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Lizenz: Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichenBedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück
Betrachtung des Regierungsentwurfs zum UrhWissG unter
Berücksichtigung der Erfahrungen und Schlussfolgerungen
aus dem Pilotprojekt der Universität Osnabrück zur
„Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a
Urheberrechtsgesetz“
Dr. Andreas Knaden, Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre,
Universität Osnabrück
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Regierungsentwurf zum UrhWissG
• Pauschalierung der Vergütung: §60h Abs. 3 UrhWissG
• Klares Bekenntnis zur angemessenen Vergütung
• „pauschale Vergütung/Stichprobe für nutzungsabhängige Berechnung genügt“
• Zeitgerecht für temporäre Mediennutzung bei Netflix, Amazon, Spotify et.al.
• Klare Detailregelungen: §60a Abs. 1 UrhWissG: Werknutzung bis 15
Prozent
• 25 % (Ref.Entwurf) = sinnvoller
• = besser, als eine allgemeine Wissenschaftsschranke mit jahrelangen rechtlichen
Auseinandersetzungen
• Flexibler Einsatz („zur Veranschaulichung des Unterrichts“)
• Abschaffung des Verlagsvorbehalts: §60g Abs. 1 UrhWissG
• Zukünftig kein Aushöhlen der Norm
• Problem § 137o: § 60g gilt nicht für Verträge vor 1. März 2018 (Rahmenvertrag?)
Booktex
nutzen, viel
flexibler
EU §, Drei
Stufen Test
Preise #
marktgerecht
Gerechte
Verteilung
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Relevanz von Literatur in Stud.IP
4% 6%
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50%
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gar keine sehr große
Eine wie große Rolle spielte der
Download von Literatur über Stud.IP in
Ihrem Studium bislang?
(n= 393 Studierende der UOS)
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0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Ein wie große Rolle spielt die
Bereitstellung von Literatur zum
Download über Stud.IP für Ihre Lehre?
(n= 176 Lehrende der UOS)
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Hochgeladene Dokumente mit
Lizenzangabe
1029 Meldungen an die VG Wort
• zu 84% korrekt
Nicht meldepflichtige Dokumente:
• 80% eigene Materialien
• Präsentationsfolien,
• Übungsaufgaben,
• Musterlösungen
• Literaturlisten etc.
80.39%
6.05%
6.46%
5.58% 1.53%
37843 Dokumente ingesamt
Eigene Werke:
80,39%
Lizenz liegt vor:
6,05%
freie Lizenz: 6,46%
meldepflichtige
Sprachwerke § 52a
UrhG: 5,58%
§ 52a UrhG
(Abbildungen, Musik
etc.) 1, 53%
Lehrbuchautoren
besonders
benachteiligt?
Nein: Lehrbücher = ca. 27 %
aller Meldungen
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Veränderter Upload
bei den Lehrenden
13655
18097
16246
20921
16944
23524
19199
24828
1905220350
26868
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
Rückgang:
ein Fünftel im Vergleich zum
vorherigen Semester
Gründe:
• Mehr Literaturlisten,
• Mehr Semesterapparate
• ->Literaturbeschaffung auf
Studierende übertragen
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Die Nutzung war beim Pilotversuch eher
überdurchschnittlich:
Lehrenden wurden besonders aktiviert durch:
• Bewusstsein der politischen Bedeutung
• Appelle der Hochschulleitung
• Schulungs- und Informationsmaßnahmen
• Keine Kosten
Erwartete vs. tatsächliche
Meldungen
ca.
4.000
Texte
Nutzung §52a
Wintersemester
2013/2014
ca. 1.000
Texte
Meldungen
Wintersemester
2014/2015
Methode:
• 5% Stichproben aus
WS 2013/2014 und
WS 2014/2015
durch Experten
klassifiziert ca. 1.000
Texte
nicht gemeldet wg.
• Schwierigkeiten bei der Einordnung
• §38 UrhG: Zweitverwertungsrecht
• nicht prüfbare individuelle Absprachen mit Verlagen
• Legale webbasierte Veröffentlichungen (Spiegel online
etc.)
• anderer ErlaubnisseVerzicht
auf
Bereit-
stellung
Nicht 75% Rückgang,
sondern nur 50%
Nutzung zukünftig
stärker (Ertrag steigt)
Grds. meldepflichtig
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Literaturbeschaffung bei den
Studierenden
1%
5%
32%
36%
26%
0.00%
5.00%
10.00%
15.00%
20.00%
25.00%
30.00%
35.00%
40.00%
sehr viel
geringerer
Aufwand
sehr viel
höherer
Aufwand
Hat sich Ihr Aufwand für
die Literaturbeschaffung (Zeitschriftenartikel,
Buchauszüge) in diesem Semester gegenüber den
vergangenen Semestern
verändert? (n=309)
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Lehrende: Aussagen zum zeitlichen
Aufwand
Technische Lösung funktionierte im Normalbetrieb problemlos.
