1. Nr. 5 von 12
Mai 2012 · 94. Jahrgang
Geschäftsstelle
Entfelderstrasse 11
5001 Aarau
Telefon 062 837 18 18
info@aihk.ch
www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch
Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK
M I T T E I L U N G E N
Nein zur unnötigen AKB-Initiative
von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau
Neben einer unbestrittenen Verfassungsänderung zur Land- und Forstwirt- Volksabstimmung
schaft kommt im Juni auf kantonaler Ebene eine Volksinitiative der SP zur Ab- vom 17. Juni 2012
stimmung. Die Initianten wollen auf Verfassungsstufe festschreiben, dass die
Aargauische Kantonalbank (AKB) im Kantonseigentum stehen soll. Dies ist aus
unserer Sicht überflüssig, weil bereits im AKB-Gesetz so geregelt. Die Kantonal-
bank braucht für die Zukunft Flexibilität. Wir lehnen deshalb die Initiative ab.
Die Aargauische Kantonalbank ist eine öffentlich- Mit der Volksinitiative «Für eine sichere Aargauer
rechtliche, selbstständige Staatsanstalt. Das Dotati- Kantonalbank», die mit knapp 3’500 gültigen Unter-
onskapital der Kantonalbank wird zu 100 Prozent schriften eingereicht wurde, verlangt die SP eine Er-
durch den Kanton Aargau zur Verfügung gestellt. gänzung der Kantonsverfassung (KV). § 57 KV («Der
Die Kantonalbank ist hauptsächlich im Kanton Aar- Kanton unterhält zur Förderung der wirtschaftlichen
gau und in den angrenzenden Gebieten tätig. Sie ist und sozialen Entwicklung eine Kantonalbank.») soll
eine Universalbank, die ihren Kundinnen und Kun- wie folgt ergänzt werden: «Diese [die Kantonalbank]
den alle wichtigen Bankdienstleistungen anbietet. befindet sich vollständig im Eigentum des Kantons.»
Volksabstimmungen vom 17. Juni 2012
Der AIHK-Vorstand hat folgende Parolen beschlossen: Parolen
AIHK
Vorlagen Bund
V
olksinitiative vom 23. Januar 2009 «Eigene vier Wände dank Bausparen» Ja
V
olksinitiative vom 11. August 2009 «Für die Stärkung der Volksrechte in der
Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»
Nein
Ä
nderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Kranken-
versicherung (KVG) (Managed Care)
Ja
Vorlagen Kanton
V
erfassung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft); Änderung vom
13. Dezember 2011
Ja
A
argauische Volksinitiative «Für eine sichere Aargauer Kantonalbank»
vom 23. Dezember 2009
Nein
37
2. Die Initiative ändert direkt nichts am heutigen vollstän- eine Aktiengesellschaft und die Abgabe eines Teils der
digen Eigentum des Kantons an der AKB. Sie bewirkt Aktien des Kantons. Die Initiative behindert derartige
lediglich eine Änderung der Zuständigkeit für den Fall, strategische Neuausrichtungen, was die Bank lang-
dass eine teilweise Veräusserung des kantonalen Ei- fristig eher schwächen und damit auch den Wirt-
gentums an der Kantonalbank beabsichtigt würde. schaftsstandort Aargau insgesamt beeinträchtigen
Um eine Reduktion der Kapitalbeteiligung des Kan- könnte. Eine Annahme der Initiative führt also nicht
tons an der AKB vornehmen zu können, müsste diese etwa zu einem materiellen Mehrwert für die AKB. Die
nämlich zuerst in eine Aktiengesellschaft umgewan- Weiterentwicklung der AKB muss zum Wohl des Un-
delt werden. Dafür wäre gemäss aktueller Regelung ternehmens und unserer Volkswirtschaft auch in Zu-
eine Anpassung auf Gesetzesstufe notwendig (Ände- kunft möglich und flexibel gestaltbar sein.
