte oder überzogene
Ansprüche handelt, wehrt der Versicherer die
Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht.
Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Kfz-
Haftpflichtversicherung an den Geschädig-
ten, unabhängig davon, ob der Schädiger zum
Beispiel betrunken gefahren ist oder sich un-
erlaubt vom Unfallort entfernt hat. In solchen
Fällen kann der Versicherer den Schädiger je-
doch anschließend in Regress nehmen und ei-
nen Teil der Leistung zurückfordern. Falls ein
Schaden allerdings vorsätzlich herbeigeführt
worden ist, leistet die Versicherung nicht.
Kaskoversicherung
Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung
ist eine Kaskoversicherung keine Pflicht. Die
meisten Fahrzeugbesitzer entscheiden sich
dennoch freiwillig entweder für die Teilkas-
koversicherung oder die Vollkaskoversiche-
rung. Beide Kaskoversicherungen versichern
das eigene Fahrzeug und das Fahrzeugzube-
hör, jedoch in unterschiedlichem Umfang:
5
Die Kaskoversicherung kommt für
Schäden auf, die am eigenen Fahr-
zeug entstehen.
KASKOVERSICHERUNG SCHUTZBRIEF
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nach
einem Unfall die Schadensersatzansprüche
von Dritten & ist eine Pflichtversicherung.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung
unterstützt bei Streitigkeiten zwischen Unfall-
gegnern.
VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Die Insassenunfallversicherung
gewährt den versicherten Personen
Schutz bei Kfz-Unfällen.
INSASSENUNFALLVERSICHERUNG
Der Schutzbrief bietet dem
Versicherten schnelle Hilfe bei einer
Panne und nach einem Unfall.
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
Die Teilkaskoversicherung bietet Versiche-
rungsschutz, wenn ein Fahrzeug und die mit-
versicherten Teile beschädigt, zerstört oder
entwendet werden. Versichert sind unter an-
derem Schäden durch Brand oder Explosion
sowie Elementarschäden durch Sturm, Hagel,
Blitzschlag oder Überschwemmung. Zudem
leistet die Teilkasko bei solchen Schäden,
die durch einen Zusammenstoß mit Haar-
wild, Marderbiss, Glasbruch und Kurzschluss
an der Verkabelung verursacht werden. Die
Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert
eines Fahrzeuges und des versicherten Zube-
hörs nach einem Diebstahl und kommt zum
Beispiel auch für die Reparaturkosten auf,
wenn versucht wurde, das Fahrzeug aufzu-
brechen. Die Vollkaskoversicherung schließt
den Versicherungsschutz der Teilkaskoversi-
cherung ein und leistet darüber hinaus auch
bei selbstverschuldeten, fahrlässig verur-
sachten Unfallschäden. Wenn Fremde das
versicherte Fahrzeug mutwillig beschädigen,
kommt die Vollkaskoversicherung zudem für
diese Vandalismusschäden auf. Der genaue
Leistungsumfang bei der Kaskoversicherung
unterscheidet sich zwischen den einzelnen
Versicherungsgesellschaften zum Teil erheb-
lich. Hier sollte man sich unbedingt gut be-
raten lassen und gezielt entscheiden, wel-
chen Versicherungsschutz man benötigt und
welche Leistungen man unter Umständen
gar nicht haben (und bezahlen) möchte. Die
Höhe des Versicherungsbeitrages ist natür-
lich von den vereinbarten Leistungen abhän-
gig, ebenso beeinflussen unter anderem der
Fahrzeugtyp (also die sogenannte Typklasse)
und die Regionalklasse den jährlichen Preis
für die Kaskoversicherung.
>>>>>>>>>> Tipp 02 <<<<<<<<<
Sowohl bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
als auch bei der Vollkaskoversicherung
profitieren Autofahrer, die bereits viele
Jahre lang unfallfrei unterwegs sind, von
einem Schadenfreiheitsrabatt. Hierbei gilt
generell: Je mehr schadenfreie Jahre ein
Versicherter vorweisen kann, desto güns-
tiger kann der Versicherungsschutz für ihn
werden. Wer seine Versicherung in An-
spruch nimmt, muss umgekehrt mit einer
Rückstufung rechnen. Da es in der Teilkas-
koversicherung keinen Schadenfreiheits-
rabatt gibt, kommt es manchmal vor, dass
die Vollkaskoversicherung für unfallfreie
Fahrer nur unwesentlich teurer oder so-
gar günstiger ist als der Teilkaskoschutz.
Schutzbrief
Den Kfz-Schutzbrief bieten mittlerweile
viele Kfz-Versicherer, Automobil- und Ver-
kehrsclubs an. Wer ihn besitzt, erhält bei
einer Panne, einem Unfall oder nach einem
Diebstahl schnelle Hilfe – sowohl unterwegs
im Inland als auch bei Reisen im Ausland.
Zu den Leistungen zählen insbesondere die
Pannenhilfe und, falls erforderlich, das Ab-
schleppen des Fahrzeuges in eine Werkstatt.
Ebenso werden die Bergung eines Fahrzeu-
ges, der Ersatzteileversand, die Fahrzeugun-
terstellung, die Fahrzeugabholung bei Fah-
rerausfall und die Weiter- und Rückfahrt der
6
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
Insassen durch den Anbieter koordiniert und
finanziert. Neben möglicherweise anfallen-
den Mietwagenkosten werden häufig auch
Kosten für Übernachtungen, Krankenrück-
transporte nach einem Unfall sowie die Rück-
holung von Kindern bis zu einer vertraglich
vereinbarten Höhe übernommen.
Die Versicherungsgesellschaften bieten den
Kfz-Schutzbrief in Kombination mit der Kfz-
Haftpflichtversicherung häufig zu einem sehr
günstigen Preis an. Die Leistungen der einzel-
nen Anbieter ähneln sich zwar, doch im Detail
kann es hier manchmal wichtige Unterschie-
de geben.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet einen
Versicherungsschutz für solche Unfälle, die
die versicherten Personen während des Ge-
brauchs eines Fahrzeuges erleiden. Bei Inva-
lidität oder Tod nach einem Fahrzeugunfall
zahlt die Versicherung eine vertraglich festge-
legte Geldsumme an die versicherten Insas-
sen aus. Zusätzlich bieten viele Versicherer
ein Krankenhaustagegeld sowie die Kosten-
übernahme für kosmetische Operationen
nach einem Unfall an. Verbraucherschützer
bezeichnen die Insassenunfallversicherung
immer wieder als überflüssig, da Mitfahren-
de bereits über die gesetzlich vorgeschriebe-
ne Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers
beziehungsweise des Unfallverursachers ver-
sichert sind. Lediglich der Fahrer selbst ist bei
einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall
nicht über die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
Hier kann entweder eine allgemeine Unfall-
versicherung, eine Berufsunfähigkeitsversi-
cherung oder eine Fahrerschutzversicherung
nützlich sein, die immer dann für die Unfall-
folgekosten aufkommt, wenn keine andere
Versicherung hilft. Nach einem Unfall werden
durch die Fahrerschutzversicherung unter
anderem die Kosten für den Verdienstaus-
fall des Fahrers, für eine Haushaltshilfe und
erforderliche Umbaumaßnahmen in den ei-
genen vier Wänden übernommen. Auch die
Kostenübernahme für eine Hinterbliebenen-
rente sowie Schmerzensgeld sind möglich.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unter-
stützt Verkehrsteilnehmer nicht nur finanzi-
ell, sondern vor allem auch mit fachlicher Hil-
fe bei Rechtsstreitigkeiten. Viele Versicherer
bieten ihren Kunden anwaltliche Beratung
rund um die Uhr und helfen bei der Streit-
schlichtung schon bevor es zu einer juristi-
schen Auseinandersetzung kommt. Bringt die
außergerichtliche Streitschlichtung nicht den
gewünschten Erfolg, so übernimmt die Ver-
7
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
kehrsrechtsschutzversicherung die erforder-
lichen Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskos-
ten, um dem Versicherten zu seinem Recht zu
verhelfen. Bei einer Niederlage vor Gericht
zahlt sie zudem die Honorarkosten des geg-
nerischen Anwalts.
Je nach Vertrag greift die Verkehrsrechts-
schutzversicherung nicht nur bei rechtlichen
Auseinandersetzungen nach einem Ver-
kehrsunfall, sondern beispielsweise auch bei
Streitigkeiten rund um den Führerschein, bei
Bußgeld- und Strafverfahren sowie bei Ver-
tragsangelegenheiten rund um das Auto.
>>>>>>>>>> Tipp 03 <<<<<<<<<
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann
auch dann helfen, wenn die Kaskoversi-
cherung eine Schadensregulierung ablehnt
oder die Werkstatt nach einer Reparatur
eine zu hohe Rechnung ausstellt. Um einen
Interessenkonflikt zu vermeiden, sollten Au-
tofahrer ihren Verkehrsrechtsschutz unbe-
dingt bei einem Anbieter wählen, bei dem
sie noch keine anderen Autoversicherungen
abgeschlossen haben.
Bei vielen Rechtsschutzanbietern kann der
Verkehrsrechtsschutz entweder für ein einzi-
ges Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge einer Fa-
milie vereinbart werden. Bei Familientarifen
sollten Versicherungsnehmer darauf achten,
ob und in welchem Umfang ihre minderjäh-
rigen und volljährigen Kinder mitversichert
sind. Mit dem Fahrer-Rechtsschutz können
sich auch solche Personen absichern, die
kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern be-
ruflich oder privat mit fremden Fahrzeugen
unterwegs sind. Auch als Verkehrsteilnehmer
ohne Fahrzeug kann man sich als Fußgänger,
Fahrradfahrer und Fahrgast im öffentlichen
Nahverkehr mit einer entsprechenden Police
absichern.
>>>>>>>>>> Tipp 04 <<<<<<<<<
Viele Versicherte reduzieren die Höhe der
Beiträge für ihre Autoversicherungen durch
die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.
Hierbei fällt die regelmäßig zu zahlende Prä-
mie entsprechend geringer aus, wenn die
Versicherungsnehmer im Schadensfall einen
Teil des Schadens aus der eigenen Tasche
zahlen. Bei der Teilkasko und der Vollkas-
ko sind zum Beispiel Selbstbehalte von 150
Euro oder 300 Euro üblich, für Neuwagen
und teure Autos können aber auch Selbst-
beteiligungen von 500 Euro und mehr ver-
einbart werden. Bei der Kfz-Haftpflichtver-
sicherung ist eine Selbstbeteiligung nur für
Firmenfahrzeuge möglich, für private Fahrer
ist hier keine Eigenbeteiligung bei der Scha-
densregulierung vorgesehen.
>>>>>>>>>> Tipp 05 <<<<<<<<<
„Jeder Versicherungsvertrag regelt die
Übernahme einer Selbstbeteiligung durch
den Versicherten. Dieser sollte die Höhe der
Selbstbeteiligung stets so wählen, dass er
sie im Schadensfall auch zahlen kann.“
Marc Lüke, Geschäftsführer Produktma-
nagement, Asstel
8
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
Wie verhält man sich im Schadensfall richtig?
Pflichten für Kfz-Versicherte
W
enn ein Unfall passiert, müssen alle Be-
teiligten bestimmte Regeln beachten.
In allererster Linie geht es natürlich da-
rum, die Unfallopfer zu versorgen und einen
noch größeren Schaden möglichst zu verhin-
dern. Für Kfz-Versicherte ist zudem wichtig,
dass sie ihren Pflichten schon beim Gebrauch
eines Fahrzeuges und im Versicherungsfall
nachkommen. Denn wer sein Fahrzeug ver-
sichert, muss sogenannte Obliegenheiten
erfüllen. Diese werden den versicherten Per-
sonen durch den Versicherungsvertrag und
die damit zusammenhängenden Versiche-
rungsbedingungen auferlegt. Eine Obliegen-
heitsverletzung kann dazu führen, dass der
Versicherer seine Leistungen kürzt oder der
Versicherungsschutz sogar komplett erlischt.
Pflichten vor dem Versicherungsfall
ff Das versicherte Fahrzeug darf nur von
einem berechtigten Fahrer mit gültiger
Fahrerlaubnis gebraucht werden.
ff Das Fahrzeug darf nur für den im Ver-
sicherungsvertrag angegebenen Zweck
verwendet werden.
ff Das Fahrzeug darf nicht von Fahrern
gebraucht werden, die durch den Kon-
sum von Alkohol oder Drogen fahrun-
tüchtig sind.
Pflichten im Versicherungsfall
ff Ein Schadenereignis muss möglichst
schnell, spätestens jedoch innerhalb ei-
ner Woche bei der Versicherung ange-
zeigt werden.
ff Stirbt eine versicherte Person durch
einen Unfall, so ist die Versicherung
innerhalb von 48 Stunden zu informie-
ren.
Kommt es zu einem Schaden, dann sollten Kfz-Versicherte einige wichtige Re-
geln beachten. Sie müssen vor und im Versicherungsfall bestimmte Pflichten
– sogenannte Obliegenheiten – erfüllen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann
zur Leistungskürzung oder sogar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
9
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
ff Behördliche Ermittlungen und der
Fortgang eines Verfahrens müssen der
Versicherung unverzüglich angezeigt
werden.
ff Versicherte sind verpflichtet, die Auf-
klärung eines Schadenereignisses zu
unterstützen. Hierzu müssen sie alle
Fragen zum Unfallhergang wahrheits-
gemäß und vollständig beantworten.
ff Versicherte dürfen den Unfallort erst
verlassen, wenn sie alle erforderlichen
Feststellungen ermöglicht haben.
ff Versicherte sind verpflichtet, bei Ein-
tritt eines Schadenereignisses einen
Schaden möglichst abzuwenden und zu
mindern.
ff Zudem haben Versicherte zunächst die
Weisungen ihrer Versicherung einzuho-
len, bevor sie zum Beispiel ihr Fahrzeug
zur Reparatur in eine Werkstatt geben.
Wie bei jeder anderen Versicherung ist übri-
gens auch bei der Kfz-Versicherung zu beach-
ten, dass der Versicherungsschutz wegfallen
kann, wenn der Versicherungsbeitrag nicht
rechtzeitig gezahlt wird.
>>>>>>>>>> Tipp 06 <<<<<<<<<
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegen-
heitsverletzungen können zum gänzlichen
Wegfall oder zur Reduzierung der Versiche-
rungsleistung führen. Wer sich zum Beispiel
nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort
entfernt, kann von seiner Kfz-Haftpflichtver-
sicherung in Regress genommen werden.
Diese leistet dann zwar pflichtgemäß an ge-
schädigte Dritte, kann aber von dem Versi-
cherten anschließend Geld zurückfordern.
Bei schweren Obliegenheitsverletzungen
kann es hier um bis zu 5.000 Euro gehen, im
Normalfall fordert die Versicherungsgesell-
schaft bis zu 2.500 Euro zurück.
Marc Lüke, Geschäftsführer des Produktma-
nagements bei Asstel schreibt: „Die Verlet-
zung von vertraglichen Obliegenheiten kann
nicht nur zum Regress im Haftpflichtbereich
führen, sondern auch zu Kürzungen bei der
Kaskoversicherung. Sitzt jemand zum Beispiel
unter Alkoholeinfluss am Steuer und wird in
einen Unfall verwickelt, können Regressan-
sprüche durch den Haftpflichtversicherer
erhoben werden. Und bei einer Kaskoversi-
cherung werden möglicherweise die sonst
üblichen Leistungen aufgrund der Trunken-
heit nicht übernommen.“
Richtiges Verhalten am Unfallort
Ein Unfall kommt in aller Regel für alle Betei-
ligten überraschend und bringt häufig eine
ganze Menge Ärger und Aufregung mit sich.
Um einen noch größeren Schaden zu vermei-
den und andere Verkehrsteilnehmer nicht
weiter zu gefährden, ist es besonders wich-
tig, Ruhe zu bewahren und besonnen zu han-
deln. Auch bei geringfügigen Schäden gel-
ten bestimmte Verhaltensregeln, an die sich
die Unfallbeteiligten halten sollten. Unsere
Checkliste hilft Ihnen beim richtigen Verhal-
ten am Unfallort.
10
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
>>>>>>>>>> Tipp 07 <<<<<<<<<
Unfallstelle absichern oder
räumen?
Bei einem Verkehrsunfall mit
Bagatellschäden müssen Sie
die Unfallstelle sofort räu-
men, um den Verkehrsfluss
nicht zu beeinträchtigen.
Die Straßenverkehrsordnung
verpflichtet Fahrer dazu, bei
geringfügigem Schaden un-
verzüglich zur Seite zu fahren.
Wer bei einem oberflächli-
chen Lackschaden oder einem
zerbrochenen Scheinwerfer-
glas nicht die Straße räumt,
muss unter Umständen Strafe
zahlen. Gegebenenfalls kön-
nen Sie die Stellung der am Un-
fall beteiligten Fahrzeuge vor
der Räumung noch mit Kreide
markieren.
Jürgen Dehner, Generalsekretär
des ARCD (Auto- und Reiseclub
Deutschlands) sagt: „Im Zweifel
sollte man lieber die Fahrbahn
freimachen, auch wenn es da-
nach eventuell Schwierigkeiten
mit der Regulierung gibt. Aber
was sind schon ein paar Euro im
Vergleich zu den Folgen eines Un-
falls, die auf Autobahnen schnell
fatal sein können und die man mit
Geld nicht mehr ausgleichen kann?“
11
checkliste: Wenn es geknallt hat
Bewahren Sie Ruhe
Sichern Sie die Unfallstelle ab
Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmerund machen Sie auf die Unfallstel-le aufmerksam. Nutzen Sie dazu dieWarnblinkanlage und die Warnweste.Stellen Sie das Warndreieck in ausrei-chender Entfernung zur Unfallstelle auf.Auf Landstraßen gilt eine Entfernungvon mindestens 100 Metern, auf Au-tobahnen von mindestens 200 Metern.
Bei Unfällen mit Verletzten leis-
ten Sie Erste Hilfe und wäh-
len Sie die Notrufnummer 112
Nutzen Sie Ihr Handy oder die Not-rufsäulen an Autobahnen und Bun-desstraßen, um Hilfe zu rufen
Bitten Sie Unfallzeugen zu warten
Bleiben Sie am Unfallort
Beachten Sie dabei stets
die eigene Sicherheit
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
Nach dem ersten Schreck …
ff Unterschreiben Sie niemals ein Schuld-
anerkenntnis.
ff Erstellen Sie ein Unfallprotokoll, das
die wesentlichen Unfalldaten enthält
(u.a. Datum, Unfallort, Name und An-
schrift aller Beteiligten, Fahrzeugkenn-
zeichen). Nutzen Sie dazu den Europäi-
schen Unfallbericht.
ff Notieren Sie die Kontaktdaten von
Zeugen.
ff Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
ff Fotografieren und dokumentieren Sie
Unfallstelle, Schäden und Unfallspu-
ren. Machen Sie aus verschiedenen
Positionen Übersichts- und Detailfotos
mit Ihrem Handy oder einer Kamera.
ff Als Unfallverursacher sollten Sie unver-
züglich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
kontaktieren und deren Weisungen
einholen.
ff Fordern Sie gegebenenfalls eine Begut-
achtung des Schadens an.
ff Räumen und säubern Sie die Unfallstel-
le.
>>>>>>>>>> Tipp 08 <<<<<<<<<
„Als Geschädigter können Sie einen Gutach-
ter zur Schadensfeststellung beauftragen.
Allerdings werden die Kosten dafür von der
gegnerischen Versicherung nur dann über-
nommen, wenn es sich nicht um einen Ba-
gatellschaden handelt. Die Grenze dafür ist
bei ca. 750 Euro anzusetzen. Für darunter
liegende Schäden sollte vorsichtshalber zu-
nächst nur ein Kostenvoranschlag einer Re-
paraturwerkstatt eingeholt werden.“ Chris-
tian Solmecke, Rechtsanwalt
>>>>>>>>>> Tipp 09 <<<<<<<<<
Als Unfallbeteiligter können Sie einen Unfall
noch am Unfallort beim Zentralruf der Auto-
versicherer melden. Über die gebührenfreie
Rufnummer 0800 250 26 00 oder über ein
Onlineformular unter zentralruf.de kann der
Kfz-Versicherer des Unfallgegners ermittelt
werden. Die Unfalldaten werden aufgenom-
men und an den zuständigen Versicherer
weitergeleitet.
Exkurs: Polizei – ja oder nein?
Grundsätzlich können sowohl Unfallverur-
sacher als auch Geschädigte nach einem
Verkehrsunfall unter der Telefonnummer
110 die Polizei zur Hilfe rufen. Insbesondere
wenn Personen bei dem Verkehrsunfall ver-
letzt wurden, Alkohol oder Drogen im Spiel
sind oder der Unfallhergang unklar, kompli-
ziert oder strittig ist, sollten die Beteiligten
die Polizei verständigen. Ebenso ist dies sinn-
voll, wenn ein vorgetäuschter Unfall vermu-
tet wird, ein Unfallbeteiligter Fahrerflucht be-
geht oder ein Unfallbeteiligter keine Angaben
zu seiner Versicherung machen kann.
Ein Unfallprotokoll der Polizei kann vor allem
dann hilfreich sein, wenn sich ein Rechts-
streit anbahnt. Die Polizeibeamten nehmen
vor Ort den Sachverhalt auf. Bei Bagatellun-
fällen wird der Sachverhalt vor Ort bewertet
und sofern die Schuldfrage geklärt werden
12
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
kann, abgeschlossen. Verkehrsunfälle mit
Personenschaden und Verkehrsunfälle, bei
denen der Verursacher vor Ort nicht zweifels-
frei feststeht, werden im Rahmen der polizei-
lichen Sachbearbeitung weiterverfolgt.
>>>>>>>>>> Tipp 10 <<<<<<<<<
Übrigens: Einen Alkohol- oder Drogentest
mit Blutentnahme darf die Polizei nur bei
begründeten Verdachtsmomenten verlan-
gen. Für einen ärztlichen Eingriff muss ent-
weder der Beschuldigte einwilligen oder ein
richterlicher Beschluss vorliegen. Sofern der
Untersuchungserfolg jedoch gefährdet und
ein Richter oder Staatsanwalt gerade nicht
zu erreichen ist, dürfen auch die Polizeibe-
amten einen Bluttest anfordern.
>>>>>>>>>> Tipp 11 <<<<<<<<<
Nicht immer ist es jedoch erforderlich, dass
die Polizei einen Unfall offiziell aufnimmt.
So kann man bei Bagatellunfällen und der
Möglichkeit einer Einigung der beteiligten
Unfallparteien auf die Benachrichtigung der
Polizei auch verzichten. Besteht jedoch auch
nur einer der Betroffenen auf eine polizei-
liche Verkehrsunfallaufnahme, dann muss
das Eintreffen der Polizei abgewartet wer-
den.
Was danach passiert …
ff Als Geschädigter sollten Sie sich zu-
nächst anhören, was die Versicherung
des Unfallverursachers anbietet.
ff Unterschreiben Sie niemals voreilig
Verträge oder Vollmachten und seien
Sie skeptisch gegenüber scheinbar kos-
tenlosen Unfallhelfern.
ff Erbeten Sie sich gegebenenfalls Be-
denkzeit und holen Sie sich bei Bedarf
unabhängigen Rat von einem Anwalt
oder Sachverständigen.
ff Melden Sie einen Schaden auch als
Geschädigter umgehend bei Ihrer
Kfz-Haftpflichtversicherung. Haben Sie
einen Anwalt beauftragt, kann dieser
das übernehmen.
ff Holen Sie die Weisungen Ihrer Versi-
cherung ein, bevor Sie das Fahrzeug zur
Reparatur in eine Werkstatt geben.
ff Warten Sie als Unfallverursacher auf
eine Reparaturfreigabe und beachten
Sie gegebenenfalls eine Werkstattbin-
dung.
ff Wenn Personen schwer verletzt oder
getötet wurden, sollten Sie unbedingt
einen Rechtsanwalt mit der Wahrneh-
mung Ihrer Interessen beauftragen.
