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3. Hessischer Breitbandgipfel 2012
Die Breitbandstrategie des Bundes
Umsetzungsstand und Perspektive



Frank Krüger
Referatsleiter
„TK-Wirtschaft; Breitbandstrategie“
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


www.bmwi.de
Breitbandversorgung in Deutschland (Ende Q1 2012)
Breitbandverfügbarkeit ≥ 1 Mbit/s (bundesweit):       99,2 %
Breitbandverfügbarkeit ≥ 50 Mbit/s (bundesweit):      50,7 %
LTE-Verfügbarkeit:                                    31,4 %



  Gute Fortschritte in HE:               Mit einer LTE-Versorgung von
  Versorgung mit mind. 50                39,4 % liegt HE deutlich über
  Mbit/s nahm zwischen Ende              Bundesdurchschnitt, bei P1-
  2010 und Ende 2011 um 4,2              Gebieten (bis 5.000 EW)
  Prozentpunkte zu auf 57,8 %.           97,4 (!) Prozent der HHe.
LTE-Ausbau kommt zügig voran
Die Versorgungsauflagen für LTE 800-Frequenzen sind bereits in neun
Ländern erfüllt:
  Baden-Württemberg
  Bayern
  Hessen
  Niedersachsen
  Nordrhein-Westfalen
  Rheinland Pfalz
  Saarland
  Sachsen
  Schleswig-Holstein
Ziele für die Breitbandversorgung

  75 % der HHe sollen 2014 mind. 50 Mbit/s nutzen können.
  Kabinettbeschluss vom 25. April 2012 im Rahmen der
  Demografiestrategie: „Bis zum Jahr 2018 wollen wir eine
  flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit
  dieser Bandbreite erreichen.“
Wie können wir die Ziele erreichen?
   Das 2014-Ziel ist, sofern alle Möglichkeiten ausgeschöpft
   werden, über den Markt erreichbar, insbesondere:
     1.   Synergien (§§ 68, 76, 77 a-e TKG)
     2.   Regulierungsinstrumente (u.a. Kooperationen beim Netzaufbau)
     3.   Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Ländern
     4.   Beihilfenrechtliche Regelungen (insbes. Rahmenregelung Leerrohre)
     5.   Einsatz vorhandener Fördermittel in Regionen, die nicht durch den
          Markt erschlossen werden
     6.   Technologievielfalt
     7.   Informations- und Beratungsangebote (Breitbandkompetenzzentren
          von Bund und Ländern, Breitbandportale, Workshops,
          Veranstaltungen)
(1) Synergien heben

  Ziel: Infrastrukturausbau beschleunigen und Kosten senken für
  den Aufbau passiver Infrastrukturen
  Weg:
       Mitnutzung vorhandener und geeigneter öffentlicher wie privater
       Infrastrukturen;
       Koordinierung bei Bauverfahren verbessern und Mitverlegung
       ermöglichen; moderne Bauverfahren einsetzen.
       In-house-Verkabelung nutzen
  Konsultation der EU zu Maßnahmen zur Kostensenkung
(1) Erste Erfahrungen aus Modellprojekten