rung des AKB-Gesetzes). Diese Gesetzesänderung
kann mit dem fakultativen oder dem Behördenrefe- Das Initiativkomitee argumentiert, dass bei einem Teil-
rendum der Volksabstimmung unterstellt werden. Mit verkauf der AKB lediglich die Gewinne privatisiert wür-
einer Annahme der Initiative würde für eine allfällige den. Der Kanton hafte aber weiterhin für sie, weil er
Verringerung des Eigentumsanteils des Kantons im die AKB bei einer allfälligen Insolvenz aufgrund der zu
Gegensatz zu heute nicht nur eine Gesetzes-, sondern erwartenden negativen volkswirtschaftlichen Auswir-
eine Verfassungsänderung notwendig. Eine solche ist kungen trotzdem sanieren müsste. Zudem geht die
obligatorisch dem Volk zu unterbreiten. Argumentation des Initiativkomitees von einer fakti-
schen Staatsgarantie gegenüber allen Banken im Kan-
ton Aargau aus. Diese Annahme beruht jedoch nicht
Begründung der Initianten
auf einer rechtlichen Grundlage: Eine Staatsgarantie
Das Initiativkomitee begründet das Initiativbegehren für private Bankunternehmen ist weder auf Kantons-
damit, dass eine Kantonalbank, die sich nur noch an noch auf Bundesebene in der Verfassung oder einem
betriebswirtschaftlichen Kriterien orientiert, ihren Gesetz festgeschrieben. Der Kanton Aargau hat bis-
volkswirtschaftlichen Auftrag nicht mehr genügend lang noch keine private Bank gestützt und soll das
erfüllen könne. In wirtschaftlichen Krisen würde es auch in Zukunft nicht tun. Die Bundeshilfe für die pri-
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Pri- vate UBS AG war – glücklicherweise – eine Ausnahme.
vate schwierig, von ausschliesslich an Gewinnmaxi-
mierung interessierten Geschäfts- und Grossbanken Die Frage von Bestand und Ausgestaltung der Staats-
die benötigten Kredite zu erhalten. garantie für die AKB kann sich aber in Zukunft wie-
der stellen. Der Kanton Aargau profitiert zwar von
Bei einem (Teil-)Verkauf der Kantonalbank würden einer starken AKB. Er trägt dafür die Risiken der
zudem lediglich die Gewinne privatisiert, während Staatsgarantie, auch wenn die Eintretenswahr-
im Krisenfall der Kanton die AKB aufgrund ihrer Re- scheinlichkeit eines Schadens für den Moment wohl
levanz für den Wirtschaftsstandort Aargau in jedem gering ist. Der mögliche Schaden wäre dagegen
Fall mit öffentlichen Geldern stützen müsste. gross. Die Lösung der Probleme staatlicher Banken in
den 90er-Jahren kostete die betroffenen Kantone
aufgrund der gesetzlich festgehaltenen Staatsgaran-
Die AKB braucht Flexibilität …
tien jedenfalls sehr grosse Summen.
Eine (Teil-)Privatisierung der AKB steht im Moment
nicht zur Debatte. Sie kann aber allenfalls in Zukunft Bereits nach geltendem Recht wäre für die (Teil-)Priva-
aus verschiedenen Gründen eine Option werden. tisierung der Aargauischen Kantonalbank eine Geset-
Kurzfristig ändert die Initiative somit nichts. Sie setzt zesänderung notwendig. Dank der oben dargestellten
aber – für die AKB und für andere staatliche Institu- Referendumsmöglichkeit sind die Mitspracherechte
tionen – ein falsches Zeichen, indem sie den Status des Souveräns vollständig gewahrt. Es ist daher unnö-
quo zementieren will. Diese rückwärts gewandte tig, das vollständige Eigentum des Kantons an der AKB
Haltung lehnen wir ab. in der Verfassung festzuschreiben.
Es ist nämlich durchaus denkbar, dass künftig Ko-
… keine Regulierung auf Vorrat
operationen der AKB mit anderen Unternehmen,
beispielsweise anderen Kantonalbanken, sinnvoll wer- Das Initiativkomitee argumentiert, dass eine (teil-)
den. Dafür können Kapitalverflechtungen zweck- veräusserte AKB ihrem volkswirtschaftlichen Auftrag
mässig sein. Das bedingt die Umwandlung der AKB in nicht mehr nachkommen könne. Volkswirtschaftli-
38
3. che Aufgaben werden jedoch von allen Banken im Gesetz festgeschrieben. Diese Verfassungsänderung
Kanton Aargau erfüllt. Wie die übrigen Banken kann hätte keine zusätzlichen Anpassungen von Geset-
die AKB aufgrund der gesetzlichen und regulatori- zen, Verordnungen oder Dekreten zur Folge. Materi-
schen Vorschriften nicht von der branchenüblichen ell ändert sich also nichts. Die vorgeschlagene Ver-
Risikoeinschätzung und Risikokontrolle abweichen, fassungsänderung ist somit unnötig. Regulierungen
da sie sonst übermässige Risiken übernehmen würde auf Vorrat oder im Sinne von Zeichensetzung brau-
und ihre Stabilität so gefährdet wäre. Sie muss sich chen wir nicht.
mit anderen Worten in etwa gleich risikofreudig
oder risikoscheu verhalten wie ihre Konkurrenten. Aus unserer Sicht ist die verlangte Verfassungsände-
rung grundsätzlich verfehlt. Unsere Kantonalbank ist
Mit einer Annahme der Initiative würde die 100-pro- mit der heutigen Regelung mindestens so sicher wie
zentige Kapitalbeteiligung des Kantons Aargau an mit der vorgeschlagegen. Der Vorstand der AIHK
der Kantonalbank in der Verfassung statt in einem lehnt deshalb die SP-Initiative einstimmig ab.