13
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
WermussnacheinemSchadeninformiert
werden?
Nicht nur die zuständigen Kfz-
Haftpflichtversicherer müs-
sen wissen, dass ein Unfall
passiert ist. Je nachdem,
welche Folgen nach einem
selbst- oder fremdverschul-
deten Unfall auf Sie zukom-
men, müssen Sie schnellst-
möglich auch andere
Versicherungen sowie Ihren
Arbeitgeber informieren:
>>>>> Tipp 12 <<<<
„Nach einem Verkehrs-
unfall ist die gegnerische
Haftpflichtversicherung
rechtlich Ihr Gegner. Sie
müssen leider davon aus-
gehen, dass der Gegner
versuchen wird, Ihre ge-
setzlichen Ansprüche –
unberechtigt – zu kürzen.
Gehen Sie daher nicht
voreilig auf Angebote
der gegnerischen Haft-
pflichtversicherung ein,
da diese nur die eigenen
Interessen – nicht Ihre – vertritt.“ Umut
Schleyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht
14
checkliste: wer wird informiert
Kaskoversicherung
Schutzbrief
Insassenunfallversicherung
Fahrerschutzversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Arbeitgeber
Krankenversicherung
Gesetzliche Renten- oder Un-fallversicherung
Wie verhält man sich im schadensfall richtig?
Interview mit Dietmar Töpfer von
Tirendo
Dietmar Töpfer ist Reifenexperte beim On-
line-Reifenhändler Tirendo. Im Interview er-
klärt er, wieso die richtige Bereifung so wich-
tig ist.
Herr Töpfer, in Deutschland gibt es seit 2010
eine sogenannte situative Winterreifen-
pflicht. Wann genau sind Autofahrer dazu
verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren?
Dietmar Töpfer: Die jetzige Regelung ist lei-
der sehr schwammig. Empfohlen wird die
entsprechende Bereifung bereits ab dem 1.
November, Pflicht jedoch ist sie erst bei win-
terlichen Straßenbedingungen wie Schnee,
Eis oder Schneematsch. Das Problem hierbei
ist, dass die individuelle Einschätzung der
Straßenlage durch die Kraftfahrer stark va-
riieren kann. Daher wünschen sich viele eine
eindeutigere gesetzliche Vorgabe. Dies wür-
de garantiert zahlreiche Unfälle durch einen
plötzlichen Wintereinbruch verhindern.
Welche Bereifung ist denn am besten ge-
eignet, damit Autofahrer im Winter keinen
Ärger mit den Gesetzeshütern bekommen?
Dietmar Töpfer: Hier ist eine pauschale Aus-
sage nicht ganz einfach, es hängen diverse
Faktoren mit der optimalen Reifenauswahl
zusammen. Dazu gehören zum einen die Art
und Weise der Nutzung. In der Stadt etwa
müssen Reifen andere Voraussetzungen er-
füllen als auf dem Land oder in den Bergen.
Weiterhin sollten Viel- und Normalfahrer
dringend hochwertige Winter- und Sommer-
reifen nutzen, während Wenigfahrer in der
Stadt auch mit Allwetterreifen gut ausgerüs-
tet sind.
Bei Winterreifen gilt generell eine Mindest-
profiltiefe von vier Millimetern, so dass aus-
reichend Grip beim Anfahren und Bremsen
im Schnee gewährleistet ist. Darunter ist eine
verlässliche Wasser- und Matschverdrän-
gung nicht mehr möglich. Außerdem müssen
für abgefahrene Reifen entsprechende Buß-
gelder gezahlt werden.
Ich empfehle stets vor dem Kauf Testberichte
zu vergleichen, um individuelle Unterschiede
auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen.
Von Billigreifen rate ich jedoch mit Nachdruck
ab. Besser ist es, hier auf Angebote von Mar-
kenreifen zu achten.
Welche Folgen kann es für den Versiche-
rungsschutz von Unfallbeteiligten haben,
wenn mit der falschen Bereifung ein Unfall
passiert?
Dietmar Töpfer: Bei einem Unfall kann jedem
Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld zuge-
schrieben werden, der unzureichende Vor-
kehrungen getroffen hat. Unfallforscher und
Gutachter setzen sich präzise mit einem Un-
fall auseinander. Bei falscher Bereifung oder
unzureichender Profiltiefe kann der Schutz
und somit das finanzielle Aufkommen für den
Schaden vonseiten der Versicherung teilweise
verweigert werden. Auch ein Zivil- bzw. Straf-
prozess bei Körperschaden und zu zahlender
Schadensersatz können Folgen sein. 
15
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
Autounfall – Was ist in besonderen Situationen zu tun?
Unfall im Ausland
A
uch außerhalb von Deutschland kann
ein Unfall passieren, wenn man mit dem
Auto unterwegs ist. Da selbst innerhalb
der Europäischen Union unterschiedliche
Verkehrsregeln gelten, sollte man im Ausland
stets mit erhöhter Wachsamkeit fahren. In-
nerhalb der EU mussten Kraftfahrer früher
die „Internationale Versicherungskarte für
Kraftverkehr“ mitführen, die wegen ihrer
Farbe auch „Grüne Karte“ genannt wurde.
Sie diente als Nachweis dafür, dass für ein
Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung
bestand. Zum Teil wird die Versicherungs-
karte noch heute von den Versicherern aus-
gegeben. In Mietwagen ist sie immer zu
finden. Eigentlich hat sie wegen des soge-
nannten Kennzeichenabkommens jedoch
ausgedient. Für die Formalitäten nach ei-
nem Unfall im Ausland werden mittlerweile
nur noch die Kfz-Kennzeichen der beteilig-
ten Fahrzeuge benötigt. Für die Dokumen-
tation eines Unfalls ist im europäischen Aus-
land zudem der Europäische Unfallbericht
nützlich. Das Formular gibt es in mehreren
Sprachen, damit fremdsprachige Unfallgeg-
ner ein einheitliches Dokument ausfüllen
können. Die Verwendung des Europäischen
Unfallberichtes ist zwar keine Pflicht, kann
die Schadensregulierung nach einem Unfall
im europäischen Ausland jedoch erheblich
erleichtern. Vor einer Reise sollte das For-
mular daher in der jeweiligen Landessprache
bei der eigenen Kfz-Versicherung angefordert
und im Handschuhfach verstaut werden.
Auch nach einem Unfall im Ausland ist es
wichtig, die eigene Versicherung zu informie-
ren und deren Weisungen einzuholen. Opfer
von Verkehrsunfällen im europäischen Aus-
land können ihre Schadenersatzansprüche
Ein Autounfall verläuft niemals nach Plan. Je nach Situation und Reakti-
on der Beteiligten gilt es verschiedene Besonderheiten zu beachten – etwa
wenn der Unfall im Ausland geschieht, der Unfallgegner sich unerlaubt
vom Unfallort entfernt oder ein geliehenes Fahrzeug beteiligt ist.
16
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
dank einer europäischen Richtlinie mittler-
weile im eigenen Land über einen Schadens-
regulierungsbeauftragten der ausländischen
Versicherung geltend machen. Der Zentralruf
der Autoversicherer gibt Auskunft darüber,
wer im Inland der zuständige Beauftragte der
gegnerischen Versicherung ist.
>>>>>>>>>> Tipp 13 <<<<<<<<<
Anrufer aus dem Ausland erreichen den
Zentralruf der Autoversicherer unter der Te-
lefonnummer +49 40 300 330 300.
Nachdem der Geschädigte selbst oder seine
Versicherung einen Entschädigungsantrag
bei dem Repräsentanten des ausländischen
Versicherers eingereicht hat, muss dieser den
Schaden innerhalb von drei Monaten regulie-
ren oder zumindest ein Entschädigungsan-
gebot machen. Geschieht dies nicht, können
sich Unfallopfer an den Verein Verkehrsop-
ferhilfe e.V. (VOH), in seiner Funktion als na-
tionale Entschädigungsstelle, wenden.
>>>>>>>>>> Tipp 14 <<<<<<<<<
Wenn der Unfall in Deutschland passiert
und eines der beteiligten Fahrzeuge aus dem
Ausland stammt, dann ist der Verein „Deut-
sches Büro Grüne Karte e.V.“ zuständig. Dies
ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haft-
pflichtversicherer, die einen Autohaftpflicht-
fall mit der ausländischen Versicherung des
Unfallgegners abwickelt.
Unfallflucht kann teuer werden…
Die Beteiligten an einem Verkehrsunfall dür-
fen sich niemals unerlaubt von dem Unfall-
ort entfernen. Unfallflucht ist ein Straftatbe-
stand und kann mit einer Freiheitsstrafe von
bis zu drei Jahren, mit einer Geldstrafe und
dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wer-
den. Sobald ein Unfallgegner sich unerlaubt
von der Unfallstelle entfernt, sollte die Polizei
gerufen werden. Wenn diese im Nachhinein
nicht ermitteln kann, wer der Fahrerflüchtige
war, so bleibt dem Zurückgebliebenen ledig-
lich die Möglichkeit einer Anzeigenerstattung
gegen Unbekannt. Kann ein Flüchtiger ausfin-
dig gemacht werden, so leistet die Kfz-Haft-
pflichtversicherung des Schädigers pflicht-
gemäß an den Geschädigten. Den Schädiger
selbst kann der Versicherer anschließend
jedoch in Regress nehmen und bis zu 5.000
Euro von diesem zurückverlangen.
Sofern ein Unfallverursacher wegen Fahrer-
„Das Büro Grüne Karte trägt dafür Sor-
ge, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten.
Aber bringen Sie bitte Geduld mit. In ande-
ren Ländern dauert die Schadensregulierung
meist viel länger als bei uns.„F. Roland A. Richter, Referent Recht und Grundsatz,
R+V Allgemeine Versicherung AG
17
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
flucht nicht gefunden wird, können Geschä-
digte sich an den Verein Verkehrsopferhilfe
e.V. (VOH) wenden. Ist ein Schaden durch
den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder ei-
nes Anhängers entstanden, dann können die
Schadenersatzansprüche gegen diese Ent-
schädigungsstelle geltend gemacht werden.
Insbesondere Personenschäden werden bei
Unfallflucht durch den Verein ersetzt. Durch
Fußgänger, Radfahrer oder Skater verursach-
te Schäden sind allerdings nicht erstattungs-
fähig, Sachschäden werden nur bei gleichzei-
tig erheblichen Personenschäden erstattet.
>>>>>>>>>> Tipp 15 <<<<<<<<<
Auch bei einem Unfall, bei dem vermeintlich
nur ein Eigenschaden entstanden ist, kann
es weitere Geschädigte geben: Wer zum Bei-
spiel einen Baum am Straßenrand rammt,
schädigt die Gemeinde, der der Baum ge-
hört. Fahrer, die nach einer Kollision weiter-
fahren ohne die Polizei zu verständigen, be-
gehen Unfallflucht und verlieren in der Folge
ihren Versicherungsanspruch. Die Vollkasko-
versicherung muss für den Schaden am eige-
nen Auto dann nicht aufkommen.
Achtung Wildwechsel! Wichtiges zum
Wildunfall
Besonders in der Nacht und in den frühen
Morgen- und Abendstunden kann es zu Wild-
unfällen kommen. Prallt ein Fahrzeug mit
einem Tier zusammen, so gelten auch hier
einige wichtige Regeln. Zunächst einmal wird
Fahrern empfohlen, den Wildtieren nicht
auszuweichen, wenn diese plötzlich vor dem
Fahrzeug auftauchen. Ein Ausweichmanöver
ist für alle Verkehrsteilnehmer häufig wesent-
lich riskanter. Auch aus versicherungsrechtli-
cher Sicht hat der Fahrer hier die Pflicht, ei-
nen Schaden möglichst gering zu halten.
>>>>>>>>>> Tipp 16 <<<<<<<<<
„Meist ist es besser, dem Tier nicht auszu-
weichen. Die Versicherung zahlt ansonsten
nur dann, wenn man nachweisen kann, dass
ein größerer Schaden verhindert werden
konnte. Das ist sehr schwer bis unmöglich,
wenn das Wild unterdessen unbeschadet
davongelaufen ist.“ Torsten Reinwald, Pres-
sesprecher, Deutscher Jagdverband
18
infobox
Übrigens: Auch wer an seinem gepark-
ten Fahrzeug einen Schaden bemerkt
und keine Hinweise auf einen Verursa-
cher finden kann, sollte die Polizei in-
formieren. Wie in jedem anderen Scha-
densfall müssen Schaden und Unfallort
dokumentiert werden, zudem sollten
mögliche Zeugen ausfindig gemacht
werden. Eine bestehende Vollkasko-
versicherung ist unverzüglich über den
Schadensfall zu benachrichtigen.
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
Nach einem Wildunfall sollte das Tier mög-
lichst an den Straßenrand gebracht werden,
um Folgeunfälle zu verhindern. Aus hygieni-
schen Gründen ist es wichtig, das Tier dabei
nicht mit den bloßen Händen zu berühren.
Noch lebende Tiere, insbesondere Schwarz-
wild, sollte man aus Sicherheitsgründen bes-
ser gar nicht anfassen.
Einem verletzten Tier, das nach dem Unfall
flüchtet, sollte man außerdem nicht folgen.
Dem zuständigen Jäger oder Förster hilft es
jedoch, wenn die Fluchtrichtung des Tieres
gemeldet wird. So kann er das verletzte Tier
später ausfindig machen und es gegebenen-
falls von seinem Leiden erlösen.
Ein Wildunfall ist unverzüglich bei der Po-
lizei oder dem örtlichen Jäger zu melden.
Diese stellt dem Fahrer anschließend eine
Bescheinigung über den Wildunfall aus. Für
den Schadensersatzanspruch gegenüber der
Versicherung kann es hilfreich sein, zusätzlich
den entstandenen Schaden vor Ort zu doku-
mentieren und Fotos von Blutspuren oder
Tierhaaren an dem Fahrzeug zu machen.
19
Jahr 2012*
4-Jahres-Durchschnitt
(2008 bis 2011)*
2.600
4.000
24.000
205.000
2.600 3.500
17.000
171.300
0 % –12 %–29 %–16 %
DamwildSchwarzwild
* Angaben beruhen auf den gerundeten Fallwildzahlen aus den Bundesländern für die
Jagdjahre 2007/2008 bis 2011/2012.
RehwildRotwild
Entwicklung der Wildunfälle 2012
Schalenwild (Reh, Wildschwein, Rot- und Damwild)
(Quelle: Deutscher Jagdverband e.V. www.jagdverband.de ©2013)
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
>>>>>>>>>> Tipp 17 <<<<<<<<<
Damit die Versicherung nach einem Wild-
unfall ohne Probleme zahlt, muss die Polizei
bestätigen, dass es tatsächlich einen Wild-
schaden gegeben hat. Falls die Polizei nur
bestätigt, dass ein Wildschaden angezeigt
worden ist, kann die Versicherung im An-
schluss bestreiten, dass es einen Wildscha-
den gab. Die Beweissicherung ist darum be-
sonders wichtig.
Unfall mit Fußgängern und
Radfahrern
Bei einem Zusammenstoß mit einem Fahr-
zeug sind Fußgänger, Fahrradfahrer und an-
dere ungeschützte Verkehrsteilnehmer stets
weit stärker gefährdet. Tausendfach kommt
es jährlich zu leichten oder schweren Verlet-
zungen im Straßenverkehr und leider auch
immer wieder zu Verkehrstoten. Wenn es
nach einem Unfall um die Haftungsfrage
geht, wissen viele nicht, dass Kraftfahrzeug-
halter und deren Versicherung verschuldens-
unabhängig für Schäden beim Betrieb eines
Kraftfahrzeuges haften müssen.
>>>>>>>>>> Tipp 18 <<<<<<<<<
„Bei einem Kfz-Unfall mit nicht motorisier-
ten Verkehrsteilnehmern haften zunächst
einmal der Halter und die Versicherung des
beteiligten Fahrzeuges – auch ohne Schuld-
vorwurf. Um ihren Haftungsanteil zu verrin-
gern oder auf Null zu reduzieren, müssen
sie beweisen, dass den verletzten Radfahrer
oder Fußgänger ein Mitverschulden trifft.“
Roland Huhn, Rechtsreferent, Allgemeiner
Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
20
infobox
Übrigens: Das Tragen eines Helmes
kann Radfahrer vor schlimmeren Ver-
letzungen durch einen Verkehrsunfall
bewahren. Bislang gibt es jedoch kei-
ne Helmpflicht auf dem Fahrrad. Eini-
ge Versicherungen versuchen derzeit,
Radfahrern ohne Helm den Schadens-
ersatz für Kopfverletzungen zu kürzen.
Voraussichtlich im Jahr 2014 wird der
Bundesgerichtshof entscheiden, ob die-
ses Vorgehen rechtens ist.
infobox
Vorsicht: Das Wild darf niemals mitge-
nommen werden. Wer sich der Wilderei
schuldig macht, dem droht eine Straf-
anzeige.
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
Haben sowohl der
Autofahrer als auch
der Fußgänger oder
Radfahrer den Unfall
verschuldet, so wird
– abhängig vom Um-
fang der Mitschuld –
der Schadensersatz
des nicht motorisier-
ten Unfallbeteilig-
ten gekürzt. Wichtig
sind daher für beide
Seiten Beweise und
Zeugen, die Auf-
schluss über den Un-
fallhergang und die
Schuld der Beteilig-
ten geben können.
>>>>>>>>>> Tipp 19 <<<<<<<<<
Bringt ein Fahrer einen Radfahrer zu Fall,
weil er die Tür eines haltenden Autos auf-
reißt, so verstößt er gegen seine Sorgfalts-
pflicht beim Aussteigen und haftet. Er, der
Halter des Fahrzeuges, und die Versicherung
haften ebenso, wenn der Beifahrer den Un-
fall beim Betrieb des Kraftfahrzeuges verur-
sacht.
Unfall mit Leih- und Mietwagen
Egal ob verschuldet oder schuldlos: Wenn
man mit einem fremden Fahrzeug in einen
Unfall verwickelt
wird, ist das unange-
nehm. Hat der Un-
fallgegner den Unfall
verursacht, ist die Si-
tuation jedoch rela-
tiv unproblematisch,
da die gegnerische
Versicherung für
den entstandenen
Schaden aufkom-
men muss. Anders
sieht es aus, wenn
man selbst für einen
Unfall mit einem ge-
liehenen Wagen ver-
antwortlich ist. Hier
ergeben sich gleich
zwei Fragen: Wer
zahlt den Schaden
des Unfallgegners? Und wer kommt für den
Schaden auf, der dem Besitzer des geliehe-
nen Fahrzeuges entstanden ist?
Die erste Frage ist schnell beantwortet: Die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughal-
ters, der das Fahrzeug verliehen hat, muss für
den Schaden des Unfallgegners aufkommen.
Der Halter sollte allerdings darauf achten,
dass dieser Versicherungsschutz auch tat-
sächlich für alle Personen greift, die das Fahr-
zeug nutzen. Gerade jüngere Fahrer müssen
im Versicherungsvertrag oftmals ausdrück-
lich dem versicherten Fahrerkreis zugeord-
net werden.
Für die Schäden am geliehenen Auto muss
der Unfallverursacher allerdings selbst zah-
len – es sei denn, der Halter verfügt über eine
Vollkaskoversicherung für das verliehene
„Als Deutschlands erste Internet-
Plattform für privates Carsharing hat tamyca
gemeinsam mit der R+V Versicherung ein
spezielles Versicherungsprodukt entwickelt.
Die tamyca-Versicherung gilt immer dann,
wenn ein privates Fahrzeug über tamyca
vermietet wird. Sie bietet unabhängig von
der bestehenden Kfz-Versicherung Haft-
pflicht- und Kaskoschutz. „Michael Minis, Geschäftsführer, tamyca
21
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
Fahrzeug. Sofern eine Vollkasko besteht, kön-
nen trotzdem noch Kosten auf den Unfallver-
ursacher zukommen: Er muss zum einen für
die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung
aufkommen. Zum anderen kann es sein, dass
er die Kosten zu tragen hat, die dem Fahr-
zeugbesitzer durch eine Herabstufung der
Schadensfreiheitsklasse nach einem Scha-
densfall entstehen. Die private Haftpflicht-
versicherung hilft dem Unfallverursacher in
diesem Fall leider nicht, da sie Leistungen bei
Schäden ausschließt, die durch das Führen
eines Kraftfahrzeuges entstehen.
Bei Mietwagen und kommerziellen Carsha-
ring-Angeboten ist eine Vollkaskoversiche-
rung mit oder ohne Selbstbehalt üblich. Bei
grob fahrlässig verursachten Unfällen kann es
dennoch sein, dass der Mieter zumindest für
einen Teil des entstandenen Schadens auf-
kommen muss. Dies gilt übrigens ebenso für
Leihwagen aus der Werkstatt, mit denen ein
Unfall verursacht wird. Erfolgt die Buchung
eines Mietwagens über einen Vermittler, ist
folgende Besonderheit zu beachten:
>>>>>>>>>> Tipp 20 <<<<<<<<<
„Wenn der Mietwagen mit einer Vollkasko-
versicherung ohne Selbstbeteiligung über
einen Vermittler gebucht wird, bedeutet
das im Schadensfall eine Rückerstattung der
Selbstbeteiligung durch den Vermittler. Der
Schaden muss dann zunächst vor Ort beim
Vermieter bezahlt werden, der Betrag wird
jedoch vom Vertragspartner – also dem je-
weiligen Vermittler – nach Rückkehr und
fristgerechtem Einreichen der Rechnung zu-
rückerstattet.“ Tessa Kaechelen, Online Mar-
keting Manager, MietwagenCheck
Für Fahrzeugeigentümer, die ihr privates
Fahrzeug gegen Entgelt zum Carsharing zur
Verfügung stellen, gibt es mittlerweile beson-
dere Versicherungsangebote. Da die reguläre
Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters in aller
Regel keine Haftpflicht- und Kaskoschäden
übernimmt, wenn ein Privatfahrzeug entgelt-
lich vermietet wird, sind hier spezielle Versi-
cherungsmodelle entstanden
22
Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun?
Unfall als Fahranfänger
Wenn ein Fahrschüler einen Unfall verur-
sacht, dann greift in aller Regel die Versiche-
rung der Fahrschule. Da in der Fahrschule
stets der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeu-
ges gilt, muss nach einem vom Fahrschüler
verursachten Unfall die Kfz-Haftpflichtver-
sicherung der Fahrschule für den Schaden
des Unfallgegners aufkommen. Auch für den
Schaden am Fahrschulwagen haftet der Fahr-
lehrer. Nur wenn der Fahrschüler einen Unfall
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
hat, weil er sich beispielsweise den Anwei-
sungen des Fahrlehrers widersetzt hat, muss
er den entstandenen Schaden am Fahrschul-
wagen selbst regulieren.
Nach Erwerb des Führerscheins haften Fahr-
anfänger bei Unfällen ebenso wie langjährige
Fahrer. Eine spezielle Regelung für sie ist die
strenge Null-Promille-Grenze: In der Führer-
schein-Probezeit und vor Vollendung des 21.
