BGDI: Cloud Computing - Data Management - Mobile, 2011
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive
1. 3. Hessischer Breitbandgipfel 2012
Die Breitbandstrategie des Bundes
Umsetzungsstand und Perspektive
Frank Krüger
Referatsleiter
„TK-Wirtschaft; Breitbandstrategie“
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
www.bmwi.de
2. Breitbandversorgung in Deutschland (Ende Q1 2012)
Breitbandverfügbarkeit ≥ 1 Mbit/s (bundesweit): 99,2 %
Breitbandverfügbarkeit ≥ 50 Mbit/s (bundesweit): 50,7 %
LTE-Verfügbarkeit: 31,4 %
Gute Fortschritte in HE: Mit einer LTE-Versorgung von
Versorgung mit mind. 50 39,4 % liegt HE deutlich über
Mbit/s nahm zwischen Ende Bundesdurchschnitt, bei P1-
2010 und Ende 2011 um 4,2 Gebieten (bis 5.000 EW)
Prozentpunkte zu auf 57,8 %. 97,4 (!) Prozent der HHe.
3. LTE-Ausbau kommt zügig voran
Die Versorgungsauflagen für LTE 800-Frequenzen sind bereits in neun
Ländern erfüllt:
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland Pfalz
Saarland
Sachsen
Schleswig-Holstein
4. Ziele für die Breitbandversorgung
75 % der HHe sollen 2014 mind. 50 Mbit/s nutzen können.
Kabinettbeschluss vom 25. April 2012 im Rahmen der
Demografiestrategie: „Bis zum Jahr 2018 wollen wir eine
flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit
dieser Bandbreite erreichen.“
5. Wie können wir die Ziele erreichen?
Das 2014-Ziel ist, sofern alle Möglichkeiten ausgeschöpft
werden, über den Markt erreichbar, insbesondere:
1. Synergien (§§ 68, 76, 77 a-e TKG)
2. Regulierungsinstrumente (u.a. Kooperationen beim Netzaufbau)
3. Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Ländern
4. Beihilfenrechtliche Regelungen (insbes. Rahmenregelung Leerrohre)
5. Einsatz vorhandener Fördermittel in Regionen, die nicht durch den
Markt erschlossen werden
6. Technologievielfalt
7. Informations- und Beratungsangebote (Breitbandkompetenzzentren
von Bund und Ländern, Breitbandportale, Workshops,
Veranstaltungen)
6. (1) Synergien heben
Ziel: Infrastrukturausbau beschleunigen und Kosten senken für
den Aufbau passiver Infrastrukturen
Weg:
Mitnutzung vorhandener und geeigneter öffentlicher wie privater
Infrastrukturen;
Koordinierung bei Bauverfahren verbessern und Mitverlegung
ermöglichen; moderne Bauverfahren einsetzen.
In-house-Verkabelung nutzen
Konsultation der EU zu Maßnahmen zur Kostensenkung
7. (1) Erste Erfahrungen aus Modellprojekten
Zusammenlegung von Tiefbaumaßnahmen (12 von 24)
Rückgriff auf vorhandene Leerrohrkapazitäten (12)
Verlegung in (nicht) begehbaren Kanal- oder
Abwassersystemen (10)
Nutzung vorhandener Trassen (5)
Fazit: Einsparung bis zu 76 % der Ausbaukosten; im
Durchschnitt Einsparung von 50 % Kosten.
Drei Modellprojekte in Hessen: Hadamar, Hofbieber, Künzell
8. (1) TKG-Novelle: Transparenz und Synergie
Möglichkeit für BNetzA, die gemeinsame Nutzung von Verkabe-
lungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder
Verteilungspunkt, anzuordnen, sofern Doppelung wirtschaftlich
ineffizient oder unmöglich (§ 77a, 1 und 2 ).
Informationspflicht für Inhaber geeigneter Infrastruktur bzgl. Art,
Verfügbarkeit und geografischer Lage („Infrastrukturatlas“) (§ 77a, 3).