«Staatsverträge vors Volk!» Bringt die AUNS-
Initiative tatsächlich mehr Demokratie?
von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
Am 17. Juni 2012 wird die Stimmbevölkerung über die Initiative «Für die Stär- Ausländerrecht
kung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» der Aktion
für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) abstimmen. Die Initiative
schlägt vor, das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge erheb-
lich auszuweiten. Die AIHK begrüsst zwar die wichtige Möglichkeit, über Staats-
verträge abzustimmen. Allerdings reichen die heute geltenden gesetzlichen Re-
gelungen dafür vollumfänglich aus. Die Initiative ist in dieser Form abzulehnen.
Regelung nach geltendem Recht Ebenfalls ist in der Bundesverfassung geregelt, gegen
welche völkerrechtlichen Verträge das fakultative Re-
Schweizer Stimmberechtigte haben nach aktueller ferendum ergriffen werden kann. Das betrifft völker-
Gesetzeslage diverse Mitbestimmungsrechte bei der rechtliche Verträge, die unbefristet und unkündbar
Annahme von Staatsverträgen. So müssen bereits sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisati-
heute zwingend Staatsverträge dem Volk und Stän- on vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmun-
den zur Abstimmung vorgelegt werden, die den Bei- gen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von
tritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder Bundesgesetzen erfordert. Voraussetzung dafür ist,
zu supranationalen Gemeinschaften vorsehen. Über dass dies mindestens 50’000 Stimmberechtigte oder
einen EU- oder NATO-Beitritt müsste bereits heute acht Kantone verlangen. Alle weiteren Staatsverträge
zwingend abgestimmt werden, was auch als obliga- können selbständig vom Bundesrat abgeschlossen
torisches Referendum bezeichnet wird. werden und unterliegen keinem Referendum.
Darum geht es Was sieht die Initiative vor?
Initiative will das obligatorische Referendum für
Die
Die Initiative sieht vor, das obligatorische Referendum
alle «wichtigen» Staatsverträge einführen;
für alle «wichtigen Staatsverträge» einzuführen.
Automatische Abstimmung über jeden «wichtigen»
Staatsvertrag, egal ob umstritten oder nicht; Das beinhaltet zunächst völkerrechtliche Verträge,
Keine genaue Definition, was als «wichtiger» die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in
Staatsvertrag taxiert wird; wichtigen Bereichen herbeiführen können.
Deutlich höherer administrativer Aufwand inklusive
Mehrkosten; Ausserdem sollen völkerrechtliche Verträge, die die
AIHK empfiehlt den Stimmberechtigten, die
Die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Be-
Initiative abzulehnen.
stimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
39
4. neu dem obligatorischen Referendum unterstehen. mungen um 30 bis 40 Prozent zur Folge. Dies wäre
Das gleiche gilt für Verträge, die Rechtsprechungs- ein deutlicher administrativer Mehraufwand mit den
zuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländi- entsprechenden Mehrkosten. Die AIHK, welche sich
sche oder internationale Institutionen übertragen. konsequent für eine administrative Entlastung der
Schliesslich sollen auch neue einmalige Ausgaben von Unternehmen sowie für einen schlanken Staat ein-
mehr als einer Milliarde Franken oder neue wiederkeh- setzt, kann ein solches Vorhaben nicht gutheissen.
rende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken
dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Ausserdem schränkt die Initiative die aussenpoliti-
sche Handlungsfähigkeit unserer international aus-
gerichteten Wirtschaft ein: Jedes Jahr werden zahl-
Weshalb empfiehlt die AIHK, die
reiche Staatsverträge mit unterschiedlichen Partnern
Initiative abzulehnen?
abgeschlossen. Zu denken ist bspw. an diverse Frei-
Die Initiative definiert das obligatorische Staatsver- handelsabkommen oder Doppelbesteuerungsab-
tragsreferendum nicht präzise genug. Der Begriff der kommen. Ein obligatorisches Staatsvertragsreferen-
«multilateralen Rechtsvereinheitlichung» ist genauso dum würde den Handlungsspielraum von Bundesrat
auslegungsbedürftig wie derjenige der «Übernahme und Parlament wohl stark einschränken. Der Neuab-
zukünftiger rechtsetzender Bestimmungen in wichti- schluss oder die Ausdehnung von Wirtschaftsab-
gen Bereichen». Beim ersten Begriff könnte streng kommen würden höchstwahrscheinlich gehemmt
genommen wohl jeder Vertrag mit dem Ausland da- werden. Die Schweizer Aussenwirtschaft würde so-
runter subsumiert werden. Letzterer würde wohl die mit an Rechtssicherheit und Dynamik verlieren.