Was hat Lehrende bei der Meldung Zeit gekostet?
• Überprüfung, ob Textbereitstellung zulässig ist
(§ 52a oder Zitat? Bild aus Lehrbuch? Haftungsbesorgnis)
• Abgleich mit Campuslizenzen
(Kopplung LMS / Bibliothekssystem ist nicht trivial)
• Recherche/Vervollständigung von Literaturangaben
(ISBN kaum relevant im Wissenschaftsbetrieb, z.B. Auflage)
• Prüfung Teilnehmerzahl (Raumbuchungsdaten OS-spezifisch
verfügbar, „Schätzung reicht“ führt zu starker Verunsicherung wg.
Kosten)
• Meldevorgang
(Unterschied: Gesamt-Vorgang vs. Onlinezeit)
Doppelmeldung technisch
vermeidbar
Meldung wird viel
einfacher, ISBN genügt
Meldevorgang
6,32 vs. 3,78 Minuten
Prüfungsaufwand auch bei
Pauschalabrechnung
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Weiteres Feedback von Lehrenden
• Zukünftig befürchtet:
• Budgetüberlegungen hemmt bedarfsgerechte Literaturversorgung,
• kollegialer Abstimmbedarf wg Themen-/Budgetüberschneidungen,
• Recherche von Verlagsangeboten (keine Garantie, dass im VLB nachgewiesen),
• Abwicklung von Verlagsangeboten (diverser Vertragsabschluss)
(nicht alles drin, sobald Markt entsteht wird es aufwendig)
• Zusatz-Zeitaufwand ist nicht gerechtfertigt
(Studie, 2007: Dozenten verhalten sich rechtskonform)
• Die Einzelmeldung geht dauerhaft zu Lasten der Qualität der Lehre
(Dozentenwechsel -> keine Routine, Dialogaufwand Semesterapparat)
• Vergütungsbestimmung via Einzelmeldung erscheint nicht praktikabel
(Vergütungspflicht fast durchgängig positiv bewertet, aber pauschal!)
• Ankündigung, zu Kopiervorlagen und Semesterapparaten zurückzukehren
• Befürchtete Einbuße der Akzeptanz und Nutzung von LMS/Digitalisierung
Aufwand hoch, weil
bislang Schranken
ignoriert
Aufwand sinkt mit
wachsender Routine
Vorr. Verlagsangebot kein
Aufwand wg.
Booktex Portal
Hochschulen
# zahlungwillig
wollen Enteignung
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Kosten und Nutzen
Aufwand
(Arbeit)
Ertrag
(Meldungen)
24.000€ / Semester
Nach Verbesserung
(nur ISBN):
21.000€ / Semester
Entwicklungsaufwand LMS
• Programmier- und Test-
Aufwand ca. 15.000€
• Kosten für Release-Versionen
Weitere Probleme:
• Campuslizenzen übersehen
(Gefahr der Doppelbezahlung)
3900€
7800€
7500€
4000€
5000€
Kostenschätzung
infolge des Pilotprojektes
(Uni Osnabrück,
13.000 Studierende):
Kaum Zusatzkosten, da nur Arbeitszeit bereits
bezahlten Personals
*?*
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Zeitlicher Ablauf
• 1.2.2017 Referentenentwurf zum UrhWissG
• Anhörung bis Ende Februar
• 2.3.2017 Verhandlungen zum Rahmenvertrag statt Gesamtvertrag
(VG-Wort, HRK, KMK & Kanzlersprecher NRW/NDS) Ergebnis?