   Zusammenlegung von Tiefbaumaßnahmen (12 von 24)
   Rückgriff auf vorhandene Leerrohrkapazitäten (12)
   Verlegung in (nicht) begehbaren Kanal- oder
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   Fazit: Einsparung bis zu 76 % der Ausbaukosten; im
   Durchschnitt Einsparung von 50 % Kosten.
   Drei Modellprojekte in Hessen: Hadamar, Hofbieber, Künzell
(1) TKG-Novelle: Transparenz und Synergie
 Möglichkeit für BNetzA, die gemeinsame Nutzung von Verkabe-
 lungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder
 Verteilungspunkt, anzuordnen, sofern Doppelung wirtschaftlich
 ineffizient oder unmöglich (§ 77a, 1 und 2 ).
 Informationspflicht für Inhaber geeigneter Infrastruktur bzgl. Art,
 Verfügbarkeit und geografischer Lage („Infrastrukturatlas“) (§ 77a, 3).
 Anspruch auf Mitbenutzung von Infrastrukturen des Bundes
 (Bundestrassen, Bundeswasserstrassen, Eisenbahn, §§ 77 c-e)
 Verhandlungspflicht bei sonstigen Infrastrukturen (kommunale
 Anlagen, Energieleitungen u. a.) inkl. „unverbindliches“
 Schlichtungsverfahren bei BNetzA (§ 77b)
 „Hausstichregelung“ (§ 76)
 „Microtrenching“ für die Verlegung von Glasfaserleitungen (§ 68)
(2) TKG-Novelle: Regulierung
  Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Förderung der
  Vorhersehbarkeit der Regulierung (§ 2 Abs. 3 Nr. 1).
  Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur
  Marktregulierung (§ 15a).
  Verlängerung der Marktregulierungszyklen auf 3 Jahre (plus 3
  Jahre Verlängerung) (§ 14).
  Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Investitions- und
  Innovationsförderung, Berücksichtigung von Investitionsrisiken,
  Zulassung von Kooperationen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4).
  Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur
  Berücksichtigung von Investitionsrisiken und
  Risikoteilungsmodellen (§ 15a).
(3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme
Landesebene:
   Breitbandfinanzierungsprogramme in mehreren Ländern, u.a.
   Hessen, für Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
   Konditionen:
     Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus;
     Laufzeit i.d.R. 15 Jahre, Ausnahme 30 Jahre
     Fördertatbestand: passive und aktive Infrastruktur
     Antragsteller: Private und kommunale Gesellschaften, Kommunen
(3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme

Bundesebene:
   Mehrere nutzbare KfW-Programme
   (http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Breitbandfinanzierung.jsp)
   Zielgruppen: Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen
   Konditionen:
     Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus;
     Laufzeit: Kommunen / kommunale Unternehmen: bis zu 30 Jahre;
     Unternehmen: 10-20 Jahre
     Zinsbindungsfrist: bis zu 10 Jahre
     Was wird finanziert?
         Alle betrieblichen Investitionen einschl. Breitbandinfrastruktur
       • Alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur
(4) Beihilfenrechtlicher Rahmen
   Bundesrahmenregelung Leerrohre ist Grundlage für Aufbau von
   Hochleistungsnetzen; notifiziert auf Basis der Beihilfenleitlinien
   von 2009.
   Erstfassung aus 2010, überarbeitete Fassung aus 2011
   Ziel: Schaffung eines Rahmens, innerhalb dessen Kommunen und
   Länder Ausgaben in den Aufbau passiver Infrastrukturen
   (Leerrohre mit / ohne Kabel) tätigen können.
   Monitoring erfolgt durch Breitbandbüro des Bundes
   HE hat auf dieser Basis Förderprogramm aufgelegt, Bund fördert
   Modellprojekte.
(4) Beispiel Leerohrrahmenregelung
   Keine Erschließung in den nächsten drei Jahren durch den Markt mit
   Bandbreiten von mind. 25 Mbit/s.
   Förderung in weißen NGA-Flecken möglich, die weiße, graue oder
   schwarze Flecken der Grundversorgung sind.
   Erschließung bis zu letztem Verteilpunkt vor Gebäude, in
   Ausnahmefällen darüber hinaus.
   Vorabregulierung nicht ausreichend (Prüfung durch BNetzA).
   Offener Netzzugang für 7 Jahre (Prüfung des Vertrags durch
   BNetzA).
   Meldung der geschaffenen Infrastrukturen an Infrastrukturatlas.
   Jährliche Meldung an das Breitbandbüro.
Detaillierte Infos zur Anwendung der
Rahmenregelung Leerohre im Netz
unter www.zukunft-breitband.de
(4) Entwurf für neue Beihilfenleitlinien
    Ziel: Anpassung, keine vollständige Überarbeitung der bisherigen Leitlinien
    Wesentliche Änderungen:
      Begrenzung der öffentliche Unterstützung auf den Ausbau einer passiven,
      neutralen Infrastruktur.
      Benennung der geforderten Vorleistungsprodukte; Einschränkung in ländlichen
      Gebieten möglich (Verhältnismäßigkeit).
      Wunsch nach stärkerer Einbindung der Regulierungsbehörden.
      Einrichtung einer zentralen Ausschreibungsplattform.
      Zusätzliche Erläuterungen zum „3-Jahres-Zeitraum“; Festsetzung der Grenze für
      mögliche Rückforderungen auf 10 Mio. €.
    Konsultation bis 3.9.12; für Dezember endgültige Leitlinien geplant. Auf
    dieser Basis ist über Erweiterung beihilfenrechtlicher Rahmenregelungen zu
    entscheiden.
(5) Ausschöpfung vorhandener Mittel