Möglichkeit von internationalen Schiedsgerichten
ausschliessen. Es bestehen derzeit noch keine kon-
Quantität über Qualität
kreten Kriterien, die diese Begriffe genauer erläu-
tern. Die logische Folge davon wäre, dass die Bun- Gemäss den Befürwortern verlangt die Initiative «eine
desversammlung jeweils entscheiden müsste, überfällige Aktualisierung der Mitsprache des Stimm-
welcher Staatsvertrag nun als wichtig zu taxieren volkes und der Kantone in der Aussenpolitik.» Zuzu-
wäre. Endlosdiskussionen wären vorprogrammiert, stimmen ist den Befürwortern, dass mit Annahme der
die unsere Parlamentarier von wichtigeren Aufgaben Initiative über mehr Staatsverträge abgestimmt werden
ablenken würden. Wohl nur eine langjährige Praxis könnte, was – zumindest in quantitativer Hinsicht –
würde die nötige Rechtssicherheit gewährleisten. eine Verbesserung der Rechte des einzelnen Stimmbür-
gers zur Folge hätte. Allerdings ist aus Sicht der AIHK
Davon ausgenommen wäre das neu kreierte «Fi- v.a. die Qualität der Rechte bzgl. der Abstimmungen
nanzreferendum» bei völkerrechtlichen Verträgen entscheidend. Insofern suggeriert der Titel der Initiative
mit Beiträgen von mehr als eine Milliarde Franken etwas, was er nicht halten kann. Eine Beschränkung
oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als des Stimmvolkes auf einige wenige und wichtige The-
100 Millionen Franken. Hier sind die Kriterien klar men erscheint viel eher angezeigt, zumal das fakultati-
bestimmt, gemäss Ausführungen der NZZ (vgl. NZZ ve Referendum bei Vorliegen der Voraussetzungen be-
vom 21. März 2012) aber zu vernachlässigen, da Be- reits möglich ist. Bei zentralen Geschäften wie einem
träge in dieser Grössenordnung nur äusserst selten allfälligen EU-Beitritt darf das Volk bereits nach der ak-
gesprochen werden (Ausnahme: Kohäsionsbeiträge tuellen Gesetzeslage darüber abstimmen.
an die EU, wobei es sich dabei gar nicht um Staats-
verträge handelt). Nicht zu unterschätzen wäre in Die AIHK ist aber auch der Auffassung, dass die Bemü-
diesem Zusammenhang auch der mediale Druck, der hungen der Initianten, dem Stimmvolk im Bereich der
auf dem Bundesrat lastet. Der Bundesrat kann es Aussenpolitik mehr Beteiligungsmöglichkeiten einzuräu-
sich kaum leisten, derart hohe Ausgaben gegen das men, nicht negativ zu werten sind. Eine automatische
Interesse der Bevölkerung auszusprechen. Abstimmungsverpflichtung selbst bei unumstrittenen
Vorlagen kann jedoch nicht im Interesse der Stimmbe-
Selbst Verträge, die im Parlament unumstritten wä- völkerung sein. Genau das will die Vorlage aber.
ren, müssten gemäss dem Wortlaut der Initiative
zwingend automatisch zur Abstimmung gebracht Schliesslich dürfte die Initiative wohl auch als Zeichen des
werden. Gemäss Schätzungen der ständerätlichen Misstrauens der Initianten gegenüber Bundesrat und
Kommission hätte die Annahme der Initiative eine Parlament zu werten sein. Bundesrat und Parlament tun
Erhöhung der jährlichen Anzahl der Volksabstim- gut daran, dieses Missbehagen ernst zu nehmen.
40
5. Rio+20: Eine Chance für Green Economy?
von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
Durch das ungebremste Wachstum der Weltbevölkerung und der Weltwirt- Umweltpolitik
schaft steigt auch laufend unser Rohstoffverbrauch. Die globalen Ressourcen
sind allerdings begrenzt und lassen die Forderungen nach einer «grüneren»
Wirtschaft immer lauter werden. Eine im Juni in Brasilien stattfindende Konfe-
renz («Rio+20») nimmt sich diesem Anliegen an. Die Schweiz bietet dabei viele
gute Beispiele für nachhaltiges Wirtschaften und kann so zu einer sachlichen
und lösungsorientierten Diskussion beitragen.
