Digitale Lernmaterialien in einem Lernmanagement-System (LMS) zur Verfügung stellen zu können, ist ein zentraler Vorteil bei der Digitalisierung der Lehre. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen nach wie vor nicht endgültig fest. Im Online-Event (http://bit.ly/2qW3mHz), zu dem diese Folien gehören, ging es um den aktuellen Stand der Dinge sowie um ein Lizenz-Modell für digitale Semesterapparate.
Soziale Interaktion als Erfolgsfaktor des Lernens mit digitalen Medien
Nutzung digitaler Bildungsressourcen (1) – welche Möglichkeiten gibt es in LMS? (Slides: Dr. Andreas Knaden)
1. virtUOS
Zentrum für Informationsmanagement
und virtuelle Lehre
Lizenz: Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichenBedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Betrachtung des Regierungsentwurfs zum UrhWissG unter
Berücksichtigung der Erfahrungen und Schlussfolgerungen
aus dem Pilotprojekt der Universität Osnabrück zur
„Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a
Urheberrechtsgesetz“
Dr. Andreas Knaden, Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre,
Universität Osnabrück
2. virtUOS
Zentrum für Informationsmanagement
und virtuelle Lehre
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s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Regierungsentwurf zum UrhWissG
• Pauschalierung der Vergütung: §60h Abs. 3 UrhWissG
• Klares Bekenntnis zur angemessenen Vergütung
• „pauschale Vergütung/Stichprobe für nutzungsabhängige Berechnung genügt“
• Zeitgerecht für temporäre Mediennutzung bei Netflix, Amazon, Spotify et.al.
• Klare Detailregelungen: §60a Abs. 1 UrhWissG: Werknutzung bis 15
Prozent
• 25 % (Ref.Entwurf) = sinnvoller
• = besser, als eine allgemeine Wissenschaftsschranke mit jahrelangen rechtlichen
Auseinandersetzungen
• Flexibler Einsatz („zur Veranschaulichung des Unterrichts“)
• Abschaffung des Verlagsvorbehalts: §60g Abs. 1 UrhWissG
• Zukünftig kein Aushöhlen der Norm
• Problem § 137o: § 60g gilt nicht für Verträge vor 1. März 2018 (Rahmenvertrag?)
Booktex
nutzen, viel
flexibler
EU §, Drei
Stufen Test
Preise #
marktgerecht
Gerechte
Verteilung
3. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Relevanz von Literatur in Stud.IP
4% 6%
10%
25%
55%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Eine wie große Rolle spielte der
Download von Literatur über Stud.IP in
Ihrem Studium bislang?
(n= 393 Studierende der UOS)
7%
12%
17%
30%
34%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Ein wie große Rolle spielt die
Bereitstellung von Literatur zum
Download über Stud.IP für Ihre Lehre?
(n= 176 Lehrende der UOS)
4. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Hochgeladene Dokumente mit
Lizenzangabe
1029 Meldungen an die VG Wort
• zu 84% korrekt
Nicht meldepflichtige Dokumente:
• 80% eigene Materialien
• Präsentationsfolien,
• Übungsaufgaben,
• Musterlösungen
• Literaturlisten etc.
80.39%
6.05%
6.46%
5.58% 1.53%
37843 Dokumente ingesamt
Eigene Werke:
80,39%
Lizenz liegt vor:
6,05%
freie Lizenz: 6,46%
meldepflichtige
Sprachwerke § 52a
UrhG: 5,58%
§ 52a UrhG
(Abbildungen, Musik
etc.) 1, 53%
Lehrbuchautoren
besonders
benachteiligt?
Nein: Lehrbücher = ca. 27 %
aller Meldungen
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Veränderter Upload
bei den Lehrenden
13655
18097
16246
20921
16944
23524
19199
24828
1905220350
26868
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
Rückgang:
ein Fünftel im Vergleich zum
vorherigen Semester
Gründe:
• Mehr Literaturlisten,
• Mehr Semesterapparate
• ->Literaturbeschaffung auf
Studierende übertragen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Die Nutzung war beim Pilotversuch eher
überdurchschnittlich:
Lehrenden wurden besonders aktiviert durch:
• Bewusstsein der politischen Bedeutung
• Appelle der Hochschulleitung
• Schulungs- und Informationsmaßnahmen
• Keine Kosten
Erwartete vs. tatsächliche
Meldungen
ca.
4.000
Texte
Nutzung §52a
Wintersemester
2013/2014
ca. 1.000
Texte
Meldungen
Wintersemester
2014/2015
Methode:
• 5% Stichproben aus
WS 2013/2014 und
WS 2014/2015
durch Experten
klassifiziert ca. 1.000
Texte
nicht gemeldet wg.
• Schwierigkeiten bei der Einordnung
• §38 UrhG: Zweitverwertungsrecht
• nicht prüfbare individuelle Absprachen mit Verlagen
• Legale webbasierte Veröffentlichungen (Spiegel online
etc.)