  zusätzlich: bislang 10 Projekte in 3 Ländern über GRW gefördert mit 1,3 Mio. €
(5) Beispiel: GRW
   Förderperiode geht bis 2013
   Keine Zweckbindung für Breitband
   Ziel: Förderung im Rahmen der
   Gebietskulisse
   Voraussetzung: Versorgung
   bisher mit weniger als 2 Mbit/s (im
   Download).
   Hessische GRW-Fördergebiete:
   Gießen, Fulda, Vogelsbergkreis,
   Hersfeld-Rothenburg, Schwalm-
   Eder-Kreis, Waldeck-Franken-
   berg, Kassel
(5) GRW - Fördermöglichkeiten

   Maßnahmen zur technischen Realisierung von Breitband-
   anschlüssen bis zu den Verteilereinrichtungen bzw. bei
   Funklösungen bis einschließlich des Sendemasts für mehrere
   Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete.
   Mit-Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur
   genutzt werden können, sofern die Leerrohrverlegung im
   Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt.
   Leerrohrförderung auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung
   Leerrohre“.
(5) … und nach 2013?
   GAK: mögliche Zweckbindung für Breitband auch nach 2013?
   Connecting Europe Facility (CEF):
     Von der KOM vorgeschlagenes Instrument zur Förderung
     transeuropäischer Netze im Eisenbahn- und Energiebereich sowie
     des Breitbandausbaus und des Angebots digitaler Dienste.
     Insgesamt 9,2 Mrd. für IKT von 2014 bis 2020 vorgeschlagen.
     Noch keine Entscheidung in Rat und Parlament.
(6) Technologievielfalt
    Jegliche Modernisierung vorhandener Netze – leitungsgebunden
    oder drahtlos – erfordert den weiteren Ausbau von Glasfaser.
    Die letzte Strecke bis zum Haushalt variiert zwischen Funk,
    Koaxialkabel, Kupfer und Glas.
    Technologische Neuerungen über alle Technologien hinweg
    sollten im Interesse eines effizienten Ausbaus berücksichtigt
    werden.
(7) Information – Kommunikation – Beratung
   Zentrale Informationsportale (www.zukunft-breitband.de;
   www.breitband-in-hessen.de)
   Broschüren / pdf-Dateien (Fördermöglichkeiten, Satellitenflyer,
   Breitbandmonitoring, Rahmenregelung Leerrohre)
   In Arbeit: Finanzierungsleitfaden
   Veranstaltungen, Konferenzen (z.B. 3. Hessischer Breitbandgipfel)
   Konkrete Unterstützung vor Ort
   Beratungseinrichtungen: hessen-it, Breitbandbüro des Bundes,
   regionale Breitbandberater
2018-Ziel erfordert zusätzliche Maßnahmen
    Das 2018-Ziel beinhaltet eine Reihe von Herausforderungen:
          25 % der HHe leben auf gut zwei Dritteln der Fläche
          Lücke von ca. 10 Mrd. Euro für diese HHe bei Versorgung mit FTTH
          Bislang geringe Nachfrage nach hohen Bandbreiten (8,2 % ≥ 30
          Mbit/s; 0,4 % ≥ 100 Mbit/s)


    Herausforderungen konkretisieren – Handlung abstimmen
     1. Studien zu kosteneffizientem Ausbau und Nachfragepotenzialen
     2. Abstimmung der Verantwortlichkeiten (Breitband-
        Koordinierungskreis)
(1) Kosten- und Nachfragestudie
   Ausgehend von der aktuellen Versorgung: Entwicklung von
   Szenarien, wie eine flächendeckende Versorgung erreicht werden
   kann und welche Kosten hierfür anfallen.

   Einbeziehung von Synergien, Regulierung, Finanzierung,
   Technologieoffenheit.



   Möglichkeiten, zusätzliche Nachfrage zu erschließen.