Grosse ökologische und soziale Herausforderungen auf ein tragbares Niveau zu reduzieren. Die Schweiz
stehen uns bevor. Der Rohstoffverbrauch nimmt welt- werde sich deshalb am UNO-Umweltgipfel im Juni in
weit laufend zu und es ist schwierig sich vorzustellen, Rio de Janeiro («Rio+20») dafür einsetzen, dass alle
dass sich in naher Zukunft an diesem Trend etwas än- Staaten einem Fahrplan für die Einführung einer grü-
dern wird. Gemäss der OECD soll die Weltbevölke- nen Wirtschaft zustimmen. Er verhehlte dabei nicht,
rung bis 2050 weiter anwachsen und dannzumal 9 dass dies mit hohen Kosten für die Konsumenten und
Milliarden Menschen ausmachen. Im gleichen Zeit- Konsumentinnen verbunden sei und die Wirtschaft
raum soll sich die Weltwirtschaft vervierfachen und zu kurzfristig erheblich belasten könnte. Der Preis des
einer Erhöhung der weltweiten Energienachfrage um Nichtstuns sei längerfristig aber viel höher.
80 Prozent führen. Doch die globalen Ressourcen
werden knapper und können in Zukunft zu neuen so- Rio+20:
zialen und wirtschaftlichen Konflikten führen. Geschichtliche Einordnung
1972 Stockholm: Erste Konferenz der Vereinten
Nationen zum Thema Umwelt und Beginn der globalen
China hat beispielsweise letztes Jahr die Ausfuhr von
Umweltpolitik.
Seltenerdmetallen, die unter anderem eine tragende
1992 Rio de Janeiro: Verabschiedung der Agenda 21
Rolle in der Elektro- und Automobilindustrie spielen, (Leitpapier zur Nachhaltigen Entwicklung für das
erneut stark gedrosselt. Dies hat zur Folge, dass die 21. Jahrhundert) und der Klima-Rahmenkonvention
Schweizer Industrie und der Bundesrat nach neuen (Verhinderung einer gefährlichen Störung des
Weltklimas durch Treibhausgase; jährliche Überprüfung
Quellen und Strategien suchen müssen. Eine Mög- durch Klimakonferenz [COP]).
lichkeit besteht darin neue internationale Partner-
2002 Johannesburg: Bekräftigung der Agenda 21 und
schaften zu knüpfen und in Zukunft auf andere Ab- deren notwendigen Umsetzung.
baugebiete wie etwa Grönland, Kanada oder
2012 Rio de Janeiro: Erneuerung des politischen
Australien auszuweichen. Eine andere Möglichkeit Engagements für eine nachhaltige Entwicklung (Green
Economy und Armutsbekämpfung).
kann das Recycling sein – und darin ist die Schweiz
bekanntermassen bereits heute Weltmeisterin.
Durch das Sammeln und Verwerten von nicht mehr
Schwierige Interessenfindung
gebrauchten Geräten lassen sich viele wertvolle Ma-
terialien wiedergewinnen. Ein entsprechendes Be- An der Konferenz in Brasilien soll das politische En-
wusstsein besteht bereits in der Schweizer Bevölke- gagement für eine in Zukunft nachhaltige Entwick-
rung. Dieses gilt es aber durch Informationen weiter lung gesichert werden. Durch eine Analyse der
am Leben zu erhalten und laufend auszuweiten. Agenda 21 sollen die bisherigen Fortschritte, aber
auch die bestehenden Lücken in der Umsetzung der
Deklaration aufgezeigt werden. Haupthemen der
Forderung nach grüner Wirtschaft
Konferenz werden der Wandel zu einer «Grünen
Doch auch wenn man neue Ressourcen und Quellen Wirtschaft» (Green Economy) und die Bekämpfung
entdecken und erschliessen sollte, gibt es wohl «keine der Armut sowie institutionelle Rahmenbedingun-
Alternative zur grünen Wirtschaft», wie Bruno Oberle gen für eine nachhaltige Entwicklung sein.
im März in Paris an einem Treffen von Umweltminis-
tern festhielt. Der Direktor des Bundesamtes für Um- Allerdings lassen die zahlreichen Vorbereitungsarbei-
welt forderte, die globale Belastung, welche der Kon- ten und -konferenzen erahnen, wie schwierig die Dis-
sum und die Produktion unserem Planeten aufbürden, kussionen im Juni verlaufen werden. Erneut prallen
41
6. die unterschiedlichen Erwartungen der Industrie-, Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist die
Schwellen- und Entwicklungsländer aufeinander. Schweiz bestens aufgestellt. Gemäss dem UN-Um-
Während sich die Industrieländer Sorgen um die grös- weltprogramm UNEP ist die Schweiz das Land, das
ser werdenden Umweltprobleme machen, wünschen es am besten schafft, Wachstum und Nachhaltig-
sich Entwicklungsländer mehr finanzielle und techno- keit zu vereinen (UNEP, Decoupling Report, 4/2011).
logische Unterstützung. Gemäss dem Bundesamt für Wir können der Welt also Lösungen aufzeigen und
Umwelt wurden bei der ersten Vorbereitungskonfe- diese an Konferenzen wie derjenigen in Rio de
renz so viele Änderungs- und Ergänzungsanträge ein- Janeiro bekannt machen und anbieten. Ausserdem
gebracht, dass der Deklarationsentwurf von zwanzig werden durch die internationale Ausrichtung unse-
auf zweihundert Seiten verzehnfacht wurde. Der von rer Unternehmen die hohen schweizerischen Um-
der Schweiz entworfene und von der EU unterstützte weltschutz-Standards auch im Ausland verbreitet.
