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Besteuerung von Radreisen

  1. Robert Morgner Besteuerung von Radreisen Kontakt: RobertMorgner@web.de
  2. Die drei Säulen der Tourismusbranche Leistungs- Reise- träger veranstalter Reisebüro • Unterbringung Eigenleistungen • Verpflegung • Beförderung • Gepäcktransport Reise Vermittlung (Leistungsbündel) • Betreuung (i. d. R. für • Veranstaltungen Reiseveranstalter) • Mietwagen/-rad Reisende 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 2
  3. Allgemeines zur Umsatzsteuer – Regelbesteuerung I • gilt für Leistungsträger und soweit Veranstalter Eigenleistungen erbringt • deutsches UStG anwendbar, soweit Leistung im Inland ausgeführt („steuerbar“) • Ortsbestimmung für einzelne Reiseleistungen erforderlich (Bestimmungslandprinzip) • Spezialregelungen für verschiedene Reiseleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 3
  4. Allgemeines zur Umsatzsteuer – Regelbesteuerung II • Folgen einer steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung: – Umsatzbesteuerung: Nettoerlös x Steuersatz – Abzug von inländischer Vorsteuer – „Mehrwert“ der Leistung unterliegt letztlich der Besteuerung • steuerliche Erfassung im ausländischen Staat, soweit Leistung im Ausland belegen (inkl. aller steuerlichen Pflichten) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 4
  5. Die einzelnen Reiseleistungen I Beherbergung • Ort: dort, wo Unterbringung erfolgt • ermäßigter Steuersatz von 7 % Verpflegung • Ort: grundsätzlich dort, wo Verpflegung tatsächlich erbracht wird (ab 2010) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 5
  6. Die einzelnen Reiseleistungen II Beförderung • Ort: zurückgelegte Strecke • Aufteilung des Reiseerlöses bei grenzüberschreitender Beförderung • Sonderregelungen zur Ortsverlagerung wegen praktischen Schwierigkeiten bei der Aufteilung • Ermäßigter Steuersatz (7 %) unter engen Voraussetzungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 6
  7. Die einzelnen Reiseleistungen III Gepäcktransport • Ort: grundsätzlich zurückgelegte Strecke • Ausnahme: Beginn der Strecke, wenn Transport in zwei verschiedenen EU-Staaten beginnt und endet Betreuung der Reisenden durch Reiseleiter • Ort: dort, wo der Leistende sein Unternehmen betreibt bzw. an entsprechend ausgestatteter Betriebsstätte (ggf. am Urlaubsort) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 7
  8. Die einzelnen Reiseleistungen IV Veranstaltung/Ausflüge • Ort: dort, wo die Veranstaltung tatsächlich erbracht wird Vermietung von Beförderungsmitteln (inkl. Zubehör) • Ort bei kurzfristiger Vermietung bis 30 Tage: dort, wo Beförderungsmittel übergeben wird (ab 2010) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 8
  9. Leistungsempfänger (LE) als Steuerschuldner (Reverse Charge) • LE ist Schuldner der Umsatzsteuer bei: – steuerbarer (Reise-)Leistung im Inland, – eines im Ausland ansässigen Unternehmers, – an Unternehmer (aus dem In- oder Ausland) • Rechnung des Leistenden: – Hinweis auf Reverse Charge – kein Ausweis der Umsatzsteuer(!) • VSt-Abzug des LE i. H. d. geschuldeten USt • USt-Schuld und VSt-Abzug unabhängig vom Steuerausweis in der Rechnung 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 9
  10. Die drei Säulen der Tourismusbranche Leistungs- Reise- träger veranstalter Reisebüro Eigenleistungen Fremdleistungen für Veranstalter Reise (ggf. sog. Reise- Vermittlung (Leistungsbündel) vorleistungen) (i. d. R. für Reiseveranstalter) Reisende 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 10
  11. Besteuerung von Reisen mit ausschließlich fremden Mitteln • praktische Schwierigkeiten wg. steuerlicher Erfassung in Ländern der Reisevorleistungen • Sonderregelung § 25 UStG (Österreich § 23 UStG): 1.) fingiert EINE einheitliche Reiseleistung und bestimmt EINEN Umsatzort -> Erfassung nur dort, wo Veranstalter sein Unternehmen betreibt 2.) Margenbesteuerung: - USt-BMG = Reiseerlös abzgl. Reisevorleistungen - kein Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 11
  12. § 25 UStG - Voraussetzungen I 1. Leistender ist Unternehmer 2. Reiseleistungen 3. Auftreten gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen 4. Reiseleistungen nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers (LE) bestimmt 5. Inanspruchnahme von Reisevorleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 12
  13. § 25 UStG - Voraussetzungen II 1. Leistender ist Unternehmer • bei Reiseveranstaltern gegeben 2. Reiseleistung • Beherbergung, Verpflegung, Beförderung, …, Umbuchungsgebühren • Gegenbeispiele: - Beiträge zur Reisekostenrücktrittsversicherung, - Stornogebühren, - Verkauf von Informationsmaterial 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 13
  14. § 25 UStG - Voraussetzungen III 3. Auftreten im eigenen Namen • Entscheidend, wer aus Sicht des Reisenden ihm gegenüber nach außen hin auftritt und mit ihm in unmittelbare Leistungsbeziehung tritt • Gegenbeispiel: Reisebüro vermittelt Reise für Veranstalter im fremden Namen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 14