   Auswirkung höherer Nachfrage auf die Gesamtwirtschaft.
(2) Abstimmung der Verantwortlichkeiten
   Breitbandausbau ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern,
   Kommunen und Wirtschaft.

   Breitband-Koordinierungskreis etabliert;

   Aufgabe: Abstimmung der Verantwortlichkeiten – wer kann was am
   besten beitragen?

   Erste Sitzung noch im Sommer geplant.

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Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive

  • 1. 3. Hessischer Breitbandgipfel 2012 Die Breitbandstrategie des Bundes Umsetzungsstand und Perspektive Frank Krüger Referatsleiter „TK-Wirtschaft; Breitbandstrategie“ Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de
  • 2. Breitbandversorgung in Deutschland (Ende Q1 2012) Breitbandverfügbarkeit ≥ 1 Mbit/s (bundesweit): 99,2 % Breitbandverfügbarkeit ≥ 50 Mbit/s (bundesweit): 50,7 % LTE-Verfügbarkeit: 31,4 % Gute Fortschritte in HE: Mit einer LTE-Versorgung von Versorgung mit mind. 50 39,4 % liegt HE deutlich über Mbit/s nahm zwischen Ende Bundesdurchschnitt, bei P1- 2010 und Ende 2011 um 4,2 Gebieten (bis 5.000 EW) Prozentpunkte zu auf 57,8 %. 97,4 (!) Prozent der HHe.
  • 3. LTE-Ausbau kommt zügig voran Die Versorgungsauflagen für LTE 800-Frequenzen sind bereits in neun Ländern erfüllt: Baden-Württemberg Bayern Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Schleswig-Holstein
  • 4. Ziele für die Breitbandversorgung 75 % der HHe sollen 2014 mind. 50 Mbit/s nutzen können. Kabinettbeschluss vom 25. April 2012 im Rahmen der Demografiestrategie: „Bis zum Jahr 2018 wollen wir eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit dieser Bandbreite erreichen.“
  • 5. Wie können wir die Ziele erreichen? Das 2014-Ziel ist, sofern alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, über den Markt erreichbar, insbesondere: 1. Synergien (§§ 68, 76, 77 a-e TKG) 2. Regulierungsinstrumente (u.a. Kooperationen beim Netzaufbau) 3. Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Ländern 4. Beihilfenrechtliche Regelungen (insbes. Rahmenregelung Leerrohre) 5. Einsatz vorhandener Fördermittel in Regionen, die nicht durch den Markt erschlossen werden 6. Technologievielfalt 7. Informations- und Beratungsangebote (Breitbandkompetenzzentren von Bund und Ländern, Breitbandportale, Workshops, Veranstaltungen)
  • 6. (1) Synergien heben Ziel: Infrastrukturausbau beschleunigen und Kosten senken für den Aufbau passiver Infrastrukturen Weg: Mitnutzung vorhandener und geeigneter öffentlicher wie privater Infrastrukturen; Koordinierung bei Bauverfahren verbessern und Mitverlegung ermöglichen; moderne Bauverfahren einsetzen. In-house-Verkabelung nutzen Konsultation der EU zu Maßnahmen zur Kostensenkung
  • 7. (1) Erste Erfahrungen aus Modellprojekten Zusammenlegung von Tiefbaumaßnahmen (12 von 24) Rückgriff auf vorhandene Leerrohrkapazitäten (12) Verlegung in (nicht) begehbaren Kanal- oder Abwassersystemen (10) Nutzung vorhandener Trassen (5) Fazit: Einsparung bis zu 76 % der Ausbaukosten; im Durchschnitt Einsparung von 50 % Kosten. Drei Modellprojekte in Hessen: Hadamar, Hofbieber, Künzell
  • 8. (1) TKG-Novelle: Transparenz und Synergie Möglichkeit für BNetzA, die gemeinsame Nutzung von Verkabe- lungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilungspunkt, anzuordnen, sofern Doppelung wirtschaftlich ineffizient oder unmöglich (§ 77a, 1 und 2 ). Informationspflicht für Inhaber geeigneter Infrastruktur bzgl. Art, Verfügbarkeit und geografischer Lage („Infrastrukturatlas“) (§ 77a, 3). Anspruch auf Mitbenutzung von Infrastrukturen des Bundes (Bundestrassen, Bundeswasserstrassen, Eisenbahn, §§ 77 c-e) Verhandlungspflicht bei sonstigen Infrastrukturen (kommunale Anlagen, Energieleitungen u. a.) inkl. „unverbindliches“ Schlichtungsverfahren bei BNetzA (§ 77b) „Hausstichregelung“ (§ 76) „Microtrenching“ für die Verlegung von Glasfaserleitungen (§ 68)