Fahrplan für eine grüne Wirtschaft («Green Economy So leisten diese Unternehmen bereits heute einen
Roadmap») wurde von den Entwicklungsländern wertvollen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit auf der
skeptisch aufgenommen. ganzen Welt. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die
Schweizer Wirtschaft bei der Einführung von nach-
haltigen Lösungen nicht auf die Politik wartet, son-
Wachstum und Nachhaltigkeit ver-
dern freiwillig vorangeht. So arbeitet zum Beispiel
binden
die Grossbank Credit Suisse bereits seit 2006 in der
Eine einheitliche und allgemein gültige Definition von Schweiz treibhausgasneutral. Im Jahr 2010 folgte
Green Economy fehlt bislang. Wesentlich ist aber, dann die globale Umsetzung der Treibhausgasneut-
dass sich unter Green Economy die drei Pfeiler Wirt- ralität.
schaft, Gesellschaft und Umwelt gegenseitig verstär-
ken. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass die
Produkte, Dienstleistungen und Technologien für ein
Voraussetzungen für einen Über-
kohlenstoffarmes und ressourceneffizientes Wirt-
gang zu Green Economy
schaften von der Privatwirtschaft geliefert werden.
Green Economy darf deshalb nicht so verstanden wer- Der Schweizer Beitrag alleine reicht aber nicht aus.
den, dass Wirtschaftswachstum in Zukunft verpönt Die ICC hat umfassende Untersuchungen durchge-
ist. Denn wirtschaftliche Entwicklung ist nötig, um die führt und Voraussetzungen für den Übergang zu
Armut weltweit zu bekämpfen. Dieses wirtschaftliche einer grüneren Wirtschaft formuliert. Diese hat sie
Wachstum muss aber nachhaltig ausfallen und die im Bericht «Ten conditions for a transition toward a
vorhandenen Ressourcen müssen effizient eingesetzt Green Economy» festgehalten. So sei es wichtig,
werden. Dieser Prozess geht nicht von heute auf mor- ein Bewusstsein für die globalen ökonomischen,
gen, sondern benötigt viele kleine Schritte, die Mithil- ökologischen und sozialen Aufgaben zu schaffen,
fe aller am Wirtschaftssystem Beteiligten und vor al- aber auch für die neuen Chancen, die sich daraus
lem auch die Einbindung der Schwellen- und ergeben. Es müsse in die Bildung, insbesondere in
Entwicklungsländer. Um die Weltwirtschaft «grüner» den MINT-Bereichen, investiert werden. Da Ressour-
zu machen, muss zudem durch das Setzen von geeig- cen global begrenzt sind, müssen sie effizient ge-
neten und sinnvollen (globalen) Rahmenbedingungen nutzt werden. Dabei müsse die gesamte Wert-
eine Produktionsverlagerung in Länder mit tieferen schöpfungskette betrachtet werden. Green
Umweltstandards und somit die Abwälzung von Um- Economy muss international und global verankert
weltproblemen vermieden werden. werden und den Zugang zu offenen, funktionsfähi-
gen und effizienten Märkten betonen. Durch Trans-
parenz und regulatorische Rahmenbedingungen
Green Economy
sollen fundierte Anlageentscheide in Richtung einer
Green Economy ist eine Wirtschaft, in der Wachstum und
Umweltverantwortung Hand in Hand gehen, sich dabei nachhaltigen Entwicklung gefördert werden. Ent-
gegenseitig verstärken und so den sozialen Fortschritt un- scheidungen müssen einheitlich unter Berücksichti-
terstützen. Dabei übernehmen Handel und Industrie eine gung der langfristigen ökologischen, sozialen und
entscheidende Rolle, in dem sie marktfähige Produkte,
Prozesse, Dienstleistungen und Lösungen anbieten, die
ökonomischen Auswirkungen getroffen werden.
für den Übergang zu einer Green Economy erforderlich Diese nicht abschliessende Auflistung zeigt, dass
sind. Der Begriff ist in das umfassendere Konzept der die Herausforderungen einer Green Economy mas-
nachhaltigen Entwicklung eingebettet.
siv sind. Ideologische Hüftschüsse sind deshalb zu
Quelle: International Chamber of Commerce (ICC)
vermeiden.