Lebensjahres dürfen Fahranfänger am Steuer
eines Fahrzeuges weder Alkohol trinken noch
alkoholisiert fahren. Alkoholdelikte können
mit einem Bußgeld, Punkten im Verkehrszen-
tralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis,
der Verlängerung der Probezeit und der ver-
pflichtenden Teilnahme an einem Aufbause-
minar bestraft werden.
Mit Erwerb des Führerscheins sollten Fahr-
anfänger unbedingt überprüfen, ob sie über
einen ausreichenden Versicherungsschutz
verfügen, wenn sie mit einem Fahrzeug un-
terwegs sind. Bei vielen Policen müssen junge
Fahrer explizit in den versicherten Personen-
kreis aufgenommen sein, damit die Versiche-
rung im Ernstfall auch leistet. Besonders für
Fahranfänger im begleitenden Fahren mit 17
muss die Autoversicherung rechtzeitig erwei-
tert werden.
>>>>>>>>>> Tipp 21 <<<<<<<<<
„Minderjährige Fahranfänger im begleiteten
Fahren mit 17 haften bei Unfällen wie voll-
jährige Fahrer. Der Begleiter kann für Rat-
schläge in der Regel nicht haftbar gemacht
werden.“ Christian A. Jensen, Leiter Recht,
Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD)
23
infobox
Den Führerschein mit 17 gibt es in allen
deutschen Bundesländern seit 2011.
Die Autoversicherer unterstützen das
Modell, welches das hohe Unfallrisiko
junger Führerscheinabsolventen nach-
weislich senken konnte. Durch das be-
gleitende Fahren mit einem erfahrenen
Autofahrer erlernen die Fahranfänger
einen ruhigen und kontrollierten Fahrstil
und begehen Untersuchungen zufolge
deutlich weniger Verkehrsdelikte.
welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall?
Welche Rechte und Ansprüche hat man nach einem Unfall?
Was zahlt die Autoversicherung für
Unfallopfer?
Für den Schadensersatz von Geschädigten
kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers auf. Die Versicherung
muss Unfallopfer so stellen, als ob der Unfall
nicht geschehen wäre. Der Schadensersatz
wird maximal bis zur jeweiligen Deckungs-
summe gezahlt, die hierzulande in aller Regel
völlig ausreicht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den
Schaden nur dann in voller Höhe, wenn der
Unfallverursacher allein für den Unfall ver-
antwortlich gemacht werden kann. Wenn der
Geschädigte eine Teilschuld am Unfall hat,
wird der Schadensersatz entsprechend nur
anteilig gezahlt. Geschädigte müssen auch
dann mit Abzügen rechnen, wenn sie zum
Beispiel vor dem Unfall nicht angeschnallt
waren oder als Motorradfahrer kein Helm ge-
tragen haben.
Geschädigte können je nach Art und Schwe-
re des Unfalls und der Unfallfolgen Perso-
nenschäden, Fahrzeugschäden und weitere
Kosten, die durch den Unfall bedingt sind, bei
der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
geltend machen. Rechtliche Ansprüche bei
Personenschäden stützen sich im Streitfall
stets auf ein ärztliches Attest. Falls das Un-
fallopfer verstirbt, können auch Angehörige
Schadensersatzansprüche stellen. Im Todes-
fall kommt die Versicherung unter anderem
für Bestattungskosten und Unterhalt auf.
Kostenübernahme bei Personenschäden
zum Beispiel
ff Heilungskosten, orthopädische Hilfs-
mittel und Pflegepersonal
ff Haushaltsführungskosten
ff Rehabilitation
ff Verdienstausfall und Umschulung
ff Schmerzensgeld
Grundsätzlich gilt: Wen keine Schuld trifft, der hat Anspruch auf Schadensersatz
und muss so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Besteht eine
Teilschuld, dann gibt es nur eine anteilige Entschädigung. Unfallverursacher er-
halten den Schutz ihrer Versicherung, sofern sie ihre Pflichten erfüllt haben.
24
welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall?
Kostenübernahme bei Fahrzeugschäden
zum Beispiel
ff Abschleppkosten
ff Gutachterkosten (sofern es sich nicht
um einen Bagatellschaden handelt)
ff Reparaturkosten
ff Wertminderung
ff Wiederbeschaffungswert
ff Mietwagenkosten
ff Nutzungsausfall
ff An- und Abmeldekosten
ff Kostenpauschale für Telefongebühren,
Briefporto etc.
Falls nach einem Unfall das Einschalten eines
Anwalts erforderlich ist, übernimmt die Ver-
sicherung auch die Anwaltskosten.
>>>>>>>>>> Tipp 22 <<<<<<<<<
„Wenn der Geschädigte den Unfall nicht ver-
schuldet hat, kann er grundsätzlich einen
Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass ihm
außergerichtliche Kosten entstehen. Heut-
zutage rate ich jedem Unfallgeschädigten
unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrs-
recht zu beauftragen.“ Umut Schleyer, Fach-
anwalt für Verkehrsrecht
>>>>>>>>>> Tipp 23 <<<<<<<<<
Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein
Unfallgeschädigter so zu stellen, als ob der
Unfall nicht passiert wäre. Wenn durch ei-
nen Unfall diverse Gegenstände beschädigt
werden – etwa eine Reisetasche, Einkäufe,
eine transportierte Waschmaschine oder ein
technisches Gerät – so kann der Geschädigte
von der gegnerischen Seite den Zeitwert für
diese Sachen verlangen.
>>>>>>>>>> Tipp 24 <<<<<<<<<
„Um auf Augenhöhe mit der gegnerischen
Versicherung kommunizieren zu können,
haben Geschädigte einen Anspruch auf ei-
nen unabhängigen Sachverständigen und
Rechtsbeistand. Sie haben auch das Recht,
einen Sachverständigen selbst zu wählen.
Der Unfallverursacher dagegen ist an die
Weisungen seiner Versicherung gebunden.“
Vincenzo Lucà, Unternehmenskommunika-
tion, TÜV Süd
25
welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall?
Unfallopfer dürfen bei Bedarf also einen
Sachverständigen und einen Rechtsanwalt
frei wählen, ebenso eine Werkstatt. In Haft-
pflichtfällen kann ihnen von der Versicherung
des Schädigers nicht vorgeschrieben werden,
in welche Werkstatt sie ihr Fahrzeug brin-
gen. Sie können jedoch keine überteuerten
Dienstleistungen bei der Versicherung des
Unfallverursachers geltend machen. Es gilt
daher auch größte Vorsicht vor unseriösen
Unfallhelfern, die an einem Schaden mit-
verdienen wollen. Ist zum Beispiel ein Miet-
wagen erforderlich, so sollte man sich auch
nicht für das teuerste Auto entscheiden, das
der Vermieter anbietet:
>>>>>>>>>> Tipp 25 <<<<<<<<<
„Wählen Sie ein in der Typklasse niedrigeres
Fahrzeug als Ihr eigenes. Sonst kann der Ver-
sicherer Ihnen 15 Prozent der Mietwagen-
kosten abziehen. Und lassen Sie sich von der
Mietwagenfirma keinen ‚Unfallersatztarif‘
aufschwatzen. Der ist teurer als die übliche
Miete. Der Versicherer dürfte die Leistung
kürzen.“ Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzen-
der, Bund der Versicherten e. V. (BdV)
Was zahlt die Autoversicherung für
Unfallverursacher?
Bei einem Unfall muss die in Deutschland
verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung
für keinerlei Schäden und Folgekosten des
Unfallverursachers aufkommen, wenn die-
ser den Unfall allein verschuldet hat. Die
Kfz-Haftpflicht des schuldigen Fahrers zahlt
immer nur für die Schäden der schuldlosen
Dritten, übrigens auch für die Beifahrer und
Mitfahrer des Unfallverursachers. Der Fahrer
jedoch muss für alle Schäden an seinem Fahr-
zeug und für seinen eigenen Schaden selbst
aufkommen, sofern er beziehungsweise der
Halter des Unfallwagens über keine weiteren
Versicherungen verfügt.
>>>>>>>>>> Tipp 26 <<<<<<<<<
Haben beide Unfallbeteiligte einen Unfall
gemeinsam zu vertreten, so kommt es bei
der Haftung darauf an, wie hoch die jewei-
lige Mitschuld der Unfallgegner ist. Eine
Mitschuld hat ein Fahrer zum Beispiel auch
dann, wenn er mit überhöhter Geschwin-
digkeit unterwegs war oder wenn er seinen
Wagen falsch geparkt hat. Tragen beide Un-
fallbeteiligte einen Teil der Schuld am Unfall,
so müssen sie auch anteilig für einen ent-
standenen Schaden haften.
Bei selbstverschuldeten Unfällen kommt es
darauf an, welchen zusätzlichen Versiche-
rungsschutz der Unfallverursacher verein-
bart hat und welche Leistungen ihm laut
26
welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall?
Versicherungsvertrag zustehen. Der Scha-
den am eigenen Fahrzeug kann etwa von ei-
ner Versicherung bezahlt werden, wenn das
Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Erleidet der
Unfallverursacher einen Personenschaden,
helfen möglicherweise eine Unfallversiche-
rung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung
oder eine Fahrerschutzversicherung. Und bei
Streitigkeiten nach einem Unfall kann der
Schädiger außerdem eine Rechtsberatung
sowie die Kostenübernahme eines Rechts-
streits von der Verkehrsrechtsschutzversiche-
rung erhalten.
>>>>>>>>>> Tipp 27 <<<<<<<<<
„Mit einer Vollkasko erhalten Sie den Unfall-
schaden ersetzt, wenn Sie den Unfall selbst
verschuldet haben – allerdings maximal bis
zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Meine Empfehlung ist, dass Sie nach einem
selbstverschuldeten Unfall unverzüglich mit
Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Hier
sind die Spielregeln etwas anders, als wenn
es um Schadensersatz geht. Ein Sachverstän-
diger wird zum Beispiel nur bezahlt, wenn
er von der Versicherung beauftragt wurde.
Ob die einen schickt oder ob man direkt zur
Werkstatt gehen kann, lässt sich am besten
am Telefon besprechen.“ F. Roland A. Rich-
ter, Referent Recht und Grundsatz, R+V All-
gemeine Versicherung AG
DerACVAutomobil-ClubVerkehrweistdarauf
hin, dass bei einem Kaskoschaden kein gene-
reller Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug
besteht. Für Versicherte ohne Werkstattbin-
dungstarif kann es trotzdem interessant sein,
eine Partnerwerkstatt ihrer Kfz-Versicherung
in Anspruch zu nehmen. Ein Schaden kann
dort in der Regel schneller repariert werden
und eventuell wird dann auch ein kostenlo-
ses Werkstattersatzfahrzeug gestellt.
27
infobox
Wichtig: In allen Versicherungsfällen
muss der Unfallverursacher seinen
vertraglichen Pflichten nachgekommen
sein und – falls vertraglich vereinbart
– einen Selbstbehalt zahlen. Jegliche
Pflichtverletzungen seinerseits können
zu einer Leistungskürzung oder sogar
zu einer Leistungsfreiheit der Versiche-
rung führen.
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Kommunizieren, kommunizieren…
Unmittelbar nach einem Unfall und in den
Tagen und Wochen danach ist für eine zügi-
ge und unkomplizierte Schadensregulierung
die mündliche und schriftliche Kommuni-
kation zwischen der Versicherung und dem
Versicherten äußerst wichtig. Versicherungs-
nehmer müssen darauf achten, dass sie ge-
gebenenfalls vorgeschriebene Meldefristen,
Formalitäten und Weisungen einhalten und
bei der Versicherung fristgerecht alle erfor-
derlichen Nachweise und Unterlagen einrei-
chen.
>>>>>>>>>> Tipp 28 <<<<<<<<<
Im Schadensfall ist es ratsam, umgehend te-
lefonischen Kontakt zur Versicherung aufzu-
nehmen, um einen entstandenen Schaden
zu melden und das weitere Vorgehen abzu-
stimmen – auch dann, wenn man den Unfall
nicht verursacht hat.
Wer seinen Pflichten als Versicherungsneh-
mer nachgekommen ist, der Versicherung alle
relevanten Informationen und Dokumente
ausgehändigt hat und anschließend das Ge-
fühl hat, dass die Bearbeitung des Schadens
hinausgezögert wird, der sollte zunächst per-
sönlich bei seinem zuständigen Sachbearbei-
ter nachfragen. In vielen Fällen kann bereits
durch einen kurzen Anruf geklärt werden,
wie der aktuelle Stand der Bearbeitung ist
und ob eventuell noch Unterlagen fehlen.
SoferndieVersicherungnacheinemUnfallgar
nichts zahlt oder weniger leistet als erwartet,
haben Geschädigte das Recht zu verstehen,
weshalb die Versicherung so entschieden
hat. Auch hier gilt: Ist etwas unklar oder hält
der Betroffene die Entscheidung seiner Versi-
cherung für falsch, sollte er nachfragen. Ver-
sicherte, die mit gekürzten oder abgelehnten
Leistungen ihrer Versicherung unzufrieden
sind, können sich in einem ersten Schritt
Wenn sich die Schadensregulierung nach einem Unfall zu lange hinzieht, die Versi-
cherung entweder gar nicht zahlt oder Forderungen nur zum Teil ausgleicht, sollten
Versicherungsnehmer kritisch nachfragen. Bei Bedarf gibt es verschiedene Institutio-
nen, bei denen Verbraucher Unterstützung erhalten oder sich beschweren können.
28
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
bei ihrem persönli-
chen Ansprechpart-
ner beschweren. Auch
Beschwerden beim
Vorstand der Versi-
cherung werden in
aller Regel sehr ernst
genommen und ge-
nauestens geprüft. Ist
die Versicherung nach
der Prüfung noch im-
mer der Auffassung,
dass sie mit ihrer Leis-
tungskürzung oder
Leistungsablehnung
richtig liegt, wird sie
dem Beschwerdefüh-
rer ihre Entscheidung
noch einmal ausführ-
lich begründen. Es
ist empfehlenswert,
zunächst eine solche
schriftliche Erklärung von der Geschäftslei-
tung einzuholen, bevor man als Versiche-
rungsnehmer oder Geschädigter weitere
Schritte unternimmt.
Beschwerden bei der BaFin und bei
den Ombudsleuten
Bei Uneinigkeiten und Streitigkeiten mit der
Kfz-Versicherung können sich Versicherte
auch an die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht, kurz BaFin, wenden. Eine
Beschwerde kann dort per Brief, Fax oder
E-Mail eingereicht
werden und ist
für Verbraucher
kostenfrei. Bei der
Formulierung ei-
ner Beschwerde
müssen Verbrau-
cher ihre Kontakt-
daten angeben,
den strittigen Sach-
verhalt schriftlich
darstellen und alle
für das Verständ-
nis erforderlichen
Unterlagen, zum
Beispiel den Ver-
sicherungsvertrag
und den bisheri-
gen Schriftwechsel
mit dem Versiche-
rer, in Kopie ein-
reichen. Die BaFin
prüft anschließend, ob das betreffende Ver-
sicherungsunternehmen die verbindlichen
gesetzlichen Vorgaben einhält und ob auf-
sichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Un-
ternehmen eingeleitet werden müssen. Bei
der Beschwerdebearbeitung gibt es jedoch
rechtliche Grenzen: Zum einen darf die BaFin
keine Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen
erstellen, keine Rechtsberatung geben und
auch nicht in laufende Verfahren eingreifen.
Zum anderen kann die Bundesanstalt einzel-
ne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Ergibt die Prüfung der BaFin, dass die Ent-
scheidung der Versicherung aus rechtlicher
Sicht nicht zu beanstanden ist, so erhält der
Beschwerdeführer eine Mitteilung über das
„Manche Versicherer versuchen,
sich mit Tricks aus der Verantwortung zu
stehlen. Sie streichen berechtigte Scha-
denersatzansprüche auf Kosten der Ge-
schädigten zusammen. Weil relativ viele
Autofahrer nicht rechtsschutzversichert
sind und deshalb den Gang vor den Kadi
scheuen, lohnt sich ein solches Regulie-
rungsverhalten offensichtlich durch die
Branche. „Brigitte Haschek, Redakteurin, auto motor und sport
29
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
Prüfungsergebnis. Sofern die Prüfung ein
aufsichtsrechtliches Einschreiten zur Folge
hat, setzt sich die BaFin mit dem betreffen-
den Versicherungsunternehmen weiter aus-
einander. Wegen einer gesetzlichen Schwei-
gepflicht darf der Beschwerdeführer dann
allerdings nicht über ein solches Prüfungser-
gebnis und seine Konsequenzen informiert
werden.
Wird das Anliegen eines Versicherten von
seiner Versicherung abgelehnt, kann der Ver-
sicherungsnehmer sich daneben bei den Om-
budsleuten beschweren. Die meisten deut-
schen Versicherungsunternehmen haben
sich freiwillig diesen privaten Streitschlich-
tern unterworfen. Zwar sind die Schlichtungs-
stellen bei den Interessenverbänden der je-
weiligen Unternehmen angesiedelt. Doch die
Ombudsleute selbst arbeiten unabhängig.
Sie werden auf eine bestimmte Zeit bestellt
und dürfen nicht etwa deshalb vorzeitig ent-
lassen werden, weil sie für die Unternehmen
ungünstige Entscheidungen getroffen haben.
>>>>>>>>>> Tipp 29 <<<<<<<<<
„Mit dem Versicherungsombudsmann ist
es Versicherungskunden möglich, eine für
sie kostenlose Schlichtungsstelle anzurufen.
Beauftragt man jedoch einen Anwalt, da-
mit dieser die Beschwerde beim Versiche-
30
0
200
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600
800
1000
1200
1400
1600
1800
1600
1431
1640
1390
1312
AnzahlderKfz-Beschwerden
2008
2009
2010
2011
2012
Entwicklung der Beschwerden
über Kfz-Versicherer bei der BaFin
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
rungsombudsmann führt, muss man diesen
selbst bezahlen. Wer eine Rechtsschutzver-
sicherung hat, sollte vorab klären, ob und in
welchem Umfang die Anwaltskosten hierfür
übernommen werden.“ F. Roland A. Richter,
Referent Recht und Grundsatz, R+V Allge-
meine Versicherung AG
Bezüglich der Kfz-Versicherung können Ver-
braucher kostenlos ein Beschwerdeverfah-
ren beim Ombudsmann für Versicherungen
einleiten. Im Jahr 2012 wurden hier 1.388 zu-
lässige Beschwerden gezählt, hauptsächlich
wegen Vertragsstreitigkeiten rund um die Kfz-
Haftpflichtversicherung und die Kaskoversi-
cherung. Die meisten Beschwerdeverfahren
können beim Versicherungsombudsmann
innerhalb von drei Monaten abgeschlossen
werden. Für den Beschwerdeführer ist die
Entscheidung des Ombudsmannes im An-
schluss nicht bindend. Sofern das Beschwer-
deverfahren nicht zu seiner Zufriedenheit
ausgeht, steht ihm nach wie vor der Weg zu
den Gerichten offen. Anders verhält es sich
jedoch mit den Versicherern: Bis zu einem
Beschwerdewert von 10.000 Euro müssen sie
die Entscheidung des Versicherungsombuds-
mannes akzeptieren. Entscheidet die Schlich-
tungsstelle also, dass die Versicherung zahlen
muss, dann wird sie das auch tun.
Interview mit dem Ombudsmann für
Versicherungen
Seit dem 1. April 2008 ist Professor Dr. Gün-
ter Hirsch Ombudsmann für Versicherungen.
Im Interview erklärt er, welche typischen Pro-
bleme und Missverständnisse nach Unfällen
mit der Kfz-Versicherung auftreten und wo-
rauf Versicherte achten sollten.
Herr Prof. Dr. Hirsch, wer kann sich an Ihre
Schlichtungsstelle wenden, wenn er ein Pro-
blem mit seiner Autoversicherung hat?
Prof. Dr. Günter Hirsch: An den Versiche-
rungsombudsmann kann sich jeder Versiche-
rungsnehmer wenden, der eine Beschwerde
gegen seinen Versicherer einlegen will. Dafür
braucht man keine bestimmten Kenntnisse,
denn wir helfen den Beschwerdeführern da-
bei, eine ordentliche Beschwerde zu formulie-
ren. Wir erhalten täglich Beschwerden aller
Art aus allen Schichten der Bevölkerung – per
Brief, Telefon, Fax oder E-Mail. Unsere Ser-
viceabteilung unterstützt die Versicherten da-
bei, ihr Beschwerdeanliegen zu formulieren
und holt alle erforderlichen Unterlagen ein.
Über einen strittigen Fall wird dann im Schnitt
innerhalb von drei Monaten entschieden.
Gibt es denn typische Probleme bei der Au-
toversicherung, mit denen Versicherte häu-
fig an Sie herantreten?
Prof. Dr. Günter Hirsch: Besonders bei der Kfz-
Haftpflicht und der Kaskoversicherung gibt es
31
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
einige typische Fälle. Bei der Haftpflicht ist es
zum Beispiel immer problematisch, wenn ein
Versicherungsnehmer einen Schaden nach ei-
nem Unfall sofort bezahlt. Dann geht er ein
großes Risiko ein, denn was er an den Geschä-
digten geleistet hat, bekommt er nicht auto-
matisch von seiner Versicherung zurück. Ich
kann nur davor warnen, dass ein Versicher-
ter in Vorlage tritt, ohne dies vorher mit sei-
nem Versicherer abgestimmt zu haben. Selbst
dann, wenn der Geschädigte ein Freund oder
Bekannter ist, sollte ihn der Unfallverursacher
zuerst einmal an seine Versicherung verwei-
sen.
Bei der Kaskoversicherung ist Ursache vieler
QuerelenundBeschwerdenimVerhältnisvom
Versicherten zum Versicherer, dass es an ei-
ner ausreichenden Kommunikation zwischen
den beiden fehlt. Ich stelle immer wieder fest,
dass viele Streitigkeiten hätten vermieden
werden können, wenn der Versicherungsneh-
mer sich sofort nach einem Unfall mit seiner
Versicherung in Verbindung gesetzt hätte.
Wieso ist es denn so wichtig, dass man sich
nach einem Verkehrsunfall sofort bei seiner
Versicherung meldet?
Prof. Dr. Günter Hirsch: Es gehört zu den
Pflichten eines Versicherungsnehmers, der
Versicherung einen Unfall unverzüglich zu
melden. Ich empfehle dringend, nach einem
Verkehrsunfall sofort telefonisch mit dem
Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu fra-
gen: Was soll ich tun? Was bezahlt ihr? Was
für Ratschläge gebt ihr mir? Kann ich meinen
Wagen sofort reparieren lassen? Muss ich ein
Gutachten über den Schaden einholen?
Andernfalls kann es sein, dass der Kasko-Ver-
sicherer später ganz oder teilweise die Leis-
tung verweigert, etwa wenn der Versiche-
rungsnehmer die Schadenshöhe nicht mehr
beweisen kann oder der Schadenshergang
später nicht mehr aufzuklären ist. Es passiert
auch, dass Werkstattkosten nicht oder nur
teilweise übernommen werden, weil die Re-
paratur teurer war als der Zeitwert des Autos
oder weil eine Werkstattbindung nicht be-
achtet worden ist. Als Versicherter sollte man
also auf jeden Fall die Hinweise seiner Versi-
cherung einholen und beachten, bevor man
selbst etwas in die Wege leitet.
Gibt es denn Fälle, in denen die Versicherer
ihren Kunden absichtlich und systematisch
Leistungen verweigern?
Prof. Dr. Günter Hirsch: Als Schlichtungsstelle
bekommen wir häufig die Fälle auf den Tisch,
bei denen der Wurm drin ist. Da gibt es natür-
lich mal den einen oder anderen Fall, wo man
sich fragt, wieso die Versicherung denn nicht
zahlen will. Aber ich kann den Beschwerden
nicht entnehmen, dass Versicherer systema-
tisch, also sozusagen als Geschäftsmodell ver-
suchen, berechtigte Ansprüche ihrer Kunden
abzulehnen oder den Kunden zu zermürben.