  • 9. (2) TKG-Novelle: Regulierung Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Förderung der Vorhersehbarkeit der Regulierung (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur Marktregulierung (§ 15a). Verlängerung der Marktregulierungszyklen auf 3 Jahre (plus 3 Jahre Verlängerung) (§ 14). Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Investitions- und Innovationsförderung, Berücksichtigung von Investitionsrisiken, Zulassung von Kooperationen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4). Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur Berücksichtigung von Investitionsrisiken und Risikoteilungsmodellen (§ 15a).
  • 10. (3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme Landesebene: Breitbandfinanzierungsprogramme in mehreren Ländern, u.a. Hessen, für Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen Konditionen: Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus; Laufzeit i.d.R. 15 Jahre, Ausnahme 30 Jahre Fördertatbestand: passive und aktive Infrastruktur Antragsteller: Private und kommunale Gesellschaften, Kommunen
  • 11. (3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme Bundesebene: Mehrere nutzbare KfW-Programme (http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Breitbandfinanzierung.jsp) Zielgruppen: Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen Konditionen: Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus; Laufzeit: Kommunen / kommunale Unternehmen: bis zu 30 Jahre; Unternehmen: 10-20 Jahre Zinsbindungsfrist: bis zu 10 Jahre Was wird finanziert? Alle betrieblichen Investitionen einschl. Breitbandinfrastruktur • Alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur
  • 12. (4) Beihilfenrechtlicher Rahmen Bundesrahmenregelung Leerrohre ist Grundlage für Aufbau von Hochleistungsnetzen; notifiziert auf Basis der Beihilfenleitlinien von 2009. Erstfassung aus 2010, überarbeitete Fassung aus 2011 Ziel: Schaffung eines Rahmens, innerhalb dessen Kommunen und Länder Ausgaben in den Aufbau passiver Infrastrukturen (Leerrohre mit / ohne Kabel) tätigen können. Monitoring erfolgt durch Breitbandbüro des Bundes HE hat auf dieser Basis Förderprogramm aufgelegt, Bund fördert Modellprojekte.
  • 13. (4) Beispiel Leerohrrahmenregelung Keine Erschließung in den nächsten drei Jahren durch den Markt mit Bandbreiten von mind. 25 Mbit/s. Förderung in weißen NGA-Flecken möglich, die weiße, graue oder schwarze Flecken der Grundversorgung sind. Erschließung bis zu letztem Verteilpunkt vor Gebäude, in Ausnahmefällen darüber hinaus. Vorabregulierung nicht ausreichend (Prüfung durch BNetzA). Offener Netzzugang für 7 Jahre (Prüfung des Vertrags durch BNetzA). Meldung der geschaffenen Infrastrukturen an Infrastrukturatlas. Jährliche Meldung an das Breitbandbüro.
  • 14. Detaillierte Infos zur Anwendung der Rahmenregelung Leerohre im Netz unter www.zukunft-breitband.de
  • 15. (4) Entwurf für neue Beihilfenleitlinien Ziel: Anpassung, keine vollständige Überarbeitung der bisherigen Leitlinien Wesentliche Änderungen: Begrenzung der öffentliche Unterstützung auf den Ausbau einer passiven, neutralen Infrastruktur. Benennung der geforderten Vorleistungsprodukte; Einschränkung in ländlichen Gebieten möglich (Verhältnismäßigkeit). Wunsch nach stärkerer Einbindung der Regulierungsbehörden. Einrichtung einer zentralen Ausschreibungsplattform. Zusätzliche Erläuterungen zum „3-Jahres-Zeitraum“; Festsetzung der Grenze für mögliche Rückforderungen auf 10 Mio. €. Konsultation bis 3.9.12; für Dezember endgültige Leitlinien geplant. Auf dieser Basis ist über Erweiterung beihilfenrechtlicher Rahmenregelungen zu entscheiden.