42
7. Integration von Zuwanderern durch Fördern
und Fordern?
von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Ausländergesetzes sowie von fünf Ausländerrecht
weiteren Spezialgesetzen dauerte bis zum 23. März 2012. Der Bundesrat möch-
te das Integrationsrecht verbindlicher gestalten. Dabei sollen Anreize und
Pflichten gefördert werden. Die geplanten Anpassungen bilden einen grundle-
genden Teil des vom Bundesrat verabschiedeten Integrationsplans. Arbeitgeber
sollen verstärkt zur Integration ihrer Arbeitnehmer sowie deren Familienange-
hörigen angehalten werden, wobei die genaue Ausgestaltung unklar bleibt.
Worum geht es? rungen, in welcher die zuständige Behörde und der
Zuwanderer Rechte und Pflichten vertraglich festle-
Der Bundesrat will die Integration von Zuwande- gen können. Integrationsvereinbarungen sollen als
rern verbindlicher und einheitlicher gestalten. Die Anreize und auch als Pflichten verwendet werden,
Schweiz soll von den Zuwanderern in Zukunft damit ein Zuwanderer bspw. Sprachkenntnisse
mehr fordern, diesen aber auch mehr Unterstüt- zwingend erwirbt. Die Möglichkeit einer Integrati-
zung bieten. onsvereinbarung wird in der Vorlage detaillierter
und verbindlicher als heute geregelt. So soll in Zu-
So sieht der Vorentwurf etwa eine verschärfte und kunft in Fällen, in welchen sich grosse Integrations-
detailliertere Regelung bei der Bewilligungserteilung risiken abzeichnen, zwingend eine Integrationsver-
von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen einbarung abgeschlossen werden müssen. Die
vor. Eine Bewilligung soll grundsätzlich nur noch er- Nichteinhaltung der Vereinbarung kann zum Wider-
teilt bzw. verlängert werden, wenn jemand eine ruf oder der Nichtverlängerung einer Bewilligung
Landessprache beherrscht. Ausserdem klärt der Ge- führen. Einschränkend gilt allerdings festzuhalten,
setzesentwurf verbindliche Kriterien, die die zustän- dass mit Zuwanderern aus EU-/EFTA-Staaten keine
digen Behörden prüfen können. So soll eingehender Integrationsvereinbarungen abgeschlossen (bzw.
geprüft werden, ob der Antragssteller die öffentli- nicht mit Sanktionen verbunden) werden können,
che Sicherheit und Ordnung beachtet, die grundle- da im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit
genden Prinzipien der Bundesverfassung respektiert der EU Bewilligungen nicht an Bedingungen ge-
und gewillt ist, am Wirtschaftsleben oder dem knüpft werden dürfen. In solchen Fällen sieht der
Erwerb von Bildung teilzunehmen (vgl. NZZ vom Vorentwurf die Möglichkeit von Integrationsemp-
23. November 2011). fehlungen vor.
Weiter sind auch Verschärfungen im Bereich des
Was für Arbeitgeber relevant ist
(zahlenmässig relevanten) Familiennachzugs vorge-
sehen: Familienangehörige aus Drittstaaten sollen in Für Arbeitgeber ist im Wesentlichen Artikel 58b
Zukunft nur noch nachgezogen werden können, AuG (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und
wenn sie den Nachweis von Kenntnissen einer unse- Ausländer) relevant. Dieser sieht vor, dass Arbeitge-
rer Landessprachen erbringen oder sich zu einem ber zur Integration von Arbeitnehmern und deren
Sprachkurs angemeldet haben. Familienangehörigen beitragen und sie über geeig-
nete Informationsangebote informieren. Arbeitge-
Als Förderungsmassnahme sollen in Zukunft alle ber sollen ausländische Arbeitnehmer (und deren
Neuzuziehenden von den Kantonen Erstinformati- Familienangehörige) mit gezielten Massnahmen för-
onen und eine Orientierungshilfe erhalten. Allfälli- dern und allfällige Diskriminierungen beseitigen.
ge mögliche Integrationsdefizite sollen früh er- Für den Bund wurde eine ähnliche Regelung ver-
kannt und durch Integrationsangebote beseitigt worfen, da gemäss Bericht die Integration von aus-
werden. ländischen Arbeitnehmern beim Bund auch sonst
sichergestellt werden könne. Als gezielte Massnah-
Einzelne Kantone machen in der Praxis bereits heute men werden etwa das zur Verfügung stellen von
Gebrauch von so genannten Integrationsvereinba- Arbeitszeit für den Besuch von Sprachkursen,
43
8. Informationen über die Lebensverhältnisse in der Familiennachzug beantragt oder nicht. Unvorherge-
Schweiz, die (finanzielle) Unterstützung von ge- sehene Folgekosten könnten somit enorm sein, was
meinnützigen Organisationen, die in der Integrati- viele Arbeitgeber davon abhalten dürfte, qualifizier-
onsförderung tätig sind, oder aber die Förderung te ausländische Arbeitnehmer anzustellen. Vielmehr
von Grundkompetenzen wie Alltagsmathematik erscheinen gerade die Wohngemeinden als ideal,
oder Lesen und Schreiben. Allerdings soll die kon- um bei der Anmeldung der Zuwanderer und deren
kretere Umsetzung des Artikels mit den Arbeitge- Familienangehörigen auf Integrationsangebote hin-
bern und/oder den Sozialpartnern erfolgen. zuweisen. Sie dürften in der Regel erste Anlaufstelle
für die Zuwanderung sein.
