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Arendts Grafik PrüFung
- 1. Europarechtliche Prüfung des Angebots von Sportwetten
1. wirtschaftliche Tätigkeit
i. S. d. EG-Vertrages
nach ständiger Rechtsprechung des
EuGH bei Glücksspielen/Wetten (+)
2.
Dienstleistungs-/Niederlassungsfreiheit
betroffen?
- Dienstleistungsfreiheit auch bei
Offshore-Lizenz (Carmen Media)
- Niederlassungsfreiheit auch auf
Wettvermittler anwendbar
- keine Suspendierung (Winner Wetten)
3. Rechtfertigung dieser Einschränkung
Regelung nicht diskriminierend? zwingender Grund des geeignet und verhältnismäßig:
Allgemeininteresses Ermessensspielraum des MS/
Schutzniveau bestimmen
diskriminierende Regelung fiskalische Gründe dürfen
ist nie gerechtfertigt - kohärente Politik
nicht vorrangig sein
- konkrete Anwen-
dungsmodalitäten:
maßvolle Werbung etc.
- kein milderes Mittel
nationale Regelung wegen des Vorrangs des
Unionsrechts nicht anwendbar:
Monopol nicht gerechtfertigt
© 2010, Rechtsanwalt Martin Arendts