Den Versicherungsnehmern rate ich, sich
schon vor dem Abschluss einer Versicherung
Gedanken darüber zu machen, worauf es ih-
nen im Versicherungsfall ankommt. Denn die
Leistungen der Kfz-Versicherer sind im Detail
durchaus unterschiedlich. Natürlich bietet ein
besonders günstiger Versicherer oftmals auch
einen anderen Versicherungsschutz als ein et-
was teurerer Versicherer. 
32
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
Hilfe bei den
Verbraucherschutzorganisationen
Auch Verbraucherschutzorganisationen bie-
ten Hilfestellungen für Versicherte, die Pro-
bleme mit ihrer Kfz-Versicherung haben.
Betroffene können zum Beispiel bei der ört-
lichen Verbraucherzentrale oder beim Bund
der Versicherten e.V. (BdV) Rat einholen.
Die Verbraucherschützer können Versicher-
te über ihre Rechte und Pflichten aufklären
und bei Bedarf eine individuelle Rechtsbe-
ratung leisten. Der BdV etwa bietet seinen
Mitgliedern eine Beratung nach einem Ver-
sicherungsfall und verspricht auch eine juris-
tische Unterstützung durch alle Instanzen in
solchen Fällen, die von allgemeinem Interes-
se sind. Die Verbraucherzentralen haben von
Bundesland zu Bundesland unterschiedliche
Angebote für Versicherte, die nach einem
Unfall im Zwist mit ihrem Versicherer liegen.
>>>>>>>>>> Tipp 30 <<<<<<<<<
„Als Verbraucherzentrale bieten wir in aus-
gewählten Beratungsstellen die kosten-
pflichtige ‚Schadensfallberatung Versiche-
rungen‘ an. Dort erhalten Verbraucher durch
Honoraranwälte eine individuelle Scha-
densfallberatung und – falls es Sinn macht
– vertritt der Anwalt den Verbraucher über
uns außergerichtlich gegenüber dem Ver-
sicherer. Die Kosten für eine halbstündige
Beratung beziehungsweise eine Vertretung
liegen bei 40 Euro.“ Elke Weidenbach, Refe-
rentin für Versicherungen, Verbraucherzent-
rale Nordrhein-Westfalen.
Kostenlosen Rat und Unterstützung können
Versicherte auch im Internet finden. Wer
sein Problem auf einschlägigen Foren oder in
einer Community wie motor-talk.de postet,
findet unter Umständen andere Versicherte,
die bereits Erfahrungen in einem ähnlichen
Fall gesammelt haben und hilfreiche Tipps ge-
ben können. „Viele Probleme, die im Umgang
mit einer Versicherung oder einem Schaden-
fall auftreten, hatten meist ja auch schon an-
dere Menschen. Bei Motor-talk findet man
deshalb häufig Rat zu kniffligen Situationen“,
sagt Timo Friedmann, Chefredakteur der
Community. Dennoch ist es stets empfeh-
lenswert, sich bei einem Versicherungspro-
blem professionell beraten zu lassen:
33
Wichtige Info
Die Verbraucherzentrale NRW bietet donners-
tags zwischen 10 und 12 Uhr eine telefonische
Rechtsberatung zu Versicherungsschäden: Te-
lefon 0900-1-89 79 60 (1,86 Euro pro Minute
aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise
abweichend). Über Angebote der Verbrau-
cherzentralen anderer Bundesländer kön-
nen sich Versicherte auf der jeweiligen Inter-
netseite informieren.
was tun, wenn die versicherung nicht zahlt?
>>>>>>>>>> Tipp 31 <<<<<<<<<
„Wir erleben manchmal, dass die Versiche-
rer die Unwissenheit ihrer Kunden ausnut-
zen und ihre eigenen Konditionen durchdrü-
cken wollen. Um als Versicherungsnehmer
einen echten Austausch auf Augenhöhe si-
cherzustellen, sollte man sich nach einem
Schadensfall immer professionelle Unter-
stützung holen.“ Roberto Galifi, Vorstand
für Öffentlichkeitsarbeit, Verband der unab-
hängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.
V. (VKS)
Lohnt sich der Gang vor Gericht?
Auch mit einer Verkehrsrechtsschutzver-
sicherung können Versicherte nach einem
Schadensfall die Rechtsberatung und den
professionellen Rat von Anwälten erhalten.
Sofern der Rechtsschutz auch für das Kfz-
Vertragsrecht vereinbart wurde, hilft die
Versicherung zum Beispiel auch dann, wenn
die Kaskoversicherung einen Schaden nicht
oder nicht vollumfänglich regulieren will. Je
nach Vertrag übernimmt die Verkehrsrechts-
schutzversicherung die Kosten für den eige-
nen Anwalt und – im Falle einer Niederlage
vor Gericht – auch die Kosten des gegneri-
schen Anwalts. Zudem werden in aller Regel
die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten
und die Kosten für Zeugen von der Versiche-
rung getragen.
Wer keine Verkehrsrechtsschutzversicherung
hat, kann sich kostenpflichtig einen Anwalt
suchen. Bei Streitigkeiten rund um einen Ver-
kehrsunfall ist es dann am besten, sich direkt
an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu
wenden.
>>>>>>>>>> Tipp 32 <<<<<<<<<
„Die Beauftragung eines Fachanwalts für
Verkehrsrecht ist insbesondere in solchen
Fällen ratsam, in denen die Höhe des Scha-
dens sowie die jeweiligen Verursachungs-
beträge strittig sind. Ein Fachanwalt garan-
tiert eine sachgerechte Bearbeitung und die
Wahrnehmung der Interessen seines Man-
danten. Die Versicherungen vertreten in sol-
chen Fällen oft eigene Interessen.“ Christian
Solmecke, Rechtsanwalt
Unfallgeschädigte, die keinerlei Schuld an
einem Unfall haben, sollten sich im Übrigen
immer und unverzüglich eine Rechtsbera-
tung suchen. Für die Anwaltskosten muss in
diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Schädigers aufkommen.
Der letzte Schritt sowohl für Geschädigte als
auch für Unfallverursacher ist schließlich der
Gang vor Gericht. Bevor man sich für diesen
Schritt entscheidet, sollte man mit seinem
Rechtsberater sorgfältig über die Erfolgsaus-
sichten und die möglichen Kosten sprechen,
die anfallen können. Da es vor Gericht häufig
um komplizierte Fälle und meistens auch um
sehr viel Geld geht, können sich die Verfah-
ren manchmal über Monate oder sogar Jahre
hinziehen. Auch als Kläger braucht man dann
gute Nerven, um sein gutes Recht durchzu-
setzen.
34
was passiert nach der schadensregulierung?
Was passiert nach der Schadensregulierung?
Rückstufung der
Schadenfreiheitsklasse
Wenn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
oder bei der Vollkaskoversicherung ein Scha-
den gemeldet wird, dann muss der Versiche-
rungsnehmer im Anschluss mit einer Rück-
stufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen.
DasbedeutetindenmeistenFällenauch,dass
die Prämien für den Versicherungsschutz stei-
gen. In welchem Umfang ein Autofahrer nach
einem Schaden zurückgestuft wird, hängt
von den Konditionen seines Anbieters ab.
Die unterschiedlichen Rückstufungstabellen
der Versicherer geben Auskunft darüber, in
welche Schadenfreiheitsklasse man nach ei-
nem Unfall zurückgestuft wird und wie hoch
der Rabatt in dieser Schadensfreiheitsklasse
dann noch ausfällt.
>>>>>>>>>> Tipp 33 <<<<<<<<<
Manchmal ist es sinnvoll, einen Schaden
nicht bei der Versicherung zu melden, um
dadurch eine Rückstufung und damit auch
eine Prämiensteigerung zu umgehen. Gera-
de bei geringeren Schäden kann es für den
Kunden am Ende günstiger sein, die anfal-
lenden Kosten nach einem Unfall selbst zu
übernehmen. Einige Versicherer bieten ih-
ren Kunden sogar an, einen Schaden inner-
halb einer gesetzten Frist „zurückzukaufen“
und dadurch einer Beitragserhöhung zu ent-
kommen. Ob sich ein solcher Schadenrück-
kauf lohnt, ermitteln mittlerweile viele Ver-
sicherer auf Anfrage.
Muss die Versicherung nach einem Unfall leisten, so steigen in der Folge häu-
fig die Beiträge für den Versicherungsnehmer. Bei der Kfz-Haftpflicht- und der
Vollkaskoversicherung kommt es zu einer Rückstufung der sogenannten Scha-
denfreiheitsklasse. Kunden, die unzufrieden mit der Schadensregulierung ih-
rer Kfz-Versicherung sind, sollten über einen Anbieterwechsel nachdenken.
35
was passiert nach der schadensregulierung?
Manche Versicherer bieten zudem sogenann-
te Rabattretter an, mit denen ein höherer
Beitrag nach einem Unfall vermieden werden
kann. Die Rabattretter gibt es in aller Regel
jedoch nur für solche Fahrer, die bereits 25
Jahre und länger unfallfrei unterwegs sind.
Müssen diese Versicherten dann doch irgend-
wann einen Schaden melden und Leistungen
ihrer Versicherung in Anspruch nehmen, so
wird für sie anschließend keine höhere Prä-
mie fällig. Gegen Aufpreis ist es bei den meis-
ten Versicherern außerdem möglich, einen
Rabattschutz zu vereinbaren. Auch mit die-
ser Zusatzleistung können Versicherte eine
Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach
einem selbst verschuldeten Unfall verhin-
dern und somit eine Beitragserhöhung nach
dem Schadensfall umgehen.
Kündigung und Wechsel der Kfz-
Versicherung
Nach einem Schadensfall haben sowohl die
Kfz-Versicherung als auch der Versicherungs-
nehmer ein Sonderkündigungsrecht. Versi-
cherungskunden können innerhalb von vier
Wochen nach der Schadensregulierung von
diesem außerordentlichen Kündigungsrecht
Gebrauch machen. Geschieht das mitten im
laufenden Versicherungsjahr, so muss der
Versicherer dem Kunden dann auch seinen
bereits gezahlten Jahresbeitrag anteilig zu-
rückerstatten. Obwohl der Versicherungs-
nehmer bei einer Kündigung nach einem
Schaden diesbezüglich also keine Nachteile
hat, empfiehlt sich häufig dennoch eher eine
reguläre Kündigung zum Jahresende:
>>>>>>>>>> Tipp 34 <<<<<<<<<
„Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist
in der Regel jedes Jahr möglich. Von daher
sollte man eher eine ordentliche Kündigung
aussprechen. Zum Jahresende buhlen die
Versicherer verstärkt um Kunden und dann
lassen sich besser gute Angebote finden.
Die Rückstufung wird sowieso vermerkt und
auch zum neuen Versicherer mitgenommen
– gleichgültig, wann man wechselt.“ Elke
Weidenbach, Referentin für Versicherungen,
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Eine Vertragsbeendigung unmittelbar nach
einem Unfall kann manchmal natürlich trotz-
dem sinnvoll sein – vor allem dann, wenn der
Versicherungsnehmer mit den Leistungen
seiner Kfz-Versicherung nach einem Scha-
densfall unzufrieden war und einen leis-
tungsstärkeren Anbieter findet. Zum anderen
empfiehlt es sich insbesondere nach einem
Unfall, über einen Wechsel der Kfz-Versiche-
rung nachzudenken. Einer Rückstufung der
Schadenfreiheitsklasse kann man auf diese
Weise zwar nicht entkommen, da der neue
Versicherer stets die Anzahl der schadensfrei-
en Jahre vom Vorversicherer erhält. Doch da
die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes von
Versicherer zu Versicherer variiert, ist durch
einen Anbieterwechsel oftmals eine deutli-
che Ersparnis möglich.
36
was passiert nach der schadensregulierung?
>>>>>>>>>> Tipp 35 <<<<<<<<<
Ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung
nach einem Unfall lohnt, finden Interessier-
te schnell und einfach mit einem kostenlo-
sen Versicherungsvergleich bei finanzen.de
heraus. Auf der Internetseite
www.finanzen.de/kfz-versicherung können
sie einen Tarifrechner nutzen, der ihnen bin-
nen weniger Sekunden die aktuell besten
Angebote für die Kfz-Versicherung aufzeigt.
Bedenken sollten Wechselwillige jedoch,
dass sie ihre Kündigung beim alten Anbieter
erst dann einreichen, wenn dem neuen Ver-
trag nichts mehr im Wege steht. Denn zum
Beispiel bei der Kaskoversicherung kann es
unter Umständen passieren, dass die neue
Versicherung den Schutz für einen Antrag-
steller ablehnt. Wer dann bereits beim alten
Anbieter gekündigt hat, steht am Ende ohne
Versicherungsschutz da.
Steht der Entschluss zu wechseln, können Sie
mit dem Kündigungsgenerator (​​http://www.
finanzen.de/kuendigungsgenerator) schnell
und unkompliziert hier Ihr Kündigungsschrei-
ben erstellen.
Hinweis
Diese Broschüre ist mit großer Sorgfalt verfasst worden. Dennoch kann der Verfasser für mög-
liche Irrtümer oder Fehler nicht haftbar gemacht werden.
37
danksagung
38
Wir bedanken uns für die Unterstützung bei:
ADFC
Der ADFC wurde 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Bremen. Er ist ein
bundesweiter, gemeinnütziger Verein mit 140.000 Mitgliedern und vertritt
die Interessen von Alltags- und Freizeitradlern.
ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. betreut als leistungsfähi-
ger, serviceorientierter und unabhängiger Mobilitätsdienstleister seine Mit-
glieder persönlich und individuell – mit eigener, rund um die Uhr besetzter
Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im Ausland
arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Dienstleistern zusammen. Hohe
Priorität hat die bestmögliche Absicherung der Mitglieder als Halter und
Nutzer von Kraftfahrzeugen sowie als Reisende. Der ARCD ist Gründungs-
mitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC und setzt sich
aktiv für die Verkehrssicherheit in ganz Europa ein.
Asstel
Die Asstel ist der 1997 gegründete Direktversicherer der Gothaer mit Sitz in
Köln-Mülheim. Etwa 120 Mitarbeiter betreuen mehr als 500.000 Kunden in
den Bereichen der Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen.
danksagung
39
auto motor und sport
Ist eine der führenden Zeitschriften rund um die Themen Automobil, Wirt-
schaft, Verkehr und Versicherungen. Das Magazin bietet seinen Lesern in
diesen Themenbereichen umfassenden Service und Informationen, sowohl
online als auch im Print.
AvD
Als Deutscher Automobilclub im Jahre 1899 gegründet, organisierte der
AvD die erste IAA in Frankfurt. Er bietet seinen Mitgliedern einen 24-Stun-
den-Service, mit welchem er Schutz, Rat, Hilfe und Vorsorge bietet.
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn und
Frankfurt, ging 2002 aus dem Zusammenschluss des Bundesaufsichtsamtes
für Kreditwesen (BAKred) und den Bundesaufsichtsämtern für Wertpapier-
handel (BAWe) und Versicherungswesen (BAV) hervor. Sie soll ein funk-
tionsfähiges und stabiles Finanzsystem in Deutschland gewährleisten, in
dem sie diese relevanten Sektoren (Banken, Wertpapiere und Versicherun-
gen) beaufsichtigt.
Bund der Versicherten
Der 1982 gegründete BdV ist eine Nonprofit-Organisation mit Sitz in Ham-
burg. Der Verein zählt mehr als 53.000 Mitglieder und ist damit Deutsch-
lands größte unabhängige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte.
Er finanziert sich fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen.
danksagung
40
EU-Verbraucherzentrum
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kümmert sich um die
Belange aller deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen. So
berät es zu den Rechten der Verbraucher und gibt praktische Unterstützung
bei Streitigkeiten.
Deutscher Jagdverband e.V.
Der Deutsche Jagdverband e.V. setzt sich aus 15 Landesjagdverbänden zu-
sammen, in denen etwa 250.000 Jäger organisiert sind. Er setzt sich für den
Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden Tierwelt ein und
vertritt diese Ziele und die Anliegen seiner Mitglieder politisch und gesell-
schaftlich.
Mietwagencheck.de
Ist eine Preisvergleichsseite für Mietwagenangebote. Neben dem Vergleich
der besten Angebote weltweit, bietet die Seite auch viele Informationen
rund um das Thema Mietwagen.
MOTOR-TALK
Europas größte Auto- und Motor- Community, mit mehr als zwei Millionen
Mitgliedern.
danksagung
41
tamyca
Die tamyca GmbH (take my car) betreibt seit November 2010 Deutschlands
größtes Portal für privates Carsharing. Diese neue Form der Mobilität er-
laubt Fahrzeughaltern die anfallenden Fixkosten zu kompensieren, indem
das Fahrzeug an Menschen in der Nachbarschaft vermietet wird. Gleich-
zeitig ermöglicht tamyca anderen Privatpersonen Autos in ihrer unmittelba-
ren Umgebung günstig zu mieten. Die effiziente Nutzung der vorhandenen
Fahrzeuge innerhalb der tamyca-Community entlastet zudem die Umwelt,
da weniger Fahrzeuge angeschafft werden und Parkflächen eingespart wer-
den können.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Die Verbraucherzentrale NRW ist eine anbieterunabhängige Anlaufstelle
für Verbraucherfragen. In ihren 58 Beratungsstellen (Adressen unter www.
vz-nrw.de/beratungsstellen) in Nordrhein-Westfalen bietet sie Informati-
onen und Rechtsberatung zu den Themen Geld+Kredit, Einkauf+Verträge,
Medien+Telefon, Bauen+Wohnen, Gesundheit+Pflege, Ernährung,
Umwelt+Freizeit oder Versicherungen. Beratungen hierzu gibt es persönlich,
telefonisch oder per E-Mail. Außerdem über das Verbrauchertelefon NRW,
0900-1-89 79 69 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobil-
funkpreise ggf. abweichend).
VKS / unfallzeitung.de
Der Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V. spricht die An-
erkennung als Sachverständiger für Kfz-Schäden und –Bewertung aus. Die
etwa 200 Sachverständigen des VKS sind neutral, das heißt von ihren Auf-
traggebern unabhängig, und unterstützen Fahrzeughalter bei der Schadens-
regulierung. Roberto Galifis ist Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit beim VKS
und zudem Herausgeber der unfallzeitung.de
VZ NRW
danksagung
42
TÜV SÜD
TÜV SÜD ist ein technischer Dienstleistungskonzern mit Sitz in München.
Er wurde vor mehr als 145 Jahren gegründet und hat heute rund 19.000
Mitarbeiter an über 800 Standorten. Zu den Kernkompetenzen der Sachver-
ständigen gehören beraten, testen, zertifizieren und ausbilden.
Europcar Autovermietung GmbH
Europcar ist die größte Autovermietung in Europa und gehört weltweit zu
den Top 3 der Branche. In Deutschland bietet das Unternehmen mit 560
Standorten die beste Erreichbarkeit. Die Fahrzeugflotte reflektiert die hohen
Qualitätsansprüche von Europcar: Sie besteht aus über 40.000 Fahrzeugen,
umfasst 165 verschiedene Modelle von 20 renommierten Marken und deckt
sämtliche Kategorien vom City-Flitzer bis zur luxuriösen Limousine ab. Für
den individuellen Transportbedarf hält Europcar außerdem eine große Aus-
wahl an Transportern und LKW in verschiedenen Größen bereit. Die Nutzung
kann sowohl als Kurzzeit- als auch als Monatsmiete realisiert werden.
b.v.s.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizier-
ter Sachverständiger e.V. ist die bundesweit mitgliederstärkste Vereinigung
öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger.
Kernaufgabe der rund 4.000 Mitglieder des Dachverbandes ist die Erstel-
lung von Gutachten für Justiz und Behörden, Wirtschaft, Industrie und Hand-
werk sowie für Privatpersonen. Um den vom Verband geforderten hohen
Qualitätsstandard gerecht zu werden, sind die BVS-Mitglieder grundsätzlich
öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder
durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder zertifiziert und
dem BVS-Leitbild verpflichtet. Organisiert in 12 Landes- und 11 Fachverbän-
den bietet der BVS ein starkes Netzwerk. Auf über 250 Sachgebieten sind
die Sachverständigen des BVS tätig.
danksagung
43
ACV Automobil-Club Verkehr
Der ACV Automobil-Club Verkehr ist mit rund 300.000 Mitgliedern der dritt-
größte Automobilclub in Deutschland. Der Verein bietet seinen Mitgliedern
umfassenden Schutz und Sicherheit im mobilen Leben und steht rund um
die Uhr europaweit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Tirendo
Die in Berlin ansässige Tirendo Holding GmbH ist ein schnell wachsender,
innovativer Online-Händler für Reifen und Autozubehör. Nach dem Launch
von Tirendo.de im März 2012 expandierte das Reifenportal schnell in 9 Län-
der und erfreut sich nicht zuletzt durch Markenbotschafter Sebastian Vettel
großer Bekanntheit. Neben einem breiten Reifensortiment bietet Tirendo
einen modernen Onlinekonfigurator für Alufelgen und Kompletträder. Im In-
ternet unter: www.tirendo.de.
DEKRA ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen. Das Un-
ternehmen ist in mehr als 50 Ländern aktiv. Mehr als 28.000 Mitarbeiter
sorgen nachhaltig für Sicherheit, Qualität und Umweltschutz.
Die DEKRA Geschäftsfelder „Automotive“, „Industrial“ und „Personnel“
stehen für qualifizierte und innovative Dienstleistungen rund um Themen
wie Fahrzeugprüfungen, Gutachten, Gebrauchtwagenmanagement, inter-
nationale Schadenregulierung, Consulting, Industrie-Prüfdienstleistungen,
Produktprüfungen, Zertifizierungen, Umweltschutz, Qualifizierung und Zeit-
arbeit sowie Out- und Newplacement.
Lasiportal.de ist das führende Netzwerk für Ladungssicherheit im Internet.
Hier finden Sie alles rund um das Thema Ladungssicherheit auf europäi-
schen Straßen.
danksagung
44
Versicherungsombudsmann
Prof. Dr. Günter Hirsch
Ist seit 2008 Ombudsmann für Versicherungen, seit 2013 in seiner
zweiten Amtszeit. Zuvor war er als Staatsanwalt und Richter tätig,
2000-2008 war er Präsident des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.
Versicherungsjurist
F. Roland A. Richter
(geb. 1969), ist Referent Recht und Grundsatz Kfz-Schaden bei der R+V All-
gemeine Versicherung AG in Wiesbaden. Er ist Co-Autor mehrerer Fach-
bücher (u.a. Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht;
Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung) und
befasst sich in seinem Blog rrichterblog.blogspot.de mit Verkehrs- und
Versicherungsthemen im engeren wie im weiteren Sinne.
Umut Schleyer
Die Wirtschaftskanzlei Schleyer in Berlin bietet umfassende Rechtsberatun-
gen. Vor allem im Verkehrsrecht und insbesondere bei der Regulierung von
Verkehrsunfällen hat die Kanzlei langjährige Erfahrung. Umut Schleyer ist
zudem Dozent an der TÜV Rheinland Akademie GmbH und bildet dort KFZ-
Gutachter in Sachen Recht aus.
danksagung
45
Christian Solmecke
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist eine wirtschaftsrechtlich ge-
prägte Sozietät mit Hauptsitz in Köln und Standorten in ganz Deutschland.