Sicht der AIHK
Schliesslich wirft die gezielte Förderung von hilfsbe-
Die Aargauische Industrie- und Handelskammer dürftigen Zuwanderern in Bereichen, die primäre
AIHK unterstützt den Grundsatz des Förderns und Aufgabe ihres Heimatstaates sein sollte (nämlich Le-
Forderns in der Integrationspolitik. Integration ist ein sen und Schreiben, Grundlagen der Mathematik und
Prozess, der von allen Beteiligten eine aktive Mitge- weitere gemäss erläuterndem Bericht) auch Fragen
staltung erfordert. Diesbezüglich sind verbindlichere der Rechtsgleichheit auf: Weshalb sollen Zuwande-
Integrationskriterien, die auch praktisch umgesetzt rer von kostenlosen Angeboten profitieren können,
werden können, wünschenswert. während Schweizer Staatsangehörige nach unserem
Wissenstand für ähnliche Angebote die Kosten zu-
Die AIHK anerkennt ausserdem, dass ein grosser Teil mindest teilweise übernehmen müssen? Eine solche
der Zuwanderung über den Arbeitsmarkt in die Ungleichbehandlung ist aus unserer Sicht problema-
Schweiz führt. Folglich tragen auch Arbeitgeber eine tisch und abzulehnen.
gewisse Verantwortung bei der Integration von Zu-
wanderern. Bereits heute tragen Arbeitgeber – wenn Zusammenfassend hat Integration aus Sicht der
auch in unterschiedlichem Mass – viel zur Integration AIHK wesentlich mit Selbstverantwortung zu tun
von Arbeitnehmern bei. Indem bspw. eine Weisung und hängt auch von der Hilfsbedürftigkeit der Zu-
an alle Arbeitnehmer erteilt wird, Deutsch miteinan- wanderer ab. Wir unterstützen zwar grundsätzlich
der zu sprechen, unterstützt man die gemäss Bun- gewisse Angebote für besonders hilfsbedürftige Zu-
desrätin Sommaruga «absolut zentrale Rolle» der wanderer: So lehnen wir weitergehende, interkultu-
Sprache bei der Integration (vgl. Interview NZZ vom relle Übersetzungen für Arbeitnehmer, die z.B. am 2.
23. November 2011). Eine solche Förderung ist kei- Tag nach ihrer Arbeitsaufnahme in der Schweiz ver-
neswegs marginal. unfallen, nicht a priori ab. Im Gegenzug lehnen wir
aber weitreichende Beratungsangebote für vollkom-
Die Mitwirkung von Arbeitgebern in Form des er- men integrationsunwillige Personen aus Gerechtig-
wähnten Art. 58b AuG lehnen wir aber strikte ab. keitsgründen ab.
Der Artikel ist zu offen und erklärungsbedürftig,
vernünftige und realisierbare Massnahmen werden
ungenügend behandelt. Der Verweis, wonach kon-
krete Massnahmen durch Arbeitgeber und Sozial-
partner erarbeitet (z.B. auf dem Verordnungsweg)
werden sollen, ist verfehlt und zu spät. Der Artikel Hinweis
muss bereits früher mindestens die Grundsätze «made im aargau»
festhalten, ansonsten bleiben zu viele praktische
In den nächsten Ausgaben unseres Zeitungs- und
Fragen offen. unseres Fernsehmagazins finden Sie wiederum
interessante Berichte über die aargauische Wirtschaft
Auch die Frage nach der Verantwortung für die Inte- und Informationen aus Unternehmen:
gration von Familienmitgliedern ist für uns noch kei- am Samstag, 26. Mai 2012 liegt die Printversion von
neswegs geklärt: Es erscheint etwas einfach, die Ar- «made im aargau» mit dem «AIHK-Magazin» in der
beitgeber nicht nur für ihre Arbeitnehmer, sondern Mitte der Aargauer Zeitung bei;
AZB 5000 Aarau 1
CH5000 Aarau 1
grundsätzlich auch für die Integration von Personen am Dienstag, 29. Mai 2012, ab 18.30 Uhr wird unser
PP/Journal
im Familiennachzug verantwortlich zu nennen. Ein Fernsehmagazin «made im aargau» auf Tele M1
ausgestrahlt und stündlich wiederholt.
Arbeitgeber kann nämlich nicht im Voraus beurtei-
len, ob und in welcher Form der Arbeitnehmer den
44