  15. § 25 UStG - Voraussetzungen IV 4. Nicht für Unternehmen des LE bestimmt • Nur für Reisen an Privatreisende • Nicht bei: Geschäftsreisen, Betriebsausflügen, Kettengeschäften • Vertrauensschutzregelung: Reiseleistung an Unternehmer, nur wenn: - Ausdrückliche Erklärung des LE - Verlangen eines Umsatzsteuerausweises - Eindeutig erkennbar 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 15
  16. § 25 UStG - Voraussetzungen V 5. Reisevorleistungen = Leistungen Dritter, die Reisenden unmittelbar zugute kommen; z. B.: - Beherbergung durch fremden Hotelier - Beförderung durch Fremdunternehmer, nicht: Anmietung des Fahrzeugs - Betreuung durch fremden Reiseleiter, nicht: eigener, angestellter Reiseleiter - Nicht: Erstellung von Verkaufskatalogen - Nicht: Busreparatur während der Reise 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 16
  17. Einheitliche Leistung und Ortsbestimmung • Behandlung aller Reisebestandteile als EINE einheitliche Reiseleistung • Getrennte Beurteilung der Teilleistungen entfällt • Ort der einheitlichen Reiseleistung: - wo Veranstalter sein Unternehmen betreibt bzw. - Betriebsstätte, wenn Tätigkeiten von dort erfolgen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 17
  18. Margenbesteuerung • Marge = Bemessungsgrundlage für USt = Reiseerlös abzgl. Reisevorleistungen (inkl. ggf. ausländischer Steuer) • Kürzung der Bruttomarge um enthaltene USt • Letztlich wird nur die Organisationsleistung des Veranstalters besteuert • Negative Margen bleiben außer Ansatz 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 18
  19. Steuerbefreiung der Marge • Marge ist steuerfrei, soweit Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden • Maßgebend: Ortsbestimmung der Teilleistungen nach Regelbesteuerung • Aufteilung der Marge im Verhältnis der Reisevorleistungen im Drittland zu den gesamten Reisevorleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 19
  20. Vereinfachungen bei der Marge • Vereinfachungen wegen Schwierigkeiten bei Margenermittlungen, insbesondere bei Zuordnung von Reisevorleistungen: – Gruppenmargen (z. B. für bestimmtes Zielgebiet) – Gesamtmarge pro Besteuerungszeitraum – Schätzung der Marge anhand Kalkulation oder Erfahrungswerten für Zwecke der USt- Voranmeldungen • Gelten nur für Leistungen nach § 25 UStG 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 20
  21. Die drei Säulen der Tourismusbranche Reise- veranstalter Eigenleistungen Reisevorleistungen (Fremdleistungen Reise für Veranstalter) (Leistungsbündel) Reisende 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 21
  22. Besteuerung von gemischten Reisen • Bei Inanspruchnahme von Eigenmitteln (bzw. regelbesteuerter Fremdmittel) und Reisevorleistungen • Gleichzeitige Anwendung von Margen- und Regelbesteuerung • Aufteilung des einheitlichen Reisepreises nach dem Verhältnis der Aufwendungen für Reisebestandteile 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 22
  23. Steuersatz und Steuerentstehung • Allgemeiner Steuersatz von 19 % • USt entsteht im Zeitpunkt des Reiseendes bzw. im Zeitpunkt der Vorauszahlungen • Vereinfachungen bei Vorauszahlungen: – Gemischte Reisen: Schätzung der Marge – Gruppen- oder Gesamtmargen: Ansatz des steuerpflichtigen Teils des Vorjahres – Richtigstellung mit Jahressteuererklärung 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 23
  24. Vorsteuerabzug • Soweit Margenbesteuerung: Kein Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen (gilt auch bei Reverse Charge) • Soweit Regelbesteuerung: Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen • Vorsteuerabzug auf Aufwendungen ohne Bezug zu Reiseleistungen (z. B. Verwaltungs- und Vertriebskosten) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 24
  25. Rechnungslegung bei Reiseleistungen nach § 25 UStG • Keine Pflicht zur Erteilung einer Rechnung (an Nichtunternehmer) • Hinweis auf § 25 UStG in der Rechnung • Kein gesonderter Umsatzsteuerausweis 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 25
  26. Aufzeichnungspflichten • Aufzuzeichnen sind: - Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet - Beträge für Reisevorleistungen - Bemessungsgrundlage/Marge - Verteilung des Reiseerlöses und der Reisevorleistungen auf steuerbefreiten und steuerpflichtigen Teil der Reise • Zusätzliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung in der Buchführung: - steuerbefreite Leistung und deren Tag - zuzurechnende Reisevorleistungen - steuerfreie Marge 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 26
  27. Buchtipp „Die Besteuerung von Reiseanbietern – Reiseleistungen in umsatzsteuerlichen Reihengeschäften“ • Erschienen im Diplomica-Verlag • Auf Bestellung erhältlich (48 Euro), auch als eBook (45 Euro) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 27