Über 20 Anwälte beraten neben dem Medienrecht auch auf den Gebieten,
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. RA
Christian Solmecke (39) ist neben seiner Kanzleitätigkeit Lehrbeauftragter
der Fachhochschule Köln und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für
Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School.
Henrik Lode
Ist leitender Redakteur beim Toroleo-Magazin und Verfasser des Toroleo-
Unfallratgebers. Das Automotive-Magazin von Toroleo berichtet tagesak-
tuell über brisante News, technische Innovationen und kulturelle Ereignisse
aus dem Automobilbereich des BVS tätig.
Impressum
46
Impressum:
Herausgeber:
finanzen.de Vermittlungsgesellschaft
für Verbraucherverträge AG
Schlesische Straße 29-30
10997 Berlin
Email: kontakt@finanzen.de
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Laurent Bouyoux
Vorstand: Daniel Hoffmann, Axel Lehmann und Dirk Prössel
UID: DE814083736 HRB 122171 B
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Kfz Versicherung Ratgeber - Würden Sie nach einem Autounfall alles richtig machen?

  • 1. 35 Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung Würden Sie nach einem Autounfall alles richtig machen? Mit freundlicher Unterstützung von:
  • 2. inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Wozu dient dieser Ratgeber? 3 Welche Kfz-Versicherungen gibt es? 4 ff Kfz-Haftpflichtversicherung 4 ff Kaskoversicherung 5 ff Schutzbrief 6 ff Insassenunfallversicherung 7 ff Verkehrsrechtsschutzversicherung 7 Wie verhält man sich im Schadensfall richtig? 9 ff Pflichten für Kfz-Versicherte 9 ff Richtiges Verhalten am Unfallort 10 Autounfall – Was ist in besonderen Situationen zu tun? 16 ff Unfall im Ausland 16 ff Unfallflucht kann teuer werden… 17 ff Achtung Wildwechsel! Wichtiges zum Wildunfall 18 ff Unfall mit Fußgängern und Radfahrern 20 ff Unfall mit Leih- und Mietwagen 21 ff Unfall als Fahranfänger 23 Welche Rechte und Ansprüche hat man nach einem Unfall? 24 ff Was zahlt die Autoversicherung für Unfallopfer? 24 ff Was zahlt die Autoversicherung für Unfallverursacher? 26 Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? 28 ff Kommunizieren, kommunizieren… 28 ff Beschwerden bei der BaFin und bei den Ombudsleuten 29 ff Interview mit dem Ombudsmann für Versicherungen 31 ff Hilfe bei den Verbraucherschutzorganisationen 33 ff Lohnt sich der Gang vor Gericht? 34 Was passiert nach der Schadensregulierung? 35 ff Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse 35 ff Kündigung und Wechsel der Kfz-Versicherung 36 Wir bedanken uns bei unseren Kooperationspartnern 38 Impressum: 46 2
  • 3. Wozu dient dieser Ratgeber? Wozu dient dieser Ratgeber? J ährlichpassierenMillionenVerkehrsunfäl- le auf Deutschlands Straßen. Da ein Unfall immer mit viel Aufregung und Ärger ver- bunden ist, möchte wohl niemand ein solches Unglück erleben. Falls man aber doch einmal in einen Unfall verwickelt wird – egal ob als Unfallopfer oder als Unfallverursacher –, ist es wichtig, dass man weiß, was zu tun ist. Das richtige Verhalten im Schadensfall dient auf der einen Seite natürlich dazu, einen noch größeren Schaden möglichst zu verhindern, verletzten Personen schnell zu helfen und andere Verkehrsteilnehmer sowie sich selbst nicht weiter zu gefährden. Auf der anderen Seite sollte man als Unfallbeteiligter aber auch unbedingt seine Rechte und Pflichten kennen, damit man nach einem Autounfall keine Probleme mit seiner Kfz-Versicherung bekommt. Dieser Ratgeber bietet zahlreiche Hilfestel- lungen für Autofahrer, die einen Unfall hat- ten. Er erklärt einfach und verständlich, wie man sich im Schadensfall richtig verhält und woran man in den Stunden und Tagen da- nach denken muss, um nach einem Autoun- fall nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Er klärt die Frage, welche Autoversicherung wann hilft und wie Verbraucher auf Augen- höhe mit ihrer Versicherung kommunizieren können. Dabei umfasst der Ratgeber zahlrei- che praxisnahe Tipps und viel Wissenswertes rund um die Kfz-Versicherung. 35 Experten- tipps von Anwälten, Verbraucherschützern, Versicherungsprofis und Verkehrsspezialisten helfen dabei, nach einem Autounfall alles richtig zu machen. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn sie plötzlich und unvorhergesehen in einen Unfall verwickelt sind. Dieser Ratgeber soll Unfallbeteiligten dabei helfen, im Schadensfall einen kühlen Kopf zu bewahren und nach dem ersten Schreck mögliche Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung zu vermeiden. 3
  • 4. Welche Kfz-Versicherungen gibt es? Welche Kfz-Versicherungen gibt es? Kfz-Haftpflichtversicherung D ie Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge. Jeder Fahr- zeughalter muss diese Haftpflichtversiche- rung für sich, den Fahrzeugeigentümer sowie den Fahrer abschließen, bevor das Fahrzeug überhaupt im Straßenverkehr genutzt wer- den darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert sol- che Schäden, die einem Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen können. Hierbei schreibt der deutsche Gesetzgeber bestimmte Mindestversicherungssummen vor: Für Personenschäden liegt die Mindest- deckungssumme aktuell bei 7,5 Millionen Euro und für Sachschäden bei 1,12 Millio- nen Euro. Daneben muss die Versicherung mindestens 50.000 Euro leisten, wenn einem Dritten durch den Fahrzeuggebrauch Vermö- gensschäden verursacht werden, die weder mittelbar noch unmittelbar Folge eines Per- sonen- oder Sachschadens sind. >>>>>>>>>> Tipp 01 <<<<<<<<< Viele deutsche Versicherer bieten Versiche- rungssummen an, die deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestde- ckungssummen liegen. Vorsicht ist jedoch bei der Leihwagennutzung im Ausland ge- boten. Sofern die dort vorgeschriebene De- ckungssumme nämlich geringer ist als die in einem Schadensfall tatsächlich anfallende Summe, haftet man persönlich. Die deut- schen Kfz-Haftpflichtversicherer bieten für solche Fälle eine sogenannte Mallorca-Poli- ce an, die die Deckungssumme einer auslän- dischen Kfz-Haftpflichtversicherung auf das in Deutschland gesetzlich geforderte Niveau erweitert. Wer ein motorisiertes Fahrzeug besitzt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversi- cherung – das schreibt der deutsche Gesetzgeber vor. Darüber hinaus gibt es verschiedene freiwillige Versicherungen rund um das Fahrzeug, die Un- fallbeteiligte vor großen finanziellen Schwierigkeiten bewahren können. 4
  • 5. Welche Kfz-Versicherungen gibt es? Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn andere einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Halter oder den Fahrer eines Fahrzeuges als mitversicherte Person stellen. Falls es sich hierbei um unberechtigte oder überzogene Ansprüche handelt, wehrt der Versicherer die Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Kfz- Haftpflichtversicherung an den Geschädig- ten, unabhängig davon, ob der Schädiger zum Beispiel betrunken gefahren ist oder sich un- erlaubt vom Unfallort entfernt hat. In solchen Fällen kann der Versicherer den Schädiger je- doch anschließend in Regress nehmen und ei- nen Teil der Leistung zurückfordern. Falls ein Schaden allerdings vorsätzlich herbeigeführt worden ist, leistet die Versicherung nicht. Kaskoversicherung Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung keine Pflicht. Die meisten Fahrzeugbesitzer entscheiden sich dennoch freiwillig entweder für die Teilkas- koversicherung oder die Vollkaskoversiche- rung. Beide Kaskoversicherungen versichern das eigene Fahrzeug und das Fahrzeugzube- hör, jedoch in unterschiedlichem Umfang: 5 Die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die am eigenen Fahr- zeug entstehen. KASKOVERSICHERUNG SCHUTZBRIEF Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nach einem Unfall die Schadensersatzansprüche von Dritten & ist eine Pflichtversicherung. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt bei Streitigkeiten zwischen Unfall- gegnern. VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Die Insassenunfallversicherung gewährt den versicherten Personen Schutz bei Kfz-Unfällen. INSASSENUNFALLVERSICHERUNG Der Schutzbrief bietet dem Versicherten schnelle Hilfe bei einer Panne und nach einem Unfall.
  • 6. Welche Kfz-Versicherungen gibt es? Die Teilkaskoversicherung bietet Versiche- rungsschutz, wenn ein Fahrzeug und die mit- versicherten Teile beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Versichert sind unter an- derem Schäden durch Brand oder Explosion sowie Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zudem leistet die Teilkasko bei solchen Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Haar- wild, Marderbiss, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung verursacht werden. Die Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges und des versicherten Zube- hörs nach einem Diebstahl und kommt zum Beispiel auch für die Reparaturkosten auf, wenn versucht wurde, das Fahrzeug aufzu- brechen. Die Vollkaskoversicherung schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversi- cherung ein und leistet darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten, fahrlässig verur- sachten Unfallschäden. Wenn Fremde das versicherte Fahrzeug mutwillig beschädigen, kommt die Vollkaskoversicherung zudem für diese Vandalismusschäden auf. Der genaue Leistungsumfang bei der Kaskoversicherung unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften zum Teil erheb- lich. Hier sollte man sich unbedingt gut be- raten lassen und gezielt entscheiden, wel- chen Versicherungsschutz man benötigt und welche Leistungen man unter Umständen gar nicht haben (und bezahlen) möchte. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist natür- lich von den vereinbarten Leistungen abhän- gig, ebenso beeinflussen unter anderem der Fahrzeugtyp (also die sogenannte Typklasse) und die Regionalklasse den jährlichen Preis für die Kaskoversicherung. >>>>>>>>>> Tipp 02 <<<<<<<<< Sowohl bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch bei der Vollkaskoversicherung profitieren Autofahrer, die bereits viele Jahre lang unfallfrei unterwegs sind, von einem Schadenfreiheitsrabatt. Hierbei gilt generell: Je mehr schadenfreie Jahre ein Versicherter vorweisen kann, desto güns- tiger kann der Versicherungsschutz für ihn werden. Wer seine Versicherung in An- spruch nimmt, muss umgekehrt mit einer Rückstufung rechnen. Da es in der Teilkas- koversicherung keinen Schadenfreiheits- rabatt gibt, kommt es manchmal vor, dass die Vollkaskoversicherung für unfallfreie Fahrer nur unwesentlich teurer oder so- gar günstiger ist als der Teilkaskoschutz. Schutzbrief Den Kfz-Schutzbrief bieten mittlerweile viele Kfz-Versicherer, Automobil- und Ver- kehrsclubs an. Wer ihn besitzt, erhält bei einer Panne, einem Unfall oder nach einem Diebstahl schnelle Hilfe – sowohl unterwegs im Inland als auch bei Reisen im Ausland. Zu den Leistungen zählen insbesondere die Pannenhilfe und, falls erforderlich, das Ab- schleppen des Fahrzeuges in eine Werkstatt. Ebenso werden die Bergung eines Fahrzeu- ges, der Ersatzteileversand, die Fahrzeugun- terstellung, die Fahrzeugabholung bei Fah- rerausfall und die Weiter- und Rückfahrt der 6
  • 7. Welche Kfz-Versicherungen gibt es? Insassen durch den Anbieter koordiniert und finanziert. Neben möglicherweise anfallen- den Mietwagenkosten werden häufig auch Kosten für Übernachtungen, Krankenrück- transporte nach einem Unfall sowie die Rück- holung von Kindern bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe übernommen. Die Versicherungsgesellschaften bieten den Kfz-Schutzbrief in Kombination mit der Kfz- Haftpflichtversicherung häufig zu einem sehr günstigen Preis an. Die Leistungen der einzel- nen Anbieter ähneln sich zwar, doch im Detail kann es hier manchmal wichtige Unterschie- de geben. Insassenunfallversicherung Die Insassenunfallversicherung bietet einen Versicherungsschutz für solche Unfälle, die die versicherten Personen während des Ge- brauchs eines Fahrzeuges erleiden. Bei Inva- lidität oder Tod nach einem Fahrzeugunfall zahlt die Versicherung eine vertraglich festge- legte Geldsumme an die versicherten Insas- sen aus. Zusätzlich bieten viele Versicherer ein Krankenhaustagegeld sowie die Kosten- übernahme für kosmetische Operationen nach einem Unfall an. Verbraucherschützer bezeichnen die Insassenunfallversicherung immer wieder als überflüssig, da Mitfahren- de bereits über die gesetzlich vorgeschriebe- ne Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers beziehungsweise des Unfallverursachers ver- sichert sind. Lediglich der Fahrer selbst ist bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall nicht über die Kfz-Haftpflicht abgesichert. Hier kann entweder eine allgemeine Unfall- versicherung, eine Berufsunfähigkeitsversi- cherung oder eine Fahrerschutzversicherung nützlich sein, die immer dann für die Unfall- folgekosten aufkommt, wenn keine andere Versicherung hilft. Nach einem Unfall werden durch die Fahrerschutzversicherung unter anderem die Kosten für den Verdienstaus- fall des Fahrers, für eine Haushaltshilfe und erforderliche Umbaumaßnahmen in den ei- genen vier Wänden übernommen. Auch die Kostenübernahme für eine Hinterbliebenen- rente sowie Schmerzensgeld sind möglich. Verkehrsrechtsschutzversicherung Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unter- stützt Verkehrsteilnehmer nicht nur finanzi- ell, sondern vor allem auch mit fachlicher Hil- fe bei Rechtsstreitigkeiten. Viele Versicherer bieten ihren Kunden anwaltliche Beratung rund um die Uhr und helfen bei der Streit- schlichtung schon bevor es zu einer juristi- schen Auseinandersetzung kommt. Bringt die außergerichtliche Streitschlichtung nicht den gewünschten Erfolg, so übernimmt die Ver- 7
  • 8. Welche Kfz-Versicherungen gibt es? kehrsrechtsschutzversicherung die erforder- lichen Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskos- ten, um dem Versicherten zu seinem Recht zu verhelfen. Bei einer Niederlage vor Gericht zahlt sie zudem die Honorarkosten des geg- nerischen Anwalts. Je nach Vertrag greift die Verkehrsrechts- schutzversicherung nicht nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen nach einem Ver- kehrsunfall, sondern beispielsweise auch bei Streitigkeiten rund um den Führerschein, bei Bußgeld- und Strafverfahren sowie bei Ver- tragsangelegenheiten rund um das Auto. >>>>>>>>>> Tipp 03 <<<<<<<<< Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann auch dann helfen, wenn die Kaskoversi- cherung eine Schadensregulierung ablehnt oder die Werkstatt nach einer Reparatur eine zu hohe Rechnung ausstellt. Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, sollten Au- tofahrer ihren Verkehrsrechtsschutz unbe- dingt bei einem Anbieter wählen, bei dem sie noch keine anderen Autoversicherungen abgeschlossen haben. Bei vielen Rechtsschutzanbietern kann der Verkehrsrechtsschutz entweder für ein einzi- ges Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge einer Fa- milie vereinbart werden. Bei Familientarifen sollten Versicherungsnehmer darauf achten, ob und in welchem Umfang ihre minderjäh- rigen und volljährigen Kinder mitversichert sind. Mit dem Fahrer-Rechtsschutz können sich auch solche Personen absichern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern be- ruflich oder privat mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind. Auch als Verkehrsteilnehmer ohne Fahrzeug kann man sich als Fußgänger, Fahrradfahrer und Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr mit einer entsprechenden Police absichern. >>>>>>>>>> Tipp 04 <<<<<<<<< Viele Versicherte reduzieren die Höhe der Beiträge für ihre Autoversicherungen durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Hierbei fällt die regelmäßig zu zahlende Prä- mie entsprechend geringer aus, wenn die Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil des Schadens aus der eigenen Tasche zahlen. Bei der Teilkasko und der Vollkas- ko sind zum Beispiel Selbstbehalte von 150 Euro oder 300 Euro üblich, für Neuwagen und teure Autos können aber auch Selbst- beteiligungen von 500 Euro und mehr ver- einbart werden. Bei der Kfz-Haftpflichtver- sicherung ist eine Selbstbeteiligung nur für Firmenfahrzeuge möglich, für private Fahrer ist hier keine Eigenbeteiligung bei der Scha- densregulierung vorgesehen. >>>>>>>>>> Tipp 05 <<<<<<<<< „Jeder Versicherungsvertrag regelt die Übernahme einer Selbstbeteiligung durch den Versicherten. Dieser sollte die Höhe der Selbstbeteiligung stets so wählen, dass er sie im Schadensfall auch zahlen kann.“ Marc Lüke, Geschäftsführer Produktma- nagement, Asstel 8
  • 9. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? Wie verhält man sich im Schadensfall richtig? Pflichten für Kfz-Versicherte W enn ein Unfall passiert, müssen alle Be- teiligten bestimmte Regeln beachten. In allererster Linie geht es natürlich da- rum, die Unfallopfer zu versorgen und einen noch größeren Schaden möglichst zu verhin- dern. Für Kfz-Versicherte ist zudem wichtig, dass sie ihren Pflichten schon beim Gebrauch eines Fahrzeuges und im Versicherungsfall nachkommen. Denn wer sein Fahrzeug ver- sichert, muss sogenannte Obliegenheiten erfüllen. Diese werden den versicherten Per- sonen durch den Versicherungsvertrag und die damit zusammenhängenden Versiche- rungsbedingungen auferlegt. Eine Obliegen- heitsverletzung kann dazu führen, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder der Versicherungsschutz sogar komplett erlischt. Pflichten vor dem Versicherungsfall ff Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis gebraucht werden. ff Das Fahrzeug darf nur für den im Ver- sicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. ff Das Fahrzeug darf nicht von Fahrern gebraucht werden, die durch den Kon- sum von Alkohol oder Drogen fahrun- tüchtig sind. Pflichten im Versicherungsfall ff Ein Schadenereignis muss möglichst schnell, spätestens jedoch innerhalb ei- ner Woche bei der Versicherung ange- zeigt werden. ff Stirbt eine versicherte Person durch einen Unfall, so ist die Versicherung innerhalb von 48 Stunden zu informie- ren. Kommt es zu einem Schaden, dann sollten Kfz-Versicherte einige wichtige Re- geln beachten. Sie müssen vor und im Versicherungsfall bestimmte Pflichten – sogenannte Obliegenheiten – erfüllen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Leistungskürzung oder sogar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 9
  • 10. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? ff Behördliche Ermittlungen und der Fortgang eines Verfahrens müssen der Versicherung unverzüglich angezeigt werden. ff Versicherte sind verpflichtet, die Auf- klärung eines Schadenereignisses zu unterstützen. Hierzu müssen sie alle Fragen zum Unfallhergang wahrheits- gemäß und vollständig beantworten. ff Versicherte dürfen den Unfallort erst verlassen, wenn sie alle erforderlichen Feststellungen ermöglicht haben. ff Versicherte sind verpflichtet, bei Ein- tritt eines Schadenereignisses einen Schaden möglichst abzuwenden und zu mindern. ff Zudem haben Versicherte zunächst die Weisungen ihrer Versicherung einzuho- len, bevor sie zum Beispiel ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt geben. Wie bei jeder anderen Versicherung ist übri- gens auch bei der Kfz-Versicherung zu beach- ten, dass der Versicherungsschutz wegfallen kann, wenn der Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. >>>>>>>>>> Tipp 06 <<<<<<<<< Vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegen- heitsverletzungen können zum gänzlichen Wegfall oder zur Reduzierung der Versiche- rungsleistung führen. Wer sich zum Beispiel nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann von seiner Kfz-Haftpflichtver- sicherung in Regress genommen werden. Diese leistet dann zwar pflichtgemäß an ge- schädigte Dritte, kann aber von dem Versi- cherten anschließend Geld zurückfordern. Bei schweren Obliegenheitsverletzungen kann es hier um bis zu 5.000 Euro gehen, im Normalfall fordert die Versicherungsgesell- schaft bis zu 2.500 Euro zurück. Marc Lüke, Geschäftsführer des Produktma- nagements bei Asstel schreibt: „Die Verlet- zung von vertraglichen Obliegenheiten kann nicht nur zum Regress im Haftpflichtbereich führen, sondern auch zu Kürzungen bei der Kaskoversicherung. Sitzt jemand zum Beispiel unter Alkoholeinfluss am Steuer und wird in einen Unfall verwickelt, können Regressan- sprüche durch den Haftpflichtversicherer erhoben werden. Und bei einer Kaskoversi- cherung werden möglicherweise die sonst üblichen Leistungen aufgrund der Trunken- heit nicht übernommen.“ Richtiges Verhalten am Unfallort Ein Unfall kommt in aller Regel für alle Betei- ligten überraschend und bringt häufig eine ganze Menge Ärger und Aufregung mit sich. Um einen noch größeren Schaden zu vermei- den und andere Verkehrsteilnehmer nicht weiter zu gefährden, ist es besonders wich- tig, Ruhe zu bewahren und besonnen zu han- deln. Auch bei geringfügigen Schäden gel- ten bestimmte Verhaltensregeln, an die sich die Unfallbeteiligten halten sollten. Unsere Checkliste hilft Ihnen beim richtigen Verhal- ten am Unfallort. 10
  • 11. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? >>>>>>>>>> Tipp 07 <<<<<<<<< Unfallstelle absichern oder räumen? Bei einem Verkehrsunfall mit Bagatellschäden müssen Sie die Unfallstelle sofort räu- men, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Fahrer dazu, bei geringfügigem Schaden un- verzüglich zur Seite zu fahren. Wer bei einem oberflächli- chen Lackschaden oder einem zerbrochenen Scheinwerfer- glas nicht die Straße räumt, muss unter Umständen Strafe zahlen. Gegebenenfalls kön- nen Sie die Stellung der am Un- fall beteiligten Fahrzeuge vor der Räumung noch mit Kreide markieren. Jürgen Dehner, Generalsekretär des ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschlands) sagt: „Im Zweifel sollte man lieber die Fahrbahn freimachen, auch wenn es da- nach eventuell Schwierigkeiten mit der Regulierung gibt. Aber was sind schon ein paar Euro im Vergleich zu den Folgen eines Un- falls, die auf Autobahnen schnell fatal sein können und die man mit Geld nicht mehr ausgleichen kann?“ 11 checkliste: Wenn es geknallt hat Bewahren Sie Ruhe Sichern Sie die Unfallstelle ab Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmerund machen Sie auf die Unfallstel-le aufmerksam. Nutzen Sie dazu dieWarnblinkanlage und die Warnweste.Stellen Sie das Warndreieck in ausrei-chender Entfernung zur Unfallstelle auf.Auf Landstraßen gilt eine Entfernungvon mindestens 100 Metern, auf Au-tobahnen von mindestens 200 Metern. Bei Unfällen mit Verletzten leis- ten Sie Erste Hilfe und wäh- len Sie die Notrufnummer 112 Nutzen Sie Ihr Handy oder die Not-rufsäulen an Autobahnen und Bun-desstraßen, um Hilfe zu rufen Bitten Sie Unfallzeugen zu warten Bleiben Sie am Unfallort Beachten Sie dabei stets die eigene Sicherheit
  • 12. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? Nach dem ersten Schreck … ff Unterschreiben Sie niemals ein Schuld- anerkenntnis. ff Erstellen Sie ein Unfallprotokoll, das die wesentlichen Unfalldaten enthält (u.a. Datum, Unfallort, Name und An- schrift aller Beteiligten, Fahrzeugkenn- zeichen). Nutzen Sie dazu den Europäi- schen Unfallbericht. ff Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen. ff Fertigen Sie eine Unfallskizze an. ff Fotografieren und dokumentieren Sie Unfallstelle, Schäden und Unfallspu- ren. Machen Sie aus verschiedenen Positionen Übersichts- und Detailfotos mit Ihrem Handy oder einer Kamera. ff Als Unfallverursacher sollten Sie unver- züglich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kontaktieren und deren Weisungen einholen. ff Fordern Sie gegebenenfalls eine Begut- achtung des Schadens an. ff Räumen und säubern Sie die Unfallstel- le. >>>>>>>>>> Tipp 08 <<<<<<<<< „Als Geschädigter können Sie einen Gutach- ter zur Schadensfeststellung beauftragen. Allerdings werden die Kosten dafür von der gegnerischen Versicherung nur dann über- nommen, wenn es sich nicht um einen Ba- gatellschaden handelt. Die Grenze dafür ist bei ca. 750 Euro anzusetzen. Für darunter liegende Schäden sollte vorsichtshalber zu- nächst nur ein Kostenvoranschlag einer Re- paraturwerkstatt eingeholt werden.“ Chris- tian Solmecke, Rechtsanwalt >>>>>>>>>> Tipp 09 <<<<<<<<< Als Unfallbeteiligter können Sie einen Unfall noch am Unfallort beim Zentralruf der Auto- versicherer melden. Über die gebührenfreie Rufnummer 0800 250 26 00 oder über ein Onlineformular unter zentralruf.de kann der Kfz-Versicherer des Unfallgegners ermittelt werden. Die Unfalldaten werden aufgenom- men und an den zuständigen Versicherer weitergeleitet. Exkurs: Polizei – ja oder nein? Grundsätzlich können sowohl Unfallverur- sacher als auch Geschädigte nach einem Verkehrsunfall unter der Telefonnummer 110 die Polizei zur Hilfe rufen. Insbesondere wenn Personen bei dem Verkehrsunfall ver- letzt wurden, Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder der Unfallhergang unklar, kompli- ziert oder strittig ist, sollten die Beteiligten die Polizei verständigen. Ebenso ist dies sinn- voll, wenn ein vorgetäuschter Unfall vermu- tet wird, ein Unfallbeteiligter Fahrerflucht be- geht oder ein Unfallbeteiligter keine Angaben zu seiner Versicherung machen kann. Ein Unfallprotokoll der Polizei kann vor allem dann hilfreich sein, wenn sich ein Rechts- streit anbahnt. Die Polizeibeamten nehmen vor Ort den Sachverhalt auf. Bei Bagatellun- fällen wird der Sachverhalt vor Ort bewertet und sofern die Schuldfrage geklärt werden 12