Anspruch auf Mitbenutzung von Infrastrukturen des Bundes
(Bundestrassen, Bundeswasserstrassen, Eisenbahn, §§ 77 c-e)
Verhandlungspflicht bei sonstigen Infrastrukturen (kommunale
Anlagen, Energieleitungen u. a.) inkl. „unverbindliches“
Schlichtungsverfahren bei BNetzA (§ 77b)
„Hausstichregelung“ (§ 76)
„Microtrenching“ für die Verlegung von Glasfaserleitungen (§ 68)
9. (2) TKG-Novelle: Regulierung
Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Förderung der
Vorhersehbarkeit der Regulierung (§ 2 Abs. 3 Nr. 1).
Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur
Marktregulierung (§ 15a).
Verlängerung der Marktregulierungszyklen auf 3 Jahre (plus 3
Jahre Verlängerung) (§ 14).
Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Investitions- und
Innovationsförderung, Berücksichtigung von Investitionsrisiken,
Zulassung von Kooperationen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4).
Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur
Berücksichtigung von Investitionsrisiken und
Risikoteilungsmodellen (§ 15a).
10. (3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme
Landesebene:
Breitbandfinanzierungsprogramme in mehreren Ländern, u.a.
Hessen, für Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
Konditionen:
Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus;
Laufzeit i.d.R. 15 Jahre, Ausnahme 30 Jahre
Fördertatbestand: passive und aktive Infrastruktur
Antragsteller: Private und kommunale Gesellschaften, Kommunen
11. (3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme
Bundesebene:
Mehrere nutzbare KfW-Programme
(http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Breitbandfinanzierung.jsp)
Zielgruppen: Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen
Konditionen:
Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus;
Laufzeit: Kommunen / kommunale Unternehmen: bis zu 30 Jahre;
Unternehmen: 10-20 Jahre
Zinsbindungsfrist: bis zu 10 Jahre
Was wird finanziert?
Alle betrieblichen Investitionen einschl. Breitbandinfrastruktur
• Alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur
12. (4) Beihilfenrechtlicher Rahmen
Bundesrahmenregelung Leerrohre ist Grundlage für Aufbau von
Hochleistungsnetzen; notifiziert auf Basis der Beihilfenleitlinien
von 2009.
Erstfassung aus 2010, überarbeitete Fassung aus 2011
Ziel: Schaffung eines Rahmens, innerhalb dessen Kommunen und
Länder Ausgaben in den Aufbau passiver Infrastrukturen
(Leerrohre mit / ohne Kabel) tätigen können.
Monitoring erfolgt durch Breitbandbüro des Bundes
HE hat auf dieser Basis Förderprogramm aufgelegt, Bund fördert
Modellprojekte.
13. (4) Beispiel Leerohrrahmenregelung
Keine Erschließung in den nächsten drei Jahren durch den Markt mit
Bandbreiten von mind. 25 Mbit/s.
Förderung in weißen NGA-Flecken möglich, die weiße, graue oder
schwarze Flecken der Grundversorgung sind.
Erschließung bis zu letztem Verteilpunkt vor Gebäude, in
Ausnahmefällen darüber hinaus.
Vorabregulierung nicht ausreichend (Prüfung durch BNetzA).
Offener Netzzugang für 7 Jahre (Prüfung des Vertrags durch
BNetzA).
Meldung der geschaffenen Infrastrukturen an Infrastrukturatlas.
Jährliche Meldung an das Breitbandbüro.
14. Detaillierte Infos zur Anwendung der
Rahmenregelung Leerohre im Netz
unter www.zukunft-breitband.de
15. (4) Entwurf für neue Beihilfenleitlinien
Ziel: Anpassung, keine vollständige Überarbeitung der bisherigen Leitlinien
Wesentliche Änderungen:
Begrenzung der öffentliche Unterstützung auf den Ausbau einer passiven,
neutralen Infrastruktur.
Benennung der geforderten Vorleistungsprodukte; Einschränkung in ländlichen
Gebieten möglich (Verhältnismäßigkeit).
Wunsch nach stärkerer Einbindung der Regulierungsbehörden.
Einrichtung einer zentralen Ausschreibungsplattform.
Zusätzliche Erläuterungen zum „3-Jahres-Zeitraum“; Festsetzung der Grenze für
mögliche Rückforderungen auf 10 Mio. €.
Konsultation bis 3.9.12; für Dezember endgültige Leitlinien geplant. Auf
dieser Basis ist über Erweiterung beihilfenrechtlicher Rahmenregelungen zu
entscheiden.