• anderer ErlaubnisseVerzicht
auf
Bereit-
stellung
Nicht 75% Rückgang,
sondern nur 50%
Nutzung zukünftig
stärker (Ertrag steigt)
Grds. meldepflichtig
7. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Literaturbeschaffung bei den
Studierenden
1%
5%
32%
36%
26%
0.00%
5.00%
10.00%
15.00%
20.00%
25.00%
30.00%
35.00%
40.00%
sehr viel
geringerer
Aufwand
sehr viel
höherer
Aufwand
Hat sich Ihr Aufwand für
die Literaturbeschaffung (Zeitschriftenartikel,
Buchauszüge) in diesem Semester gegenüber den
vergangenen Semestern
verändert? (n=309)
8. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Lehrende: Aussagen zum zeitlichen
Aufwand
Technische Lösung funktionierte im Normalbetrieb problemlos.
Was hat Lehrende bei der Meldung Zeit gekostet?
• Überprüfung, ob Textbereitstellung zulässig ist
(§ 52a oder Zitat? Bild aus Lehrbuch? Haftungsbesorgnis)
• Abgleich mit Campuslizenzen
(Kopplung LMS / Bibliothekssystem ist nicht trivial)
• Recherche/Vervollständigung von Literaturangaben
(ISBN kaum relevant im Wissenschaftsbetrieb, z.B. Auflage)
• Prüfung Teilnehmerzahl (Raumbuchungsdaten OS-spezifisch
verfügbar, „Schätzung reicht“ führt zu starker Verunsicherung wg.
Kosten)
• Meldevorgang
(Unterschied: Gesamt-Vorgang vs. Onlinezeit)
Doppelmeldung technisch
vermeidbar
Meldung wird viel
einfacher, ISBN genügt
Meldevorgang
6,32 vs. 3,78 Minuten
Prüfungsaufwand auch bei
Pauschalabrechnung
9. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Weiteres Feedback von Lehrenden
• Zukünftig befürchtet:
• Budgetüberlegungen hemmt bedarfsgerechte Literaturversorgung,
• kollegialer Abstimmbedarf wg Themen-/Budgetüberschneidungen,
• Recherche von Verlagsangeboten (keine Garantie, dass im VLB nachgewiesen),
• Abwicklung von Verlagsangeboten (diverser Vertragsabschluss)
(nicht alles drin, sobald Markt entsteht wird es aufwendig)
• Zusatz-Zeitaufwand ist nicht gerechtfertigt
(Studie, 2007: Dozenten verhalten sich rechtskonform)
• Die Einzelmeldung geht dauerhaft zu Lasten der Qualität der Lehre
(Dozentenwechsel -> keine Routine, Dialogaufwand Semesterapparat)
• Vergütungsbestimmung via Einzelmeldung erscheint nicht praktikabel
(Vergütungspflicht fast durchgängig positiv bewertet, aber pauschal!)
• Ankündigung, zu Kopiervorlagen und Semesterapparaten zurückzukehren
• Befürchtete Einbuße der Akzeptanz und Nutzung von LMS/Digitalisierung
Aufwand hoch, weil
bislang Schranken
ignoriert
Aufwand sinkt mit
wachsender Routine
Vorr. Verlagsangebot kein
Aufwand wg.
Booktex Portal
Hochschulen
# zahlungwillig
wollen Enteignung
10. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Kosten und Nutzen
Aufwand
(Arbeit)
Ertrag
(Meldungen)
24.000€ / Semester
Nach Verbesserung
(nur ISBN):
21.000€ / Semester
Entwicklungsaufwand LMS
• Programmier- und Test-
Aufwand ca. 15.000€
• Kosten für Release-Versionen
Weitere Probleme:
• Campuslizenzen übersehen
(Gefahr der Doppelbezahlung)
3900€
7800€
7500€
4000€
5000€
Kostenschätzung
infolge des Pilotprojektes
(Uni Osnabrück,
13.000 Studierende):
Kaum Zusatzkosten, da nur Arbeitszeit bereits
bezahlten Personals
*?*
11. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Zeitlicher Ablauf
• 1.2.2017 Referentenentwurf zum UrhWissG
• Anhörung bis Ende Februar
• 2.3.2017 Verhandlungen zum Rahmenvertrag statt Gesamtvertrag
(VG-Wort, HRK, KMK & Kanzlersprecher NRW/NDS) Ergebnis?
• 12.4.2017 Referentenentwurf = Regierungsentwurf
• 12.05.2017 Regierungsentwurf im Bundesrat beraten, Ausschüsse
(BildungsA.: dafür, WirtschaftsA.: kritisch, Ergebnis: u.a. 25% ok)
• 18.05.2017 erste Lesung im Bundestag
• Mitte Juni Bundestag, 2. Und 3. Lesung des Gesetzes
12. virtUOS
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Fazit
• Einzelmeldung erzeugt unverhältnismäßigen Aufwand bei den Hochschulen
(BGH I ZR 84/11 S. 35-36, Pauschalierung = „gerechtfertigt, wenn Nutzungsvorgänge nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand individuell erfasst werden können“)
• Vorrangiges Verlagsangebot erschwert die Abläufe, hölt §52a aus
• Nutzungsbedingungen für Lehrende sollten vereinfacht werden
UrhWissG
Regierungsentwurf stellt fairen Interessenausgleich zwischen der Wissenschaft
und den Verlagen dar
13. virtUOS
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.