  • 13. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? kann, abgeschlossen. Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Verkehrsunfälle, bei denen der Verursacher vor Ort nicht zweifels- frei feststeht, werden im Rahmen der polizei- lichen Sachbearbeitung weiterverfolgt. >>>>>>>>>> Tipp 10 <<<<<<<<< Übrigens: Einen Alkohol- oder Drogentest mit Blutentnahme darf die Polizei nur bei begründeten Verdachtsmomenten verlan- gen. Für einen ärztlichen Eingriff muss ent- weder der Beschuldigte einwilligen oder ein richterlicher Beschluss vorliegen. Sofern der Untersuchungserfolg jedoch gefährdet und ein Richter oder Staatsanwalt gerade nicht zu erreichen ist, dürfen auch die Polizeibe- amten einen Bluttest anfordern. >>>>>>>>>> Tipp 11 <<<<<<<<< Nicht immer ist es jedoch erforderlich, dass die Polizei einen Unfall offiziell aufnimmt. So kann man bei Bagatellunfällen und der Möglichkeit einer Einigung der beteiligten Unfallparteien auf die Benachrichtigung der Polizei auch verzichten. Besteht jedoch auch nur einer der Betroffenen auf eine polizei- liche Verkehrsunfallaufnahme, dann muss das Eintreffen der Polizei abgewartet wer- den. Was danach passiert … ff Als Geschädigter sollten Sie sich zu- nächst anhören, was die Versicherung des Unfallverursachers anbietet. ff Unterschreiben Sie niemals voreilig Verträge oder Vollmachten und seien Sie skeptisch gegenüber scheinbar kos- tenlosen Unfallhelfern. ff Erbeten Sie sich gegebenenfalls Be- denkzeit und holen Sie sich bei Bedarf unabhängigen Rat von einem Anwalt oder Sachverständigen. ff Melden Sie einen Schaden auch als Geschädigter umgehend bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser das übernehmen. ff Holen Sie die Weisungen Ihrer Versi- cherung ein, bevor Sie das Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt geben. ff Warten Sie als Unfallverursacher auf eine Reparaturfreigabe und beachten Sie gegebenenfalls eine Werkstattbin- dung. ff Wenn Personen schwer verletzt oder getötet wurden, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrneh- mung Ihrer Interessen beauftragen. 13
  • 14. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? WermussnacheinemSchadeninformiert werden? Nicht nur die zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherer müs- sen wissen, dass ein Unfall passiert ist. Je nachdem, welche Folgen nach einem selbst- oder fremdverschul- deten Unfall auf Sie zukom- men, müssen Sie schnellst- möglich auch andere Versicherungen sowie Ihren Arbeitgeber informieren: >>>>> Tipp 12 <<<< „Nach einem Verkehrs- unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner. Sie müssen leider davon aus- gehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre ge- setzlichen Ansprüche – unberechtigt – zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haft- pflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen – nicht Ihre – vertritt.“ Umut Schleyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht 14 checkliste: wer wird informiert Kaskoversicherung Schutzbrief Insassenunfallversicherung Fahrerschutzversicherung Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Lebensversicherung Verkehrsrechtsschutzversicherung Arbeitgeber Krankenversicherung Gesetzliche Renten- oder Un-fallversicherung
  • 15. Wie verhält man sich im schadensfall richtig? Interview mit Dietmar Töpfer von Tirendo Dietmar Töpfer ist Reifenexperte beim On- line-Reifenhändler Tirendo. Im Interview er- klärt er, wieso die richtige Bereifung so wich- tig ist. Herr Töpfer, in Deutschland gibt es seit 2010 eine sogenannte situative Winterreifen- pflicht. Wann genau sind Autofahrer dazu verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren? Dietmar Töpfer: Die jetzige Regelung ist lei- der sehr schwammig. Empfohlen wird die entsprechende Bereifung bereits ab dem 1. November, Pflicht jedoch ist sie erst bei win- terlichen Straßenbedingungen wie Schnee, Eis oder Schneematsch. Das Problem hierbei ist, dass die individuelle Einschätzung der Straßenlage durch die Kraftfahrer stark va- riieren kann. Daher wünschen sich viele eine eindeutigere gesetzliche Vorgabe. Dies wür- de garantiert zahlreiche Unfälle durch einen plötzlichen Wintereinbruch verhindern. Welche Bereifung ist denn am besten ge- eignet, damit Autofahrer im Winter keinen Ärger mit den Gesetzeshütern bekommen? Dietmar Töpfer: Hier ist eine pauschale Aus- sage nicht ganz einfach, es hängen diverse Faktoren mit der optimalen Reifenauswahl zusammen. Dazu gehören zum einen die Art und Weise der Nutzung. In der Stadt etwa müssen Reifen andere Voraussetzungen er- füllen als auf dem Land oder in den Bergen. Weiterhin sollten Viel- und Normalfahrer dringend hochwertige Winter- und Sommer- reifen nutzen, während Wenigfahrer in der Stadt auch mit Allwetterreifen gut ausgerüs- tet sind. Bei Winterreifen gilt generell eine Mindest- profiltiefe von vier Millimetern, so dass aus- reichend Grip beim Anfahren und Bremsen im Schnee gewährleistet ist. Darunter ist eine verlässliche Wasser- und Matschverdrän- gung nicht mehr möglich. Außerdem müssen für abgefahrene Reifen entsprechende Buß- gelder gezahlt werden. Ich empfehle stets vor dem Kauf Testberichte zu vergleichen, um individuelle Unterschiede auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. Von Billigreifen rate ich jedoch mit Nachdruck ab. Besser ist es, hier auf Angebote von Mar- kenreifen zu achten. Welche Folgen kann es für den Versiche- rungsschutz von Unfallbeteiligten haben, wenn mit der falschen Bereifung ein Unfall passiert? Dietmar Töpfer: Bei einem Unfall kann jedem Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld zuge- schrieben werden, der unzureichende Vor- kehrungen getroffen hat. Unfallforscher und Gutachter setzen sich präzise mit einem Un- fall auseinander. Bei falscher Bereifung oder unzureichender Profiltiefe kann der Schutz und somit das finanzielle Aufkommen für den Schaden vonseiten der Versicherung teilweise verweigert werden. Auch ein Zivil- bzw. Straf- prozess bei Körperschaden und zu zahlender Schadensersatz können Folgen sein.  15
  • 16. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? Autounfall – Was ist in besonderen Situationen zu tun? Unfall im Ausland A uch außerhalb von Deutschland kann ein Unfall passieren, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Da selbst innerhalb der Europäischen Union unterschiedliche Verkehrsregeln gelten, sollte man im Ausland stets mit erhöhter Wachsamkeit fahren. In- nerhalb der EU mussten Kraftfahrer früher die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ mitführen, die wegen ihrer Farbe auch „Grüne Karte“ genannt wurde. Sie diente als Nachweis dafür, dass für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Zum Teil wird die Versicherungs- karte noch heute von den Versicherern aus- gegeben. In Mietwagen ist sie immer zu finden. Eigentlich hat sie wegen des soge- nannten Kennzeichenabkommens jedoch ausgedient. Für die Formalitäten nach ei- nem Unfall im Ausland werden mittlerweile nur noch die Kfz-Kennzeichen der beteilig- ten Fahrzeuge benötigt. Für die Dokumen- tation eines Unfalls ist im europäischen Aus- land zudem der Europäische Unfallbericht nützlich. Das Formular gibt es in mehreren Sprachen, damit fremdsprachige Unfallgeg- ner ein einheitliches Dokument ausfüllen können. Die Verwendung des Europäischen Unfallberichtes ist zwar keine Pflicht, kann die Schadensregulierung nach einem Unfall im europäischen Ausland jedoch erheblich erleichtern. Vor einer Reise sollte das For- mular daher in der jeweiligen Landessprache bei der eigenen Kfz-Versicherung angefordert und im Handschuhfach verstaut werden. Auch nach einem Unfall im Ausland ist es wichtig, die eigene Versicherung zu informie- ren und deren Weisungen einzuholen. Opfer von Verkehrsunfällen im europäischen Aus- land können ihre Schadenersatzansprüche Ein Autounfall verläuft niemals nach Plan. Je nach Situation und Reakti- on der Beteiligten gilt es verschiedene Besonderheiten zu beachten – etwa wenn der Unfall im Ausland geschieht, der Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder ein geliehenes Fahrzeug beteiligt ist. 16
  • 17. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? dank einer europäischen Richtlinie mittler- weile im eigenen Land über einen Schadens- regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend machen. Der Zentralruf der Autoversicherer gibt Auskunft darüber, wer im Inland der zuständige Beauftragte der gegnerischen Versicherung ist. >>>>>>>>>> Tipp 13 <<<<<<<<< Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter der Te- lefonnummer +49 40 300 330 300. Nachdem der Geschädigte selbst oder seine Versicherung einen Entschädigungsantrag bei dem Repräsentanten des ausländischen Versicherers eingereicht hat, muss dieser den Schaden innerhalb von drei Monaten regulie- ren oder zumindest ein Entschädigungsan- gebot machen. Geschieht dies nicht, können sich Unfallopfer an den Verein Verkehrsop- ferhilfe e.V. (VOH), in seiner Funktion als na- tionale Entschädigungsstelle, wenden. >>>>>>>>>> Tipp 14 <<<<<<<<< Wenn der Unfall in Deutschland passiert und eines der beteiligten Fahrzeuge aus dem Ausland stammt, dann ist der Verein „Deut- sches Büro Grüne Karte e.V.“ zuständig. Dies ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haft- pflichtversicherer, die einen Autohaftpflicht- fall mit der ausländischen Versicherung des Unfallgegners abwickelt. Unfallflucht kann teuer werden… Die Beteiligten an einem Verkehrsunfall dür- fen sich niemals unerlaubt von dem Unfall- ort entfernen. Unfallflucht ist ein Straftatbe- stand und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, mit einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wer- den. Sobald ein Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, sollte die Polizei gerufen werden. Wenn diese im Nachhinein nicht ermitteln kann, wer der Fahrerflüchtige war, so bleibt dem Zurückgebliebenen ledig- lich die Möglichkeit einer Anzeigenerstattung gegen Unbekannt. Kann ein Flüchtiger ausfin- dig gemacht werden, so leistet die Kfz-Haft- pflichtversicherung des Schädigers pflicht- gemäß an den Geschädigten. Den Schädiger selbst kann der Versicherer anschließend jedoch in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro von diesem zurückverlangen. Sofern ein Unfallverursacher wegen Fahrer- „Das Büro Grüne Karte trägt dafür Sor- ge, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten. Aber bringen Sie bitte Geduld mit. In ande- ren Ländern dauert die Schadensregulierung meist viel länger als bei uns.„F. Roland A. Richter, Referent Recht und Grundsatz, R+V Allgemeine Versicherung AG 17
  • 18. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? flucht nicht gefunden wird, können Geschä- digte sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) wenden. Ist ein Schaden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder ei- nes Anhängers entstanden, dann können die Schadenersatzansprüche gegen diese Ent- schädigungsstelle geltend gemacht werden. Insbesondere Personenschäden werden bei Unfallflucht durch den Verein ersetzt. Durch Fußgänger, Radfahrer oder Skater verursach- te Schäden sind allerdings nicht erstattungs- fähig, Sachschäden werden nur bei gleichzei- tig erheblichen Personenschäden erstattet. >>>>>>>>>> Tipp 15 <<<<<<<<< Auch bei einem Unfall, bei dem vermeintlich nur ein Eigenschaden entstanden ist, kann es weitere Geschädigte geben: Wer zum Bei- spiel einen Baum am Straßenrand rammt, schädigt die Gemeinde, der der Baum ge- hört. Fahrer, die nach einer Kollision weiter- fahren ohne die Polizei zu verständigen, be- gehen Unfallflucht und verlieren in der Folge ihren Versicherungsanspruch. Die Vollkasko- versicherung muss für den Schaden am eige- nen Auto dann nicht aufkommen. Achtung Wildwechsel! Wichtiges zum Wildunfall Besonders in der Nacht und in den frühen Morgen- und Abendstunden kann es zu Wild- unfällen kommen. Prallt ein Fahrzeug mit einem Tier zusammen, so gelten auch hier einige wichtige Regeln. Zunächst einmal wird Fahrern empfohlen, den Wildtieren nicht auszuweichen, wenn diese plötzlich vor dem Fahrzeug auftauchen. Ein Ausweichmanöver ist für alle Verkehrsteilnehmer häufig wesent- lich riskanter. Auch aus versicherungsrechtli- cher Sicht hat der Fahrer hier die Pflicht, ei- nen Schaden möglichst gering zu halten. >>>>>>>>>> Tipp 16 <<<<<<<<< „Meist ist es besser, dem Tier nicht auszu- weichen. Die Versicherung zahlt ansonsten nur dann, wenn man nachweisen kann, dass ein größerer Schaden verhindert werden konnte. Das ist sehr schwer bis unmöglich, wenn das Wild unterdessen unbeschadet davongelaufen ist.“ Torsten Reinwald, Pres- sesprecher, Deutscher Jagdverband 18 infobox Übrigens: Auch wer an seinem gepark- ten Fahrzeug einen Schaden bemerkt und keine Hinweise auf einen Verursa- cher finden kann, sollte die Polizei in- formieren. Wie in jedem anderen Scha- densfall müssen Schaden und Unfallort dokumentiert werden, zudem sollten mögliche Zeugen ausfindig gemacht werden. Eine bestehende Vollkasko- versicherung ist unverzüglich über den Schadensfall zu benachrichtigen.
  • 19. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? Nach einem Wildunfall sollte das Tier mög- lichst an den Straßenrand gebracht werden, um Folgeunfälle zu verhindern. Aus hygieni- schen Gründen ist es wichtig, das Tier dabei nicht mit den bloßen Händen zu berühren. Noch lebende Tiere, insbesondere Schwarz- wild, sollte man aus Sicherheitsgründen bes- ser gar nicht anfassen. Einem verletzten Tier, das nach dem Unfall flüchtet, sollte man außerdem nicht folgen. Dem zuständigen Jäger oder Förster hilft es jedoch, wenn die Fluchtrichtung des Tieres gemeldet wird. So kann er das verletzte Tier später ausfindig machen und es gegebenen- falls von seinem Leiden erlösen. Ein Wildunfall ist unverzüglich bei der Po- lizei oder dem örtlichen Jäger zu melden. Diese stellt dem Fahrer anschließend eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Für den Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung kann es hilfreich sein, zusätzlich den entstandenen Schaden vor Ort zu doku- mentieren und Fotos von Blutspuren oder Tierhaaren an dem Fahrzeug zu machen. 19 Jahr 2012* 4-Jahres-Durchschnitt (2008 bis 2011)* 2.600 4.000 24.000 205.000 2.600 3.500 17.000 171.300 0 % –12 %–29 %–16 % DamwildSchwarzwild * Angaben beruhen auf den gerundeten Fallwildzahlen aus den Bundesländern für die Jagdjahre 2007/2008 bis 2011/2012. RehwildRotwild Entwicklung der Wildunfälle 2012 Schalenwild (Reh, Wildschwein, Rot- und Damwild) (Quelle: Deutscher Jagdverband e.V. www.jagdverband.de ©2013)
  • 20. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? >>>>>>>>>> Tipp 17 <<<<<<<<< Damit die Versicherung nach einem Wild- unfall ohne Probleme zahlt, muss die Polizei bestätigen, dass es tatsächlich einen Wild- schaden gegeben hat. Falls die Polizei nur bestätigt, dass ein Wildschaden angezeigt worden ist, kann die Versicherung im An- schluss bestreiten, dass es einen Wildscha- den gab. Die Beweissicherung ist darum be- sonders wichtig. Unfall mit Fußgängern und Radfahrern Bei einem Zusammenstoß mit einem Fahr- zeug sind Fußgänger, Fahrradfahrer und an- dere ungeschützte Verkehrsteilnehmer stets weit stärker gefährdet. Tausendfach kommt es jährlich zu leichten oder schweren Verlet- zungen im Straßenverkehr und leider auch immer wieder zu Verkehrstoten. Wenn es nach einem Unfall um die Haftungsfrage geht, wissen viele nicht, dass Kraftfahrzeug- halter und deren Versicherung verschuldens- unabhängig für Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges haften müssen. >>>>>>>>>> Tipp 18 <<<<<<<<< „Bei einem Kfz-Unfall mit nicht motorisier- ten Verkehrsteilnehmern haften zunächst einmal der Halter und die Versicherung des beteiligten Fahrzeuges – auch ohne Schuld- vorwurf. Um ihren Haftungsanteil zu verrin- gern oder auf Null zu reduzieren, müssen sie beweisen, dass den verletzten Radfahrer oder Fußgänger ein Mitverschulden trifft.“ Roland Huhn, Rechtsreferent, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC) 20 infobox Übrigens: Das Tragen eines Helmes kann Radfahrer vor schlimmeren Ver- letzungen durch einen Verkehrsunfall bewahren. Bislang gibt es jedoch kei- ne Helmpflicht auf dem Fahrrad. Eini- ge Versicherungen versuchen derzeit, Radfahrern ohne Helm den Schadens- ersatz für Kopfverletzungen zu kürzen. Voraussichtlich im Jahr 2014 wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die- ses Vorgehen rechtens ist. infobox Vorsicht: Das Wild darf niemals mitge- nommen werden. Wer sich der Wilderei schuldig macht, dem droht eine Straf- anzeige.
  • 21. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? Haben sowohl der Autofahrer als auch der Fußgänger oder Radfahrer den Unfall verschuldet, so wird – abhängig vom Um- fang der Mitschuld – der Schadensersatz des nicht motorisier- ten Unfallbeteilig- ten gekürzt. Wichtig sind daher für beide Seiten Beweise und Zeugen, die Auf- schluss über den Un- fallhergang und die Schuld der Beteilig- ten geben können. >>>>>>>>>> Tipp 19 <<<<<<<<< Bringt ein Fahrer einen Radfahrer zu Fall, weil er die Tür eines haltenden Autos auf- reißt, so verstößt er gegen seine Sorgfalts- pflicht beim Aussteigen und haftet. Er, der Halter des Fahrzeuges, und die Versicherung haften ebenso, wenn der Beifahrer den Un- fall beim Betrieb des Kraftfahrzeuges verur- sacht. Unfall mit Leih- und Mietwagen Egal ob verschuldet oder schuldlos: Wenn man mit einem fremden Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, ist das unange- nehm. Hat der Un- fallgegner den Unfall verursacht, ist die Si- tuation jedoch rela- tiv unproblematisch, da die gegnerische Versicherung für den entstandenen Schaden aufkom- men muss. Anders sieht es aus, wenn man selbst für einen Unfall mit einem ge- liehenen Wagen ver- antwortlich ist. Hier ergeben sich gleich zwei Fragen: Wer zahlt den Schaden des Unfallgegners? Und wer kommt für den Schaden auf, der dem Besitzer des geliehe- nen Fahrzeuges entstanden ist? Die erste Frage ist schnell beantwortet: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughal- ters, der das Fahrzeug verliehen hat, muss für den Schaden des Unfallgegners aufkommen. Der Halter sollte allerdings darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz auch tat- sächlich für alle Personen greift, die das Fahr- zeug nutzen. Gerade jüngere Fahrer müssen im Versicherungsvertrag oftmals ausdrück- lich dem versicherten Fahrerkreis zugeord- net werden. Für die Schäden am geliehenen Auto muss der Unfallverursacher allerdings selbst zah- len – es sei denn, der Halter verfügt über eine Vollkaskoversicherung für das verliehene „Als Deutschlands erste Internet- Plattform für privates Carsharing hat tamyca gemeinsam mit der R+V Versicherung ein spezielles Versicherungsprodukt entwickelt. Die tamyca-Versicherung gilt immer dann, wenn ein privates Fahrzeug über tamyca vermietet wird. Sie bietet unabhängig von der bestehenden Kfz-Versicherung Haft- pflicht- und Kaskoschutz. „Michael Minis, Geschäftsführer, tamyca 21
  • 22. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? Fahrzeug. Sofern eine Vollkasko besteht, kön- nen trotzdem noch Kosten auf den Unfallver- ursacher zukommen: Er muss zum einen für die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Zum anderen kann es sein, dass er die Kosten zu tragen hat, die dem Fahr- zeugbesitzer durch eine Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse nach einem Scha- densfall entstehen. Die private Haftpflicht- versicherung hilft dem Unfallverursacher in diesem Fall leider nicht, da sie Leistungen bei Schäden ausschließt, die durch das Führen eines Kraftfahrzeuges entstehen. Bei Mietwagen und kommerziellen Carsha- ring-Angeboten ist eine Vollkaskoversiche- rung mit oder ohne Selbstbehalt üblich. Bei grob fahrlässig verursachten Unfällen kann es dennoch sein, dass der Mieter zumindest für einen Teil des entstandenen Schadens auf- kommen muss. Dies gilt übrigens ebenso für Leihwagen aus der Werkstatt, mit denen ein Unfall verursacht wird. Erfolgt die Buchung eines Mietwagens über einen Vermittler, ist folgende Besonderheit zu beachten: >>>>>>>>>> Tipp 20 <<<<<<<<< „Wenn der Mietwagen mit einer Vollkasko- versicherung ohne Selbstbeteiligung über einen Vermittler gebucht wird, bedeutet das im Schadensfall eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch den Vermittler. Der Schaden muss dann zunächst vor Ort beim Vermieter bezahlt werden, der Betrag wird jedoch vom Vertragspartner – also dem je- weiligen Vermittler – nach Rückkehr und fristgerechtem Einreichen der Rechnung zu- rückerstattet.“ Tessa Kaechelen, Online Mar- keting Manager, MietwagenCheck Für Fahrzeugeigentümer, die ihr privates Fahrzeug gegen Entgelt zum Carsharing zur Verfügung stellen, gibt es mittlerweile beson- dere Versicherungsangebote. Da die reguläre Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters in aller Regel keine Haftpflicht- und Kaskoschäden übernimmt, wenn ein Privatfahrzeug entgelt- lich vermietet wird, sind hier spezielle Versi- cherungsmodelle entstanden 22
  • 23. Autounfall - was ist in besonderen situationen zu tun? Unfall als Fahranfänger Wenn ein Fahrschüler einen Unfall verur- sacht, dann greift in aller Regel die Versiche- rung der Fahrschule. Da in der Fahrschule stets der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeu- ges gilt, muss nach einem vom Fahrschüler verursachten Unfall die Kfz-Haftpflichtver- sicherung der Fahrschule für den Schaden des Unfallgegners aufkommen. Auch für den Schaden am Fahrschulwagen haftet der Fahr- lehrer. Nur wenn der Fahrschüler einen Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, weil er sich beispielsweise den Anwei- sungen des Fahrlehrers widersetzt hat, muss er den entstandenen Schaden am Fahrschul- wagen selbst regulieren. Nach Erwerb des Führerscheins haften Fahr- anfänger bei Unfällen ebenso wie langjährige Fahrer. Eine spezielle Regelung für sie ist die strenge Null-Promille-Grenze: In der Führer- schein-Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres dürfen Fahranfänger am Steuer eines Fahrzeuges weder Alkohol trinken noch alkoholisiert fahren. Alkoholdelikte können mit einem Bußgeld, Punkten im Verkehrszen- tralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis, der Verlängerung der Probezeit und der ver- pflichtenden Teilnahme an einem Aufbause- minar bestraft werden. Mit Erwerb des Führerscheins sollten Fahr- anfänger unbedingt überprüfen, ob sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, wenn sie mit einem Fahrzeug un- terwegs sind. Bei vielen Policen müssen junge Fahrer explizit in den versicherten Personen- kreis aufgenommen sein, damit die Versiche- rung im Ernstfall auch leistet. Besonders für Fahranfänger im begleitenden Fahren mit 17 muss die Autoversicherung rechtzeitig erwei- tert werden. >>>>>>>>>> Tipp 21 <<<<<<<<< „Minderjährige Fahranfänger im begleiteten Fahren mit 17 haften bei Unfällen wie voll- jährige Fahrer. Der Begleiter kann für Rat- schläge in der Regel nicht haftbar gemacht werden.“ Christian A. Jensen, Leiter Recht, Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) 23 infobox Den Führerschein mit 17 gibt es in allen deutschen Bundesländern seit 2011. Die Autoversicherer unterstützen das Modell, welches das hohe Unfallrisiko junger Führerscheinabsolventen nach- weislich senken konnte. Durch das be- gleitende Fahren mit einem erfahrenen Autofahrer erlernen die Fahranfänger einen ruhigen und kontrollierten Fahrstil und begehen Untersuchungen zufolge deutlich weniger Verkehrsdelikte.