16. (5) Ausschöpfung vorhandener Mittel
zusätzlich: bislang 10 Projekte in 3 Ländern über GRW gefördert mit 1,3 Mio. €
17. (5) Beispiel: GRW
Förderperiode geht bis 2013
Keine Zweckbindung für Breitband
Ziel: Förderung im Rahmen der
Gebietskulisse
Voraussetzung: Versorgung
bisher mit weniger als 2 Mbit/s (im
Download).
Hessische GRW-Fördergebiete:
Gießen, Fulda, Vogelsbergkreis,
Hersfeld-Rothenburg, Schwalm-
Eder-Kreis, Waldeck-Franken-
berg, Kassel
18. (5) GRW - Fördermöglichkeiten
Maßnahmen zur technischen Realisierung von Breitband-
anschlüssen bis zu den Verteilereinrichtungen bzw. bei
Funklösungen bis einschließlich des Sendemasts für mehrere
Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete.
Mit-Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur
genutzt werden können, sofern die Leerrohrverlegung im
Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt.
Leerrohrförderung auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung
Leerrohre“.
19. (5) … und nach 2013?
GAK: mögliche Zweckbindung für Breitband auch nach 2013?
Connecting Europe Facility (CEF):
Von der KOM vorgeschlagenes Instrument zur Förderung
transeuropäischer Netze im Eisenbahn- und Energiebereich sowie
des Breitbandausbaus und des Angebots digitaler Dienste.
Insgesamt 9,2 Mrd. für IKT von 2014 bis 2020 vorgeschlagen.
Noch keine Entscheidung in Rat und Parlament.
20. (6) Technologievielfalt
Jegliche Modernisierung vorhandener Netze – leitungsgebunden
oder drahtlos – erfordert den weiteren Ausbau von Glasfaser.
Die letzte Strecke bis zum Haushalt variiert zwischen Funk,
Koaxialkabel, Kupfer und Glas.
Technologische Neuerungen über alle Technologien hinweg
sollten im Interesse eines effizienten Ausbaus berücksichtigt
werden.
21. (7) Information – Kommunikation – Beratung
Zentrale Informationsportale (www.zukunft-breitband.de;
www.breitband-in-hessen.de)
Broschüren / pdf-Dateien (Fördermöglichkeiten, Satellitenflyer,
Breitbandmonitoring, Rahmenregelung Leerrohre)
In Arbeit: Finanzierungsleitfaden
Veranstaltungen, Konferenzen (z.B. 3. Hessischer Breitbandgipfel)
Konkrete Unterstützung vor Ort
Beratungseinrichtungen: hessen-it, Breitbandbüro des Bundes,
regionale Breitbandberater
22. 2018-Ziel erfordert zusätzliche Maßnahmen
Das 2018-Ziel beinhaltet eine Reihe von Herausforderungen:
25 % der HHe leben auf gut zwei Dritteln der Fläche
Lücke von ca. 10 Mrd. Euro für diese HHe bei Versorgung mit FTTH
Bislang geringe Nachfrage nach hohen Bandbreiten (8,2 % ≥ 30
Mbit/s; 0,4 % ≥ 100 Mbit/s)
Herausforderungen konkretisieren – Handlung abstimmen
1. Studien zu kosteneffizientem Ausbau und Nachfragepotenzialen
2. Abstimmung der Verantwortlichkeiten (Breitband-
Koordinierungskreis)
23. (1) Kosten- und Nachfragestudie
Ausgehend von der aktuellen Versorgung: Entwicklung von
Szenarien, wie eine flächendeckende Versorgung erreicht werden
kann und welche Kosten hierfür anfallen.
Einbeziehung von Synergien, Regulierung, Finanzierung,
Technologieoffenheit.
Möglichkeiten, zusätzliche Nachfrage zu erschließen.
Auswirkung höherer Nachfrage auf die Gesamtwirtschaft.
24. (2) Abstimmung der Verantwortlichkeiten
Breitbandausbau ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern,
Kommunen und Wirtschaft.
Breitband-Koordinierungskreis etabliert;
Aufgabe: Abstimmung der Verantwortlichkeiten – wer kann was am
besten beitragen?
Erste Sitzung noch im Sommer geplant.