  • 16. (5) Ausschöpfung vorhandener Mittel zusätzlich: bislang 10 Projekte in 3 Ländern über GRW gefördert mit 1,3 Mio. €
  • 17. (5) Beispiel: GRW Förderperiode geht bis 2013 Keine Zweckbindung für Breitband Ziel: Förderung im Rahmen der Gebietskulisse Voraussetzung: Versorgung bisher mit weniger als 2 Mbit/s (im Download). Hessische GRW-Fördergebiete: Gießen, Fulda, Vogelsbergkreis, Hersfeld-Rothenburg, Schwalm- Eder-Kreis, Waldeck-Franken- berg, Kassel
  • 18. (5) GRW - Fördermöglichkeiten Maßnahmen zur technischen Realisierung von Breitband- anschlüssen bis zu den Verteilereinrichtungen bzw. bei Funklösungen bis einschließlich des Sendemasts für mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete. Mit-Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können, sofern die Leerrohrverlegung im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt. Leerrohrförderung auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung Leerrohre“.
  • 19. (5) … und nach 2013? GAK: mögliche Zweckbindung für Breitband auch nach 2013? Connecting Europe Facility (CEF): Von der KOM vorgeschlagenes Instrument zur Förderung transeuropäischer Netze im Eisenbahn- und Energiebereich sowie des Breitbandausbaus und des Angebots digitaler Dienste. Insgesamt 9,2 Mrd. für IKT von 2014 bis 2020 vorgeschlagen. Noch keine Entscheidung in Rat und Parlament.
  • 20. (6) Technologievielfalt Jegliche Modernisierung vorhandener Netze – leitungsgebunden oder drahtlos – erfordert den weiteren Ausbau von Glasfaser. Die letzte Strecke bis zum Haushalt variiert zwischen Funk, Koaxialkabel, Kupfer und Glas. Technologische Neuerungen über alle Technologien hinweg sollten im Interesse eines effizienten Ausbaus berücksichtigt werden.
  • 21. (7) Information – Kommunikation – Beratung Zentrale Informationsportale (www.zukunft-breitband.de; www.breitband-in-hessen.de) Broschüren / pdf-Dateien (Fördermöglichkeiten, Satellitenflyer, Breitbandmonitoring, Rahmenregelung Leerrohre) In Arbeit: Finanzierungsleitfaden Veranstaltungen, Konferenzen (z.B. 3. Hessischer Breitbandgipfel) Konkrete Unterstützung vor Ort Beratungseinrichtungen: hessen-it, Breitbandbüro des Bundes, regionale Breitbandberater
  • 22. 2018-Ziel erfordert zusätzliche Maßnahmen Das 2018-Ziel beinhaltet eine Reihe von Herausforderungen: 25 % der HHe leben auf gut zwei Dritteln der Fläche Lücke von ca. 10 Mrd. Euro für diese HHe bei Versorgung mit FTTH Bislang geringe Nachfrage nach hohen Bandbreiten (8,2 % ≥ 30 Mbit/s; 0,4 % ≥ 100 Mbit/s) Herausforderungen konkretisieren – Handlung abstimmen 1. Studien zu kosteneffizientem Ausbau und Nachfragepotenzialen 2. Abstimmung der Verantwortlichkeiten (Breitband- Koordinierungskreis)
  • 23. (1) Kosten- und Nachfragestudie Ausgehend von der aktuellen Versorgung: Entwicklung von Szenarien, wie eine flächendeckende Versorgung erreicht werden kann und welche Kosten hierfür anfallen. Einbeziehung von Synergien, Regulierung, Finanzierung, Technologieoffenheit. Möglichkeiten, zusätzliche Nachfrage zu erschließen. Auswirkung höherer Nachfrage auf die Gesamtwirtschaft.
  • 24. (2) Abstimmung der Verantwortlichkeiten Breitbandausbau ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft. Breitband-Koordinierungskreis etabliert; Aufgabe: Abstimmung der Verantwortlichkeiten – wer kann was am besten beitragen? Erste Sitzung noch im Sommer geplant.