  • 24. welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall? Welche Rechte und Ansprüche hat man nach einem Unfall? Was zahlt die Autoversicherung für Unfallopfer? Für den Schadensersatz von Geschädigten kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Die Versicherung muss Unfallopfer so stellen, als ob der Unfall nicht geschehen wäre. Der Schadensersatz wird maximal bis zur jeweiligen Deckungs- summe gezahlt, die hierzulande in aller Regel völlig ausreicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden nur dann in voller Höhe, wenn der Unfallverursacher allein für den Unfall ver- antwortlich gemacht werden kann. Wenn der Geschädigte eine Teilschuld am Unfall hat, wird der Schadensersatz entsprechend nur anteilig gezahlt. Geschädigte müssen auch dann mit Abzügen rechnen, wenn sie zum Beispiel vor dem Unfall nicht angeschnallt waren oder als Motorradfahrer kein Helm ge- tragen haben. Geschädigte können je nach Art und Schwe- re des Unfalls und der Unfallfolgen Perso- nenschäden, Fahrzeugschäden und weitere Kosten, die durch den Unfall bedingt sind, bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Rechtliche Ansprüche bei Personenschäden stützen sich im Streitfall stets auf ein ärztliches Attest. Falls das Un- fallopfer verstirbt, können auch Angehörige Schadensersatzansprüche stellen. Im Todes- fall kommt die Versicherung unter anderem für Bestattungskosten und Unterhalt auf. Kostenübernahme bei Personenschäden zum Beispiel ff Heilungskosten, orthopädische Hilfs- mittel und Pflegepersonal ff Haushaltsführungskosten ff Rehabilitation ff Verdienstausfall und Umschulung ff Schmerzensgeld Grundsätzlich gilt: Wen keine Schuld trifft, der hat Anspruch auf Schadensersatz und muss so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Besteht eine Teilschuld, dann gibt es nur eine anteilige Entschädigung. Unfallverursacher er- halten den Schutz ihrer Versicherung, sofern sie ihre Pflichten erfüllt haben. 24
  • 25. welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall? Kostenübernahme bei Fahrzeugschäden zum Beispiel ff Abschleppkosten ff Gutachterkosten (sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt) ff Reparaturkosten ff Wertminderung ff Wiederbeschaffungswert ff Mietwagenkosten ff Nutzungsausfall ff An- und Abmeldekosten ff Kostenpauschale für Telefongebühren, Briefporto etc. Falls nach einem Unfall das Einschalten eines Anwalts erforderlich ist, übernimmt die Ver- sicherung auch die Anwaltskosten. >>>>>>>>>> Tipp 22 <<<<<<<<< „Wenn der Geschädigte den Unfall nicht ver- schuldet hat, kann er grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass ihm außergerichtliche Kosten entstehen. Heut- zutage rate ich jedem Unfallgeschädigten unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrs- recht zu beauftragen.“ Umut Schleyer, Fach- anwalt für Verkehrsrecht >>>>>>>>>> Tipp 23 <<<<<<<<< Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein Unfallgeschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Wenn durch ei- nen Unfall diverse Gegenstände beschädigt werden – etwa eine Reisetasche, Einkäufe, eine transportierte Waschmaschine oder ein technisches Gerät – so kann der Geschädigte von der gegnerischen Seite den Zeitwert für diese Sachen verlangen. >>>>>>>>>> Tipp 24 <<<<<<<<< „Um auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren zu können, haben Geschädigte einen Anspruch auf ei- nen unabhängigen Sachverständigen und Rechtsbeistand. Sie haben auch das Recht, einen Sachverständigen selbst zu wählen. Der Unfallverursacher dagegen ist an die Weisungen seiner Versicherung gebunden.“ Vincenzo Lucà, Unternehmenskommunika- tion, TÜV Süd 25
  • 26. welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall? Unfallopfer dürfen bei Bedarf also einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt frei wählen, ebenso eine Werkstatt. In Haft- pflichtfällen kann ihnen von der Versicherung des Schädigers nicht vorgeschrieben werden, in welche Werkstatt sie ihr Fahrzeug brin- gen. Sie können jedoch keine überteuerten Dienstleistungen bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Es gilt daher auch größte Vorsicht vor unseriösen Unfallhelfern, die an einem Schaden mit- verdienen wollen. Ist zum Beispiel ein Miet- wagen erforderlich, so sollte man sich auch nicht für das teuerste Auto entscheiden, das der Vermieter anbietet: >>>>>>>>>> Tipp 25 <<<<<<<<< „Wählen Sie ein in der Typklasse niedrigeres Fahrzeug als Ihr eigenes. Sonst kann der Ver- sicherer Ihnen 15 Prozent der Mietwagen- kosten abziehen. Und lassen Sie sich von der Mietwagenfirma keinen ‚Unfallersatztarif‘ aufschwatzen. Der ist teurer als die übliche Miete. Der Versicherer dürfte die Leistung kürzen.“ Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzen- der, Bund der Versicherten e. V. (BdV) Was zahlt die Autoversicherung für Unfallverursacher? Bei einem Unfall muss die in Deutschland verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für keinerlei Schäden und Folgekosten des Unfallverursachers aufkommen, wenn die- ser den Unfall allein verschuldet hat. Die Kfz-Haftpflicht des schuldigen Fahrers zahlt immer nur für die Schäden der schuldlosen Dritten, übrigens auch für die Beifahrer und Mitfahrer des Unfallverursachers. Der Fahrer jedoch muss für alle Schäden an seinem Fahr- zeug und für seinen eigenen Schaden selbst aufkommen, sofern er beziehungsweise der Halter des Unfallwagens über keine weiteren Versicherungen verfügt. >>>>>>>>>> Tipp 26 <<<<<<<<< Haben beide Unfallbeteiligte einen Unfall gemeinsam zu vertreten, so kommt es bei der Haftung darauf an, wie hoch die jewei- lige Mitschuld der Unfallgegner ist. Eine Mitschuld hat ein Fahrer zum Beispiel auch dann, wenn er mit überhöhter Geschwin- digkeit unterwegs war oder wenn er seinen Wagen falsch geparkt hat. Tragen beide Un- fallbeteiligte einen Teil der Schuld am Unfall, so müssen sie auch anteilig für einen ent- standenen Schaden haften. Bei selbstverschuldeten Unfällen kommt es darauf an, welchen zusätzlichen Versiche- rungsschutz der Unfallverursacher verein- bart hat und welche Leistungen ihm laut 26
  • 27. welche rechte und ansprüche hat man nach einem unfall? Versicherungsvertrag zustehen. Der Scha- den am eigenen Fahrzeug kann etwa von ei- ner Versicherung bezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Erleidet der Unfallverursacher einen Personenschaden, helfen möglicherweise eine Unfallversiche- rung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Fahrerschutzversicherung. Und bei Streitigkeiten nach einem Unfall kann der Schädiger außerdem eine Rechtsberatung sowie die Kostenübernahme eines Rechts- streits von der Verkehrsrechtsschutzversiche- rung erhalten. >>>>>>>>>> Tipp 27 <<<<<<<<< „Mit einer Vollkasko erhalten Sie den Unfall- schaden ersetzt, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben – allerdings maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Meine Empfehlung ist, dass Sie nach einem selbstverschuldeten Unfall unverzüglich mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Hier sind die Spielregeln etwas anders, als wenn es um Schadensersatz geht. Ein Sachverstän- diger wird zum Beispiel nur bezahlt, wenn er von der Versicherung beauftragt wurde. Ob die einen schickt oder ob man direkt zur Werkstatt gehen kann, lässt sich am besten am Telefon besprechen.“ F. Roland A. Rich- ter, Referent Recht und Grundsatz, R+V All- gemeine Versicherung AG DerACVAutomobil-ClubVerkehrweistdarauf hin, dass bei einem Kaskoschaden kein gene- reller Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug besteht. Für Versicherte ohne Werkstattbin- dungstarif kann es trotzdem interessant sein, eine Partnerwerkstatt ihrer Kfz-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ein Schaden kann dort in der Regel schneller repariert werden und eventuell wird dann auch ein kostenlo- ses Werkstattersatzfahrzeug gestellt. 27 infobox Wichtig: In allen Versicherungsfällen muss der Unfallverursacher seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen sein und – falls vertraglich vereinbart – einen Selbstbehalt zahlen. Jegliche Pflichtverletzungen seinerseits können zu einer Leistungskürzung oder sogar zu einer Leistungsfreiheit der Versiche- rung führen.
  • 28. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Kommunizieren, kommunizieren… Unmittelbar nach einem Unfall und in den Tagen und Wochen danach ist für eine zügi- ge und unkomplizierte Schadensregulierung die mündliche und schriftliche Kommuni- kation zwischen der Versicherung und dem Versicherten äußerst wichtig. Versicherungs- nehmer müssen darauf achten, dass sie ge- gebenenfalls vorgeschriebene Meldefristen, Formalitäten und Weisungen einhalten und bei der Versicherung fristgerecht alle erfor- derlichen Nachweise und Unterlagen einrei- chen. >>>>>>>>>> Tipp 28 <<<<<<<<< Im Schadensfall ist es ratsam, umgehend te- lefonischen Kontakt zur Versicherung aufzu- nehmen, um einen entstandenen Schaden zu melden und das weitere Vorgehen abzu- stimmen – auch dann, wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Wer seinen Pflichten als Versicherungsneh- mer nachgekommen ist, der Versicherung alle relevanten Informationen und Dokumente ausgehändigt hat und anschließend das Ge- fühl hat, dass die Bearbeitung des Schadens hinausgezögert wird, der sollte zunächst per- sönlich bei seinem zuständigen Sachbearbei- ter nachfragen. In vielen Fällen kann bereits durch einen kurzen Anruf geklärt werden, wie der aktuelle Stand der Bearbeitung ist und ob eventuell noch Unterlagen fehlen. SoferndieVersicherungnacheinemUnfallgar nichts zahlt oder weniger leistet als erwartet, haben Geschädigte das Recht zu verstehen, weshalb die Versicherung so entschieden hat. Auch hier gilt: Ist etwas unklar oder hält der Betroffene die Entscheidung seiner Versi- cherung für falsch, sollte er nachfragen. Ver- sicherte, die mit gekürzten oder abgelehnten Leistungen ihrer Versicherung unzufrieden sind, können sich in einem ersten Schritt Wenn sich die Schadensregulierung nach einem Unfall zu lange hinzieht, die Versi- cherung entweder gar nicht zahlt oder Forderungen nur zum Teil ausgleicht, sollten Versicherungsnehmer kritisch nachfragen. Bei Bedarf gibt es verschiedene Institutio- nen, bei denen Verbraucher Unterstützung erhalten oder sich beschweren können. 28
  • 29. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? bei ihrem persönli- chen Ansprechpart- ner beschweren. Auch Beschwerden beim Vorstand der Versi- cherung werden in aller Regel sehr ernst genommen und ge- nauestens geprüft. Ist die Versicherung nach der Prüfung noch im- mer der Auffassung, dass sie mit ihrer Leis- tungskürzung oder Leistungsablehnung richtig liegt, wird sie dem Beschwerdefüh- rer ihre Entscheidung noch einmal ausführ- lich begründen. Es ist empfehlenswert, zunächst eine solche schriftliche Erklärung von der Geschäftslei- tung einzuholen, bevor man als Versiche- rungsnehmer oder Geschädigter weitere Schritte unternimmt. Beschwerden bei der BaFin und bei den Ombudsleuten Bei Uneinigkeiten und Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung können sich Versicherte auch an die Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, kurz BaFin, wenden. Eine Beschwerde kann dort per Brief, Fax oder E-Mail eingereicht werden und ist für Verbraucher kostenfrei. Bei der Formulierung ei- ner Beschwerde müssen Verbrau- cher ihre Kontakt- daten angeben, den strittigen Sach- verhalt schriftlich darstellen und alle für das Verständ- nis erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel den Ver- sicherungsvertrag und den bisheri- gen Schriftwechsel mit dem Versiche- rer, in Kopie ein- reichen. Die BaFin prüft anschließend, ob das betreffende Ver- sicherungsunternehmen die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben einhält und ob auf- sichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Un- ternehmen eingeleitet werden müssen. Bei der Beschwerdebearbeitung gibt es jedoch rechtliche Grenzen: Zum einen darf die BaFin keine Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen erstellen, keine Rechtsberatung geben und auch nicht in laufende Verfahren eingreifen. Zum anderen kann die Bundesanstalt einzel- ne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Ergibt die Prüfung der BaFin, dass die Ent- scheidung der Versicherung aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, so erhält der Beschwerdeführer eine Mitteilung über das „Manche Versicherer versuchen, sich mit Tricks aus der Verantwortung zu stehlen. Sie streichen berechtigte Scha- denersatzansprüche auf Kosten der Ge- schädigten zusammen. Weil relativ viele Autofahrer nicht rechtsschutzversichert sind und deshalb den Gang vor den Kadi scheuen, lohnt sich ein solches Regulie- rungsverhalten offensichtlich durch die Branche. „Brigitte Haschek, Redakteurin, auto motor und sport 29
  • 30. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? Prüfungsergebnis. Sofern die Prüfung ein aufsichtsrechtliches Einschreiten zur Folge hat, setzt sich die BaFin mit dem betreffen- den Versicherungsunternehmen weiter aus- einander. Wegen einer gesetzlichen Schwei- gepflicht darf der Beschwerdeführer dann allerdings nicht über ein solches Prüfungser- gebnis und seine Konsequenzen informiert werden. Wird das Anliegen eines Versicherten von seiner Versicherung abgelehnt, kann der Ver- sicherungsnehmer sich daneben bei den Om- budsleuten beschweren. Die meisten deut- schen Versicherungsunternehmen haben sich freiwillig diesen privaten Streitschlich- tern unterworfen. Zwar sind die Schlichtungs- stellen bei den Interessenverbänden der je- weiligen Unternehmen angesiedelt. Doch die Ombudsleute selbst arbeiten unabhängig. Sie werden auf eine bestimmte Zeit bestellt und dürfen nicht etwa deshalb vorzeitig ent- lassen werden, weil sie für die Unternehmen ungünstige Entscheidungen getroffen haben. >>>>>>>>>> Tipp 29 <<<<<<<<< „Mit dem Versicherungsombudsmann ist es Versicherungskunden möglich, eine für sie kostenlose Schlichtungsstelle anzurufen. Beauftragt man jedoch einen Anwalt, da- mit dieser die Beschwerde beim Versiche- 30 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 1600 1431 1640 1390 1312 AnzahlderKfz-Beschwerden 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung der Beschwerden über Kfz-Versicherer bei der BaFin
  • 31. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? rungsombudsmann führt, muss man diesen selbst bezahlen. Wer eine Rechtsschutzver- sicherung hat, sollte vorab klären, ob und in welchem Umfang die Anwaltskosten hierfür übernommen werden.“ F. Roland A. Richter, Referent Recht und Grundsatz, R+V Allge- meine Versicherung AG Bezüglich der Kfz-Versicherung können Ver- braucher kostenlos ein Beschwerdeverfah- ren beim Ombudsmann für Versicherungen einleiten. Im Jahr 2012 wurden hier 1.388 zu- lässige Beschwerden gezählt, hauptsächlich wegen Vertragsstreitigkeiten rund um die Kfz- Haftpflichtversicherung und die Kaskoversi- cherung. Die meisten Beschwerdeverfahren können beim Versicherungsombudsmann innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung des Ombudsmannes im An- schluss nicht bindend. Sofern das Beschwer- deverfahren nicht zu seiner Zufriedenheit ausgeht, steht ihm nach wie vor der Weg zu den Gerichten offen. Anders verhält es sich jedoch mit den Versicherern: Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro müssen sie die Entscheidung des Versicherungsombuds- mannes akzeptieren. Entscheidet die Schlich- tungsstelle also, dass die Versicherung zahlen muss, dann wird sie das auch tun. Interview mit dem Ombudsmann für Versicherungen Seit dem 1. April 2008 ist Professor Dr. Gün- ter Hirsch Ombudsmann für Versicherungen. Im Interview erklärt er, welche typischen Pro- bleme und Missverständnisse nach Unfällen mit der Kfz-Versicherung auftreten und wo- rauf Versicherte achten sollten. Herr Prof. Dr. Hirsch, wer kann sich an Ihre Schlichtungsstelle wenden, wenn er ein Pro- blem mit seiner Autoversicherung hat? Prof. Dr. Günter Hirsch: An den Versiche- rungsombudsmann kann sich jeder Versiche- rungsnehmer wenden, der eine Beschwerde gegen seinen Versicherer einlegen will. Dafür braucht man keine bestimmten Kenntnisse, denn wir helfen den Beschwerdeführern da- bei, eine ordentliche Beschwerde zu formulie- ren. Wir erhalten täglich Beschwerden aller Art aus allen Schichten der Bevölkerung – per Brief, Telefon, Fax oder E-Mail. Unsere Ser- viceabteilung unterstützt die Versicherten da- bei, ihr Beschwerdeanliegen zu formulieren und holt alle erforderlichen Unterlagen ein. Über einen strittigen Fall wird dann im Schnitt innerhalb von drei Monaten entschieden. Gibt es denn typische Probleme bei der Au- toversicherung, mit denen Versicherte häu- fig an Sie herantreten? Prof. Dr. Günter Hirsch: Besonders bei der Kfz- Haftpflicht und der Kaskoversicherung gibt es 31
  • 32. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? einige typische Fälle. Bei der Haftpflicht ist es zum Beispiel immer problematisch, wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden nach ei- nem Unfall sofort bezahlt. Dann geht er ein großes Risiko ein, denn was er an den Geschä- digten geleistet hat, bekommt er nicht auto- matisch von seiner Versicherung zurück. Ich kann nur davor warnen, dass ein Versicher- ter in Vorlage tritt, ohne dies vorher mit sei- nem Versicherer abgestimmt zu haben. Selbst dann, wenn der Geschädigte ein Freund oder Bekannter ist, sollte ihn der Unfallverursacher zuerst einmal an seine Versicherung verwei- sen. Bei der Kaskoversicherung ist Ursache vieler QuerelenundBeschwerdenimVerhältnisvom Versicherten zum Versicherer, dass es an ei- ner ausreichenden Kommunikation zwischen den beiden fehlt. Ich stelle immer wieder fest, dass viele Streitigkeiten hätten vermieden werden können, wenn der Versicherungsneh- mer sich sofort nach einem Unfall mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt hätte. Wieso ist es denn so wichtig, dass man sich nach einem Verkehrsunfall sofort bei seiner Versicherung meldet? Prof. Dr. Günter Hirsch: Es gehört zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers, der Versicherung einen Unfall unverzüglich zu melden. Ich empfehle dringend, nach einem Verkehrsunfall sofort telefonisch mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu fra- gen: Was soll ich tun? Was bezahlt ihr? Was für Ratschläge gebt ihr mir? Kann ich meinen Wagen sofort reparieren lassen? Muss ich ein Gutachten über den Schaden einholen? Andernfalls kann es sein, dass der Kasko-Ver- sicherer später ganz oder teilweise die Leis- tung verweigert, etwa wenn der Versiche- rungsnehmer die Schadenshöhe nicht mehr beweisen kann oder der Schadenshergang später nicht mehr aufzuklären ist. Es passiert auch, dass Werkstattkosten nicht oder nur teilweise übernommen werden, weil die Re- paratur teurer war als der Zeitwert des Autos oder weil eine Werkstattbindung nicht be- achtet worden ist. Als Versicherter sollte man also auf jeden Fall die Hinweise seiner Versi- cherung einholen und beachten, bevor man selbst etwas in die Wege leitet. Gibt es denn Fälle, in denen die Versicherer ihren Kunden absichtlich und systematisch Leistungen verweigern? Prof. Dr. Günter Hirsch: Als Schlichtungsstelle bekommen wir häufig die Fälle auf den Tisch, bei denen der Wurm drin ist. Da gibt es natür- lich mal den einen oder anderen Fall, wo man sich fragt, wieso die Versicherung denn nicht zahlen will. Aber ich kann den Beschwerden nicht entnehmen, dass Versicherer systema- tisch, also sozusagen als Geschäftsmodell ver- suchen, berechtigte Ansprüche ihrer Kunden abzulehnen oder den Kunden zu zermürben. Den Versicherungsnehmern rate ich, sich schon vor dem Abschluss einer Versicherung Gedanken darüber zu machen, worauf es ih- nen im Versicherungsfall ankommt. Denn die Leistungen der Kfz-Versicherer sind im Detail durchaus unterschiedlich. Natürlich bietet ein besonders günstiger Versicherer oftmals auch einen anderen Versicherungsschutz als ein et- was teurerer Versicherer.  32
  • 33. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? Hilfe bei den Verbraucherschutzorganisationen Auch Verbraucherschutzorganisationen bie- ten Hilfestellungen für Versicherte, die Pro- bleme mit ihrer Kfz-Versicherung haben. Betroffene können zum Beispiel bei der ört- lichen Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten e.V. (BdV) Rat einholen. Die Verbraucherschützer können Versicher- te über ihre Rechte und Pflichten aufklären und bei Bedarf eine individuelle Rechtsbe- ratung leisten. Der BdV etwa bietet seinen Mitgliedern eine Beratung nach einem Ver- sicherungsfall und verspricht auch eine juris- tische Unterstützung durch alle Instanzen in solchen Fällen, die von allgemeinem Interes- se sind. Die Verbraucherzentralen haben von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Angebote für Versicherte, die nach einem Unfall im Zwist mit ihrem Versicherer liegen. >>>>>>>>>> Tipp 30 <<<<<<<<< „Als Verbraucherzentrale bieten wir in aus- gewählten Beratungsstellen die kosten- pflichtige ‚Schadensfallberatung Versiche- rungen‘ an. Dort erhalten Verbraucher durch Honoraranwälte eine individuelle Scha- densfallberatung und – falls es Sinn macht – vertritt der Anwalt den Verbraucher über uns außergerichtlich gegenüber dem Ver- sicherer. Die Kosten für eine halbstündige Beratung beziehungsweise eine Vertretung liegen bei 40 Euro.“ Elke Weidenbach, Refe- rentin für Versicherungen, Verbraucherzent- rale Nordrhein-Westfalen. Kostenlosen Rat und Unterstützung können Versicherte auch im Internet finden. Wer sein Problem auf einschlägigen Foren oder in einer Community wie motor-talk.de postet, findet unter Umständen andere Versicherte, die bereits Erfahrungen in einem ähnlichen Fall gesammelt haben und hilfreiche Tipps ge- ben können. „Viele Probleme, die im Umgang mit einer Versicherung oder einem Schaden- fall auftreten, hatten meist ja auch schon an- dere Menschen. Bei Motor-talk findet man deshalb häufig Rat zu kniffligen Situationen“, sagt Timo Friedmann, Chefredakteur der Community. Dennoch ist es stets empfeh- lenswert, sich bei einem Versicherungspro- blem professionell beraten zu lassen: 33 Wichtige Info Die Verbraucherzentrale NRW bietet donners- tags zwischen 10 und 12 Uhr eine telefonische Rechtsberatung zu Versicherungsschäden: Te- lefon 0900-1-89 79 60 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend). Über Angebote der Verbrau- cherzentralen anderer Bundesländer kön- nen sich Versicherte auf der jeweiligen Inter- netseite informieren.