• 12.4.2017 Referentenentwurf = Regierungsentwurf
• 12.05.2017 Regierungsentwurf im Bundesrat beraten, Ausschüsse
(BildungsA.: dafür, WirtschaftsA.: kritisch, Ergebnis: u.a. 25% ok)
• 18.05.2017 erste Lesung im Bundestag
• Mitte Juni Bundestag, 2. Und 3. Lesung des Gesetzes
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Fazit
• Einzelmeldung erzeugt unverhältnismäßigen Aufwand bei den Hochschulen
(BGH I ZR 84/11 S. 35-36, Pauschalierung = „gerechtfertigt, wenn Nutzungsvorgänge nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand individuell erfasst werden können“)
• Vorrangiges Verlagsangebot erschwert die Abläufe, hölt §52a aus
• Nutzungsbedingungen für Lehrende sollten vereinfacht werden
UrhWissG
Regierungsentwurf stellt fairen Interessenausgleich zwischen der Wissenschaft
und den Verlagen dar
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Nutzung digitaler Bildungsressourcen (1) – welche Möglichkeiten gibt es in LMS? (Slides: Dr. Andreas Knaden)

  • 1. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichenBedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Betrachtung des Regierungsentwurfs zum UrhWissG unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Pilotprojekt der Universität Osnabrück zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“ Dr. Andreas Knaden, Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre, Universität Osnabrück
  • 2. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Regierungsentwurf zum UrhWissG • Pauschalierung der Vergütung: §60h Abs. 3 UrhWissG • Klares Bekenntnis zur angemessenen Vergütung • „pauschale Vergütung/Stichprobe für nutzungsabhängige Berechnung genügt“ • Zeitgerecht für temporäre Mediennutzung bei Netflix, Amazon, Spotify et.al. • Klare Detailregelungen: §60a Abs. 1 UrhWissG: Werknutzung bis 15 Prozent • 25 % (Ref.Entwurf) = sinnvoller • = besser, als eine allgemeine Wissenschaftsschranke mit jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen • Flexibler Einsatz („zur Veranschaulichung des Unterrichts“) • Abschaffung des Verlagsvorbehalts: §60g Abs. 1 UrhWissG • Zukünftig kein Aushöhlen der Norm • Problem § 137o: § 60g gilt nicht für Verträge vor 1. März 2018 (Rahmenvertrag?) Booktex nutzen, viel flexibler EU §, Drei Stufen Test Preise # marktgerecht Gerechte Verteilung
  • 3. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichenBedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Relevanz von Literatur in Stud.IP 4% 6% 10% 25% 55% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% gar keine sehr große Eine wie große Rolle spielte der Download von Literatur über Stud.IP in Ihrem Studium bislang? (n= 393 Studierende der UOS) 7% 12% 17% 30% 34% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% gar keine sehr große Ein wie große Rolle spielt die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP für Ihre Lehre? (n= 176 Lehrende der UOS)
  • 4. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Hochgeladene Dokumente mit Lizenzangabe 1029 Meldungen an die VG Wort • zu 84% korrekt Nicht meldepflichtige Dokumente: • 80% eigene Materialien • Präsentationsfolien, • Übungsaufgaben, • Musterlösungen • Literaturlisten etc. 80.39% 6.05% 6.46% 5.58% 1.53% 37843 Dokumente ingesamt Eigene Werke: 80,39% Lizenz liegt vor: 6,05% freie Lizenz: 6,46% meldepflichtige Sprachwerke § 52a UrhG: 5,58% § 52a UrhG (Abbildungen, Musik etc.) 1, 53% Lehrbuchautoren besonders benachteiligt? Nein: Lehrbücher = ca. 27 % aller Meldungen
  • 5. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Veränderter Upload bei den Lehrenden 13655 18097 16246 20921 16944 23524 19199 24828 1905220350 26868 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 Rückgang: ein Fünftel im Vergleich zum vorherigen Semester Gründe: • Mehr Literaturlisten, • Mehr Semesterapparate • ->Literaturbeschaffung auf Studierende übertragen
  • 6. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Die Nutzung war beim Pilotversuch eher überdurchschnittlich: Lehrenden wurden besonders aktiviert durch: • Bewusstsein der politischen Bedeutung • Appelle der Hochschulleitung • Schulungs- und Informationsmaßnahmen • Keine Kosten Erwartete vs. tatsächliche Meldungen ca. 4.000 Texte Nutzung §52a Wintersemester 2013/2014 ca. 1.000 Texte Meldungen Wintersemester 2014/2015 Methode: • 5% Stichproben aus WS 2013/2014 und WS 2014/2015 durch Experten klassifiziert ca. 1.000 Texte nicht gemeldet wg. • Schwierigkeiten bei der Einordnung • §38 UrhG: Zweitverwertungsrecht • nicht prüfbare individuelle Absprachen mit Verlagen • Legale webbasierte Veröffentlichungen (Spiegel online etc.) • anderer ErlaubnisseVerzicht auf Bereit- stellung Nicht 75% Rückgang, sondern nur 50% Nutzung zukünftig stärker (Ertrag steigt) Grds. meldepflichtig
