Beitrag auf der 4.ten Netzpolitik Konferenz am 01.09.2017 zum 13. Geburtstag von netzpolitik.org in Berlin
Was ist das "digitale Gedächntis" und was bedeutet "freier Zugang" und was hat das überhaupt mit Netzpolitik zu tun? Diesen Fragen widmet sich dieser Beitrag und zeigt auf, dass Gedächtnisinstitutionen Netzpolitik machen, indem sie sich der Überlieferung des Kulturerbes in digitaler Form (Digitalisierung & Zurverfügungstellung der Abbilder ggfs. noch geschützter körperlicher Werke) sowie des neuen digitalen Kulturerbes (Gifs, Memes, Remixes, Mashups etc.) widmen.
Das gilt umso mehr, wenn bei ihnen Rechte bei der Digitalisierung gemeinfreier Werke entstehen, bzw. wenn sie selbst kulturelles Wissen schaffen. Hier haben es die Gedächtnisinstitutuionen in der Hand "freien Zugang" zu schaffen, denn das Recht ist auf ihrer Seite.
Der Beitrag zeigt auf, wie Gedächtnisinstituionen diesen Spielraum in der Praxis nutzen und das noch Luft nach oben offen ist.
Gedächtnisinsitutionen, zumindest die in öffentlicher Hand, sind genau wie Wissenschaftseinrichtungen Adressaten der vielen Open Access Strategien und Erklärungen und sollten ihren Spielraum dergestalt nutzen, dass Open Access zum Standard wird.
Zuletzt wird betont, wie wichtig es ist, dass Nutzer, die sich aus der digitalen Wissensallmende bedienen, eigene Inhalte wieder durch freie Lizenzierung in diese Allemende zurückgeben!
Für die Organisation des digitalen und digitalisierten Kulturerbes kommt dem Urheberrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Der Grund dafür liegt im Charakter des Urheberrechts als Ausschließlichkeitsrecht. Auf dessen Grundlage steht es den jeweiligen Rechteinhabern – Urhebern, Verlegern, Tonträgerherstellern, Filmproduzenten und Datenbankherstellern – frei, darüber zu entscheiden, ob und wer ihre Werke digital speichern, vervielfältigen und zugänglich machen darf. Damit rücken marktwirtschaftliche Privatinteressen in den Vordergrund. Das Allgemeininteresse an Erhaltung und Zugänglichkeit des kulturellen Erbes kann dagegen nur im Wege gesetzlicher Ausnahmebestimmungen Berücksichtigung finden, denen jedoch durch das internationale Recht wie durch die Verfassung vergleichsweise enge Grenzen gesetzt sind.
Das hat insbesondere im Hinblick auf die proprietäre Praxis der Museen in Bezug auf Reprografien negative Auswirkungen auf den freien Zugang zum digitalen Gedächtnis und die freie Nutzbarkeit unserer eigentlich gemeinfreien Schätze, wie an Beispielen aufgezeigt wird.
Change your mind - Lizenzierung kultureller Inhalte für das WWW
Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis
1. Freier Zugang zum
digitalen Gedächtnis?!
Das ist Netzpolitik, Berlin 01.09.2017
Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M.
@elleneuler
Bild:SteveRohde,CCBY-NC-ND2.0
4. Das digitale Gedächtnis
………..Fähigkeit kulturelles Wissen über digitale und
vernetzte Medien dauerhaft und unverfälscht über
Generationen hinweg weiterzugeben.
5. Das digitale Gedächtnis
Digitalisiertes kulturelles Wissen
Digitalisierung
Originär digitales kulturelles Wissen
Digitalia
z.B. Remix, Blogs, Memes,
Gifs, Multimediawerke
Zusammengefasst alles, was
keine analoge Entsprechung
mehr hat.
z.B. alte Drucke, Gemälde,
Skulpturen, Audioarchive.
Zusammengefasst alles, was
sich als Bild, Ton, Text
wahrnehmen und in Nullen und
Einsen übersetzen lässt.
6. Freier Zugang / Open Access
https://openaccess.mpg.de/68053/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf
Barrierefreier offener Zugang zu kulturellem Wissen
+ Nutzungsrechte
vervielfältigen & online weitergeben
(zugänglich machen)
Berliner Erklärung
13. Erwägungsgrund 13 2011/711/EU
„Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren
breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie
Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die
Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung
auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.“
24. Jürgen Keiper, CC BY 4.0
Digitalisierung. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek
Jürgen Keiper, CC BY 4.0
Scanroboter. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek
Jürgen Keiper, CC BY 4.0
Magazin, Deutsche Nationalbibliothek (Leipzig)
Jürgen Keiper, CC BY 4.0
Fragmente. Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB)
Best Practice:
Deutsche Digitale Bibliothek
31. image by FunkMonk (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons
Paradigmenwechsel
„Kulturerbeeinrichtungen
wandeln sich vom
Wissenshüter zum
Facilitator“
Zitat von Prof. Johannes
Vogel
Direktor
Naturkundemuseum Berlin
33. Netzpolitik
Netzpolitik bezeichnet ein Politikfeld um netzkulturelle
Fragen. Der Begriff ist eine Metapher für die Entwicklungen,
Kontroversen und Entscheidungsdispositive, mit und in denen
die global vernetzten digitalen Medientechnologien und ihre
Anwendungen sich in gesellschaftliche, kulturelle,
wirtschaftliche und politische Handlungsfelder einschreiben.
Politik mit dem Netz (auch: Digitale Demokratie)
Das sind die Fragen, Debatten, Entwicklungen, wie die
digitalen Medien und ihre Anwendungen in die klassischen
politischen Prozesse und Institutionen eingreifen und diese
verändern.
36. Fragen?!
P.S. Dieser Foliensatz steht unter CC-BY 4.0
Das gilt nicht für einzelne Bilder oder Folien, es
sei denn, entsprechend gekennzeichnet.
Das ist Netzpolitik, Berlin 01.09.2017
Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M.
@elleneuler oder ellen.euler@fh-potsdam.de
Bild:SteveRohde,CCBY-NC-ND2.0