  • 34. was tun, wenn die versicherung nicht zahlt? >>>>>>>>>> Tipp 31 <<<<<<<<< „Wir erleben manchmal, dass die Versiche- rer die Unwissenheit ihrer Kunden ausnut- zen und ihre eigenen Konditionen durchdrü- cken wollen. Um als Versicherungsnehmer einen echten Austausch auf Augenhöhe si- cherzustellen, sollte man sich nach einem Schadensfall immer professionelle Unter- stützung holen.“ Roberto Galifi, Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit, Verband der unab- hängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e. V. (VKS) Lohnt sich der Gang vor Gericht? Auch mit einer Verkehrsrechtsschutzver- sicherung können Versicherte nach einem Schadensfall die Rechtsberatung und den professionellen Rat von Anwälten erhalten. Sofern der Rechtsschutz auch für das Kfz- Vertragsrecht vereinbart wurde, hilft die Versicherung zum Beispiel auch dann, wenn die Kaskoversicherung einen Schaden nicht oder nicht vollumfänglich regulieren will. Je nach Vertrag übernimmt die Verkehrsrechts- schutzversicherung die Kosten für den eige- nen Anwalt und – im Falle einer Niederlage vor Gericht – auch die Kosten des gegneri- schen Anwalts. Zudem werden in aller Regel die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und die Kosten für Zeugen von der Versiche- rung getragen. Wer keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann sich kostenpflichtig einen Anwalt suchen. Bei Streitigkeiten rund um einen Ver- kehrsunfall ist es dann am besten, sich direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. >>>>>>>>>> Tipp 32 <<<<<<<<< „Die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist insbesondere in solchen Fällen ratsam, in denen die Höhe des Scha- dens sowie die jeweiligen Verursachungs- beträge strittig sind. Ein Fachanwalt garan- tiert eine sachgerechte Bearbeitung und die Wahrnehmung der Interessen seines Man- danten. Die Versicherungen vertreten in sol- chen Fällen oft eigene Interessen.“ Christian Solmecke, Rechtsanwalt Unfallgeschädigte, die keinerlei Schuld an einem Unfall haben, sollten sich im Übrigen immer und unverzüglich eine Rechtsbera- tung suchen. Für die Anwaltskosten muss in diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers aufkommen. Der letzte Schritt sowohl für Geschädigte als auch für Unfallverursacher ist schließlich der Gang vor Gericht. Bevor man sich für diesen Schritt entscheidet, sollte man mit seinem Rechtsberater sorgfältig über die Erfolgsaus- sichten und die möglichen Kosten sprechen, die anfallen können. Da es vor Gericht häufig um komplizierte Fälle und meistens auch um sehr viel Geld geht, können sich die Verfah- ren manchmal über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Auch als Kläger braucht man dann gute Nerven, um sein gutes Recht durchzu- setzen. 34
  • 35. was passiert nach der schadensregulierung? Was passiert nach der Schadensregulierung? Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse Wenn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder bei der Vollkaskoversicherung ein Scha- den gemeldet wird, dann muss der Versiche- rungsnehmer im Anschluss mit einer Rück- stufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen. DasbedeutetindenmeistenFällenauch,dass die Prämien für den Versicherungsschutz stei- gen. In welchem Umfang ein Autofahrer nach einem Schaden zurückgestuft wird, hängt von den Konditionen seines Anbieters ab. Die unterschiedlichen Rückstufungstabellen der Versicherer geben Auskunft darüber, in welche Schadenfreiheitsklasse man nach ei- nem Unfall zurückgestuft wird und wie hoch der Rabatt in dieser Schadensfreiheitsklasse dann noch ausfällt. >>>>>>>>>> Tipp 33 <<<<<<<<< Manchmal ist es sinnvoll, einen Schaden nicht bei der Versicherung zu melden, um dadurch eine Rückstufung und damit auch eine Prämiensteigerung zu umgehen. Gera- de bei geringeren Schäden kann es für den Kunden am Ende günstiger sein, die anfal- lenden Kosten nach einem Unfall selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten ih- ren Kunden sogar an, einen Schaden inner- halb einer gesetzten Frist „zurückzukaufen“ und dadurch einer Beitragserhöhung zu ent- kommen. Ob sich ein solcher Schadenrück- kauf lohnt, ermitteln mittlerweile viele Ver- sicherer auf Anfrage. Muss die Versicherung nach einem Unfall leisten, so steigen in der Folge häu- fig die Beiträge für den Versicherungsnehmer. Bei der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung kommt es zu einer Rückstufung der sogenannten Scha- denfreiheitsklasse. Kunden, die unzufrieden mit der Schadensregulierung ih- rer Kfz-Versicherung sind, sollten über einen Anbieterwechsel nachdenken. 35
  • 36. was passiert nach der schadensregulierung? Manche Versicherer bieten zudem sogenann- te Rabattretter an, mit denen ein höherer Beitrag nach einem Unfall vermieden werden kann. Die Rabattretter gibt es in aller Regel jedoch nur für solche Fahrer, die bereits 25 Jahre und länger unfallfrei unterwegs sind. Müssen diese Versicherten dann doch irgend- wann einen Schaden melden und Leistungen ihrer Versicherung in Anspruch nehmen, so wird für sie anschließend keine höhere Prä- mie fällig. Gegen Aufpreis ist es bei den meis- ten Versicherern außerdem möglich, einen Rabattschutz zu vereinbaren. Auch mit die- ser Zusatzleistung können Versicherte eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Unfall verhin- dern und somit eine Beitragserhöhung nach dem Schadensfall umgehen. Kündigung und Wechsel der Kfz- Versicherung Nach einem Schadensfall haben sowohl die Kfz-Versicherung als auch der Versicherungs- nehmer ein Sonderkündigungsrecht. Versi- cherungskunden können innerhalb von vier Wochen nach der Schadensregulierung von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Geschieht das mitten im laufenden Versicherungsjahr, so muss der Versicherer dem Kunden dann auch seinen bereits gezahlten Jahresbeitrag anteilig zu- rückerstatten. Obwohl der Versicherungs- nehmer bei einer Kündigung nach einem Schaden diesbezüglich also keine Nachteile hat, empfiehlt sich häufig dennoch eher eine reguläre Kündigung zum Jahresende: >>>>>>>>>> Tipp 34 <<<<<<<<< „Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist in der Regel jedes Jahr möglich. Von daher sollte man eher eine ordentliche Kündigung aussprechen. Zum Jahresende buhlen die Versicherer verstärkt um Kunden und dann lassen sich besser gute Angebote finden. Die Rückstufung wird sowieso vermerkt und auch zum neuen Versicherer mitgenommen – gleichgültig, wann man wechselt.“ Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Eine Vertragsbeendigung unmittelbar nach einem Unfall kann manchmal natürlich trotz- dem sinnvoll sein – vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer mit den Leistungen seiner Kfz-Versicherung nach einem Scha- densfall unzufrieden war und einen leis- tungsstärkeren Anbieter findet. Zum anderen empfiehlt es sich insbesondere nach einem Unfall, über einen Wechsel der Kfz-Versiche- rung nachzudenken. Einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kann man auf diese Weise zwar nicht entkommen, da der neue Versicherer stets die Anzahl der schadensfrei- en Jahre vom Vorversicherer erhält. Doch da die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes von Versicherer zu Versicherer variiert, ist durch einen Anbieterwechsel oftmals eine deutli- che Ersparnis möglich. 36
  • 37. was passiert nach der schadensregulierung? >>>>>>>>>> Tipp 35 <<<<<<<<< Ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem Unfall lohnt, finden Interessier- te schnell und einfach mit einem kostenlo- sen Versicherungsvergleich bei finanzen.de heraus. Auf der Internetseite www.finanzen.de/kfz-versicherung können sie einen Tarifrechner nutzen, der ihnen bin- nen weniger Sekunden die aktuell besten Angebote für die Kfz-Versicherung aufzeigt. Bedenken sollten Wechselwillige jedoch, dass sie ihre Kündigung beim alten Anbieter erst dann einreichen, wenn dem neuen Ver- trag nichts mehr im Wege steht. Denn zum Beispiel bei der Kaskoversicherung kann es unter Umständen passieren, dass die neue Versicherung den Schutz für einen Antrag- steller ablehnt. Wer dann bereits beim alten Anbieter gekündigt hat, steht am Ende ohne Versicherungsschutz da. Steht der Entschluss zu wechseln, können Sie mit dem Kündigungsgenerator (​​http://www. finanzen.de/kuendigungsgenerator) schnell und unkompliziert hier Ihr Kündigungsschrei- ben erstellen. Hinweis Diese Broschüre ist mit großer Sorgfalt verfasst worden. Dennoch kann der Verfasser für mög- liche Irrtümer oder Fehler nicht haftbar gemacht werden. 37
  • 38. danksagung 38 Wir bedanken uns für die Unterstützung bei: ADFC Der ADFC wurde 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Bremen. Er ist ein bundesweiter, gemeinnütziger Verein mit 140.000 Mitgliedern und vertritt die Interessen von Alltags- und Freizeitradlern. ARCD Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. betreut als leistungsfähi- ger, serviceorientierter und unabhängiger Mobilitätsdienstleister seine Mit- glieder persönlich und individuell – mit eigener, rund um die Uhr besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Dienstleistern zusammen. Hohe Priorität hat die bestmögliche Absicherung der Mitglieder als Halter und Nutzer von Kraftfahrzeugen sowie als Reisende. Der ARCD ist Gründungs- mitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC und setzt sich aktiv für die Verkehrssicherheit in ganz Europa ein. Asstel Die Asstel ist der 1997 gegründete Direktversicherer der Gothaer mit Sitz in Köln-Mülheim. Etwa 120 Mitarbeiter betreuen mehr als 500.000 Kunden in den Bereichen der Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen.
  • 39. danksagung 39 auto motor und sport Ist eine der führenden Zeitschriften rund um die Themen Automobil, Wirt- schaft, Verkehr und Versicherungen. Das Magazin bietet seinen Lesern in diesen Themenbereichen umfassenden Service und Informationen, sowohl online als auch im Print. AvD Als Deutscher Automobilclub im Jahre 1899 gegründet, organisierte der AvD die erste IAA in Frankfurt. Er bietet seinen Mitgliedern einen 24-Stun- den-Service, mit welchem er Schutz, Rat, Hilfe und Vorsorge bietet. BaFin Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt, ging 2002 aus dem Zusammenschluss des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BAKred) und den Bundesaufsichtsämtern für Wertpapier- handel (BAWe) und Versicherungswesen (BAV) hervor. Sie soll ein funk- tionsfähiges und stabiles Finanzsystem in Deutschland gewährleisten, in dem sie diese relevanten Sektoren (Banken, Wertpapiere und Versicherun- gen) beaufsichtigt. Bund der Versicherten Der 1982 gegründete BdV ist eine Nonprofit-Organisation mit Sitz in Ham- burg. Der Verein zählt mehr als 53.000 Mitglieder und ist damit Deutsch- lands größte unabhängige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Er finanziert sich fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen.
  • 40. danksagung 40 EU-Verbraucherzentrum Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kümmert sich um die Belange aller deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen. So berät es zu den Rechten der Verbraucher und gibt praktische Unterstützung bei Streitigkeiten. Deutscher Jagdverband e.V. Der Deutsche Jagdverband e.V. setzt sich aus 15 Landesjagdverbänden zu- sammen, in denen etwa 250.000 Jäger organisiert sind. Er setzt sich für den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden Tierwelt ein und vertritt diese Ziele und die Anliegen seiner Mitglieder politisch und gesell- schaftlich. Mietwagencheck.de Ist eine Preisvergleichsseite für Mietwagenangebote. Neben dem Vergleich der besten Angebote weltweit, bietet die Seite auch viele Informationen rund um das Thema Mietwagen. MOTOR-TALK Europas größte Auto- und Motor- Community, mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern.
  • 41. danksagung 41 tamyca Die tamyca GmbH (take my car) betreibt seit November 2010 Deutschlands größtes Portal für privates Carsharing. Diese neue Form der Mobilität er- laubt Fahrzeughaltern die anfallenden Fixkosten zu kompensieren, indem das Fahrzeug an Menschen in der Nachbarschaft vermietet wird. Gleich- zeitig ermöglicht tamyca anderen Privatpersonen Autos in ihrer unmittelba- ren Umgebung günstig zu mieten. Die effiziente Nutzung der vorhandenen Fahrzeuge innerhalb der tamyca-Community entlastet zudem die Umwelt, da weniger Fahrzeuge angeschafft werden und Parkflächen eingespart wer- den können. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Die Verbraucherzentrale NRW ist eine anbieterunabhängige Anlaufstelle für Verbraucherfragen. In ihren 58 Beratungsstellen (Adressen unter www. vz-nrw.de/beratungsstellen) in Nordrhein-Westfalen bietet sie Informati- onen und Rechtsberatung zu den Themen Geld+Kredit, Einkauf+Verträge, Medien+Telefon, Bauen+Wohnen, Gesundheit+Pflege, Ernährung, Umwelt+Freizeit oder Versicherungen. Beratungen hierzu gibt es persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Außerdem über das Verbrauchertelefon NRW, 0900-1-89 79 69 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobil- funkpreise ggf. abweichend). VKS / unfallzeitung.de Der Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V. spricht die An- erkennung als Sachverständiger für Kfz-Schäden und –Bewertung aus. Die etwa 200 Sachverständigen des VKS sind neutral, das heißt von ihren Auf- traggebern unabhängig, und unterstützen Fahrzeughalter bei der Schadens- regulierung. Roberto Galifis ist Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit beim VKS und zudem Herausgeber der unfallzeitung.de VZ NRW
  • 42. danksagung 42 TÜV SÜD TÜV SÜD ist ein technischer Dienstleistungskonzern mit Sitz in München. Er wurde vor mehr als 145 Jahren gegründet und hat heute rund 19.000 Mitarbeiter an über 800 Standorten. Zu den Kernkompetenzen der Sachver- ständigen gehören beraten, testen, zertifizieren und ausbilden. Europcar Autovermietung GmbH Europcar ist die größte Autovermietung in Europa und gehört weltweit zu den Top 3 der Branche. In Deutschland bietet das Unternehmen mit 560 Standorten die beste Erreichbarkeit. Die Fahrzeugflotte reflektiert die hohen Qualitätsansprüche von Europcar: Sie besteht aus über 40.000 Fahrzeugen, umfasst 165 verschiedene Modelle von 20 renommierten Marken und deckt sämtliche Kategorien vom City-Flitzer bis zur luxuriösen Limousine ab. Für den individuellen Transportbedarf hält Europcar außerdem eine große Aus- wahl an Transportern und LKW in verschiedenen Größen bereit. Die Nutzung kann sowohl als Kurzzeit- als auch als Monatsmiete realisiert werden. b.v.s. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizier- ter Sachverständiger e.V. ist die bundesweit mitgliederstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. Kernaufgabe der rund 4.000 Mitglieder des Dachverbandes ist die Erstel- lung von Gutachten für Justiz und Behörden, Wirtschaft, Industrie und Hand- werk sowie für Privatpersonen. Um den vom Verband geforderten hohen Qualitätsstandard gerecht zu werden, sind die BVS-Mitglieder grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder zertifiziert und dem BVS-Leitbild verpflichtet. Organisiert in 12 Landes- und 11 Fachverbän- den bietet der BVS ein starkes Netzwerk. Auf über 250 Sachgebieten sind die Sachverständigen des BVS tätig.
  • 43. danksagung 43 ACV Automobil-Club Verkehr Der ACV Automobil-Club Verkehr ist mit rund 300.000 Mitgliedern der dritt- größte Automobilclub in Deutschland. Der Verein bietet seinen Mitgliedern umfassenden Schutz und Sicherheit im mobilen Leben und steht rund um die Uhr europaweit mit Rat und Tat zur Verfügung. Tirendo Die in Berlin ansässige Tirendo Holding GmbH ist ein schnell wachsender, innovativer Online-Händler für Reifen und Autozubehör. Nach dem Launch von Tirendo.de im März 2012 expandierte das Reifenportal schnell in 9 Län- der und erfreut sich nicht zuletzt durch Markenbotschafter Sebastian Vettel großer Bekanntheit. Neben einem breiten Reifensortiment bietet Tirendo einen modernen Onlinekonfigurator für Alufelgen und Kompletträder. Im In- ternet unter: www.tirendo.de. DEKRA ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen. Das Un- ternehmen ist in mehr als 50 Ländern aktiv. Mehr als 28.000 Mitarbeiter sorgen nachhaltig für Sicherheit, Qualität und Umweltschutz. Die DEKRA Geschäftsfelder „Automotive“, „Industrial“ und „Personnel“ stehen für qualifizierte und innovative Dienstleistungen rund um Themen wie Fahrzeugprüfungen, Gutachten, Gebrauchtwagenmanagement, inter- nationale Schadenregulierung, Consulting, Industrie-Prüfdienstleistungen, Produktprüfungen, Zertifizierungen, Umweltschutz, Qualifizierung und Zeit- arbeit sowie Out- und Newplacement. Lasiportal.de ist das führende Netzwerk für Ladungssicherheit im Internet. Hier finden Sie alles rund um das Thema Ladungssicherheit auf europäi- schen Straßen.
  • 44. danksagung 44 Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch Ist seit 2008 Ombudsmann für Versicherungen, seit 2013 in seiner zweiten Amtszeit. Zuvor war er als Staatsanwalt und Richter tätig, 2000-2008 war er Präsident des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Versicherungsjurist F. Roland A. Richter (geb. 1969), ist Referent Recht und Grundsatz Kfz-Schaden bei der R+V All- gemeine Versicherung AG in Wiesbaden. Er ist Co-Autor mehrerer Fach- bücher (u.a. Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht; Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung) und befasst sich in seinem Blog rrichterblog.blogspot.de mit Verkehrs- und Versicherungsthemen im engeren wie im weiteren Sinne. Umut Schleyer Die Wirtschaftskanzlei Schleyer in Berlin bietet umfassende Rechtsberatun- gen. Vor allem im Verkehrsrecht und insbesondere bei der Regulierung von Verkehrsunfällen hat die Kanzlei langjährige Erfahrung. Umut Schleyer ist zudem Dozent an der TÜV Rheinland Akademie GmbH und bildet dort KFZ- Gutachter in Sachen Recht aus.
  • 45. danksagung 45 Christian Solmecke Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist eine wirtschaftsrechtlich ge- prägte Sozietät mit Hauptsitz in Köln und Standorten in ganz Deutschland. Über 20 Anwälte beraten neben dem Medienrecht auch auf den Gebieten, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. RA Christian Solmecke (39) ist neben seiner Kanzleitätigkeit Lehrbeauftragter der Fachhochschule Köln und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School. Henrik Lode Ist leitender Redakteur beim Toroleo-Magazin und Verfasser des Toroleo- Unfallratgebers. Das Automotive-Magazin von Toroleo berichtet tagesak- tuell über brisante News, technische Innovationen und kulturelle Ereignisse aus dem Automobilbereich des BVS tätig.
  • 46. Impressum 46 Impressum: Herausgeber: finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG Schlesische Straße 29-30 10997 Berlin Email: kontakt@finanzen.de Vorsitzender des Aufsichtsrats: Laurent Bouyoux Vorstand: Daniel Hoffmann, Axel Lehmann und Dirk Prössel UID: DE814083736 HRB 122171 B Commerzbank AG Konto: 4066681600 | BLZ: 12080000 Bildnachweis: © by: Benjaminnolte - Fotolia (S.3), Sychugina Elena – Fotolia (S.4), Edyta Pawlowska – Fo- tolia (S.7), lightpoet – Fotolia (S.9), Arno Bachert – Fotolia (S.13), maho – Fotolia (S.15), Ger- hard Seybert – Fotolia (S.21), industrieblick – Fotolia (S.23), Christian Müller – Fotolia (S.24), m.schuckart – Fotolia (S.25), jinga80 – Fotolia (S.26), CandyBox Images – Fotolia (S.27), Gina Sanders – Fotolia (S.30), spectrumblue – Fotolia (S.34), Nobilior – Fotolia (S.34) Alle Rechte liegen bei der finanzen.de AG. Gern dürfen Sie auf Ihrer Internetseite auf www.finanzen.de/kfz-versicherung/ratgeber ver- weisen. An dieser Stelle finden Sie und Ihre Leser stets die aktuellste Version des Ratgebers, die wichtige Neuerungen und gesetzliche Änderungen berücksichtigt.