  • 7. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Literaturbeschaffung bei den Studierenden 1% 5% 32% 36% 26% 0.00% 5.00% 10.00% 15.00% 20.00% 25.00% 30.00% 35.00% 40.00% sehr viel geringerer Aufwand sehr viel höherer Aufwand Hat sich Ihr Aufwand für die Literaturbeschaffung (Zeitschriftenartikel, Buchauszüge) in diesem Semester gegenüber den vergangenen Semestern verändert? (n=309)
  • 8. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Lehrende: Aussagen zum zeitlichen Aufwand Technische Lösung funktionierte im Normalbetrieb problemlos. Was hat Lehrende bei der Meldung Zeit gekostet? • Überprüfung, ob Textbereitstellung zulässig ist (§ 52a oder Zitat? Bild aus Lehrbuch? Haftungsbesorgnis) • Abgleich mit Campuslizenzen (Kopplung LMS / Bibliothekssystem ist nicht trivial) • Recherche/Vervollständigung von Literaturangaben (ISBN kaum relevant im Wissenschaftsbetrieb, z.B. Auflage) • Prüfung Teilnehmerzahl (Raumbuchungsdaten OS-spezifisch verfügbar, „Schätzung reicht“ führt zu starker Verunsicherung wg. Kosten) • Meldevorgang (Unterschied: Gesamt-Vorgang vs. Onlinezeit) Doppelmeldung technisch vermeidbar Meldung wird viel einfacher, ISBN genügt Meldevorgang 6,32 vs. 3,78 Minuten Prüfungsaufwand auch bei Pauschalabrechnung
  • 9. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Weiteres Feedback von Lehrenden • Zukünftig befürchtet: • Budgetüberlegungen hemmt bedarfsgerechte Literaturversorgung, • kollegialer Abstimmbedarf wg Themen-/Budgetüberschneidungen, • Recherche von Verlagsangeboten (keine Garantie, dass im VLB nachgewiesen), • Abwicklung von Verlagsangeboten (diverser Vertragsabschluss) (nicht alles drin, sobald Markt entsteht wird es aufwendig) • Zusatz-Zeitaufwand ist nicht gerechtfertigt (Studie, 2007: Dozenten verhalten sich rechtskonform) • Die Einzelmeldung geht dauerhaft zu Lasten der Qualität der Lehre (Dozentenwechsel -> keine Routine, Dialogaufwand Semesterapparat) • Vergütungsbestimmung via Einzelmeldung erscheint nicht praktikabel (Vergütungspflicht fast durchgängig positiv bewertet, aber pauschal!) • Ankündigung, zu Kopiervorlagen und Semesterapparaten zurückzukehren • Befürchtete Einbuße der Akzeptanz und Nutzung von LMS/Digitalisierung Aufwand hoch, weil bislang Schranken ignoriert Aufwand sinkt mit wachsender Routine Vorr. Verlagsangebot kein Aufwand wg. Booktex Portal Hochschulen # zahlungwillig wollen Enteignung
  • 10. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Kosten und Nutzen Aufwand (Arbeit) Ertrag (Meldungen) 24.000€ / Semester Nach Verbesserung (nur ISBN): 21.000€ / Semester Entwicklungsaufwand LMS • Programmier- und Test- Aufwand ca. 15.000€ • Kosten für Release-Versionen Weitere Probleme: • Campuslizenzen übersehen (Gefahr der Doppelbezahlung) 3900€ 7800€ 7500€ 4000€ 5000€ Kostenschätzung infolge des Pilotprojektes (Uni Osnabrück, 13.000 Studierende): Kaum Zusatzkosten, da nur Arbeitszeit bereits bezahlten Personals *?*
  • 11. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Zeitlicher Ablauf • 1.2.2017 Referentenentwurf zum UrhWissG • Anhörung bis Ende Februar • 2.3.2017 Verhandlungen zum Rahmenvertrag statt Gesamtvertrag (VG-Wort, HRK, KMK & Kanzlersprecher NRW/NDS) Ergebnis? • 12.4.2017 Referentenentwurf = Regierungsentwurf • 12.05.2017 Regierungsentwurf im Bundesrat beraten, Ausschüsse (BildungsA.: dafür, WirtschaftsA.: kritisch, Ergebnis: u.a. 25% ok) • 18.05.2017 erste Lesung im Bundestag • Mitte Juni Bundestag, 2. Und 3. Lesung des Gesetzes
  • 12. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Fazit • Einzelmeldung erzeugt unverhältnismäßigen Aufwand bei den Hochschulen (BGH I ZR 84/11 S. 35-36, Pauschalierung = „gerechtfertigt, wenn Nutzungsvorgänge nur mit unverhältnismäßigem Aufwand individuell erfasst werden können“) • Vorrangiges Verlagsangebot erschwert die Abläufe, hölt §52a aus • Nutzungsbedingungen für Lehrende sollten vereinfacht werden UrhWissG Regierungsentwurf stellt fairen Interessenausgleich zwischen der Wissenschaft und den Verlagen dar
  • 13. virtUOS Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Lizenz: Creative Commons Namensnennung- Weitergabe unter gleichenBedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Andreas Knaden, Universität Osnabrück Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.